Private Kranken­versicherung

Bessere Leistungen, planbare Beiträge, der passende Tarif für Ihre Situation.

Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung bietet umfassendere und individuellere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Um sich privat versichern zu können, müssen Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung befreit werden.
  • Ob eine private Kranken­versicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation und Ihren Zukunftsplänen ab.
  • Eine günstige private Kranken­versicherung gibt es je nach Profil bereits ab rund 165 Euro im Monat.
  • Lassen Sie sich kostenfrei zur passenden privaten Kranken­versicherung beraten – Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur PKV.

Ob Gutverdiener, Beamtenanwärter, Selbständiger oder Student …

… ob Sie zum ersten Mal über die PKV nachdenken oder als Bestandskunde Ihren Beitrag prüfen lassen wollen: Jede dieser Situationen hat ihre eigene Rechnung. Für die einen geht es um spürbar bessere Leistungen, für die anderen vor allem um die Frage, ob sich der Schritt über die nächsten Jahrzehnte trägt. Genau hier setzen wir an: Wir prüfen mit Ihnen, ob die private Kranken­versicherung zu Ihrem Beruf, Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrer Lebensplanung passt – und finden den Tarif, der zu Ihrer Situation passt.

Was ist die private Kranken­versicherung?

Das ist neu in 2026

Versicherungspflicht­grenze steigt: Im Jahr 2026 liegt die Versicherungspflicht­grenze bei 77.400 Euro im Jahr (6.450 Euro im Monat). Wer als Angestellter darüber verdient, kann in die private Kranken­­versicherung wechseln. → Mehr dazu im Abschnitt „Wer kann sich versichern lassen?“

Icon Kalender

Zusatzbeitrag in der GKV steigt: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung steigt auf 2,9 Prozent – die gesetzliche Absicherung wird für viele erneut teurer. → Mehr dazu im Abschnitt „PKV oder GKV: Was ist besser für Sie?“

Arbeitgeberzuschuss zur PKV steigt: Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­versicherung steigt auf 613,22 Euro im Monat. → Mehr dazu im Abschnitt „Was kostet eine private Kranken­versicherung?“

Die private Kranken­versicherung (PKV) ist eine Krankenvoll­versicherung für Personen, die nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert sind. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand.

Icon Person mit Pfeilen

Zugang zur privaten Kranken­versicherung haben Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro im Jahr) sowie Beamte, Selbständige und Studenten (Quelle: Die Bundesregierung). Rund 8,7 Millionen Menschen in Deutschland sind privat vollversichert (Quelle: PKV-Verband).


So funktioniert die private Kranken­versicherung

In Deutschland gibt es zwei Modelle der Kranken­versicherung: die gesetzliche und die private Kranken­versicherung. Zwischen diesen gibt es mehrere wichtige Unterschiede:

  • Während die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung weitestgehend gesetzlich festgelegt sind, können Sie bei der privaten Kranken­versicherung einen Tarif wählen, der Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
  • Anders als bei der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die Kosten der privaten Kranken­versicherung nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach dem gewünschten Leistungsumfang und Ihren persönlichen Gesundheitsrisiken.
  • In die private Kranken­versicherung können nur Personen eintreten, die nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig sind. Private Kranken­versicherer können Anträge auch ablehnen.

Erst prüfen, ob die PKV zu Ihnen passt

Bevor Sie sich festlegen, klären wir gemeinsam, ob und zu welchen Konditionen eine private Kranken­versicherung für Ihre Situation sinnvoll ist. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

  • Anonyme Risikovoranfrage – kein Ablehnungseintrag beim Versicherer
  • Vergleich über mehrere Anbieter statt Einzeltarif
  • Finanztip empfiehlt unsere PKV-Beratung
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Wer kann sich versichern lassen?

Um sich überhaupt in der privaten Kranken­versicherung versichern zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung befreit sein.

Angestellte: Einkommen als Voraussetzung

Für Angestellte ist das Einkommen nicht nur ein wichtiger Faktor für die Frage, ob sich die private Kranken­versicherung finanziell lohnt, sondern auch dafür, ob ein Eintritt überhaupt möglich ist.

Icon arbeitende Eltern

Angestellte müssen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen – das ist die Einkommensschwelle, ab der die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung entfällt (2026: 77.400 Euro brutto im Jahr, das entspricht 6.450 Euro im Monat) (Quelle: Die Bundesregierung). Erst dann können sie sich von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kranken­versicherung befreien lassen und in die private Kranken­versicherung wechseln. Daher haben insbesondere Personen in gut bezahlten Berufen (zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Manager) häufig die Wahl.


Wer kann unabhängig vom Einkommen in die PKV?

Andere Berufsgruppen haben die Wahl zwischen einer privaten Kranken­versicherung und einer freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung:

Icon Geldbeutel

Icon Papiere

Es kommt auch auf den Gesundheitszustand an

Anders als gesetzliche Kranken­versicherungen sind private Kranken­versicherungen nicht verpflichtet, alle Anwärter zu versichern. Sie prüfen in der Regel die Gesundheit potenzieller Kunden, bevor sie ihnen Verträge anbieten. So können Personen aufgrund erhöhter Gesundheitsrisiken, ihres Alters oder ihrer Vor­erkrankungen von der privaten Kranken­versicherung abgelehnt oder nur mit Risikozuschlägen oder reduzierten Leistungen versichert werden.


Sonderinformationen für bestimmte Berufsgruppen

PKV oder GKV: Was ist besser für Sie?

Ab wann lohnt sich die private Kranken­versicherung?

Die private Kranken­versicherung lohnt sich vor allem für Gutverdiener, Beamte, Selbständige und Studenten – also für Personen, die nicht auf die einkommensabhängige Beitragsberechnung der gesetzlichen Kranken­versicherung angewiesen sind. Als Faustregel gilt: Je früher der Eintritt und je besser der Gesundheitszustand, desto eher rechnet sich die PKV langfristig.

Icon Geldscheine

Die PKV lohnt sich für Gutverdiener besonders

Besonders für Gutverdiener kann eine private Kranken­versicherung sogar günstiger sein als die gesetzliche Kranken­versicherung. Wer 2026 über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat verdient, zahlt in der gesetzlichen Kranken­versicherung einen Höchstbeitrag von rund 1.261 Euro im Monat (Kranken- und Pflege­versicherung), wovon Arbeitnehmer rund 648 Euro selbst tragen (Quelle: Die Bundesregierung). Eine leistungsstarke private Kranken­versicherung kann für Gutverdiener darunter liegen. Beamte und Studenten profitieren von besonders kostengünstigen Tarifen, Angestellte erhalten auch in der PKV einen Arbeitgeberzuschuss.


Icon Daumen runter

Wann lohnt sie sich nicht?

Die private Kranken­versicherung lohnt sich nicht, wenn Sie mit den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung zufrieden sind und durch die private Kranken­versicherung nicht sparen können. Sie sollten auch dann in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben, wenn Sie nicht damit rechnen, dauerhaft in ausreichender Höhe zu verdienen, um die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung zu zahlen. Sie sollten sich die private Kranken­versicherung auch im Alter leisten können.


PKV und GKV im direkten Vergleich

Der wichtigste Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung liegt in der Beitragsberechnung und im Leistungsumfang: Die GKV berechnet den Beitrag nach dem Einkommen und bietet einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog, die PKV berechnet ihn nach Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif. Die folgende Tabelle stellt beide Systeme gegenüber.

KriteriumGesetzliche Kranken­versicherung (GKV)Private Kranken­versicherung (PKV)
BeitragsberechnungNach Einkommen (14,6 % plus Zusatzbeitrag)Nach Alter, Gesundheit und Tarif
Höchstbeitrag 2026Rund 1.261 € im Monat (Kranken und Pflege)Tarifabhängig, kein fester Höchstbeitrag
LeistungenGesetzlicher LeistungskatalogIndividuell wählbar, vertraglich fixiert
FamilienangehörigeKostenlose Familien­versicherung möglichJede Person zahlt eigenen Beitrag
ZugangFür alle offenNur für bestimmte Gruppen, mit Gesundheitsprüfung
Beiträge im AlterSinken oft mit niedrigerem RenteneinkommenAlterungsrückstellungen, gesetzlicher Zuschlag
Die Beitragsangaben zur GKV beziehen sich auf 2026 (Quelle: Die Bundesregierung).

Experten-Tipp:
Der günstige Einstiegsbeitrag ist der falsche Maßstab

„Viele entscheiden sich für die PKV, weil der Einstiegsbeitrag unter dem GKV-Höchstbeitrag liegt. Das ist die falsche Rechnung. Entscheidend ist nicht der erste Beitrag, sondern ob das System über 30 Jahre zu Ihrer Lebensplanung passt – Familie, Einkommensschwankungen, Rente. Rechnen Sie deshalb nicht den heutigen Beitrag, sondern Ihren Lebensverlauf durch. Dann fällt die Systementscheidung tragfähig aus.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Icon Achtung

Praxisfall: Wenn der Tarif zur Falle wird

Ein angestellter IT-Berater, 31, wechselte allein in einen günstigen Einsteigertarif für rund 290 Euro im Monat. Drei Jahre später kam Familienzuwachs, die Partnerin reduzierte auf Teilzeit. Plötzlich zahlte die Familie drei Einzelbeiträge statt einer kostenfreien Familien­versicherung – über 700 Euro monatlich. Eine vorherige Durchrechnung des Lebensverlaufs hätte gezeigt: In dieser Konstellation wäre die freiwillige gesetzliche Versicherung über Jahre die günstigere Wahl gewesen. (Anonymisierter Praxisfall aus der Beratung; Beträge gerundet.)


Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung

Vorteile

  • Kürzere Wartezeiten für Arzttermine
  • Übernahme von mehr Leistungen (zum Beispiel Brillen, Zahnersatz, Behandlungen bei Spezialisten, Medikamente, die die GKV nicht zahlen würde)
  • Niedrigere Beiträge insbesondere für Gutverdiener
  • Individuelle Tarife
  • Besserer Service im Krankenhaus
  • Vertraglich vereinbartes Leistungsniveau

Nachteile

  • Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung oder zu einem anderen Anbieter kann unter Umständen sehr schwierig oder sogar unmöglich sein
  • Keine Möglichkeit, Familienangehörige kostenlos mitzuversichern
  • Weniger günstig während Schwangerschaft und Elternzeit
  • Zugang nur mit bestimmten Voraussetzungen
  • Beiträge sinken nicht, wenn das Einkommen sinkt

Mehr zu den Vor- und Nachteilen der privaten Kranken­versicherung


Private Krankenvoll­versicherung oder Zusatz­versicherung?

Die private Krankenvoll­versicherung ersetzt die gesetzliche Kranken­versicherung vollständig, eine private Krankenzusatz­versicherung ergänzt dagegen nur eine bestehende gesetzliche Versicherung. Wer gesetzlich versichert ist und einzelne Leistungen aufstocken möchte, braucht keine Voll­versicherung, sondern eine private Krankenzusatz­versicherung.

Typische Bausteine der Zusatz­versicherung

Typische Bausteine einer Zusatz­versicherung sind Zahnersatz, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, ein Ein- oder Zweibettzimmer oder Leistungen beim Heilpraktiker. Eine Zusatz­versicherung ist meist deutlich günstiger als der Wechsel in die Voll­versicherung und bleibt unabhängig vom Einkommen für jeden offen.

Icon Puzzle

Voll­versicherung oder Zusatzschutz – was passt zu Ihnen? Ob Sie wirklich eine Voll­versicherung brauchen oder eine Zusatz­versicherung Ihre Lücken günstiger schließt, hängt von Ihrer Situation ab. Im nächsten Abschnitt sehen Sie, welche Leistungen die PKV überhaupt umfasst.

Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Die wichtigsten Leistungen der privaten Kranken­versicherung

  • Freie Arztwahl
  • Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für Zahnärzte (GOZ) – dem 3,5-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen (Quelle: § 5 GOÄ)
  • Uneingeschränkte Übernahme von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Maximale Erstattungshöhen für Zahnbehandlungen
  • Versicherungsschutz auch im außereuropäischen Ausland
Icon Blatt mit Lupe

Weitere mögliche Leistungen

  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarzt-Behandlung
  • Maximale Übernahme für Psychotherapie und für andere Behandlungen durch Therapeuten
  • Umfassende Leistungen auch im Ausland (EU und Nicht-EU)
  • Übernahme von Transportkosten
  • Übernahme von Kuren und Reha
  • Zusätzliche Absicherung von Schutzimpfungen
  • Leistungen für alternative Heilmethoden und Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Übernahme von Sehhilfen oder Augen-Laserbehandlungen
  • Krankentagegeld (besonders wichtig für Selbständige)

Freie Wahl bei den Leistungen

In der privaten Kranken­versicherung gibt es, anders als bei der gesetzlichen, keinen Leistungskatalog, der festlegt, welche Leistungen bezahlt werden. Der Privatversicherte kann sich selbst aussuchen, welche Leistungen er benötigt und bezahlen will. Er kann beispielsweise wählen, ob er im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden will oder ob ihm die Behandlung durch den Chefarzt besonders wichtig ist.

Icon Lupe

Welche Leistungen vom Versicherer tatsächlich übernommen werden und in welcher Höhe, hängt vom gewählten Tarif ab. Die Tarife der privaten Kranken­versicherung unterteilen sich oftmals in Einsteigertarife, Komforttarife und Premiumtarife. Die einzelnen Tarifstufen können jedoch mit Zusatzbausteinen oder zusätzlichen Einzelleistungen an den persönlichen Bedarf angepasst werden.


Icon gegensätzliche Pfeile

So funktioniert die Kostenerstattung

Wenn Sie einen Arzt besuchen oder Medikamente kaufen, müssen Sie erst einmal selbst zahlen. Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein, welche Ihnen daraufhin die Kosten im vereinbarten Umfang erstattet. Ausgenommen sind Krankenhausrechnungen, denn das Krankenhaus rechnet direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Was kostet eine private Kranken­versicherung?

Icon Bezahlen Geldschein

Das kann die private Kranken­versicherung kosten

Eine private Kranken­versicherung gibt es je nach Profil ab rund 165 Euro Effektivbeitrag pro Monat – der Effektivbeitrag ist der Beitrag nach Abzug von Zuschüssen. Über die Kosten entscheiden der gewählte Tarif und Leistungsumfang ebenso wie das Alter und Vor­erkrankungen beim Eintritt in die Versicherung und die berufliche Situation.


Beitragsbeispiele für verschiedene Profile

Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt stark vom Profil ab: Ein Beamtenanwärter zahlt durch die Beihilfe nur einen kleinen Restkostenanteil, ein angestellter Gutverdiener trägt nach Arbeitgeberzuschuss den halben Beitrag, ein Selbständiger den vollen. Die folgende Matrix zeigt typische Größenordnungen – die konkreten Werte sind tarif-, alters- und gesundheitsabhängig.

ProfilTypischer Monatsbeitrag (Größenordnung)Besonderheit
Beamtenanwärter, 27Ab rund 80–150 €Beihilfe deckt großen Teil, nur Restkostentarif nötig
Student, 24Ab rund 80–190 €Günstige Einsteigertarife, Bindung langfristig prüfen
Angestellter Gutverdiener, 34Ab rund 420 € (vor Arbeitgeberzuschuss)Arbeitgeber zahlt bis zur Hälfte, maximal 508,59 € im Monat 2026
Selbständiger, 40Ab rund 450–700 €Vollen Beitrag selbst tragen, Krankentagegeld einplanen
FamilieBeitrag pro PersonKeine kostenlose Familien­versicherung wie in der GKV
Die genannten Beträge sind unverbindliche Orientierungswerte. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt 2026 monatlich 508,59 Euro (Quelle: Die Bundesregierung).

Experten-Tipp:
Selbständige unterschätzen die wahre Beitragslast

„Selbständige starren auf den Monatsbeitrag und vergessen das eigentliche Risiko: Bei längerer Krankheit fehlt das Einkommen, der Betrieb läuft weiter. Wer nur den günstigsten Tarif sucht, spart am falschen Ende. Planen Sie das Krankentagegeld von Anfang an realistisch ein – passend zu Ihren Fixkosten, nicht zum Mindestsatz. So bleibt eine Krankheits­phase wirtschaftlich tragbar.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

So können Sie die Kosten der privaten Kranken­versicherung reduzieren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Versicherungsbeiträge der privaten Kranken­versicherung zu senken, sowohl beim Abschluss der Versicherung als auch nachträglich. Darunter sind:

  • Risikozuschläge überprüfen lassen: Wer aufgrund einer Erkrankung Risikozuschläge in seinem Vertrag vereinbart hat und wieder gesund ist, kann eine Reduzierung oder Streichung dieser Zuschläge überprüfen lassen. Ob und in welchem Umfang Risikozuschläge gestrichen werden, hängt jedoch immer von der genauen Diagnose und dem individuellen Risiko ab.
  • Tarifwechsel beim gleichen Anbieter: Auch der Tarif der privaten Kranken­versicherung kann innerhalb des Angebots des Anbieters gewechselt werden. Hierbei ist zu beachten, dass günstigere Tarife in der Regel mit geringeren Leistungen einhergehen.
  • Selbst­beteiligung erhöhen: Eine Selbst­beteiligung senkt den Beitrag deutlich. Ob eine solche Vereinbarung sinnvoll ist, muss jedoch immer im Einzelfall betrachtet werden. Dabei sollte bedacht werden, dass bei jeder anstehenden Behandlung ein Teil aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Zudem kann die Selbst­beteiligung einer privaten Kranken­versicherung, anders als die eigentlichen Beiträge, nicht als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Beachten Sie auch, dass eine einmal vereinbarte Selbst­beteiligung nicht ohne Gesundheitsprüfung gesenkt werden kann.
  • Reduzierung bestimmter Leistungen: Sie können beispielsweise beeinflussen, wie hoch das Krankentagegeld oder die Kostenerstattung für den Zahnersatz sein soll. Ebenso können Sie bestimmen, ob Sie unbedingt immer eine wahlärztliche Behandlung brauchen, oder Sie können sich mit der Kranken­versicherung auf einen Hausarzt einigen und so Beiträge sparen.
  • Beitragsrückerstattung: Werden Sie innerhalb eines Versicherungsjahres nicht krank oder nehmen keine Leistungen in Anspruch, gibt es oft eine Rückerstattung der Beiträge. Beachten Sie dabei, dass Beitragsrückerstattungen in der Steuererklärung mit den Beitragszahlungen verrechnet werden.

Achten Sie nicht nur auf die Kosten

Es ist wichtig, dass Sie eine Versicherung wählen, die Sie auch langfristig gut bezahlen können. Die Kosten Ihrer Versicherung sollten jedoch nicht das einzige wichtige Kriterium sein. Ebenso wichtig oder wichtiger ist, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen wichtig sind. Eine hohe Selbst­beteiligung kann ein Nachteil sein, wenn sie Sie davon abhält, sinnvolle medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Icon Achtung

Diese Stellschrauben gelten nicht nur für den Neuabschluss: Auch wenn Sie bereits privat versichert sind und Ihr Beitrag zu hoch geworden ist, lässt er sich oft senken – etwa durch einen internen Tarifwechsel nach § 204 VAG oder durch das Streichen nicht mehr nötiger Risikozuschläge. Wir prüfen auch bestehende Verträge kostenfrei.

Beitrag zu hoch? Wir rechnen nach – kostenfrei

Egal ob Sie neu in die PKV starten oder als Bestandskunde sparen wollen: Wir prüfen Ihren möglichen Beitrag oder Ihren laufenden Vertrag und zeigen Ihnen die Stellschrauben.

  • Internen Tarifwechsel nach § 204 VAG prüfen – ohne Verlust der Alterungsrückstellungen
  • Risikozuschläge auf den Prüfstand
  • Finanztip empfiehlt unsere PKV-Beratung
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter?

Die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung steigen im Alter, aber nicht automatisch ins Unermessliche. Damit der Beitrag im Alter nicht allein wegen der höheren Behandlungskosten explodiert, bildet jeder Versicherte über die Jahre Alterungsrückstellungen. Ein Teil des Beitrags wird angespart und gleicht die im Alter steigenden Gesundheitskosten teilweise aus.

Icon Bezahlen Geldschein

Gesetzlicher Zuschlag

Zusätzlich zahlen privat Versicherte zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag, der ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsdämpfung verwendet wird (Quelle: § 149 VAG). Trotzdem ist es ehrlich zu sagen: Beitragsanpassungen finden in der Praxis regelmäßig statt, vor allem zum Inflationsausgleich und bei steigenden Gesundheitskosten. Über Jahrzehnte kann sich der Beitrag deutlich erhöhen.


Icon Pfeile im Dreieck

Auffangoptionen

Wer im Alter Schwierigkeiten mit dem Beitrag bekommt, hat Auffangoptionen: einen internen Tarifwechsel nach § 204 VAG, den Beitragsentlastungstarif, den Standardtarif für Altverträge oder den Basistarif als gesetzlich garantierte Rückfalloption. Niemand verliert in der PKV seinen Versicherungsschutz, nur weil der Beitrag schwer zu tragen ist.

Experten-Tipp:
Das Schreckgespenst explodierender Altersbeiträge stimmt so nicht

„Die Angst vor unbezahlbaren Altersbeiträgen ist übertrieben – aber Schönfärben hilft auch nicht. Beiträge steigen, das ist Fakt. Wer früh einen Beitragsentlastungstarif mitnimmt und alle paar Jahre den internen Tarifwechsel nach § 204 VAG prüfen lässt, hält den Beitrag im Griff. Warten Sie damit nicht bis zur Rente – dann ist der Hebel kleiner.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Praxisfall: Beitrag im Bestand deutlich gesenkt

Eine selbständige Grafikerin, 58, kam mit einem über die Jahre auf rund 920 Euro gestiegenen Monatsbeitrag in die Beratung. Sie befürchtete, kündigen zu müssen. Über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VAG in einen leistungsgleichen, neueren Tarif desselben Versicherers sank ihr Beitrag um rund 180 Euro im Monat – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Verlust ihrer Alterungsrückstellungen. Viele Bestandskunden kennen dieses Recht nicht. (Anonymisierter Praxisfall aus der Beratung; Beträge gerundet.)

Steuern und Rückkehr in die GKV

Ist die private Kranken­versicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung sind steuerlich absetzbar. Die Beiträge für die Basisabsicherung – also für Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung – können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen (Quelle: § 10 EStG). Diese Regelung geht auf das Bürgerentlastungsgesetz zurück.

Beiträge für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind dagegen nur begrenzt absetzbar. Ein praktischer Hebel: Sie dürfen Beiträge für bis zu zweieinhalb künftige Jahre im Voraus zahlen und in einem Jahr steuerlich geltend machen. So schaffen Sie sich in den Folgejahren Spielraum, um andere Vorsorgeaufwendungen abzusetzen.

Icon Stift

Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung ist möglich, mit zunehmendem Alter aber schwieriger. Angestellte unter 55 Jahren werden wieder gesetzlich pflichtversichert, sobald ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Selbständige müssen dafür in der Regel eine sozial­versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen.

Entscheidend ist die Altersgrenze 55: Wer dieses Alter überschritten hat und in den letzten fünf Jahren privat versichert war, kann praktisch nicht mehr in die gesetzliche Kranken­versicherung zurück (Quelle: § 6 Abs. 3a SGB V). Diese Hürde sollten Sie kennen, bevor Sie sich für die PKV entscheiden.

Die Systementscheidung zwischen gesetzlich und privat bindet Sie über Jahrzehnte – und ab 55 lässt sie sich kaum noch korrigieren. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf Ihren persönlichen Lebensverlauf, bevor Sie sich festlegen. In einer kostenfreien Beratung rechnen wir Ihre Situation durch, statt nur den heutigen Beitrag zu vergleichen.

Private Pflegepflicht­versicherung

Wer in die private Kranken­versicherung wechselt, muss zugleich eine private Pflegepflicht­versicherung (PPV) abschließen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben – die Pflege­versicherung folgt immer der Kranken­versicherung (Quelle: § 23 SGB XI). Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflege­versicherung, privat Versicherte in der privaten Pflegepflicht­versicherung.

Die private Pflegepflicht­versicherung bietet dieselben Leistungen wie die soziale Pflege­versicherung – die Pflegegrade und Leistungsbeträge sind gesetzlich einheitlich geregelt. Der Beitrag richtet sich anders als in der GKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Es gilt ein gesetzlich festgelegter Höchstbeitrag, der den GKV-Höchstbeitrag zur Pflege nicht übersteigen darf.

Icon Person mit Pfeilen

Wichtig zu wissen: Die PPV-Beiträge kommen zusätzlich zum Kranken­versicherungsbeitrag auf Sie zu. Auch hier werden Alterungsrückstellungen gebildet, sodass der Beitrag im Alter stabiler bleibt. Planen Sie die Pflegepflicht­versicherung von Anfang an in Ihr PKV-Budget mit ein.

Private Kranken­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger 2026

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
IVFP
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellentExzellentSehr gut96
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VSehr gutExzellentSehr gut96
Logo LVM VersicherungLVMGutExzellentSehr gut92

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Kranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle privaten Kranken­versicherungen im Test 2026

Wie wählen Sie die beste private Kranken­versicherung aus?

Die richtige Tarifvariante wählen

Überlegen Sie, welchen Leistungsumfang Sie tatsächlich benötigen, und entscheiden Sie sich entsprechend für eine der Tarifvarianten:

  • Basistarife (auch: Einsteigertarife)
  • Komforttarife
  • Premiumtarife
Icon Brille

Ein Einsteiger- oder Basistarif bietet sich an, wenn Ihre Priorität eine günstige Versicherung ist. Ein Premiumtarif hingegen ist geeignet, wenn Kosten für Sie weniger wichtig sind als ein großer Leistungsumfang.

Experten-Tipp:
Der billigste Tarif ist selten der passende

„Ein günstiger Beitrag sagt fast nichts über die Qualität eines Tarifs aus. Ein Tarif kann günstig wirken und im Ernstfall – beim Zahnersatz, in der Psychotherapie, beim Klinikaufenthalt – plötzlich an seine Grenzen stoßen. Lassen Sie die Bedingungen Wort für Wort prüfen, nicht nur den Preis. Bauen Sie Ihren Schutz aus den Leistungen, die Sie wirklich brauchen – dann stimmt am Ende auch das Preis-Leistungs-Verhältnis.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Praxisfall: Schwammige Bedingungen, harter Leistungsstreit

Ein privat Versicherter, 46, hatte einen Tarif allein nach dem Beitrag gewählt. Nach einer aufwändigen Zahnbehandlung erstattete der Versicherer nur einen Bruchteil – die Bedingungen sahen für Implantate eine Staffelung in den ersten Jahren vor, die der Kunde nicht kannte. Erst über den Versicherungs­ombudsmann und eine genaue Prüfung der Klauseln ließ sich ein Teil der Kosten durchsetzen. Eine vorherige Bedingungsanalyse hätte die Lücke sichtbar gemacht. (Anonymisierter Praxisfall aus der Beratung.)


Darauf sollten Sie achten

  • Sind alle Leistungen, die Ihnen wichtig sind, dabei?
  • Zahlen Sie nur für die Bausteine, die Sie wirklich haben wollen?
  • Hat der Tarif eine hohe Beitragsstabilität? Wie sieht es im Alter mit den Beiträgen aus?
  • Passt er zu Ihrer familiären Situation beziehungsweise zu Ihren Plänen?
  • Werden Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen und -ersatz vollständig oder zumindest zu einem Großteil erstattet?
  • Gibt es versteckte Selbst­beteiligungen durch Zuzahlungen zu bestimmten Behandlungen?
  • Falls Sie viel reisen: Bietet der Tarif Ihnen auch im Ausland gute Leistungen?
  • Ist die finanzielle Situation des Versicherers stabil? Ein Blick in Bewertungen durch Rating-Agenturen lohnt sich.

Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss einer PKV vermeiden

  • Leistungskatalog nicht prüfen: In der PKV gibt es keinen festen Leistungskatalog wie bei der gesetzlichen Kranken­versicherung. Sie entscheiden bei Vertragsabschluss, welche Leistungen Sie haben möchten.
  • Versteckte Selbst­beteiligungen übersehen: Prüfen Sie, ob der Tarif Zuzahlungen zu bestimmten Behandlungen vorsieht.
  • Keine Expertenberatung in Anspruch nehmen: Die private Kranken­versicherung ist ein komplexes Thema und gehört zu den Versicherungen, die Sie nicht einfach allein online abschließen sollten. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und die passende Absicherung zu finden. Die Beratung ist stets kostenfrei, transparent und unverbindlich.

Diese Anbieter empfehlen unsere Experten

Unsere erfahrenen und ausgezeichneten Experten für private Kranken­versicherungen haben mit den folgenden Anbietern besonders gute Erfahrungen gemacht:

„Je nach Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Anforderungen können wir Ihnen weitere Anbieter empfehlen. Gerade bei einer privaten Kranken­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters sehr stark auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich daher von uns individuell beraten – gemeinsam finden wir den besten Tarif für Sie.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Legen Sie fest, welche Leistungen und Zusatzleistungen Ihnen besonders wichtig sind und welche Sie wirklich benötigen.
  2. Erhalten Sie Beihilfe vom Dienstherrn? Finden Sie heraus, in welcher Höhe.
  3. Machen Sie einen gründlichen und individuellen Tarifvergleich und vergleichen Sie die PKV-Anbieter hinsichtlich Kosten, Leistungen und Service.
  4. Stellen Sie den Antrag auf Versicherungsschutz in der PKV und beantworten Sie die dafür geforderten Gesundheitsfragen.
  5. Lassen Sie sich bei allen Schritten von unseren Experten der privaten Kranken­versicherung beraten. Für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.

Ihre PKV-Entscheidung – wir begleiten sie

Ob Gutverdiener, Beamtenanwärter, Selbständiger, Student oder Bestandskunde mit zu hohem Beitrag: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und finden den passenden Weg. Finanztip empfiehlt unsere PKV-Beratung.

  • Persönlicher Ansprechpartner statt Hotline
  • Beratung kostenfrei und unverbindlich
  • Auch für bestehende Verträge: Beitrag und Tarif auf dem Prüfstand
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung

Wie funktioniert die private Kranken­versicherung?

Sie wählen bei Abschluss Ihre Leistungen und die Tarifstufe, zahlen Arztrechnungen zunächst selbst und bekommen die Kosten anschließend vom Versicherer erstattet. Gehen Sie zum Arzt, Heilpraktiker, Therapeuten oder ins Krankenhaus oder kaufen ein Medikament per Rezept, erhalten Sie eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrem Versicherer ein, der je nach vereinbartem Erstattungssatz zahlt. Krankenhausrechnungen rechnet die Klinik dagegen direkt mit dem Versicherer ab.

Wer kann sich privat versichern?

Privat versichern kann sich jeder Angestellte, der über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, sowie unabhängig vom Einkommen Beamte, Selbständige und Studenten. Angestellte müssen 2026 regelmäßig über 77.400 Euro brutto im Jahr verdienen, um in die PKV wechseln zu können. Beamte, Beihilfeberechtigte, Studenten und Selbständige haben dagegen unabhängig von der Einkommensgrenze die Wahl.

Ab welchem Einkommen ist die private Kranken­versicherung möglich?

Angestellte können 2026 ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 Euro in die private Kranken­versicherung wechseln. Das ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, oberhalb derer die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung entfällt (6.450 Euro im Monat). Beamte, Selbständige und Studenten benötigen diese Einkommensschwelle nicht, sie können sich unabhängig vom Verdienst privat versichern.

Wie teuer ist eine private Kranken­versicherung?

Eine private Kranken­versicherung gibt es je nach Profil ab rund 165 Euro Effektivbeitrag im Monat; für einen 34-jährigen Angestellten liegt der Beitrag bei etwa 420 Euro vor Arbeitgeberzuschuss [REDAKTION: konkreten Tarif, Leistungsniveau und Rechner-Stand als Quelle ergänzen]. Die Kosten richten sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen. Allgemein gilt: Je jünger und gesünder der Eintritt, desto günstiger der Beitrag.

Warum ist die private Kranken­versicherung oft teurer als die gesetzliche?

Die private Kranken­versicherung ist in vielen Fällen teurer als die gesetzliche, bietet dafür aber meist umfassendere Leistungen. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Leistungsumfang statt nach dem Einkommen, deshalb sollten Versicherte ihn auch langfristig tragen können. Eine Ausnahme sind Beamte: Durch die Beihilfe ist die PKV für sie oft günstiger als die gesetzliche Versicherung.

Wie ist die private Kranken­versicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen. Die Basisabsicherung umfasst Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung und lässt sich in voller Höhe geltend machen (laut § 10 EStG). Beiträge für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind nur begrenzt absetzbar. Beiträge für bis zu zweieinhalb künftige Jahre dürfen Sie vorauszahlen und in einem Jahr absetzen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Der Arbeitgeber übernimmt in der PKV bis zur Hälfte des Beitrags, 2026 jedoch höchstens 508,59 Euro im Monat. Die genaue Höhe wird jährlich neu berechnet und orientiert sich an den Regeln der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Wie kommen Sie aus der privaten Kranken­versicherung zurück in die gesetzliche?

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung ist grundsätzlich möglich, ab 55 Jahren aber praktisch ausgeschlossen. Angestellte unter 55 werden wieder gesetzlich pflichtversichert, sobald ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt; Selbständige müssen dafür meist eine sozial­versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Wer 55 überschritten hat und in den letzten fünf Jahren privat versichert war, kommt kaum noch zurück (laut § 6 Abs. 3a SGB V).

Warum lohnt sich die private Kranken­versicherung für Selbständige?

Für Selbständige lohnt sich die private Kranken­versicherung oft, weil sie nicht an die einkommensabhängige Beitragsberechnung gebunden sind und Tarif sowie Leistungen frei wählen können. Anders als Angestellte tragen sie den Beitrag jedoch vollständig selbst, da kein Arbeitgeberzuschuss anfällt. Wichtig ist ein ausreichendes Krankentagegeld, damit bei längerer Krankheit das fehlende Einkommen abgesichert ist.

Welche private Kranken­versicherung ist die beste?

Eine pauschal beste private Kranken­versicherung gibt es nicht, da der passende Tarif stark vom individuellen Bedarf abhängt. PKV-Anbieter bieten unterschiedliche Tarife mit verschiedenem Leistungsumfang, und der Versicherungsbedarf ist sehr persönlich. Testergebnisse unabhängiger Institute liefern aber eine gute Orientierung bei der Auswahl.

Welche Leistungen bieten die Tarifstufen der PKV?

Die PKV unterscheidet meist drei Tarifstufen: günstige Einsteigertarife auf GKV-Niveau, Komforttarife als Mittelweg und Premiumtarife mit dem größten Leistungsumfang.

Einsteigertarife entsprechen ungefähr dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung und sind dementsprechend günstig. Die Kostenerstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ oder GOZ. Leistungen beim Heilpraktiker werden zu 80 Prozent übernommen, für Sehhilfen gibt es einen 100-Euro-Zuschuss alle drei Jahre. Im Krankenhaus erfolgt die Behandlung im Mehrbettzimmer durch Stationsärzte.

Komforttarife ähneln in einigen Punkten den Einsteigertarifen, erreichen bei anderen Leistungen aber bereits Premium-Niveau. Sie decken Behandlungskosten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ oder GOZ ab. Beim Heilpraktiker werden 100 Prozent der Kosten übernommen, der Zuschuss für Sehhilfen steigt auf 260 Euro alle zwei Jahre.

Premiumtarife haben einen nach oben offenen Leistungsumfang und erstatten oft über die Höchstsätze der GOÄ oder GOZ hinaus. Statt eines Hausarztprinzips gilt die freie Arztwahl. Die Behandlung im Krankenhaus erfolgt im Ein- oder Zweibettzimmer durch den Chefarzt.

Was passiert, wenn Sie die Beiträge nicht länger zahlen können?

Wer die Beiträge nicht mehr zahlen kann, fällt nicht aus dem Schutz, sondern in einen reduzierten Tarif: Standardtarif, Basistarif oder Notlagentarif. Der Standardtarif ist nur für Personen relevant, die vor 2009 beigetreten sind; seine Leistungen entsprechen meist denen der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Der Basistarif steht nach § 152 VAG verschiedenen Gruppen offen – die Voraussetzungen sind Alternativen, keine Sammelbedingung. Zugang haben unter anderem freiwillig gesetzlich Versicherte, Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, sowie privat Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder eine gesetzliche beziehungsweise Beamtenrente beziehen. Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts ist keine Zugangsvoraussetzung, sondern löst eine Halbierung des Beitrags aus (laut § 152 VAG).

Der Basistarif deckt weiterhin alle Leistungen ab, die ärztlichen Leistungen sind jedoch nur bis zu den folgenden Gebührensätzen versichert (laut § 75 Abs. 3a SGB V):

  • 0,9-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für Laborleistungen
  • 1,0-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für medizinisch-technische Leistungen
  • 1,2-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für die übrigen ärztlichen Leistungen

Der Notlagentarif kann nicht selbst gewählt werden. In ihn fallen privat Versicherte, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen. Er deckt nur noch akut notwendige Behandlungen ab. Zusatzbausteine wie das Krankentagegeld können gekündigt werden und sind dann nicht mehr verfügbar.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
transparent-beraten.de GmbH 684 Bewertungen auf ProvenExpert.com