Pflegereform: Das ändert sich 2023 und 2024

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Am 27. Mai 2023 wurde im Bundestag über eine Pflegereform abgestimmt. Diese reagiert auf die gestiegenen Kosten für häusliche und stationäre Pflege und sieht Erhöhungen des Pflegebeitrags und verschiedener Pflegeleistungen vor. Neben den im Folgenden beschriebenen Veränderungen ist auch eine Umstrukturierung der Feststellung von Pflegebedürftigkeit geplant, die den Prozess übersichtlicher gestalten soll.

Anhebung des Pflegebeitrags

Ab Juli wird der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte des Bruttoeinkommens angehoben. Kinderlose zahlen nun vier Prozent, Eltern von Kindern zahlen 3,4 Prozent. Es wird stärker als bisher nach der Anzahl der Kinder differenziert: Wer weitere Kinder hat, zahlt noch einmal weniger, allerdings nur während der Erziehungsphase, also bis zum 25. Lebensjahr der Kinder.

Anzahl der KinderPflegebeitrag
04 %
13,4 %
23,15 %
32,9 %
42,65 %
5 oder mehr2,4 %
Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent.

Entlastungen für Pflegebedürftige

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Anhebung der Pflegeleistungen

Es stehen zwei Erhöhungen der Leistungen für häusliche und ambulante Pflege für die Pflegegrade zwei bis fünf an: 2024 sollen sie um fünf und im darauffolgenden Jahr um 4,5 Prozent erhöht werden. Dies bedeutet, dass Pflegebedürftige nach der Erhöhung monatlich zwischen 221,80 und 946,05 Euro erhalten. 2024 sollen auch die Sachleistungen um fünf Prozent steigen. Für die Zeit zwischen 2025 und 2028 ist eine automatische Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung vorgesehen.


Änderungen beim Pflegeunterstützungsgeld

Auch beim Pflegeunterstützungsgeld gibt es Änderungen. Dieses kann nun pro pflegebedürftiger Person für zehn Tage pro Kalenderjahr statt wie bisher einmalig in Anspruch genommen werden.

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Zuschläge für Pflegeheime

VerweildauerZuschlag vor der ReformNeuer Zuschlag
bis ein Jahr5 %15 %
ein bis zwei Jahre25 %30 %
zwei bis drei45 %50 %
mehr als drei70 %75 %

Entlastungsbudget

Das Entlastungsbudget unterstützt Pflegebedürftige bei der Finanzierung von Pflegeersatz, wenn die normalerweise zuständigen Pfleger nicht da sind. Es kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Das Pflegebudget wird in zwei Stufen eingeführt:

  • ab dem 1. Januar 2024: Eltern mit pflegebedürftigten Kindern erhalten ein Budget von 3.386 Euro.

  • ab dem 1. Januar 2025: Alle Pflegebedürftigen erhalten 3.539 Euro.

Kritik an der Reform

Die Reform wird von der Opposition, aber auch von den Verbraucherzentralen und Sozialverbänden als unzureichend kritisiert. Kritikpunkte sind unter anderem, dass die Anhebung angesichts der hohen Inflation nicht ausreiche und dass pflegende Angehörige es nach wie vor schwer hätten, freie Plätze für Kurzzeitpflege zu finden.

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