Autoscheibe kaputt – wer zahlt?

Fachlich geprüft durch Martin Hacker
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Das erwartet Sie hier

Was Ihre Kfz-Haftpflicht oder Kasko­­versicherung bei einer kaputten Autoscheibe zahlt und worauf Sie bei eigenem Verschulden achten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Versicherung zahlt?
  2. Beispiel 1: Steinschlag
  3. Beispiel 2: eingeschlagene Scheibe
  4. Beispiel 3: Leuchte kaputt durch Unfall
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Teilkasko­versicherung deckt Schäden an der Autoscheibe ab, die z. B. durch Steinschlag, Hagel oder Wildunfälle entstanden sind.
  • Eine Vollkasko­­versicherung leistet bei Schäden an Autoscheiben durch Vandalismus oder die durch den Fahrzeughalter selbst verursacht wurden.
  • Die Kfz-Haftpflicht­­versicherung leistet nur bei Glasschäden an einem fremden Auto.

Scheibe am Auto kaputt – welche Versicherung zahlt?

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Übersicht – Welche Versicherung zahlt?

Wo befindet sich die kaputte Autoverglasung?Ursache des Schadens?Welche Versicherung leistet?
Am eigenen AutoSteinschlag, Hagel oder WildunfallTeilkasko­versicherung
Am eigenen AutoVandalismus; der Fahrzeughalter selbstVollkasko­versicherung
Am eigenen AutoDritteDie Haftpflicht­versicherung der anderen Person, falls vorhanden
Am Auto eines DrittenSieIhre eigene Kfz-Haftpflicht­versicherung

Das leistet die Kasko­versicherung

Wann leistet welche Kasko­versicherung?

GlasschädenTeilkaskoVollkasko
Durch Steinschlag, Wild oder HagelIcon Check Haken grünIcon Kreuz rot
Durch AutodiebstahlIcon Check Haken grünIcon Kreuz rot
Durch selbst verschuldeten UnfallIcon Kreuz rotIcon Check Haken grün
Durch VandalismusIcon Kreuz rotIcon Check Haken grün

Diese Scheiben sind versichert

  • Windschutzscheibe
  • Seitenfenster
  • Heckscheibe
  • Schiebedächer
  • Außenspiegel
  • Scheinwerfer
  • Rücklichter
  • Blinker
  • Kunststoff- und Plexigläser, wenn diese wie eine Verglasung verarbeitet sind

Unterscheidung Teil- und Vollkasko

Für reine Glasschäden – also eine eingeschlagene Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe – übernimmt in der Regel bereits die Teilkasko­versicherung, unabhängig davon, ob der Bruch durch Vandalismus, Diebstahlversuch, Steinschlag oder anderes entstanden ist. Die Vollkasko­versicherung wird erst dann relevant, wenn zusätzlich andere Karosserie- oder Lackschäden durch Vandalismus zu regulieren sind (zum Beispiel zerkratzter Lack, abgetretener Spiegel).


Das leistet die Kfz-Haftpflicht­versicherung

Eine Haftpflicht­versicherung springt immer dann ein, wenn Sie einen Schaden bei Dritten verursacht haben. Wenn Sie nun die Scheibe eines fremden Autos beschädigt haben, ist grundsätzlich die eigene Kfz-Haftpflicht­versicherung zuständig. Geht es wiederum um die Autoscheibe des eigenen Fahrzeugs, gilt dies nicht. Hier springt entweder die eigene Kasko­versicherung ein oder der Autohalter beziehungsweise der Schadensverursacher muss die Kosten selbst tragen.

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Beispiel 1: Steinschlag an der Windschutzscheibe

Kasko­versicherung leistet

Die Kosten eines Schadens durch Steinschlag an der Windschutzscheibe übernimmt eine Teilkasko­versicherung – und übrigens auch an allen weiteren Autoverglasungen. Da die Teilkasko in der Vollkasko enthalten ist, sind Sie theoretisch auch mit einer Vollkasko-Absicherung bei Steinschlagschäden rundum abgesichert.

Welche Versicherung leistet, wenn die Autoverglasung eines Mietwagens durch Steinschlag beschädigt worden ist, erfahren Sie auf unserer separaten Seite:

Steinschlag am Mietwagen: Wer zahlt?


Wann ist ein Austausch der Windschutzscheibe notwendig?

Ob eine Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss, hängt von zwei Dingen ab: zum einen von der Größe der beschädigten Fläche und zum anderen von der Position des Schadens. Es gilt:

  • Der Schaden darf nicht größer als eine 2-Euro-Münze sein.
  • Es dürfen sich keine Risse gebildet haben.
  • Der Schaden darf nicht weniger als 10 Zentimeter vom Rand der Autoscheibe entfernt sein.
  • Der Schaden darf nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen. Das ist die Fläche direkt vor dem Gesicht des Fahrers in Größe eines DIN-A4-Blattes.

Bereits bei kleinen Schäden handeln

Auch kleine Sprünge in der Windschutzscheibe sollten umgehend behandelt werden, damit der Schaden nicht größer wird. Wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Fachwerkstatt und lassen Sie den Schaden abklären.


Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Bei Kasko­versicherungen können Sie in der Regel einen Selbstbehalt beziehungsweise eine Selbst­beteiligung vereinbaren. Sie übernehmen dann im Schadensfall die Kosten in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Im Gegenzug erhalten Sie vergünstigte Versicherungsbeiträge. Der Versicherer leistet erst, wenn die Kosten des Schadens den Selbstbehalt übersteigen. Haben Sie keinen Selbstbehalt vereinbart, übernimmt Ihre Kasko­versicherung die Kosten direkt und bis zur entsprechenden Schadenhöhe.

Hinweis:
Lassen Sie die Windschutzscheibe nur reparieren und nicht austauschen, müssen Sie bei einigen Versicherern die Selbst­beteiligung nicht zahlen – der Versicherer verzichtet auf den vereinbarten Selbstbehalt und übernimmt die Kosten.

Rechenbeispiel

Die Windschutzscheibe von Frau N. wurde durch einen Steinschlag massiv beschädigt. Sie muss die Scheibe auswechseln lassen. Die Werkstatt berechnet dafür 900 Euro. Sie hat bei Ihrer Teilkasko­versicherung einen Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart. Die restlichen 750 Euro übernimmt ihr Versicherer.

Gesamt (Kosten für Austausch der Windschutzscheibe)900 €
Ihre Versicherung zahlt750 €
Frau N. (ihre vereinbarte Selbst­beteiligung)150 €
Icon Achtung

Achtung bei betrüger­ischen Angeboten!

Unseriöse Autowerkstätten drängen Autofahrer mitunter zu einem Austausch der Windschutzscheibe und bieten an, dafür die Selbst­beteiligung zu übernehmen. Davon ist dringend abzuraten, denn dies wäre Versicherungsbetrug.

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Beispiel 2: eingeschlagene Seitenscheibe

Vollkasko­versicherung leistet

Wurden Scheiben Ihres Autos durch Fremde eingeschlagen, übernimmt eine Vollkasko­versicherung die Kosten des Schadens, da es sich um Vandalismus handelt. Eine Teilkasko­versicherung leistet in diesem Fall nicht.


Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Sollten Sie bei der Vollkasko­versicherung keinen Selbstbehalt vereinbart haben, übernimmt der Versicherer die Kosten, die durch den Schaden entstehen, komplett bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten zahlen Sie im Schadensfall die Selbst­beteiligung und der Versicherer den Rest.

Rechenbeispiel

Herr A. wurde eine Seitenscheibe seines Autos eingeschlagen. Er muss sie ersetzen lassen. Die Reparaturwerkstatt stellt ihm 500 Euro in Rechnung. Er hat keine Selbst­beteiligung vereinbart. Die Kosten von 500 Euro übernimmt also vollständig der Versicherer.

Gesamt (Kosten für Austausch der Seitenscheibe) 500 €
Seine Versicherung zahlt500 €
Herr A. (keine Selbst­beteiligung)0 €

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Beispiel 3: kaputte Heckleuchte durch Unfall

Vollkasko oder Kfz-Haftpflicht leisten

Wurden durch einen Unfall, den Sie verursacht haben, die Heckleuchten Ihres Autos beschädigt, springt eine Vollkasko­versicherung ein. Haben Sie Rückleuchten eines Autos beschädigt, das einer anderen Person gehört, dann kommt die Kfz-Haftpflicht­versicherung auf.

Sowohl Kasko­versicherungen als auch Kfz-Haftpflicht­versicherungen können Leistungen im Schadenfall kürzen oder verweigern, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz, § 81). Sie können allerdings einen sogenannten „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ als Zusatzschutz in Ihren Vertrag aufnehmen lassen. Dann leistet der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit. Dadurch erhöht sich allerdings auch Ihr Jahresbeitrag.


Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Rechenbeispiel

Herr P. beschädigte beim Zurücksetzen seines Autos aus einer unübersichtlichen Parklücke nicht nur eine Rückleuchte seines, sondern auch die eines weiteren parkenden Autos. Der Austausch der Rückleuchte am Fahrzeug des Dritten kostet 200 Euro. Da es in der Kfz-Haftpflicht keine Selbst­beteiligung gibt, wird die Rechnung komplett von der Kfz-Haftpflicht­versicherung von Herrn P. übernommen. Die Reparatur der eigenen Heckleuchte verursacht Kosten von 130 Euro. Da Herr P. keine Vollkasko­versicherung abgeschlossen hat, muss er diese Rechnung selbst begleichen.

Gesamt (Kosten für Austausch der Rückleuchte des Dritten)200 €
Seine Versicherung zahlt200 €
Herr P.0 €

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Die Testsieger 2025 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Die häufigsten Fragen zu Autoscheibe kaputt – wer zahlt?

Welche Versicherung springt ein, wenn ich die Scheibe eines fremden Autos beschädige?

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Verursachen Sie am Fahrzeug einer anderen Person einen Glasschaden, dann springt Ihre eigene Kfz-Haftpflicht­versicherung für den Schaden ein.

Wer zahlt, wenn die Scheibe an meinem eigenen Auto kaputtgeht?

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Für Glasschäden am eigenen Wagen greift die Kasko­versicherung: Teil­kasko bei Steinschlag, Hagel, Wild- oder Diebstahlschäden und Voll­kasko bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus; häufig ist sogar die Innenreinigung mitversichert.

Sind auch Seiten­fenster, Spiegel, Blinkerscheiben und Kunststoffscheiben versichert?

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Ja – Teil- oder Voll­kasko decken grundsätzlich alle Glasflächen, inklusive Außenspiegel, Scheinwerfer, Rücklichter, Blinkerscheiben sowie Kunststoff- oder Plexiglas­elemente etwa bei Cabrios.

Welche Kosten trage ich selbst, wenn meine Scheibe nur repariert wird?

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Wird der Steinschlag ohne Austausch der Frontscheibe behoben, verzichten viele Versicherer vollständig auf die vereinbarte Selbst­beteiligung; erst beim Scheiben­wechsel fällt die Selbst­beteiligung an.

Übernimmt die Vollkasko auch Glasbruch nach Vandalismus oder Eigenverschulden?

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Ja, die Vollkasko leistet bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte ebenso wie bei selbst verursachten Unfällen, sofern grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

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Lena Mierbach
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