Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherung für welchen Sturmschaden verantwortlich ist, ab welcher Windstärke Versicherer leisten und wie Sie Schäden korrekt melden.
Inhalt dieser SeiteÜberblick: Welche Versicherung zahlt bei welchem Sturmschaden?
Stürme können immense Schäden verursachen, doch glücklicherweise ist es möglich, sich umfassend zu versichern. Falls Sie einen Sturmschaden erleiden oder indirekt für Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum verantwortlich sind, folgen Sie den Schritten unserer Checkliste und nehmen Sie Kontakt mit den relevanten Versicherern auf.
Versicherungen je nach Sturmschaden
Sturmschaden | Zuständige Versicherung |
---|---|
Schäden am Haus und Dach | Gebäudeversicherung |
Möbel und Gegenstände im Haus oder Wohnung | Hausratversicherung |
Schäden, für die Sie direkt oder indirekt verantwortlich sind (z. B. wenn ein Baum von Ihrem Grundstück auf das Auto des Nachbarn kippt) | Haftpflichtversicherung |
Schäden am Auto | Kfz-Versicherung (Teil- oder Vollkasko) |
Hohe Kosten durch Sturmschäden
Stürme können zu besonders kostenintensiven Schäden führen, so verursachte Sturm Kyrill 2007 Schäden von über 5 Millionen Euro (Quelle). Für die Zukunft rechnet der Deutsche Wetterdienst aufgrund des Klimawandels mit mehr extremen Wetterlagen, darunter auch Stürmen (Quelle).
Kosten entstehen z.B. durch
- das Fällen und Entsorgen beschädigter Bäume (möglicher Preis: ca. 1.500 Euro für einen großen Baum)
- die Sanierung eines beschädigten Daches (mögliche Kosten: 50 bis 100 Euro pro Quadratmeter)
- die Notwendigkeit, ein Auto reparieren oder schlimmstenfalls ersetzen zu lassen.
Was tun bei Sturmschäden?
So melden Sie Ihrer Versicherung einen Sturmschaden
Sowohl bei Auto- als auch bei Immobilienschäden gilt: Die Meldung an die zuständige Versicherung sollte so schnell wie möglich erfolgen! Melden Sie auch Schäden auf Ihrem Grundstück, die wahrscheinlich ein Fall für die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn sind, zunächst an Ihre Gebäudeversicherung – diese fordert die Kosten dann gegebenenfalls von der Haftpflichtversicherung zurück (Regress).
Genauen Ort & Uhrzeit notieren
Die Nennung des genauen Ortes (bei einem Schaden am Auto) und die Uhrzeit sind wichtig, damit die Versicherung die Situation nachträglich ggf. mithilfe des Wetteramtes nachvollziehen kann.
Versicherer kontaktieren
Wer auf Nummer sich gehen möchte, ruft umgehend bei seiner Versicherung an und erfragt, welche Informationen die Sachbearbeiter in welcher Form benötigen. Einige Versicherer bieten zudem die Möglichkeit an, Sturmschäden per E‑Mail zu melden. Wer den Schaden auf postalischem Wege meldet, kann sich für ein Einschreiben mit Rückschein entscheiden, um die zeitnahe Einreichung zu belegen. Gerade bei größeren Schäden kann dies empfehlenswert sein.
Fotos und Videos vom Schaden
Es lohnt sich, den Schaden, so gut es geht, zu dokumentieren, um keinen Zweifel an der Pflicht zur Kostenübernahme zu lassen. Bei Schäden am Pkw, die durch einen heruntergefallenen Ast verursacht wurden, kann zum Beispiel eine Aufnahme nicht nur vom Fahrzeug selbst hilfreich sein, sondern auch eine Aufnahme, auf der sowohl das Auto als auch der betreffende Baum zu sehen sind. Neben Fotos kann in einigen Fällen auch eine Skizze von der Gesamtsituation hilfreich sein, wenn keine eindeutigen Fotoaufnahmen möglich sind.
Auf weitere Anweisungen warten
Veranlassen Sie keinesfalls selbst die Reparatur, bevor Sie nicht Rücksprache mit Ihrem Versicherer gehalten haben! Es kann sein, dass der Versicherer einen Sachverständigen den Schaden begutachten lassen möchte. Wurde dieser allerdings bereits behoben, ist eine Begutachtung nicht mehr möglich.
Beachten Sie die Schadensminderungspflicht
Die Vermeidung von weiteren Schäden bzw. die Verhinderung von größeren Schäden hat immer Vorrang vor der Meldung eines Schadens! Bevor Sie also Ihren Versicherer kontaktieren oder bevor Sie Beweisfotos machen, sollten Sie sicherstellen, dass zum Beispiel kein Wasser mehr in Ihre Wohnung gelangt und keine losen Äste einen weiteren Schaden anrichten können (selbstverständlich nur, wenn Sie gefahrlos lose Äste entfernen können). Im Zweifelsfall beauftragen Sie einen Fachmann für die Beseitigung von angebrochenen Ästen oder anderen Gefahren.
Wer zahlt bei Sturmschäden am Dach bzw. am Haus?
Gebäudeversicherung
Bei einem Sturmschaden am Haus ist die Gebäudeversicherung oder bei Schäden am Dach des Hauses ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie wird sowohl für private als auch gewerbliche Immobilienbesitzer angeboten. Auch Nebengebäude wie Geräteschuppen und Garagen können hier mitversichert werden. Weitere mögliche Leistungen der Gebäudeversicherung sind:
Lohnt sich eine Elementarschadenversicherung?
Experten-Tipp:
„Die Versicherungen sichern nicht nur direkte Schäden ab: Hat beispielsweise ein Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingeschlagen, sind Folgeschäden etwa durch eindringenden Regen ebenfalls versichert!“
Schäden an Satellitenschüsseln
Entsteht ein Sturmschaden an der Satellitenschüssel wenden sich Hausbesitzer am besten an ihre Gebäude- bzw. Wohngebäudeversicherung, denn die Satellitenschüssel gehört zum Haus. Wichtig ist, dass die Gefahr „Sturm“ versichert ist. Wenn der Versicherungsschutz greift, erstattet die Versicherung in der Regel den Neuwert der Satellitenschüssel.
Bevor man einen Sturmschaden an der Satellitenschüssel geltend macht, empfiehlt es sich in den Versicherungsbedingungen nachzulesen, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Unter Umständen ist es günstiger, die neue Satellitenschüssel aus eigener Tasche zu zahlen.
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Sturmschäden an Solaranlagen
Solaranlagen lassen sich mit einer eigenen Photovoltaik-Versicherung u.a. gegen Sturmschäden versichern. Einige Versicherer bieten auch an, Solaranlagen in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen.
Zerbrochene Scheiben – welche Versicherung ist verantwortlich?
Geht durch den Sturm eine Fensterscheibe kaputt, ist dies ein Fall für die Gebäudeversicherung – es sei denn, der Schaden fällt in die Verantwortung eines anderen Menschen. Dann würde dessen Haftpflichtversicherung zahlen.
Als Leistungserweiterung der Gebäude- oder Hausratversicherung kann zudem eine Glasversicherung abgeschlossen werden, die – je nach Tarif – auch Glasschäden an Möbeln o. Ä. übernimmt. Bei der Glasversicherung muss der Schaden nicht zwangsläufig durch eine Naturgewalt oder einen Leitungswasserschaden entstanden sein. Mehr dazu, wann welche Versicherung für welche zerbrochene Scheiben zahlt und wann sich eine separate Glasversicherung lohnt, können Sie hier nachlesen:
Schadensfall-Lexikon: Scheibe kaputt
Schäden im Gebäudeinneren
Für Schäden im Gebäudeinneren und am Mobiliar ist die Hausratversicherung zuständig. Allerdings kommt sie nicht notwendigerweise für Sturmschäden auf, wenn diese durch gestiegenes Grundwasser, Rückstau in der Kanalisation oder ähnliches entstehen. Neben Sturmschäden versichert die Hausratversicherung u.a. Feuerschäden, Schäden durch Leitungswasser oder Einbruch.
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Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen
Prüfen Sie, was genau in Ihren Versicherungsunterlagen für Hausrat- und Gebäudeversicherung steht. Welche Sturmschäden und eventuellen Folgeschäden sind versichert? Gilt die Versicherung für sämtliche Gebäudeteile? Wie sieht es mit Nebengebäuden aus?
Kann die Versicherung Ihnen kündigen?
Nach einer Schadensregulierung haben sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Viele Versicherungsnehmer erhalten nach dem Schadensfall eine Kündigung von Ihrer Versicherung. Da es mit einer solchen schwierig ist, eine gleichwertige Versicherung bei einem anderen Versicherer abzuschließen, sollten Sie mit Ihrem Versicherer aushandeln, dass stattdessen Sie kündigen.
Wer zahlt bei Sturmschäden am Auto?
Leistungen der Voll- und Teilkaskoversicherung
Grundsätzlich übernimmt sowohl die Teilkasko als auch die Vollkasko der Kfz-Versicherung einen Sturmschaden am Auto. Während die Vollkasko für Schäden aufkommt, die bereits bei niedrigen Windstärken entstanden sind, greift die Teilkasko erst bei einem Sturmschaden ab Windstärke 8!
Das heißt: Bei einem Sturmschaden am Auto entscheidet die Windstärke darüber, welche Versicherung leistet. Wer sicher gehen möchte und sein Auto immer im Freien parkt, ist bei Sturmschäden durch Wind mit einer Vollkaskoversicherung besser beraten.
Teilkasko bietet nur eingeschränkten Schutz bei Sturmschäden
Teil- sowie Vollkasko übernehmen grundsätzlich Schäden, die durch zum Beispiel herumfliegende Dachziegel, Gebäudeteile oder auch Äste entstanden sind. Bei einem Verkehrsunfall, der auf einen Sturm zurückzuführen ist, haftet allerdings nur die Vollkaskoversicherung! Wurde lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, muss der Autobesitzer selbst für den Schaden aufkommen. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist übrigens nur bei selbst verursachten Schäden zu befürchten.
Sturmschäden während der Fahrt
Einen Sturmschaden am Auto, der während der Fahrt entstanden ist, übernimmt die Teilkasko, wenn der Schaden durch herumfliegende Gegenstände verursacht worden ist. Prallte der Wagen hingegen einen Baum, der bereits quer über der Straße lag, kommt nur die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf.
Sturmschaden durch Bäume
Sollte der Ast eines morschen Baumes vom Nachbarn auf das Auto gefallen sein, kann es sein, dass der Nachbar für den Schaden haftet. Denn bei einem morschen Baum ist der Nachbar womöglich seiner so genannten Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und ist so verantwortlich für den Sturmschaden durch den Baum. Gleiches kann der Fall sein, wenn zum Beispiel ein Straßenschild nicht richtig befestigt worden war. In dem Fall muss die Stadt bzw. die Gemeinde für den Schaden aufkommen.
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So weisen Sie die Windstärke des Sturms nach
Sturmstärke nachweisen
Damit die Versicherung zahlt, muss der Versicherte allerdings nachweisen, dass mindestens Windstärke 8 vorlag, als der Schaden entstand. „Auch wenn es noch so sehr weht und sich die Äste biegen: Für die Versicherer ist ein Sturm erst ab Windstärke 8 wirklich ein Sturm und damit ein Versicherungsfall. Das muss der Kunde nachweisen“, unterstreicht Michael Bruns von Stiftung Warentest (zum Interview).
Dieser Nachweis muss aber nicht kompliziert sein. Wenn in der Nachbarschaft vergleichbare Schäden entstanden sind, dann kann man sich darauf beziehen. Eine andere Möglichkeit bietet der Deutsche Wetterdienst (DWD), der über umfangreiche Messdaten verfügt: Über dessen Hotline kann sich jeder informieren, wie stark der Sturm in dem Gebiet war, in der ein Schaden entstand und sich dies bestätigen lassen.
So werden Windstärken offiziell eingestuft
Windstärke (Beaufortgrad) | Bezeichnung | Mittlere Geschwindigkeit in 10 m Höhe über freiem Gelände | Beispiele für Auswirkungen des Windes im Binnenland |
---|---|---|---|
5 | frische Brise, frischer Wind | 29 – 38 km/h | kleine Laubbäume beginnen zu schwanken, Schaumkronen bilden sich auf Seen |
6 | starker Wind | 39 – 49 km/h | starke Äste schwanken, Regenschirme sind nur schwer zu halten, Telegrafenleitungen pfeifen im Wind |
7 | steifer Wind | 50 – 61 km/h | fühlbare Hemmungen beim Gehen gegen den Wind, ganze Bäume bewegen sich |
8 | stürmischer Wind | 62 – 74 km/h | Zweige brechen von Bäumen, erschwert erheblich das Gehen im Freien |
9 | Sturm | 75 – 88 km/h | Äste brechen von Bäumen, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel oder Rauchhauben abgehoben) |
10 | schwerer Sturm | 89 – 102 km/h | Wind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern |
11 | orkanartiger Sturm | 103 – 117 km/h | Wind entwurzelt Bäume, verbreitet Sturmschäden |
12 | Orkan | ab 118 km/h | schwere Verwüstungen |
So schützen Sie sich gegen Sturmschäden
Sturmschäden vermeiden
Ist ein Sturm angekündigt, sollten Sie folgendes tun:
Pflichten von Baumbesitzern
Um Gefahren zu vermeiden, sollten Bäume in regelmäßigen Abständen auf ihre Substanz hin überprüft werden – natürlich vom Baumbesitzer selbst. „Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Baumbesitzer verpflichtet, den Baum regelmäßig zu kontrollieren, am besten zweimal im Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand“, meint Michael Bruns, Experte der Stiftung Warentest.
Sobald ein Baum verdächtig erscheint, weil etwa Zweige verdorrt sind oder Pilzbefall sichtbar wird, muss er genauer untersucht werden. Sollte sich herausstellen, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, muss der Baum gefällt werden.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Ausreichende Vorsichtsmaßnahmen sind Voraussetzung, damit die Versicherung zahlt – kommt es z.B. zu einem Schaden, weil Sie ein Fenster offen gelassen haben, können Sie womöglich nicht auf Ersatz durch Ihre Hausratversicherung zählen.
Wann können Sie für Schäden bei anderen verantwortlich gemacht werden?
Wer z.B. die oben genannten Schutzmaßnahmen nicht einhält, der verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht und kann für Schäden in Folge eines Sturms haftbar gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn z.B. ein Ziegel von Ihrem Dach oder ein Blumentopf von Ihrem Balkon geweht wird und eine Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt. In diesem Fall brauchen Sie eine gute Haftpflichtversicherung.
- Besitzer eines unbebauten Grundstücks
- Vermieter
- Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft
brauchen für solche Fälle eine Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:
Fazit
Im Fall eines Sturmschadens sollten Sie Folgeschäden verhindern und so schnell wie möglich Ihre Versicherung informieren. Dokumentieren Sie die Schäden sorgfältig und nehmen Sie nicht voreilig Reparaturen vor. Schäden an Ihren eigenen Besitztümern fallen in die Verantwortung Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung, Schäden an ihrem Auto werden von der Kaskoversicherung übernommen. Sind Sie indirekt für Sturmschäden bei anderen verantwortlich, ist dies ein Fall für Ihre Haftpflichtversicherung.
Die häufigsten Fragen zu Sturmschäden
Was ist bei Sturmschäden versichert?
Das kommt darauf an, welche Versicherungen Sie abgeschlossen haben und welche Leistungseinschlüsse diese beinhalten. Mit leistungsfähigen Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- und Kaskoversicherungen müssen Sie sich jedoch weder um Ihre Besitztümer noch um eventuelle Schäden an denen anderer Sorgen machen, solange Sie nicht fahrlässig gehandelt haben.
Was zählt zu Sturmschäden?
Sturmschäden sind Schäden, die von Windböen ab Stärke 8 verursacht werden. Das können z.B. Schäden an Gebäuden oder Autos durch abgebrochene Äste sein.
Was tun bei Sturmschäden?
Dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und mit Fotos und informieren Sie schnellstmöglich die entsprechende Versicherung. Sorgen Sie dafür, dass sich der Schaden nicht noch ausweitet (Schadensminderungspflicht), aber nehmen Sie keine darüber hinausgehenden Reparaturen und Aufräumarbeiten vor, bis Sie wissen, ob ein Sachverständiger der Versicherung die Spuren des Sturms begutachten wird.
Wer zahlt für Sturmschäden am Auto?
Bei Sturmschäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung.
Wer zahlt, wenn ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt?
Wenn ein Baum (oder ein ungesicherter Blumentopf oder ähnliches) vom Sturm auf das Nachbargrundstück geweht wird, haftet der Baumeigentümer. Sofern er nicht sehr fahrlässig war, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten. Stürzt ein Baum im oder in den öffentlichen Raum, fällt das in die Verantwortung der statt. Stürzt ein Baum aus dem öffentlichen Raum auf ein Privatgrundstück, muss jedoch der Grundstückeigner – bzw. dessen Versicherung – die Kosten tragen.
Sind Rollläden bei Sturm versichert?
Als Teil des Gebäudezubehörs sind Rollläden in der Gebäudeversicherung gegen Sturmschäden versichert.
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