Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was mit Versicherungsverträgen im Todesfall passiert, welche Versicherungen mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden und was Hinterbliebene beachten müssen.
Inhalt dieser SeiteEnden Versicherungen tatsächlich mit dem Tod?
Diese Versicherungen enden mit Tod – Weiterführung möglich
Die folgenden Versicherungen enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Sie können in den meisten Fällen von bestimmten Personen übernommen werden. Eine Meldung des Todesfalls beim Versicherer ist ausreichend – eine darüber hinausgehende Kündigung nicht nötig.
Versicherung | Endet mit dem Tod | Weiterführung des Vertrags |
---|---|---|
Krankenversicherung | Nur von mitversicherten Familienangehörigen | |
Private Haftpflichtversicherung | Nur bei Paar- und Familientarifen | |
Kapitallebensversicherung | Nur durch bezugsberechtigte Personen, wenn der verstorbene Versicherungsnehmer ausschließlich Beitragszahler war | |
Risikolebensversicherung | ||
Berufsunfähigkeitsversicherung | Nur durch versicherte Person, wenn der verstorbene Versicherungsnehmer ausschließlich Beitragszahler war | |
Unfallversicherung | Nur von mitversicherten Kindern | |
Riester-Rente | Während der Ansparphase: Nur von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern mit eigenem Riester-Vertrag | |
Rürup-Rente |
Diese Versicherungen gehen auf Erben über
Einige Versicherungen gehen beim Tod des Versicherungsnehmers direkt auf die Erben über, zum Beispiel auf den Erben des Hauses oder des Autos. Nicht nur muss der Todesfall dem Versicherer gemeldet werden, mitunter ist eine aktive Kündigung des Vertrags nötig.
Versicherung | Endet mit dem Tod | Geht automatisch auf die Erben über |
---|---|---|
Hausratversicherung | (Auf den Erben der Wohnung oder des Hauses) | |
Kfz-Haftpflichtversicherung | (Auf den Erben des Autos) | |
Objektbezogene Haftpflichtversicherungen | ||
Wohngebäudeversicherung | (Auf den Erben des Hauses) | |
Rechtsschutzversicherung |
Wann endet welche Versicherung?
Versicherungen, die mit dem Tod enden
Krankenversicherung
Egal, ob gesetzliche oder private Krankenversicherung: Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Beitragspflicht endet mit dem Monatsende nach dem Todesfall. Waren weitere Familienangehörige mitversichert, haben sie das Recht, den Versicherungsvertrag fortzuführen. Hierzu müssen sie lediglich einen neuen Versicherungsnehmer benennen. In dem Fall muss der jeweiligen Krankenversicherung eine schriftliche Erklärung zur Übernahme zugehen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Alle Infos
Private Krankenversicherung: Alle Infos
Private Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers mit sofortiger Wirkung. Wurde der Jahresbeitrag bereits im Vorfeld entrichtet, wird dieser anteilig erstattet, sobald dem Versicherer eine schriftliche Mitteilung über den Todesfall zukommt.
Ausnahme: Paar- und Familientarife
Gehörten auch Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder zum Kreis der Versicherten, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragszahlung weiter bestehen. Die Haftpflichtversicherung wird automatisch weitergeführt, wenn der lebende Ehegatte den vereinbarten Versicherungsbeitrag zahlt. Mit der Beitragszahlung geht die Haftpflichtversicherung in den Besitz des Ehegatten über.
Alle Infos zur privaten Haftpflichtversicherung
Lebensversicherungen
Bei der Lebensversicherung werden zwei Arten unterschieden: die Kapitallebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Die Kapitallebensversicherung ist eine Art Kapitalanlage oder Altersvorsorge, die meist zu Beginn des Rentenalters oder beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Kapitalsumme ausschüttet.
Wurde eine bezugsberechtigte Person vermerkt, hat sie Anspruch auf die Versicherungsleistung. Sind keine Angaben zur Bezugsberechtigung gemacht worden, erhalten die Erben die Versicherungssumme und sie zählt zur Erbmasse. In diesem Fall fällt auch eine Erbschaftssteuer auf das Kapital an. Hat der Verstorbene lediglich die Beiträge gezahlt und wurde selbst nicht in der Versicherung erwähnt, können die im Versicherungsvertrag aufgeführten Personen die Lebensversicherung weiterführen.
Mehr zur Auszahlung der Kapitallebensversicherung
Risikolebensversicherung: Geld für die Hinterbliebenen
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung soll die Risikolebensversicherung Hinterbliebene im Fall des Todes der versicherten Person finanziell absichern. Den Hinterbliebenen steht dann die vereinbarte Versicherungssumme zu, sobald der Versicherungsnehmer stirbt. Diese Versicherung stellt also keine Kapitalanlage oder Altersvorsorge für den Versicherten selbst dar.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Stirbt die versicherte Person, endet auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Versicherung kann nur weitergeführt werden, wenn die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat und die Beiträge zahlt, nicht gleichzeitig die versicherte Person ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Kinder abschließen. Stirbt der Elternteil, der den Vertrag mit der Versicherung geschlossen hat, kann die Versicherung trotzdem weitergeführt und schließlich von der versicherten Person übernommen werden.
Unfallversicherung
Ist lediglich der Verstorbene im Vertrag aufgeführt, erlischt die Versicherung mit seinem Tod. Anders sieht es aus, wenn ein Kind mitversichert war. Hier wird die Unfallversicherung bis zur Volljährigkeit des Kindes beitragsfrei weitergeführt. Dabei wird der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
Leistungen für Hinterbliebene
Bei manchen Tarifen der Unfallversicherung ist eine Todesfallleistung versichert. Ist der Tod Folge eines Unfalls, wird die vereinbarte Versicherungsleistung ausgeschüttet. Die Todesfallleistung der Unfallversicherung ist in erster Linie dafür da, die Beerdigungskosten zu decken.
Alle Infos zur Unfallversicherung
Riester- und Rürup-Rente
Riester-Rente
Stirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase gibt es mehrere Möglichkeiten: Zum einen können Ehe- und Lebenspartner das bestehende Guthaben auf den eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen. Hierfür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen. Zum Beispiel muss der Ehe- oder Lebenspartner im Vertrag als Begünstigter genannt worden sein. Zum anderen kann das Guthaben an die Erben ausgezahlt werden. Zulagen und Steuervorteile müssen dann allerdings zurückgezahlt werden. Stirbt der Versicherungsnehmer wenn er die Riester-Rente schon bezieht, wird eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente endet in der Regel mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Allerdings kann ein Hinterbliebenenschutz vertraglich vereinbart werden, entweder als monatliche Rente für Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder unter 25 Jahre oder als Rückzahlung aller Beiträge.
Versicherungen, die nicht mit dem Tod enden
Hausratversicherung
Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt sein gesamter Hausstand für höchstens zwei Monate in der Hausratversicherung versichert – den bereits gezahlten Jahresbeitrag erhalten die Erben anteilig zurück. Eine frühere Kündigung des Vertrags ist ebenfalls möglich. Der Vertrag kann jedoch auch mit dem Erben als Versicherungsnehmer weiterlaufen, wenn dieser die Wohnung oder das Haus übernimmt. Erben mit einer bereits bestehenden Hausratpolice haben unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht.
Alle Infos zur Hausratversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung geht beim Tod des Versicherungsnehmers auf den Erben des Autos über. Behält der Nachlassempfänger das Auto, kann der Versicherungsvertrag fortbestehen. Jedoch behalten sich Versicherer das Recht vor, Beiträge anzupassen.
Sonderkündigungsrecht nur bei Abgabe des Autos
Grundsätzlich hat der Erbe kein Sonderkündigungsrecht, es sei denn, er verkauft den Wagen oder lässt ihn auf einen anderen Nachlassempfänger umschreiben. In einem solchen Fall erhält er einen Teil des gezahlten Versicherungsbeitrags erstattet.
Alle Infos zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Objektbezogene Haftpflichtversicherungen
Objektbezogene Haftpflichtversicherungen wie die Hundehaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gehen zunächst auf die Erben über. Diese können dann in der Regel mit einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres, also wenn die nächste Beitragszahlung fällig wäre, kündigen. Bezahlt der Erbe die Beiträge weiter, wird er neuer Versicherungsnehmer und behält die Versicherung.
Wohngebäudeversicherung
Im Todesfall geht der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung auf den Erben der Immobilie über. Dieser muss die Versicherung übernehmen und kann sie nur regulär zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Erben haben kein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Steht das Haus länger leer, müssen Sie dies dem Versicherer melden, da das Risiko für einen Schaden damit steigt.
Eigentümerwechsel in der Gebäudeversicherung
Rechtsschutzversicherung
Selbst nach dem Tod des Versicherungsnehmers bleibt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung bis zum Ende des Beitragszahlungszeitraums weiter bestehen. Wird nach Ablauf des Zeitraums der Versicherungsbeitrag weiter gezahlt, tritt der Beitragszahlende an die Stelle des verstorbenen Versicherungsnehmers. Bei Nichtzahlung erlischt die Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
Vollmachten
Viele die eine Versicherung abschließen, vereinbaren zugleich eine Maklervollmacht. Der Makler tritt dann als Ansprechpartner gegenüber dem Versicherer auf und kann im Auftrag des Kunden Verträge abschließen und ändern. Stirbt der Versicherungsnehmer, behält auch diese Vollmacht ihre Gültigkeit (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 672). Grundsätzlich wird dann der Erbe Vertragspartner des Maklers. Er kann die Vollmacht dann aufkündigen (Quelle: Institut für Wissen in der Wissenschaft).
Versicherungen über den Tod informieren
Schritt 1: Überblick über Versicherungen verschaffen
Nach dem Tod eines Angehörigen müssen Sie herausfinden, welche Versicherungen dieser hatte, und alle Versicherer über den Tod informieren. Hinweise können Sie in Dokumenten des Verstorbenen finden, ebenso können Kontoauszüge Auskunft über Abbuchungen geben. Auch Apps von Versicherern auf dem Smartphone können aufschlussreich sein.
Schritt 2: Tod zeitnah dem Versicherer melden
Sie sollten die Versicherer auch dann möglichst schnell über den Todesfall informieren, wenn keine Fristen im Vertrag angegeben sind. Zögern Sie die Meldung zu lange hinaus, kann das ein Anlass für den Versicherer sein, die Leistung zu verweigern.
Insbesondere Versicherer mit einer Todesfallleistung haben in der Regel besonders kurze Meldefristen (in der Regel zwischen 14 und 72 Stunden). Das gilt zum Beispiel für:
Schritt 3: Dokumente zusammenstellen
Halten Sie am besten folgende Dokumente bereit. Diese benötigt der Versicherer in der Regel:
- Versicherungspolice
- Geburts- und Sterbeurkunde
- Gegebenenfalls Name, Adresse und Bankverbindung der begünstigten Person und deren Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
- Gegebenenfalls Arztbericht oder Schilderung eines Unfallhergangs
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