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Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nachdem, wer betroffen und wo der Sturmschaden aufgetreten ist, z. B. Hausdach, Fenster oder Auto, zahlt die Gebäude-, Kfz- oder Haftpflicht­versicherung.
  • Die Windstärke des Sturms ist für die Schadensregulierung entscheidend. Oftmals leisten Versicherer erst ab Windstärke 8.
  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung so früh wie möglich. Doku­mentie­ren Sie die Sturm­schäden mit Fotos und warten Sie mit der Behebung der Schäden.
  • Nach der Schadensregulierung sprechen Versicherer ihren Kunden häufig eine Kündigung aus. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie auf eine Kündigung Ihrerseits bestehen.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherung für welchen Sturmschaden verantwortlich ist, ab welcher Windstärke Versicherer leisten und wie Sie Schäden korrekt melden.

Inhalt dieser Seite
  1. Übersicht: Welche Versicherung zahlt?
  2. Was tun bei Sturmschäden
  3. Schäden an Haus und Dach
  4. Schäden am Auto
  5. Nachweis der Windstärke
  6. Vorkehrungen gegen Sturmschäden
  7. Fazit

Überblick: Welche Versicherung zahlt bei welchem Sturmschaden?

Stürme können immense Schäden verursachen, doch glücklicherweise ist es möglich, sich umfassend zu versichern. Falls Sie einen Sturmschaden erleiden oder indirekt für Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum verantwortlich sind, folgen Sie den Schritten unserer Checkliste und nehmen Sie Kontakt mit den relevanten Versicherern auf.


Versicherungen je nach Sturmschaden

SturmschadenZuständige Versicherung
Schäden am Haus und DachGebäude­­versicherung
Möbel und Gegenstände im Haus oder Wohnung Hausrat­versicherung
Schäden, für die Sie direkt oder indirekt ver­antwortlich sind
(z. B. wenn ein Baum von Ihrem Grundstück auf das Auto des Nachbarn kippt)
Haftpflicht­­versicherung
Schäden am AutoKfz-Versicherung (Teil- oder Vollkasko)

Hohe Kosten durch Sturmschäden

Stürme können zu besonders kostenintensiven Schäden führen, so verursachte Sturm Kyrill 2007 Schäden von über 5 Millionen Euro (Quelle). Für die Zukunft rechnet der Deutsche Wetterdienst aufgrund des Klimawandels mit mehr extremen Wetterlagen, darunter auch Stürmen (Quelle).

Kosten entstehen z.B. durch

  • das Fällen und Entsorgen beschädigter Bäume (möglicher Preis: ca. 1.500 Euro für einen großen Baum)
  • die Sanierung eines beschädigten Daches (mögliche Kosten: 50 bis 100 Euro pro Quadratmeter)
  • die Notwendigkeit, ein Auto reparieren oder schlimmstenfalls ersetzen zu lassen.

Was tun bei Sturmschäden?

So melden Sie Ihrer Versicherung einen Sturmschaden

Sowohl bei Auto- als auch bei Immobilienschäden gilt: Die Meldung an die zuständige Versicherung sollte so schnell wie möglich erfolgen! Melden Sie auch Schäden auf Ihrem Grundstück, die wahrscheinlich ein Fall für die Haftpflicht­versicherung Ihres Nachbarn sind, zunächst an Ihre Gebäude­versicherung – diese fordert die Kosten dann gegebenenfalls von der Haftpflicht­versicherung zurück (Regress).

Genauen Ort & Uhrzeit notieren

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Die Nennung des genauen Ortes (bei einem Schaden am Auto) und die Uhrzeit sind wichtig, damit die Versicherung die Situation nachträglich ggf. mithilfe des Wetteramtes nachvollziehen kann.

Versicherer kontaktieren

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Wer auf Nummer sich gehen möchte, ruft umgehend bei seiner Versicherung an und erfragt, welche Informationen die Sach­bearbeiter in welcher Form benötigen. Einige Versicherer bieten zudem die Möglichkeit an, Sturmschäden per E‑Mail zu melden. Wer den Schaden auf postalischem Wege meldet, kann sich für ein Einschreiben mit Rückschein entscheiden, um die zeitnahe Einreichung zu belegen. Gerade bei größeren Schäden kann dies empfehlenswert sein.

Fotos und Videos vom Schaden

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Es lohnt sich, den Schaden, so gut es geht, zu dokumentieren, um keinen Zweifel an der Pflicht zur Kostenübernahme zu lassen. Bei Schäden am Pkw, die durch einen herunter­gefallenen Ast verursacht wurden, kann zum Beispiel eine Aufnahme nicht nur vom Fahrzeug selbst hilfreich sein, sondern auch eine Aufnahme, auf der sowohl das Auto als auch der betreffende Baum zu sehen sind. Neben Fotos kann in einigen Fällen auch eine Skizze von der Gesamtsituation hilfreich sein, wenn keine eindeutigen Fotoaufnahmen möglich sind.

Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden

Ratgeber: Dokumentation mit der Handykamera

Auf weitere Anweisungen warten

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Veranlassen Sie keinesfalls selbst die Reparatur, bevor Sie nicht Rücksprache mit Ihrem Versicherer gehalten haben! Es kann sein, dass der Versicherer einen Sach­verständigen den Schaden begutachten lassen möchte. Wurde dieser allerdings bereits behoben, ist eine Begutachtung nicht mehr möglich.

Beachten Sie die Schadensminderungspflicht

Die Vermeidung von weiteren Schäden bzw. die Verhinderung von größeren Schäden hat immer Vorrang vor der Meldung eines Schadens! Bevor Sie also Ihren Versicherer kontaktieren oder bevor Sie Beweisfotos machen, sollten Sie sicherstellen, dass zum Beispiel kein Wasser mehr in Ihre Wohnung gelangt und keine losen Äste einen weiteren Schaden anrichten können (selbst­ver­ständlich nur, wenn Sie gefahrlos lose Äste entfernen können). Im Zweifels­fall beauftragen Sie einen Fachmann für die Beseitigung von angebrochenen Ästen oder anderen Gefahren.

Wer zahlt bei Sturm­schäden am Dach bzw. am Haus?

Gebäude­versicherung

Bei einem Sturmschaden am Haus ist die Gebäude­versicherung oder bei Schäden am Dach des Hauses ist die Gebäude­versicherung zuständig. Sie wird sowohl für private als auch gewerbliche Immobilienbesitzer angeboten. Auch Nebengebäude wie Geräteschuppen und Garagen können hier mitversichert werden. Weitere mögliche Leistungen der Gebäude­versicherung sind:

  • Leistung bei Schäden durch Feuer, Hagel, Leitungswasser
  • Übernahme der Kosten für Repa­ratur­arbeiten oder ggf. für einen Neubau
  • Bei einigen Tarifen: Übernahme der Kosten für Aufräumarbeiten und Abbruch
  • Leistungserweiterung Elementarschaden­versicherung: Diese kommt für Schäden auf, die durch zum Beispiel Über­schwemmungen oder Erdrutsch entstanden sind.

Lohnt sich eine Elementarschaden­versicherung?

Experten-Tipp:

„Die Versicherungen sichern nicht nur direkte Schäden ab: Hat beispielsweise ein Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingeschlagen, sind Folgeschäden etwa durch eindringenden Regen ebenfalls versichert!“

Foto von Martin Hacker
Berater

Schäden an Satellitenschüsseln

Entsteht ein Sturmschaden an der Satelliten­schüssel wenden sich Hausbesitzer am besten an ihre Gebäude- bzw. Wohn­gebäude­­versicherung, denn die Satellitenschüssel gehört zum Haus. Wichtig ist, dass die Gefahr „Sturm“ versichert ist. Wenn der Versicherungsschutz greift, erstattet die Versicherung in der Regel den Neuwert der Satellitenschüssel.

Bevor man einen Sturmschaden an der Satellitenschüssel geltend macht, empfiehlt es sich in den Versicherungs­bedingungen nachzulesen, ob eine Selbst­beteiligung vereinbart wurde. Unter Umständen ist es günstiger, die neue Satellitenschüssel aus eigener Tasche zu zahlen.

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Icon Solarzelle

Sturmschäden an Solaranlagen

Solaranlagen lassen sich mit einer eigenen Photovoltaik-Versicherung u.a. gegen Sturmschäden versichern. Einige Versicherer bieten auch an, Solaranlagen in den Versicherungsschutz der Wohngebäude­versicherung mit einzuschließen.

Mehr zur Photovoltaik-Versicherung


Zerbrochene Scheiben – welche Versicherung ist verantwortlich?

Geht durch den Sturm eine Fensterscheibe kaputt, ist dies ein Fall für die Gebäude­versicherung – es sei denn, der Schaden fällt in die Verantwortung eines anderen Menschen. Dann würde dessen Haftpflicht­versicherung zahlen.

Als Leistungserweiterung der Gebäude- oder Hausrat­versicherung kann zudem eine Glas­versicherung abgeschlossen werden, die – je nach Tarif – auch Glasschäden an Möbeln o. Ä. übernimmt. Bei der Glas­­versicherung muss der Schaden nicht zwangsläufig durch eine Naturgewalt oder einen Leitungswasserschaden entstanden sein. Mehr dazu, wann welche Versicherung für welche zerbrochene Scheiben zahlt und wann sich eine separate Glas­versicherung lohnt, können Sie hier nachlesen:

Schadensfall-Lexikon: Scheibe kaputt


Schäden im Gebäudeinneren

Für Schäden im Gebäudeinneren und am Mobiliar ist die Hausrat­versicherung zuständig. Allerdings kommt sie nicht notwendigerweise für Sturmschäden auf, wenn diese durch gestiegenes Grundwasser, Rückstau in der Kanalisation oder ähnliches entstehen. Neben Sturmschäden versichert die Hausrat­versicherung u.a. Feuerschäden, Schäden durch Leitungswasser oder Einbruch.

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Icon Lupe

Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen

Prüfen Sie, was genau in Ihren Versicherungsunterlagen für Hausrat- und Gebäude­versicherung steht. Welche Sturmschäden und eventuellen Folgeschäden sind versichert? Gilt die Versicherung für sämtliche Gebäudeteile? Wie sieht es mit Nebengebäuden aus?


Kann die Versicherung Ihnen kündigen?

Nach einer Schadensregulierung haben sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Viele Versicherungsnehmer erhalten nach dem Schadensfall eine Kündigung von Ihrer Versicherung. Da es mit einer solchen schwierig ist, eine gleichwertige Versicherung bei einem anderen Versicherer abzuschließen, sollten Sie mit Ihrem Versicherer aushandeln, dass stattdessen Sie kündigen.

Wer zahlt bei Sturm­schäden am Auto?

Leistungen der Voll- und Teilkasko­versicherung

Grundsätzlich übernimmt sowohl die Teilkasko als auch die Vollkasko der Kfz-Versicherung einen Sturmschaden am Auto. Während die Vollkasko für Schäden aufkommt, die bereits bei niedrigen Windstärken entstanden sind, greift die Teilkasko erst bei einem Sturm­schaden ab Windstärke 8!

Das heißt: Bei einem Sturmschaden am Auto entscheidet die Windstärke darüber, welche Versicherung leistet. Wer sicher gehen möchte und sein Auto immer im Freien parkt, ist bei Sturmschäden durch Wind mit einer Vollkasko­versicherung besser beraten.

Icon Glühbirne

Teilkasko bietet nur ein­ge­schränkten Schutz bei Sturm­schäden

Teil- sowie Vollkasko übernehmen grundsätzlich Schäden, die durch zum Beispiel herumfliegende Dachziegel, Gebäudeteile oder auch Äste entstanden sind. Bei einem Verkehrsunfall, der auf einen Sturm zurückzuführen ist, haftet aller­dings nur die Vollkasko­versicherung! Wurde lediglich eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abgeschlossen, muss der Autobesitzer selbst für den Schaden aufkommen. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist übrigens nur bei selbst verur­sachten Schäden zu befürchten.

Sturmschäden während der Fahrt

Einen Sturmschaden am Auto, der während der Fahrt entstanden ist, übernimmt die Teilkasko, wenn der Schaden durch herum­fliegende Gegenstände verursacht worden ist. Prallte der Wagen hingegen einen Baum, der bereits quer über der Straße lag, kommt nur die Voll­kasko­ver­sicherung für den Schaden auf.


Icon Baum

Sturmschaden durch Bäume

Sollte der Ast eines morschen Baumes vom Nachbarn auf das Auto gefallen sein, kann es sein, dass der Nachbar für den Schaden haftet. Denn bei einem morschen Baum ist der Nachbar womöglich seiner so genannten Verkehrssicherungspflicht nicht nach­gekommen und ist so verantwortlich für den Sturmschaden durch den Baum. Gleiches kann der Fall sein, wenn zum Beispiel ein Straßenschild nicht richtig befestigt worden war. In dem Fall muss die Stadt bzw. die Gemeinde für den Schaden aufkommen.

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So weisen Sie die Windstärke des Sturms nach

Sturmstärke nachweisen

Damit die Versicherung zahlt, muss der Versicherte allerdings nachweisen, dass mindestens Windstärke 8 vorlag, als der Schaden entstand. „Auch wenn es noch so sehr weht und sich die Äste biegen: Für die Versicherer ist ein Sturm erst ab Windstärke 8 wirklich ein Sturm und damit ein Versicherungsfall. Das muss der Kunde nach­weisen“, unterstreicht Michael Bruns von Stiftung Warentest (zum Interview).

Dieser Nachweis muss aber nicht kompliziert sein. Wenn in der Nachbarschaft vergleichbare Schäden entstanden sind, dann kann man sich darauf beziehen. Eine andere Möglichkeit bietet der Deutsche Wetterdienst (DWD), der über umfangreiche Messdaten verfügt: Über dessen Hotline kann sich jeder informieren, wie stark der Sturm in dem Gebiet war, in der ein Schaden entstand und sich dies bestätigen lassen.


So werden Windstärken offiziell eingestuft

Wind­stärke (Beaufort­grad)BezeichnungMittlere Geschwindigkeit in 10 m Höhe über freiem GeländeBeispiele für Auswirkungen des Windes im Binnenland
5frische Brise, frischer Wind29 – 38 km/hkleine Laubbäume beginnen zu schwanken, Schaumkronen bilden sich auf Seen
6starker Wind39 – 49 km/hstarke Äste schwanken, Regenschirme sind nur schwer zu halten, Telegrafenleitungen pfeifen im Wind
7steifer Wind50 – 61 km/hfühlbare Hemmungen beim Gehen gegen den Wind, ganze Bäume bewegen sich
8stürmischer Wind62 – 74 km/hZweige brechen von Bäumen, erschwert erheblich das Gehen im Freien
9Sturm75 – 88 km/hÄste brechen von Bäumen, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel oder Rauchhauben abgehoben)
10schwerer Sturm89 – 102 km/hWind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern
11orkanartiger Sturm103 – 117 km/hWind entwurzelt Bäume, verbreitet Sturmschäden
12Orkanab 118 km/hschwere Verwüstungen
Quelle: Deutscher Wetterdienst

So schützen Sie sich gegen Sturmschäden

Sturmschäden vermeiden

Ist ein Sturm angekündigt, sollten Sie folgendes tun:

  • Lose Gegenstände (z.B. Blumentöpfe) befestigen
  • Fenster schließen – denken Sie auch an Dach- und Kellerfenster
  • Rollläden entweder ganz herunter lassen oder ganz hochziehen (bei Hagel eher oben lassen)
  • Prüfen, ob Markisen, Satellitenschüsseln, Antennenanlagen, Blitzableiter und Solarmodule richtig befestigt sind
  • Dachrinnen, Fallrohre, Rückstauklappe überprüfen
  • Gartenmöbel sichern
  • Auto in Garage oder an einen relativ sicheren Ort fahren

Pflichten von Baumbesitzern

Um Gefahren zu vermeiden, sollten Bäume in regelmäßigen Abständen auf ihre Substanz hin überprüft werden – natürlich vom Baumbesitzer selbst. „Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Baumbesitzer verpflichtet, den Baum regelmäßig zu kontrollieren, am besten zweimal im Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand“, meint Michael Bruns, Experte der Stiftung Warentest.

Sobald ein Baum verdächtig erscheint, weil etwa Zweige verdorrt sind oder Pilzbefall sichtbar wird, muss er genauer untersucht werden. Sollte sich heraus­stellen, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, muss der Baum gefällt werden.


Icon X

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Ausreichende Vorsichts­maßnahmen sind Voraussetzung, damit die Versicherung zahlt – kommt es z.B. zu einem Schaden, weil Sie ein Fenster offen gelassen haben, können Sie womöglich nicht auf Ersatz durch Ihre Hausrat­versicherung zählen.

Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?


Wann können Sie für Schäden bei anderen verantwortlich gemacht werden?

Wer z.B. die oben genannten Schutz­maßnahmen nicht einhält, der verstößt gegen die Ver­kehrs­sicherungs­pflicht und kann für Schäden in Folge eines Sturms haftbar gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn z.B. ein Ziegel von Ihrem Dach oder ein Blumentopf von Ihrem Balkon geweht wird und eine Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt. In diesem Fall brauchen Sie eine gute Haftpflicht­versicherung.

  • Besitzer eines unbebauten Grundstücks
  • Vermieter
  • Mitglieder einer Eigentümer­gemeinschaft

brauchen für solche Fälle eine Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflicht­versicherung.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Fazit

Im Fall eines Sturmschadens sollten Sie Folgeschäden verhindern und so schnell wie möglich Ihre Versicherung informieren. Dokumentieren Sie die Schäden sorgfältig und nehmen Sie nicht voreilig Reparaturen vor. Schäden an Ihren eigenen Besitztümern fallen in die Verantwortung Ihrer Gebäude- oder Hausrat­versicherung, Schäden an ihrem Auto werden von der Kasko­versicherung übernommen. Sind Sie indirekt für Sturmschäden bei anderen verantwortlich, ist dies ein Fall für Ihre Haftpflicht­versicherung.


Die häufigsten Fragen zu Sturmschäden

Was ist bei Sturmschäden versichert?

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Das kommt darauf an, welche Versicherungen Sie abgeschlossen haben und welche Leistungseinschlüsse diese beinhalten. Mit leistungsfähigen Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- und Kasko­versicherungen müssen Sie sich jedoch weder um Ihre Besitztümer noch um eventuelle Schäden an denen anderer Sorgen machen, solange Sie nicht fahrlässig gehandelt haben.

Was zählt zu Sturmschäden?

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Sturmschäden sind Schäden, die von Windböen ab Stärke 8 verursacht werden. Das können z.B. Schäden an Gebäuden oder Autos durch abgebrochene Äste sein.

Was tun bei Sturmschäden?

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Dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und mit Fotos und informieren Sie schnellstmöglich die entsprechende Versicherung. Sorgen Sie dafür, dass sich der Schaden nicht noch ausweitet (Schadensminderungspflicht), aber nehmen Sie keine darüber hinausgehenden Reparaturen und Aufräumarbeiten vor, bis Sie wissen, ob ein Sachverständiger der Versicherung die Spuren des Sturms begutachten wird.

Wer zahlt für Sturmschäden am Auto?

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Bei Sturmschäden am Auto zahlt die Teilkasko­versicherung.

Wer zahlt, wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt?

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Wenn ein Baum (oder ein ungesicherter Blumentopf oder ähnliches) vom Sturm auf das Nachbargrundstück geweht wird, haftet der Baumeigentümer. Sofern er nicht sehr fahrlässig war, übernimmt die Haftpflicht­versicherung die Kosten. Stürzt ein Baum im oder in den öffentlichen Raum, fällt das in die Verantwortung der statt. Stürzt ein Baum aus dem öffentlichen Raum auf ein Privatgrundstück, muss jedoch der Grundstückeigner – bzw. dessen Versicherung – die Kosten tragen.

Sind Rollläden bei Sturm versichert?

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Als Teil des Gebäudezubehörs sind Rollläden in der Gebäude­versicherung gegen Sturmschäden versichert.

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Katharina Burnus
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