Mietwagen – Scheibe kaputt: Wer zahlt?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Glasschäden am Mietwagen durch Steinschlag oder Einbruchdiebstahl, sind in der Regel von der Teilkasko­versicherung abgedeckt.
  • Schäden an der Verglasung durch Unfall oder Vandalismus sind in der Vollkasko­versicherung versichert.
  • Nach einem Schaden sollten Sie die Auto­vermietung kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.
  • Erkundigen Sie sich im Idealfall vor der Anmietung, wie Steinschläge oder kaputte Scheiben versichert sind.

Das erwartet Sie hier

Wer die Kosten für eine kaputte Scheibe am Mietwagen übernimmt und was Sie bei einem Steinschlag oder Einbruch beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer haftet für kaputte Mietwagenscheibe?
  2. Wer zahlt bei einem Steinschlag?
  3. Was tun bei Einbruch?
  4. Fazit

Scheibe vom Mietwagen kaputt: Wer haftet?

Grundsätzlich gilt: Wenn der Autofahrer bzw. der Mieter des Fahrzeugs nicht selbst für den Schaden verantwortlich ist, muss er die Kosten auch nicht übernehmen – also auch nicht die Versicherung des Fahrers bzw. des Mieters. In allen anderen Fällen kommt es darauf an, wie der Glasschaden am Mietwagen entstanden ist.

Das zahlt die Kasko­versicherung vom Mietwagen

Wenn für das Fahrzeug eine Kasko­versicherung abgeschlossen wurde, werden folgende Schäden übernommen:

  • Glasschäden, die durch Steinschlag, durch Wild oder Hagel entstanden sind, werden von der Teilkasko­versicherung übernommen.
  • Schäden an der Verglasung, die im Zuge eines Autodiebstahls entstanden sind, werden ebenfalls von der Teilkasko abgedeckt. Dies gilt auch für Schäden, die beim Diebstahl von Autoteilen verursacht wurden.
  • Die Vollkasko­versicherung deckt Glasschäden ab, die infolge eines selbst verursachten Unfalls entstanden sind.
  • Ebenfalls die Vollkasko ist zuständig, wenn es Glasschäden durch Vandalismus gibt.

Je nach Tarif übernehmen Kfz-Versicherungen bzw. Kasko­versicherungen auch die Reinigung des Innenraums, wenn dieser im Zusammenhang mit dem Glasbruch verschmutzt wurde.

Versicherungsschutz beim Mietwagen dringend ratsam

Wer ein Fahrzeug mietet, sollte vor bzw. während der Anmietung dringend einen Versicherungsschutz vereinbaren. Ansonsten muss man die Kosten von eventuellen Schäden selbst übernehmen – und das kann gerade bei Neu- oder Jahreswagen, die die Vermieter meistens unterhalten, teuer werden. Die Autovermieter arbeiten oft mit Versicherern zusammen, so dass man eine Versicherung gleich am Schalter abschließen kann.

So versichern Sie übrigens die Selbst­beteiligung für einen Leihwagen oder auch für ein Carsharing-Auto:

Selbst­beteiligung beim Mietauto versichern

Steinschlag beim Mietwagen: Wer zahlt?

So gehen Sie bei einem Steinschlag beim Mietwagen vor

  1. Fahren Sie erst einmal nicht weiter und kontaktieren Sie umgehend Ihre Auto­vermietung.
  2. Die Auto­vermietung entscheidet dann, ob Sie eine Werkstatt aufsuchen sollen oder ob der Wagen nach Rückgabe repariert wird.
  3. Dokumentieren Sie den Schaden per Fotos.
  4. Wenn Sie eine Werkstatt aufsuchen sollen, gehen Sie zunächst in Vorleistung.
  5. Der Versicherer des Leihwagens oder Ihr Kfz-Versicherer erstattet Ihnen die Rechnung, sofern Steinschläge im Leistungsumfang enthalten sind (abzüglich eventueller Selbst­beteiligung).

Wann ist ein Steinschlag von der Versicherung abgedeckt?

Um Steinschläge an der Windschutzscheibe des Mietwagens zu versichern, gibt es verschiedene Optionen:

  • Vollkasko­versicherung des Mietwagens, wenn Sie diese bei Anmietung des Wagens abgeschlossen haben und diese Steinschäden umfasst.
  • Glas- und Reifenschutz­versicherung des Mietwagens, wenn Sie diese bei Anmietung des Wagens abgeschlossen haben und diese Steinschäden umfasst.
  • Eigene Kfz-Versicherung, wenn Sie die zusätzliche Absicherung eines Mietwagens abgeschlossen haben und diese Steinschläge umfasst.

Bereits vor Anmietung des Mietwagens erkundigen

Steinschläge an der Windschutzscheibe sind nicht selten und die Bedingungen der Autovermieter können sich stark unterscheiden. Erkundigen Sie sich daher vor der Anmietung beim Autovermieter oder bei Ihrer Kfz-Versicherung, ob und wie ein Steinschlag beim Mietwagen versichert ist.

Gehen Sie auf Nummer sicher und untersuchen Sie auch das Mietauto: Sollte bereits ein kleiner Riss oder Kratzer auf eine der Scheiben sichtbar sein, dann ist es wichtig, dass die Auto­vermietung Bescheid weiß.

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Scheibe kaputt nach Einbruch in Mietwagen

So gehen Sie bei Einbruchschäden vor

  1. Stellen Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.
  2. Dokumentieren Sie die Schäden per Fotos und evtl. Videos.
  3. Kontaktieren Sie Ihre Auto­vermietung. Diese sollte Ihnen sagen, ob Sie eine Werkstatt aufsuchen sollen oder ob der Wagen nach Rückgabe repariert wird.
  4. Wenn Sie eine Werkstatt aufsuchen sollen, gehen Sie zunächst in Vorleistung.
  5. Der Versicherer des Mietwagens oder Ihr Kfz-Versicherer erstattet Ihnen die Rechnung, sofern Schäden durch Einbruch oder Vandalismus im Leistungsumfang enthalten sind (abzüglich eventueller Selbst­beteiligung).

Wann ist Einbruch und Diebstahl von der Versicherung abgedeckt?

Bei Anmietung des Mietwagens können Sie sich neben Haftpflicht- und Kasko­versicherung dazu entscheiden, eine Diebstahlschutz­versicherung abzuschließen. Schäden durch Einbruchdiebstahl, wie etwa eingeschlagene Fensterscheiben, sind auch bereits Kasko­versicherung einer Kfz-Versicherung enthalten – erkundigen Sie sich bei Ihrem Autovermieter. Wie auch beim Steinschlag kann es auch sein, dass Ihre eigene Kfz-Versicherung aufkommt, wenn Sie die Absicherung von Mietwagen eingeschlossen haben.

Ob Ihre persönlichen Gegenstände, die beim Einbruch beschädigt oder gestohlen wurden, versichert sind, ist jedoch eine andere Frage. Leistungsstarke Hausrat­versicherungen decken auch den Diebstahl aus dem Auto ab – grundsätzlich jedoch nur für den eigenen Pkw.

Fazit

Wenn eine Scheibe beim Mietwagen kaputt geht, setzen Sie sich mit Ihrem Autovermieter in Kontakt. Gerade bei einem Steinschlag oder eingeschlagenen Fenstern nach einem Einbruch ist es nicht ungefährlich, einfach so weiterzufahren. Nach einem Einbruch ist es außerdem wichtig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Ob eine Versicherung für Glasschäden am Mietwagen zahlt, sollte man im Idealfall bereits vor Anmietung des Wagens klären. Wer komplett auf Nummer sicher gehen will, wählt bei Anmietung den Vollkaskoschutz inklusive Scheiben- und Reifenschutz und Diebstahlschutz aus.

(Sämtliche Angaben ohne Gewähr.)

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Katharina Burnus
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