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Kapitallebens­versicherung – darauf müssen Sie bei der Auszahlung achten

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Kapitallebens­versicherung haben Versicherungsnehmer die Wahl, ob Sie eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente erhalten wollen.
  • Ausschlaggebend für die Entscheidung sollte hier die persönliche finanzielle Situation sein.
  • Welche Steuern auf die Auszahlung anfallen, hängt u.a. von der Laufzeit und dem Alter des Vertrags ab.
  • Übersteigt die ausgezahlte Summe bestimmte Freibeträge, muss sie erst teilweise aufgebraucht werden, bevor man Hartz IV erhalten kann.

Das erwartet Sie hier

Welche Optionen Sie bei der Auszahlung Ihrer Kapitallebens­versicherung haben, wie es mit der Besteuerung aussieht und wie sich das Alter ihres Vertrags, eine Auszahlung an Dritte oder Hartz IV darauf auswirken.

Inhalt dieser Seite
  1. Diese Optionen gibt es
  2. Die Auszahlung in der Steuer
  3. Auszahlung an Dritte und Hartz IV
  4. Auszahlung oder Rente?

Welche Auszahlungsoptionen gibt es – und welche sollten Sie wählen?

Einmalzahlung oder Rentenzahlung

In der Regel ist bei einer Kapitallebens­versicherung eine Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaligen Auszahlung der angesparten und verzinsten Beiträge und einer monatlichen Rentenzahlung gegeben. Häufig sind Mischformen möglich, dabei wird ein Teil des verfügbaren Kapitals als Ganzes ausgezahlt, der Rest wird als monatliche Rente geleistet. Ob man sich für eine einmalige vollständige Auszahlung entscheidet oder ob eine ratierliche Auszahlung als Rente in Frage kommt, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.

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Die finanzielle Situation ist ausschlaggebend

Die Auszahlung als Summe kann z.B. in Frage kommen, wenn man mit dem angesparten Kapital eine Immobilie bezahlen möchte. Manchmal ist auch der Neubau oder der Kauf eines Objekts geplant, wenn die Lebens­versicherung ausgezahlt wird. Der Traum vom mietfreien Wohnen im Ruhestand ist für viele Versicherte der Grund, in eine Kapitallebens­versicherung einzuzahlen.

Vielleicht ist die Immobilie aber auch schon schuldenfrei und größere Renovierungen stehen nicht mehr an und deshalb möchte man die gesetzliche Rente aufstocken. In diesem Fall bietet sich eine lebenslange Rentenzahlung an. Die individuelle finanzielle Situation des Versicherungsnehmers ist also maßgeblich für die Wahl der geeigneten Variante.

Beteiligung an den Bewertungsreserven

Der Versicherte wird während der Laufzeit des Lebens­versicherungs-Vertrags an den Überschüssen der Versicherung beteiligt. Spätestens wenn der Vertrag endet, erhält der Versicherte in der Regel mindestens die Hälfte der Anteile an den Bewertungsreserven des Versicherers.

Was sind Bewertungsreserven?

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Bewertungsreserven entstehen, wenn Kapitalanlagen des Versicherers einen höheren Marktwert als ihren ursprünglichen Kaufpreis haben. Das passiert z.B. bei festverzinslichen Papieren, wenn die Zinsen ansonsten sehr niedrig ist.

Jede Auszahlung unterliegt der Besteuerung

Steuerfreiheit nur für ältere Beträge möglich

Sowohl die Einmalauszahlung als auch die ratierliche Rentenzahlung muss versteuert werden. Die Art der Besteuerung hängt bei einer Kapitallebens­versicherung vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Das wichtigste Datum ist der 31. Dezember 2004. Nicht minder maßgeblich sind:

  • Laufzeit des Versicherungsvertrags
  • Alter des Versicherten zum Renteneintritt

Wenn eine Kapitallebens­versicherung bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde, ist die Auszahlung steuerfrei, wenn die Ablaufleistung als Einmalzahlung geleistet wird.

  • Dazu muss die Versicherungspolice bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt worden sein.
  • Der erste Beitrag muss bis zum 31. März 2005 eingezahlt sein.
  • Die Laufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen.
  • Es müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt worden sein.

Somit sind es vor allem ältere Kapitallebens­versicherungen, die unter diesen engen Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt werden.


Keine Befreiung bei späterem Abschluss

Wenn Verträge nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, greifen andere Vorschriften. Für die Besteuerung kommt das Alterseinkünftegesetz zur Anwendung. Erträge aus einer Kapitallebens­versicherung sind danach voll steuerpflichtig.

Unter engen Voraussetzungen ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.

  • Dazu muss die Ablaufleistung in einer Summe ausgezahlt werden,
  • die Vertragslaufzeit muss mindestens 12 Jahre betragen,
  • und die Auszahlung darf erst nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und für Neuverträge mit Abschluss ab 2012 ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen.
  • Wurde der Vertrag nach dem 31. März 2009 abgeschlossen, muss der Todesfallschutz außerdem über mindestens 50 Prozent der Beitragssumme vereinbart werden.

So werden monatliche Renten versteuert

Wird die Kapitallebens­versicherung als lebenslange Leibrente ausgezahlt, ist der Ertragsanteil zu versteuern. Er richtet sich nach dem Alter, in dem sich der Versicherte seine Kapitallebens­versicherung auszahlen lässt. Je früher der Versicherte in den Ruhestand geht, desto höher ist der Ertragsanteil. Wer mit 65 Jahren eine Auszahlung beantragt, muss 18 Prozent der Erträge mit seinem Steuersatz versteuern.

Weitere wichtige Regelungen

So funktioniert die Auszahlung an Dritte

Wenn die Lebens­versicherungssumme an einen Dritten vererbt wird, so muss auf das erhaltene Kapital eine Erbschaftssteuer gezahlt werden, es sei denn, der Bezugsberechtigte wird im Vertrag genannt. Dann gehört die Versicherungssumme nicht zur Erbmasse. Wenn der Erbe nicht namentlich im Vertrag genannt wird, so verteilt sich die Erbmasse außerdem auf alle Erben, also auch auf mögliche andere Bezugsberechtigte.


Auszahlung und Hartz IV

Wer eine Lebens­versicherung abgeschlossen hat und die Auszahlung ansteht, während der Versicherte Hartz IV bezieht, steht vor der Frage, ob das Jobcenter das erhaltene Geld auf das Hartz IV anrechnen kann. Denn ein Grundsatz von Hartz IV ist, dass erst das vorhandene Vermögen ausgezahlt werden muss, bevor man staatliche Leistungen erhalten kann. Erst wenn dieses Vermögen aufgebraucht wurde, kann Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) bezogen werden.

Kapitallebens­versicherungen gehören zu diesem Vermögen. Allerdings gibt es Freibeträge für die Altersvorsorge. Dieser Freibetrag errechnet sich aus 750 Euro mal dem Lebensalter. Dabei gibt es jedoch Höchstwerte, die sich nach dem Geburtsjahrgang richten.

JahrgangHöchstbetrag
bis 195748.750 €
1958-196349.500 €
ab 196450.250 €

Wer mehr besitzt, muss diesen Betrag erst aufbrauchen, bevor Hartz IV ausgezahlt wird.

Auszahlung oder Rente?

Nach einer langen Sparphase kommt bei jedem Sparer der Zeitpunkt, an dem er sich entscheiden muss, ob er das angesparte Kapital auf einen Schlag ausgezahlt bekommen möchte oder als monatliche Rente. Eine Einmalzahlung können nur jene erstattet bekommen, die vor Vertragsbeginn ein Kapitalwahlrecht vereinbart haben.

Es mag zwar verlockend erscheinen, eine große Geldsumme auf einmal ausgezahlt zu bekommen, lohnenswert ist dies jedoch nur, wenn der Versicherte nicht alt wird. Wird er alt, ist die Summe irgendwann aufgebraucht und der Lebensstandard sinkt stark ab. Die monatliche Rente wird hingegen bis zum Versterben des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Die Auszahlungsform sollte also gut überlegt sein.


Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der Kapitallebens­versicherung

Wird die Auszahlung einer Lebens­versicherung dem Finanzamt gemeldet?

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Bei der Auszahlung der Kapitallebens­versicherung wird die Einkommenssteuer auf den Kapitalertrag (25 Prozent) automatisch an das Finanzamt gezahlt. Erfüllt der Vertrag die Bedingungen dafür, dass nur die Hälfte der Erträge versteuert werden muss, kann dies dann in der Steuerklärung angegeben werden.

Ist die Auszahlung einer Lebens­versicherung kranken­versicherungspflichtig?

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Hier kommt es darauf an, wo man versichert ist. Für die private Kranken­versicherung fallen keine zusätzlichen Kosten an. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, die Versicherungsbeiträge selbst geleistet hat und als Versicherungsnehmer im Vertrag eingetragen ist, muss ebenfalls nicht mehr zahlen. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Personen jedoch zählt die Auszahlung als beitragspflichtiges Einkommen. Auch auf die Auszahlung von Lebens­versicherungen, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat oder im Vertrag steht, müssen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung geleistet werden.

Wann ist eine Kapitallebens­versicherung steuerfrei?

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Der Ertrag aus einer Kapitallebens­versicherung ist steuerfrei, wen der Vertrag vor 2005 geschlossen wurde. Für alle späteren Verträge muss der Gewinn versteuert werden. Es fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Erfüllt der Vertrag bestimmte Bedingungen, wird nur die Hälfte besteuert – dazu muss die Lebens­versicherung über 12 Jahre lang laufen und der Versicherungsnehmer bei der Auszahlung mindestens 60 (bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden) oder 62 (bei Verträgen, die nach 2012 geschlossen wurden) Jahre alt sein.

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