Schäden durch den eigenen Hund

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Schäden, die der eigene Hund verursacht, steht prinzipiell der Hundehalter in der Haftung.
  • Verursacht der Hund einen Personen- oder Sachschaden bei einem Dritten, leistet eine Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung.
  • Jedoch zahlt eine Hunde­haft­pflicht nicht bei Eigen­schäden, also Schäden, die der Hund dem Hundehalter, Personen im Haushalt oder dem Eigentum zufügt.

Das erwartet Sie hier

Was zu tun ist, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht hat, und wann die Versicherung die Kosten (nicht) übernimmt.

Inhalt dieser Seite
  1. Was tun im Schadensfall?
  2. Was zahlt die Hunde­­haftpflicht?
  3. Hunde­­haftpflicht: eigene Schäden
  4. Fazit

Fremdschaden durch Ihren Hund: Das ist jetzt zu tun

Was tun im Schadensfall

Wenn Sie einen Hund besitzen, besteht immer das Risiko, dass dieser einen Schaden verursacht hat. Geschieht dies, haben Sie als Halter mehrere Pflichten, denen Sie nachkommen müssen:

Icon Achtung
  1. Leisten Sie erste Hilfe, falls eine Person zu Schaden gekommen ist, bzw. sichern Sie die Unfallstelle. Tun Sie, was nötig ist, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.
  2. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung – das gilt sowohl für die verantwortliche als auch die geschädigte Person
  3. Dokumentieren Sie den Unfallhergang mit Fotos und lassen Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen geben, falls Sie den Unfallhergang später beweisen müssen.
  4. Geben Sie den Sachbearbeitern Ihrer Versicherung alle Informationen, welche diese für die Schadensregulierung benötigen.

Ist dies geschehen, überprüft Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung für Sie, ob die Schadenersatzansprüche gegen Sie berechtigt sind. Entweder wehrt Sie diese in Ihrem Namen ab oder leistet maximal bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme Schadenersatz. Sie zahlen nur den Selbstbehalt.


Schäden durch den eigenen Hund – wer haftet?

Wenn der eigene Hund einen Schaden verursacht, haftet prinzipiell der Hundehalter. Denn dieser ist grundsätzlich dafür verantwortlich, seinen Hund zu jeder Zeit unter Kontrolle zu halten. Doch schnell kann es passieren, dass der Hund eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Für den Schaden muss dann der Tierhalter aufkommen, egal, ob jemand über die Hundeleine gestolpert ist oder ob der Hund zugebissen hat.

Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung – Hundehalter müssen auch dann für von Ihrem Haustier verursachte Schäden aufkommen, wenn sie sich vollkommen korrekt verhalten haben. Geregelt wird die Tierhalterhaftung im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Was genau sagt das BGB?

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Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Quelle: BGB, § 833

Welche Kosten sind möglich?

Schadensfälle durch einen Hund können sehr teuer werden. Möglich sind z.B. folgende Szenarien:

  • Personenschaden durch Hund: Ein Hund läuft unerwartet auf den Fahrradweg und zwingt eine Fahrradfahrerin zu einer Vollbremsung. Sie gerät ins Rutschen, stürzt und zieht sich mehrere Prellungen und eine Gehirnerschütterung zu. Der Hundebesitzer schuldet ihr Schmerzensgeld. Mögliche Kosten (je nach Schwere der Verletzungen): 130 – 5.000 €
  • Sachschaden: Ein Hund hinterlässt so tiefe Kratzer in einer Haustür, dass diese ersetzt werden muss. Die Kosten belaufen sich auf 1.300 €
  • Mietsachschaden: In einer Ferienwohnung reißt ein Hund einen Fernseher an dessen Kabel auf den Boden, woraufhin das 600 € teure Gerät nicht mehr funktioniert und ersetzt werden muss.

Lohnt es sich, die Versicherung in Anspruch zu nehmen?

Beschädigt Ihr Hund fremdes Eigentum und verursacht dabei nur einen geringen Schaden kann es sich durchaus lohnen, die Kosten selbst zu tragen, statt den Schaden zu melden und z.B. das zerbissene Paar Schuhe für 150 Euro einfach selbst zu ersetzen. Hunde­haftpflicht­versicherer können Kunden, die zu häufig Schadensfälle melden, kündigen, woraufhin es schwierig wird, eine neue Versicherung zu finden.

Icon Hund

Schadensbeispiele

Wer haftet im Schadensfall und wann zahlt die Versicherung? Schauen Sie es sich anhand einiger weiterer Beispiele an.

Hund zerkratzt die Tür in einer Mietswohnung

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Ein Hund zerkratzt eine Tür, um ins Schlafzimmer, in den Garten oder ins Freie zu gelangen. So mancher Hundebesitzer erhofft sich, dass die Versicherung einen solchen Schaden ersetzt. Doch diese wird argumentieren, dass es sich um eine gewöhnliche Abnutzung und einen steten Verschleiß handelt. Die Kratzer seien nicht das Ergebnis eines plötzlichen, unerwarteten Ereignisses. Die Schadenshöhe setzt sich aus dem Preis für eine neue Zimmertür sowie Demontage und Montage der neuen Tür zusammen. Gehört die Tür jedoch nicht zum eigenen Haushalt, kann die Versicherung unter Umständen für den Schaden aufkommen.

Hund läuft vor ein Auto

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Wenn der Hund vor ein Auto läuft, wird der Hundehalter im ersten Moment nur darauf hoffen, dass seinem Vierbeiner nichts passiert. Kommt es jedoch durch das Verhalten des Hundes zu Sach- oder gar Personenschäden, muss der Halter dafür aufkommen. Die Kostenübernahme durch den Versicherer hängt hier jedoch von der Schuldfrage ab.

Häufig lässt sich nur schwer sagen, ob der Unfallschaden geringer ausgefallen wäre, wenn der Autofahrer langsamer oder achtsamer gefahren wäre. So lässt sich die Schuldfrage selten eindeutig klären. Daher wird bei Autounfällen bei denen ein Hund involviert ist, gern eine Haftungsquote verwendet. Der Unfallgegner muss sich dann in gewissem Umfang an den Kosten beteiligen.

Hund läuft vor ein Fahrrad

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Läuft ein Hund vor ein Fahrrad und verursacht dadurch einen Unfall, haftet der Hundebesitzer. Meist handelt es sich nur um einen leichten Personen- und Sachschaden, doch es kann auch zu schweren Verletzungen kommen. Nach der sogenannten Gefährdungshaftung steht der Hundehalter in der Pflicht, für den entstandenen Schaden zu haften. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob der Halter selbst keine Schuld hat oder ob er fahrlässig gehandelt hat. In welcher Höhe der Halter für die Schäden am Rad und Schmerzensgeld aufkommen muss, hängt von den jeweiligen Umständen des Unfalls zwischen Fahrradfahrer und Hund ab.

Trotz der allgemeinen Gefährdungshaftung gibt es Grauzonen. Geht das Gericht beispielsweise von einer Überreaktion des betroffenen Fahrradfahrers aus, wird diesem eine Mitschuld zugesprochen. Im August 2015 urteilte das Amtsgericht Coburg, dass einem Radfahrer aufgrund einer überzogenen Schreckreaktion kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Der Radfahrer hatte angegeben, er sei vom Fahrrad gefallen, weil ihn ein Hund anbellte. Er verlangte vom Hundebesitzer Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe. Das Gericht sah dies als unangemessen an und verwies auf eine schuldhafte Überreaktion des Klägers.

Hund rennt Fahrrad hinterher

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Ein Hund rennt einem Fahrrad hinterher, um seinen Jagdtrieb auszuleben. Für einige Vierbeiner ist es regelrecht ein Sport, Fahrrädern hinterherzulaufen. Aus dieser Situation kann sich jedoch schnell ein Unfall ergeben. Der Radfahrer wird unachtsam, da er vom Tier irritiert ist. Dies kann leicht in einen gefährlichen Sturz münden. Manchmal beißt der Hund sogar in den Fuß oder das Bein des Radfahrers.

In der Regel wird nun der Halter zur Haftung für den Schaden herangezogen. Eine Hunde­haftpflicht­versicherung übernimmt hier die Kosten des Personen- oder Sachschadens, da es sich bei dem Radfahrer um eine dritte Person handelt. Dabei ist unerheblich, ob das Tier sich von der Leine gerissen hat oder gar nicht angeleint war.

Was zahlt die Hunde­haftpflicht?

Wieso die Hunde­haftpflicht wichtig ist

Schäden, die durch den Hund verursacht werden, können große finanzielle Auswirkungen für den Hundehalter haben. Einige Hundebesitzer sind der Meinung, ihre Privat­haftpflicht­versicherung würde bei Schäden durch den Hund ausreichen – das ist jedoch falsch. Die Haftpflicht­versicherung deckt keine Schäden, die der eigene Hund Dritten zufügt.

Deswegen ist eine Hunde­haftpflicht­versicherung sinnvoll und dringend zu empfehlen. Sie verhindert, dass dem Hundebesitzer aufgrund von Schadensersatzansprüchen seitens Dritter der finanzielle Ruin droht. Mehr zu den Leistungen der Hunde­haftpflicht können Sie auf unserer Hauptseite zum Thema nachlesen:

Hunde­haftpflicht­versicherung

Pflicht in einigen Bundesländern

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Darüber hinaus ist in vielen Bundesländern der Abschluss einer Hunde­haftpflicht­versicherung Pflicht – zumindest für bestimmte Hunde. In sechs Bundesländern müssen alle Hundebesitzer eine entsprechende Versicherung vorweisen. Eine komplette Übersicht zur Hunde­haftpflicht-Pflicht finden Sie hier:

Wo ist die Hunde­haftpflicht Pflicht

Was zahlt die Hunde­haftpflicht­versicherung?

Folgende Schadensarten können durch die Hunde­haftpflicht­versicherung abgedeckt werden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens (z.B. Verdienstausfall)
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Forderungsausfalldeckung (Versicherung springt ein, wenn jemand den Versicherungsnehmer schädigt und den Schaden nicht bezahlen kann)
  • Mietsachschäden
  • Schäden an gemieteten Objekten
  • Hüten durch dritte Personen

Personen- und Sachschäden sind in der Regel abgedeckt, ob Mietsachschäden und Schäden an gemieteten Objekten versichert sind, hängt vom individuellen Tarif ab. Versichert sind z.B. auch ungewollte Deckakte und Flurschäden.

Achten Sie bei der Entscheidung für einen Tarif der Hunde­haftpflicht­versicherung darauf, dass dieser auch Mietsachschäden versichert, inklusive Schäden an beweglichen Objekten. Falls Sie mit Ihrem Hund verreisen möchten, sollten auch Schäden in Ferienunterkünften und im Ausland versichert sein.

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Wann zahlt die Hunde­haftpflicht nicht?

Es gibt mehrere Situationen, in denen die Hunde­haftpflicht nicht zahlt. Das sind z.B.

  • bei den meisten Eigenschäden (mehr dazu im nächsten Kapitel)
  • bei Strafen und Bußgeldern
  • bei Vorsatz und bei Schäden, die auf offensichtlich gefahrdrohende Umstände zurückzuführen sind
  • bei zu später Schadensmeldung

Wie bereits erwähnt, sind z.B. nicht in jeder Versicherung Schäden an gemieteten Objekten mitversichert, und Sie sollten auch genau nachlesen, ob sich die Versicherung nur auf Sie erstreckt oder auch auf andere Personen, die auf den Hund aufpassen.

Gewerblich genutzte Hunde sind oft ausgeschlossen. Für sie (also für Wachhunde, Hütehunde, etc) muss in der Regel eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden.

Mehr zur betrieblichen Hunde­versicherung

Zahlt die Hunde­haftpflicht bei Eigenschäden?

Hund verursacht Schaden im eigenen Haushalt – ist das versichert?

Der eigene Hund kann nicht nur Schäden bei fremden Personen verursachen, sondern auch beim Hundehalter selbst. In diesem Fall wird von einem Eigenschaden gesprochen. Dies ist häufig der Fall, wenn der eigene Hund den Hundehalter selbst beißt oder die eigenen Möbel zerstört.

Im Allgemeinen sind Eigenschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dieser Leistungsausschluss trifft nicht nur auf Schäden am versicherten Hundehalter sowie seinem Eigentum zu, sondern darüber hinaus auch auf alle Personen, die im selben Haushalt leben. Sowohl Hunde­haftpflicht als auch die private Haftpflicht und Hausrat­versicherung leisten hier nicht. Der Schaden muss selbst gezahlt werden.

Mehr zu Eigenschäden in der Hunde­haftpflicht

Icon Schlüsselbund

Schäden in der Mietwohnung

Schäden durch den Hund in der eigenen Wohnung fallen für gewöhnlich nicht in den Haftungsbereich der Versicherung. Hundebesitzer in einer Mietwohnung könnten argumentieren, dass die Mietsachschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung abgedeckt wären. In der Regel ist dies allerdings nicht der Fall, da die Schäden zumeist nicht durch ein plötzliches Ereignis verursacht werden, sondern oft zur regulären Abnutzung zählt.

Fazit

Wenn Ihr Hund einer anderen Person oder deren Eigentum Schaden zufügt, übernimmt Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung die Kosten. Die Privat­haftpflicht­versicherung zahlt hingegen nicht. Eigenschäden – also Schäden, die Ihnen oder einer anderen Person aus Ihrem Haushalt durch den Hund entstehen – müssen Sie ebenfalls selbst bezahlen.


Die häufigsten Fragen zu Schäden durch den eigenen Hund

Was deckt die Hunde­haftpflicht ab?

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Die Hunde­haftpflicht leistet bei Schäden, die Ihr Hund Dritten zufügt. Das beinhaltet Sach- und Personenschäden ebenso wie Flurschäden und ungewollte Deckakte sowie Vermögensschäden in Folge von Sach- und Personenschäden. Ob Mietsachschäden versichert sind, hängt von Ihrer Police ab.

Was passiert, wenn mein Hund jemanden gebissen hat?

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Wenn ihr Hund eine andere Person gebissen hat, kommen oft eine Anzeige und Schmerzensgeldforderungen auf den Hundehalter zu. Die Kosten können sich hier zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro bewegen. Unter Umständen leitet auch das Ordnungsamt ein Verfahren ein, um zu ermitteln, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden soll. Darauf können Maulkorbzwang und Leinenpflicht oder die Anordnung eines Wesenstests folgen.

Was passiert, wenn man keine Hunde­haftpflicht hat?

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Wer keine Hunde­haftpflicht hat, verstößt damit in zahlreichen Bundesländern gegen gesetzliche Regelungen. Vor allem jedoch bedeutet das, dass man im Zweifelsfall die Kosten eines Schadens allein tragen muss. Gerade bei Personenschäden kommen damit potenziell sehr hohe Kosten auf Hundehalter zu.

Wer haftet bei einem Unfall mit Hund?

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Fast immer haftet der Hundehalter, unabhängig davon, ob er sich falsch verhalten hat. Ausnahmen gibt es, wenn der Unfall durch das falsche Reagieren des Unfallgegners stattfand oder sich nicht nachweisen lässt, dass die Hunde und damit ihr Halter unmittelbare Ursache waren.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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