Roland Bernheiden
Unser Experte für Unterhaltsrechtsschutz

Ihre Beratung zur Unterhalts­rechtsschutz­versicherung

Mit unserem Partner Roland Bernheiden finden wir für Sie den passenden Unterhaltsrechtsschutz.

  • Fundiertes Fachwissen im Familienrecht
  • Spezialisierter Arag-Experte
  • Kostenfrei und unverbindlich

Warum Sie uns vertrauen können: Wir beraten Sie objektiv, ohne Verkaufsdruck und ausschließlich mit Fokus auf den für Sie besten Tarif. Eine Provision erhalten wir nur, wenn Sie sich für ein empfohlenes Angebot entscheiden. Sie wird direkt vom jeweiligen Anbieter gezahlt, nicht von Ihnen. Ihre Daten sind bei uns sicher – keine Werbung, kein Spam.

Für wen ist die Beratung sinnvoll?

Eine normale Rechtsschutz­versicherung zahlt im Familienrecht nur die Beratung durch einen Anwalt, nicht den Streit um Unterhalt vor Gericht. Eine Beratung zum Unterhalts­rechtsschutz lohnt sich, wenn Sie einen solchen Streit absichern wollen, bevor er entsteht. Was der Baustein im Einzelnen zahlt, erklärt unser Ratgeber zum Unterhalts­rechtsschutz.

Sie suchen eine Versicherung für Familienrecht

Eine Versicherung für Familienrecht gibt es nicht als eigenen Vertrag, sondern als Zusatzbaustein zur privaten Rechtsschutz­versicherung. Bei der ARAG deckt der Unterhalts-Rechtsschutz Unterhalt, Sorgerecht und Vaterschaft, der Ehe-Rechtsschutz für Trennung und Scheidung ist darin immer eingeschlossen. Welche Bausteine es für Ehe, Unterhalt und Erbe gibt, zeigt unser Ratgeber zum Familien­rechtsschutz.


Sie sind Elternteil und rechnen mit Streit um Kindesunterhalt

Nach einer Trennung streiten Eltern oft um Kindesunterhalt, Sorgerecht und den Aufenthalt der Kinder. Der Baustein hilft beiden Seiten: dem Elternteil, der Unterhalt einfordert, und dem, der eine zu hohe Forderung abwehrt. In der Beratung klären Sie, ob Single- oder Familientarif zu Ihrer Familie passt.


Ihre Eltern könnten einmal pflegebedürftig werden

Reichen Rente und Pflege­versicherung für das Pflegeheim nicht, kann das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen Elternunterhalt von den Kindern verlangen. Muss die Pflicht gerichtlich geklärt werden, zahlt der Unterhalts-Rechtsschutz der ARAG Anwalt und Gericht. Wann Kinder überhaupt zahlen müssen, lesen Sie beim Elternunterhalt.


Sie haben schon eine Rechtsschutz­versicherung

Dann lohnt ein Blick in Ihre Bedingungen. Viele Tarife werben mit Familienrecht, meinen aber nur die Beratung oder eine kleine Summe je Fall. Roland Bernheiden sieht sich Ihren Vertrag an und sagt Ihnen, ob ein zusätzlicher Schutz nötig ist. Den Unterhalts­rechtsschutz gibt es nur als Baustein einer privaten Rechtsschutz­versicherung.


Für wen die Beratung nicht passt

Läuft der Streit um Unterhalt schon, hilft ein neuer Unterhalts­rechtsschutz für diesen Fall nicht mehr, auch nicht rückwirkend. Prüfen Sie dann staatliche Hilfen: Mit wenig Einkommen zahlen Sie über die Beratungshilfe für eine Beratung beim Anwalt nur 15 Euro (§ 1 BerHG). Für das Verfahren beim Familiengericht gibt es Verfahrenskostenhilfe.

Suchen Sie eine kostenlose Beratung im Familienrecht zu Ihrem konkreten Fall, ist Roland Bernheiden nicht der richtige Ansprechpartner. Er berät kostenfrei zur Versicherung, nicht zum Unterhaltsrecht selbst. Rechtlichen Rat gibt ein Anwalt für Familienrecht, eine erste Beratung kostet Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ein bestehender Rechtsschutz zahlt diese Beratung nach den Musterbedingungen.

Was Sie bei uns konkret bekommen

Ihre Anfrage über unser Formular geht direkt an unseren Partner Roland Bernheiden von der ARAG-Hauptgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern in Eggesin. Er berät Sie persönlich, am Telefon, online oder vor Ort, und bleibt nach dem Abschluss Ihr Ansprechpartner. Ihren Vertrag schließen Sie mit der ARAG ab. Für Sie entstehen durch die Beratung keine Kosten.

WerWas übernimmt er für Sie?
Transparent-beraten.deRatgeber und das Formular, über das Ihre Anfrage an Roland Bernheiden geht
Roland BernheidenBeratung, Angebot, Antrag und Betreuung, auch im Rechtsschutzfall
ARAGIhr Vertragspartner: Sie erhält den Beitrag und zahlt die Kosten im Rechtsschutzfall

Diese Leistungen gehören dazu

Die Beratung reicht von der Prüfung Ihres Vertrags bis zur Hilfe, wenn es zum Streit kommt. Ein Honorar zahlen Sie dafür nicht.

Bestandsaufnahme

Roland Bernheiden prüft, was Ihr heutiger Rechtsschutz im Familienrecht zahlt, und zeigt, wo eine Lücke bleibt.

Passender Tarif

Er erklärt, ob Single- oder Familientarif passt und ob Sie Bausteine wie Beruf, Verkehr oder Wohnen dazu brauchen.

Angebot und Antrag

Sie erhalten ein Angebot der ARAG und auf Wunsch einen fertig vorbereiteten Antrag.

Betreuung im Rechtsschutzfall

Kommt es nach der Wartezeit zum Streit, bleibt er Ihr Ansprechpartner und begleitet die Meldung an die ARAG.


Was der Unterhalts­rechtsschutz der ARAG leistet

Bei der ARAG gibt es den Unterhalts-Rechtsschutz als Zusatzbaustein zum Privat-Rechtsschutz, in allen drei Tarifen Kompakt, Komfort und Premium. Er zahlt gerichtlich und außergerichtlich bis 30.000 Euro je Fall, nach einer Wartezeit von einem Jahr. Diese Streitfälle sind versichert:

  • Kindes-, Eltern- und Ausbildungsunterhalt
  • Unterhalt im Zusammenhang mit der Vaterschaft
  • Sorgerecht einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Trennung und Scheidung über den eingeschlossenen Ehe-Rechtsschutz, mit drei Jahren Wartezeit

Wie läuft die Beratung ab?

Von der Anfrage bis zum Vertrag sind es vier Schritte. Sie entscheiden bei jedem Schritt selbst, ob es weitergeht.

1. Anfrage über unser Formular

Sie geben an, ob Sie allein oder als Familie versichert sein wollen, Ihre Berufsgruppe und die Zahlungsweise. Ihre Angaben gehen direkt an Roland Bernheiden.

2. Erstgespräch

Roland Bernheiden meldet sich kurzfristig. Sie sprechen am Telefon, online oder auf Wunsch persönlich. Legen Sie Ihren bestehenden Rechtsschutzvertrag bereit.

3. Angebot und Besprechung

Sie erhalten ein Angebot, das zu Ihrer Familie passt, und besprechen es in Ruhe. Für die Entscheidung haben Sie so viel Zeit, wie Sie brauchen.

4. Abschluss und Betreuung

Entscheiden Sie sich dafür, begleitet er Sie durch den Antrag bei der ARAG. Ab Vertragsbeginn läuft die Wartezeit, danach bleibt er Ihr Ansprechpartner.

Jetzt kostenfrei beraten lassen

Unser Partner Roland Bernheiden von der ARAG prüft Ihren bestehenden Schutz und schickt Ihnen ein Angebot für den Unterhalts­rechtsschutz.

  • Persönliche Beratung am Telefon, online oder vor Ort
  • Bis 30.000 Euro je Fall für Unterhalt und Sorgerecht
  • Kostenfrei und unverbindlich
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Roland Bernheiden
Ihr Berater

Was kostet die Beratung?

Die Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich, die Anfrage über unser Formular ebenso wie das Gespräch mit Roland Bernheiden. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Rechtsschutz­versicherung mit Unterhalts­rechtsschutz abschließen, und zwar als Beitrag an die ARAG.

Wie wird Roland Bernheiden bezahlt?

Roland Bernheiden ist für die ARAG tätig, seine Vergütung kommt von der ARAG. Ein gesondertes Honorar zahlen Sie weder ihm noch uns. Kommt kein Vertrag zustande, kostet Sie die Beratung nichts.


Was kostet der Unterhalts­rechtsschutz selbst?

Unser Rechner zeigt für den Unterhalts­rechtsschutz 21,89 Euro im Monat für einen angestellten Single und 25,75 Euro im Familientarif (Stand 13. Oktober 2026). Im öffentlichen Dienst ist der Beitrag niedriger. Die jährliche Zahlung ist meist am günstigsten, als angestellter Single zahlen Sie dann 243,26 Euro im Jahr.

ProfilBeitrag im MonatHinweis
Single, angestellt21,89 €Jährlich 243,26 €
Single, öffentlicher Dienst20,38 €Rund 7 % günstiger
Familie, angestellt25,75 €Schutz nur nach außen
Familie, öffentlicher Dienst23,99 €Schutz nur nach außen

Im Familientarif gilt der Schutz nur für Streit nach außen, also mit Ex-Partnern, Eltern oder Großeltern, nicht für Streit der Versicherten untereinander. Beiträge ändern sich oft zum Jahreswechsel, verbindlich ist das Angebot. Kündigen Sie einen bisherigen Vertrag erst, wenn der neue steht, mehr unter Rechtsschutz kündigen.

Wer berät Sie?

Ihr Ansprechpartner ist Roland Bernheiden, unser Partner bei der ARAG. Er arbeitet in der ARAG-Hauptgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern in Eggesin und berät Kunden in ganz Deutschland.

Roland Bernheiden, unser Partner bei der ARAG

Roland Bernheiden hat sich auf den Familien- und Unterhalts­rechtsschutz spezialisiert und kennt auch die Sonderlösungen der ARAG für Künstler und Kunstschaffende. Für uns betreut er alle Anfragen zum Unterhalts­rechtsschutz und zum Rechtsschutz für Künstler.

  • ARAG-Hauptgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern in Eggesin
  • Schwerpunkte: Familien- und Unterhalts­rechtsschutz, Rechtsschutz für Künstler
  • Beratung bundesweit am Telefon, online oder auf Wunsch persönlich

Experten-Tipp:
Was mir bei einer Beratung wichtig ist

„Viele melden sich erst, wenn der Unterhalt schon ausbleibt. Dann sage ich offen: Für diesen Streit ist es zu spät, versichert ist nur, was nach der Wartezeit entsteht. Im Gespräch kläre ich deshalb zuerst, mit wem Streit drohen könnte, mit dem Ex-Partner oder wegen Unterhalt für die Eltern. Danach entscheiden wir, ob Single- oder Familientarif passt, denn im Familientarif ist Streit untereinander nicht versichert.“

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Ihr Berater

Sprechen Sie persönlich mit Roland Bernheiden

Unser Partner Roland Bernheiden berät Sie zum Unterhalts­rechtsschutz der ARAG und bleibt nach dem Abschluss Ihr Ansprechpartner, auch wenn es zum Streit kommt.

  • Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch
  • Ehe-Rechtsschutz für Trennung und Scheidung eingeschlossen
  • Betreuung im Rechtsschutzfall
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Ihr Berater

Warum transparent-beraten.de?

Wir erklären den Rechtsschutz und stellen für den Unterhalts­rechtsschutz den Kontakt zu einem Partner her, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. Was Sie dabei von uns erwarten können, legen wir offen.

Ein Partner für ein Spezialprodukt

Normale Tarife zahlen im Familienrecht oft nur die Beratung oder kleine Summen je Fall. Roland Bernheiden berät zu den Tarifen der ARAG und kennt den Unterhalts-Rechtsschutz im Detail. Vor dem Rat muss er Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen fragen und seinen Rat begründen (§ 61 VVG).


Testergebnisse statt Werbe­versprechen

Einen eigenen Test für den Unterhalts­rechtsschutz gibt es nicht, die Ratings bewerten ganze Pakete aus Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen. Wie die Versicherer dort abschneiden, zeigt unsere Gesamtauswertung im Rechtsschutz-Test. So ordnen Sie das Angebot aus der Beratung selbst ein.


Erst verstehen, dann abschließen

Bevor Sie anfragen, können Sie alle Regeln nachlesen: warum es keinen Unterhalts­rechtsschutz ohne Wartezeit gibt, steht unter Rechtsschutz ohne Wartezeit, was bei Trennung und Scheidung gilt, beim Ehe­rechtsschutz. Den Anwalt wählen Sie im Streitfall immer selbst, die freie Anwaltswahl gilt in jedem Vertrag.

Wartezeit jetzt starten: Unterhalts­rechtsschutz anfragen

Unser Partner Roland Bernheiden von der ARAG schickt Ihnen ein kostenfreies Angebot. Je früher Sie abschließen, desto früher endet die Wartezeit.

  • Ab 20,38 Euro im Monat im öffentlichen Dienst
  • Single- und Familientarif
  • Persönliche Beratung durch Roland Bernheiden
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Ihr Berater

Die häufigsten Fragen zur Beratung zum Unterhalts­rechtsschutz

Was ist eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung überhaupt?

Ein Zusatzbaustein zur privaten Rechtsschutz­versicherung, der Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit um Kindes-, Eltern- oder Ausbildungsunterhalt und um das Sorgerecht übernimmt. Eine normale Rechtsschutz­versicherung zahlt im Familienrecht nur die Beratung. Bei der ARAG zahlt der Baustein bis 30.000 Euro je Fall. Mehr im Ratgeber zum Unterhalts­rechtsschutz.

Wann lohnt sich der Abschluss?

So früh wie möglich, bevor es Streit gibt. Versichert sind nur Streitfälle, die nach der Wartezeit von einem Jahr entstehen, für Trennung und Scheidung gelten drei Jahre. Entscheidend ist der erste Verstoß, etwa die erste ausgebliebene Zahlung, nicht der Beginn des Verfahrens.

Gibt es Wartezeiten oder Ausschlüsse?

Ja. Für den Unterhalts-Rechtsschutz der ARAG gilt eine Wartezeit von einem Jahr, für den eingeschlossenen Ehe-Rechtsschutz drei Jahre. Nicht versichert sind Streitfälle vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, Kosten über 30.000 Euro je Fall und im Familientarif Streit der Versicherten untereinander.

Bin ich auch bei laufendem Unterhaltsstreit noch versicherbar?

Für den laufenden Streit nicht. Einen Unterhalts­rechtsschutz für einen schon entstandenen Fall gibt es nicht, auch nicht rückwirkend. Prüfen Sie Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Für künftige Streitfälle können Sie den Baustein trotzdem abschließen, die Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn.

Ich habe schon eine Rechtsschutz­versicherung: Brauche ich trotzdem Beratung?

Meist ja. Nach den Musterbedingungen des GDV zahlt eine normale Rechtsschutz­versicherung im Familienrecht nur Rat oder Auskunft eines Anwalts, nicht den Streit vor Gericht. Roland Bernheiden prüft für Sie, was Ihr Vertrag zahlt und ob ein zusätzlicher Schutz nötig ist.

Bekomme ich bei Ihnen oder bei Roland Bernheiden das Angebot?

Das Angebot erstellt Roland Bernheiden. Wir stellen über unser Formular den Kontakt her, die Beratung, den Antrag und die Betreuung im Rechtsschutzfall übernimmt er. Ihren Vertrag schließen Sie mit der ARAG ab.

Ist die Anfrage bei Ihnen oder bei Roland Bernheiden mit Kosten verbunden?

Nein, die Anfrage über unser Formular und die Beratung durch Roland Bernheiden sind für Sie kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden, und zwar als Beitrag an die ARAG.

Wie läuft die Beratung genau ab?

In vier Schritten: Anfrage über unser Formular, Erstgespräch mit Roland Bernheiden, Angebot mit Besprechung, danach auf Ihren Wunsch Antrag und Betreuung. Das Gespräch führen Sie am Telefon, online oder auf Wunsch persönlich.

Wer ist mein Vertragspartner?

Ihr Vertragspartner ist die ARAG. Sie erhält den Beitrag und zahlt im Rechtsschutzfall die Kosten. Roland Bernheiden vermittelt den Vertrag und betreut Sie, transparent-beraten.de stellt nur den Kontakt her und ist nicht Vertragspartner.

Bekomme ich hier eine kostenlose Beratung im Familienrecht?

Kostenfrei ist die Beratung zur Versicherung, nicht die Rechtsberatung zu Ihrem Fall. Rat zum Unterhaltsrecht gibt ein Anwalt, eine erste Beratung kostet Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Mit wenig Einkommen zahlen Sie über die Beratungshilfe nur 15 Euro, ein bestehender Rechtsschutz zahlt die Beratung nach den Musterbedingungen.

Zahlt der Unterhalts­rechtsschutz auch die Scheidung?

Bei der ARAG ist der Ehe-Rechtsschutz im Unterhalts-Rechtsschutz immer eingeschlossen. Er zahlt Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidung, Getrenntleben und Scheidungsfolgesachen bis 30.000 Euro, nach einer Wartezeit von drei Jahren. Mehr zum Ehe­rechtsschutz.

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