Fir­menrechts­schutz für Hotels und Gastronomie Anwalts- und Gerichtskosten vermeiden (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung sichert Hotels und gastronomische Betriebe gegen die finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten ab.
  • Der Versicherer übernimmt im Streitfall die Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Besonders wichtig für die Gastronomie und Hotels ist der Baustein Fir­men­ver­trags­­rechtsschutz.
  • Einige Rechtsschutz­versicherungen bieten spezielle Tarife, die genau auf die Bedingungen der Gastronomie- und Hotelbranche angepasst sind.
  • Bei uns kann sich ein kleines Hotel ab 61,87 € im Monat rundum absichern – inkl. Vertrags­rechtsschutz.

Das erwartet Sie hier

Was eine Firmen­rechtsschutz­versicherung für Hotels und Gastronomie kostet und was unbedingt mitversichert sein sollte.

Inhalt dieser Seite
  1. Warum ist der Rechtsschutz sinnvoll?
  2. Wichtige Leistungen
  3. Kosten (mit Beispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Firmen­­rechtsschutztarife vergleichen
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Warum ist Rechtsschutz für Hotels und die Gastronomie sinnvoll?

Icon Personen an Rezeption

Hotels, Pensionen, Cafés, Restaurants: Viel Streitpotenzial

Als Gastronom oder Hotelier haben Sie es tagtäglich mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun – etwa mit Gästen, Lieferanten, Mitarbeitern, Nachbarn oder Vermietern. Da kann es schnell zu einem Streitfall kommen, der vor Gericht ausgetragen werden muss. Mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Ihre Firma sind Sie gegen die finanziellen Folgen abgesichert und können Ihr Recht durchsetzen.

Das zahlt die Firmen­rechtsschutz­versicherung

Die Firmen­rechtsschutz­versicherung für Hotels und Gastronomie übernimmt im Schadensfall unter anderem die Kosten für:

  • Gerichtsprozesse
  • Anwälte
  • Gutachten
  • Zeugengelder
  • Mediationen
  • Rechtliche Beratungen

Schadensbeispiele: In diesen Fällen hilft die Rechts­schutz­ver­si­che­rung

  • Zahlung verweigert: Ein Hotelgast will die Rechnung nicht bezahlen, weil es angeblich in der Nacht zu Lärm­be­läs­ti­gun­gen kam. Der Hotelier sieht das anders und fordert die Zahlung des vollen Betrages mit Hilfe eines Anwaltes. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.
  • Betrunkener Mitarbeiter: Ein Barbesitzer hat einen Mitarbeiter entlassen, weil er während der Arbeit zu viel Alkohol konsumierte. Dieser geht gegen die Entlassung rechtlich vor und macht Diskriminierung geltend. Dank seiner Firmenrechts­schutz­ver­si­che­rung kann sich der Barbesitzer gegen diesen Vorwurf erfolgreich wehren.
  • Gammel-Fleisch: Ein Metzger liefert einem Gastronom vergammeltes Fleisch. Mehrere Gäste bekommen deshalb eine Magenverstimmung. Mit seiner Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann der Gastronom gegen den Metzger rechtlich vorgehen.

Fünf gute Gründe für einen Firmen­rechtsschutz für Hotels und Gastronomie

  • Optimal abgesichert im Falle eines Rechtsstreits mit Gästen, Lieferanten, Vermietern etc.
  • Sie können Ihr Recht unabhängig Ihrer finanziellen Situation durchsetzen.
  • Kostenfreie Mediation für außergerichtliche Einigung mitversichert.
  • Versichert sind sowohl die Inhaber als auch die Mitarbeitenden.
  • Als Inhaber können Sie private Risiken ganz einfach und günstig mitversichern.

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Leistungsumfang des Firmenrechts­schutz für Hotel und Gastronomie

Der grundlegende Leistungsumfang der Firmen­rechtsschutz­versicherung besteht darin, die Kosten für juristische Auseinandersetzungen zu übernehmen, die im direkten Zusammenhang mit der Firma und der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Darüber hinaus gibt es einige Besonderheiten, die Hoteliers und Gastronomen beachten sollten.

Icon Vertrag

Firmenvertrags­rechtsschutz

Der Firmenvertrags­rechtsschutz ist ein sehr wichtiger Baustein für Hotels, Pensionen und Gastronomiebetriebe, denn er sichert den Betrieb gegen Rechtskosten ab, die durch Verträge zwischen Ihnen und Ihren Gästen zustande kommen. Darüber hinaus sind auch Arbeitsverträge zwischen dem Betrieb und den dort angestellten Personen mitversichert. Ein regulärer Firmen­rechtsschutz hat dies nicht! Auch für Betreiber eines Imbiss, ein Internet-Cafés oder einer Kantine: Sinnvoll ist in allen diesen Fällen nur eine Versicherung, die auch das Firmenvertragsrecht abdeckt.

Was leistet der Firmenvertrags­rechtsschutz?

Hilfsgeschäfte sollten mitversichert sein

Umfassender Firmen­rechtsschutz für Ihren Hotelbetrieb oder Ihr Gastronomiegeschäft sollte auch Fir­men­ver­trags­rechts­schutz für Ihre Hilfsgeschäfte und von Dritten hinzugekaufte Dienstleistungen beinhalten. Denn abgesehen von Ihrem Kerngeschäft, kann es auch zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, die Ihre Büroräume oder IT-Anlage betreffen.

So wird beispielsweise bei diesem Baustein auch bei Streitfällen um die professionelle Entsorgung vertraulicher Unterlagen durch einen externen Dienstleister geleistet. Aber auch im Rechtsstreit mit einem Catering-Service greift dieser Fir­men­ver­trags­rechts­schutz speziell für Hilfsgeschäfte.

Icon Richterhammer und Gesetz

Straf-Rechtsschutz

Empfehlenswert für Ihr Unternehmen kann auch der Baustein erweiterter Straf-Rechtsschutz sein. Dieser schützt Sie, wenn Ihnen zum Beispiel Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigungen oder Betrug vorgeworfen werden. So sind Sie auch in jenen Rechtsfällen abgesichert, in denen es zu einer Anklage wegen vorsätzlichem Handeln kommt.


Welche Bausteine sind für Gastronomen und Hotels sonst noch wichtig?

Der allgemeine Rechtsschutz im Rahmen des Firmen­rechtsschutzes bietet in der Regel einen Basisschutz. So sind etwa Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder den Berufs­genossenschaften abgedeckt. Ebenfalls leistet der Firmen­rechtsschutz einen einfachen Straf­rechtsschutz.

Bei Hotels und Gastronomiebetrieben ist es aber sinnvoll, wenn die Rechts­schutz­ver­si­che­rung zusätzlich folgende Bausteine abdeckt:

Arbeits­rechtsschutz

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Mit der Arbeits­rechtsschutz­versicherung sind Sie bei Streitigkeiten rund um das Arbeitsrecht abgesichert. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter gegen eine Kündigung klagt oder mit einem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist.

Verkehrs­rechtsschutz

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Wenn Sie Firmenfahrzeuge besitzen, ist die Verkehrs­rechtsschutz­versicherung empfehlenswert. Der Verkehrs­rechtsschutz hilft nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Problemen mit Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie bei Streitigkeiten mit Behörden.

Miet­rechtsschutz

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Hoteliers oder Gastronomie-Unternehmer haben ihre Lokale oft nur gemietet. Der Miet­rechtsschutz hilft, wenn es zu Problemen mit dem Vermieter kommt. Etwa bei Mietpreiserhöhungen oder einer Kündigung. Falls Sie selbst Vermieter sind, können Sie sich mit dem Baustein Vermieter­rechtsschutz absichern.

Icon Familie

Private Risiken als Inhaber mitversichern

Ebenfalls können Sie die einzelnen Bausteine mit dem Privat­rechtsschutz kombinieren. Damit sind Sie und Ihre Familie auch privat abgesichert.

Experten-Tipp:

„Im gesamten Bereich der Rechts­schutz­ver­si­che­rungen hat es sich etabliert, dass die Versicherer kostenlose Telefonberatungen durch einen Anwalt anbieten. Um einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden, sind Mediationsdienste zum Standard geworden. Achten Sie beim Tarifvergleich von Fir­­men­­rechts­­schutz­­ver­­si­­che­­rungen für Hotels und die Gastronomie deshalb auch auf diese und weitere Zusatzleistungen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Firmen­rechtsschutz Hotel und Gastronomie ohne Wartezeit?

Es gibt Leistungsarten der Fir­­men­­rechts­­schutz­­ver­­si­­che­­rung, bei denen Sie und Ihr Betrieb keine Wartezeit verstreichen lassen müssen. So erhalten Sie zum Beispiel Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf­rechtsschutz oder Ver­kehrs­rechts­schutz in der Regel bereits vom ersten Tag an.

Wartezeit: Drei Monate

Dagegen greift der übrige Rechtsschutz in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten, wenn es um Fälle des Arbeitsrechts, Miet­rechtsschutz oder Verwaltungsrechts geht. Sie sollten also die Versicherung frühzeitig abschließen, um sicherzugehen, dass sie im Schadensfall auch greift.

Wartezeiten beim Vertrags­rechts­schutz für Hotels und Gastronomie

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Besonders wichtig beim Fir­men­rechts­schutz für Hotels und Gastrobetriebe ist, dass der Vertrags­rechtsschutz abgedeckt ist. Hier sollte man jedoch beachten, dass auch hier meistens eine Wartefrist von drei Monaten gilt. Ab dem vierten Monat nach Abschluss der Police leistet der Versicherer für die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen um Verträge Ihrer Firma.

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Was kostet der Rechtsschutz für die Gastronomie und Hotels?

Rechenbeispiel: Appartmenthotel

Anzahl Inhaber (Handwerksmeister)1
Anzahl Vollzeitangestellte3
BausteineFirmenvertrags­rechtsschutz, Allgemeiner Rechtsschutz Betrieb und allgemeiner Rechtsschutz Privat
Jahresumsatz30.000 €
Jahresbeitrag742,38 €
Umgerechneter Monatsbeitrag*61,87 €
*Wir empfehlen stets die jährliche Zahlweise, da Sie dadurch unnötige Kosten eines unterjährigen Vertrages vermeiden.

Was beeinflusst die Höhe der Kosten?

Die Versicherer berechnen Ihnen einen monatlichen bzw. jährlichen Beitragssatz anhand von mehreren Faktoren. Eine wichtige Rolle spielt vor allem die Größe Ihres Betriebes, die anhand des Jahresbruttoumsatzes eingeordnet wird. Je Größer die Gesamtsumme für das vorherige Jahr, desto höher sollte Ihre Versicherungsprämie ausfallen. Außerdem wichtig sind die Versicherungssumme sowie die versicherten Leistungen.

Icon Bezahlen Geldschein

Mit der Selbst­beteiligung den Beitrag senken

Sie können schon beim Vergleich verschiedener Angebote die späteren Kosten des Fir­men­rechts­schutz­es für Hotels und Gastronomie beeinflussen. Über die Höhe Ihrer Selbst­beteiligung lässt sich teilweise deutlich sparen. Entscheiden Sie sich für die geringste Selbst­beteiligung, fällt der Effekt nicht ins Gewicht. Ein Selbstbehalt von 1.000 Euro dagegen senkt den Beitragssatz schon deutlicher. Beachten Sie hier das gängige Modell, wonach Sie nur am Anfang Kosten bis 1.000 Euro selbst tragen müssen und mit jedem schadenfreien Jahr Ihre Selbst­beteiligung absinkt.

Was kostet eine Firmen­rechtsschutz­versicherung für Ihr Hotel oder Ihre Gastronomie?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Die beste Firmen­rechtsschutz­versicherung: Testsieger 2024

Icon Stern

Die Firmen­rechtsschutz­versicherung wird selten spezifisch untersucht. Dies liegt oftmals daran, dass Gewerbe­versicherungen individuell auf die Firma zugeschnitten werden und daher weniger gut vergleichbar sind. Orientieren Sie sich dennoch gern an den Hinweisen zu Testberichten der Firmen­rechtsschutz­versicherung.

Firmen­rechtsschutz­versicherung im Test 2024

Firmen­rechtsschutz­versicherungen für Hotels und Gastronomie vergleichen

Vor dem Abschluss unbedingt mehrere Angebote vergleichen

Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist für die Gastronomie und Hotels sehr zu empfehlen. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und schauen Sie auch, ob Sie Ihr Unternehmen mit Kombitarifen günstig absichern können. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Tarifvergleich oder lassen Sie sich von uns gleich persönlich beraten.

Icon Flaschen

Spezielle Angebote für Hotels und die Gastronomie

Einige Versicherer bieten spezielle Lösungen für die Gastronomie- und Hotelbranche an, die genau auf die Besonderheiten der Branche angepasst sind. Manchmal auch in Kombination mit anderen Versicherungen, etwa der Betriebs­haftpflicht­versicherung oder der Geschäftsinhalts­versicherung.

Möglicherweise ist dies auch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So darf etwa der Jahresbruttoumsatz höchstens zwei Millionen Euro betragen. Analysieren Sie also beim Tarifvergleich, ob solche Kombiangebote für Sie sinnvoll sind.

Icon Kreis abgehakt

Mit transparent-beraten.de zur idealen Firmen­rechtsschutz­versicherung

Unsere erfahrenen Experten für Gewerbe­versicherungen unterstützen Sie dabei gern! Kontaktieren Sie uns gern direkt oder nutzen Sie für einen ersten und unverbindlichen Vergleich unseren kostenfreien Online-Tarifrechner. Auf Grundlage Ihrer persönlichen Angaben werden Ihnen direkt passende Tarife angezeigt, die Sie bei Wunsch auch direkt online abschließen können.

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Katharina Burnus
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