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Wann Angehörige dazu verpflichtet werden können, sich an Pflegekosten zu beteiligen und wie Sie grundsätzlich Ihre Angehörigen davor schützen können.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wann haften Angehörige für Pflegekosten?
Hohe finanzielle Belastung durch Pflegekosten
Wenn Menschen ambulant oder stationär gepflegt werden müssen, entstehen in der Regel hohe Kosten. Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt allerdings nur für einen Teil dieser Kosten auf. Den restlichen Teil müssen Betroffene selbst zahlen. Im Pflegeheim lag dieser Eigenanteil laut Verband der Ersatzkassen im ersten Aufenthaltsjahr bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat (Stand 1. Juli 2026). Mit längerer Aufenthaltsdauer sinkt er durch die Zuschläge der Pflegekasse, nach mehr als drei Jahren auf durchschnittlich 2.111 Euro.
In diesen Fällen können Angehörige haftbar gemacht werden
Sozialhilfeträger prüft Haftung von Angehörigen
Ist das Sozialamt beauftragt, die Pflegekosten zu übernehmen, wird es in der Regel zunächst prüfen, ob Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können. Dazu kontaktieren sie die Angehörigen und fordern sie dazu auf, sämtliche Einkünfte und Vermögen offenzulegen. Bei Kindern und Eltern gilt dabei seit 2020 die gesetzliche Vermutung, dass ihr Einkommen unter 100.000 Euro im Jahr liegt. Auskunft verlangen darf das Amt erst, wenn es hinreichende Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen hat.
Nachdem Angehörige dem Sozialamt über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft gegeben und entsprechende Belege eingereicht haben, kann das Amt die Unterhaltsansprüche überprüfen. Einige Zeit nach der Auskunftserteilung verschickt das Sozialamt dann die Berechnungen und gibt bekannt, welche Unterhaltsbeträge für die Vergangenheit und für die Zukunft eingefordert werden. Kommt das Sozialamt zu dem Ergebnis, dass angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse kein Elternunterhalt gezahlt werden muss, ist die Angelegenheit mit diesem Schreiben beendet.
Welche Angehörigen haften?
Welche Angehörigen können haftbar gemacht werden?
Kinder
Wird ein Elternteil pflegebedürftig und reichen seine finanziellen Mittel für die Pflegekosten nicht aus, kann das Sozialamt von leiblichen und Adoptivkindern Unterhaltszahlungen einfordern. Das Sozialamt kann Elternunterhalt allerdings nur verlangen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € liegt (Quelle: Sozialgesetzbuch XII, § 94 (1a)). Erfahren Sie auf unserer separaten Seite, welche Posten zum Gesamteinkommen zählen und wie der Elternunterhalt berechnet wird:
Eltern
Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern können nur dann zu Unterhalts- und Pflegekosten herangezogen werden, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Elternteils mehr als 100.000 Euro beträgt (Quelle: Sozialgesetzbuch XII, § 94 (1a)). Auch dann ist der Betrag gedeckelt: Bei Hilfe zur Pflege geht der Unterhaltsanspruch laut Gesetz höchstens in Höhe von 26 Euro im Monat auf das Sozialamt über, bei Grundsicherung in Höhe von 20 Euro. Die Beträge verändern sich mit dem Kindergeld.
Partner aus Lebensgemeinschaften
Welche Angehörigen können nicht haftbar gemacht werden?
Nicht alle Angehörigen können dazu verpflichtet werden, Pflegekosten von pflegebedürftigen Angehörigen mitzutragen. Personen, die zum Pflegebedürftigen in den nachfolgenden Verwandtschaftsbeziehungen, können für die Kosten nicht haftbar gemacht werden:
Schutz durch Unterhaltsrechtsschutz
Sollten Sie als Angehöriger unrechtmäßig für Pflegekosten haftbar gemacht werden, kann Ihnen mitunter eine Unterhaltsrechtsschutzversicherung weiterhelfen. Sollten Sie zum Beispiel zu Elternunterhalt verpflichtet werden oder sich an den Pflegekosten Ihres Ex-Partners beteiligen müssen, übernimmt diese Versicherung die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten oder bietet Hilfe bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
Alle Infos zur Unterhaltsrechtsschutzversicherung
Angehörige vor Haftung schützen
Möchten Sie Ihre Angehörigen davor schützen, in Zukunft an Ihren Pflegekosten beteiligt zu werden, dann können Sie auf zwei Wegen vorsorgen: zum einen mit einer privaten Pflegeversicherung und zum anderen mit einer soliden privaten Altersvorsorge.
Warum können Sie uns vertrauen?
Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.
Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.
Private Pflegezusatzversicherung
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie sich finanziell vor zu hohen Pflegekosten absichern und so verhindern, dass Ihre Angehörigen für die Kosten vom Sozialamt haftbar gemacht werden. Eine private Pflegeversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung, indem sie die Kosten, die diese nicht übernimmt, anteilig oder vollständig deckt, abhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif.
Die private Pflegeversicherung wird in drei Varianten angeboten: Sie können bei Pflegebedürftigkeit Leistungen in Form einer monatlichen Pflegerente (Pflegerentenversicherung) oder als Tagegeld (Pflegetagegeldversicherung) erhalten. Die dritte Variante ist eine Pflegekostenversicherung, die Kosten, nach Vorlage von Rechnungsnachweisen, anteilig übernimmt. Eine private Pflegeversicherung leistet auch bei Pflegebedürftigkeit in jedem Alter. Zudem gilt: Je früher die private Pflegeversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die zu zahlenden Beiträge. Alle Informationen inklusive individuellem Tarifvergleich finden Sie hier:
Die private Pflegezusatzversicherung
Mit uns die ideale private Pflegeversicherung finden
Gemeinsam mit unserem Partner Holger Rasch schließen wir Ihre Versorgungslücke und sichern Ihr Vermögen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter ab.
Private Altersvorsorge
Viele Pflegebedürftige müssen die Pflegekosten hauptsächlich von ihrer Rente bestreiten: Zum einen werden die meisten Menschen ab einem Alter von 60 Jahren pflegebedürftig (Quelle: Destatis). Zum anderen bezogen die Menschen 2024 durchschnittlich ab 64,7 Jahren Rente (Quelle: Destatis). Für viele reicht die gesetzliche Rente allerdings nicht mal aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Hohe Pflegekosten können Pflegebedürftige zusätzlich massiv finanziell belasten. Sollte jedoch Rente oder auch Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, müssen mitunter Partner oder die eigenen Kinder finanziell einspringen.
Sorgen Sie lieber vor und ergänzen Sie Ihre gesetzliche Rente mit einer privaten Altersvorsorge. Klassische Produkte der privaten Altersvorsorge wie Riester-Renten, Lebensversicherungen oder auch private Rentenversicherungen versprechen aktuell leider meist nur wenig Rendite. Mittlerweile gibt es jedoch viele Renten- und Lebensversicherer, die einen ETF-Sparplan in die private Renten- oder Lebensversicherung integrieren. ETFs (sogenannte Exchange Traded Fonds) versprechen mehr Sicherheit als Aktien und bessere Rendite als herkömmliche Produkte der privaten Altersvorsorge.
Alle Infos zu privater Altersvorsorge mit ETFs
Die häufigsten Fragen zur Haftung von Angehörigen bei Pflegekosten
Welche Angehörigen haften nicht für Pflegekosten?
Nicht alle Verwandten können zur Beteiligung an Pflegekosten verpflichtet werden. Herangezogen werden Ehepartner sowie Eltern und Kinder, also Verwandte ersten Grades in gerader Linie. Ehepartner haften dabei vor den Kindern, und für sie gilt die 100.000-Euro-Grenze nicht. Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder und andere entfernte Verwandte zieht das Sozialamt nicht für die Pflegekosten heran. Auch Freunde oder nicht verwandte Bezugspersonen tragen keine gesetzliche Pflicht zur Übernahme von Pflegekosten.
Wie prüft das Sozialamt, ob Angehörige unterhaltspflichtig sind?
Wird das Sozialamt für ungedeckte Pflegekosten in Anspruch genommen, prüft es zunächst, ob es auf unterhaltspflichtige Angehörige zurückgreifen kann. Dazu fordert es die Angehörigen auf, Einkünfte und Vermögen offenzulegen und entsprechende Nachweise einzureichen. Auf Basis dieser Auskünfte erstellt das Amt Berechnungen und teilt anschließend schriftlich mit, ob und in welcher Höhe Unterhalt für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen ist; kommt es zu dem Ergebnis, dass keine Unterhaltspflicht besteht, ist die Angelegenheit mit diesem Schreiben erledigt.
Wie wird das Einkommen für die Unterhaltspflicht bei Pflegekosten berechnet?
Für die Prüfung der Unterhaltspflicht wird das jährliche Gesamteinkommen des Kindes beziehungsweise des Elternteils herangezogen, also die Summe der Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Überschreitet dieses die Grenze von 100.000 Euro, kann der Sozialhilfeträger grundsätzlich eine Beteiligung an den Pflegekosten verlangen. Gleichzeitig werden Freibeträge und ein angemessener Selbstbehalt berücksichtigt, damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit realistisch bewertet wird und der eigene Lebensunterhalt gesichert bleibt.
Wie kann ich meine Angehörigen vor der Haftung für meine Pflegekosten schützen?
Sie können Ihre Angehörigen entlasten, indem Sie frühzeitig finanziell für den Pflegefall vorsorgen. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten und kann damit verhindern, dass das Sozialamt später Angehörige in Anspruch nimmt. Zusätzlich trägt eine solide private Altersvorsorge dazu bei, Pflegekosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten zu können.
Wie kann private Altersvorsorge helfen, spätere Pflegekosten zu decken?
Viele Menschen müssen Pflegekosten maßgeblich aus ihrer Rente bestreiten, was problematisch sein kann, wenn die gesetzliche Rente bereits kaum den bisherigen Lebensstandard trägt. Eine ergänzende private Altersvorsorge, etwa in Form moderner Renten- oder Lebensversicherungen mit ETF-Sparplänen, kann zusätzliches Kapital für den Ruhestand aufbauen. Reichen Rente und Vermögen später aus, reduziert dies das Risiko, dass Partner oder Kinder finanziell einspringen müssen.
Wann müssen Angehörige für die Pflegekosten von Verwandten aufkommen?
Angehörige, insbesondere Kinder, können zur Zahlung von Pflegekosten herangezogen werden, wenn die pflegebedürftige Person nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Allerdings gilt seit dem 1. Januar 2020 das Angehörigen-Entlastungsgesetz, wonach das Sozialamt Kinder erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von über 100.000 Euro zum Elternunterhalt heranziehen darf. Liegt das Einkommen darunter, übernimmt in der Regel das Sozialamt die ungedeckten Pflegekosten.
Welche Angehörigen sind von der Unterhaltspflicht betroffen?
Die Unterhaltspflicht betrifft in erster Linie direkte Verwandte in gerader Linie, also Kinder für ihre Eltern und umgekehrt. Gegen Enkelkinder kann das Sozialamt keinen Unterhalt geltend machen, Geschwister und Schwiegerkinder sind gar nicht unterhaltspflichtig.
Wie wird das Einkommen für die Unterhaltspflicht berechnet?
Ob ein Kind Elternunterhalt zahlen muss, hängt von seinem jährlichen Gesamteinkommen ab, also der Summe seiner Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Liegt dieses über 100.000 Euro, kann das Sozialamt eine Beteiligung an den Pflegekosten verlangen. Dabei werden bestimmte Freibeträge und Selbstbehalte berücksichtigt, um die finanzielle Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.
Was passiert, wenn ich unterhaltspflichtig bin?
Sollte das Sozialamt feststellen, dass Sie unterhaltspflichtig sind, wird es Sie zur Zahlung von Elternunterhalt auffordern. Dabei wird Ihr Einkommen geprüft und ein angemessener Selbstbehalt berücksichtigt. Es ist ratsam, in einem solchen Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Wie kann ich meine Angehörigen vor finanzieller Belastung schützen?
Durch frühzeitige Vorsorge können Sie sicherstellen, dass im Pflegefall ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und Ihre Angehörigen nicht finanziell belastet werden. Eine private Pflegeversicherung kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt wird.
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