Warum Sie uns vertrauen können: Wir beraten Sie objektiv, ohne Verkaufsdruck und ausschließlich mit Fokus auf den für Sie besten Tarif. Eine Provision erhalten wir nur, wenn Sie sich für ein empfohlenes Angebot entscheiden. Sie wird direkt vom jeweiligen Anbieter gezahlt, nicht von Ihnen. Ihre Daten sind bei uns sicher – keine Werbung, kein Spam.
Für wen ist die Beratung sinnvoll?
Eine normale Rechtsschutzversicherung zahlt im Familienrecht nur die Beratung durch einen Anwalt, nicht den Streit um Unterhalt vor Gericht. Eine Beratung zum Unterhaltsrechtsschutz lohnt sich, wenn Sie einen solchen Streit absichern wollen, bevor er entsteht. Was der Baustein im Einzelnen zahlt, erklärt unser Ratgeber zum Unterhaltsrechtsschutz.
Sie suchen eine Versicherung für Familienrecht
Eine Versicherung für Familienrecht gibt es nicht als eigenen Vertrag, sondern als Zusatzbaustein zur privaten Rechtsschutzversicherung. Bei der ARAG deckt der Unterhalts-Rechtsschutz Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft, der Ehe-Rechtsschutz für Trennung und Scheidung ist darin immer eingeschlossen. Welche Bausteine es für Ehe, Unterhalt und Erbe gibt, zeigt unser Ratgeber zum Familienrechtsschutz.
Sie sind Elternteil und rechnen mit Streit um Kindesunterhalt
Nach einer Trennung streiten Eltern oft um Kindesunterhalt, Sorgerecht und den Aufenthalt der Kinder. Der Baustein hilft beiden Seiten: dem Elternteil, der Unterhalt einfordert, und dem, der eine zu hohe Forderung abwehrt. In der Beratung klären Sie, ob Single- oder Familientarif zu Ihrer Familie passt.
Ihre Eltern könnten einmal pflegebedürftig werden
Reichen Rente und Pflegeversicherung für das Pflegeheim nicht, kann das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen Elternunterhalt von den Kindern verlangen. Muss die Pflicht gerichtlich geklärt werden, zahlt der Unterhalts-Rechtsschutz der ARAG Anwalt und Gericht. Wann Kinder überhaupt zahlen müssen, lesen Sie beim Elternunterhalt.
Sie haben schon eine Rechtsschutzversicherung
Dann lohnt ein Blick in Ihre Bedingungen. Viele Tarife werben mit Familienrecht, meinen aber nur die Beratung oder eine kleine Summe je Fall. Roland Bernheiden sieht sich Ihren Vertrag an und sagt Ihnen, ob ein zusätzlicher Schutz nötig ist. Den Unterhaltsrechtsschutz gibt es nur als Baustein einer privaten Rechtsschutzversicherung.
Für wen die Beratung nicht passt
Läuft der Streit um Unterhalt schon, hilft ein neuer Unterhaltsrechtsschutz für diesen Fall nicht mehr, auch nicht rückwirkend. Prüfen Sie dann staatliche Hilfen: Mit wenig Einkommen zahlen Sie über die Beratungshilfe für eine Beratung beim Anwalt nur 15 Euro (§ 1 BerHG). Für das Verfahren beim Familiengericht gibt es Verfahrenskostenhilfe.
Suchen Sie eine kostenlose Beratung im Familienrecht zu Ihrem konkreten Fall, ist Roland Bernheiden nicht der richtige Ansprechpartner. Er berät kostenfrei zur Versicherung, nicht zum Unterhaltsrecht selbst. Rechtlichen Rat gibt ein Anwalt für Familienrecht, eine erste Beratung kostet Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ein bestehender Rechtsschutz zahlt diese Beratung nach den Musterbedingungen.
Was Sie bei uns konkret bekommen
Ihre Anfrage über unser Formular geht direkt an unseren Partner Roland Bernheiden von der ARAG-Hauptgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern in Eggesin. Er berät Sie persönlich, am Telefon, online oder vor Ort, und bleibt nach dem Abschluss Ihr Ansprechpartner. Ihren Vertrag schließen Sie mit der ARAG ab. Für Sie entstehen durch die Beratung keine Kosten.
Wer
Was übernimmt er für Sie?
Transparent-beraten.de
Ratgeber und das Formular, über das Ihre Anfrage an Roland Bernheiden geht
Roland Bernheiden
Beratung, Angebot, Antrag und Betreuung, auch im Rechtsschutzfall
ARAG
Ihr Vertragspartner: Sie erhält den Beitrag und zahlt die Kosten im Rechtsschutzfall
Diese Leistungen gehören dazu
Die Beratung reicht von der Prüfung Ihres Vertrags bis zur Hilfe, wenn es zum Streit kommt. Ein Honorar zahlen Sie dafür nicht.
Bestandsaufnahme
Roland Bernheiden prüft, was Ihr heutiger Rechtsschutz im Familienrecht zahlt, und zeigt, wo eine Lücke bleibt.
Passender Tarif
Er erklärt, ob Single- oder Familientarif passt und ob Sie Bausteine wie Beruf, Verkehr oder Wohnen dazu brauchen.
Angebot und Antrag
Sie erhalten ein Angebot der ARAG und auf Wunsch einen fertig vorbereiteten Antrag.
Betreuung im Rechtsschutzfall
Kommt es nach der Wartezeit zum Streit, bleibt er Ihr Ansprechpartner und begleitet die Meldung an die ARAG.
Was der Unterhaltsrechtsschutz der ARAG leistet
Bei der ARAG gibt es den Unterhalts-Rechtsschutz als Zusatzbaustein zum Privat-Rechtsschutz, in allen drei Tarifen Kompakt, Komfort und Premium. Er zahlt gerichtlich und außergerichtlich bis 30.000 Euro je Fall, nach einer Wartezeit von einem Jahr. Diese Streitfälle sind versichert:
Trennung und Scheidung über den eingeschlossenen Ehe-Rechtsschutz, mit drei Jahren Wartezeit
Wie läuft die Beratung ab?
Von der Anfrage bis zum Vertrag sind es vier Schritte. Sie entscheiden bei jedem Schritt selbst, ob es weitergeht.
1. Anfrage über unser Formular
Sie geben an, ob Sie allein oder als Familie versichert sein wollen, Ihre Berufsgruppe und die Zahlungsweise. Ihre Angaben gehen direkt an Roland Bernheiden.
2. Erstgespräch
Roland Bernheiden meldet sich kurzfristig. Sie sprechen am Telefon, online oder auf Wunsch persönlich. Legen Sie Ihren bestehenden Rechtsschutzvertrag bereit.
3. Angebot und Besprechung
Sie erhalten ein Angebot, das zu Ihrer Familie passt, und besprechen es in Ruhe. Für die Entscheidung haben Sie so viel Zeit, wie Sie brauchen.
4. Abschluss und Betreuung
Entscheiden Sie sich dafür, begleitet er Sie durch den Antrag bei der ARAG. Ab Vertragsbeginn läuft die Wartezeit, danach bleibt er Ihr Ansprechpartner.
Jetzt kostenfrei beraten lassen
Unser Partner Roland Bernheiden von der ARAG prüft Ihren bestehenden Schutz und schickt Ihnen ein Angebot für den Unterhaltsrechtsschutz.
Persönliche Beratung am Telefon, online oder vor Ort
Bis 30.000 Euro je Fall für Unterhalt und Sorgerecht
Die Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich, die Anfrage über unser Formular ebenso wie das Gespräch mit Roland Bernheiden. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Unterhaltsrechtsschutz abschließen, und zwar als Beitrag an die ARAG.
Wie wird Roland Bernheiden bezahlt?
Roland Bernheiden ist für die ARAG tätig, seine Vergütung kommt von der ARAG. Ein gesondertes Honorar zahlen Sie weder ihm noch uns. Kommt kein Vertrag zustande, kostet Sie die Beratung nichts.
Was kostet der Unterhaltsrechtsschutz selbst?
Unser Rechner zeigt für den Unterhaltsrechtsschutz 21,89 Euro im Monat für einen angestellten Single und 25,75 Euro im Familientarif (Stand 13. Oktober 2026). Im öffentlichen Dienst ist der Beitrag niedriger. Die jährliche Zahlung ist meist am günstigsten, als angestellter Single zahlen Sie dann 243,26 Euro im Jahr.
Profil
Beitrag im Monat
Hinweis
Single, angestellt
21,89 €
Jährlich 243,26 €
Single, öffentlicher Dienst
20,38 €
Rund 7 % günstiger
Familie, angestellt
25,75 €
Schutz nur nach außen
Familie, öffentlicher Dienst
23,99 €
Schutz nur nach außen
Im Familientarif gilt der Schutz nur für Streit nach außen, also mit Ex-Partnern, Eltern oder Großeltern, nicht für Streit der Versicherten untereinander. Beiträge ändern sich oft zum Jahreswechsel, verbindlich ist das Angebot. Kündigen Sie einen bisherigen Vertrag erst, wenn der neue steht, mehr unter Rechtsschutz kündigen.
Wer berät Sie?
Ihr Ansprechpartner ist Roland Bernheiden, unser Partner bei der ARAG. Er arbeitet in der ARAG-Hauptgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern in Eggesin und berät Kunden in ganz Deutschland.
Roland Bernheiden, unser Partner bei der ARAG
Roland Bernheiden hat sich auf den Familien- und Unterhaltsrechtsschutz spezialisiert und kennt auch die Sonderlösungen der ARAG für Künstler und Kunstschaffende. Für uns betreut er alle Anfragen zum Unterhaltsrechtsschutz und zum Rechtsschutz für Künstler.
ARAG-Hauptgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern in Eggesin
Schwerpunkte: Familien- und Unterhaltsrechtsschutz, Rechtsschutz für Künstler
Beratung bundesweit am Telefon, online oder auf Wunsch persönlich
Experten-Tipp: Was mir bei einer Beratung wichtig ist
„Viele melden sich erst, wenn der Unterhalt schon ausbleibt. Dann sage ich offen: Für diesen Streit ist es zu spät, versichert ist nur, was nach der Wartezeit entsteht. Im Gespräch kläre ich deshalb zuerst, mit wem Streit drohen könnte, mit dem Ex-Partner oder wegen Unterhalt für die Eltern. Danach entscheiden wir, ob Single- oder Familientarif passt, denn im Familientarif ist Streit untereinander nicht versichert.“
Roland Bernheiden
Ihr Berater
Sprechen Sie persönlich mit Roland Bernheiden
Unser Partner Roland Bernheiden berät Sie zum Unterhaltsrechtsschutz der ARAG und bleibt nach dem Abschluss Ihr Ansprechpartner, auch wenn es zum Streit kommt.
Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch
Ehe-Rechtsschutz für Trennung und Scheidung eingeschlossen
Wir erklären den Rechtsschutz und stellen für den Unterhaltsrechtsschutz den Kontakt zu einem Partner her, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. Was Sie dabei von uns erwarten können, legen wir offen.
Ein Partner für ein Spezialprodukt
Normale Tarife zahlen im Familienrecht oft nur die Beratung oder kleine Summen je Fall. Roland Bernheiden berät zu den Tarifen der ARAG und kennt den Unterhalts-Rechtsschutz im Detail. Vor dem Rat muss er Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen fragen und seinen Rat begründen (§ 61 VVG).
Testergebnisse statt Werbeversprechen
Einen eigenen Test für den Unterhaltsrechtsschutz gibt es nicht, die Ratings bewerten ganze Pakete aus Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. Wie die Versicherer dort abschneiden, zeigt unsere Gesamtauswertung im Rechtsschutz-Test. So ordnen Sie das Angebot aus der Beratung selbst ein.
Erst verstehen, dann abschließen
Bevor Sie anfragen, können Sie alle Regeln nachlesen: warum es keinen Unterhaltsrechtsschutz ohne Wartezeit gibt, steht unter Rechtsschutz ohne Wartezeit, was bei Trennung und Scheidung gilt, beim Eherechtsschutz. Den Anwalt wählen Sie im Streitfall immer selbst, die freie Anwaltswahl gilt in jedem Vertrag.
Die häufigsten Fragen zur Beratung zum Unterhaltsrechtsschutz
Was ist eine Unterhaltsrechtsschutzversicherung überhaupt?
Ein Zusatzbaustein zur privaten Rechtsschutzversicherung, der Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit um Kindes-, Eltern- oder Ausbildungsunterhalt und um das Sorgerecht übernimmt. Eine normale Rechtsschutzversicherung zahlt im Familienrecht nur die Beratung. Bei der ARAG zahlt der Baustein bis 30.000 Euro je Fall. Mehr im Ratgeber zum Unterhaltsrechtsschutz.
Wann lohnt sich der Abschluss?
So früh wie möglich, bevor es Streit gibt. Versichert sind nur Streitfälle, die nach der Wartezeit von einem Jahr entstehen, für Trennung und Scheidung gelten drei Jahre. Entscheidend ist der erste Verstoß, etwa die erste ausgebliebene Zahlung, nicht der Beginn des Verfahrens.
Gibt es Wartezeiten oder Ausschlüsse?
Ja. Für den Unterhalts-Rechtsschutz der ARAG gilt eine Wartezeit von einem Jahr, für den eingeschlossenen Ehe-Rechtsschutz drei Jahre. Nicht versichert sind Streitfälle vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, Kosten über 30.000 Euro je Fall und im Familientarif Streit der Versicherten untereinander.
Bin ich auch bei laufendem Unterhaltsstreit noch versicherbar?
Für den laufenden Streit nicht. Einen Unterhaltsrechtsschutz für einen schon entstandenen Fall gibt es nicht, auch nicht rückwirkend. Prüfen Sie Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Für künftige Streitfälle können Sie den Baustein trotzdem abschließen, die Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn.
Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung: Brauche ich trotzdem Beratung?
Meist ja. Nach den Musterbedingungen des GDV zahlt eine normale Rechtsschutzversicherung im Familienrecht nur Rat oder Auskunft eines Anwalts, nicht den Streit vor Gericht. Roland Bernheiden prüft für Sie, was Ihr Vertrag zahlt und ob ein zusätzlicher Schutz nötig ist.
Bekomme ich bei Ihnen oder bei Roland Bernheiden das Angebot?
Das Angebot erstellt Roland Bernheiden. Wir stellen über unser Formular den Kontakt her, die Beratung, den Antrag und die Betreuung im Rechtsschutzfall übernimmt er. Ihren Vertrag schließen Sie mit der ARAG ab.
Ist die Anfrage bei Ihnen oder bei Roland Bernheiden mit Kosten verbunden?
Nein, die Anfrage über unser Formular und die Beratung durch Roland Bernheiden sind für Sie kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden, und zwar als Beitrag an die ARAG.
Wie läuft die Beratung genau ab?
In vier Schritten: Anfrage über unser Formular, Erstgespräch mit Roland Bernheiden, Angebot mit Besprechung, danach auf Ihren Wunsch Antrag und Betreuung. Das Gespräch führen Sie am Telefon, online oder auf Wunsch persönlich.
Wer ist mein Vertragspartner?
Ihr Vertragspartner ist die ARAG. Sie erhält den Beitrag und zahlt im Rechtsschutzfall die Kosten. Roland Bernheiden vermittelt den Vertrag und betreut Sie, transparent-beraten.de stellt nur den Kontakt her und ist nicht Vertragspartner.
Bekomme ich hier eine kostenlose Beratung im Familienrecht?
Kostenfrei ist die Beratung zur Versicherung, nicht die Rechtsberatung zu Ihrem Fall. Rat zum Unterhaltsrecht gibt ein Anwalt, eine erste Beratung kostet Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Mit wenig Einkommen zahlen Sie über die Beratungshilfe nur 15 Euro, ein bestehender Rechtsschutz zahlt die Beratung nach den Musterbedingungen.
Zahlt der Unterhaltsrechtsschutz auch die Scheidung?
Bei der ARAG ist der Ehe-Rechtsschutz im Unterhalts-Rechtsschutz immer eingeschlossen. Er zahlt Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidung, Getrenntleben und Scheidungsfolgesachen bis 30.000 Euro, nach einer Wartezeit von drei Jahren. Mehr zum Eherechtsschutz.
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