2024: Änderungen im Überblick

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Das Wichtigste in Kürze

  • 2024 treten verschiedene neue Regelungen in Kraft.
  • Beispielsweise steigen das Bürgergeld, der Mindestlohn und für einige Empfänger auch die Erwerbsminderungs­rente.
  • Für einige Immobilienbesitzer treten die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes zu Heizungen bereits 2024 in Kraft, für viele gelten jedoch lange Übergangsfristen.
  • Es gibt verschiedene neue Förderprogramme sowie Neuauflagen älterer Programme.
  • Andere Änderungen betreffen das Alltagsleben, zum Beispiel die Gestaltung von Verpackungen.

Monatliche Änderungen im Überblick


Höherer Mindestlohn

Eine der Neuerungen von 2024 betrifft den Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde. 2025 steht eine weitere Erhöhung auf 12,81 Euro an. Auch die monatliche Entgeltgrenze für Minijobs steigt auf 538 Euro pro Monat. Bisher waren es 520 Euro.


Rechengrößen der Sozial­versicherung

Neue Beitragbemessungsgrenzen

VersicherungOst/WestBeitragsbemessungsgrenze 2023 (Monat)Beitragsbemessungsgrenze 2024 (Monat)
Allgemeine Renten­versicherungOst7.100 €7.450 €
Allgemeine Renten­versicherungWest7.300 €7.550 €
Knappschaftliche Renten­versicherungOst8.700 €9.200 €
Knappschaftliche Renten­versicherungWest8.950 €9.300 €
Arbeitslosen­versicherungOst7.100 €7.450 €
Arbeitslosen­versicherungWest7.300 €7.550 €
Gesetzliche Kranken­versicherung4.987,50 €5.175 €

Weitere wichtige Rechengrößen

  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt der Renten­versicherung zur Bestimmung der Entgeltpunkte für 2024 beträgt 45.358 Euro. 2023 waren es 43.142 Euro.
  • Die neue Versicherungspflicht­grenze (auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze) der gesetzlichen Kranken­versicherung sind 69.300 Euro pro Jahr, also 5.775 Euro pro Monat.
  • Die neue Bezugsgröße der Sozial­versicherung ist 3.535 Euro (West) beziehungsweise 3.465 Euro (Ost).

Änderungen bei Renten

2022 wurde das Rentenpassungs- und Erwerbsminderungs­renten-Bestandsverbesserungsgesetz verabschiedet. Darin sind Erhöhungen der Erwerbsminderungs­rente für 2024 vorgesehen. Wer davon betroffen ist und wie hoch die Anpassung ausfällt, hängt vom Renteneintrittszeitpunkt ab. Die Erhöhungen gibt es ab dem 30. Juni, ohne dass man dafür einen Antrag stellen muss. Sie soll die Erwerbsminderungs­rente von Personen, deren Rentenzugang länger zurückliegt, an die von Personen anpassen, die als Neuzugänge von den Verbesserungen von 2014 und 2019 profitiert hatten (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

  • Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014: 7,5 % Erhöhung
  • Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018: 4,5 % Erhöhung
Icon Graph

Erhöhung der Altersrente

Auch bei der Altersrente sind starke Erhöhungen zu erwarten, da sich die Rentenhöhe der Entwicklung der Löhne anpasst. Da der Nominallohnindex 2023 um mehrere Prozentpunkte gestiegen ist, sagen Prognosen einen Anstieg von mehr als fünf Prozent voraus.

Erhöhung des Bürgergelds

Auch die Regelsätze des Bürgergelds oder der Sozialhilfe steigen. Je nach Regelbedarfsstufe bedeutet das 39 bis 61 Euro mehr pro Monat. Die neuen Regelsätze sehen wie folgt aus:

EmpfängerRegelsatz 2023Regelsatz 2024
Alleinstehende/Alleinerziehende502 €563 €
Partner in einer Bedarfs­gemeinschaft451 €506 €
Volljährige in Einrichtungen402 €451 €
Jugendliche, 14 – 17 Jahre420 €471 €
Kinder, 6 – 13 Jahre348 €390 €
Kinder, 0 – 5 Jahre318 €357 €

Weitere Anpassungen betreffen die Beträge für den persönlichen Schulbedarf – diese steigen um etwa zwölf Prozent – sowie Geldleistungen entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz (Quelle: Bundesregierung).


Änderungen bei Pflegeleistungen

2024 erhöhen sich das Pflegegeld und die Pflege­sachleistungen um jeweils fünf Prozent. 2025 soll eine weitere Erhöhung zum 4,5 Prozent stattfinden. Weiterhin gilt, dass es diese Leistungen erst ab Pflegegrad 2 gibt.

Pflegegeld 2023Pflegegeld 2024
Pflegegrad 2316 €332 €
Pflegegrad 3545 €572 €
Pflegegrad 4728 €764 €
Pflegegrad 5901 €948 €

Mehr zur gesetzlichen Pflege­versicherung

Icon Person im Bett

Entlastungsbudget

Ab 2025 sollen die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Entlastungsbudget zusammengelegt werden, das sich flexibel für die Finanzierung von Pflegeersatz einsetzen lässt. Für junge Pflegebedürftige greift diese Regelung bereits ab dem 1. Januar 2024. Das Entlastungsbudget beträgt 3.386 Euro.

Änderung beim Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld für berufstätige pflegende Angehörige kann ab 2024 einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Zuvor konnte man es nur einmal pro Pflegefall nutzen.

Icon Kalender

Höherer Zuschuss zum Eigenanteil bei Pflege im Heim

Auch der Zuschuss zum Eigenanteil für stationäre Pflege steigt. Seine Höhe ist weiterhin von der Dauer der stationären Pflege abhängig:

20232024
1. Jahr5 %15 %
2. Jahr25 %30 %
3. Jahr45 %50 %
ab dem 4. Jahr70 %75 %

Änderungen für Autofahrer

Neue Regionalklassen

Es gibt eine neue Einstufung in Regionalklassen, was sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge der Kfz-Haftpflicht- und Kasko­versicherung auswirkt. Die Regionalklasse ändert sich für knapp sechs Millionen Autofahrer. In der Kfz-Haftpflicht­versicherung zahlen circa 3,8 Millionen Autofahrer mehr und etwa 2,2 Millionen weniger. Bei der Kasko­versicherung sinken die Kosten für etwa 3,7 Millionen Autofahrer und steigen für 3,3 Millionen. Für viele Autofahrende bleibt alles beim Alten (Quelle: GDV).

Neue Typklassen

Es gibt auch eine neue Typklassenstatistik für 32.000 Automodelle, auf die sich Versicherer bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge stützen. Bei den Fahrzeugen von rund 13 Millionen Autofahrern ändert sich die Einstufung. Es handelt sich jedoch meist um kleine Veränderungen (Quelle: GDV). Auf der Seite „Die Versicherer“ können Sie die Regionalklasse und Typklasse Ihres Autos abfragen.

Icon Checkliste

Weitere Änderungen für Autofahrer

  • Weitere Änderungen für Autofahrer sind, dass die Prämie beim Kauf eines kleinen E-Autos von 4.500 Euro auf 3.000 Euro sinkt.
  • Zudem ändern sich die Anforderungen an neu zugelassene Pkw und auch bestimmte Güterfahrzeuge: ab dem 7. Juli 2024 müssen diese einen Geschwindigkeits- und Notbremsassistenten sowie eine Blackbox haben.
  • Außerdem erhöht die steigende CO₂-Steuer den Preis von Diesel und Benzin um etwa drei Cent pro Liter.
  • Die Wallbox-Solarförderung wird mit einem Budget von 200 Millionen neu aufgelegt.

Änderungen durch das Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Es beinhaltet Regeln, die in den nächsten Jahren nach und nach inkrafttreten. Sie betreffen:

  • Heizungs- und Klimatechnik
  • Wärmedämmung
  • Hitzeschutz

Das Gesetz gilt bereits seit November 2020, wurde jedoch 2023 novelliert. Einen umfassenderen Überblick über seine Regelungen für Neu- und Bestandsbauten finden Sie bei der Verbraucherzentrale. Alternativ können Sie online den gesamten Gesetzestext lesen.

Neue Regeln für Heizungen ab 2024

Besonders viel Aufmerksamkeit bekamen in der öffentlichen Diskussion des letzten Jahres die in der Novelle geregelten neuen Standards für Heizungen. 2024 ändert sich jedoch nur für bestimmte Heizungsbesitzer etwas:

  • Jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten muss ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Für Bestandsgebäude und andere Neubauten gelten hingegen Übergangsfristen, die von der Region und der örtlichen Wärmeplanung abhängen. Spätestens 2028 greifen die Regeln überall.

Eigentümer können sich entscheiden, mit welcher Heizungsart sie auf das Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Wärmeerzeugung kommen wollen. Infrage kommen zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Hybridheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Lange Übergangsfristen für funktionierende Öl- und Gasheizungen

Langfristig sollen sämtliche Öl- und Gasheizungen ersetzt werden. Dennoch besteht auch nach 2024 kein Zwang, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung auszutauschen und solche Heizungen dürfen auch repariert werden. Sogar der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung vor dem Inkrafttreten der neuen GEG-Regeln ist weiterhin möglich, solange sie zu einem bestimmten Anteil mit einem klimaneutralen Gas betrieben wird oder in Kombination mit einem erneuerbaren Heizungssystem funktioniert. Erst 2044 dürfen keine Heizkessel mehr installiert werden und Gasheizungen nur noch mit erneuerbaren Gasen arbeiten (Quelle: Frankfurter Rundschau).

Infografik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Links sieht man die Regelungen für Heizungen in Neubauten, rechts die in Bestandsbauten.
Icon Werkzeug

Förderung für energetische Sanierung

Es gibt verschiedene Förderprogramme, um Immobilienbesitzer bei der energetischen Sanierung zu unterstützen. Außerdem kann die Riester-Förderung förderunschädlich für die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden. Zuvor war dies nur beim Bau, Kauf und altersgerechten Umbau möglich.

Neue Förderprogramme 2024

Tipp: Kostenfreier Sanierungsrechner

Gemeinsam mit der KfW stellt die Regierung einen Rechner zur Verfügung, um dem Sie den Energie- und Sanierungsbedarf Ihrer Immobilie berechnen können. Sie erhalten auch Informationen zu Kosten, Amortisationszeiten und Fördermöglichkeiten.

Icon Taschenrechner

Änderungen im Alltag

Auch für den Alltag bringt das neue Jahr ein paar Änderungen:

  • Tethered Cups: Alle Einwegverpackungen, die bis zu drei Liter Flüssigkeit fassen und ganz oder teilweise aus Plastik bestehen, müssen nun einen Tethered Cup benutzen, also einen Deckel, der nach dem Öffnen mit der Flasche verbunden bleibt.
  • Pfand für Milch: Auch Einweggetränkeflaschen für Milch, Milchmischgetränke und andere Milcherzeugnisse sind nun mit Pfand versehen.
  • CO₂-Steuer: Die CO₂-Steuer wird von 40 auf 50 Euro pro Tonne erhöht.
  • Änderungen für Balkonkraftwerke: Es kommen verschiedene Änderungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken, zum Beispiel ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig und beträgt die maximale Leistung nun 2.000 kw.
  • Interaktiver Krankenhausatlas: Ab April soll es einen interaktiven Krankenhausatlas geben, bei dem sich Patienten über Fachgebiete, Fallzahlen und Personalausstattung von verschiedenen Krankenhäuser informieren können. Bisher ist das Gesetz dazu aber noch nicht beschlossen.
  • Telefonische Krankschreibung: Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Symptomen, die am 31. März 2023 auslief, soll zurückkommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dafür bis Ende Januar 2024 eine Richtlinie erarbeiten. (Quelle: Bundesregierung)

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Katharina Burnus
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