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Wie eine Restschuldversicherung funktioniert, was sie kostet und wann sie sinnvoll ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Das Prinzip der Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung ist ähnlich konzipiert wie eine Risikolebensversicherung oder eine Unfallversicherung, nämlich mit fallender Versicherungssumme. Besteht eine derartige Versicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits, ist eine Restschuldversicherung in der Regel überflüssig. Manche Kreditgeber schreiben den Abschluss einer Restschuldversicherung vor. Ist dies der Fall, sind die Kosten für die Restschuldversicherung laut Gesetzgeber in den Effektivzins einzurechnen. Meistens ist der Abschluss einer solchen Versicherung jedoch fakultativ. Die Versicherungsprämie der Restschuldversicherung wird in der Regel als Einmalbetrag fällig, der auf die anfallenden Ratenzahlungen angerechnet wird.
Was leistet eine Restschuldversicherung?
Vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung sollte der Versicherungsnehmer auf die vertraglich geregelten Leistungen achten. Denn diese können sich deutlich voneinander unterscheiden. Meistens gibt es drei verschiedene Leistungsoptionen, zwischen denen der Kreditnehmer in der Regel unterscheiden kann:
- Die Versicherung greift ausschließlich, wenn der Kreditnehmer verstirbt.
- Die Versicherung zahlt bei Tod und zusätzlich bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers.
- Zusätzlich zu den oberen beiden Optionen wird die unverschuldete Arbeitslosigkeit abgesichert.
Versicherungsschutz besteht für die gesamte vereinbarte Laufzeit des Kredits. Allerdings sollte der Kreditnehmer genau auf die im Vertrag formulierten Leistungsausschlüsse achten. Denn meistens zahlt der Versicherer nicht, wenn zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeit aus einer Vorerkrankung entsteht, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt war.
Versicherungsfall | Versicherungsleistung | Ausschlüsse |
---|---|---|
Tod | Auszahlung der Versicherungssumme oder Übernahme der ausstehenden Raten | über Ausschlussklausel |
Arbeitsunfähigkeit | Übernahme der ausstehenden Raten | über Ausschlussklausel |
Arbeitslosigkeit | Übernahme der Raten für in der Regel max. 18 Monate | vorsätzliches Herbeiführen, z. B. durch eigenmächtige Kündigung |
Scheidung | vertragl. festgelegte Einmalzahlung nach rechtskräftiger Scheidung | wenn Vertragsabschluss im Scheidungsjahr erfolgte, werden keine Leistungen ausgezahlt |
Experten-Tipp:
„Bevor Sie eine Restschuldversicherung abschließen, müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Geben Sie wirklich alle Krankheiten an! Ansonsten riskieren Sie, dass das Unternehmen im Todesfall nur die gezahlten Beiträge, aber nicht die Versicherungssumme zahlt.“
Kosten der Restschuldversicherung
Die Kosten einer Restschuldversicherung hängen von Kredithöhe und Laufzeit sowie von den vereinbarten Leistungen ab. Besonders bei geringer Kredithöhe und einer kurzen Laufzeit, ist es nicht empfehlenswert, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Denn die zusätzlichen Kosten stehen hier in keinem Verhältnis zu dem relativ geringen Risiko der eintretenden Zahlungsunfähigkeit. Wenn es aber um hohe Kreditsummen mit sehr langer Laufzeit geht und keine andere Vorsorge existiert, dann ist eine Restschuldversicherung durchaus eine sinnvolle Absicherung.
Beitragshöhe beachten
Als Faustregel gilt: Die Kosten für eine Restschuldversicherung sollten 10 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, ob der Versicherungsbeitrag ansteigt. Meistens ist er im ersten Jahr niedriger und erhöht sich dann.
Entwicklung der Restschuldversicherung von 2003 bis 2008
Jahr | durchschnittliche Versicherungssumme | durchschnittliche Laufzeit (Monate) | durchschnittliche Einmalprämie |
---|---|---|---|
2003 | 10.442€ | 65 | 397€ |
2004 | 10.419€ | 62 | 363€ |
2005 | 10.286€ | 61 | 353€ |
2006 | 10.678€ | 61 | 364€ |
2007 | 11.739€ | 69 | 415€ |
2008 | 11,772€ | 67 | 507€ |
Restschuldversicherung – Vor- und Nachteile
Bei der Restschuldversicherung gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile:
Vorteile
- Absicherung bei Zahlungsunfähigkeit durch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung oder Tod
- Keine Gesundheitsprüfung
Nachteile
- RSV-Verträge mit oft hohen Provisionen und Beiträgen
- Lange Warte- und Karenzzeiten
- Auszahlung der Raten bei Arbeitsunfähigkeit erst nach einer bestimmten Karenzzeit (in der Regel 3 Monate)
- Zahlung der Raten bei Arbeitslosigkeit nur über einen bestimmten Zeitraum (meist 12-18 Monate)
Fazit
Ob sich eine Restschuldversicherung für den Kreditnehmer lohnt oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste Punkt ist, ob die Beitragshöhe angemessen in Bezug auf die Höhe der Kreditsumme und die Dauer der Kreditlaufzeit ist. Wird ein hoher Kredit mit langer Laufzeit abgeschlossen, kann der Abschluss einer Restschuldversicherung mit einem vernünftigen Beitragssatz sinnvoll sein.
Die Versicherung muss der Kunde nicht bei seiner Bank abschließen, er kann sich auch andere Angebote von Versicherern einholen und mit dem seiner Bank vergleichen. Allerdings sollte man bedenken, dass es auch im Leistungsfall eventuell durch Leistungsausschlüsse einige Hindernisse für den Kreditnehmer entstehen.
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