Ihren Eherechtsschutz
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Der Eherechtsschutz kann nur als Baustein einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Der Abschluss ist zudem nur als Familientarif für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften möglich. Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind ausgeschlossen.
Im Eherechtsschutz sind beide Ehepartner abgesichert.
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Wählen Sie hier, in welchen Abständen Sie die Beiträge für Ihren Eherechtsschutz zahlen möchten. Dabei ist die jährliche Zahlungsweise in der Regel insgesamt am günstigsten. Bei unterjährigen Zahlungsweisen müssen Sie mit Aufschlägen rechnen, wobei bei einer monatlichen Zahlungsweise die Aufschläge am höchsten sind.
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