- Hundehalter haften für alle Schäden, die der eigene Hund verursacht. Das gilt auch, wenn der Hund jemanden gebissen hat.
- Nach einem Hundebiss kann der Geschädigte Schmerzensgeld oder Schadensersatz fordern, was entweder der Hundehalter selbst oder seine Hundehaftpflichtversicherung zahlen muss.
- Unter Umständen schaltet sich das Ordnungsamt ein, um einen Wesenstest beim Hund durchführen zu lassen.
- Hat der Hund einen anderen Hund gebissen, haftet der Hundehalter gegenüber dem geschädigten Hundehalter.
- Wer von seinem eigenen Hund gebissen wurde, kann nicht mit einer Leistung seiner Hundehaftpflicht rechnen.
Hund hat gebissen: die rechtlichen Folgen
Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten. Beißt der Hund dennoch zu, haftet der Halter. Dies gilt für Sachschäden, für Personenschäden und für Vermögensschäden. Welche rechtlichen Folgen ein Hundebiss hat, hängt sowohl vom Schaden als auch vom Geschädigten ab.
Schäden, für die der Hundehalter aufkommen muss
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Entgeltschaden
Weitere Ansprüche
Informiert in 6 Minuten: Hundebiss – Was tun?
Mein Hund hat eine Person gebissen – was tun?
Im Grunde ist es egal, wen der Hund beißt, sei es der Besuch oder der Briefträger. In jedem Fall haftet der Hundehalter für alle Schäden, die sein Hund verursacht.
Folgender Ablauf ist üblich:
- Hat Ihr Hund eine Person gebissen, sodass dieser zum Arzt muss, wird der Fall aktenkundig, denn Hundebisse müssen gemeldet werden.
- Dann schaltet sich die Behörde ein. Je nach Sachlage fordern die Behörden einen Wesenstest für den Hund. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Inhalte dieses Wesenstests. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig auf den Besuch der Behörde einzustellen und Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund keine Möglichkeit mehr hat, jemanden zu beißen.
- Außerdem kann der Geschädigte eventuell Schadensersatz fordern. Dieser wird entweder vom Hundehalter aus eigener Tasche oder seiner Hundehaftpflicht beglichen.
Was tun, wenn mich ein fremder Hund gebissen hat?
Was tun, wenn mich mein eigener Hund gebissen hat?
Weitere Informationen, was Sie bei Schäden durch den eigenen Hund tun können, erhalten Sie hier:
Schäden durch den eigenen Hund – was tun?
Mein Hund hat einen anderen Hund gebissen – was tun?
Auch hier gilt der Grundsatz: Wenn ein Hund durch einen Biss einen Schaden verursacht hat, haftet der Halter. Wenn der Schaden bei einem anderen Hund entstanden ist, haftet der Halter gegenüber dem geschädigten Halter. Ob eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, ist ebenfalls abhängig davon, ob zum Beispiel gegen eine Leinenpflicht verstoßen wurde oder der Halter bzw. der Hundeführer sorglos gehandelt hat. Ist dies nicht der Fall, springt die Hundehaftpflicht in der Regel ein.
So hilft die Hundehaftpflichtversicherung weiter
Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich:
- Sachschäden,
- Personenschäden und
- Vermögensschäden
an Dritten ab. Wenn der eigene Hund also zum Beispiel den Pizzaboten gebissen hat, kommt die Hundehaftpflicht für die zerrissene Hose (Sachschaden), für die Arztrechnung (Personenschaden) und für einen eventuellen Verdienstausfall (Vermögensschaden) auf. Eine reguläre Haftpflichtversicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um die Schäden, die der eigene Hund verursacht hat, abzudecken. Eine gute Hundehaftpflicht zu haben, ist also unerlässlich. Wer als Hundehalter keine Versicherung abgeschlossen hat, muss er für sämtliche Kosten selbst aufkommen.
Bei der Hundehaftpflichtversicherung gibt es einiges zu beachten. Lesen Sie hier alle Infos:
Während einige Bundesländer den Hundehaltern freistellen, ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, haben andere Bundesländer eine Versicherungspflicht eingeführt. Zuletzt war dieses in sechs Bundesländern der Fall: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Erkundigen Sie sich bei zum Beispiel Ihrem Ordnungsamt, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten.
Eine Übersicht zu den Thema Hundehaftpflicht Pflicht finden Sie hier:
Dann zahlt die Versicherung nicht
Die Hundehaftpflichtversicherung verweigert in der Regel die Zahlung in folgenden Fällen:
- Wenn ein Leinenzwang bestand, das Tier aber trotzdem nicht angeleint war und dann eine Schaden verursacht hat.
- wenn der Schaden zu spät gemeldet wurde.
- Bei Strafen und Bußgelder, für diese müssen Halter selbst aufkommen, unabhängig vom gewählten Versicherungsschutz.
- Wenn Ihr eigener Hund Schäden bei Ihnen selbst verursacht.
Eine leistungsstarke und dennoch bezahlbare Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter enorm wichtig. Sehen Sie hier die aktuellen Testsieger:
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