Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie von Ihren Beiträgen zur Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen können und wo Sie es korrekt in der Steuererklärung angeben.
Inhalt dieser SeiteÜberblick: Rechtsschutzversicherung in der Steuer
Nicht jede Rechtsschutzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Welche Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann, unterscheidet sich zudem für Arbeitnehmer und Selbständige. Dem folgenden tabellarischen Überblick können Sie entnehmen, wer welche Versicherung in welchem Umfang und wo in der Steuer angeben kann. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in den nächsten Kapiteln.
Das gilt für Arbeitnehmer
Prinzipiell absetzbar? | Wie viel absetzbar? | Als was absetzbar? | Wo einzutragen? | |
---|---|---|---|---|
Arbeitsrechtsschutz | Komplett | Werbungskosten | Anlage N | |
Private Rechtsschutzversicherung: Baustein „Arbeits- und Berufsrechtsschutz“ | Anteilig | Werbungskosten | Anlage N | |
Privatrechtsschutz | ||||
Privater Verkehrsrechtsschutz | ||||
Mieter-/ Vermieterrechtsschutz |
Mehr Infos zum Rechtsschutz in der Steuer für Arbeitnehmer
Das gilt für Selbständige
Firmenrechtschutz | |
---|---|
Prinzipiell absetzbar? | |
Wie viel absetzbar? | Komplett |
Als was absetzbar? | Betriebsausgaben |
Wo einzutragen? | Anlage EÜR |
Mehr Infos zum Rechtsschutz in der Steuer für Selbständige
Arbeitnehmer: Welcher Rechtsschutz kann wie abgesetzt werden?
Was Arbeitnehmer absetzen können
Arbeitnehmer können nicht jede Form der Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen. Absetzbar sind nur Rechtsschutzversicherungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben stehen.
Wie viel Sie von Ihren Arbeitsrechtsschutzversicherungen in der Steuer geltend machen können, hängt davon ab, welche Art von Absicherung Sie abgeschlossen haben:
Eigenständige Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine eigenständige Arbeitsrechtsschutzversicherung oder Berufsrechtsschutzversicherung haben, dann können Sie den kompletten Betrag geltend machen.
Private Rechtsschutzversicherung mit mehreren Bausteinen
Haben Sie einen Privatrechtsschutzversicherung mit beispielsweise den Rechtsschutz-Bausteinen Beruf und Verkehr, dann können Sie nur anteilig die Kosten für den Baustein „Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutz“ geltend machen.
Experten-Tipp:
Aufschlüsselung des Versicherungsbeitrags wichtig
„Für die Steuererklärung ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Anteil der Beiträge ist, den Sie für den Arbeitsrechtsschutz zahlen, da Sie nur dies steuerlich geltend machen können. Für den Fall, dass Ihr Versicherer die Versicherungsprämie nicht konkret aufschlüsselt, können Sie Ihren Anbieter um eine separate Aufstellung Ihres Versicherungsbeitrags bitten. Dies sollten Sie auch tun, damit Sie diese Bescheinigung der Steuererklärung beilegen können.“
Wie viel Arbeitnehmer absetzen können
Arbeitnehmer können die Beiträge zur Arbeitsrechtsschutzversicherung oder zum Baustein „Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutz“ als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das Absetzen der Rechtsschutzversicherung lohnt sich für Arbeitnehmer nur, wenn sie den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2025) bereits durch andere berufliche Aufwendungen ausgeschöpft haben und mit den Beiträgen zur Rechtsschutzversicherung überschreiten würden.
Als Werbekosten zählen beispielsweise auch folgende Kosten:
Der Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben – unabhängig davon, ob Ihnen Kosten entstanden sind. Sie müssen in der Regel auch keine Belege dafür einsenden. Für jede Aufwendung, die darüber liegt, brauchen Sie jedoch einen entsprechenden Nachweis, wie im Falle der Rechtsschutzversicherung.
Rechenbeispiel: Rechtsschutzversicherung in der Steuer
Unser Musterkunde mit folgenden Eckdaten möchte seine Rechtsschutzversicherung in der Steuer angeben:
- 47 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
- Tarif: Familientarif
- Rechtsbereiche: Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen
- Jährliche Versicherungsprämie: 319,65 Euro
- Anteil Arbeitsrechtsschutz: 137,45 Euro
Gehen wir davon aus, dass unser Musterkunde den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro bereits überschritten hat, erhält er durch die Rechtsschutzversicherung eine Steuerersparnis von rund 137 Euro.
Mit uns die ideale Rechtsschutzversicherung finden
Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Mr-Money bieten wir einen transparenten Vergleich zu Rechtsschutzversicherungen an. Die Testsieger aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:
Wo Arbeitnehmer den Rechtsschutz eintragen
Als Arbeitnehmer benötigen Sie die Anlage N Ihrer Steuererklärung. In dieser finden Sie den Abschnitt „Werbungskosten“ und darin den Absatz zu „Weitere Werbungskosten“. Dort geben Sie in der Zeile 65 beziehungsweise 66 „Sonstiges“ die Kosten Ihrer Arbeitsrechtsschutzversicherung an:
Vergessen Sie nicht, die Bestätigung Ihres Versicherers über die Höhe des Arbeitsrechtsschutzes sorgfältig aufzubewahren. Mit dieser können Sie dem Finanzamt gegenüber die tatsächlichen Aufwendungen für den Arbeitsrechtsschutz belegen.
Auch diese Versicherungen können Sie als Arbeitnehmer absetzen
Versicherung von der Steuer absetzen: Eine Orientierungshilfe
Selbständige: Welcher Rechtsschutz kann wie abgesetzt werden?
Was Selbständige absetzen können
Selbständige und Freiberufler können rein betriebliche Rechtsschutzversicherungen in der Steuer angeben. Beispielsweise kann eine Firmenrechtsschutzversicherung, auch Betriebsrechtsschutzversicherung genannt, in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wie viel Selbständige absetzen können
Selbständige und Freiberufler können die Kosten für eine Betriebsrechtsschutzversicherung (auch Firmenrechtsschutzversicherung genannt) in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.
Wo Selbständige den Rechtsschutz eintragen
Selbständige benötigen die Anlage EÜR Ihrer Steuererklärung. Dort finden Sie unter dem Abschnitt „Betriebsausgaben“ den Absatz „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“. Hierzu zählen alle Beiträge, Gebühren und Versicherungsbeiträge (außer für Kfz- und Gebäudeversicherung), die Sie als Firma zahlen. Die Gesamtsumme tragen Sie in die Zeile 46 ein.
Auch diese Versicherungen können Sie als Selbständige absetzen
Versicherung von der Steuer absetzen: Eine Orientierungshilfe
Die häufigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung in der Steuer
Welche Rechtsschutzversicherung ist steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind nur Rechtsschutzversicherungen oder Rechtsschutz-Bausteine steuerlich absetzbar, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben stehen. Bei Arbeitnehmern ist das zum Beispiel eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, bei Selbständigen eine Firmenrechtsschutzversicherung.
Kann man eine private Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Nein. Man kann als Arbeitnehmer nur den Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung zum Arbeitsrecht steuerlich geltend machen.
Welche Rechtsschutzversicherungen können nicht in der Steuer angegeben werden?
Eine Privatrechtsschutzversicherung (außer gegebenenfalls den Baustein zum Arbeitsrecht), einen privaten Verkehrsrechtsschutz oder eine Mieter-/Vermieterrechtsschutzversicherung können Sie nicht von der Steuer absetzen.
Wo trage ich die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung ein?
Als Arbeitnehmer tragen Sie die Kosten für Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Anlage N unter Werbungskosten ein. Als Selbständiger geben Sie Ihre Firmenrechtsschutzversicherung in der Anlage EÜR als Betriebskosten an.
Lohnt sich das Absetzen der Rechtsschutzversicherung steuerlich?
Eine Rechtsschutzversicherung abzusetzen, lohnt sich vor allem, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2025) überschreiten. In diesem Fall kann der zusätzliche absetzbare Betrag zu einer Steuerersparnis führen.
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