Enden Versicherungen tatsächlich mit dem Tod? Welche Besonderheiten zu beachten sind

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Das Wichtigste in Kürze

  • Während einige Versicherungen mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden, können andere weitergeführt werden oder gehen zwangsläufig erst einmal auf die Erben über.
  • Unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen müssen die Hinterbliebenen den Todesfalls den Versicherungen des Verstorbenen melden.
  • Insbesondere bei Versicherungen mit Todesfallleistung ist eine schnelle Meldung beim Versicherer entscheidend.

Das erwartet Sie hier

Was mit Versicherungsverträgen im Todesfall passiert, welche Versicherungen mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden und was Hinterbliebene beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Enden Versicherungen mit dem Tod?
  2. Wann endet welche Versicherung?
  3. Versicherungen über den Todesfall informieren

Enden Versicherungen tatsächlich mit dem Tod?

Diese Versicherungen enden mit Tod – Weiterführung möglich

Die folgenden Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Sie können in den meisten Fällen von bestimmten Personen übernommen werden. Eine Meldung des Todesfalls beim Versicherer ist ausreichend – eine darüber hinausgehende Kündigung nicht nötig.

VersicherungEndet mit dem TodWeiterführung des Vertrags
Kranken­versicherungIcon Check Haken grünNur von mitversicherten Familienangehörigen
Private Haftpflicht­versicherungIcon Check Haken grünNur bei Paar- und Familientarifen
Kapitallebens­versicherungIcon Check Haken grünNur durch bezugsberechtigte Personen, wenn der verstorbene Versicherungsnehmer ausschließlich Beitragszahler war
Risikolebens­versicherungIcon Check Haken grünIcon Kreuz rot
Berufs­unfähigkeits­versicherungIcon Check Haken grünNur durch versicherte Person, wenn der verstorbene Versicherungsnehmer ausschließlich Beitragszahler war
Unfall­versicherungIcon Check Haken grünNur von mitversicherten Kindern
Riester-RenteIcon Check Haken grünWährend der Ansparphase: Nur von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern mit eigenem Riester-Vertrag
Rürup-RenteIcon Check Haken grünIcon Kreuz rot

Diese Versicherungen gehen auf Erben über

Einige Versicherungen gehen beim Tod des Versicherungsnehmers direkt auf die Erben über, zum Beispiel auf den Erben des Hauses oder des Autos. Nicht nur muss der Todesfall dem Versicherer gemeldet werden, mitunter ist eine aktive Kündigung des Vertrags nötig.

VersicherungEndet mit dem TodGeht automatisch auf die Erben über
Hausrat­versicherungIcon Kreuz rotIcon Check Haken grün
(Auf den Erben der Wohnung oder des Hauses)
Kfz-Haftpflicht­versicherungIcon Kreuz rotIcon Check Haken grün
(Auf den Erben des Autos)
Objektbezogene Haftpflicht­­versicherungenIcon Kreuz rotIcon Check Haken grün
Wohngebäude­versicherungIcon Kreuz rotIcon Check Haken grün
(Auf den Erben des Hauses)
Rechtsschutz­versicherungIcon Kreuz rotIcon Check Haken grün

Wann endet welche Versicherung?

Versicherungen, die mit dem Tod enden

Kranken­versicherung

Egal, ob gesetzliche oder private Kranken­versicherung: Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Beitragspflicht endet mit dem Monatsende nach dem Todesfall. Waren weitere Familienangehörige mitversichert, haben sie das Recht, den Versicherungsvertrag fortzuführen. Hierzu müssen sie lediglich einen neuen Versicherungsnehmer benennen. In dem Fall muss der jeweiligen Kranken­versicherung eine schriftliche Erklärung zur Übernahme zugehen.

Icon Hand mit Pille

Gesetzliche Kranken­versicherung: Alle Infos
Private Kranken­versicherung: Alle Infos

Private Haftpflicht­versicherung

Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflicht­versicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers mit sofortiger Wirkung. Wurde der Jahresbeitrag bereits im Vorfeld entrichtet, wird dieser anteilig erstattet, sobald dem Versicherer eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall zukommt.

Ausnahme: Paar- und Familientarife

Gehörten auch Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder zum Kreis der Versicherten, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragszahlung weiter bestehen. Die Haftpflicht­versicherung wird automatisch weitergeführt, wenn der lebende Ehegatte den vereinbarten Versicherungsbeitrag zahlt. Mit der Beitragszahlung geht die Haftpflicht­versicherung in den Besitz des Ehegatten über.

Icon Gruppe Personen

Alle Infos zur privaten Haftpflicht­versicherung

Lebens­versicherungen

Bei der Lebens­versicherung werden zwei Arten unterschieden: die Kapitallebens­versicherung und die Risikolebens­versicherung. Die Kapitallebens­versicherung ist eine Art Kapitalanlage oder Altersvorsorge, die meist zu Beginn des Rentenalters oder beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Kapitalsumme ausschüttet.

Wurde eine bezugsberechtigte Person vermerkt, hat sie Anspruch auf die Versicherungsleistung. Sind keine Angaben zur Bezugsberechtigung gemacht worden, erhalten die Erben die Versicherungssumme und sie zählt zur Erbmasse. In diesem Fall fällt auch eine Erbschaftssteuer auf das Kapital an. Hat der Verstorbene lediglich die Beiträge gezahlt und wurde selbst nicht in der Versicherung erwähnt, können die im Versicherungsvertrag aufgeführten Personen die Lebens­versicherung weiterführen.

Mehr zur Auszahlung der Kapitallebens­versicherung

Risikolebens­versicherung: Geld für die Hinterbliebenen

Im Gegensatz zur Kapitallebens­versicherung soll die Risikolebens­versicherung Hinterbliebene im Fall des Todes der versicherten Person finanziell absichern. Den Hinterbliebenen steht dann die vereinbarte Versicherungssumme zu, sobald der Versicherungsnehmer stirbt. Diese Versicherung stellt also keine Kapitalanlage oder Altersvorsorge für den Versicherten selbst dar.

So erhalten Sie die Auszahlung

Icon Partner Paar

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Stirbt die versicherte Person, endet auch die Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU). Die Versicherung kann nur weitergeführt werden, wenn die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat und die Beiträge zahlt, nicht gleichzeitig die versicherte Person ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung für ihre Kinder abschließen. Stirbt der Elternteil, der den Vertrag mit der Versicherung geschlossen hat, kann die Versicherung trotzdem weitergeführt und schließlich von der versicherten Person übernommen werden.

BU: Das gilt im Todesfall

Unfall­versicherung

Ist lediglich der Verstorbene im Vertrag aufgeführt, erlischt die Versicherung mit seinem Tod. Anders sieht es aus, wenn ein Kind mitversichert war. Hier wird die Unfall­versicherung bis zur Volljährigkeit des Kindes beitragsfrei weitergeführt. Dabei wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.

Icon Gipsbein
Leistungen für Hinterbliebene

Bei manchen Tarifen der Unfall­versicherung ist eine Todesfallleistung versichert. Ist der Tod Folge eines Unfalls, wird die vereinbarte Versicherungsleistung ausgeschüttet. Die Todesfallleistung der Unfall­versicherung ist in erster Linie dafür da, die Beerdigungskosten zu decken.

Alle Infos zur Unfall­versicherung

Riester- und Rürup-Rente

Riester-Rente

Stirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase gibt es mehrere Möglichkeiten: Zum einen können Ehe- und Lebenspartner das bestehende Guthaben auf den eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen. Hierfür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen. Zum Beispiel muss der Ehe- oder Lebenspartner im Vertrag als Begünstigter genannt worden sein. Zum anderen kann das Guthaben an die Erben ausgezahlt werden. Zulagen und Steuervorteile müssen dann allerdings zurückgezahlt werden. Stirbt der Versicherungsnehmer wenn er die Riester-Rente schon bezieht, wird eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist.

Riester-Rente für Erben

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente endet in der Regel mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Allerdings kann ein Hinterbliebenenschutz vertraglich vereinbart werden, entweder als monatliche Rente für Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder unter 25 Jahre oder als Rückzahlung aller Beiträge.

Alle Infos zur Rürup-Rente


Versicherungen, die nicht mit dem Tod enden

Hausrat­versicherung

Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt sein gesamter Hausstand für höchstens zwei Monate in der Hausrat­versicherung versichert – den bereits gezahlten Jahresbeitrag erhalten die Erben anteilig zurück. Eine frühere Kündigung des Vertrags ist ebenfalls möglich. Der Vertrag kann jedoch auch mit dem Erben als Versicherungsnehmer weiterlaufen, wenn dieser die Wohnung oder das Haus übernimmt. Erben mit einer bereits bestehenden Hausratpolice haben unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht.

Icon gelber Sessel

Alle Infos zur Hausrat­versicherung

Kfz-Haftpflicht­versicherung

Eine Kfz-Haftpflicht­versicherung geht beim Tod des Versicherungsnehmers auf den Erben des Autos über. Behält der Nachlassempfänger das Auto, kann der Versicherungsvertrag fortbestehen. Jedoch behalten sich Versicherer das Recht vor, Beiträge anzupassen.

Sonderkündigungsrecht nur bei Abgabe des Autos

Grundsätzlich hat der Erbe kein Sonderkündigungsrecht, es sei denn, er verkauft den Wagen oder lässt ihn auf einen anderen Nachlassempfänger umschreiben. In einem solchen Fall erhält er einen Teil des gezahlten Versicherungsbeitrags erstattet.

Icon Auto mit Schlüssel

Alle Infos zur Kfz-Haftpflicht­versicherung

Objektbezogene Haftpflicht­versicherungen

Objektbezogene Haftpflicht­versicherungen wie die Hunde­haftpflicht­versicherung oder Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung gehen zunächst auf die Erben über. Diese können dann in der Regel mit einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres, also wenn die nächste Beitragszahlung fällig wäre, kündigen. Bezahlt der Erbe die Beiträge weiter, wird er neuer Versicherungsnehmer und behält die Versicherung.

Wohngebäude­versicherung

Im Todesfall geht der Versicherungsschutz der Wohngebäude­versicherung auf den Erben der Immobilie über. Dieser muss die Versicherung übernehmen und kann sie nur regulär zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Erben haben kein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Steht das Haus länger leer, müssen Sie dies dem Versicherer melden, da das Risiko für einen Schaden damit steigt.

Eigentümerwechsel in der Gebäude­versicherung

Rechtsschutz­versicherung

Selbst nach dem Tod des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsschutz der Rechtsschutz­versicherung bis zum Ende des Beitragszahlungszeitraums weiter bestehen. Wird nach Ablauf des Zeitraums der Versicherungsbeitrag weiter gezahlt, tritt der Beitragszahlende an die Stelle des verstorbenen Versicherungsnehmers. Bei Nichtzahlung erlischt die Rechtsschutz­versicherung mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

Alle Infos zur Rechtsschutz­versicherung

Icon Richterhammer und Gesetz

Vollmachten

Viele die eine Versicherung abschließen, vereinbaren zugleich eine Maklervollmacht. Der Makler tritt dann als Ansprechpartner gegenüber dem Versicherer auf und kann im Auftrag des Kunden Verträge abschließen und ändern. Stirbt der Versicherungsnehmer, behält auch diese Vollmacht ihre Gültigkeit (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 672). Grundsätzlich wird dann der Erbe Vertragspartner des Maklers. Er kann die Vollmacht dann aufkündigen (Quelle: Institut für Wissen in der Wissenschaft).

Was man über die Maklervollmacht wissen sollte

Versicherungen über den Tod informieren

Schritt 1: Überblick über Versicherungen verschaffen

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Sie herausfinden, welche Versicherungen dieser hatte, und alle Versicherer über den Tod informieren. Hinweise können Sie in Dokumenten des Verstorbenen finden, ebenso können Kontoauszüge Auskunft über Abbuchungen geben. Auch Apps von Versicherern auf dem Smartphone können aufschlussreich sein.

Icon Blatt mit Lupe

Schritt 2: Tod zeitnah dem Versicherer melden

Sie sollten die Versicherer auch dann möglichst schnell über den Todesfall informieren, wenn keine Fristen im Vertrag angegeben sind. Zögern Sie die Meldung zu lange hinaus, kann das ein Anlass für den Versicherer sein, die Leistung zu verweigern.

Insbesondere Versicherer mit einer Todesfallleistung haben in der Regel besonders kurze Meldefristen (in der Regel zwischen 14 und 72 Stunden). Das gilt zum Beispiel für:


Schritt 3: Dokumente zusammenstellen

Halten Sie am besten folgende Dokumente bereit. Diese benötigt der Versicherer in der Regel:

  • Versicherungspolice
  • Geburts- und Sterbeurkunde
  • Gegebenenfalls Name, Adresse und Bankverbindung der begünstigten Person und deren Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
  • Gegebenenfalls Arztbericht oder Schilderung eines Unfallhergangs
Icon Papiere

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Lena Mierbach
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