Der Unterhaltsrechtsschutz kann nur als Baustein einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Wählen Sie hier, ob in diesem Rahmen nur Sie selbst oder auch Ihr im gleichen Haushalt lebender Partner oder Ehepartner abgesichert werden soll.
Bei einem Abschluss als Familientarif können beide Partner den Unterhaltsrechtsschutz für Streitigkeiten mit ihren Ex-Partnern, Eltern oder Großeltern nutzen. Rechtsstreits untereinander sind jedoch nicht mit abgesichert.