Was zählt zu Mietsachschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Mietsachschäden können in der Hunde­haftpflicht­versicherung optional versichert werden.
  • Zu Mietsachschäden zählen Schäden an Türen, Wänden, Böden und Möbeln.
  • Der Versicherungsschutz für Mietsachschäden gilt in Mietwohnungen, Hotels Ferienwohnungen.
  • Vor Abschluss einer Hunde­haftpflicht­versicherung sollten Sie genau prüfen, ob Mietsachschäden versichert sind und bis zu welcher Höhe.

Das erwartet Sie hier

Was Mietsachschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung sind und worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich gegen diese absichern. Mit Beispielen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sind Mietsachschäden?
  2. Beispiele für Mietsachschäden
  3. So finden Sie einen guten Tarif

Was sind Mietsachschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung?

Was sind Mietsachschäden?

Mietsachschäden umfassen alle Schäden, die ein Hund in gemieteten Wohnungen oder anderen privat genutzten Mietsräumen verursacht. Im Gegensatz zur privaten Haftpflicht­versicherung können diese Schäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung optional mitversichert werden. Dabei wird zwischen Schäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten unterschieden.


Icon Sessel

Bewegliche Gegenstände

Alles, was man problemlos bewegen kann:

  • Möbel
  • Teppiche
  • Technische Geräte
  • Einrichtungsgegenstände
Icon Fenster mit Vorhang

Unbewegliche Gegenstände

Alles, was fest mit dem Haus oder Grundstück verbunden ist:

  • Türen
  • Fenster
  • Wände
  • Fußböden
  • Gebäude
  • Einbauküchen

Wo sind Mietsachschäden versichert?

Wenn Ihr Hund an den folgenden Orten Mietsachschäden verursacht, dann können diese über die Hunde­haftpflicht­versicherung abgedeckt werden:

  • Mietwohnung
  • Ferienhaus oder Ferienwohnung
  • Hotel
  • Mietwagen

Was zählt nicht zu Mietsachschäden?

Auch für Mietsachschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung haben die Versicherer diverse Ausschlusskriterien vorgesehen. Andere Schäden wiederum sind keine Mietsachschäden per Definition.

Icon Achtung

Das ist nicht versichert

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Hundes
  • Schäden an der eigenen Wohnungseinrichtung
  • Schäden an Leasing-Fahrzeugen
  • Schäden in Eigentumswohnungen und eigenen Häusern
  • Schäden durch übermäßige Beanspruchung, Abnutzung oder Verschleiß
  • Schäden an elektrischen Geräten sowie an Heiz-, Warmwasserbereitungs- und Kesselanlagen
  • Glasschäden (Achtung: nur über die Glas­versicherung)

Möblierte vs. unmöblierte Wohnungen

Wohnen Sie zur Miete in einer unmöblierten Wohnung, dann sind Schäden an Ihren Einrichtungsgegenständen nicht über die Mietsachschäden der Hunde­haftpflicht­versicherung abgedeckt – es handelt sich dann um Eigenschäden. Haben Sie hingegen eine möblierte Wohnung gemietet, so gehören auch die Möbel zu Ihren gemieteten Objekten. Ruiniert der Hund nun den Teppich oder zerkratzt die Couch, dann übernimmt die Hunde­haftpflicht­versicherung den Schaden.

Icon Hand mit Schlüssel

Was ist, wenn ich eine Eigentumswohnung oder ein Haus habe?

Wohnen Sie nicht zur Miete sondern besitzen eine Eigentumswohnung oder ein Haus, so spielt die Mit­versicherung von Mietsachschäden in Ihren eigenen vier Wänden keine Rolle. Da es sich nicht um gemietete Objekte oder Mietsräume handelt, würde eine Hunde­haftpflicht­versicherung bei Schäden nicht zahlen.


Schäden durch übermäßige Beanspruchung, Abnutzung und Verschleiß

Unter Abnutzung und Verschleiß fallen beispielsweise Abnutzungserscheinungen, die sich aus der Anwesenheit eines Hundes in der Wohnung normalerweise ergeben – beispielsweise Kratzer und Krallenspuren auf einem Holzfußboden. Übermäßige Beanspruchung kann gegeben sein, wenn keine Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung vorliegt, mehrere Hunde auf kleinem Raum gehalten werden oder ein Hund häufig auf den Boden uriniert. Manche Versicherungen schließen Schäden durch tierische Ausscheidungen auch grundsätzlich aus ihren Leistungskatalogen aus.

Schäden durch übermäßige Beanspruchung vermeiden

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Vor allem bei Schäden durch eine übermäßige Beanspruchung müssen immer die konkreten Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden. Hundehalter sollten sich daher bereits im Vorfeld Gedanken machen, wie sie diese vermeiden können. Befindet sich in der Mietwohnung beispielsweise ein für Hunde empfindlicher Fußboden, sollten Hundehalter diesen vorsorglich, etwa durch das Auslegen von Teppichen, schützen.

Beispiele für Mietsachschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung

Überblick: Beispiele für versicherte Mietsachschäden

Mietsachschäden in der eigenen MietwohnungMietsachschäden in Ferienunterkünften
Der Hund zerkratzt den Laminat-, Parkett- oder Holzfußboden.Der Hund beschädigt den Fußboden oder Teppich des Hotels.
Der Hund beschädigt Türen, Fenster oder Wände der Wohnung.Der Hund zerstört Sessel, Stühle oder Tische in der Ferienwohnung.
Der Hund zerstört Sofa, Teppich oder andere Einrichtungsgegenstände, die mit ihrer möblierten Wohnung kamen.Der Hund zerkratzt Tür- oder Fensterrahmen des Ferienhauses.
Der Hund beschädigt die Schränke der Einbauküche.Der Hund beschädigt die Sitze im Mietwagen.

Was tun bei Schäden durch den eigenen Hund?


Zwei Beispielfälle im Detail

Beispielfall: Schäden an unbeweglichen Mietobjekten

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Frau Hoffmann fährt an einem heißen Sommertag zum Shopping und für einen Restaurantbesuch mit einer Freundin in die Stadt. Ihren Hund – einen recht kräftigen unkastrierten Rüden – lässt sie deshalb für etwa drei Stunden allein in der Mietwohnung, da sie ihn durch die Hitze nicht belasten will. In die Nachbarwohnung kommen in dieser Zeit Besucher, deren läufige Hündin es sich auf dem Balkon gemütlich macht. Der Rüde von Frau Hoffmann möchte die Hundedame unbedingt kennenlernen.

Das Resultat: Zwei massiv zerkratze und teilweise zerstörte Türen sowie Schäden an mehreren Wänden. Der Vermieter macht gegenüber der Hundebesitzerin eine Schadenersatzforderung in Höhe von 3.000 Euro geltend, die von der Hunde­haftpflicht­versicherung übernommen wird.

Beispielfall: Schäden an beweglichen Gegenständen

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Herr Krüger und seine Frau haben ein Ferienhaus gemietet, natürlich fährt auch ihr Hund mit in den Urlaub. Am ersten Abend gehen sie in ein Restaurant und lassen den Hund in der Ferienwohnung zurück. Normalerweise kann das stubenreine und eigentlich brave Tier für einige Stunden problemlos allein zu Hause bleiben. In der Ferienwohnung hat er sich allerdings auf den Teppich erleichtert und außerdem die Couchgarnitur im Wohnzimmer ziemlich stark zerstört.

Der Gesamtschaden beläuft sich auf 1.800 Euro, die der Vermieter geltend macht. Auch hier kommt die Hunde­haftpflicht­versicherung für den Schaden auf.

Icon Hund

Was ist mit Schäden in Wohnungen von Nachbarn oder Freunden?

Zerkratzt Ihr Hund den Fußboden Ihres Freundes oder beschädigt die Tür bei der Nachbarin, dann fällt dies unter „normale“ Sachschäden. In diesen Fällen handelt es sich um klassische Schäden bei Dritten, die Ihr Hund verursacht und die die Hunde­haftpflicht­versicherung abdeckt. Das gleiche gilt, wenn Ihr Hund die Einrichtung in Wohnungen von anderen beschmutzt oder Smartphone oder Laptop einer anderen Person beschädigt.

Die häufigsten Schadensfälle der Hunde­haftpflicht­versicherung

Diese Auflistung der häufigsten Schadensfälle der Hunde­haftpflicht­versicherung zeigt, dass Schäden in der Wohnung keine Seltenheit sind:

SchadensfälleHäufigkeit
Verletzung Tier22,98 %
Kleine Schäden21,95 %
Verletzung Mensch20,20 %
In der Wohnung18,69 %
Im Verkehr13,40 %
Elektronikschäden1,42 %
Eigenschäden0,92 %
Vermögensschäden0,12 %
Ausfalldeckung0,06 %
Brandschäden0,02 %

Mehr zu typischen Schadensfällen in der Hunde­haftpflicht­versicherung und dem richtigen Verhalten im Schadensfall können Sie hier nachlesen:

Typische Schadensfälle der Hunde­haftpflicht­versicherung

Darauf sollten Sie bei der Wahl der richtig Hunde­haftpflicht­versicherung achten

Explizit auf Mietsachschäden achten

Nicht jede Hunde­haftpflicht­versicherung hat automatisch Mietsachschäden mitversichert. Welche Mietsachschäden eine Hunde­haftpflicht­versicherung reguliert, richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Versicherungsumfang. In Basistarifen sind lediglich Schäden in einer ständig bewohnten Mietwohnung versichert. Achten Sie daher explizit darauf, ob und zu welcher Höhe Mietsachschäden und Schäden an gemieteten Objekten mitversichert sind.

Icon Globus

In diesen Fällen ist die Übernahme von Mietsachschäden besonders sinnvoll

Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie zur Miete wohnen oder mit Ihrem Hund oft im Urlaub sind. Wichtig ist dann, dass die Hunde­haftpflicht­versicherung auch für Mietsachschäden im Ausland und für Schäden an Ferienwohnungen und Hotels aufkommt.

Den Urlaub mit Hund richtig absichern

Wie hoch sollten die Versicherungssummen sein?

Viele Versicherer setzen die Deckungssumme für Mietsachschäden genauso hoch wie die vereinbarte Deckungssumme des Gesamtvertrages. Liegt die Versicherungssumme bei fünf Millionen Euro, so sind auch Mietsachschäden bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro abgedeckt. Vorrangig soll diese jedoch für die Abdeckung von teuren Personenschäden genutzt werden, zum Beispiel, wenn Ihr Hund jemanden beißt.

In anderen Tarifen wird für Mietsachschäden eine separate Deckungssumme festgehalten, zum Beispiel 30.000 Euro. In jedem Fall sollte sie so bemessen sein, dass sie dem Wert des Mietobjektes und einer eventuell mitgemieteten Einrichtung entspricht. Durch eine Selbst­beteiligung im Schadensfall lässt sich der Versicherungsbeitrag übrigens reduzieren.

Experten-Tipp:

„Eine Schadensregulierung von Mietsachschäden durch die Hunde­haftpflicht­versicherung sollte nur bei größeren Schadenssummen erfolgen. Ebenso wie in der Privat­haftpflicht­versicherung können häufige Versicherungsfälle auch in der Hunde­haftpflicht­versicherung einen Versicherungsausschluss nach sich ziehen. Wer von einem Ausschluss betroffen ist, hat in der Regel Schwierigkeiten, eine neue Haftpflicht­versicherung für seinen Hund zu finden.“

Foto von Benjamin Mai
Berater
Icon Kreis abgehakt

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Die häufigsten Fragen zu Mietsachschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung

Was sind Mietsachschäden in der Hunde­haftpflicht?

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Zu den Mietsachschäden im Rahmen der Hunde­haftpflicht­versicherung zählen alle Schäden, die der Hund an gemieteten Räumen wie Mietwohnungen, Ferienwohnungen oder Hotels oder an gemieteten Objekten verursacht.

Welche Schäden übernimmt die Hunde­haftpflicht­versicherung?

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Die Hunde­haftpflicht­versicherung leistet bei Schäden, die der Hund bei Dritten verursacht oder Dritten zufügt. Dazu zählen Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden. Außerdem leistet die Hunde­haftpflicht­versicherung bei Mietsachschäden und Flurschäden. Welche Schäden konkret die Hunde­haftpflicht­versicherung übernimmt, kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden.

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