Ich kann meinen Kredit nicht zurückzahlen – Was tun?

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Das erwartet Sie hier

Diese sechs Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie Sie Kredite doch zurückzahlen
  2. Kündigung durch Bank: warum vermeiden?
  3. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Können Sie einen Kredit nicht zurückzahlen, sollten Sie sich so schnell wie möglich an Ihren Kreditgeber wenden, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
  • Bei Zahlungsschwierigkeiten haben Sie z. B. diese Möglichkeiten: Sie können in der Regel die Kreditraten stunden oder absenken, eine Ratenpause einlegen, den Kredit umschulden oder die Kreditlaufzeit verlängern.
  • Haben Sie eine Restschuld­versicherung abgeschlossen, übernimmt diese mitunter die Zahlung der Kreditraten.
  • Vermeiden Sie unbedingt, dass die Bank Ihnen den Kredit kündigt. Sonst müssen Sie die restliche Darlehenssumme sofort zurückzahlen.

Das können Sie tun, wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können

Wenn Sie die Raten eines Kredits nicht mehr zurückzahlen können, sollten Sie sich am besten so früh wie möglich direkt an Ihren Kreditgeber wenden und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

1. Übernahme der Kreditraten durch Restschuld­versicherung

Haben Sie für Ihren Kredit eine Restschuld­versicherung abgeschlossen, kann diese Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten weiterhelfen. Je nach Vereinbarung übernimmt die Restschuld­versicherung die Zahlung der Kreditraten, wenn Sie unverschuldet arbeitslos geworden sind, bei Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall.

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So gehen Sie vor: Können Sie absehen, dass Sie Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können, setzen Sie sich möglichst bald mit dem Anbieter der Restschuld­versicherung in Verbindung. Beachten Sie, dass die Versicherung die Ratenzahlungen nicht sofort übernimmt, sondern erst nach Ablauf einer Wartefrist. Bei Arbeitslosigkeit gilt die Restschuld­versicherung zudem häufig nur für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Anschließend müssen Sie die Raten wieder selbst tragen.

So hilft die Restschuld­versicherung


2. Zahlungsaufschub durch Stundung

Sie können sich mit Ihrer Bank auf eine Stundung der Ratenzahlung einigen. Die Stundung erlaubt Ihnen, die Ratenzahlung für ein oder zwei Monate auszusetzen und auf später zu verschieben. Beachten Sie, dass in diesem Zeitraum höhere Stundungszinsen anfallen können. Nach der monatlichen Unterbrechung müssen Sie die ausstehenden Raten nachzahlen – ob auf einmal oder in Raten, vereinbaren Sie mit der Bank. Sie sollten also sicherstellen, dass Sie dann genug Geld haben, um diese Rückzahlung zusätzlich zu den normalen Kreditraten leisten zu können.

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3. Keine Rückzahlung während Ratenpause

Bei vielen Banken ist die Option einer Ratenpause automatisch im Kredit inbegriffen. „Ratenpause“ bedeutet, dass Sie eine kurze Zeit – meist ein bis zwei Monate – keine Kreditrate, sondern nur die Kreditzinsen zahlen müssen. Einige Kreditgeber verlangen für diese Pause darüber hinaus eine besondere Bearbeitungsgebühr, andere gewähren sie kostenlos. Der Kredit verlängert sich jedoch um den Zeitraum der Zahlpause, sodass Sie die nicht-gezahlte Rate am Laufzeitende Ihres Vertrags nachzahlen. In der Regel müssen Sie für solch eine Zahlpause bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa die zwölf vorherigen Kreditraten gezahlt haben.

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4. Weniger finanzielle Belastung durch reduzierte Raten

Können Sie bereits absehen, dass Sie Ihren Kredit über einen längeren Zeitraum nicht zurückzahlen können, besteht noch die Möglichkeit, die Ratenhöhe dauerhaft abzusenken. Die neue Ratenhöhe sollten Sie so wählen, dass Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung wieder zuverlässig nachkommen können. Eventuell verlangt die Bank von Ihnen weitere Sicherheiten, bevor sie der neuen Ratenhöhe zustimmt. So können Kreditgeber zum Beispiel fordern, dass Sie einen Bürgen einsetzen oder Sparguthaben als Sicherheit hinterlegen.

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5. Raten senken durch Laufzeitverlängerung

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Kreditlaufzeit zu verlängern und die Raten auf ein bezahlbares Maß abzusenken.

Icon Zeit ist Geld

6. Günstigere Konditionen durch Umschuldung

Passt Ihre Kreditrate nicht mehr zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation, können Sie auch versuchen, das bestehende Darlehen umzuschulden. Dabei nehmen Sie einen neuen Kredit zu günstigeren Konditionen und mit einer niedrigeren Monatsrate auf. Mit dem neuen Darlehen lösen Sie dann den alten Kredit ab. Recherchieren Sie im Vorfeld einer Umschuldung unbedingt die aktuellen Zinssätze für Konsumenten­kredite. Je nachdem, ob diese höher oder niedriger als Ihre Kreditzinsen sind, lohnt sich die Umschuldung.

Icon gegensätzliche Pfeile

Für den neuen Kredit gelten allerdings dieselben Voraussetzungen wie bei jeder Kreditaufnahme: Sie müssen ein regelmäßiges Einkommen nachweisen und dürfen keinen negativen Schufa-Eintrag haben. Um eine Umschuldung sollten Sie sich also bemühen, bevor Sie in Zahlungsverzug geraten sind.

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Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Smava bieten wir Ihnen einen kostenfreien und transparenten Vergleich von aktuellen Krediten zum Umschulden an. Wählen Sie dazu als Verwendungszweck „Umschuldung“ aus.

Hilfe bei einer Schuldnerberatung suchen

Sind Sie bereits in Zahlungsrückstand geraten und Ihr Kreditgeber ist zu einer gütlichen Einigung nicht mehr bereit, sollten Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Eine seriöse Schuldnerberatung bieten Träger wie die Diakonie, die Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt an. In vielen Städten gibt es auch kommunale Schuldnerberatungsstellen.

Informationen über Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim örtlichen Sozialamt. Die Berater helfen Ihnen, Ihre finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und versuchen, Gerichtsverfahren sowie negative Schufa-Einträge zu vermeiden.

Auf der Seite der Bundesarbeits­gemeinschaft Schuldnerberatung können Sie nach einer Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in Ihrer Nähe suchen:

Schuldnerberatungsstelle finden

Warum Sie eine Kündigung durch die Bank unbedingt vermeiden sollten

Wann die Bank Ihnen kündigen kann

Wenn Sie mit der Rückzahlung Ihrer Kreditraten in Verzug geraten, erwarten Sie die folgenden Schritte:

  • Erste Mahnung
    Haben Sie eine Ratenzahlung versäumt, erhalten Sie nach Ablauf einer bestimmten Frist die erste Mahnung. Die Bank gewährt Ihnen ein bis zwei Wochen Zeit, den Rückstand auszugleichen. Zur ausstehenden Summe kommen Mahngebühren und Verzugszinsen hinzu.  
  • Zweite Mahnung
    Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht nach, erhalten Sie die zweite Mahnung. Diese droht meist schon mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass Sie den Zahlungsrückstand nicht umgehend begleichen.
  • Kündigung durch die Bank
    Sind Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Ratenzahlungen im Rückstand, darf die Bank unter folgenden Bedingungen die Kündigung aussprechen (Quelle Bürgerliches Gesetzbuch, § 498):
    • Bei einer Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, wenn die fälligen Raten zehn Prozent der Gesamtsumme erreichen.
    • Bei längeren Verträgen, wenn die Fälligkeiten bei mindestens fünf Prozent der Kreditsumme liegen.
    Mit der Kündigung wird die sofortige Rückzahlung des Darlehens inklusive noch ausstehender Zinsen fällig.

Diese Nachteile hat eine Kündigung

Hohe finanzielle Belastung

  • Sofortige Rückzahlung des Kredits
    Kündigt Ihnen die Bank den Kredit, müssen Sie die Kreditsumme sofort und auf einmal zurückzahlen. Das wird für die meisten Kreditnehmer eine immense Belastung sein, da sie ja bereits die Kreditraten nicht zahlen konnten.
  • Zahlung der Zinsen
    Auch die noch ausstehenden Zinsen müssen zurückgezahlt werden, wenn die Bank einen Kredit kündigt.
  • Weitere Kosten durch Verzugszinsen
    Wird ein Kredit nicht rechtzeitig zurückgezahlt, darf der Kreditgeber für die Verspätung sogenannte „Verzugszinsen“ fordern. Dieser Zinssatz liegt für das Jahr bei fünf Prozent über dem Basiszinssatz (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 288). Dieser Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank laufend ermittelt.

Negativer Schufa-Eintrag

  • Die Kündigung des Kredits wird auch in Ihrer Schufa-Auskunft vermerkt. Ein negativer Schufa-Eintrag verschlechtert Ihre Bonität, was wiederum dazu führt, dass Sie in Zukunft Schwierigkeiten haben werden, weitere Kreditverträge abzuschließen oder Ratenkäufe zu tätigen. Einen Kredit trotz Schufa-Eintrag zu bekommen, ist sehr schwierig, aber nicht unmöglich. Weitere Infos dazu finden Sie hier:

Kredit trotz Schufa beantragen


Privatinsolvenz und Pfändung des Gehalts

Wer bereits Schwierigkeiten hat, die monatliche Kreditrate aufzubringen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die noch ausstehende Darlehenssumme plus Verzugszinsen nicht auf einen Schlag begleichen können. Sind Sie jedoch zahlungsunfähig und überschuldet, dann müssen Sie unter Umständen Privatinsolvenz anmelden (Quelle: Insolvenzordnung, § 17, § 18 und § 19).

Bei einer Privatinsolvenz kann ein Teil des Gehalts bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden. Die Pfändungsfreigrenze liegt bis Juni 2025 bei 1.499,99 Euro. Im Durchschnitt lag 2024 das Nettoeinkommen in Deutschland bei rund 2.775 Euro (Quelle: Handelsblatt). Bei einem Einkommen in dieser Höhe liegt der pfändbare Teil beispielsweise bei 894,78 Euro, soweit kein Unterhalt für andere Menschen gezahlt werden muss (Geltungszeitraum: 01.07.2024 bis 30.06.2025; Quelle: Bundesministerium für Justiz). Die Pfändung erfolgt direkt über den Arbeitgeber, der die Lohnzahlungen an die Bank abführen muss.

Verschuldete Personen können beantragen, nach einer dreijährigen sogenannten „Wohlverhaltensphase“ von den restlichen Schulden befreit zu werden – dies nennt man Restschuldenbefreiung (Quelle: Insolvenzordnung, § 286, § 295).

Eine Privatinsolvenz ist allerdings nicht für alle Menschen mit Kreditschulden das geeignete Mittel. Ein professioneller Schuldnerberater kann mit Ihnen zusammen eine für Ihre individuelle Situation passende Strategie entwickeln, damit Sie Ihre Schulden begleichen können.


Die häufigsten Fragen zu Zahlungsschwierigkeiten bei Krediten

Was passiert, wenn ich eine Kreditrate nicht zahle?

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Geraten Sie mit einer Rate in Verzug, erhalten Sie zunächst die erste Mahnung samt Gebühren und Verzugszinsen; bleiben zwei Raten hintereinander aus oder wird nach der dritten Mahnung weiter nicht gezahlt, kann die Bank den Vertrag kündigen und die gesamte Restschuld sofort zurückfordern.

Ab wann darf die Bank den Kredit kündigen?

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Eine Kündigung ist zulässig, sobald Sie mit zwei aufeinander­folgenden Raten im Rückstand sind oder den Rückstand nach drei Mahnungen nicht ausgeglichen haben; mit der Kündigung werden auch Mahn- und Inkasso­kosten sowie Verzugszinsen fällig.

Welche Möglichkeiten habe ich, um Zahlungsschwierigkeiten abzufedern?

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Nehmen Sie früh Kontakt zur Bank auf – häufig lassen sich Raten stunden oder für ein bis zwei Monate pausieren, die monatliche Rate dauerhaft absenken oder der Kredit durch eine Umschuldung mit günstigeren Konditionen ablösen.

Hilft eine Restschuld­­versicherung in solchen Fällen?

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Ja. Wenn vertraglich vereinbart, übernimmt sie die Raten, zum Beispiel bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit, allerdings erst nach Wartezeiten und oft maximal zwölf Monate lang, sodass rechtzeitige Meldung an den Versicherer wichtig ist.

Wirkt sich Zahlungsverzug auf meinen Schufa-Score aus?

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Wird der Kredit gekündigt, erscheint dies als negativer Eintrag in der Schufa. Die verschlechterte Bonität erschwert künftige Finanzierungen oder Ratenkäufe deutlich.

Wann sollte ich eine Schuldnerberatung einschalten?

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Sobald die Bank keine einvernehmliche Lösung mehr anstrebt oder bereits rechtliche Schritte drohen, empfiehlt sich der Gang zu einer kostenlosen, seriösen Schuldnerberatung (zum Beispiel Diakonie, Caritas). Die Berater helfen, Pfändungen oder eine Privat­insolvenz möglichst zu verhindern.

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Lena Mierbach
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