Wasserschaden am Auto – was tun?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall eines Wasserschadens sollten Sie zunächst Folgeschäden vermeiden.
  • Die Teilkasko­versicherung zahlt nur für Schäden, die unmittelbar aus einer Überschwemmung resultieren.
  • Wurde der Schaden durch menschliche Einwirkung, z.B. Befahren einer überfluteten Straße, ausgelöst, ist dies ein Fall für die Vollkasko­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Was Sie im Fall eines Wasserschadens an Ihrem Auto tun sollten, wann die Teilkasko­versicherung zahlt und wann nur eine Vollkasko­versicherung weiterhilft.

Inhalt dieser Seite
  1. Wasserschaden: Was tun?
  2. Grenzen der Teilkasko­­versicherung
  3. Das zahlt die Vollkasko­­versicherung
  4. Fazit

Wasserschaden an Ihrem Auto: So reagieren Sie richtig

Schritte für den Notfall

  1. Folgeschäden vermeiden: Finden Sie Ihr Auto überschwemmt vor bzw. bemerken Sie, das Wasser in den Innenraum vorgedrungen ist, sollten Sie es nicht starten. Schieben oder schleppen Sie es zum nächstgelegenen trockenen Ort.
  2. Dokumentieren Sie die Schäden. (Ratgeber: Versicherungsschäden mit der Handykamera dokumentieren)
  3. Informieren Sie Ihre Versicherung. (Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden)
  4. Lassen Sie den Wagen in die Werkstatt bringen. Nicht jeder Wasserschaden führt gleich zu einem Totalschaden.

Warum Sie Ihr Auto nicht starten sollten

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Ein überflutetes Auto sollte auf keinen Fall gestartet werden, da folgende Risiken bestehen:

  • Wasser im Motor könnte einen Motorschaden verursachen
  • Kurzschlüsse in der Fahrzeugelektronik

Entsprechend sollte auch die Batterie so schnell wie möglich abgeklemmt werden.

Wie entstehen Wasserschäden?

Wasserschäden am Auto entstehen in den meisten Fällen, wenn ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug in eine Überschwemmung hineinfährt. Aber auch ein abgestelltes Auto, welches über einen längeren Zeitraum unter Wasser stand, kann betroffen sein. Bauteile und auch die Autotechnik sind zwar gegen Spritzwasser geschützt, „tauchbadresistent“ ist die Autotechnik jedoch nicht.


Was kann repariert werden?

Ob und in welchen Umfang ein Kfz-Wasserschaden repariert werden muss, hängt zum großen Teil davon ab, wie tief das Auto im Wasser stand.

Wasser unter oder bis zum Türschweller

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Bei einem Wasserstand, bei dem der Innenraum des Fahrzeugs trocken geblieben ist, besteht ein eher geringes Schadensrisiko. Trotzdem sollte das Auto in einer Werkstatt überprüft werden. Bereits eine Wasserhöhe von 25 cm kann für die Technik am Auto problematisch sein. So kann es hier zu Schäden an Sensoren, Elektronik, Fahrwerk und Bremsen kommen.

Wasser über dem Türschweller und im Innenraum

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Reichte das Wasser bis über die Türschwellen, sodass auch der Innenraum betroffen ist, kann man davon ausgehen, dass das Kfz in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Hier rät der ADAC zum Austausch von Bodenbelägen und Dämmmatten. Außerdem sollten alle im Boden befindlichen Bauteile überprüft werden und sicherheitsrelevante Teile vorsorglich durch Neuteile ersetzt werden. Eine gründliche Trocknung auch der Innenbereiche der Türe ist ebenfalls empfehlenswert. Die Kosten für solche Maßnahmen können schnell im 5-stelligen Bereich liegen.

Auto unter Wasser

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Stand das Auto komplett unter Wasser, heißt bis zur Scheibenunterkante oder noch höher, kann in den meisten Fällen von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgegangen werden. Der Grund ist, dass bei solchen Wasserständen sehr wahrscheinlich der überwiegende Teil der Elektronik betroffen ist. Eine qualitative Bestandsaufnahme kann nur von einem Kfz-Werkstatt durchgeführt werden. Weitere Tipps zum Thema hält der ADAC bereit.

Hohe Kosten durch Wasserschäden

In jedem Fall drohen Wasserschäden, hohe Kosten zu verursachen – im Fall eines Totalschadens muss das gesamte Auto ersetzt werden, doch auch Reparaturen können sehr teuer werden. 3.500 Euro für die Beseitigung eines Motorschadens sind durchaus realistisch. Hier macht die Kasko­versicherung den Unterschied, ob die gesamten Kosten selbst getragen werden müssen oder ob der Versicherungsnehmer lediglich bis zur Höhe seiner Selbst­beteiligung zahlen muss.

Wann reicht die Teilkasko­versicherung nicht aus?

Teilkasko zahlt nur bei unmittelbaren Schadensereignissen

In der Teilkasko sind zwar Schäden aus Überschwemmungen abgedeckt, doch ein durch einen Wasserschlag entstandener Motorschaden führt nur zu einer Leistungspflicht des Versicherers, wenn dieser direkt aus einer Überschwemmung resultiert und es sich entsprechend um ein unmittelbares Schadensereignis handelt.

Die Überschwemmung bzw. der Starkregen müssen auch plötzlich genug aufgetreten sein, dass der Fahrer keine Zeit mehr hatte, zu reagieren und z.B. das Auto aus der Gefahrenzone zu fahren oder den Motor abzuschalten. Bei Schäden durch Wasserschlag kommt es häufiger zum Streit mit dem Versicherer, ob dieser leisten muss.

Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?


Wie muss der Wasserschaden aussehen, damit die Teilkasko zahlt?

Die Teilkasko-Versicherung wird also nur zahlen, wenn der Schaden am Fahrzeug direkt aus den Wassermassen entsteht. Wenn ein geparktes Auto also durch sintflutartige Regenfälle oder stark anschwellende Flüsse Schäden davon trägt, wäre dies ein Naturereignis entsprechend den geltenden Versicherungs­bedingungen.

Anders sieht es aus, wenn der Fahrer mit seinem Wagen selbst in eine überflutete Unterführung fährt, weil er glaubt, diese noch passieren zu können oder weil er diese nicht vollständig einschätzen kann. In diesem Fall liegt das Risiko eines Fahrzeugschadens beim Fahrer. Es darf sich bei dem Schaden auch nicht um einen allmählichen Nässeschaden handeln. Dringt Wasser z.B. bei Starkregen über die Entlüftung oder durch ein undichtes Panoramafenster ein, ist die Teilkasko­versicherung nicht verantwortlich.


Was ist in der Teilkasko­versicherung versichert?

  • Brand, Explosion
  • Entwendung (Diebstahl, Raub…)
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug)
  • Zusammenstoß des bewegten Fahrzeugs mit Haarwild, Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen

Ein unmittelbares Schadensereignis ist dann gegeben, wenn ein Auto von einer herannahenden Wassermasse überschwemmt wird und das Wasser somit unmittelbar auf das Kfz einwirkt.

Mehr zu den Leistungen der Kfz-Versicherung

Gerichtsurteil zur Leistungspflicht einer Teilkasko­versicherung

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Im vorliegenden Fall war der Kläger mit seinem PKW unterwegs. Er bog in eine Straße ein, die durch einen vorangegangenen Starkregen überschwemmt worden war. Aufgrund des Straßengefälles hatte der Fahrer die Wassermengen erst zu spät erkannt und konnte sein Fahrzeug nicht rechtzeitig bremsen.

Somit ließ es sich nicht vermeiden, dass er das angesammelte Wasser durchfuhr. Am Fahrzeug entstand ein kapitaler Motorschaden. Die Beseitigung kostete über 3.500 Euro. Diese Summe machte der Kläger seiner Teilkasko­versicherung (alles zur KFZ-Versicherung) gegenüber geltend.

Der Versicherer lehnte die Regulierung des Schadens ab. Er führte zur Begründung aus, dass nach den Versicherungs­bedingungen nur Schäden versichert sind, die aus einer unmittelbaren Einwirkung aus Naturereignissen entstehen.

Das Amtsgericht Krefeld bestätigte die Sicht der Versicherung. Für den Versicherer heißt das, dass er nicht für einen Schaden aufkommen muss, den der Fahrzeughalter verursacht hat, indem er mit seinem Wagen in eine sichtbare Überschwemmung fährt.

Da der Kläger mit seinem Wagen direkt in die Wassermenge gefahren war, ist das Merkmal der Unmittelbarkeit eines Naturereignisses nicht erfüllt (Az. 6 C 456/09 v. 27. Januar 2016).

Experten-Tipp:

„Was bedeutet eigentlich unmittelbare Einwirkung? Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung wird vorausgesetzt, dass die Naturgewalt einzige oder letzte Ursache für einen Schaden gewesen ist. Die Beschädigung des Fahrzeuges ist also ausschließlich auf die Überschwemmung zurückzuführen – nicht etwa auf einen Fahrfehler oder ein Einwirken Dritter.“

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Berater

Kfz-Wasserschaden: Ein Fall für die Vollkasko­versicherung

Größerer Leistungsumfang der Vollkasko-Versicherung

Im Vergleich zur Teilkasko ist der Leistungsumfang bei der Vollkasko­versicherung größer. Entsprechend sind jedoch auch die Kosten dieser Kfz-Versicherung deutlich höher.

Die Vollkasko­versicherung kommt für Wasserschäden am Kfz auf. Im Gegensatz zur Teilkasko gilt dies nicht nur für unmittelbare Einwirkungen, sondern auch, wenn der Schaden durch Befahren einer überfluteten Straße ausgelöst wurde. Kommt es hier zum Motorschaden, ist die Versicherung in der Leistungspflicht.


Achtung: Grobe Fahrlässigkeit

Beruft sich die Kfz-Versicherung jedoch auf den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit, kann sie unter Umständen die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Ein typischer Fall von Fahrlässigkeit wäre z.B. ein offenes Verdeck, wenn es regnet oder das vermeidbare Fahren auf eine offensichtlich überflutete Straße.


Versicherungsoptionen für Ihr Auto

Im Fall eines Wasserschadens an Ihrem Auto sparen Sie durch die richtige Kasko-Versicherung eine Menge Geld – daher sollten Sie gerade, wenn Sie einen wertvollen Neuwagen besitzen, über eine Kasko­versicherung zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht nachdenken. Wir unterstützen Sie gern dabei, die richtige Versicherung zu finden.

Haben Sie ein neues Auto, das Sie versichern müssen, oder möchten Sie überprüfen, ob Ihre Versicherung in puncto Preis und Leistung auf dem neuesten Stand ist? Mit unserem kostenlosen Online-Tarifrechner können Sie Tarifpakete der Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko­versicherung für Ihr Auto vergleichen und das für Sie optimale Angebot ermitteln können. Alternativ berät unser Makler-Team Sie gerne.

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Fazit

Kommt es zum Kfz-Wasserschaden zahlt die Teilkasko nur, wenn es sich um eine unmittelbare Schadenseinwirkung handelt. Auf der sicheren Seite sind Autobesitzer nur mit einer Vollkasko­versicherung, die auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. In jedem Fall sollte eine Inspektion in einer Werkstatt durchgeführt werden, um die Gefahr zu umgehen, dass sicherheitsrelevante Bauteile beschädigt wurden.

Die häufigsten Fragen zum Versicherungsschutz bei Kfz-Wasserschäden

Wer übernimmt Sturmschäden beim Auto?

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Bei Sturmschäden zahlt die Teil- oder Vollkasko­versicherung des Autos. Die Teilkasko zahlt bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag, etc. Wenn z.B. ein schwerer Ast auf das Dach des geparkten Autodachs geweht wird, zahlt die Teilkasko­versicherung die Reparaturen.

Was zahlt die Versicherung bei Überschwemmung?

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Die Teilkasko­versicherung ersetzt alle durch eine Überschwemmung entstandenen Schäden, vorausgesetzt, dass der Schaden allein durch die Einwirkung der Überschwemmung entstanden ist. Die Vollkasko­versicherung leistet auch, wenn das Auto z.B. versehentlich auf eine überschwemmte Straße gefahren wurde. Überprüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, wie viel Ihre Versicherung zahlt.

Sind Hochwasser und eine Überschwemmung das gleiche?

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Hochwasser beschreibt einen erhöhten Pegelstand eines Gewässers. Damit eine Überschwemmung vorliegt, muss der Wasserpegel erheblich über dem normalen Pegelstand liegen.

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