Neue Gesetze und Regelungen: Das bringt 2023

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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Neuerungen, die 2023 bringt, sind von Regelungen zur Entlastung der Bevölkerung geprägt.
  • Es erhöhen sich beispielsweise diverse Freibeträge und Pauschbeträge bei der Steuer.
  • Auch für Konsumenten gibt es diverse Veränderungen, zum Beispiel bei Regelungen für die Nutzung von Mehrwegverpackungen und bei der Ausgabe von EC-Karten.
  • Einige wichtige Änderungen und Reformen sind aktuell noch nicht verbindlich beschlossen.

Änderungen für Angestellte und Auszubildende

Icon Sprechblase

Elektronische Krankschreibung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte eigentlich bereits im Sommer 2022 kommen, allerdings gibt es sie nun doch erst ab Januar 2023. Ab Januar muss man keinen gelben Schein mehr bei Arbeitgeber und Krankenkasse abgeben, stattdessen leitet die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter. Arbeitnehmer müssen also nur noch telefonisch oder anderweitig beim Arbeitgeber Bescheid geben, dass sie krank sind.

Krank im oder vor dem Urlaub: Diese Ansprüche haben Sie


Mindest­ausbildungsvergütung

Der Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde soll erst 2024 wieder steigen. Dafür jedoch gibt es 2023 eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung, also einen neuen „Mindestlohn für Azubis“. Die Vergütung beträgt ab dem 1. Januar 2023:

  • 1. Ausbildungsjahr: 620 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 732 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 837 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 868 Euro

Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte

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2023 stehen zwei Erhöhungen des Mindestlohns für Pflegekräfte bevor. Ab dem 1. Mai 2023 gilt folgendes Mindestgehalt:

  • 13,90 Euro für Pflegehilfskräfte
  • 14,90 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte
  • 17,65 Euro für Pflegefachkräfte

Am 1. Dezember 2023 steigt das Mindestgehalt dann ein weiteres Mal auf:

  • 14,15 Euro für Pflegehilfskräfte
  • 15,25 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte
  • 18,25 Euro für Pflegefachkräfte

Darüber hinaus erhalten Beschäftigte in der Altenpflege ab 2023 einen höheren Urlaubsanspruch.

Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst

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Ab Januar 2023 beginnen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, was rund 2,5 Millionen Beschäftigte betrifft. Ver.di fordert 10,5 Prozent mehr Gehalt.

Icon Graph

Neue Versicherungspflicht­grenze in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Ab dem 1. Januar 2023 sind Angestellte nicht mehr in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig, wenn sie mindestens 66.600 Euro pro Jahr verdienen. Das sind 5.550 Euro pro Monat.


Änderungen bei der Steuer

Höherer Grundfreibetrag

Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro. Das ist eine Anhebung von 561 Euro. Für 2024 ist eine weitere Anhebung geplant. Der Ausbildungsfreibetrag steigt 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro.

Icon Graph

Icon Schreibtischstuhl

Höhere Pauschbeträge

Der Sparerpauschbetrag steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr. Der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich auf 1.230 Euro und die Erhöhung der Fernpendlerpauschale von 35 auf 38 Cent gilt weiter. Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet: Sie ermöglicht nun auch pro Homeoffice-Tag einen Werbekostenabzug von sechs Euro bei der Einkommenssteuer. Bisher konnte man hier maximal 600 Euro pro Jahr absetzen, 2023 werden es maximal 1.260 Euro.

News 2022: Homeoffice und Unfall­versicherung

Weitere Änderungen

Auch andere Werte ändern sich bei der Steuer. Die Ausnahme stellt hier die Reichensteuer dar:

  • Der Freibetrag für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro (36.260 Euro bei Zusammenveranlagung)
  • Neuer Spitzensteuersatz: ab 62.810 Euro
  • Reichensteuer: unverändert ab 277.826 Euro
Icon Kind

Höherer Kinderfreibetrag und höheres Kindergeld

Der Kinderfreibetrag steigt ab dem 1. Januar 2023 auf 6.024 Euro. Darüber hinaus gibt es weiterhin den Erziehungs- und Betreuungsfreibetrag – zusammen mit diesem kommt man auf über 8.000 Euro. Auch das Kindergeld steigt: Ab 2023 beträgt es einheitlich 250 Euro. Ob Eltern den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld erhalten, hängt davon ab, wovon sie mehr profitieren.

Anhebung der CO2-Steuer wird verschoben

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Die Erhöhung der CO2-Bepreisung auf die nächste Stufe, die eigentlich 2023 stattfinden sollte, wird auf das nächste Jahr verschoben.

Immobilien erben wird teurer

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Ab Anfang 2023 ändern sich einige der Werte, auf deren Grundlage der Staat den Wert einer vererbten Immobilie ermittelt. Dies kann zu einer deutlich höheren Erbschaftssteuer führen, wenn man eine wertvolle Immobilie erbt. Mehr dazu können Sie hier nachlesen:

Immobilien erben: Das ändert sich 2023

Änderungen bei der Mobilität

49-Euro-Ticket

Ursprünglich sollte ein 49-Euro-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr ab dem 1. Januar 2023 erhältlich sein. Es zeichnet sich jedoch ab, dass dies nicht der Fall sein wird. Nach wie vor besteht das Ziel, 2023 ein bundesweit gültiges Ticket zu einem Preis zwischen 49 und 69 Euro einzuführen.

So sieht das Modell des 49-Euro-Ticket aus

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Das Ticket soll als ein monatlich kündbares Abo erhältlich sein und es den Abonnenten ermöglichen, bundesweit den Nahverkehr zu nutzen. Es ist eine Einführungsphase von zwei Jahren geplant: Nach dem ersten Jahr, in dem das Ticket 49 Euro kostet, soll der Preis dynamisch an die Inflation angepasst werden. Bei den Auseinandersetzungen um das Ticket geht es in erster Linie um dessen Finanzierung.

Icon Standort Markierung

Regionale Übergangslösungen

Da die Einführung zum Anfang des nächsten Jahres voraussichtlich nicht funktionieren wird, gibt es regionale Übergangslösungen. In Berlin wird das 29-Euro-Ticket, das nur für Berlin gilt, aber ansonsten ganz ähnlich funktioniert, bis März 2023 verlängert.


Mehr ICE, mehr Bauarbeiten

2023 kommen bei der Deutschen Bahn 37 Züge hinzu. Im Verlauf des Jahres steigt die Anzahl der ICE-Sitzplätze auf 19.000. Außerdem kommen zusätzliche Verbindungen ins europäische Ausland und auch mehr Nachtzuglinien. Es sind jedoch auch umfangreiche Bauarbeiten geplant.

Icon Zug

Icon Auto

Förderung wird reduziert

2023 bringt auch Änderungen für Autofahrer und Autokäufer. Beispielsweise entfällt die Förderung für Plug-In-Hybride. Die Förderung für den Kauf von Elektroautos reduziert sich.


Frist für Anpassung von Verbandskästen endet

Bereits letztes Jahr wurde eine neue Norm für Verbandskästen beschlossen, die folgende Änderungen mit sich bringt: Man muss zwei Gesichtsmasken mit sich führen, braucht aber nur noch ein Dreieckstuch statt zwei und es muss kein Verbandstuch mit der Größe 40 x 60 cm mitgeführt werden. Die Toleranzfrist, bis zu deren Ende die Kästen angepasst sein müsssen, endet mit dem 1. Februar.

Icon OP-Maske

Führerscheinaustausch und TÜV

2023 geht der Austausch von alten Führerscheinen weiter. Menschen der Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihre rosa oder graue Führerscheine in Scheckkarten umtauschen, die Jahrgänge Jahrgänge 1965 bis 1970 haben nicht viel länger – bis Januar 2024 – Zeit.

Wer eine rosafarbene TÜV-Plakette hat, muss sein Auto 2023 zur Hauptuntersuchung bringen. Die neue Plakette von 2023 ist orange.

Änderungen bei Renten

Keine Besteuerung von Rentenbeiträgen

Im Rahmen der Regelungen zur Entlastung der Bürger wurde auch beschlossen, dass Steuerzahler ihre Rentenbeiträge schon ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen können. Ursprünglich sollte dies erst zwei Jahre später möglich sein. Es ist auch eine zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten in Planung. Für 2023 ist auch eine Rentenerhöhung angekündigt, genaue Zahlen sind jedoch noch nicht bekannt.


Icon Person mit Laptop

Wegfall der Zuverdienstgrenze für Frührentner

Die Zuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente entfällt. Künftig können frühzeitig in Rente gegangene Rentner unbegrenzt Geld verdienen, ohne dass dies auf ihre Rente angerechnet wird.

Früher in Rente: So gehen Sie vor


Höhere Zuverdienstgrenze bei der Erwerbsunfähigkeitsrente

Bei der Erwerbsminderungs­rente bleibt die Zuverdienstgrenze bestehen, sie wird jedoch erhöht. Zuverdienste bleiben bei voller Erwerbsminderung bis 17.823,75 Euro anrechnungsfrei, bei teilweiser Erwerbsminderung gelten andere Werte. Ab 2023 wird diese Grenze jährlich neu festgelegt.

Icon Graph

Änderungen bei Sozialleistungen

Icon Kalender

Bürgergeld (Update)

Am 25. November wurde die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Es tritt an die Stelle von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld – die entsprechenden Formulare werden bis Mitte 2023 angepasst. Einen Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig ist, aber seinen Lebensunterhatl nicht nur ein Arbeitseinkommen und vorrangige Leistungen decken kann. Die meisten Änderungen treten entweder am 1. Januar oder am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Änderungen sind unter anderem:

Neue Regelsätze

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Die Regelsätze steigen ab dem 1. Januar 2023 auf die folgenden Werte:

  • Erwachsene: 502 Euro
  • Junge Erwachsene bis 25, die noch bei den Eltern leben: 402 Euro
  • Jugendliche zwischen 14 und 18: 420 Euro
  • Kinder von sechs bis 14: 348 Euro
  • Kinder unter sechs: 318 Euro

Bestehende Mehrbedarfe – zum Beispiel für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen – bleiben erhalten. Jobcenter dürfen weiterhin und bereits von Anfang an bestimmte Kürzungen vornehmen, wenn man zum Beispiel eine zumutbare Stelle ablehnt, das Sanktionsmoratorium von 2022 wird also aufgehoben. Für Rückforderungen des Jobcenters gilt eine Bagatellgrenze von 50 Euro.

Wohnungskosten: Ein Jahr Übergangsfrist

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Während einer einjährigen Übergangszeit werden die Kosten von Unterkunft und Heizung für die Bezieher des Bürgergelds getragen, ohne dass die Wohnung auf ihre Angemessenheit geprüft wird. Auch das gilt ab dem 1. Januar.

Höheres Schonvermögen

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Bezieher des Bürgergelds können ab Anfang 2023 ein Schonvermögen von bis zu 40.000 Euro besitzen, das sie nicht nutzen müssen, wenn sie Leistungen erhalten. Für jedes weitere Haushaltsmitglied gilt ein Schonvermögen von 15.000 Euro.

Höherer Zuverdienst möglich

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Ab Anfang 2023 können Bürgergeld-Bezieher mehr von Einnahmen zwischen 520 und 1000 Euro behalten, hier bleiben nun nämlich 30 Prozent anrechnungsfrei. Für Schüler, Studenten und Auszubildende steigt der Freibetrag auf 520 Euro. Wer ehrenamtlich arbeitet kann pro Jahr bis zu 3.000 Euro Aufwandsentschädigung behalten. Die Anhebung der Freibeträge tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Stärkere Förderung von Weiterbildung

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Die berufliche Weiterbildung wird stärker gefördert. Das beinhaltet zum Beispiel das Nachholen von Schulabschlüssen, Ausbildungen, Umschulungen oder den Erwerb von Grundkompetenzen. Abschlussbezogene Weiterbildungen werden mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld von 150 Euro gefördert, andere Maßnahmen, die auf eine langfristige Rückkehr ins Arbeitsleben ausgerichtet sind, mit einem monatlichen Bonus von 75 Euro. Auch dies wird mit dem 1. Juli 2023 wirksam. Außerdem werden ganzheitliche Betreuung beziehungsweise Coaching als neues Angebot eingeführt.

Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung

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Bis Ende 2023 tritt ein gemeinsam von Jobcenter-Mitarbeitern und Bürgergeldbeziehern erarbeiteter Kooperationsplan an die Stelle der formalen Eingliederungsvereinbarung. Er soll in verständlicher Sprache gehalten sein. Ein neues Schlichtungsverfahren soll Meinungsverschiedenheiten bei seiner Vereinbarung beilegen.

Weitere Änderungen

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Neben weiteren Änderungen wird auch der soziale Arbeitsmarkt entfristet. Außerdem müssen ältere Menschen ohne Arbeit nicht länger vorzeitig in Rente gehen. Diese beiden Änderungen gelten vom Anfang des Jahres an.

Icon Fenster mit Vorhang

Erhöhung des Wohngelds

Das Wohngeld erhöht sich 2023 auf etwa 370 Euro monatlich. Dieser Anstieg um 190 Euro soll einkommensschwache Mieter entlasten.

Gaspreisbremse und Soforthilfefonds

Ab Anfang Februar soll eine Gaspreisbremse beziehungsweise ein Gaspreisdeckel in Kraft treten. Das bedeutet, dass die Preise für einen bestimmten Grundverbrauch von Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (bei Fernwärme: 9,5 ct pro Kilowattstunde) gedeckelt werden. Der Grundverbrauch entspricht 80 Prozent des Verbrauchs des letzten Jahrs. Für alles, was darüber hinausgeht, zahlen Kunden den Marktpreis. Dies gilt nicht für Personen, die mit Öl oder Pellets heizen.

Für alle Energieträger hingegen gilt ein Soforthilfefonds, den es von Anfang 2023 bis April 2024 geben soll. Dieser ist für die Unterstützung von Menschen aus den unteren oder mittleren Einkommensgruppen gedacht, wenn sie die Heizkosten nicht selbst bezahlen können. Vermieter, welche die höheren Heizkosten ihrer Mieter vorschießen müssen, können aus diesem Fonds zinslose Darlehen dafür erhalten.


Neue Rechengrößen für Renten- und Sozial­versicherungen

Ab dem 1. Januar 2023 gelten die folgenden Rechengrößen:

RechengrößeRechengröße West (Euro)Rechengröße Ost (Euro)
Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Renten­versicherung7.300 (pro Monat)7.100 (pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Renten­versicherung8.950 (pro Monat)8.700 (pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung59.850 (pro Jahr)59.850 (pro Jahr)
Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosen­versicherung7.300 (pro Monat)7.100 (pro Monat)
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2022 in der Renten­versicherung43.142 (pro Jahr)43.142 (pro Jahr)
Bezugsgröße der Sozial­versicherung3.395 (pro Monat)3.290 (pro Monat)

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken­versicherung?

Höhere Beiträge in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Im Oktober 2022 wurde das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Darin ist unter anderem festgelegt, dass der Bundeszuschuss für die gesetzliche Kranken­versicherung 2023 einmalig steigt und diese zusätzlich ein Darlehen erhält. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll um 0,3 Prozent steigen und die Informationspflicht darüber wird für sechs Monate ausgesetzt. Dafür dürfen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag ab 2024 nicht mehr anheben, solange sie noch Rücklagen von mehr als 0,5 Monatsausgaben haben.


Änderungen für Konsumenten

Icon Fastfood

Mehrwegpflicht

Für Lieferdienste, Restaurants und Caterer gilt ab dem 1. Januar eine Mehrwegpflicht. Produkte in Einwegverpackungen dürfen nicht billiger sein als Produkte in Mehrwegverpackungen, es ist aber legitim, Pfand für die Verpackungen zu verlangen. Kleine Geschäfte müssen keine eigenen Mehrwegverpackungen anbieten, aber müssen die Mehrwegverpackungen nutzen, die Kunden mitbringen. Teilweise müssen aber auch Geschäfte mit kleiner Fläche – zum Beispiel Filialen von Bäckerei-Ketten an Bahnhöfen – eigene Mehrwegverpackungen anbieten, wenn sie eine bestimmte Anzahl Mitarbeiter haben.

EU-weites Recht auf Reparatur und weitere Neuregelungen

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Anfang 2023 soll ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zum seit Jahren geforderten EU-weiten Recht auf Reparatur kommen. Das Gesetz sieht vor, dass Geräte einfacher repararierbar sein und das Kunden besser über Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten informiert werden sollen. Auch Initiativen gegen Mikroplastik und für nachhaltige Verpackungen sind geplant. Auch eine Überarbeitung der Regeln für die Zulassung von Chemikalien ist für 2023 angekündigt.

Keine neuen EC-Karten

Ab Juli 2023 sollen aufgrund einer Entscheidung des Unternehmens Mastercard keine maestrofähigen Girocards – also klassische EC-Karten – mehr ausgegeben werden. Der Grund: Das Aufrechterhalten des Bezahlsystems, mit dem man EC-Karten auch im Ausland verwenden kann, ist für das Unternehmen sehr teuer. Ein anderer Dienst für das Bezahlen im Ausland ist Visa mit V Pay, aber es ist nicht auszuschließen, dass auch dieser Dienst in Zukunft eingestellt wird. Ohne die Maestro beziehungsweise V-Pay-Funktion können Girokarten nur in Deutschland verwendet werden und sie sind auch weniger geeignet für E-Commerce.

Wer noch eine klassische EC-Karte hat, kann diese bis zum Ablaufdatum, spätestens aber bis Ende 2027 weiterverwenden. An die Stelle von EC-Karten werden wahrscheinlich Debitkarten treten. Mit Debitkarten werden bezahlte Beträge sofort vom Konto abgebucht wie bei einer Girocard, sie werden aber von Kartenterminals wie Kreditkarten behandelt und es fällt eine entsprechende Gebühr an. Händler müssen ihre Terminals auch für die Nutzung von Kredit- und Debitkarten freischalten, damit diese verwendet werden können.


Icon Solarzelle

Neue Regelungen für private Photovoltaik­anlagen

Am 1. Januar 2023 treten mehrere Regelungen aus der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Das bedeutet unter anderem, dass die Einspeisung besser vergütet wird. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar in Betrieb gehen, gilt die technische Vorgabe, dass man nur 70 Prozent der PV-Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen darf, nicht mehr. Außerdem werden nicht länger nur Module auf dem Hausdach, sondern auch Module im Garten gefördert, wenn eine Installation auf dem Dach nicht möglich ist. Beachten Sie jedoch, dass unter Umständen trotzdem eine Genehmigung der Gemeinde für Solarmodule im Garten notwendig ist.

Erhöhung der Tabaksteuer

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Die Steuer auf Tabak wird stufenweise erhöht. 2023 wird eine Schachtel Zigaretten durchschnittlich zehn Cent teuer.

Sonstige Änderungen

Reform des Betreuungsrechts

2023 wird eine Reform des Betreuungsrechts wirksam. Nun wird unter anderem vor der Betreuung festgestellt, in welchen Bereichen die betreute Person tatsächlich Hilfe braucht und die Betreuung soll sich stärker am Wunsch und Willen der betreuten Person ausrichten. Betreute Personen können selbst vor Gericht Erklärungen abgeben, Anträge stellen und gegen Gerichtsentscheidungen vorgehen.


Versicherungspflicht für Berufsbetreuer

Für Berufsbetreuer ändert sich im Rahmen der Reform unter anderem, dass sie sich ab 2023 registrieren müssen, um einen Vergütungsanspruch für ihre Arbeit zu haben. Voraussetzung für die Registrierung sind ein Sachkundenachweis (hier gibt es Ausnahmen für erfahrene Betreuer und die Absolventen bestimmter Studiengänge) und eine Berufs- bzw. Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall. Bereits tätige Versicherer haben vom 1. Januar 2023 an sechs Monate Zeit, um den Antrag auf Registrierung und ihre Nachweise einzureichen.

Icon Papiere

Icon Coronavirus

Corona-Regeln

Die im Oktober in Kraft getretenen Corona-Regeln, die unter anderem Masken- und Test­pflichten regeln, sollen vorerst nur bis zum 7. April gelten.


Das Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz in Kraft. Dieses soll große deutsche Unternehmen daran hindern, Kinder- und Zwangsarbeit oder Umweltszerstörung in ihren internationalen Lieferketten hinzunehmen. Aus diesem Grund gelten ab 2023 besondere Sorgfalts­pflichten für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 gelten diese Pflichten auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.

Icon Lupe

Icon Euromünze

Neue Euromünzen

Am 1. Januar 2023 tritt Kroatien der Euro-Zone bei. Aus diesem Grund werden neue kroatische Euromünzen geprägt und kommen in Europa in Umlauf. Auf ihnen sind je nachdem, um was für eine Münze es sich handelt, glagolitische Schriftzeichen, Nikola Tesla, ein Marder oder ein Umriss Kroatiens abgebildet.

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