Das erwartet Sie hier
Diese sechs Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Das können Sie tun, wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können
Wenn Sie die Raten eines Kredits nicht mehr zurückzahlen können, sollten Sie sich am besten so früh wie möglich direkt an Ihren Kreditgeber wenden und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
1. Übernahme der Kreditraten durch Restschuldversicherung
Haben Sie für Ihren Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, kann diese Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten weiterhelfen. Je nach Vereinbarung übernimmt die Restschuldversicherung die Zahlung der Kreditraten, wenn Sie unverschuldet arbeitslos geworden sind, bei Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall.
So gehen Sie vor: Können Sie absehen, dass Sie Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können, setzen Sie sich möglichst bald mit dem Anbieter der Restschuldversicherung in Verbindung. Beachten Sie, dass die Versicherung die Ratenzahlungen nicht sofort übernimmt, sondern erst nach Ablauf einer Wartefrist. Bei Arbeitslosigkeit gilt die Restschuldversicherung zudem häufig nur für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Anschließend müssen Sie die Raten wieder selbst tragen.
So hilft die Restschuldversicherung
2. Zahlungsaufschub durch Stundung
Sie können sich mit Ihrer Bank auf eine Stundung der Ratenzahlung einigen. Die Stundung erlaubt Ihnen, die Ratenzahlung für ein oder zwei Monate auszusetzen und auf später zu verschieben. Beachten Sie, dass in diesem Zeitraum höhere Stundungszinsen anfallen können. Nach der monatlichen Unterbrechung müssen Sie die ausstehenden Raten nachzahlen – ob auf einmal oder in Raten, vereinbaren Sie mit der Bank. Sie sollten also sicherstellen, dass Sie dann genug Geld haben, um diese Rückzahlung zusätzlich zu den normalen Kreditraten leisten zu können.
3. Keine Rückzahlung während Ratenpause
Bei vielen Banken ist die Option einer Ratenpause automatisch im Kredit inbegriffen. „Ratenpause“ bedeutet, dass Sie eine kurze Zeit – meist ein bis zwei Monate – keine Kreditrate, sondern nur die Kreditzinsen zahlen müssen. Einige Kreditgeber verlangen für diese Pause darüber hinaus eine besondere Bearbeitungsgebühr, andere gewähren sie kostenlos. Der Kredit verlängert sich jedoch um den Zeitraum der Zahlpause, sodass Sie die nicht-gezahlte Rate am Laufzeitende Ihres Vertrags nachzahlen. In der Regel müssen Sie für solch eine Zahlpause bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa die zwölf vorherigen Kreditraten gezahlt haben.
4. Weniger finanzielle Belastung durch reduzierte Raten
Können Sie bereits absehen, dass Sie Ihren Kredit über einen längeren Zeitraum nicht zurückzahlen können, besteht noch die Möglichkeit, die Ratenhöhe dauerhaft abzusenken. Die neue Ratenhöhe sollten Sie so wählen, dass Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung wieder zuverlässig nachkommen können. Eventuell verlangt die Bank von Ihnen weitere Sicherheiten, bevor sie der neuen Ratenhöhe zustimmt. So können Kreditgeber zum Beispiel fordern, dass Sie einen Bürgen einsetzen oder Sparguthaben als Sicherheit hinterlegen.
5. Raten senken durch Laufzeitverlängerung
Eine weitere Möglichkeit ist es, die Kreditlaufzeit zu verlängern und die Raten auf ein bezahlbares Maß abzusenken.
6. Günstigere Konditionen durch Umschuldung
Passt Ihre Kreditrate nicht mehr zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation, können Sie auch versuchen, das bestehende Darlehen umzuschulden. Dabei nehmen Sie einen neuen Kredit zu günstigeren Konditionen und mit einer niedrigeren Monatsrate auf. Mit dem neuen Darlehen lösen Sie dann den alten Kredit ab. Recherchieren Sie im Vorfeld einer Umschuldung unbedingt die aktuellen Zinssätze für Konsumentenkredite. Je nachdem, ob diese höher oder niedriger als Ihre Kreditzinsen sind, lohnt sich die Umschuldung.
Für den neuen Kredit gelten allerdings dieselben Voraussetzungen wie bei jeder Kreditaufnahme: Sie müssen ein regelmäßiges Einkommen nachweisen und dürfen keinen negativen Schufa-Eintrag haben. Um eine Umschuldung sollten Sie sich also bemühen, bevor Sie in Zahlungsverzug geraten sind.
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Hilfe bei einer Schuldnerberatung suchen
Sind Sie bereits in Zahlungsrückstand geraten und Ihr Kreditgeber ist zu einer gütlichen Einigung nicht mehr bereit, sollten Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Eine seriöse Schuldnerberatung bieten Träger wie die Diakonie, die Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt an. In vielen Städten gibt es auch kommunale Schuldnerberatungsstellen.
Informationen über Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim örtlichen Sozialamt. Die Berater helfen Ihnen, Ihre finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und versuchen, Gerichtsverfahren sowie negative Schufa-Einträge zu vermeiden.
Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung können Sie nach einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in Ihrer Nähe suchen:
Warum Sie eine Kündigung durch die Bank unbedingt vermeiden sollten
Wann die Bank Ihnen kündigen kann
Wenn Sie mit der Rückzahlung Ihrer Kreditraten in Verzug geraten, erwarten Sie die folgenden Schritte:
Diese Nachteile hat eine Kündigung
Hohe finanzielle Belastung
Negativer Schufa-Eintrag
Kredit trotz Schufa beantragen
Privatinsolvenz und Pfändung des Gehalts
Wer bereits Schwierigkeiten hat, die monatliche Kreditrate aufzubringen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die noch ausstehende Darlehenssumme plus Verzugszinsen nicht auf einen Schlag begleichen können. Sind Sie jedoch zahlungsunfähig und überschuldet, dann müssen Sie unter Umständen Privatinsolvenz anmelden (Quelle: Insolvenzordnung, § 17, § 18 und § 19).
Bei einer Privatinsolvenz kann ein Teil des Gehalts bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze liegt bis Juni 2025 bei 1.499,99 Euro. Im Durchschnitt lag 2024 das Nettoeinkommen in Deutschland bei rund 2.775 Euro (Quelle: Handelsblatt). Bei einem Einkommen in dieser Höhe liegt der pfändbare Teil beispielsweise bei 894,78 Euro, soweit kein Unterhalt für andere Menschen gezahlt werden muss (Geltungszeitraum: 01.07.2024 bis 30.06.2025; Quelle: Bundesministerium für Justiz). Die Pfändung erfolgt direkt über den Arbeitgeber, der die Lohnzahlungen an die Bank abführen muss.
Verschuldete Personen können beantragen, nach einer dreijährigen sogenannten „Wohlverhaltensphase“ von den restlichen Schulden befreit zu werden – dies nennt man Restschuldenbefreiung (Quelle: Insolvenzordnung, § 286, § 295).
Eine Privatinsolvenz ist allerdings nicht für alle Menschen mit Kreditschulden das geeignete Mittel. Ein professioneller Schuldnerberater kann mit Ihnen zusammen eine für Ihre individuelle Situation passende Strategie entwickeln, damit Sie Ihre Schulden begleichen können.
Die häufigsten Fragen zu Zahlungsschwierigkeiten bei Krediten
Was passiert, wenn ich eine Kreditrate nicht zahle?
Geraten Sie mit einer Rate in Verzug, erhalten Sie zunächst die erste Mahnung samt Gebühren und Verzugszinsen; bleiben zwei Raten hintereinander aus oder wird nach der dritten Mahnung weiter nicht gezahlt, kann die Bank den Vertrag kündigen und die gesamte Restschuld sofort zurückfordern.
Ab wann darf die Bank den Kredit kündigen?
Eine Kündigung ist zulässig, sobald Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand sind oder den Rückstand nach drei Mahnungen nicht ausgeglichen haben; mit der Kündigung werden auch Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen fällig.
Welche Möglichkeiten habe ich, um Zahlungsschwierigkeiten abzufedern?
Nehmen Sie früh Kontakt zur Bank auf – häufig lassen sich Raten stunden oder für ein bis zwei Monate pausieren, die monatliche Rate dauerhaft absenken oder der Kredit durch eine Umschuldung mit günstigeren Konditionen ablösen.
Hilft eine Restschuldversicherung in solchen Fällen?
Wirkt sich Zahlungsverzug auf meinen Schufa-Score aus?
Wird der Kredit gekündigt, erscheint dies als negativer Eintrag in der Schufa. Die verschlechterte Bonität erschwert künftige Finanzierungen oder Ratenkäufe deutlich.
Wann sollte ich eine Schuldnerberatung einschalten?
Sobald die Bank keine einvernehmliche Lösung mehr anstrebt oder bereits rechtliche Schritte drohen, empfiehlt sich der Gang zu einer kostenlosen, seriösen Schuldnerberatung (zum Beispiel Diakonie, Caritas). Die Berater helfen, Pfändungen oder eine Privatinsolvenz möglichst zu verhindern.
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