Das erwartet Sie hier
Wann die Teilkasko einen Wasserschaden am Auto zahlt, wann nur die Vollkasko einspringt, was bei Regen durch ein offenes Fenster gilt und was Sie tun müssen, damit die Versicherung zahlt.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die Teilkasko zahlt, wenn eine Überschwemmung unmittelbar auf das stehende Auto einwirkt, etwa Hochwasser auf dem Parkplatz oder eine geflutete Tiefgarage. Fahren Sie selbst in das Wasser, zahlt nach überwiegender Rechtsprechung nur die Vollkasko.
- Regen durch ein offenes Fenster, ein undichtes Schiebedach oder eine poröse Dichtung ist kein Versicherungsfall. Weder Teilkasko noch Vollkasko zahlen für Verschleiß oder Bedienfehler.
- Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche und starten Sie den Motor nicht. Vor jeder Reparatur brauchen Sie die Weisung des Versicherers, sonst riskieren Sie eine Kürzung.
- Grobe Fahrlässigkeit wie die Durchfahrt trotz Sperrschild kürzt auch die Vollkasko. Vollkasko statt Teilkasko und ein Tarif mit Verzicht auf diese Einrede schützen in Starkregenregionen.
Wer zahlt bei einem Wasserschaden am Auto? Die Zuordnung auf einen Blick
Für einen Wasserschaden am eigenen Auto ist die Kaskoversicherung zuständig, die Kfz-Haftpflicht allein zahlt nichts. Die Teilkasko übernimmt die Überschwemmung, die zum stehenden Auto kommt, die Vollkasko zusätzlich die Fahrt ins Wasser.
Zahlt meine Versicherung? Schnelle Orientierung
Teilkasko
Hochwasser oder Starkregen überschwemmt das geparkte Auto, auch in der Tiefgarage. Das Wasser muss von außen zum Fahrzeug kommen.
Vollkasko
Zusätzlich der Motorschaden nach der Durchfahrt einer überfluteten Straße. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen.
Haftpflicht des Verursachers
Nur wenn ein anderer schuld ist, etwa ein geplatztes Rohr in der Tiefgarage, das der Eigentümer nicht gewartet hat.
Niemand
Regen durch das offene Fenster, ein undichtes Schiebedach oder eine poröse Dichtung gilt als Bedienfehler oder Verschleiß.
Welcher Fall liegt vor? Geparkt, durchgefahren oder eingedrungen
| Szenario | Situation | Teilkasko | Vollkasko | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Fall 1: Geparktes Auto, überraschend überschwemmt | Ihr Auto stand geparkt, Starkregen oder Hochwasser kam plötzlich | Ja, zahlt | Ja, zahlt | Das ist der Idealfall: Die Naturgewalt war alleinige Ursache |
| Fall 2: Sie fahren bewusst in überflutete Straße | Sie sehen Wasser, fahren trotzdem durch und es kommt zum Motorschaden | Nein | Ja, zahlt | Das Auto ist zum Wasser gefahren, deshalb scheidet die Teilkasko aus. Die Vollkasko springt ein, bei grober Fahrlässigkeit darf sie kürzen |
| Fall 3: Wasser kommt langsam rein (Fenster, Entlüftung) | Bei Regen dringt Wasser über undichte Stellen ein, schleichend, nicht plötzlich | Nein | Nein | Gilt als Mangel oder Verschleiß, die Versicherung zahlt nicht. Prüfen Sie Ihren Vertrag |
Welcher Fall liegt vor? Zu spät erkannt, steckengeblieben oder E-Auto
| Szenario | Situation | Teilkasko | Vollkasko | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Fall 4: Sie erkennen Wasser zu spät | Sie fahren in überflutete Unterführung, sehen das Wasser erst zu spät und können nicht mehr bremsen | Nein (umstritten) | Ja, zahlt | Das Auto ist zum Wasser gefahren, deshalb lehnen die meisten Gerichte die Teilkasko ab, auch wenn Sie nicht mehr bremsen konnten. Ob Sie hätten ausweichen können, zählt nur bei der Vollkasko (grobe Fahrlässigkeit) |
| Fall 5: Sie stehen bereits, das Wasser steigt | Sie halten an oder bleiben stecken, erst danach steigt das Wasser und dringt in den Motor ein | Ja, zahlt | Ja, zahlt | Hier kommt das Wasser zum Auto und nicht das Auto zum Wasser. Genau darauf stellen die Gerichte ab |
| Fall 6: E-Auto oder Hybrid mit Wasserschaden | Hochvoltbatterie betroffen oder Systemausfälle nach Überschwemmung | Ja, aber | Ja, aber | Fachwerkstatt mit Hochvolt-Kenntnis notwendig. Reparaturkosten oft höher |
Eine Warnung vorweg: Die Tabelle gibt Ihnen eine erste Orientierung, keine Deckungszusage. Ob die Teilkasko bei einem Wasserschaden zahlt, hängt an einer einzigen Frage. Ist das Wasser zum Auto gekommen, oder ist das Auto zum Wasser gekommen? Im zweiten Fall lehnen die meisten Gerichte die Teilkasko ab, und zwar unabhängig davon, ob Sie etwas falsch gemacht haben.
Andere Schäden rund ums Auto, vom Wildunfall bis zum Glasbruch, ordnet unser Ratgeber Typische Schadensfälle in der Kfz-Versicherung ein. Ob Ihr eigener Vertrag nur Teilkasko oder auch Vollkasko enthält, steht im Versicherungsschein. Diese eine Zeile entscheidet beim Wasserschaden häufig darüber, ob Sie den Motorschaden selbst bezahlen.
Jetzt Kfz-Versicherungen vergleichen und direkt online abschließen
Über unseren Partner Check24 vergleichen Sie Teilkasko und Vollkasko selbst und wechseln direkt online.
Wann gilt ein Wasserschaden am Auto als Versicherungsfall?
Wie entstehen Wasserschäden?
Wasserschäden am Auto entstehen nicht immer gleich. Die Ursache bestimmt, welche Versicherung greift. Versicherungsfall in der Teilkasko ist nur die Überschwemmung, die unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkt. Wassereinbruch im Innenraum durch Regen ist für sich genommen kein versichertes Ereignis, die Vollkasko zahlt zusätzlich nur, wenn ein Unfall vorliegt.
Häufigste Ursachen im Überblick
Fünf Wege führen zu Wasser im Auto. Nur zwei davon sind ohne Wenn und Aber ein Fall für die Teilkasko, zwei hängen an Ihrer Fahrweise, einer ist gar nicht versichert.
| Ursache | Was passiert | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Plötzliche Überschwemmung (Starkregen, Hochwasser) | Ein Auto steht geparkt, Starkregen oder ein Hochwasser überrascht es plötzlich. Das Wasser dringt von außen ein | Teilkasko, sofern unmittelbare Einwirkung vorliegt |
| Tiefgaragen-Überschwemmung | Eine Tiefgarage wird durch Starkregen oder Hochwasser geflutet, das Auto wird überraschend überschwemmt | Teilkasko |
| Befahren einer überfluteten Straße | Sie sehen Wasser auf der Straße, fahren hinein und es kommt zum Motorschaden | Vollkasko, mit Ausnahmen bei grober Fahrlässigkeit |
| Stehendes Wasser auf der Straße nach Regen | Die Straße ist nach dem Regen überflutet, Sie fahren hinein. Für die Teilkasko kommt es darauf an, dass Sie hineingefahren sind; ob Sie die Gefahr hätten erkennen und vermeiden können, zählt nur bei der Vollkasko (grobe Fahrlässigkeit) | Vollkasko, Teilkasko nur in Ausnahmefällen |
| Wasser dringt langsam ein (undichte Fenster, Entlüftung) | Bei starkem Regen dringt Wasser über eine undichte Dachdichtung, ein defektes Panoramadach oder Entlüftungsöffnungen ein | Niemand, es ist ein Verschleiß- oder Mangel-Problem |
Regen durch offenes Fenster, Schiebedach oder undichte Dichtung
Haben Sie das Fenster offen gelassen und es regnet hinein, zahlt keine Kasko. Regen ist keine Überschwemmung, und ein Bedienfehler ist kein Unfall im Sinne der Bedingungen. Dasselbe gilt für ein undichtes Schiebedach, verstopfte Wasserabläufe oder eine poröse Türdichtung: Die Musterbedingungen ersetzen ausdrücklich keine Alterungs- und Verschleißschäden.
Warum Fahrzeugtechnik nicht „tauchbar“ ist
Moderne Autotechnik ist gegen Spritzwasser geschützt. Der Motor und die Elektronik halten normalen Regen und Spritzwasser aus, aber die Technik ist nicht tauchbar. Bereits 15 bis 25 Zentimeter Wasser können kritisch sein, weil Wasser in die Lufteinlässe des Motors eindringt, Elektronik-Module unter dem Fahrzeugboden Wasser aufnehmen und Dichtungen unter Druck nachgeben.
Gelangt Wasser in den Brennraum, droht ein Wasserschlag: Wasser lässt sich nicht verdichten, Kolben und Pleuel werden zerstört. Martin Hacker, Kfz-Experte bei transparent-beraten.de, nennt den Startversuch deshalb den teuersten Fehler: „Den Motor starten, um zu prüfen, ob er noch läuft: dieser Fehler kostet Tausende Euro extra.“
Die Ursache entscheidet über den Zahler
Für die Versicherung zählt, woher das Wasser kam und wer sich bewegt hat. Steigt Hochwasser zum stehenden Auto, zahlt die Teilkasko. Fährt das Auto ins Wasser, ist es ein Fall für die Vollkasko. Läuft Leitungswasser aus einem geplatzten Rohr in die Tiefgarage, ist das keine Überschwemmung, dann haftet allenfalls der Verantwortliche über seine Haftpflicht.
Was zahlt welche Versicherung bei einem Wasserschaden am Auto?
Teilkasko und Vollkasko teilen sich die Wasserschäden am eigenen Auto, die Haftpflicht des Verursachers kommt nur bei fremdem Verschulden dazu. Ob repariert oder abgerechnet wird, entscheidet danach die Wasserhöhe.
Wasserschäden in der Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist die Basis-Kaskoversicherung. Sie schützt vor Naturgewalten wie Überschwemmung, Hagel und Sturm, aber nur unter einer wichtigen Bedingung. Versichert ist nach den Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, A.2.2.1.3) die unmittelbare Einwirkung der Überschwemmung auf das Fahrzeug. Ausgeschlossen sind Schäden durch ein Verhalten des Fahrers, das die Naturgewalt veranlasst hat.
Was leistet Teilkasko bei Wasserschäden?
Die Teilkaskoversicherung zahlt für Schäden, die aus einer unmittelbaren Einwirkung von Naturgewalten entstehen. Für Wasserschäden bedeutet das konkret: Das Wasser kommt von außen zum Auto, und Sie konnten nicht mehr reagieren. Starkregen allein genügt nicht, er muss zu einer Überschwemmung führen, die das Fahrzeug erreicht.
- Überschwemmung eines geparkten Autos durch Hochwasser oder Starkregen
- Auto wird in der Tiefgarage oder Garage überraschend überflutet
- Starkregen verursacht plötzlich Wassermassen, die das Auto treffen
- Die Wassermasse kommt von außen, Sie konnten nicht reagieren
- Sie fahren selbst in eine überflutete Straße, obwohl Sie Wasser sehen
- Wasser dringt langsam und schleichend ein (defekte Dachdichtung, Fenster, Entlüftung)
- Sie fahren in eine tiefe Wasserpfütze oder Senke, ob Sie hätten ausweichen können oder nicht
- Der Schaden ist ein allmählicher Nässeschaden, kein plötzliches Ereignis
Das Konzept der „unmittelbaren Einwirkung“
Eine zentrale Frage bei Wasserschäden ist: Gab es eine unmittelbare Einwirkung des Naturereignisses? Nach deutscher Rechtsprechung bedeutet unmittelbare Einwirkung, dass die Naturgewalt den Schaden ohne Ihr Zutun auslöst. Drei Merkmale prüfen Versicherer und Gerichte.
- Die Naturgewalt ist die einzige oder letzte Ursache für den Schaden
- Sie als Fahrer haben nicht aktiv eingegriffen, indem Sie selbst in die Flut gefahren sind
- Das Wasser hat sich zum Fahrzeug hin bewegt und nicht das Fahrzeug zum Wasser
Beispiel aus der Rechtsprechung: Amtsgericht Krefeld, 2010. Ein Fahrer bog in eine Straße ein, auf der sich nach starkem Niederschlag Wasser aufgestaut hatte. Wegen des Gefälles erkannte er die Wassermassen erst spät und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Motor saugte Wasser an und ging aus, die Reparatur kostete 3.512,97 Euro. Seine Klage gegen die Teilkasko wurde abgewiesen.
Entscheidend war für das Gericht nicht, ob der Fahrer einen Fehler gemacht hatte, sondern die Richtung der Bewegung: Das Fahrzeug sei „kraft seiner Bewegungsenergie in die Überschwemmung“ hineingeraten. Es sei „unerheblich, ob dem Fahrer des Kraftfahrzeuges insoweit ein Verschulden zum Vorwurf zu machen ist“ (AG Krefeld, Urteil vom 25.06.2010, Az. 6 C 456/09).
Das ist die Linie, der die meisten Gerichte und der Standardkommentar folgen. Sie ist aber nicht unumstritten. Das Landgericht Bochum hat 2015 anders entschieden und einer Autofahrerin 2.617,30 Euro zugesprochen, die bei Starkregen mit 40 Stundenkilometern in eine fahrbahnbreite Wasserfläche auf der Autobahn geraten war (LG Bochum, Urteil vom 21.04.2015, Az. 9 S 204/14).
Für Sie heißt das: Rechnen Sie nicht damit, dass die Teilkasko zahlt, wenn Sie ins Wasser gefahren sind. Aussichtslos ist Ihr Fall aber nicht, wenn Sie Ihre Fahrweise nicht wegen des Wassers geändert haben. Umgekehrt gilt der klare Fall weiterhin: Steht Ihr Auto und das Hochwasser kommt zu ihm, liegt die unmittelbare Einwirkung vor und die Teilkasko zahlt.
Was die Teilkaskoversicherung konkret abdeckt
Laut den Musterbedingungen sind die folgenden Ereignisse in der Teilkasko versichert. Viele Tarife gehen darüber hinaus, etwa bei Tierbissen oder Zusammenstößen mit Tieren aller Art. Ein Blick in die eigenen Bedingungen zeigt, ob Folgeschäden und erweiterte Naturgefahren eingeschlossen sind.
- Brand und Explosion
- Entwendung (Diebstahl, Raub)
- Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (bei unmittelbarer Einwirkung)
- Zusammenstoß mit Haarwild, je nach Tarif auch mit Pferden, Rindern, Ziegen oder Schafen
- Glasbruch
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung, nach den Musterbedingungen ohne Folgeschäden
- Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen, je nach Tarif
Typische Streitfälle bei Teilkasko und Wasserschäden
Streitfall 1: „Wasserschlag“ gegen „unmittelbare Einwirkung“. Der Fahrer war unterwegs, plötzlich trat Wasser auf der Straße auf (Kanalüberlauf, Stauwasser). Der Motor wurde beschädigt. Streitfrage: War das noch unmittelbare Einwirkung, oder hatte der Fahrer fahrlässig nicht gebremst? Der Versicherer prüft zuerst, ob sich das Fahrzeug in das Wasser hineinbewegt hat. Ist das der Fall, lehnt er die Teilkasko in aller Regel ab.
Streitfall 2: Langsam eindringendes Wasser durch defekte Dichtung. Das Auto stand in der Garage. Nach Starkregen drang Wasser sehr langsam durch eine defekte Türdichtung ein. Der Versicherer argumentiert: Das ist kein Wasserschaden durch Überschwemmung, sondern durch Verschleiß. Er zahlt nicht, weil ein Mangel am Fahrzeug die unmittelbare Einwirkung des Naturereignisses unterbrochen hat.
Wasserschäden in der Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung bietet einen deutlich umfassenderen Schutz, auch bei Wasserschäden, die Sie selbst verursacht haben. Sie umfasst alle Ereignisse der Teilkasko und zusätzlich den Unfall, also ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (AKB 2015, A.2.2.2.2). Darunter fällt meist auch der Wasserschlag nach der Durchfahrt einer überfluteten Straße.
Größerer Leistungsumfang der Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden der Teilkasko und zusätzlich die folgenden. Nach einem regulierten Vollkaskoschaden werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, die Teilkasko kennt keine Rückstufung.
- Selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel beim Befahren einer überfluteten Straße
- Vandalismus und mutwillige Beschädigung
- Unfallschäden an Blech und Lack, auch Parkplatz-Kratzer, wenn der Verursacher unbekannt ist
Für Wasserschäden relevant: Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn Sie selbst in überflutetes Wasser fahren und es zu Motorschäden kommt. Sie zahlt allerdings nur bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit und immer abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Achtung: Grobe Fahrlässigkeit bei Vollkasko
Es gibt eine wichtige Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit. Die Vollkaskoversicherung darf die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben (§ 81 VVG, AKB 2015, A.2.9.1). Bei Vorsatz zahlt sie gar nicht.
- Sie fahren bewusst mit offenem Verdeck in strömenden Regen
- Sie fahren in eine offensichtlich überflutete Unterführung, obwohl Sie hätten bremsen und ausweichen können
- Sie ignorieren Warnschilder („Befahren verboten“, „Überschwemmung“)
- Sie fahren mit hoher Geschwindigkeit in ein Wasserloch, das Sie hätten sehen können
Wichtig: Die Versicherung muss beweisen, dass Sie grob fahrlässig waren, das ist ein hoher Maßstab. Einfache Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit reichen nicht aus. Hat Ihr Tarif den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, darf der Versicherer in diesen Fällen meist nicht kürzen; die Klausel nimmt häufig Alkohol und Drogen aus.
Warum Vollkasko sinnvoll ist
Wenn Sie in einer Region mit häufigen Überschwemmungen oder Starkregen-Ereignissen leben, oder wenn Sie bei schlechtem Wetter viel fahren, sollten Sie Vollkasko erwägen. Ein Wasserschaden durch Ihre eigene Fahrlässigkeit kann sonst zu Kosten führen, die Sie komplett tragen müssen.
Experten-Tipp:
Im Starkregengebiet ist die Teilkasko der teurere Weg
„Ich sage das ganz deutlich: Wer in einer Starkregenregion nur mit Teilkasko fährt, ist beim wahrscheinlichsten Schadenfall nicht versichert. Steht das Auto und das Wasser kommt, zahlt sie. Rollen Sie in die Überschwemmung, sind Sie nach überwiegender Rechtsprechung raus. Das LG Bochum sah das 2015 anders, aber auf ein abweichendes Urteil würde ich mich nicht verlassen. Vollkasko kostet Geld. Ein Motorschaden kostet ein Vielfaches.“
Jetzt Kfz-Versicherungen vergleichen und direkt online abschließen
Über unseren Partner Check24 vergleichen Sie Teilkasko und Vollkasko selbst und wechseln direkt online.
Was kann repariert werden? Wassertiefen und Reparaturszenarien
Ob Ihr Auto noch zu retten ist, hängt davon ab, wie tief das Wasser stand. Die Wasserlinie bestimmt, welche Systeme betroffen sind, und damit, ob die Kasko die Reparatur zahlt oder den Totalschaden abrechnet. Die endgültige Entscheidung trifft die Werkstatt oder der Gutachter der Versicherung.
| Wasserstand | Was ist betroffen | Reparaturnote |
|---|---|---|
| Szenario 1: Wasser unter oder bis zum Türschweller (bis 15 cm) | Sensoren und Elektronik im unteren Fahrzeugbereich (ABS, Bremsanlage, Fahrwerk), Schläuche und Leitungen; der Innenraum bleibt meist trocken | Meist reparabel, oft 1.500 bis 5.000 Euro |
| Szenario 2: Wasser bis über den Türschweller, im Innenraum (15 bis 100 cm) | Kompletter Innenraum, Elektronik hinter dem Armaturenbrett, Klimaanlage und Heizung, Motor, Getriebe | Reparatur möglich, aber kostspielig, 5.000 bis 20.000 Euro |
| Szenario 3: Auto komplett unter Wasser (über 100 cm, bis Scheibenunterkante oder höher) | Motor, gesamte Elektronik und Verkabelung, Innenraum, Getriebe, Batterie | In der Regel nicht wirtschaftlich reparabel, Totalschaden |
Kostenbeispiele aus der Werkstattpraxis
Wasserschäden verursachen sehr unterschiedliche Kosten je nach Wasserhöhe und betroffenen Systemen. Die Spannen zeigen, warum ein Schaden im Innenraum schnell fünfstellig wird. Ist der Schaden versichert, zahlt die Kasko die Reparatur abzüglich Selbstbeteiligung, höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert.
| Szenario | Wassertiefen-Kategorie | Hauptbetroffene Komponenten | Reparaturnatur | Geschätzte Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Leichter Schaden | bis 15 cm | Sensoren, Elektronik-Module, Bremsanlage | Austausch und Trocknung | 1.500 bis 5.000 Euro |
| Mittlerer Schaden | 15 bis 50 cm | Innenraum (Teppiche, Dämmung), Elektronik hinter Armaturenbrett, Klimaanlage | Austausch Polster und Elektronik-Trocknung | 5.000 bis 10.000 Euro |
| Schwerer Schaden | 50 bis 100 cm | Innenraum komplett, Motorraum, Getriebe, Fahrwerk | Großteile-Austausch und Lackierung | 10.000 bis 20.000 Euro |
| Wirtschaftlicher Totalschaden | über 100 cm | Alle Systeme betroffen | Gegebenenfalls Verschrottung, Abrechnung nach Restwert | Wiederbeschaffungswert minus Restwert |
| E-Auto mit Batterie-Schaden | Wasserschaden bei moderaten Höhen | Hochvoltbatterie | Batterie-Austausch | 12.000 bis 35.000 Euro |
Auto im Wasser: Wann ist es ein Totalschaden?
Ein Auto, das komplett unter Wasser war, ist meist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Nach den Musterbedingungen liegt er vor, wenn die Reparatur mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug (AKB 2015, A.2.5.1.5 und A.2.5.1.6). Dazu kommen Langzeitfolgen wie Korrosion, Schimmel und Elektronik-Ausfälle, die erst Monate später auftauchen.
Die Kasko zahlt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung (AKB 2015, A.2.5.1.1). Der Restwert ist der Erlös für das beschädigte Fahrzeug, das bei Ihnen bleibt. Für neue Fahrzeuge bieten viele Tarife eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in den ersten Monaten nach der Erstzulassung.
Besonderheit E-Auto und Hybrid
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten dieselben Kaskoregeln wie für Verbrenner. Bei modernen E-Autos schaltet sich die Hochvoltanlage ab, wenn Wasser eindringt. Starten Sie das Fahrzeug danach nicht selbst, auch nicht zum Testen, und lassen Sie es von einer Fachwerkstatt mit Hochvolt-Kenntnis prüfen. Mehr zum Schutz steht im Ratgeber Versicherungsschutz für Elektroautos.
Wenn ein anderer schuld ist: Haftpflicht des Verursachers
Läuft Wasser aus einem geplatzten Rohr in die Tiefgarage oder flutet eine Baustelle die Straße, ist das keine Überschwemmung durch Naturgewalt. Dann haftet der Verantwortliche nach § 823 BGB, wenn er seine Pflichten verletzt hat, etwa über seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Er ersetzt den vollen Schaden, auch eine merkantile Wertminderung (§ 249 BGB).
Was muss ich tun, damit die Kaskoversicherung zahlt?
Sechs Pflichten entscheiden über die Regulierung. Sie stehen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im Abschnitt E der Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung. Wer sie verletzt, bekommt weniger oder nichts.
Die sechs Pflichten in der richtigen Reihenfolge
1. Schaden mindern
Starten Sie den Motor nicht und lassen Sie das Auto abschleppen statt es durch das Wasser zu bewegen; das verlangt die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG, die Kosten erstattet der Versicherer nach § 83 VVG.
2. Innerhalb einer Woche melden
Die Musterbedingungen verlangen die Anzeige jedes Schadens innerhalb einer Woche (AKB 2015, E.1.1.1), das Gesetz verlangt sie unverzüglich (§ 30 VVG). Ihr Vertrag kann kürzere Fristen nennen.
3. Dokumentieren
Fotos von Wasserlinie, Innenraum, Motorraum und Umgebung, dazu Datum, Uhrzeit und Ort. Bei Hochwasser auch Bilder der überfluteten Straße oder Tiefgarage.
4. Weisung vor der Reparatur
Vor Reparatur oder Verwertung holen Sie die Weisung des Versicherers ein (AKB 2015, E.1.3.2). Ein vorschnell verkauftes oder repariertes Auto kann der Gutachter nicht mehr prüfen.
5. Wahrheitsgemäß antworten
Fragen zum Hergang, zur Wassertiefe und zu Ihrer Fahrweise vollständig und richtig beantworten (AKB 2015, E.1.1.3). Falsche Angaben gefährden den ganzen Anspruch.
6. Gutachter zulassen
Untersuchung des Fahrzeugs ermöglichen und Unterlagen vorlegen. Sonst liegt eine Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG vor.
Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden
Ratgeber: Schäden mit der Handykamera dokumentieren
Wann zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Wasserschaden nicht oder weniger?
Die häufigsten Ablehnungsgründe
- Nur Kfz-Haftpflicht vorhanden: Schäden am eigenen Auto sind dann gar nicht versichert
- Teilkasko, aber das Auto ist ins Wasser gefahren (keine unmittelbare Einwirkung)
- Regen durch offenes Fenster, Schiebedach oder Verdeck, undichte Dichtungen (Bedienfehler, Verschleiß)
- Startversuch nach dem Wasserschaden, der einen Wasserschlag auslöst
- Verspätete Meldung, Reparatur ohne Weisung oder fehlende Dokumentation
Grobe Fahrlässigkeit kürzt die Leistung
Die Durchfahrt trotz Sperrschild, das offene Verdeck im Unwetter, das Parken in der gefluteten Senke nach amtlicher Warnung: Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung dann im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Bei Obliegenheitsverletzungen wie einer verspäteten Meldung gilt dieselbe Quotenregel nach § 28 VVG.
- Ausnahme ist ein Tarif mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Die Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit trägt der Versicherer
Merkantile Wertminderung nach Wasserschaden
Nach einem Wasserschaden verliert Ihr Auto an Wert, selbst wenn die Reparatur technisch gelungen ist. Dieser Wertverlust heißt merkantile Wertminderung. Ihre eigene Kaskoversicherung ersetzt ihn nach den Musterbedingungen nicht (AKB 2015, A.2.5.7.1). Ersatz gibt es nur, wenn ein Dritter für den Schaden haftet, dann über dessen Haftpflichtversicherung.
- Merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und Kosten eines Mietwagens
- Alterungs- und Verschleißschäden, Verbesserungen am Fahrzeug
- Verlust von Betriebsmitteln wie Öl und Kühlflüssigkeit
- Die vereinbarte Selbstbeteiligung, die bei jedem Schaden abgezogen wird (AKB 2015, A.2.5.8)
Nach dem Schaden darf gekündigt werden
Nach der Regulierung haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG). Es gilt einen Monat lang, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Kündigt der Versicherer, wird ein neuer Vertrag schwieriger. Bitten Sie in diesem Fall darum, selbst kündigen zu dürfen.
Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wie sichere ich mein Auto gegen Wasserschäden ab?
Der beste Schutz ist ein Vertrag, der im Fall nicht diskutiert. Fünf Tarifmerkmale machen beim Wasserschaden den Unterschied zwischen voller und gekürzter Leistung.
Darauf kommt es im Vertrag an
Diese Bausteine sollten in Ihrem Kfz-Vertrag stehen, wenn Ihr Auto im Freien, in einer Tiefgarage oder in einer Starkregenregion steht. Sie entscheiden beim Wasserschaden darüber, ob der Versicherer zahlt oder streitet.
- Vollkasko statt Teilkasko, weil nur sie die Fahrt ins Wasser und den Wasserschlag abdeckt
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, damit ein Fehler im Unwetter nicht den halben Anspruch kostet
- Kurzschluss mit Folgeschäden, weil die Musterbedingungen nur die Verkabelung selbst ersetzen
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung für junge Fahrzeuge, falls das Auto nach der Flut ein Totalschaden ist
- Selbstbeteiligung bewusst wählen: Sie wird bei jedem Kaskoschaden abgezogen
Pflichten, die Ihren Anspruch sichern
Achten Sie auf Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und stellen Sie das Auto bei Hochwassergefahr nicht in Senken oder gefährdete Tiefgaragen. Lassen Sie Dichtungen, Schiebedach und Wasserabläufe in der Inspektion prüfen. Ein Schaden durch Verschleiß ist nie versichert, und ein Schaden vor Vertragsbeginn lässt sich nicht nachträglich versichern.
Gebrauchtwagen mit Wasserschaden kaufen
Ein verschwiegener Wasserschaden ist beim Gebrauchtwagenkauf ein Sachmangel (§ 434 BGB). Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer nicht, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Fragen Sie deshalb schriftlich nach Wasserschäden. Ihre Kasko zahlt für Schäden, die schon vor dem Kauf bestanden, nichts.
Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Überblick
Die häufigsten Fragen
Was sollten Sie sofort tun, wenn Ihr Auto einen Wasserschaden hat?
Starten Sie ein überflutetes Auto auf keinen Fall, da Wasser im Motor einen schweren Motorschaden verursachen kann, und lassen Sie es abschleppen. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos von Wasserlinie, Innenraum und Umgebung. Melden Sie ihn Ihrer Versicherung innerhalb einer Woche, Ihr Vertrag kann kürzere Fristen vorsehen, und lassen Sie vor jeder Reparatur die Weisung des Versicherers einholen.
Zahlt die Teilkaskoversicherung bei einem Wasserschaden am Auto?
Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden durch Überschwemmung, wenn das Wasser unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkt, etwa wenn ein geparktes Auto überraschend von Wassermassen überschwemmt wird. Nicht versichert sind allmähliche Nässeschäden (undichte Fenster, Entlüftungen) oder Schäden, die entstehen, weil Sie selbst in überflutete Straßen fahren. Im Schadensfall tragen Sie nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Bin ich versichert, wenn ich mit dem Auto in eine überflutete Straße fahre?
Mit Teilkasko in der Regel nicht, mit Vollkasko grundsätzlich ja, bei grober Fahrlässigkeit mit Kürzung. Entscheidend ist nicht Ihr Verschulden, sondern die Bewegungsrichtung: Fährt das Auto ins Wasser, verneinen die Gerichte nach A.2.2.1.3 der Musterbedingungen des GDV überwiegend die unmittelbare Einwirkung. Steigt das Wasser dagegen zu Ihrem stehenden Auto hin, zahlt die Teilkasko.
Was bedeutet „unmittelbare Einwirkung“ bei Wasserschäden in der Teilkasko?
Unmittelbare Einwirkung liegt vor, wenn die Naturgewalt selbst die einzige oder letzte Ursache des Schadens ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn plötzlich auftretende Wassermassen ein geparktes Fahrzeug überschwemmen und dadurch Motor oder Elektronik beschädigen. Fährt der Fahrer selbst in eine sichtbare Wasserfläche, wird die Überschwemmung nicht mehr als alleinige Ursache angesehen, und der Versicherer kann die Teilkasko ablehnen.
Wann zahlt die Vollkaskoversicherung bei Kfz-Wasserschäden?
Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch den Motorschaden, wenn Sie mit dem Auto in eine überflutete Straße fahren. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Entschädigung nach § 81 VVG kürzen, zum Beispiel wenn Sie trotz Warnschildern in eine offensichtlich überflutete Unterführung fahren. Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
Was zählt als grobe Fahrlässigkeit bei Wasserschaden?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie naheliegende Gefahren außer Acht lassen, die jedem einleuchten müssten: die Durchfahrt einer offensichtlich überfluteten Unterführung, das offene Verdeck bei starkem Regen oder das Ignorieren von Warnschildern. Die Versicherung muss den Vorwurf beweisen, einfache Fahrlässigkeit reicht nicht aus. Viele Tarife verzichten ganz oder teilweise auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Kann ein Wasserschaden noch repariert werden oder liegt ein Totalschaden vor?
Entscheidend ist, wie hoch das Wasser am Fahrzeug stand. Unterhalb der Türschwelle ist das Schadenrisiko eher gering, bei Wasser im Innenraum müssen oft Bodenbeläge, Dämmmatten und Elektronik erneuert werden. War das Auto bis zur Scheibenunterkante oder höher unter Wasser, liegt meist ein wirtschaftlicher Totalschaden vor; die endgültige Entscheidung trifft der Gutachter der Versicherung.
Sind Elektro- und Hybridfahrzeuge bei Wasserschäden anders versichert?
Nein, für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Kaskoregeln wie für herkömmliche Autos. Ein überflutetes E-Auto oder Hybridfahrzeug sollte aber weder bewegt noch selbst gestartet werden, sondern abgeschleppt und von einer Fachwerkstatt mit Hochvolt-Kenntnis geprüft werden. Ist die Hochvoltbatterie betroffen, wird das Fahrzeug schnell zum Totalschaden.
Übernimmt die Kaskoversicherung auch Folgekosten wie Trocknung und Innenraumsanierung?
Wenn die Kaskoversicherung den Wasserschaden dem Grunde nach übernimmt, erstattet sie in der Regel auch die notwendigen Reparaturkosten, also Austausch von Bodenbelägen und Dämmmatten, Trocknung des Innenraums und Instandsetzung betroffener Bauteile. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, zahlt sie nur diesen Wert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung. Nutzungsausfall und Mietwagen ersetzt die Kasko nicht.
Wie lange habe ich Zeit, einen Wasserschaden zu melden?
Nach den Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung müssen Sie jeden Schaden innerhalb einer Woche anzeigen, das Gesetz verlangt eine unverzügliche Meldung (§ 30 VVG). Ihr Vertrag kann kürzere Fristen vorsehen. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt; notieren Sie deshalb Datum, Uhrzeit und Schadennummer Ihrer Meldung.
Zahlt die Versicherung auch für den Austausch von Elektronik und Elektronik-Bauteilen?
Ja, wenn der Wasserschaden dem Grunde nach versichert ist, übernimmt die Kaskoversicherung beschädigte Elektronik-Module, Steuergeräte, Sensoren und Airbag-Steuergeräte. Es muss sich um Reparatur oder Austausch betroffener Teile handeln, nicht um vorsorgliche Erneuerung. Ein Gutachten zeigt, welche Bauteile vom Wasser betroffen sind; ein reiner Kurzschluss ohne Überschwemmung ist in der Teilkasko nur an der Verkabelung versichert.
Was ist merkantile Wertminderung, und zahlt die Versicherung sie?
Merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den Ihr Auto trotz gelungener Reparatur erleidet, weil ein Fahrzeug mit Wasserschaden-Geschichte beim Wiederverkauf weniger bringt. Ihre eigene Kaskoversicherung ersetzt sie nach den Musterbedingungen nicht (AKB 2015, A.2.5.7.1). Ersatz gibt es nur, wenn ein Dritter den Schaden verschuldet hat, dann von dessen Haftpflichtversicherung.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

