Hund hat gebissen: Was tun?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Hundehalter haften für alle Schäden, die der eigene Hund verursacht. Das gilt auch, wenn der Hund jemanden beißt.
  • Nach einem Hundebiss kann der Geschädigte Schmerzensgeld oder Schadensersatz fordern, was entweder der Hundehalter selbst oder seine Hunde­haftpflicht­versicherung zahlen muss.
  • Unter Umständen schaltet sich das Ordnungsamt ein, um einen Wesenstest beim Hund durchführen zu lassen.
  • Hat der Hund einen anderen Hund gebissen, haftet der Hundehalter gegenüber dem geschädigten Hundehalter.
  • Wer von seinem eigenen Hund gebissen wurde, kann nicht mit einer Leistung seiner Hunde­haftpflicht rechnen.

Das erwartet Sie hier

Was Sie bei einem Hundebiss tun können und welche Versicherung in einem solchen Fall zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Folgen für den Hundehalter
  2. Hund beißt Person
  3. Hund beißt anderen Hund
  4. So hilft die Hunde­­haftpflicht

Hund hat gebissen: die rechtlichen Folgen

Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten. Beißt der Hund dennoch zu, haftet der Halter. Dies gilt für Sachschäden, für Personenschäden und für Vermögensschäden. Welche rechtlichen Folgen ein Hundebiss hat, hängt sowohl vom Schaden als auch vom Geschädigten ab.

Schäden, für die der Hundehalter aufkommen muss

Schadensersatz

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Sachschäden, die auf den Hundebiss zurückzuführen sind, müssen vom Hundehalter beglichen werden. Diese können zum Beispiel zerrissene Hosen oder auch kaputte Fahrräder sein (wenn der Hundebiss zu einem Sturz mit dem Fahrrad geführt hat). Außerdem müssen eventuelle Kosten für Hilfs- und Heilmittel vom Halter bzw. dessen Versicherung erstattet werden, also Medikamente und Gehhilfen. Auch Fahrtkosten zu Ärzten zählen dazu.

Schmerzensgeld

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Wurde eine Person durch einen Hundebiss verletzt, hat diese Person Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt unter anderem von der Art und der Intensität der Verletzung ab. So kann ein Hundebiss mit eher harmlosen körperlichen Folgen ein Schmerzensgeld von wenigen hundert Euro nach sich ziehen, während ein Biss, der im Krankenhaus behandelt werden muss und zu einer Infektion führt, schnell zu einem Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro führen kann.

Entgeltschaden

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Wenn der Hundebiss dazu führt, dass der Geschädigte 6 Wochen oder länger nicht arbeiten kann, muss dem Geschädigten das entgangene Entgelt gezahlt werden. Üblicherweise wird dieses mit dem Krankengeld, das die Krankenkasse zahlt, verrechnet.

Weitere Ansprüche

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Geschädigte können unter Umständen weitere Ansprüche geltend machen wie zum Beispiel einen Haushaltsführungsschaden, wenn der eigene Haushalt nach dem Biss des Hundes nicht mehr geführt werden kann.

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Das tut das Ordnungsamt, wenn der Hund gebissen hat

Gibt es nach einem Hundebiss eine Anzeige, prüft das Ordnungsamt, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Der Halter bekommt nach einem gemeldeten Biss in der Regel einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er sich zum Vorfall äußern kann. Hier kann er auch eventuelle Zeugen benennen. Das Ordnungsamt kann nach Abschluss der Prüfung zum Beispiel anordnen, dass der Hund an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen muss. Zudem kann ein sog. Wesenstest angeordnet werden, um eingehender zu prüfen, ob der Hund eine Gefahr darstellt.

Mein Hund hat eine Person gebissen – was tun?

Im Grunde ist es egal, wen der Hund beißt. Sei es der Besuch oder der Briefträger, in jedem Fall haftet der Hundehalter für alle Schäden, die sein Hund verursacht.

Folgender Ablauf ist üblich:

  1. Hat Ihr Hund eine Person gebissen, sodass diese zum Arzt muss, wird der Fall aktenkundig. Denn Hundebisse müssen gemeldet werden.
  2. Dann schaltet sich die Behörde ein. Je nach Sachlage fordern die Behörden einen Wesenstest für den Hund. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Inhalte dieses Wesenstests. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig auf den Besuch der Behörde einzustellen und Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund keine Möglichkeit mehr hat, jemanden zu beißen.
  3. Außerdem kann der Geschädigte eventuell Schadensersatz fordern. Dieser wird entweder vom Hundehalter aus eigener Tasche oder seiner Hunde­haftpflicht beglichen.

Was tun, wenn mich ein fremder Hund gebissen hat?

Wenn Sie von einem fremden Hund gebissen wurden, sollten Sie sich in jedem Fall die Adresse des Halters notieren und die Verletzungen dokumentieren, für den Fall, dass Sie Schadensersatz fordern möchten. Je nach Schwere der Attacke kommt auch eine Anzeige in Frage. Außerdem sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls gegen Tetanus impfen lassen.

Was tun, wenn mich mein eigener Hund gebissen hat?

In einem solchen Fall leistet die eigene Hunde­haftpflicht nicht. Wer von seinem eigenen Hund gebissen wurde, kann einen Versicherungsschaden höchstens über die Krankentagegeld­versicherung abwickeln. Sind Sie so schwer verletzt, dass Sie länger als 6 Wochen nicht arbeitsfähig sind (zum Beispiel aufgrund einer Infektion), übernimmt die Krankenkasse hier zwei Drittel des Gehalts. Das letzte Drittel übernimmt zum Beispiel die private Zusatz­versicherung.

Weitere Informationen, was Sie bei Schäden durch den eigenen Hund tun können, erhalten Sie hier:

Schäden durch den eigenen Hund – was tun?

Mein Hund hat einen anderen Hund gebissen – was tun?

Icon Hund

Auch hier gilt der Grundsatz: Wenn ein Hund durch einen Biss einen Schaden verursacht hat, haftet der Halter. Wenn der Schaden bei einem anderen Hund entstanden ist, haftet der Halter gegenüber dem geschädigten Halter. Ob eine abgeschlossene Hunde­haftpflicht­versicherung den Schaden übernimmt, ist ebenfalls abhängig davon, ob zum Beispiel gegen eine Leinenpflicht verstoßen wurde oder der Halter bzw. der Hundeführer sorglos gehandelt hat. Ist dies nicht der Fall, springt die Hunde­haftpflicht in der Regel ein.

So hilft die Hunde­haftpflicht­versicherung weiter

Icon Schutzschild

Eine Hunde­haftpflicht­versicherung deckt grundsätzlich folgende Schäden an Dritten ab:

  • Sachschäden,
  • Personenschäden und
  • Vermögensschäden

Wenn der eigene Hund also zum Beispiel den Pizzaboten gebissen hat, kommt die Hunde­haftpflicht für die zerrissene Hose (Sachschaden), für die Arztrechnung (Personenschaden) und für einen eventuellen Verdienstausfall (Vermögensschaden) auf. Eine reguläre Haftpflicht­versicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um die Schäden, die der eigene Hund verursacht hat, abzudecken. Eine gute Hunde­haftpflicht zu haben, ist also unerlässlich. Wer als Hundehalter keine Versicherung abgeschlossen hat, muss er für sämtliche Kosten selbst aufkommen.

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Hunde­haftpflicht in einigen Bundesländern Pflicht

Während einige Bundesländer den Hundehaltern freistellen, ob sie eine Hunde­haftpflicht­versicherung abschließen, haben andere Bundesländer eine Versicherungspflicht eingeführt. Zuletzt war dieses in 6 Bundesländern der Fall:

  1. Berlin
  2. Hamburg
  3. Niedersachsen
  4. Sachsen-Anhalt
  5. Schleswig-Holstein
  6. Thüringen

Erkundigen Sie sich zum Beispiel bei Ihrem Ordnungsamt, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten. Eine Übersicht zu den Thema Hunde­haftpflicht Pflicht finden Sie hier:

Wann ist die Hunde­haftpflicht Pflicht?


Dann zahlt die Versicherung nicht

Die Hunde­haftpflicht­versicherung verweigert in der Regel die Zahlung in folgenden Fällen:

  • Wenn ein Leinenzwang bestand, das Tier aber trotzdem nicht angeleint war und dann eine Schaden verursacht hat.
  • wenn der Schaden zu spät gemeldet wurde.
  • Bei Strafen und Bußgelder müssen Halter selbst aufkommen, unabhängig vom gewählten Versicherungsschutz.
  • Wenn Ihr eigener Hund Schäden bei Ihnen selbst verursacht.

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