So werden die Beiträge zur Rechtsschutz­versicherung von der Steuer abgesetzt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer können nur den Anteil für den Arbeits­rechts­schutz steuerlich geltend machen. Dazu muss dieser Anteil genauestens aufgeschlüsselt und als Werbekosten angegeben werden.
  • Selbständige können ihren Firmen­­rechtsschutz in voller Höhe in der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen.
  • Alle anderen Kosten für den Rechtsschutz können steuerlich nicht geltend gemacht werden.

Das erwartet Sie hier

Was Sie von Ihren Beiträgen zur Rechtsschutz­­versicherung steuerlich geltend machen können und wo Sie es korrekt in der Steuererklärung angeben.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: Rechtsschutz in der Steuer
  2. Alles für Arbeitnehmer
  3. Alles für Selbständige
  4. Die häufigsten Fragen zur Rechtsschutz­versicherung in der Steuer

Überblick: Rechtsschutz­versicherung in der Steuer

Nicht jede Rechtsschutz­versicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Welche Rechtsschutz­versicherung steuerlich geltend gemacht werden kann, unterscheidet sich zudem für Arbeitnehmer und Selbständige. Dem folgenden tabellarischen Überblick können Sie entnehmen, wer welche Versicherung in welchem Umfang und wo in der Steuer angeben kann. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in den nächsten Kapiteln.

Das gilt für Arbeitnehmer

Prinzipiell absetzbar?Wie viel absetzbar?Als was absetzbar?Wo einzutragen?
Arbeits­rechtsschutzIcon Check Haken grünKomplettWerbungskostenAnlage N
Private Rechtsschutz­versicherung:
Baustein „Arbeits- und Berufs­rechtsschutz“
Icon Check Haken grünAnteiligWerbungskostenAnlage N
Privat­rechtsschutzIcon Kreuz rotIcon Kreuz rotIcon Kreuz rotIcon Kreuz rot
Privater Verkehrs­rechtsschutzIcon Kreuz rotIcon Kreuz rotIcon Kreuz rotIcon Kreuz rot
Mieter-/
Vermieter­rechtsschutz
Icon Kreuz rotIcon Kreuz rotIcon Kreuz rotIcon Kreuz rot

Mehr Infos zum Rechtsschutz in der Steuer für Arbeitnehmer


Das gilt für Selbständige

Firmenrechtschutz
Prinzipiell absetzbar?Icon Check Haken grün
Wie viel absetzbar?Komplett
Als was absetzbar?Betriebsausgaben
Wo einzutragen?Anlage EÜR

Mehr Infos zum Rechtsschutz in der Steuer für Selbständige

Arbeitnehmer: Welcher Rechtsschutz kann wie abgesetzt werden?

Was Arbeitnehmer absetzen können

Arbeitnehmer können nicht jede Form der Rechtsschutz­versicherung von der Steuer absetzen. Absetzbar sind nur Rechtsschutz­versicherungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben stehen.

Wie viel Sie von Ihren Arbeits­rechtsschutz­versicherungen in der Steuer geltend machen können, hängt davon ab, welche Art von Absicherung Sie abgeschlossen haben:

Icon Blatt mit Lupe

Eigenständige Arbeits- bzw. Berufs­rechtsschutz­versicherung

Wenn Sie eine eigenständige Arbeits­rechtsschutz­versicherung oder Berufs­rechtsschutz­versicherung haben, dann können Sie den kompletten Betrag geltend machen.

Private Rechtsschutz­versicherung mit mehreren Bausteinen

Haben Sie einen Privat­rechtsschutz­versicherung mit beispielsweise den Rechtsschutz-Bausteinen Beruf und Verkehr, dann können Sie nur anteilig die Kosten für den Baustein „Arbeits- bzw. Berufs­rechtsschutz“ geltend machen.

Experten-Tipp:
Aufschlüsselung des Versicherungsbeitrags wichtig

„Für die Steuererklärung ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Anteil der Beiträge ist, den Sie für den Arbeits­rechtsschutz zahlen, da Sie nur dies steuerlich geltend machen können. Für den Fall, dass Ihr Versicherer die Versicherungsprämie nicht konkret aufschlüsselt, können Sie Ihren Anbieter um eine separate Aufstellung Ihres Versicherungsbeitrags bitten. Dies sollten Sie auch tun, damit Sie diese Bescheinigung der Steuererklärung beilegen können.“

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Berater

Wie viel Arbeitnehmer absetzen können

Arbeitnehmer können die Beiträge zur Arbeits­rechtsschutz­versicherung oder zum Baustein „Arbeits- bzw. Berufs­rechtsschutz“ als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das Absetzen der Rechtsschutz­versicherung lohnt sich für Arbeitnehmer nur, wenn sie den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2025) bereits durch andere berufliche Aufwendungen ausgeschöpft haben und mit den Beiträgen zur Rechtsschutz­versicherung überschreiten würden.

Als Werbekosten zählen beispielsweise auch folgende Kosten:

  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Bewerbungskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Weiterbildungen

Der Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben – unabhängig davon, ob Ihnen Kosten entstanden sind. Sie müssen in der Regel auch keine Belege dafür einsenden. Für jede Aufwendung, die darüber liegt, brauchen Sie jedoch einen entsprechenden Nachweis, wie im Falle der Rechtsschutz­versicherung.

Rechenbeispiel: Rechtsschutz­versicherung in der Steuer

Unser Musterkunde mit folgenden Eckdaten möchte seine Rechtsschutz­versicherung in der Steuer angeben:

  • 47 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
  • Tarif: Familientarif
  • Rechtsbereiche: Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen
  • Jährliche Versicherungsprämie: 319,65 Euro
  • Anteil Arbeits­rechtsschutz: 137,45 Euro

Gehen wir davon aus, dass unser Musterkunde den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro bereits überschritten hat, erhält er durch die Rechtsschutz­versicherung eine Steuerersparnis von rund 137 Euro.

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Wo Arbeitnehmer den Rechtsschutz eintragen

Als Arbeitnehmer benötigen Sie die Anlage N Ihrer Steuererklärung. In dieser finden Sie den Abschnitt „Werbungskosten“ und darin den Absatz zu „Weitere Werbungskosten“. Dort geben Sie in der Zeile 65 beziehungsweise 66 „Sonstiges“ die Kosten Ihrer Arbeits­rechtsschutz­versicherung an:

Vergessen Sie nicht, die Bestätigung Ihres Versicherers über die Höhe des Arbeits­rechtsschutzes sorgfältig aufzubewahren. Mit dieser können Sie dem Finanzamt gegenüber die tatsächlichen Aufwendungen für den Arbeits­rechtsschutz belegen.

Selbständige: Welcher Rechtsschutz kann wie abgesetzt werden?

Was Selbständige absetzen können

Selbständige und Freiberufler können rein betriebliche Rechtsschutz­versicherungen in der Steuer angeben. Beispielsweise kann eine Firmen­rechtsschutz­versicherung, auch Betriebs­rechtsschutz­versicherung genannt, in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Icon Schutzschild

Icon Vertrag

Wie viel Selbständige absetzen können

Selbständige und Freiberufler können die Kosten für eine Betriebs­rechtsschutz­versicherung (auch Firmen­rechtsschutz­versicherung genannt) in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.


Wo Selbständige den Rechtsschutz eintragen

Selbständige benötigen die Anlage EÜR Ihrer Steuererklärung. Dort finden Sie unter dem Abschnitt „Betriebsausgaben“ den Absatz „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“. Hierzu zählen alle Beiträge, Gebühren und Versicherungsbeiträge (außer für Kfz- und Gebäude­versicherung), die Sie als Firma zahlen. Die Gesamtsumme tragen Sie in die Zeile 46 ein.

Die häufigsten Fragen zur Rechtsschutz­versicherung in der Steuer

Welche Rechtsschutz­versicherung ist steuerlich absetzbar?

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Grundsätzlich sind nur Rechtsschutz­versicherungen oder Rechtsschutz-Bausteine steuerlich absetzbar, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben stehen. Bei Arbeitnehmern ist das zum Beispiel eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung, bei Selbständigen eine Firmen­rechtsschutz­versicherung.

Kann man eine private Rechtsschutz­versicherung von der Steuer absetzen?

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Nein. Man kann als Arbeitnehmer nur den Baustein der privaten Rechtsschutz­versicherung zum Arbeitsrecht steuerlich geltend machen.

Welche Rechtsschutz­versicherungen können nicht in der Steuer angegeben werden?

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Eine Privat­rechtsschutz­versicherung (außer gegebenenfalls den Baustein zum Arbeitsrecht), einen privaten Verkehrs­rechtsschutz oder eine Mieter-/Vermieter­rechtsschutz­versicherung können Sie nicht von der Steuer absetzen.

Wo trage ich die Rechtsschutz­versicherung in der Steuererklärung ein?

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Als Arbeitnehmer tragen Sie die Kosten für Ihre Arbeits­rechtsschutz­versicherung in der Anlage N unter Werbungskosten ein. Als Selbständiger geben Sie Ihre Firmen­rechtsschutz­versicherung in der Anlage EÜR als Betriebskosten an.

Lohnt sich das Absetzen der Rechtsschutz­versicherung steuerlich?

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Eine Rechtsschutz­versicherung abzusetzen, lohnt sich vor allem, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2025) überschreiten. In diesem Fall kann der zusätzliche absetzbare Betrag zu einer Steuerersparnis führen.

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