Rohrbruch: Wer zahlt die Kosten in Haus, Wohnung und beim Nachbarn?

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Welche Versicherung bei einem Rohrbruch zahlt, welche Rohre versichert sind, was ein Rohrbruch kostet und was Sie tun müssen, damit der Versicherer die Kosten übernimmt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer zahlt? Auf einen Blick
  2. Ab wann ist es ein Rohrbruch?
  3. Was zahlt welche Versicherung?
  4. Ihre Pflichten im Schadenfall
  5. Wann zahlt die Versicherung nicht?
  6. So sichern Sie sich ab
  7. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Versicherungen teilen sich einen Rohrbruch: die Wohngebäude­versicherung für Rohr, Wände und Böden, die Hausrat­versicherung für Möbel und Geräte und die Privat­haftpflicht für Schäden beim Nachbarn, wenn Sie den Rohrbruch verschuldet haben.
  • Der Ort des Rohrs entscheidet: Rohre im Gebäude sind nach den Musterbedingungen versichert. Abwasserrohre außerhalb des Hauses und Rohre unter der Bodenplatte sind es nur, wenn Ihr Vertrag sie einschließt.
  • Unverzüglich melden, sobald Sie den Schaden entdecken, und nichts sanieren lassen, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kürzungen.
  • Für den nächsten Rohrbruch zählen Leckortung, Trocknung, Hotelkosten, Ableitungsrohre und der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Tarif.

Wer zahlt bei einem Rohrbruch? Die Zuordnung auf einen Blick

Bei einem Rohrbruch zahlt die Versicherung, die die beschädigte Sache versichert: die Wohngebäude­versicherung für das Rohr und das Gebäude, die Hausrat­versicherung für Ihre Einrichtung. Hat jemand den Rohrbruch verschuldet, haftet zusätzlich dessen Haftpflicht­versicherung für die Schäden bei anderen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch?

Entscheidend für die Kostenübernahme ist, was genau durch das ausgetretene Leitungswasser beschädigt wurde. Die Antwort darauf ist entscheidend, denn je nach Art des Schadens sind bis zu drei verschiedene Versicherungen zuständig. Wohnen Sie zur Miete oder in einer Eigentumswohnung, kommt die Frage hinzu, wer die Reparatur am Haus beauftragt.

Wohngebäude­versicherung

Das gebrochene Rohr im Haus, nasse Wände, Decken, Estrich und Böden. In der Mietwohnung zahlt die Versicherung des Vermieters, in der Eigentumswohnung die der Gemeinschaft.

Hausrat­versicherung

Möbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte, die das Leitungswasser beschädigt hat. Sie gilt für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

Haftpflicht des Verursachers

Nur wenn jemand den Rohrbruch verschuldet hat: Sie beim Nachbarn in der Wohnung darunter oder der Handwerker, der beim Bohren das Rohr trifft.

Vermieter oder Gemeinschaft

Mieter zahlen die Reparatur nicht selbst. In der Eigentumswohnung regeln Gesetz und Teilungserklärung, wer welche Kosten trägt.


Überblick: Wer zahlt bei welchem Schaden?

SchadensartBetroffene GegenständeZuständige Versicherung
Schäden am GebäudeWände, Decken, Böden, HeizungsanlageWohngebäude­versicherung
Schäden am InventarMöbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte, persönliche WertgegenständeHausrat­versicherung
Schäden bei DrittenEinrichtung und Eigentum des Nachbarn (zum Beispiel in der Wohnung darunter)Private Haftpflicht­versicherung, nur wenn Sie den Rohrbruch verschuldet haben, sonst Gebäude­versicherung des Hauses und Hausrat­versicherung des Nachbarn

Haus und Grundstück: Welcher Fall, welche Versicherung?

Was ist passiert?Wer zahltNur wenn
Rohr in der Wand oder im Boden gebrochenWohngebäude­versicherungRohr der Wasserversorgung oder Heizung innerhalb des Gebäudes, auch in der Bodenplatte
Wände, Estrich und Parkett durchnässtWohngebäude­versicherungDas Wasser ist bestimmungswidrig aus einer Leitung ausgetreten, nicht als Plansch- oder Reinigungswasser
Zuleitungsrohr im Garten gebrochenWohngebäude­versicherungDas Rohr versorgt das versicherte Gebäude oder liegt auf Ihrem Grundstück
Abwasserrohr außerhalb des Hauses oder unter der Bodenplatte gebrochenWohngebäude­versicherungIm Vertrag ausdrücklich eingeschlossen, sonst zahlen Sie selbst
Frostschaden im ungeheizten HausWohngebäude­versicherungSie haben geheizt oder die Leitungen abgesperrt und entleert, sonst Kürzung

Mietwohnung und Eigentumswohnung: Wer zahlt?

Was ist passiert?Wer zahltNur wenn
Rohrbruch in der MietwohnungVermieter und seine Wohngebäude­versicherungSie zeigen den Schaden unverzüglich an (§ 536c BGB)
Sofa, Teppich und Kleidung des Mieters nassHausrat­versicherung des MietersDer Mieter hat eine eigene Hausrat­versicherung, die des Vermieters zahlt dafür nicht
Rohrbruch in der EigentumswohnungWohngebäude­versicherung der Eigentümer­gemeinschaftKostenverteilung nach Miteigentumsanteil oder Beschluss (§ 16 WEG)
Wasser läuft in die Wohnung darunterGebäude­versicherung des Hauses, für Möbel die Hausrat­versicherung des NachbarnIhre Privat­haftpflicht nur, wenn Sie den Rohrbruch verschuldet haben

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Wann gilt ein Rohrbruch als Versicherungsfall?

Ein Rohrbruch liegt vor, wenn ein Rohr gebrochen, gerissen oder durchlöchert ist. Für den Versicherer zählen zwei weitere Fragen: Wo liegt das Rohr, und was hat den Bruch verursacht? Beides entscheidet, ob Ihre eigene Versicherung zahlt oder ein anderer.

Bruch, Riss, Loch: Was als Rohrbruch zählt

Ein Rohrbruch nach der Definition der meisten Versicherer liegt vor, wenn ein Rohr vollständig gebrochen ist, durch Korrosion Risse aufweist oder Löcher hat. Ist nur eine Dichtung porös, ist das kein Rohrbruch. Den Nässeschaden an Wänden und Böden zahlt die Wohngebäude­versicherung trotzdem als Leitungswasserschaden, nur die Dichtung selbst nicht.

Die Musterbedingungen des GDV (VGB 2022) versichern frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, also an Zu- und Ableitungen, an Heizungs- und Klimarohren und an Regenrohren innerhalb des Gebäudes. Als innerhalb gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Armaturen, Waschbecken, Toiletten und Heizkörper sind nur bei Frost mitversichert.


Die Ursache entscheidet über den Zahler

Ob Ihre eigene Versicherung zahlt oder ein anderer, hängt an der Ursache. Frost ist versichert, solange Sie geheizt oder die Leitungen abgesperrt und entleert haben. Korrosion und Alterung führen zu einem versicherten Bruch. Hat ein Handwerker das Rohr beim Bohren getroffen, haftet sein Betrieb, und Ihr Versicherer holt sich das Geld dort zurück (§ 86 VVG).

  • Frost: versichert, Kürzung bei ungeheiztem Gebäude ohne abgesperrte und entleerte Leitungen
  • Verschleiß und Korrosion: der Bruch des Rohrs ist versichert, die poröse Dichtung nicht
  • Handwerker: Betriebs­haftpflicht des Betriebs, Ihr Versicherer nimmt Regress
  • Nachbar in der Wohnung darüber: Ihre Versicherungen zahlen, Regress beim Nachbarn nur bei Verschulden
  • Grundwasser, Starkregen, Rückstau: kein Rohrbruch, versichert nur mit Elementarschutz

Rohrbruch erkennen: Ab der Entdeckung läuft die Meldepflicht

Ein Rohrbruch in der Wand oder im Boden bleibt oft lange unbemerkt. Halten Sie Ausschau nach dunklen oder hellen Flecken an der Wand oder Pfützen auf dem Fußboden. Liegen die Wasserrohre im Boden, ist dies meist nur an der Decke des darunter liegenden Raumes erkennbar. Bei einem Holzfußboden und darunter liegenden Rohren beginnt das Holz sich zu wellen.

Sobald Sie den Schaden bemerken, müssen Sie ihn unverzüglich melden (§ 30 VVG). Die Frist beginnt mit Ihrer Kenntnis, nicht mit dem Bruch. Haben Sie nur einen Verdacht auf einen Rohrbruch, lassen Sie die Leitung von einem Installateur prüfen. Wer klare Anzeichen über lange Zeit ignoriert, riskiert den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.

Was zahlt welche Versicherung bei einem Rohrbruch?

Die Wohngebäude­versicherung trägt den größten Teil eines Rohrbruchs, die Hausrat­versicherung die Einrichtung, die Haftpflicht die Schäden bei anderen. Wer im Einzelfall zahlt, hängt außerdem davon ab, ob Sie im eigenen Haus, zur Miete oder in einer Eigentumswohnung leben.

Die Wohngebäude­versicherung

Die Wohngebäude­versicherung ist immer dann zuständig, wenn das Gebäude selbst oder dessen fest verbaute Bestandteile durch den Wasserschaden beschädigt werden. Dies ist der Fall, wenn durch einen Rohrbruch beispielsweise die Wände durchfeuchtet sind, der Parkettboden aufgequollen ist oder die Dämmung im Estrich zerstört wurde.

Folgende Kosten werden übernommen, wenn ein versichertes Rohr im Gebäude bricht. Dazu kommt die Reparatur der Bruchstelle selbst, denn der Bruchschaden am Rohr ist nach den Musterbedingungen ein eigener Versicherungsfall.

  • Trocknung: Professionelle Trocknung von Wänden, Decken und Böden.
  • Reparatur und Sanierung: Instandsetzung von beschädigten Gebäudeteilen, etwa Neuverputzen der Wände, Erneuerung des Bodenbelags oder Malerarbeiten.
  • Abriss- und Aufräumarbeiten: Falls Teile des Gebäudes so stark beschädigt sind, dass sie entfernt werden müssen.
  • Schutz­maßnahmen: Kosten für provisorische Reparaturen, die eine weitere Ausbreitung des Schadens verhindern.

Die Kosten für die Reparatur des eigentlichen defekten Rohres, also die Ursache, sind nicht in allen Tarifen gleich geregelt. Die Bruchstelle im Gebäude ist versichert. Unterschiede gibt es bei der Suche nach dem Leck, beim Freilegen und Verschließen von Wänden und bei Rohren unter der Bodenplatte. Hier lohnt sich ein genauer Blick in Ihren Versicherungsvertrag oder die Wahl eines leistungsstärkeren Tarifs.

  • Die poröse Dichtung oder der undichte Anschluss selbst, wenn kein Rohr gebrochen ist
  • Abwasserrohre außerhalb des Gebäudes und Rohre unter der Bodenplatte ohne Vereinbarung
  • Schäden durch Grundwasser, Starkregen oder Rückstau ohne Elementarschutz
  • Hotel, Aufräumen und Wasserverlust über die vereinbarten Höchstbeträge hinaus

Typischer Streitpunkt: die Leckortung. Ob die Suche nach der undichten Stelle bezahlt wird, hängt im Tarif oft daran, dass tatsächlich ein versicherter Rohrbruch gefunden wird. Ist die Ursache eine undichte Fuge oder Dichtung, können Messung und Stemmarbeiten an Ihnen hängen bleiben. Lassen Sie sich den Befund vom Installateur schriftlich bestätigen.


Welche Rohre sind versichert?

Nach den Musterbedingungen des GDV unterscheidet die Wohngebäude­versicherung zwischen Rohren innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Innen sind Zu- und Ableitungen versichert, außen nur Zuleitungen und Heizungsrohre, die Ihr Gebäude versorgen oder auf Ihrem Grundstück liegen. Was die Gebäude­versicherung bei Leitungswasserschäden im Einzelnen leistet, lesen Sie in unserem Ratgeber.

  • Wasserzuleitungsrohre im Gebäude und auf dem Grundstück
  • Heizungsrohre, auch von Klimaanlagen, Wärmepumpen und Solaranlagen auf dem Dach
  • Ableitungsrohre im Gebäude einschließlich der Bodenplatte
  • Abwasserrohre und Regenfallrohre, soweit sie innerhalb des Gebäudes verlaufen
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes, auf dem Grundstück und außerhalb des Grundstücks, nur wenn im Vertrag eingeschlossen
  • Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte, nur wenn vereinbart
  • Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks nur bis zum vereinbarten Betrag

Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks

In vielen Städten und Gemeinden sind Grundstückseigentümer für Ableitungsrohre bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation verantwortlich. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Kommune, ob dies auch für Sie zutrifft. In diesem Fall sollten Sie unbedingt darauf achten, dass mit Ihrer Wohngebäude­versicherung auch Ableitungsrohre außerhalb der Grundstücksgrenzen versichert sind. Reparaturkosten können sonst schnell fünfstellig werden.

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Experten-Tipp:
Abwasserrohre und Rohre außerhalb des Hauses genau prüfen

„Bei Rohren, die außerhalb des Gebäudes verlaufen, und gerade bei Abwasserrohren und Regenrohren sollten Sie die Versicherungs­bedingungen genau lesen, da sich Versicherungstarife stark darin unterscheiden, auf welche Rohre sich ihr Schutz bei Rohrbruch erstreckt. Abwasser muss als Leistung häufig extra versichert werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist meist eine professionelle Dichtigkeitsprüfung der Rohre: Die Versicherer haben hier teilweise genaue Bestimmungen, wie lange die Prüfung zurückliegen darf und nach welchen DIN-Normen sie erfolgen muss. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Wohngebäude­versicherung Ableitungsrohre mitversichert, und zwar nicht nur die Rohre, die sich auf Ihrem Grundstück befinden, sondern auch jene, die außerhalb des eigenen Grundstücks vergraben sind.“

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Berater

Eigentumswohnung: Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

Hier muss zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum unterschieden werden (§ 5 WEG). Steigleitungen, Estrich, Außenwände und tragende Wände gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die Wohngebäude­versicherung der Eigentümer­gemeinschaft versichert das Gebäude in der Regel einschließlich des Sondereigentums, also auch Ihr Parkett und Ihre Tapeten. Ihre Möbel deckt nur Ihre eigene Hausrat­versicherung.

Die Kostenteilung regelt das Wohnungseigentumsgesetz: Kosten des Gemeinschaftseigentums tragen alle Eigentümer nach ihren Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaft für einzelne Kosten nichts anderes beschlossen hat (§ 16 WEG). Wer die Selbst­beteiligung bei einem Schaden im Sondereigentum zahlt, regeln Teilungserklärung und Beschlüsse. Der Eigentümer einer anderen Wohnung haftet nur bei Verschulden.


Mietwohnung: Der Vermieter zahlt die Reparatur

Ereignet sich der Rohrbruch in einem vermieteten Haus, ist der Vermieter für die Reparatur zuständig, denn er muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten (§ 535 BGB). Er meldet den Schaden seiner Wohngebäude­versicherung. Sie als Mieter zeigen den Schaden unverzüglich an (§ 536c BGB) und dürfen die Miete mindern, solange die Wohnung beeinträchtigt ist (§ 536 BGB).

  • Rohr, Wände und Böden: Vermieter und seine Wohngebäude­versicherung
  • Ihre Möbel und Geräte: Ihre eigene Hausrat­versicherung
  • Schäden beim Nachbarn: Ihre Privat­haftpflicht, wenn Sie den Rohrbruch verschuldet haben
  • Streit um die Mietminderung: Anwalt und Gericht über den Miet­rechtsschutz

Die Hausrat­versicherung

Die Hausrat­versicherung ist für alles zuständig, was sich in Ihren vier Wänden befindet, also Ihr bewegliches Eigentum. Läuft das Wasser aus der Wand und zerstört Ihren Teppich, das Sofa oder die teure Hi-Fi-Anlage, ist das ein Fall für die Hausrat­versicherung. Diese Versicherung ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter unerlässlich, denn die Wohngebäude­versicherung des Vermieters kommt nicht für das private Eigentum des Mieters auf.

Sie reguliert unter anderem folgende Schäden und erstattet in der Regel den Wiederbeschaffungswert, sodass Sie gleichwertige neue Gegenstände kaufen können.

  • Beschädigte Möbelstücke (zum Beispiel aufgequollene Schränke, ein ruiniertes Sofa)
  • Zerstörte Teppiche und andere Bodenbeläge, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind
  • Defekte elektrische Geräte durch Wasserkontakt
  • Unbrauchbar gewordene Kleidung, Bücher und andere persönliche Gegenstände

Was nicht immer versichert ist:

  • Schäden durch Rohrbruch durch Frost: Der Versicherer kann prüfen, ob die Räume beheizt und ob die Leitungen abgesperrt und entleert waren. Ist dies nicht der Fall, kann die Erstattung ausbleiben.
  • Wasserschäden durch Hochwasser oder Starkregen: Hier ist in der Regel eine Erweiterung um Elementarschäden notwendig. Mehr dazu unter Wasser im Keller.

Typischer Streitpunkt: fest verlegte Böden. Lose Teppiche ersetzt die Hausrat­versicherung, fest verklebtes Parkett und Fliesen gehören zum Gebäude. Haben Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer selbst Böden oder eine Einbauküche eingebaut, lohnt der Blick in beide Verträge, damit kein Teil des Schadens zwischen den Versicherungen verloren geht.


Die Haftpflicht­versicherung

Die private Haftpflicht­versicherung ist zuständig, wenn Sie Schäden am Eigentum von Dritten verursachen. Dringt das Wasser nach einem Rohrbruch bei Ihnen durch die Decke in die Wohnung Ihres Nachbarn und beschädigt dort dessen Einrichtung, entsteht ein sogenannter Haftpflichtschaden, für den Sie haften, wenn Sie den Schaden verschuldet haben (§ 823 BGB).

Der Haftpflicht­versicherer prüft dabei die Ansprüche des Geschädigten, wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt den entstandenen Schaden. Für Mieter ist die private Haftpflicht­versicherung daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

  • Schäden beim Nachbarn, wenn Sie etwa einen Schlauch falsch angeschlossen oder einen erkannten Schaden nicht gemeldet haben
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, wenn das Rohr ohne Ihr Zutun gebrochen ist
  • Ein Rohrbruch ohne Ihr Verschulden: Dann zahlen die Gebäude­versicherung des Hauses und die Hausrat­versicherung des Nachbarn
  • Schäden an Ihren eigenen Sachen und Schäden an der gemieteten Wohnung durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sowie an Heizungs- und Warmwasseranlagen. Andere Schäden an der Mietwohnung selbst sind als Mietsachschäden versichert

Typischer Streitpunkt: das Verschulden. Kommt das Wasser vom Nachbarn zu Ihnen, melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Hausrat­versicherung und dem Vermieter oder der Haus­verwaltung. Ihre Versicherung zahlt und holt sich das Geld beim Nachbarn zurück, wenn er schuld ist. Sie müssen den Streit dann nicht selbst führen.

Was muss ich tun, damit die Versicherung zahlt?

Ein korrektes und strukturiertes Vorgehen ist der Schlüssel zu einer schnellen Kostenübernahme durch Ihren Versicherer. Sechs Pflichten stehen im Versicherungs­vertrags­gesetz und in jedem Vertrag. Fehler in diesem Prozess führen zu Verzögerungen oder im schlimmsten Fall zu Leistungskürzungen.

Rohrbruch-Schaden: So melden Sie ihn richtig

1. Ihre Pflicht zur Schadensminderung

Sie müssen alles Zumutbare tun, damit sich der Schaden nicht ausbreitet (§ 82 VVG), also Hauptwasserhahn schließen, Strom in den betroffenen Räumen abschalten und Möbel in trockene Räume bringen. Die Kosten erstattet der Versicherer (§ 83 VVG).

2. Die lückenlose Dokumentation

Fotos und Videos vor dem Aufräumen, Gesamtansicht und Details. Legen Sie eine Schadensliste mit Bezeichnung, Hersteller, Kaufdatum und Kaufpreis an und sichern Sie die Belege.

3. Die formell korrekte Schadenmeldung

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 30 VVG). Erst telefonisch mit Versicherungsscheinnummer, dann schriftlich mit Datum, Ort und einer kurzen Beschreibung.

4. Gutachten und Handwerker beauftragen

Den Installateur für die Reparatur der lecken Leitung dürfen Sie sofort beauftragen, Rechnung aufheben. Die endgültige Sanierung erst nach Freigabe des Versicherers, meist nach Kostenvoranschlägen.

5. Beschädigte Gegenstände aufbewahren

Werfen Sie zerstörte Sachen nicht vorschnell weg. Der Versicherer oder sein Gutachter darf den Schaden selbst in Augenschein nehmen. Wer nicht mitwirkt, verletzt eine Obliegenheit (§ 28 VVG).

6. Vermieter oder Haus­verwaltung informieren

Mieter und Wohnungseigentümer melden den Rohrbruch zusätzlich der Haus­verwaltung oder dem Vermieter (§ 536c BGB). Sie prüft, ob weitere Wohnungen betroffen sind.


Übliche Richtwerte

„Unverzüglich“ bedeutet in der Hausrat- und Gebäude­versicherung, dass der Schaden ohne schuldhaftes Zögern gemeldet werden muss. Dies heißt nicht „sofort“, aber auch nicht erst nach mehreren Wochen, sondern sobald es Ihnen möglich und zumutbar ist. Kleinere Verzögerungen sind erlaubt, zum Beispiel wegen Wochenenden oder Feiertagen, Krankenhausaufenthalten, fehlender Kenntnis über den Schaden oder notwendiger Erst­maßnahmen.

Meldung nachEinschätzung
Ein bis drei TagenIn der Regel unproblematisch
Bis zu sieben TagenMeist noch akzeptiert, wenn es einen nachvollziehbaren Grund gibt
Mehreren WochenOft problematisch und kann zu Leistungskürzungen führen

Wenn ein Gutachter kommt

Bei hohen Schadenssummen schickt die Versicherung oft einen Sachverständigen, um den Schaden zu bewerten. Seien Sie bei diesem Termin am besten persönlich anwesend und stellen Sie dem Gutachter Ihre vollständige Dokumentation zur Verfügung. Ein kooperatives und gut vorbereitetes Auftreten beschleunigt den Prozess erheblich. Bei Streit über die Höhe können Sie zusätzlich einen eigenen Bausachverständigen beauftragen.

Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden

Ratgeber: Schäden mit der Smartphone-Kamera dokumentieren

Wann zahlt die Versicherung bei einem Rohrbruch nicht oder weniger?

Der Versicherer zahlt nicht oder weniger, wenn das Rohr nicht versichert ist, Sie Pflichten verletzt haben oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dazu kommen die Selbst­beteiligung und Höchstbeträge für einzelne Kosten wie Hotel oder Aufräumen.

Die häufigsten Ablehnungsgründe

  • Kein Rohrbruch, sondern eine poröse Dichtung oder ein undichter Anschluss
  • Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes oder unter der Bodenplatte ohne Einschluss im Vertrag
  • Frostschaden in einem ungeheizten Gebäude, dessen Leitungen nicht abgesperrt und entleert waren
  • Ursache Grundwasser, Starkregen oder Rückstau ohne Elementarschutz
  • Verspätete Meldung, fehlende Fotos oder eine Sanierung vor der Freigabe

Klausel zur groben Fahrlässigkeit

Einer der kritischsten Punkte in jedem Versicherungsvertrag ist der Umgang mit „grober Fahrlässigkeit“. Handeln Sie als Versicherungsnehmer grob fahrlässig, kann ein Versicherer im Basis-Tarif die Leistung erheblich kürzen oder sogar komplett verweigern (§ 81 VVG). Von grober Fahrlässigkeit ist die Rede, wenn die einfachsten und naheliegendsten Sorgfalts­pflichten missachtet werden. Typische Beispiele sind:

  • Das vollständige Abstellen der Heizung während eines mehrwöchigen Winterurlaubs, was zum Einfrieren und Platzen der Rohre führt.
  • Das bewusste Ignorieren klarer Anzeichen für einen Wasserschaden (zum Beispiel ein großer Wasserfleck an der Wand) über einen langen Zeitraum.

Benjamin Mai, Berater bei transparent-beraten.de, rät deshalb zum Blick auf diese Klausel: „Ein hochwertiger Premium-Tarif beinhaltet die Klausel ‚Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit‘. Das bedeutet: Selbst wenn Ihnen ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden könnte, zahlt der Versicherer den Schaden in voller Höhe. Dieser Baustein ist ein unverzichtbarer Teil eines sorgenfreien Versicherungsschutzes.“

Der Verzicht gilt meist nur für die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens (§ 81 VVG) und oft nur bis zu einer Höchstsumme. Für verletzte Sicherheitsvorschriften wie das Heizen oder das Absperren und Entleeren der Leitungen im Winter gilt er nicht automatisch, dort kürzt der Versicherer nach § 28 VVG. Prüfen Sie deshalb in Ihren Tarifbedingungen, wie weit der Verzicht reicht.


Was ein Rohrbruch kostet und was Sie selbst tragen

Die Kosten, die ein Rohrbruch verursacht, sind von Fall zu Fall individuell. Teuer werden vor allem Trocknung, Stemm- und Malerarbeiten und neue Böden. Selbst tragen Sie die vereinbarte Selbst­beteiligung und alles, was über die vereinbarten Höchstbeträge für Hotel, Aufräumen oder Wasserverlust hinausgeht (VGB 2022, A 11). Als Mieter zahlen Sie die Reparatur nicht.

Zur Einordnung der Summen: Auf Leitungswasser entfällt nach Angaben des GDV knapp die Hälfte des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäude­versicherung (GDV). Allein frostbedingte Leitungswasserschäden kosten jährlich rund 140 Millionen Euro bei rund 25.000 versicherten Schadenfällen, rechnerisch rund 5.600 Euro je Fall (GDV, Januar 2026).

Nach dem Schaden darf gekündigt werden

Nach der Regulierung haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG). Es gilt einen Monat lang, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Kündigt der Versicherer, wird ein neuer Vertrag schwieriger, weil Sie Vorschäden und die Kündigung im Antrag angeben müssen (§ 19 VVG). Bitten Sie in diesem Fall darum, selbst kündigen zu dürfen.

Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wie sichere ich mich für den nächsten Rohrbruch ab?

Gerade bei Wasserschäden reichen günstige Basis-Tarife oft nicht aus. Entscheidend sind die Einschlüsse für Rohre außerhalb des Hauses, für Suche und Trocknung und der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Dazu kommen Pflichten, die Sie als Eigentümer erfüllen müssen.

Den optimalen Schutz bereits vorher abschließen oder wechseln

Ein umfassender Versicherungsschutz ist weit mehr als nur das Vorhandensein einer Gebäude- oder Hausrat­versicherung. Gerade bei Wasserschäden, die schnell Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich verursachen können, reichen günstige Basis-Tarife meist nicht aus. Für Hauskäufer, Eigentümer und alle, die ihren bestehenden Schutz überprüfen möchten, ist das Verständnis der Tarifdetails daher unerlässlich.


Auf diese Leistungen sollten Sie achten

Ein leistungsstarker Tarif unterscheidet sich von einer Basis-Absicherung oft durch die Übernahme von Kosten, die über die reine Reparatur des sichtbaren Schadens hinausgehen. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Wohngebäude- oder Hausrat­versicherung gezielt auf die folgenden Einschlüsse:

  • Kosten für die Leckortung und Ursachenbeseitigung: Die Suche nach dem defekten Rohr kann aufwendig und teuer sein, etwa wenn Wände aufgestemmt werden müssen. Ein guter Tarif deckt nicht nur die Folgeschäden, sondern auch die Kosten, um die Ursache zu finden und zu beheben.
  • Trocknungskosten: Die technische Trocknung von durchnässten Wänden und Böden ist eine der teuersten Einzelpositionen. Die Kostenübernahme hierfür sollte unbegrenzt oder zumindest sehr hoch angesetzt sein.
  • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit: Ist Ihr Zuhause durch den Rohrbruch vorübergehend unbewohnbar, sollte Ihre Versicherung die Kosten für eine alternative Unterkunft (zum Beispiel ein Hotel) für einen angemessenen Zeitraum übernehmen.
  • Aufräum-, Abbruch- und Lagerkosten: Die Versicherung sollte ebenfalls die Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte, den eventuellen Abriss zerstörter Bauteile und die Einlagerung Ihrer unbeschädigten Möbel während der Sanierung tragen.
  • Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und Rohre unter der Bodenplatte, auf dem Grundstück und bis zum öffentlichen Kanal
  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, damit ein Fehler nicht den ganzen Anspruch kostet
  • Elementarschutz, wenn Grundwasser, Starkregen oder Rückstau an Ihrem Wohnort ein Risiko sind

Pflichten, die Ihren Anspruch sichern

Die Musterbedingungen machen Ihnen als Eigentümer feste Vorgaben (VGB 2022, A 20.1). Wasserführende Anlagen müssen in ordnungsgemäßem Zustand sein, Mängel unverzüglich beseitigt werden. In der kalten Jahreszeit müssen Sie alle Gebäudeteile beheizen oder die Leitungen absperren, entleeren und entleert halten. Nicht genutzte Gebäude sind regelmäßig zu kontrollieren.

Gebäude­versicherer im Test

Ratgeber: Das zahlt die Gebäude­versicherung bei Leitungswasserschäden

Die häufigsten Fragen

Was mache ich bei einem Rohrbruch?

Nachdem Sie das Wasser abgestellt haben, sollten Sie den Schaden weiter begrenzen, die Schäden per Foto und Video dokumentieren und die Versicherung kontaktieren. Auch die Haus­verwaltung oder der Eigentümer sollte informiert werden. Wichtig ist auch, die Rohrbruchstelle ausfindig zu machen. Die Leckageortung und die Reparaturen übernimmt in der Regel ein Installateur.

Wann liegt ein Rohrbruch laut der Versicherung vor?

Ein Rohrbruch nach der Definition der meisten Versicherer liegt vor, wenn ein Rohr vollständig gebrochen ist, durch Korrosion Risse aufweist oder Löcher hat. Ist eine Dichtung porös, zählt das nicht als Rohrbruch. Wasserschäden am Gebäude werden dennoch durch die Gebäude­versicherung gezahlt.

Was zahlt die Versicherung bei Rohrbruch?

Für Schäden am Gebäude (zum Beispiel an Wänden oder Böden) kommt die Gebäude­versicherung des Hauseigentümers oder der Eigentümer­gemeinschaft auf. Für Schäden am Inventar der Wohnung (etwa Möbel, eigene Gegenstände) ist Ihre Hausrat­versicherung zuständig. Versicherungen zahlen dabei in der Regel die Reparaturen und Renovierungen sowie auch Folgeschäden, die dadurch entstehen können.

Wer zahlt die eigentliche Reparatur des defekten Rohres?

Dies hängt vom jeweiligen Tarif Ihrer Wohngebäude­versicherung ab. Nach den Musterbedingungen des GDV ist der Bruch eines Rohrs innerhalb des Gebäudes selbst versichert, eine poröse Dichtung dagegen nicht. Unterschiede gibt es bei der Leckortung, beim Freilegen von Wänden und bei Rohren außerhalb des Hauses oder unter der Bodenplatte. Ein genauer Blick in die Versicherungs­bedingungen ist hier unerlässlich.

Ist ein Rohrbruch außerhalb des Gebäudes auch versichert?

Nur teilweise. Nach den Musterbedingungen sind Zuleitungsrohre der Wasserversorgung und Heizungsrohre auf dem Grundstück mitversichert, wenn sie Ihr Gebäude versorgen. Ableitungsrohre außerhalb des Hauses, also Abwasserrohre im Garten und bis zum öffentlichen Kanal, müssen meist über einen zusätzlichen Vertragsbaustein oder einen Premium-Tarif abgesichert werden.

Was passiert bei einem Rohrbruch in einer Eigentumswohnung?

Hier muss zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum unterschieden werden. Schäden an Gebäudeteilen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören (zum Beispiel Außenwände, Estrich, tragende Wände), werden über die Wohngebäude­versicherung der Eigentümer­gemeinschaft reguliert, die in der Regel auch das Sondereigentum wie Parkett und Tapeten einschließt. Ihren Hausrat übernimmt Ihre private Hausrat­versicherung. Ist der Schaden durch Ihr Verschulden in einer anderen Wohnung entstanden, ist Ihre private Haftpflicht­versicherung zuständig.

Was passiert bei einem Rohrbruch in einer Mietwohnung?

Ereignet sich der Rohrbruch in einem vermieteten Mehrfamilienhaus, sollten die Mieter umgehend die Haus­verwaltung informieren. Diese prüft, ob weitere Wohnungen betroffen sind, und leitet die Reparatur­maßnahmen ein, wenn der Hauptwasserstrang betroffen ist. Die Reparatur zahlt der Vermieter, Ihre Möbel ersetzt Ihre eigene Hausrat­versicherung.

Ist eine Mietminderung nach einem Rohrbruch möglich?

Bei einem Rohrbruch ist eine Mietminderung generell möglich. Allerdings müssen die Mieter den Vermieter rechtzeitig informieren, denn nur wenn der Vermieter die Gründe für eine Mietminderung kennt, kann er diese beseitigen. Treten durch den Rohrbruch Folgeschäden auf, kann der Vermieter Schadensersatz fordern, wenn er nicht über den Rohrbruch informiert wurde. Eine Mietminderung gilt immer so lange, bis der Schaden behoben wurde. Weigert sich der Vermieter, die Miete trotz beeinträchtigter Lebensqualität in der Wohnung zu reduzieren, kann eine Miet­rechtsschutz­versicherung helfen.

Ist eine Mietminderung bei Einsatz von Trocknungsgeräten möglich?

Nach einem Rohrbruch kommen häufig Trocknungsgeräte zum Einsatz. Diese sind sehr laut und müssen für einen gewissen Zeitraum im Dauerbetrieb laufen. Aufgrund der Lautstärke entschieden Gerichte in mehreren Fällen, dass die Mietzahlung um 50 bis 80 Prozent reduziert werden darf. Oberflächliche Feuchtigkeit in Wänden und Boden kann durch ein paar Tage Trocknen entfernt werden. Bis ein Wasserschaden im Mauerwerk behoben ist, können hingegen Wochen bis Monate vergehen.

Wie erkenne ich einen Rohrbruch?

Halten Sie Ausschau nach dunklen oder hellen Flecken an der Wand oder Pfützen auf dem Fußboden. Liegen die Wasserrohre im Boden, ist dies meist nur an der Decke des darunter liegenden Raumes erkennbar. Bei einem Holzfußboden und darunter liegenden Rohren beginnt das Holz sich zu wellen. Ab der Entdeckung müssen Sie den Schaden unverzüglich melden.

Wie teuer ist ein Rohrbruch?

Die Kosten, die ein Rohrbruch verursacht, sind von Fall zu Fall individuell. Muss das Rohr ausgetauscht, Trocknungsarbeiten durchgeführt, die Wände und Boden saniert und Mobiliar ersetzt werden, beläuft sich der Schaden auf über 1.900 Euro. Bei frostbedingten Leitungswasserschäden liegen die Kosten nach Zahlen des GDV rechnerisch bei rund 5.600 Euro je Fall.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung den Rohrbruch nicht zahlt?

Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen und prüfen Sie sie anhand Ihrer Versicherungs­bedingungen, vor allem bei Rohren außerhalb des Hauses und bei Dichtungen. Widersprechen Sie schriftlich mit Fotos, dem Bericht des Installateurs und den Rechnungen. Bleibt der Versicherer dabei, können Sie kostenfrei den Versicherungs­ombudsmann anrufen oder sich bei der BaFin beschweren.

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