Mietwagen-Scheibe kaputt: Wer zahlt bei Steinschlag, Einbruch und selbst verursachtem Schaden?

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Welche Absicherung eine kaputte Mietwagen-Scheibe bezahlt, warum Ihre eigene Kfz-Versicherung in der Regel nicht einspringt, was Sie dem Vermieter melden müssen und wann Sie auf der Selbst­beteiligung sitzen bleiben.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer zahlt? Auf einen Blick
  2. Ab wann ist es ein Glasschaden?
  3. Was zahlt welche Versicherung?
  4. Ihre Pflichten im Schadenfall
  5. Wann zahlt die Versicherung nicht?
  6. So sichern Sie sich ab
  7. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kasko des Vermieters zahlt eine kaputte Scheibe am Mietwagen: Steinschlag, Wild, Hagel, Einbruch und auch Unfall oder Vandalismus über den Teilkasko-Teil, weitere Schäden am Wagen über die Vollkasko. Sie als Mieter tragen die vereinbarte Selbst­beteiligung.
  • Glasschäden sind oft ausgenommen. Viele Vermieter schließen Scheiben, Reifen, Unterboden und Dach aus der Haftungsreduzierung aus. Dann zahlen Sie den Schaden selbst, es sei denn, Sie haben den Glas- und Reifenschutz dazugebucht.
  • Melden Sie den Schaden sofort dem Vermieter und reparieren Sie nichts ohne seine Freigabe. Bei Einbruch und Vandalismus verlangen Vermieter zusätzlich eine polizeiliche Anzeige, sonst entfällt die Haftungsreduzierung.
  • Ihre eigene Kfz-Versicherung greift beim Mietwagen in der Regel nicht. Ausnahmen sind ein Zusatzschutz der eigenen Kfz-Versicherung für Mietwagen und die Mietwagen-Vollkasko mancher Kreditkarten, die die Selbst­beteiligung erstattet.

Wer zahlt bei einer kaputten Scheibe am Mietwagen? Die Zuordnung auf einen Blick

Für die kaputte Scheibe am Mietwagen zahlt zuerst der Vermieter über seine Kasko­versicherung, soweit Sie bei der Anmietung eine Haftungsreduzierung vereinbart haben. Was darunter nicht fällt, vor allem die Selbst­beteiligung und ausgeschlossene Glasschäden, bleibt bei Ihnen oder bei einer Zusatzabsicherung, die Sie selbst mitbringen.

Vier Wege, auf denen die Scheibe bezahlt wird

Kasko des Vermieters

Der Vermieter versichert sein Fahrzeug. Ihre Haftungsreduzierung mit Selbst­beteiligung sorgt dafür, dass Sie nur einen Teil des Schadens tragen.

Glas- und Reifenschutz

Ein Zusatzbaustein des Vermieters, der Scheiben, Reifen, Felgen und oft Unterboden und Dach einschließt, die in der Basis-Haftungsreduzierung fehlen.

Mietwagen-Vollkasko der Kreditkarte

Manche Kreditkarten erstatten die Selbst­beteiligung oder den Schaden, wenn Sie die Miete mit der Karte bezahlt haben. Sie gehen in Vorleistung.

Zusatzschutz der eigenen Kfz-Versicherung

Ihre private Kfz-Versicherung gilt nur für das versicherte Fahrzeug. Nur ein ausdrücklich vereinbarter Zusatzschutz für Mietwagen zahlt auch am Leihwagen.


Scheibe am Mietwagen: Welcher Fall, wer zahlt?

Was ist passiert?Wer zahltNur wenn
Steinschlag in der WindschutzscheibeKasko des Vermieters (Teilkasko-Teil), Sie zahlen die Selbst­beteiligungGlas ist in der Haftungsreduzierung eingeschlossen oder der Glas- und Reifenschutz gebucht
Scheibe eingeschlagen bei Einbruch oder DiebstahlKasko des Vermieters (Teilkasko-Teil)Polizeiliche Anzeige liegt vor, Schaden unverzüglich gemeldet
Scheibe gebrochen bei selbst verursachtem UnfallTeilkasko-Haftungsreduzierung des Vermieters für die Scheibe, Vollkasko für weitere Schäden, jeweils bis auf die Selbst­beteiligungKeine grobe Fahrlässigkeit, kein Verstoß gegen den Mietvertrag
Scheibe eingeschlagen durch VandalismusTeilkasko-Haftungsreduzierung des Vermieters für die Scheibe, Vollkasko für weitere SchädenAnzeige bei der Polizei, Fotos vor der Rückgabe
Riss war schon bei der Übernahme daVermieter trägt den Schaden selbstDer Riss steht im Übergabeprotokoll oder auf Ihren Übernahmefotos

Was sonst betroffen sein kann

Was ist passiert?Wer zahltNur wenn
Ihre Sachen wurden aus dem Mietwagen gestohlenHausrat­versicherung, nicht die Kasko des VermietersDer Tarif schließt Diebstahl aus dem Auto ein; viele Tarife gelten nur für das eigene Fahrzeug
Unfallgegner hat die Scheibe beschädigtKfz-Haftpflicht­versicherung des UnfallgegnersSeine Schuld ist nachweisbar, Unfallbericht und Zeugen liegen vor
Schadenpauschale oder Bearbeitungsgebühr des VermietersSie selbst, zusätzlich zur Selbst­beteiligungDer Mietvertrag sieht die Pauschale wirksam vor

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Wann ist eine kaputte Scheibe am Mietwagen ein Versicherungsfall?

Ein Glasschaden ist jeder Bruchschaden an der Verglasung, also auch der kleine Steinschlag mit Riss. Ob er bezahlt wird, entscheidet nicht die Scheibe, sondern Ihr Mietvertrag: Welche Haftungsreduzierung Sie gebucht haben und was dort ausgeschlossen ist.

Glasbruch ist ein Teilkasko-Fall

Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehören Bruchschäden an der Verglasung zur Teilkasko (AKB 2015, A.2.2.1.5). Dazu zählen Steinschlag, Hagel und die eingeschlagene Scheibe beim Einbruch. Bricht die Scheibe bei einem Unfall oder durch Vandalismus, bleibt die Scheibe selbst ein Teilkasko-Fall, der übrige Schaden am Wagen ist ein Vollkasko-Fall. Ein Kratzer ohne Bruch ist kein Glasschaden.


Haftungsreduzierung statt eigener Versicherung

Als Mieter schließen Sie keine Versicherung ab, sondern eine Haftungsreduzierung mit dem Vermieter. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass eine solche Haftungsreduzierung gegen Aufpreis dem Leitbild einer Vollkasko­versicherung folgt, auch mit Selbst­beteiligung (BGH, Urteil vom 20.05.2009, XII ZR 94/07). Ohne Haftungsreduzierung haften Sie für jeden verschuldeten Schaden am Mietwagen in voller Höhe aus dem Mietvertrag (§ 280 BGB).


Der Zustand bei der Übernahme entscheidet

Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch haben Sie nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Ein unverschuldeter Steinschlag gehört nach mehreren Urteilen zu diesem vertragsgemäßen Gebrauch: Er ist ein typisches Betriebsrisiko des Vermieters, für das Sie als Mieter nicht haften. Klauseln, die Sie auch ohne Verschulden zahlen lassen, können nach § 307 BGB unwirksam sein (Amtsgericht München, Urteil vom 29.04.2024, 231 C 10607/24, Meldung des Deutschen Anwaltvereins; Amtsgericht Fürth, Urteil vom 11.03.2026, 360 C 1160/25). Vermieter rechnen den Steinschlag trotzdem oft bis zur Selbst­beteiligung ab. Dann widersprechen Sie schriftlich und fordern eine schon abgebuchte Selbst­beteiligung zurück. Umgekehrt zahlt der Vermieter einen Riss, der schon bei der Übernahme da war. Beweisen können Sie das nur mit dem Übergabeprotokoll und eigenen Fotos vor der ersten Fahrt.

Was zahlt welche Versicherung bei einer kaputten Mietwagen-Scheibe?

Vier Absicherungen kommen infrage. Sie greifen nacheinander: zuerst die Kasko des Vermieters mit Ihrer Haftungsreduzierung, dann der Glas- und Reifenschutz, danach die Kreditkarte oder der Zusatzschutz Ihrer eigenen Kfz-Versicherung für den Rest.

Kasko des Vermieters: Haftungsreduzierung mit Selbst­beteiligung

Der Vermieter hat sein Fahrzeug selbst versichert. Mit der Haftungsreduzierung begrenzt er Ihre Haftung auf die vereinbarte Selbst­beteiligung. Welche Glasschäden dazugehören, steht in den Mietbedingungen, nicht in den Versicherungs­bedingungen. Lesen Sie deshalb vor der Unterschrift den Abschnitt zu Ausschlüssen, nicht nur den Preis.

  • Steinschlag, Wild und Hagel an der Verglasung, wenn Glas nicht ausgeschlossen ist
  • Eingeschlagene Scheibe bei Einbruch, Diebstahl oder Diebstahlversuch
  • Scheibenbruch bei einem Unfall, auch bei eigener Schuld, bis auf die Selbst­beteiligung
  • Scheibe und Innenraumreinigung nach Vandalismus, je nach Mietbedingungen
  • Die Selbst­beteiligung, die der Vermieter von Ihrer Kreditkarte abbucht
  • Glas, Reifen, Felgen, Unterboden und Dach, wenn die Basis-Haftungsreduzierung sie ausschließt
  • Schäden bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol am Steuer oder Fahrten in nicht erlaubte Länder
  • Schäden, die Sie erst bei der Rückgabe oder gar nicht gemeldet haben

Typischer Streitpunkt: der Glas-Ausschluss. Viele Vermieter nehmen Scheiben aus der Basis-Haftungsreduzierung heraus und verkaufen den Schutz als Glas- und Reifenschutz dazu. Wer ihn nicht bucht, bekommt den Steinschlag oft komplett in Rechnung gestellt, obwohl im Vertrag „Vollkasko“ steht. War der Steinschlag unverschuldet, haften Sie nach mehreren Urteilen trotzdem nicht und können widersprechen. Fragen Sie am Schalter ausdrücklich nach Glas.

Experten-Tipp:
Beim Mietwagen zählt der Mietvertrag, nicht die Kasko­versicherung

„Bei Glasschäden am Mietwagen streiten Mieter und Vermieter selten über die Kasko­versicherung, sondern fast immer über den Mietvertrag: Ist Glas in der Haftungsreduzierung drin oder ausgeschlossen, und wurde der Schaden sofort gemeldet? Vermieter rechnen einen Steinschlag nach der Rückgabe bis zur Selbst­beteiligung ab, oft mit einer Pauschale obendrauf. Wer den Riss bei der Übernahme fotografiert und einen späteren Steinschlag noch vor Ort meldet, hat die besseren Karten. Die eigene Kfz-Versicherung hilft an dieser Stelle nicht, sie kennt den Mietwagen nicht.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Glas- und Reifenschutz: der Zusatzbaustein des Vermieters

Der Glas- und Reifenschutz schließt die Lücke der Basis-Haftungsreduzierung. Er deckt in der Regel Scheiben, Reifen und Felgen, oft auch Unterboden und Dach, und senkt die Selbst­beteiligung für diese Teile auf null oder einen kleinen Betrag. Er gilt nur, wenn er im Mietvertrag steht.

  • Steinschlag und Riss in der Windschutzscheibe ohne Selbst­beteiligung, je nach Tarif
  • Seiten- und Heckscheibe, Spiegelgläser, Scheinwerfergläser je nach Mietbedingungen
  • Schäden, die bereits unter die Vollkasko-Haftungsreduzierung fallen, werden nicht doppelt erstattet
  • Innenraum, Lack und Karosserie rund um die Scheibe

Typischer Streitpunkt: die nachträgliche Buchung. Wer den Schutz erst nach dem Steinschlag dazubuchen will, bekommt ihn nicht. Vermieter prüfen den Zeitpunkt der Buchung gegen das Datum der Schadenmeldung.


Mietwagen-Vollkasko der Kreditkarte

Einige Kreditkarten enthalten eine Mietwagen-Vollkasko. Sie erstattet die Selbst­beteiligung, die der Vermieter abgebucht hat, oder den Schaden, den Sie ohne Haftungsreduzierung tragen mussten. Voraussetzung ist fast immer, dass Sie die gesamte Miete mit dieser Karte bezahlt haben. Wir nennen hier bewusst keine Anbieter, die Bedingungen unterscheiden sich stark.

  • Erstattung der vom Vermieter abgebuchten Selbst­beteiligung nach Einreichen der Belege
  • Erstattung des Glasschadens, wenn die Bedingungen Glas nicht ausschließen
  • Miete nicht mit der Karte bezahlt oder Fahrer nicht Karteninhaber
  • Glas, Reifen und Unterboden, wenn die Kartenbedingungen sie ebenfalls ausnehmen
  • Fahrzeugklassen, Länder oder Mietdauern außerhalb der Kartenbedingungen

Typischer Streitpunkt: die Vorleistung. Die Karte zahlt erst, wenn der Vermieter abgerechnet hat und Sie Mietvertrag, Schadenbericht, Abrechnung und Zahlungsbeleg vorlegen. Fordern Sie beim Vermieter deshalb immer eine detaillierte Schadenrechnung an.


Zusatzschutz der eigenen Kfz-Versicherung für Mietwagen

Ihre eigene Kfz-Versicherung versichert das Fahrzeug, das im Versicherungsschein steht. Für den Mietwagen gilt sie in der Regel nicht. Einige Versicherer bieten einen Zusatzschutz für Mietwagen an. Prüfen Sie dort, ob er nur die Haftpflicht-Deckungssumme im Ausland aufstockt oder auch Kaskoschäden wie Glasbruch am Mietwagen übernimmt.

  • Glasschäden am Mietwagen, wenn der Zusatzschutz ausdrücklich Kaskoschäden einschließt
  • Erstattung der Selbst­beteiligung des Vermieters, wenn der Tarif das vorsieht
  • Mietwagenschäden ohne vereinbarten Zusatzschutz, auch wenn Sie Vollkasko für Ihr eigenes Auto haben
  • Zusatzschutz, der nur die Haftpflicht für Schäden an Dritten erweitert

Typischer Streitpunkt: die Erwartung. Viele Mieter gehen davon aus, dass ihre Vollkasko mitfährt. Sie tut es nicht. Wer regelmäßig Mietwagen fährt, fragt den eigenen Versicherer vor der Reise nach dem Baustein und lässt sich die Zusage schriftlich geben.

Was muss ich tun, damit Vermieter und Versicherer zahlen?

Sechs Pflichten entscheiden über die Regulierung. Sie stehen im Mietvertrag, in den Mietbedingungen und sinngemäß im Versicherungs­vertrags­gesetz. Wer sie verletzt, verliert die Haftungsreduzierung und zahlt den vollen Schaden.

Die sechs Pflichten in der richtigen Reihenfolge

1. Schaden mindern

Weitere Schäden abwenden, soweit zumutbar (§ 82 VVG): Bei einem Riss im Sichtfeld oder einer eingeschlagenen Scheibe fahren Sie nicht weiter und rufen den Vermieter an.

2. Vermieter unverzüglich informieren

Melden Sie den Schaden noch vor Ort über die Notrufnummer im Mietvertrag, nicht erst bei der Rückgabe. Der Vermieter meldet seinem Versicherer ohne schuldhaftes Zögern (§ 30 VVG) und entscheidet über Werkstatt oder Rückgabe.

3. Dokumentieren

Fotos der Scheibe von innen und außen, der Umgebung und des Tachostands. Bei Einbruch zusätzlich Fotos vom Innenraum, bevor Sie etwas anfassen.

4. Polizei bei Einbruch und Vandalismus

Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie sich die Vorgangsnummer geben. Ohne Anzeige lehnen Vermieter die Haftungsreduzierung bei Diebstahl und Vandalismus regelmäßig ab.

5. Nichts reparieren ohne Freigabe

Suchen Sie eine Werkstatt nur auf Anweisung des Vermieters auf. Gehen Sie in Vorleistung, heben Sie die Rechnung auf und lassen Sie sich die Übernahme zusagen.

6. Belege sammeln

Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Schadenbericht des Vermieters, Schadenrechnung und Kreditkartenabrechnung brauchen Sie später für Kreditkarte oder eigene Kfz-Versicherung. Fehlende Mitwirkung kürzt den Anspruch (§ 28 VVG).

Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden

Ratgeber: Schäden mit der Handykamera dokumentieren

Wann zahlt die Haftungsreduzierung nicht oder weniger?

Die häufigsten Ablehnungsgründe

  • Glas ist in der gebuchten Haftungsreduzierung ausgeschlossen und kein Glas- und Reifenschutz gebucht
  • Schaden erst bei der Rückgabe gemeldet oder gar nicht gemeldet
  • Keine polizeiliche Anzeige bei Einbruch oder Vandalismus
  • Fahrer nicht im Mietvertrag eingetragen oder Fahrt in ein nicht erlaubtes Land
  • Alkohol oder Drogen am Steuer, grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit kürzt die Leistung

Weil die Haftungsreduzierung dem Leitbild der Vollkasko­versicherung folgt, gelten ihre Regeln sinngemäß: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Vermieter die Haftungsreduzierung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, wie es § 81 VVG für die Kasko vorsieht. Klauseln, die bei jedem Verschulden die komplette Haftungsreduzierung streichen, halten vor Gericht oft nicht stand. Bei Vorsatz entfällt der Schutz vollständig.


Selbst­beteiligung und Pauschalen bleiben bei Ihnen

Die Selbst­beteiligung bucht der Vermieter von der hinterlegten Kreditkarte ab, sobald der Schaden feststeht. Viele Mietbedingungen sehen zusätzlich eine Bearbeitungspauschale vor. Prüfen Sie die Abrechnung: Der Vermieter muss den Schaden nachweisen und darf nicht mehr als die tatsächlichen Reparaturkosten plus die vertraglich vereinbarte Pauschale verlangen. Verlangen Sie die Rechnung der Werkstatt.

Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wie sichere ich mich für die nächste Anmietung ab?

Der beste Schutz ist eine Haftungsreduzierung ohne Lücken bei Glas und ohne Selbst­beteiligung. Fünf Punkte entscheiden darüber, ob der nächste Steinschlag Sie Geld kostet.

Darauf kommt es bei der Buchung an

Die Verbraucherzentrale empfiehlt für Mietwagen eine Vollkasko ohne Selbst­beteiligung, die Glas, Reifen, Felgen, Unterboden und Dach einschließt (Verbraucherzentrale). Der Aufpreis dafür ist meist kleiner als die Selbst­beteiligung, die der Vermieter nach einem einzigen Steinschlag abbucht. Diese Bausteine sollten Sie vor der Unterschrift prüfen.

  • Haftungsreduzierung ohne Selbst­beteiligung oder mit Glas- und Reifenschutz, damit der Steinschlag nicht an Ihnen hängen bleibt
  • Ausschlussliste lesen: Glas, Reifen, Unterboden, Dach und Innenraum sind die häufigsten Lücken
  • Kreditkarte prüfen: Enthält sie eine Mietwagen-Vollkasko, und schließt sie Glas ein?
  • Eigenen Kfz-Versicherer fragen, ob ein Zusatzschutz für Mietwagen mit Kaskoschäden angeboten wird
  • Zusatzfahrer eintragen, sonst entfällt die Haftungsreduzierung, wenn jemand anderes am Steuer saß

Pflichten, die Ihren Anspruch sichern

Fotografieren Sie bei der Übernahme jede Scheibe und jede Delle und lassen Sie Vorschäden ins Übergabeprotokoll eintragen. Geben Sie das Fahrzeug nur im Beisein eines Mitarbeiters zurück und lassen Sie sich den schadenfreien Zustand quittieren. Halten Sie sich an die erlaubten Länder und Fahrer im Mietvertrag.

Kfz-Versicherer im Test

Autoscheibe am eigenen Auto kaputt: Wer zahlt?

Die häufigsten Fragen

Wer zahlt einen Steinschlag am Mietwagen?

Die Kasko des Vermieters über Ihre Haftungsreduzierung, Sie tragen die Selbst­beteiligung. Hat der Vermieter Glas aus der Haftungsreduzierung ausgeschlossen und Sie haben keinen Glas- und Reifenschutz gebucht, stellt er Ihnen den Steinschlag oft komplett in Rechnung. Ein unverschuldeter Steinschlag ist nach mehreren Urteilen aber ein typisches Betriebsrisiko des Vermieters, für das Sie nicht haften (Amtsgericht München, 231 C 10607/24; Amtsgericht Fürth, 360 C 1160/25). Widersprechen Sie in diesem Fall der Abrechnung.

Schaden am Mietwagen selbst verursacht: Wer zahlt?

Die Vollkasko-Haftungsreduzierung des Vermieters bis auf die Selbst­beteiligung, auch bei eigener Schuld. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Vermieter nach dem Vorbild der Vollkasko kürzen, bei Vorsatz, Alkohol am Steuer oder nicht eingetragenem Fahrer entfällt der Schutz.

Zahlt meine eigene Kfz-Versicherung für die Scheibe am Mietwagen?

In der Regel nicht. Ihre Kfz-Versicherung gilt nur für das Fahrzeug im Versicherungsschein. Nur ein ausdrücklich vereinbarter Zusatzschutz der eigenen Kfz-Versicherung für Mietwagen zahlt am Leihwagen, und auch nur, wenn er Kaskoschäden einschließt.

Was ist der Glas- und Reifenschutz beim Mietwagen?

Ein Zusatzbaustein des Vermieters, der Scheiben, Reifen und Felgen, oft auch Unterboden und Dach, in die Haftungsreduzierung aufnimmt. Diese Teile sind in der Basis-Haftungsreduzierung vieler Vermieter ausgeschlossen. Er muss vor der Fahrt im Mietvertrag stehen.

Muss ich bei einem Steinschlag die Selbst­beteiligung zahlen?

Ja, wenn Ihre Haftungsreduzierung eine Selbst­beteiligung vorsieht und Glas eingeschlossen ist. Der Vermieter bucht sie von Ihrer Kreditkarte ab. Eine Mietwagen-Vollkasko Ihrer Kreditkarte oder ein Glas- und Reifenschutz ohne Selbst­beteiligung erstattet den Betrag. War der Steinschlag unverschuldet, können Sie der Abbuchung nach mehreren Urteilen widersprechen, weil Sie dafür nicht haften.

Scheibe am Mietwagen eingeschlagen nach Einbruch: Was muss ich tun?

Zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten und die Vorgangsnummer notieren, dann den Vermieter anrufen und den Innenraum fotografieren, bevor Sie etwas anfassen. Ohne Anzeige lehnen Vermieter die Haftungsreduzierung bei Einbruch regelmäßig ab.

Zahlt die Kreditkarte den Glasschaden am Mietwagen?

Nur, wenn die Karte eine Mietwagen-Vollkasko enthält, Sie die gesamte Miete damit bezahlt haben und Glas nicht ausgeschlossen ist. Die Karte erstattet nachträglich gegen Mietvertrag, Schadenbericht, Rechnung und Zahlungsbeleg. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Karte stark.

Sind meine Sachen versichert, die aus dem Mietwagen gestohlen wurden?

Nicht über den Vermieter. Zuständig ist Ihre Hausrat­versicherung, wenn der Tarif Diebstahl aus dem Auto einschließt. Viele Tarife beschränken diesen Schutz auf das eigene Fahrzeug, deshalb lohnt ein Blick in die Bedingungen vor der Reise.

Was gilt, wenn der Riss in der Scheibe schon vor der Anmietung da war?

Dann trägt der Vermieter den Schaden. Beweisen können Sie das nur mit dem Übergabeprotokoll oder eigenen Fotos vor der ersten Fahrt. Lassen Sie jeden Vorschaden eintragen, sonst wird er Ihnen bei der Rückgabe zugerechnet.

Darf ich mit einem Steinschlag im Mietwagen weiterfahren?

Bei einem kleinen Einschlag außerhalb des Sichtfelds in der Regel ja, nach Rücksprache mit dem Vermieter. Bei einem Riss im Sichtfeld oder einer eingeschlagenen Scheibe nicht: Sie verletzen die Schadenminderungspflicht und riskieren die Haftungsreduzierung.

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Lena Mierbach
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