Hunde­haftpflicht­versicherung für Listenhunde Kosten, Test und Tarife (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Listenhunde beziehungsweise Kampfhunde werden besonders aggressive Hunderassen bezeichnet.
  • Halter von Listenhunden müssen je nach Bundesland bestimmte Regelungen beachten.
  • In vielen Bundesländern sind Sie verpflichtet, Listenhunde in der Hunde­haftpflicht­versicherung zu versichern.
  • Welche Hunderassen als gefährlich gelten, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland – eine einheitliche Liste gibt es nicht.
  • Mittlerweile gibt es viele Versicherer, die alle Hunderassen in der Hunde­haftpflicht­versicherung versichern.

Das erwartet Sie hier

Was Halter von Listenhunden beachten müssen und wie sie für Kampfhunde eine Hunde­haftpflicht­versicherung abschließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sind Listenhunde?
  2. Rasselisten der Bundesländer
  3. Versicherungspflicht für Listenhunde
  4. Beim Versicherungsabschluss beachten
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Fazit

Listenhunde, Kampfhunde, gefährliche Hunde: Was bedeutet das?

Icon Hund

Was ist ein Listenhund eigentlich?

Die Begriffe Listenhund, Kampfhund und gefährliche Hunderasse werden heute synonym verwendet. Sie alle meinen damit einen Hund, dem aufgrund seiner Rasse ein überdurchschnittlich aggressives Verhalten zugesprochen wird. Daher gilt nicht nur eine Pflicht zur Hunde­haftpflicht­versicherung für Listenhunde, sondern auch weitere Regelungen, die die Haltung eines solchen Hundes betreffen.

„Kampfhund“: Veraltete Bezeichnung

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„Kampfhund“ ist eine veraltete Bezeichnung für Hunde, die bei Hundekämpfen und Kämpfen gegen andere Tiere eingesetzt wurden. Der Begriff stammt noch aus dem 19. Jahrhundert, als Hundekämpfe noch nicht verboten waren. Damals wurden solche Hunde extra gezüchtet, damit sie im Körperbau und Wesen besonders geeignet für Hundekämpfe waren.

Welche Hunderassen zählen als Listenhunde?

Welche Rasse als Listenhund gilt, wird von den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Hunderassen wie Staffordshire Bullterrier oder der American Pit Bull gehören fast immer dazu. Eine einheitliche Liste für ganz Deutschland gibt es jedoch nicht.

Rasselisten der Bundesländer: Welche Hunderasse gilt wo als Listenhund?

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht darüber, welche Hunderassen in den Bundesländern jeweils als gefährliche Hunde beziehungsweise Listenhunde gelten. Für einige der Hunderassen gelten bestimmte Auflagen, damit sie gehalten werden dürfen, für andere brauchen Hundehalter eine Genehmigung oder einen Wesenstest. Selten dürfen die Rassen nicht einmal in Deutschland gehalten werden. Am besten informieren Sie sich in den jeweiligen Verordnungen der Länder.

Baden-Württemberg

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  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Halter dieser Hunde können jedoch durch einen Wesenstest zeigen, dass ihre Hunde nicht gefährlich sind. Andere Hunderassen können ­versicherungspflichtig werden, wenn eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit festgestellt wird:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Mehr Infos zu den Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Seite des Ministeriums des Inneren Baden-Württemberg.

Bayern

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  • Pit Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

In Bayern wird außerdem unterschieden in Hunde:

  • Die unwiderlegbar als Kampfhunde gelten
  • Die grundsätzlich als Kampfhunde gelten, deren Eigenschaft jedoch im Einzelfall durch ein sogenanntes Negativzeugnis widerlegt werden kann
  • Die nicht als Kampfhunde gelten, jedoch mit dem Ziel einer erhöhten Aggressivität oder Gefährlichkeit ausgebildet wurden

Mehr Infos zu den Regelungen in Bayern finden Sie in der Hundeverordnung.

Berlin

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  • (American) Pit Bull
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Mehr Infos zu den Regelungen in Berlin finden Sie im Hundegesetz.

Brandenburg

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  • (American) Pit Bull Terrier (Haltung verboten!)
  • American) Staffordshire Terrier (Haltung verboten!)
  • Bullterrier (Haltung verboten!)
  • Tosa Inu (Haltung verboten!)
  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogo Canario
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Versicherungspflicht gilt für gefährliche Hunde. Die Gefährlichkeit kann sich durch Rasse oder Verhalten des Hundes begründen. Bei anderen Rassen können sich die Hundebesitzer durch Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Mehr Infos zu den Regelungen in Brandenburg finden Sie in der Hundehalterverordnung.

Bremen

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  • (American) Pit Bull Terrier
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Mehr Infos zu den Regelungen in Bremen finden Sie im Hundehaltergesetz.

Hamburg

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  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Mehr Infos zu den Regelungen in Hamburg finden Sie im Hundegesetz.

Hessen

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  • (American) Pit Bull Terrier
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Mehr Infos zu den Regelungen in Hessen finden Sie in der Gefahrenabwehrverordnung.

Mecklenburg-Vorpommern

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  • (American) Pit Bull
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Mehr Infos zu den Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie in der Hundeverordnung.

Nordrhein-Westfalen

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  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastin Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Mehr Infos zu den Regelungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie im Hundegesetz.

Rheinland-Pfalz

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  • (American) Pit Bull
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Mehr Infos zu den Regelungen in Rheinland-Pfalz finden Sie im Landesgesetz

Saarland

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  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pit Bull Terrier

Mehr Infos zu den Regelungen im Saarland finden Sie im Hundegesetz.

Sachsen

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  • (American) Pit Bull
  • (American) Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Mehr Infos zu den Regelungen in Sachsen finden Sie im Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Sachsen-Anhalt

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  • Pitbull-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Mehr Infos zu den Regelungen in Sachsen-Anhalt finden Sie im Hundegesetz.

Expertinnen-Tipp: Hier gibt es keine Rasselisten mehr

„In Thüringen wurde im Februar 2018 die Rasseliste abgeschafft. Dort können die zuständigen Behörden nur dann das Vorlegen eines Sachkundenachweises verlangen, wenn ein Hund zuvor auffällig wurde oder gebissen hat. Dann kann auch ein Wesenstest angeordnet werden. Auch Niedersachsen hat 2022 die Listenhunde-Rasseliste abgeschafft und Schleswig-Holstein bereits in 2016.“

Foto von Gesa Aschmotat
Beraterin

Mögliche Regelungen und Auflagen für Halter von Listenhunden

Je nach Bundesland und deren Verordnung müssen Halter von Listenhunden bestimmten Regelungen folgen und Auflagen erfüllen. Dazu kann unter anderem gehören:

  • Kastration beziehungsweise Sterilisation
  • Wesenstest
  • Maulkorb- und Leinenzwang
  • Polizeiliches Führungszeugnis des Halters
  • Hundeführerschein beziehungsweise Sachkundenachweis
  • Höhere Hundesteuer
  • Nachweis einer Hunde­haftpflicht­versicherung

Hunde­haftpflicht-Pflicht für Halter von Listenhunden in Deutschland

Icon Info

Hunde­haftpflicht­versicherung für Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben

Halter von Listenhunden müssen zwingend eine Hunde­haftpflicht­versicherung abschließen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern können Hundehalter selbst entscheiden, ob sie eine Versicherung abschließen möchten oder nicht. In allen anderen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht, in einigen Bundesländern mitunter auch nur für Listenhunde.

Hunde­haftpflicht-Pflicht und weitere Regelungen


Hunde­haftpflicht­versicherung immer sinnvoll

Unabhängig von einer Versicherungspflicht ist die Hunde­haftpflicht­versicherung auch finanziell für Sie sinnvoll. Kommt es zu einem Unfall oder greift Ihr Tier andere Tiere oder Menschen an, können erhebliche Schäden entstehen, die sehr teuer sind. Ohne Hunde­haftpflicht­versicherung zahlen Sie die Schäden selbst und in voller Höhe.

Mehr zur Hunde­haftpflicht­versicherung

Hunde­haftpflicht­versicherung für Listenhunde in anderen Ländern

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Auch außerhalb Deutschlands gelten bestimmte Hunderassen als Kampfhunde, bei deren Versicherung es Besonderheiten zu beachten gilt. In Frankreich werden Listenhunde beispielsweise in die Kategorien Kampfhunde oder Wach- und Schutzhunde unterteilt. Für die Rassen beider Kategorien muss eine Hunde­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden.

Auch in Spanien ist es Pflicht, eine Hunde­haftpflicht­versicherung für potentiell gefährliche Hunderassen abzuschließen. Hier ist es zusätzlich nötig, dass die Versicherung mindestens einen Schaden in Höhe von 120.000 Euro deckt.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Worauf Halter von Listenhunden beim Abschluss einer Hunde­haftpflicht­versicherung achten müssen

Icon Hundepfote Abdruck

Listenhunde sind schwieriger zu versichern

Grundsätzlich können Sie mit erheblichen Problemen konfrontiert werden, wenn Sie einen Kampfhund versichern möchten. Viele Versicherer lehnen die typischen Rassen grundsätzlich ab.

Doch mittlerweile gibt es viele Hunde­haftpflicht­versicherer, die alle Hunderassen versichern – und damit auch Listenhunde. Dazu gehören unter anderem:

Ehrlichkeit beim Abschluss der Hunde­haftpflicht­versicherung

Seien Sie beim Abschluss der Versicherung unbedingt ehrlich, wenn Sie die Rasse angeben müssen. Spätestens im Schadensfall kommt die Wahrheit heraus. Steht dann eine andere Rasse auf dem Papier, bleiben Sie auf den vollen Kosten sitzen und müssen sich gegebenenfalls noch wegen Versicherungsbetrugs verantworten.

Ist die Hunde­haftpflicht­versicherung für Kampfhunde teurer als für „normale“ Hunde?

Ob eine Hunde­haftpflicht­versicherung für Listenhunde teurer als für „normale“ Hunde ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Viele Versicherer, die Listenhunde versichern, behandeln diese mittlerweile wie alle anderen Hunderassen auch. Andere dagegen nehmen einen Aufschlag für die entsprechend als gefährlich eingestufte Hunderasse.


Icon Taschenrechner

Beispiel: Golden Retriever vs. American Staffordshire Terrier

Golden RetrieverAmerican Staffordshire Terrier
Deckungssumme20 Mio. €20 Mio. €
Selbst­beteiligung150 €150 €
Jahresbeitrag48,12 €69,84 €

Warum ist es wichtig, Tarife für Listenhunde zu vergleichen?

Das hat vor allem den Vorteil, dass die Versicherer Ihnen verschiedene Tarife anbieten können. Mit den Tarifen erwarten Sie auch unterschiedliche Kosten. Während Sie bei Versicherer A pro Jahr 160 Euro Beiträge zahlen, können Sie bei dem anderen 60 Euro sparen. Damit einher gehen natürlich auch die Leistungen, also etwa die Versicherungssumme, die Vertragslaufzeit oder die Höhe der Selbst­beteiligung.

Wenn Sie unseren Tarifrechner nutzen, können Sie dort selbstverständlich auch Ihre Hunderasse auswählen und sich die relevanten Tarife der Hunde­haftpflicht­versicherung anzeigen lassen. So finden Sie den günstigsten und besten Tarif für sich und Ihren Vierbeiner.

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Hunde­haftpflicht­versicherung für Listenhunde im Test 2024

Icon Stern

Regelmäßige Testberichte zur Hunde­haftpflicht­versicherung

Generell wird die Hunde­haftpflicht­versicherung regelmäßig in unabhängigen Tests untersucht. Diese Testergebnisse können Sie als erste Orientierung nutzen, wenn Sie eine Hunde­haftpflicht­versicherung für einen Listenhund abschließen möchten. Auf unserer Hauptseite zur Hunde­haftpflicht­versicherung im Test haben wir Ihnen alle Testsieger übersichtlich aufgelistet.

Hunde­haftpflicht­versicherung im Test 2024

Fazit

Halter von sogenannten Listenhunden müssen einiges beachten. In fast allen Bundesländern müssen sie ver­pflichtend eine Hunde­haftpflicht­versicherung abschließen. Dabei ist es wichtig, dass Sie vorher verschiedene Tarife miteinander vergleichen und darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen mitversichert sind. So finden nicht nur einen Versicherer, der Ihren Hund überhaupt versichert, sondern auch den günstigsten Tarif. Denn Besitzer von Listenhunden zahlen oftmals etwas mehr als Halter von „normalen“ Hunden.

Je nach Bundesland gibts es außerdem noch weitere Auflagen und Regelung zur Haltung von Hunden, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Informieren Sie sich daher ausführlich über die entsprechenden Verordnungen und Hundegesetze Ihres Bundeslandes.

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Katharina Burnus
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