Unfall mit dem Mietwagen: Was tun?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Mietwagen-Unfall gilt: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und die Polizei rufen.
  • Damit der Vermieter die Kosten für den Schaden auch übernimmt, sollten Sie Unfall und Schäden dokumentieren und den Vermieter sofort informieren.
  • Wer die Kosten trägt, hängt von drei Faktoren ab: Wer hat den Unfall verursacht, welche Versicherung wurde für den Mietwagen abgeschlossen und wie viel Selbst­beteiligung müssen Sie zahlen.
  • Entweder müssen Sie eine Selbst­beteiligung zahlen, oder Sie haben ein Angebot ohne Selbstbehalt gewählt. Es gibt zudem Versicherungen, die die Selbst­beteiligung für Sie übernehmen.
  • Die Versicherung zahlt nicht, wenn Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt haben.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie bei einem Unfall mit einem Mietwagen reagieren sollten und wer den Schaden bezahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Mietwagen Unfall: So sollten Sie reagieren
  2. Wer zahlt?
  3. So sichern Sie sich in Zukunft ab
  4. Fazit
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So sollten Sie bei einem Autounfall mit einem Mietwagen reagieren

Unfall in Deutschland

  1. Ruhe bewahren
  2. Unfallstelle absichern: Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern, Warnweste anziehen und die Warnblinkanlage einschalten
  3. Verletzten Personen helfen: gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und/oder Rettungsdienst verständigen
  4. Polizei rufen: Auch bei einem Unfall ohne Personenschaden oder (Blech-)Schaden an einem anderen Auto verständigen Sie besser die Polizei. Denn der Unfallbericht der Polizei ist entscheidend für den Versicherungsschutz und kann die Schadensregulierung erleichtern. Je nach Anbieter kann der polizeiliche Unfallbericht sogar erforderlich sein.
  5. Unfall dokumentieren: Füllen Sie das Unfallprotokoll (sollte im Wagen liegen, zum Beispiel im Handschuhfach) mit anderen involvierten Menschen und der Polizei gemeinsam aus. Stellen Sie sicher, dass Sie die Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen erhalten.
  6. Schäden dokumentieren: Machen Sie Fotos. Idealerweise fotografieren Sie den Wagen bereits bei Übernahme, um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass Schäden bereits vorher existierten.
  7. Vermieter benachrichtigen: Benachrichtigen Sie umgehend den Vermieter des Mietautos, vor allem, wenn Sie mit dem Mietwagen einen Unfall im Ausland haben. Die Telefonnummer finden Sie meist in Ihren Unterlagen oder im Mietwagen. Mit dem Vermieter können Sie das weitere Vorgehen besprechen, zum Beispiel, wohin das Auto abgeschleppt werden soll. Der Autovermieter kann Ihnen auch einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen, falls das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig ist.
  8. Bei Rückgabe des Autos: Lassen Sie vom Vermieter einen Schadensbericht erstellen und unterschreiben, und bewahren Sie diesen zusammen mit Mietvertrag und Nachweis über Zahlung von Kaution und Selbst­beteiligung sorgfältig auf.
  9. Schaden gegebenenfalls der Car-Sharing- oder Mietwagen-Versicherung melden: Haben Sie eine Carsharing- oder Mietwagen-Versicherung abgeschlossen, melden Sie den Schaden unverzüglich. Füllen Sie die Schadensanzeige aus. Bei Vorliegen einer strafbaren Handlung oder eines Brandschadens legen Sie den Polizeibericht bei. Ihr Versicherer benötigt für die Schadensregulierung Ihre Rechnung über die Selbst­beteiligung.
Icon Palme und Surfbretter

Mietauto-Unfall im Ausland?

Egal ob in Deutschland oder im Ausland: Bei einem Unfall sollten Sie Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern, sich um Verletzte kümmern und die Polizei rufen. Informationen dazu, was bei einem Unfall im Ausland noch zu tun ist und welche Versicherung dort hilft, finden Sie hier:

Unfall im Ausland – so sollten Sie reagieren


Reparatur? Aufgabe der Vermietung!

Auch wenn die Schäden klein sind: Führen Sie Reparaturen am Mietwagen nicht selbst durch und geben Sie sie nicht selbst in Auftrag. Dies ist Aufgabe der Auto­vermietung.

Icon Werkzeug

Wer zahlt?

Wer bei einem Schaden mit einem Mietwagen zahlt, hängt von besonders drei Faktoren ab: 

  • Wer (oder was) hat den Unfall verursacht?
  • Welche Versicherung haben Sie für den Mietwagen abgeschlossen?
  • Wie hoch ist Ihre Selbst­beteiligung?

Icon blaues Auto

Szenario 1: Jemand anders ist schuld

Die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Unfall-Verursachers zahlt in der Regel Schäden an Ihrem Mietwagen oder auch Ihre Schadenersatz­forderungen.


Szenario 2: Sie selbst sind schuld

Kommen andere Personen oder deren Fahrzeug zu Schaden, zahlt die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Mietwagens. Wird durch den Unfall der Mietwagen selbst beschädigt, dann sind die Kosten von der Versicherung und der Selbst­beteiligung abhängig, die Sie bei Vertragsabschluss vereinbart haben:

Icon Person mit Pfeilen

Vollkasko­versicherung

  • Eine Vollkasko­versicherung bietet in der Regel eine komplette Absicherung, auch bei selbstverschuldeten Schäden. Daher ist der Abschluss einer Vollkasko­versicherung bei Anmietung eines Mietwagens in der Regel sinnvoll.
Icon Rentier Hirsch

Teilkasko­versicherung

  • Eine Teilkasko­versicherung sichert nur gegen finanzielle Schäden ab, die durch Außeneinwirkung (Fremdpersonen oder Umwelteinflüsse) entstehen, etwa durch Tiere (zum Beispiel Wildunfälle oder Marderbisse), Diebstahl oder Unwetter (beispielsweise Hagel oder auch Sturm).
  • Liegt kein Teilkaskoschaden vor, dann müssen Sie den Schaden selbst bezahlen.

Kosten durch Selbst­beteiligung?

Wie hoch der Anteil ist, den Sie am Unfallschaden selbst tragen müssen, ist zudem abhängig von der sogenannten Selbst­beteiligung. Die Höhe der Selbst­beteiligung variiert je nach Anbieter und steht bei Vertragsabschluss fest:

Icon Bezahlen Geldschein

Mit Selbst­beteiligung

  • Sie haben ein Angebot mit Selbst­beteiligung gewählt. Die Selbst­beteiligung entspricht in der Regel der Kaution und wird vom Autovermieter einbehalten. Der Vermieter übernimmt die restlichen Kosten.
Icon Daumen hoch

Ohne Selbst­beteiligung

  • Sie haben gegen Aufpreis ein Angebot ohne Selbst­beteiligung gebucht. Der Vermieter übernimmt die Kosten daher komplett.
Icon Schutzschild

Selbst­beteiligungs­versicherung

Kaution bei Vollkasko ohne Selbst­beteiligung

Ist ein Schaden am Mietwagen entstanden, behält der Versicherer die Kaution erst mal ein. Dies gilt auch, wenn Sie einen Vertrag ohne Selbst­beteiligung abgeschlossen haben. Die Versicherung erstattet Ihnen aber nach Ihrer Heimkehr die Kaution gemäß der AGB. Meist müssen Sie dafür den Schadensbericht und meist noch andere Unterlagen einreichen.

Icon Uhr Zeit Achtung

Icon Achtung

Wann die Versicherung nicht zahlt

Versicherungen zahlen nicht, wenn ein Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Unfall mit einem Mietwagen verursacht hat, zum Beispiel betrunken war oder über eine rote Ampel gefahren ist. Dann muss der Fahrer die Kosten selber tragen.

So sichern Sie sich in Zukunft ab

  • Buchen Sie im Ausland einen Mietwagen, richtet sich der Versicherungsschutz nach den Vorschriften des Urlaubslandes. In einigen Ländern gelten für die Kfz-Haftpflicht­versicherung wesentlich geringere Deckungssummen als in Deutschland. Kommt es zu einem Schaden und die Deckungssumme reicht nicht aus, müssen Sie die restlichen Kosten selbst zahlen. Prüfen Sie daher die Deckungssumme auf ausreichende Höhe. Sie sollte mindestens eine Million Euro betragen (Quelle: NDR). Mit einer sogenannten Mallorca-Police erhöhen Sie die Deckungssumme eines europäischen Mietwagens auf das deutsche Level.
  • Geben Sie alle Fahrer im Mietvertrag an. Verursacht ein nicht-eingetragener Fahrer mit dem Mietwagen einen Unfall, dann greift der Versicherungsschutz nicht.
  • Reisen Sie mit dem Mietwagen im Ausland, nehmen Sie den standardisierten europäischen Unfallbericht mit (Quelle: ADAC). Für ihn liegen Ausfüllhilfen in zwölf verschiedenen Sprachen vor. Er vereinfacht die Unfallaufnahmen bei Sprachbarrieren. Nehmen Sie mehrere Exemplare mit – so können ihn auch andere Unfallbeteiligte nutzen.
  • Lesen Sie die Vertragsbedingungen und AGBs der Auto­vermietung durch. Dann wissen Sie im Falle eines Unfalls, was der Versicherer von Ihnen erwartet.

Fahren Sie vorsichtig!

Das Fahren mit einem Mietwagen kann das Unfallrisiko erhöhen, da Fahrzeugabmessungen und -reaktionen nicht vertraut sind. Auch nutzen viele einen Mietwagen, um fern Ihres Zuhauses mobil zu sein. Unbekannte Gegenden oder Verkehrsregeln und ungewohnte Fahrkulturen können ebenso schneller zu Unfällen führen. Fahren Sie also vorsichtig!

Fazit

Das Wichtigste nach einem Unfall mit einem Mietwagen ist: Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern, verletzten Personen helfen und die Polizei rufen. Dokumentieren Sie dann den Unfall und die Schäden gut und setzen Sie sich sofort mit der Auto­vermietung und gegebenenfalls mit Ihrer Car-Sharing- oder Mietwagen-Versicherung in Verbindung. Welche Versicherung für die finanziellen Folgen des Unfalls aufkommt, richtet sich danach, wer oder was den Unfall verursacht hat, wie der Mietwagen versichert und wie hoch der Selbstbehalt ist. Im besten Fall zahlen Sie nichts oder nur den Selbstbehalt.


Die häufigsten Fragen zu Unfall mit Mietwagen

Wer zahlt bei Unfall mit Mietwagen?

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Folgende Versicherungen kommen prinzipiell infrage: Kfz-Haftpflicht­versicherung, Vollkasko- beziehungsweise Teilkasko­versicherung und gegebenenfalls eine Carsharing- und Mietwagen-Versicherung. Welche dieser Versicherung zahlt, hängt davon ab, wer (oder was) den Unfall verursacht hat, welche Versicherung Sie bei Anmietung abgeschlossen haben, wie hoch Ihr Selbstbehalt ist und welche Versicherung Sie zusätzlich besitzen. Was das konkret bedeutet, können Sie im Abschnitt “Wer zahlt” nachlesen.

Was tun bei einem Unfall mit einem Mietwagen?

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Das Wichtigste ist: Ruhe bewahren, die Unfallstelle absichern, verletzten Personen helfen und die Polizei rufen. Dann sollten Sie den Unfall mithilfe des Unfallprotokolls dokumentieren, sowie Schäden fotografieren und den Autovermieter benachrichtigen. Lassen Sie sich bei Rückgabe des Autos den Schaden bestätigen und melden Sie sich gegebenenfalls unverzüglich bei Ihrer Car-Sharing- oder Mietwagen­versicherung.

Wer zahlt Selbst­beteiligung bei Mietwagen?

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Selbst­beteiligung” meint, dass Sie selbst sich an den Kosten des Unfallschadens beteiligen müssen. Der Versicherer legt die Höhe der Selbst­beteiligung fest. Sie können aber auch gegen einen Aufpreis Angebote ohne Selbst­beteiligung beim Vermieter abschließen. Schließen Sie eine Selbst­beteiligungs­versicherung ab, müssen Sie keine Selbst­beteiligung bei der Anmietung eines Autos zahlen.

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Katharina Burnus
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