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Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, wenn Sie vor dem Urlaub krank werden und ob Sie zwischen Krankheit und Urlaub arbeiten müssen.
Inhalt dieser SeiteKrank vor dem Urlaub: Gibt es Besonderheiten bei der Krankmeldung?
Wer vor dem Urlaub erkrankt, muss sich je nach den firmeninternen Richtlinien krankmelden. Diese sind häufig im Arbeitsvertrag festgeschrieben und können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Auch wer kurz vor dem Urlaub krank wird, muss bei der Krankmeldung nichts besonderes beachten.
Krankmeldung: Sofort zum Arzt oder erst am dritten Tag?
Die Vorgehensweise, wenn Arbeitnehmer erkranken ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Einige Arbeitgeber verlangen bereits am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest, welches die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestätigt. In den meisten anderen Firmen können die Mitarbeiter bis zu drei Tage ohne Attest zu Hause bleiben, wenn sie der Meinung sind, dass sie zu krank zum Arbeiten sind. Erst ab dem dritten Krankheitstag, müssen sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Form der Krankmeldung
Auch die Art und Weise wie sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber krank meldet, ist unterschiedlich geregelt. Einige Firmen verlangen, dass der Betroffene persönlich anruft. Anderen reicht eine E‑Mail. In jedem Fall sollte die formlose Krankmeldung möglichst frühzeitig erfolgen. Auch eine Angabe zur Dauer des Arbeitsausfalles ist hilfreich, damit Arbeitgeber und Kollegen sich auf die fehlende Arbeitsleistung einstellen können.
Die gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen […] (Quelle).
Experten-Tipp:
„Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich gut fühlt, darf also wieder an seinem Arbeitsplatz erscheinen – entgegen dem Gerücht, dass dies nicht erlaubt ist. Probleme kann es allerdings mit der Unfallversicherung geben, wenn man auf dem Arbeitsweg verunfallt. Wird bereits Krankengeld bezogen, sollte die Krankenversicherung informiert werden, dass die Arbeit wieder aufgenommen wurde.“
Krank im Urlaub: Das müssen Sie tun
Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, wenn Sie im Urlaub krank werden und wie Sie Ihre Urlaubstage zurückbekommen, können Sie in unserem Beitrag „Krank im Urlaub: Das müssen Sie tun“ nachlesen.
Wenn Urlaub auf Krankheit folgt: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Muss ich zwischen Krankschreibung und Urlaub arbeiten gehen?
Ein häufiger Irrglaube, sowohl auf Seiten des Arbeitgebers, als auch unter Arbeitnehmern ist die Annahme, dass man nach einer Erkrankung nicht direkt in den Urlaub gehen kann. Das ist jedoch falsch. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen nahtlosen Antritt des genehmigten Urlaubs nach einer Krankheit verbietet. Einige Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten, dass sie nach einer Krankheit mindestens einen Tag arbeiten kommen, bevor sie ihren Urlaub antreten dürfen. Dazu haben sie allerdings kein Recht. Betroffene Arbeitnehmer können in einem solchen Fall vor dem Arbeitsgericht klagen. Nützlich ist hier eine Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen?
Generell kann der Vorgesetzte den Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter zwingend vorrangig zu behandeln sind. Ist der Urlaub jedoch erstmal genehmigt, kann der Arbeitgeber diese Genehmigung nicht so einfach widerrufen. Das gilt auch wenn der Arbeitnehmer nach der erteilten Genehmigung bis zum Urlaubsbeginn erkrankt.
Kosten eines Rechtsstreits absichern
Bei Problemen mit dem Arbeitgeber hilft in einigen Fällen nur noch der Gang zum Anwalt oder vor Gericht. Eine spezielle Arbeitsrechtsschutzversicherung kann Sie finanziell unterstützen, wenn Sie sie rechtzeitig abschließen. Vergleichen Sie jetzt aktuelle Tarife und schließen Sie das beste Angebot ganz einfach online ab.
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Kind krank vor dem Urlaub: Muss ich dennoch arbeiten gehen?
Muss ein Arbeitnehmer wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben, hat er theoretisch genauso Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 616 BGB) wie wenn er selbst erkrankt. Allerdings kann dieser Paragraph im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall zahlt bei gesetzlich Versicherten die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld in Höhe von rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes.
Mehr zu dem Thema, welche Rechte berufstätige Eltern haben, wenn ihr Kind krank wird, lesen Sie hier:
Kind krank bei berufstätigen Eltern
Darf ich trotz krankem Kind in den Urlaub?
Für den anschließenden Urlaub gilt dasselbe, als wenn der Arbeitnehmer selbst erkrankt wäre. Auch in diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Angestellte vor dem Urlaub einen oder mehrere Tage zur Arbeit kommt und auch eine bereits erteilte Genehmigung kann nicht widerrufen werden.
Welche Versicherung zahlt, wenn das Kind vor der Urlaubsreise erkrankt?
Erkrankt das Kind vor dem Urlaub, steht eine geplante Reise schnell auf der Kippe. Ein Erwachsener kann unter Umständen auch krank in den Urlaub starten. Bei Kleinkindern sieht die Sachlage anders aus. In einem solchen Fall schützt eine Reiserücktrittsversicherung den Versicherten davor, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn diese leistet bei Rücktritt aufgrund von Krankheit. Gerade bei einem kurzfristigen Reiserücktritt (weniger als eine Woche vor Reiseantritt) werden häufig hohe Stornierungskosten fällig. Diese entsprechen in der Regel bis zu 75 Prozent der ursprünglichen Reisekosten.
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Fazit
Wenn man vor seinem Urlaub krank wird, erfolgt die Krankmeldung wie sonst auch – immer je nach firmeninternen Regelungen beziehungsweise nach den Regelungen, die im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Hier gibt es keine Besonderheiten.
Doch egal, ob man vor dem Urlaub krank wird oder nicht: Bereits erteilter Urlaub kann vom Arbeitgeber nicht wieder gestrichen werden, nur, weil man davor krank war und gefehlt hat. Auch dürfen Arbeitgeber nicht verlangen, dass man vor dem Urlaub und nach der Krankheit noch einmal arbeiten kommt. Dazu gibt es keine rechtliche Grundlage. Sollte es hier Zuwiderhandlungen seitens des Arbeitgebers geben, können Angestellte vor dem Arbeitsgericht klagen. Finanziell abgesichert sind sie mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Arbeitsrechtsschutzversicherung.
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