Krank vor dem Urlaub: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Arbeitnehmer können Sie  grundsätzlich nach einer Krankschreibung nahtlos Ihren genehmigten Urlaub antreten.
  • Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass Sie zwischen der Krankschreibung und dem Urlaub noch einen Tag arbeiten.
  • Genauso wenig darf ein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden oder Urlaub aussschließlich aus dem Grund verweigert, dass er an eine Krankschreibung anschließt.

Das erwartet Sie hier

Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, wenn Sie vor dem Urlaub krank werden und ob Sie zwischen Krankheit und Urlaub arbeiten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Darf ich nach Krankheit in den Urlaub?
  2. Krankmeldung
  3. Trotz Krankschreibung verreisen?

Wenn Urlaub auf Krankheit folgt: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Muss ich zwischen Krankschreibung und Urlaub arbeiten gehen?

Viele Menschen – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – glauben, dass man nach einer Erkrankung nicht direkt in den Urlaub gehen kann. Das ist jedoch falsch.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen nahtlosen Antritt des genehmigten Urlaubs nach einer Krankheit verbietet.

Einige Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten, dass sie nach einer Krankheit mindestens einen Tag arbeiten kommen, bevor sie ihren Urlaub antreten dürfen. Dazu haben sie allerdings kein Recht. Betroffene Arbeitnehmer können in einem solchen Fall vor dem Arbeitsgericht klagen. Nützlich ist hier eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung.


Kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern oder streichen?

Generell kann der Vorgesetzte den Urlaub verweigern, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter zwingend vorrangig zu behandeln sind. Dass der Urlaub direkt an eine Krankschreibung anschließt, ist dagegen keine legitime Begründung für eine Ablehnung.

Ist der Urlaub genehmigt, kann der Arbeitgeber diese Genehmigung nicht so einfach widerrufen, wenn keine gravierenden betrieblichen Gründe vorliegen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer nach der erteilten Genehmigung bis zum Urlaubsbeginn erkrankt.

Was, wenn das Kind krank ist?

Wird nicht der Arbeitnehmer selbst kurz vor dem Urlaub krank, sondern dessen Kind, wird das behandelt, als wenn der Arbeitnehmer selbst erkrankt wäre. Auch in diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Angestellte vor dem Urlaub einen oder mehrere Tage zur Arbeit kommt und auch eine bereits erteilte Genehmigung kann nicht widerrufen werden. Anders sieht es aus, wenn das Kind im Urlaub krank ist – hier werden die Krankheit des Arbeitnehmers und des Kindes unterschiedlich behandelt.

Muss man den Urlaub antreten?

Wenn Sie vor dem Urlaub krank werden, darf der Arbeitgeber Sie nicht zwingen, den Urlaub trotzdem anzutreten. Wenn Sie während der Urlaubszeit wieder gesund werden, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie die restlichen Urlaubstage nutzen oder stattdessen wieder zur Arbeit gehen. Verzichten Sie auf den Antritt des Urlaubs, müssen Sie neu verhandeln, wann Sie die Urlaubstage stattdessen nehmen. Dabei haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Sie sofort Urlaub gewährt bekommen, sobald Sie wieder gesund geworden sind. Beachten Sie unbedingt: Sie dürfen Ihren Urlaub nicht eigenmächtig um die Krankheits­tage am Urlaubsanfang verlängern.

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Was passiert bei langen Krankheiten?

Wenn eine lange Krankschreibung verhindert, dass Sie Ihre Urlaubstage in einem Jahr nutzen können, verlieren Sie diese dadurch nicht. Der Anspruch bleibt bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen.


So hilft Arbeits­rechtsschutz

Kommt es zu Problemen mit dem Arbeitgeber, hilft in einigen Fällen nur noch der Gang zum Anwalt oder vor Gericht. Hier hilft eine Rechtsschutz­versicherung inklusive Arbeits­rechtsschutz­versicherung:

  • Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
  • Telefonische Beratung
  • Mediation
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Wie muss man sich vor dem Urlaub krankmelden?

Firmeninterne Richtlinien beachten

In den meisten Fällen gilt also, dass sie gegenüber einer „normalen“ Krankschreibung keine Besonderheiten beachten müssen. Wer vor dem Urlaub erkrankt, muss sich nach den firmeninternen Richtlinien krankmelden. In jedem Fall sollte die formlose Krankmeldung möglichst frühzeitig erfolgen und eine Angabe zur voraussichtlichen Dauer des Arbeitsausfalles enthalten.

Die gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz

lesen

§ 5 Anzeige- und Nachweis­pflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen […] (Quelle).

Krank im Urlaub: Das müssen Sie tun

Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, haben Sie einen Anspruch darauf, diese Urlaubstage zurückzubekommen – allerdings dürfen Sie diese nicht einfach eigenmächtig an den Urlaub anhängen, denn das kann eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben. Anders als bei der Krankmeldung vor dem Urlaub gibt es hier einige Besonderheiten zu beachten. Mehr darüber können Sie in unserem Beitrag „Krank im Urlaub: Das müssen Sie tun“ nachlesen.

Darf man trotz einer Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, können Sie unter Umständen trotzdem die geplante Urlaubsreise antreten. Ob das möglich ist, hängt von Ihren Reiseplänen und Ihrer Krankheit ab, denn Sie dürfen nichts tun, was Ihrer Genesung im Weg steht. Lassen Sie sich am besten schriftlich von Ihrem Arzt bestätigen, dass Ihre Reisepläne Ihrer Genesung nicht schaden oder dieser sogar förderlich sind.

Icon Zug

Falls Sie sich gegen das Risiko absichern möchten, auf hohen Stornokosten sitzen zu bleiben, wenn Sie oder ein Familienmitglied unerwartet krank werden und deshalb doch nicht verreisen können, können Sie eine Reiserücktritts­versicherung abschließen. Dieser erstattet Ihnen dann die Kosten der ausgefallenen Reise.

Experten-Tipp:
Arbeiten trotz Krankschreibung?

„Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich gut fühlt, darf also wieder an seinem Arbeitsplatz erscheinen – entgegen dem Gerücht, dass dies nicht erlaubt ist. Probleme kann es allerdings mit der Unfall­­versicherung geben, wenn man auf dem Arbeitsweg verunfallt. Wird bereits Krankengeld bezogen, sollte die Kranken­versicherung informiert werden, dass die Arbeit wieder aufgenommen wurde.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

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