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Was Referendare über die private Krankenversicherung (PKV) wissen sollten, wie sie von der staatlichen Beihilfe profitieren und was eine PKV für Beamtenanwärter kostet.
Inhalt dieser Seite- Was sollten Referendare über die PKV wissen?
- Warum brauchen gerade Referendare eine gute PKV?
- Was kostet die PKV im Referendariat?
- Was leistet eine gute PKV für Referendare?
- Private Krankenversicherung für Referendare im Test
- So wählen Sie als Referendar die richtige PKV aus
- Wie nach dem Referendariat versichern?
- Die häufigsten Fragen zur PKV für Referendare
Das Wichtigste in Kürze
- Die private Krankenversicherung im Referendariat lohnt sich besonders für Referendare, die von ihrem Dienstherrn Beihilfe erhalten – sie ist oft deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.
- Die private Krankenversicherung sollte die restlichen Kosten übernehmen, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind.
- Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Referendare an. Diese sind bereits ab 60 € im Monat erhältlich. Das ist in der Regel deutlich günstiger als eine Absicherung in der GKV.
- Lassen Sie sich kostenfrei von uns zur passenden privaten Krankenversicherung beraten – unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

Robert Böhrk
Unser Experte für die private Krankenversicherung
Als Referendar stehen Sie früh vor einer Entscheidung fürs Leben
Mit dem Start ins Referendariat werden Sie in den meisten Bundesländern Beamter auf Widerruf und damit beihilfeberechtigt. Ihr Dienstherr übernimmt dann in der Regel 50 Prozent Ihrer Krankheitskosten, den Rest sichern Sie über eine private Krankenversicherung ab. Für viele Referendare ist genau das die günstigere Wahl, oft schon ab rund 60 Euro im Monat statt des vollen gesetzlichen Beitrags. Gleichzeitig ist die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung eine der ersten großen Weichenstellungen Ihrer Laufbahn und nur schwer wieder rückgängig zu machen. Damit Sie Beihilfe, Anwärtertarif und die Zeit nach dem Referendariat von Anfang an richtig zusammendenken, finden Sie hier alles Wichtige im Überblick.
Was sollten Referendare über die PKV wissen?
Neu in 2026
Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse 2026: Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat – für freiwillig versicherte Referendare der entscheidende Vergleichswert. → Mehr dazu im Abschnitt „Was kostet die private Krankenversicherung im Referendariat?“
Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2026 auf 77.400 Euro und entscheidet, ob Sie sich nach dem Referendariat als Angestellter privat versichern dürfen. → Mehr dazu im Abschnitt „Wie nach dem Referendariat versichern?“
Die private Krankenversicherung im Referendariat ist für die meisten Referendare die günstigere Wahl. Als Lehramtsanwärter oder Rechtsreferendar sind Sie in der Regel Beamter auf Widerruf, erhalten Beihilfe und können frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Welche Variante besser zu Ihnen passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie beihilfeberechtigt sind.
Gilt das für Sie? Ihr Status im Überblick
Für fast alle Referendare gilt: Sie sind Beamter auf Widerruf und damit beihilfeberechtigt. Das trifft auf Lehramtsanwärter in allen Bundesländern zu und auf Rechtsreferendare in den meisten Bundesländern. Nur wer angestellt ist, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Rechtsreferendar und Volljurist
Als Rechtsreferendar sind Sie im juristischen Vorbereitungsdienst und in den meisten Bundesländern Beamter auf Widerruf. Erst als angestellter Volljurist nach dem zweiten Staatsexamen ändert sich Ihr Status. Einzelne Länder stellen Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus ein – prüfen Sie im Zweifel Ihren Einstellungsbescheid.
Experten-Tipp:
Wer als beihilfeberechtigter Referendar in der GKV bleibt, verschenkt oft Geld
„Viele bleiben aus Vorsicht in der gesetzlichen Kasse und zahlen den vollen freiwilligen Beitrag allein, ohne Arbeitgeberzuschuss. Mit Beihilfe sichert ein Anwärtertarif dieselben Leistungen für einen Bruchteil ab. Prüfen Sie zuerst Ihren Beihilfeanspruch im Einstellungsbescheid, bevor Sie aus Gewohnheit gesetzlich bleiben.“
Krankenversicherung im Referendariat für Lehramtsanwärter
Für Lehramtsanwärter lohnt sich die private Krankenversicherung im Referendariat besonders häufig. Sie sind in allen Bundesländern Beamter auf Widerruf und erhalten mindestens 50 Prozent Beihilfe vom Dienstherrn. Die private Krankenversicherung muss dann nur die restlichen Krankheitskosten absichern.
Der Unterschied zu Rechtsreferendaren liegt vor allem im Status
Während Lehramtsanwärter praktisch immer verbeamtet werden, ist die Beamtenstellung bei Rechtsreferendaren bundeslandabhängig. Als Lehramtsanwärter können Sie sich deshalb fast überall auf Beihilfe und einen günstigen Anwärtertarif verlassen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Familie: Lehramtsanwärter mit Kindern profitieren von erhöhten Beihilfesätzen für Ehepartner und Kinder. Wie sich das auf die Kosten auswirkt, rechnen wir für eine Beamtenfamilie konkret durch.
PKV? Bei Beihilfe sinnvoll!
Ob eine private Krankenversicherung für Sie die bessere Wahl ist, hängt davon ab, ob Sie „Beihilfe“ erhalten. Dann übernimmt der Dienstherr in der Regel 50 Prozent Ihrer Arztrechnungen. PKV-Tarife übernehmen die verbleibenden 50 Prozent. So tragen Sie die restlichen Krankheitskosten nicht selbst.
Die monatlichen Beiträge zu solch einer sogenannten Restkostenversicherung können für Referendare deutlich günstiger sein als die zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wie groß dieser Unterschied konkret ausfällt, zeigt unsere Beispielrechnung im Kapitel „Was kostet die private Krankenversicherung im Referendariat?“.
Wann Sie Beihilfe erhalten
Beamter auf Widerruf oder Angestellter?
Ob Sie beihilfeberechtigt sind, hängt davon ab, welchen Status Sie haben. Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten: Beamter auf Widerruf oder Angestellter. Beamte auf Widerruf erhalten in der Regel Beihilfe. Sind Sie angestellt, müssen Sie in aller Regel auf Beihilfe verzichten. Der Status entscheidet auch darüber, ob Sie sich in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung absichern können:
| Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung | |
|---|---|---|
| Beamter auf Widerruf | ✔ Ja | ✔ Ja (Freiwillige Versicherung) |
| Angestellter | ✘ Nein* | ✔ Ja |
- Beamte auf Widerruf: Sind Referendare Beamte auf Widerruf, dann sind sie „versicherungsfrei“. Das bedeutet nicht, dass sie sich nicht krankenversichern müssen. Vielmehr können sie sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Waren Referendare während des Studiums privat versichert, müssen sie als Beamte auf Widerruf in der privaten Krankenversicherung bleiben.
- Angestellte: Sind Referendare angestellt, dann besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
In der Regel sind alle Referendare in allen Bundesländern Beamte auf Widerruf. Veterinäre im Staatsdienst oder Volljuristen sind hingegen meist Angestellte im öffentlichen Dienst.
Keine Beihilfe oder (pauschale) Beihilfe?
Früher schlossen sich Beihilfe und eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Beamte auf Widerruf erhielten also in der Regel nur dann Beihilfe, wenn sie Mitglied der privaten Krankenversicherung waren. Mittlerweile gibt es allerdings einige Bundesländer, die eine Kombination von Beihilfe mit einer gesetzlichen Krankenversicherung erlauben. Dann erhalten Referendare eine sogenannte „pauschale Beihilfe“.
Was ist pauschale Beihilfe?
Pauschale Beihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Dienstherrn zu den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen erhalten privat und gesetzlich versicherte Beamte zu ihren Krankenkassenbeiträgen. In der Regel bezuschusst der Dienstherr 50 Prozent des Beitrags. Maximal erhalten Beamte die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung, der 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat liegt (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie als Referendar beihilfeberechtigt sind:
| Status und Krankenversicherung | Beihilfe |
|---|---|
| Beamter auf Widerruf mit PKV | ✔ Ja |
| Beamter auf Widerruf mit GKV | ✔ Ja (Nur in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe) |
| Angestellter mit GKV | ✘ Nein |
In welchem Bundesland gibt es pauschale Beihilfe?
| Bundesland | Pauschale Beihilfe oder ähnliche Zuschüsse? |
|---|---|
| Baden-Württemberg | ✔ Ja |
| Bayern | ✘ Nein |
| Berlin | ✔ Ja |
| Brandenburg | ✔ Ja |
| Bremen | ✔ Ja |
| Hamburg | ✔ Ja |
| Hessen | ✘ Nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | ✘ Nein |
| Niedersachsen | ✔ Ja |
| Nordrhein-Westfalen | ✘ Nein |
| Rheinland-Pfalz | ✘ Nein |
| Saarland | ✘ Nein |
| Sachsen | ✔ Ja |
| Sachsen-Anhalt | ✘ Nein |
| Schleswig-Holstein | ✔ Ja |
| Thüringen | ✔ Ja |
Haben Sie sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, dann ist dies unwiderruflich. Sie verzichten dann auf die normale Beihilfe.
PKV-Mitgliedschaft? Für Beamte auf Widerruf garantiert
Möchten Sie sich als Referendar erstmalig in einer privaten Krankenversicherung absichern, ist Ihnen bei einigen Versicherern die Aufnahme garantiert. Denn viele private Krankenversicherer haben sich freiwillig zur sogenannten „Beamtenöffnungsaktion“ der privaten Krankenversicherer verpflichtet. Sie nehmen dann auch Beamte auf Widerruf auf, wenn diese keinen regulären PKV-Tarif abschließen könnten, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Die Öffnungsaktion sieht Folgendes vor:
- Kein Antragsteller wird aufgrund eines zu hohen Risikos abgelehnt.
- Es werden keine Leistungen ausgeschlossen.
- Werden höhere Beiträge aufgrund erhöhter gesundheitlicher Risiken verlangt, sind die Zuschläge auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
Betroffene Referendare können sich dann in einem beihilfefähigen Basistarif versichern. Möchten Sie im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden, müssen Sie eine Frist einhalten: Sie müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung stellen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung).
Warum brauchen gerade Referendare eine gute PKV?
Vorteile und Nachteile der PKV für Referendare
Vorteile
Nachteile
Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Was kostet die private Krankenversicherung im Referendariat?
Warum können Sie uns vertrauen?
Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.
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Beitrags- und Krankheitskosten mit Beihilfe und ohne
Die Beihilfeberechtigung und das Krankenversicherungssystem beeinflussen die Beitragshöhe und die Kosten im Krankheitsfall:
| Status und Krankenversicherung | Beihilfeanspruch | Ihr Anteil am Beitrag | Kosten im Krankheitsfall |
|---|---|---|---|
| Beamter auf Widerruf mit PKV | ✔ Ja | Gesamter Beitrag | In der Regel keine Kosten* |
| Beamter auf Widerruf mit GKV | ✔ Ja | Gesamter Beitrag; außer es wird pauschale Beihilfe gezahlt, dann Hälfte des Beitrags | Keine Kosten, außer Zuzahlungen und Ähnlichem |
| Angestellter mit GKV | ✘ Nein | Hälfte des Beitrags | Keine Kosten, außer Zuzahlungen und Ähnlichem |
- Beamter auf Widerruf mit PKV: Haben Sie als Referendar Anspruch auf Beihilfe und versichern Sie sich in einer privaten Krankenversicherung, dann zahlen Sie monatlich den gesamten Beitrag selbst. Im Krankheitsfall sind die Kosten in der Regel durch Beihilfe und die private Krankenversicherung abgedeckt.
- Beamter auf Widerruf mit GKV: Entscheiden Sie sich als Beamter auf Widerruf für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann müssen Sie für den kompletten Beitrag alleine aufkommen, außer Sie erhalten pauschale Beihilfe. Dann übernimmt Ihr Dienstherr die Hälfte. Im Krankheitsfall entstehen Ihnen keine Kosten, ausgenommen Zuzahlungen und Ähnliches.
- Angestellter mit GKV: Sind Sie angestellt, zahlen Sie von Ihren Beiträgen zur Krankenkasse die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber. Im Krankheitsfall haben Sie keine Kosten, abgesehen von Zuzahlungen oder Ähnlichem.
PKV und GKV: Davon hängt die Höhe der Beiträge ab
In der privaten Krankenversicherung ist die Höhe der Beiträge grundsätzlich von diesen Faktoren abhängig:
- Vom Alter
- Vom Gesundheitszustand
- Von den gewünschten Leistungen und gegebenenfalls Zusatzbausteinen
- Von der Höhe der Beihilfe
Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die monatlichen Beiträge nach der Höhe des Einkommens. 2026 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent; zusammen mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich ein Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro im Monat (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).
Beispielrechnung: PKV und GKV für Referendare im Vergleich
In unserem Beispiel verdient eine Referendarin 1.724 Euro* brutto. Die Referendarin ist 26 Jahre alt und kinderlos. Sie hat auch keine Vorerkrankungen. Sie ist beihilfeberechtigt (50 Prozent).
*Die Vergütung im Referendariat ist Ländersache und unterscheidet sich deutlich je nach Bundesland. Für Rechtsreferendare liegt der monatliche Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe 2026 etwa zwischen 1.431 Euro (Saarland) und 1.860 Euro (Hessen) brutto. Der hier verwendete Beispielwert von 1.724 Euro dient nur der Veranschaulichung der Rechnung. Maßgeblich sind die Regelungen der Länder – etwa die Unterhaltsbeihilfe der Justiz Nordrhein-Westfalen; einen laufend aktualisierten Ländervergleich veröffentlicht LTO.
| PKV | GKV | |
|---|---|---|
| Beteiligung des Arbeitgebers am monatlichen Beitrag | Nein | Nein. Als Beamtin auf Widerruf tragen Sie den freiwilligen GKV-Beitrag allein. |
| Beitragshöhe | Abhängig zum Beispiel von Tarif, Alter und Gesundheitszustand | 14,6 % + 2,9 % des Bruttogehalts, allein zu tragen |
| Monatlicher Beitrag | Ab rund 60 € | 301,70 € |
| Krankheitskosten | Mit PKV: In der Regel keine Kosten; Ohne PKV: Bis zu 50 Prozent der Kosten | Keine Kosten, außer Zuzahlungen und Ähnlichem |
Unser Rechenbeispiel zeigt: Die Referendarin würde mit einer privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich mehr als die Hälfte an Beiträgen sparen. Zusätzlich hätte sie in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, durch Beitragsrückerstattungen, Gesundheitsboni und Steuervorauszahlungen Beitragskosten zu sparen – dies ist allerdings abhängig vom Tarif. Gleichzeitig profitiert sie von mehr Leistungen und schnelleren Arztterminen.
Was kostet ein Anwärtertarif konkret? Preisspannen zur Orientierung
Anwärtertarife für Referendare beginnen je nach Leistungsniveau bei rund 60 Euro und reichen etwa bis 160 Euro im Monat. Grob lassen sich drei Preisstufen unterscheiden. Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt von Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen ab.
| Preisstufe | Monatlicher Beitrag* | Typisches Leistungsniveau |
|---|---|---|
| Einstieg | rund 60–95 € | Solide Grundabsicherung, Zweibettzimmer, Basis-Zahnleistungen |
| Mittelklasse | rund 96–115 € | Erweiterte Zahn- und Heilmittelleistungen, mehr Wahlfreiheit |
| Komfort | rund 116–160 € | Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, hohe Zahn- und Auslandsleistungen |
Bis zu welchem Alter gibt es Anwärtertarife?
Vergünstigte Anwärtertarife gibt es meist nur bis zu einem Höchstaufnahmealter. Üblich sind rund 34 Jahre; viele Versicherer nehmen Anwärter aber bis 39 Jahre auf, einzelne bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Maßgeblich ist immer der jeweilige Tarif. Wer älter ist, zahlt in der Regel den regulären Beihilfetarif ohne Anwärter-Rabatt. Für Spätstarter im Referendariat lohnt sich deshalb ein besonders früher Vergleich (die konkrete Grenze steht in den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers).
Vorsicht vor Lockvogeltarifen
Ein besonders niedriger Einstiegsbeitrag ist nicht automatisch ein gutes Angebot. Manche Anbieter locken mit Lockvogeltarifen, die im Referendariat billig sind, bei der Verbeamtung auf Probe aber stark ansteigen oder wichtige Leistungen ausschließen. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auf die Leistungen und auf die Beitragsentwicklung nach dem Referendariat.
Experten-Tipp:
Der günstigste Anwärterbeitrag ist oft der teuerste Tarif
„Ein Einstiegsbeitrag von 60 Euro sagt nichts über die Zeit nach dem Referendariat. Manche Tarife klettern bei der Verbeamtung sprunghaft oder kürzen Leistungen. Achten Sie nicht auf den Startpreis, sondern lassen Sie sich die Beitragsentwicklung im Beamtentarif zeigen. Ein seriöser Anbieter rechnet Ihnen das offen vor.“
Beispielrechnung: PKV für eine Referendarin mit Familie
Auch nicht berufstätige Ehepartner und Kinder lassen sich absichern – und zwar zu erhöhten Beihilfesätzen. Ein nicht berufstätiger Ehepartner erhält 70 Prozent Beihilfe, jedes Kind 80 Prozent. Die private Krankenversicherung muss dann nur die verbleibenden 30 beziehungsweise 20 Prozent absichern.
| Familienmitglied | Beihilfesatz | PKV-Restanteil | Monatlicher PKV-Beitrag* |
|---|---|---|---|
| Referendarin (Beamtin auf Widerruf) | 50 % | 50 % | rund 70 € |
| Nicht berufstätiger Ehepartner | 70 % | 30 % | rund 60 € |
| Kind | 80 % | 20 % | rund 20 € |
Voraussetzung ist, dass die Familienmitglieder selbst privat versichert sind und kein eigenes Einkommen über der Grenze erzielen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine kostenfreie Familienversicherung – dank der erhöhten Beihilfesätze bleibt die Absicherung für Beamtenfamilien aber oft trotzdem günstig.
Ihren Beitrag als Referendar prüfen lassen
Sie haben gesehen: Ihr Beitrag hängt von Tarif, Beihilfesatz und Ihrer Familiensituation ab – nicht von einer Pauschale. Wir prüfen für Sie, welcher Anwärtertarif zu Ihrer Beihilfe und Ihrem Budget passt. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.
- Beihilfesatz für Sie und Ihre Familie richtig ausschöpfen
- Bezahlbarer Anwärtertarif statt vollem GKV-Beitrag
- Beitrag für Ihre persönliche Situation, keine Pauschalempfehlung
Was leistet eine gute private Krankenversicherung für Referendare?
Eine gute private Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe passgenau. Um zu verstehen, was sie leisten sollte, klären wir zuerst, welche Kosten der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe grundsätzlich übernimmt.
Beihilfe und PKV: Auf die richtige Kombination kommt es an
Was übernimmt der Dienstherr?
Wie viel der Dienstherr als Beihilfe von den Krankheitskosten übernimmt, ist durch den sogenannten Beihilfebemessungssatz vorgegeben. In der Regel gelten folgende Sätze:
| Personengruppe | Beihilfebemessungssatz |
|---|---|
| Referendare (kinderlos oder mit einem Kind) | 50 Prozent |
| Referendare (mehr als ein Kind)* | 70 Prozent |
| Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Referendars* | 70 Prozent |
| Kinder des Referendars* | 80 Prozent |
Auch wenn Ihr Beihilfesatz bei 50 Prozent liegt, bedeutet das nicht, dass alle Leistungen übernommen werden. Grundsätzlich können im Rahmen der Beihilfe anfallende Kosten für stationäre und ambulante Behandlung und Hilfsmittel übernommen werden. Welche konkreten Leistungen durch die Beihilfe abgedeckt sind, ist gesetzlich geregelt. In der folgenden Tabelle finden Sie die jeweiligen Gesetzesstellen für die wichtigen Beihilfethemen „Arzneimittel“, „Hilfsmittel“ und „Zahnbehandlung/Zahnersatz“:
| Thema | Gesetzesstelle |
|---|---|
| Arzneimittel | Bundesbeihilfeverordnung § 22 |
| Hilfsmittel* | Bundesbeihilfeverordnung § 25 |
| Zahnbehandlung/Zahnersatz | Bundesbeihilfeverordnung § 14, 15 und 17 |
| Krankenhaus | Bundesbeihilfeverordnung § 26 |
Was sollte die PKV für Referendare übernehmen?
Die private Krankenversicherung sollte den Beihilfebemessungssatz so ergänzen, dass Referendare 100 Prozent versichert sind. Liegt der Beihilfebemessungssatz beispielsweise bei 50 Prozent, dann sollte die private Krankenversicherung die andere Hälfte absichern.
Welche Kosten sollte eine gute PKV für Referendare übernehmen?
- Ambulante Behandlungskosten
- Zahnbehandlungen und Zahnersatz
- Sehhilfen
- Bei stationärer Behandlung: Unterbringung im Zweibettzimmer, Chefarzt-Behandlung
- Versicherungsschutz im Ausland
- Psychotherapie

Krankentagegeld und GOÄ/GOZ-Höchstsatz nicht übersehen
Zwei Punkte werden beim Tarifvergleich oft übersehen: das Krankentagegeld und der erstattungsfähige Höchstsatz der Gebührenordnung. Beide entscheiden mit darüber, ob Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind.
Ein Krankentagegeld ersetzt Einkommen, wenn Sie länger krank sind und keine Bezüge mehr erhalten. Für Referendare mit fester Besoldung ist es zu Beginn oft verzichtbar, spätestens nach dem Referendariat aber wichtig.
Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Tarif Arztrechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung erstattet (GOÄ für Ärzte, GOZ für Zahnärzte). Gute Tarife übernehmen mindestens den 3,5-fachen Satz. Erstattet der Tarif nur niedrigere Sätze, bleiben Sie bei aufwendigen Behandlungen auf einem Teil der Kosten sitzen.
Experten-Tipp:
Beim Anwärtertarif zählt der Erstattungssatz mehr als das Einbettzimmer
„Viele vergleichen nur Chefarzt und Einbettzimmer. Entscheidend ist aber, bis zu welchem Höchstsatz der Gebührenordnung Ihr Tarif erstattet. Zahlt er nur den 2,3-fachen statt den 3,5-fachen Satz, bleiben Sie bei aufwendigen Behandlungen auf Kosten sitzen. Prüfen Sie diesen Satz zuerst, er entscheidet im Ernstfall über echtes Geld.“
Wann leistet eine PKV nicht?
- Bei Leistungsausschlüssen: Wurden bei Vertragsabschluss Leistungsausschlüsse vereinbart, zahlt die private Krankenversicherung nicht, wenn diese definierten Fälle eintreten.
- Bei falschen Gesundheitsangaben: Wenn Sie falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht haben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
- Innerhalb der Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Für Psychotherapie, Zahnbehandlungen oder Entbindungen gilt eine Wartezeit von acht Monaten.
Quelle: Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009); gesetzliche Grundlage: § 197 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Private Krankenversicherung für Referendare im Test
PKV für Beamtenanwärter (2026)
Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt Angebote von 20 privaten Krankenversicherungen für Beamtenanwärter getestet. Untersucht wurde das Preis-Leistungs-Verhältnis. Als Musterfall wurde dem Test ein 30-jähriger Beamtenanwärter zugrunde gelegt, der Beihilfe vom Bund erhält. Er zahlt Beiträge einschließlich gesetzlichem Zuschlag und sucht einen Tarif mit stationärer Versorgung im Einbettzimmer und ohne Selbstbehalt. Von den 20 privaten Krankenversicherungen wurden neun mit „sehr gut“ bewertet, sechs erhielten die Gesamtnote „gut“ und fünf „befriedigend“ (Quelle: Handelsblatt). Der folgenden Tabelle können Sie die Anbieter entnehmen, die als „sehr gut“ eingestuft wurden.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger für private Krankenversicherungen allgemein (2026)
Alle privaten Krankenversicherungen im Test (2026)
So wählen Sie als Referendar die richtige PKV aus
Unterschiedliche Tarife: Wann brauchen Sie was?
- Anwärtertarif: Anwärtertarife sind spezielle günstige PKV-Tarife für Beamtenanwärter. Dieser Tarif schließt die Lücke, die durch die Beihilfe bei den Krankheitskosten entsteht. Verwechseln Sie Anwärtertarife nicht mit einer sogenannten Anwartschaftsversicherung.
- Anwartschaftsversicherung: Mit einer Anwartschaftsversicherung gelten die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel beim Wechsel in den Beamtentarif. Mögliche zwischenzeitliche Verschlechterungen der Gesundheit werden also nicht berücksichtigt. Die Anwartschaftsversicherung bietet jedoch keinen aktiven Versicherungsschutz.
- Restkostentarif: Der Restkostentarif übernimmt die Krankheitskosten von Beamten, die nicht von der staatlichen Beihilfe übernommen werden.
- Beihilfeergänzungstarif: Je nach Beihilfeverordnung sind bestimmte Leistungen nicht beihilfefähig oder werden gekürzt, zum Beispiel Physiotherapie, Hörgeräte oder Material für Zahnersatz. Der Beihilfeergänzungstarif übernimmt die Kosten, die selbst die Restkostenversicherung bei Beamten nicht abdeckt. Dieser Tarif sorgt also dafür, dass Beamte wirklich 100 Prozent der Krankheitskosten erstattet bekommen.
Experten-Tipp:
Der Anwärtertarif allein schließt nicht jede Lücke
„Viele buchen nur den Anwärtertarif und glauben, damit sei alles abgedeckt. Doch die Beihilfe kürzt Leistungen wie Zahnersatz oder Hörgeräte. Ein Beihilfeergänzungstarif füllt genau diese Lücken. Wer früh eine Anwartschaft im Studium sichert, friert zudem seinen Gesundheitszustand ein. So bleibt der Wechsel in den Beamtentarif später bezahlbar.“
Darauf sollten Sie beim Vergleich achten
- Entwicklung der Beiträge: PKV-Tarife für Referendare sind häufig verhältnismäßig günstig. Bei einer Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat steigen einige jedoch stark an. Achten Sie also darauf, wie sich die Beiträge bei einem Tarifwechsel und darüber hinaus entwickeln.
- Langfristige Planung: Die Entscheidung für eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung ist in der Regel nicht so leicht wieder rückgängig zu machen. Überlegen Sie daher, welche zukünftigen privaten oder beruflichen Entwicklungen möglich sind und wie diese Ihre private Krankenversicherung beeinflussen könnten. Ist zum Beispiel Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen? Oder planen Sie (weitere) Kinder zu bekommen? Wissen Sie bereits jetzt, dass Sie nach dem Referendariat nicht verbeamtet werden (möchten)? Wie Sie sich nach dem Referendariat krankenversichern können, erfahren Sie im Kapitel „Wie nach dem Referendariat versichern?“.
- Beitragsrückerstattung: Bei einigen Tarifen der privaten Krankenversicherung können Sie sich einen Teil der Beiträge zurückerstatten lassen, wenn Sie ein Jahr lang keinerlei Leistungen beansprucht haben. So haben Sie später die Möglichkeit, Beitragskosten einzusparen. Achten Sie jedoch nicht auf den Preis, sondern darauf, dass der Tarif alle für Sie wichtigen Leistungen enthält.
Drei Gründe, warum Sie eine PKV nicht vorschnell abschließen sollten
Schließen Sie eine private Krankenversicherung nicht vorschnell ab. Wenn Sie Pech haben, wählen Sie eine private Krankenversicherung, die nicht wirklich zu Ihren Bedürfnissen passt oder deren Preis-Leistungs-Verhältnis nicht optimal ist. Das kann weitreichende Folgen haben. Denn eine private Krankenversicherung ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Ein späterer Wechsel zwischen Versicherungen und Tarifen kann schwierig sein. Gleichzeitig gilt es beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung, vieles zu berücksichtigen:
- Welche Leistungen sind durch die Beihilfe in Ihrem Bundesland wirklich abgedeckt? Für jedes Bundesland gibt es eine eigene Beihilfeverordnung.
- Die Versicherungsbedingungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Auf dem deutschen Markt gibt es über 40 Anbieter.
Lassen Sie sich besser vorher kostenfrei und unverbindlich durch unsere Experten beraten – Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur privaten Krankenversicherung. Unsere Experten haben einen Überblick über Anbieter einer privaten Krankenversicherung und kennen sich mit den Regelungen zur Beihilfe aus.
Gleichzeitig können nur sie eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage für Sie stellen, die Sie vor dem Risiko einer offiziellen Ablehnung durch einen Versicherer schützt. Ein abgelehnter Antrag kann die Aufnahme bei einem anderen Anbieter erschweren.
Außerdem unterstützen unsere Berater Sie gerne bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Diese korrekt auszufüllen ist eine gesetzliche Pflicht (Quelle: Versicherungsvertragsgesetz, § 19). Machen Sie hier vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer PKV begehen sollten:
- Zukünftigen Bedarf unterschätzen: Nach dem Referendariat kann sich Ihr Status ändern. Wählen Sie daher einen Tarif, der flexible Tarifanpassungen ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt.
- Gesundheitsfragen ungenau beantworten: Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Prüfen Sie daher Ihre Angaben sorgfältig. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie auch gerne bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen.
- Keine Beratung nutzen: Das Beihilfesystem in Deutschland ist komplex. Gleichzeitig gibt es viele Anbieter privater Krankenversicherungen mit unterschiedlichen Tarifsystemen. Hier als Laie den Überblick zu behalten, kann schwierig sein. Nutzen Sie daher am besten eine Beratung durch unsere erfahrenen PKV-Experten.
Weitere Berufsgruppen der privaten Krankenversicherung
Tarife für Ihr Referendariat persönlich vergleichen
Sie kennen jetzt die Tariffallen und die Leistungen, auf die es ankommt. Welcher Tarif diese wirklich bietet, zeigt erst ein Vergleich für Ihre persönliche Situation – über 40 Anbieter lassen sich sonst kaum überblicken. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.
- Anonyme Risikovoranfrage vor der Gesundheitsprüfung
- Leistungsstarke Anwärtertarife statt Lockvogelangeboten
- Ein fester Ansprechpartner für Ihre Fragen
Wie nach dem Referendariat versichern?
Ob Sie sich für die Zeit des Referendariats für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, kann mitunter Auswirkungen auf die Absicherung im Anschluss haben. Behalten Sie dies im Blick, wenn Sie sich für eine Art der Krankenversicherung entscheiden. In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, wie sich ein beruflicher Statuswechsel auf die Krankenversicherung auswirken kann:
- Beamter auf Probe: Werden Sie nach dem Referendariat auf Probe verbeamtet, dann behalten Sie in der Regel die Versicherung aus dem Referendariat. Wer als Referendar gesetzlich versichert war, kann nun wählen: private Krankenversicherung oder freiwillige gesetzliche Versicherung.
- Verbeamtet: Waren Sie während des Referendariats privat versichert und werden Sie im Anschluss verbeamtet, dann wechseln Sie gewöhnlich in einen Beamtentarif der privaten Krankenversicherung. Waren Sie hingegen zuvor gesetzlich krankenversichert, können Sie dort weiter freiwillig versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.
- Angestellt (unter 77.400 Euro in 2026): Werden Sie nach dem Referendariat angestellt, müssen Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn Ihr Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 Euro in 2026) liegt. Waren Sie während des Referendariats privat krankenversichert, können Sie diese private Versicherung durch eine Anwartschaft pausieren und später reaktivieren.
- Angestellt (über 77.400 Euro in 2026): Liegt Ihr Gehalt als Angestellter über 77.400 Euro in 2026, dann dürfen Sie sich privat krankenversichern. Sie können sich aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse absichern.
- Arbeitslosengeld I: Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte können sich allerdings von dieser Pflicht befreien lassen, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor ihrer Erwerbslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert waren.
- Grundsicherungsgeld*: Wer nach dem Referendariat Grundsicherungsgeld bezieht, bleibt im jeweiligen Krankenversicherungssystem. Wer gesetzlich versichert war, ist weiterhin gesetzlich krankenversichert. Wer privat versichert war, führt diese weiter. Er kann aber finanzielle Unterstützung beantragen.
*Vormals „Bürgergeld“ und „Arbeitslosengeld II“
Quelle: Bundesregierung (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026); die allgemeine Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt 2026 auf 77.400 Euro.
| Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung | |
|---|---|---|
| Als Beamter auf Probe | ✔ Ja | ✔ Ja (Freiwillige Versicherung) |
| Als Angestellter über der JAEG | ✔ Ja | ✔ Ja (Freiwillige Versicherung) |
| Als Angestellter unter der JAEG | ✘ Nein | ✔ Ja |
| Bei Arbeitslosengeld I | ✘ Nein | ✔ Ja |
| Bei Grundsicherungsgeld | ✔ Ja (Abhängig von der vorherigen Absicherung) | ✔ Ja (Abhängig von der vorherigen Absicherung) |
Ihre Absicherung nach dem Referendariat klären
Ob Verbeamtung, Anstellung oder Wechsel: Ihr Status nach dem Referendariat entscheidet mit über Ihre Krankenversicherung. Wir klären mit Ihnen, welcher Tarif zu Ihrer weiteren Laufbahn passt, damit die Wahl heute Sie später nicht einschränkt. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.
- Tarif mit flexibler Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Anwartschaft prüfen, falls Sie vorübergehend zurück in die GKV müssen
- Absicherung, die auch als Beamter auf Probe oder Angestellter trägt
Die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung für Referendare
Welche Krankenversicherung ist im Referendariat besser – gesetzlich oder privat?
Für beihilfeberechtigte Referendare ist die private Krankenversicherung meist die günstigere Wahl. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Ein Anwärtertarif muss dann nur die restlichen 50 Prozent absichern – oft ab rund 60 Euro im Monat. Wer keine Beihilfe erhält, ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel besser aufgehoben.
Wie bin ich zwischen Studium und Referendariat krankenversichert?
In der Übergangszeit zwischen Studienende und Referendariatsbeginn besteht keine automatische Absicherung. Waren Sie gesetzlich versichert, können Sie sich freiwillig gesetzlich weiterversichern. Privatversicherte führen ihren Vertrag fort. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig kümmern, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Mit Beginn des Referendariats wählen Sie dann Ihren endgültigen Status.
Bis wann muss ich als Referendar die private Krankenversicherung abschließen?
Wer die Beamtenöffnungsaktion nutzen möchte, muss den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung stellen. Innerhalb dieser Frist ist die Aufnahme garantiert, auch bei Vorerkrankungen, laut Verband der Privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich lohnt sich ein früher Abschluss: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger der Beitrag.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung für Referendare ab?
Vor dem Abschluss eines regulären Anwärtertarifs prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand anhand von Gesundheitsfragen. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung möglich. Über die Beamtenöffnungsaktion sind Sie jedoch abgesichert: Dort ist die Aufnahme garantiert und der Zuschlag auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung im Referendariat?
Viele private Krankenversicherer zahlen einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie ein Kalenderjahr lang keine Rechnungen einreichen. Bei Anbietern wie der DBV oder der Debeka gilt das auch im Anwärtertarif. Kleine Beträge sollten Sie deshalb nicht einreichen, wenn die Beitragsrückerstattung höher ausfällt. Ob und wie viel erstattet wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Wie kann ich meine private Krankenversicherung im Referendariat wieder kündigen?
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Referendariats nur schwer möglich. Als Beamter auf Widerruf sind Sie versicherungsfrei und bleiben in dem einmal gewählten System. Ein Anbieterwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ist zwar möglich, kostet aber oft Altersrückstellungen. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss genau, welcher Tarif zu Ihnen passt.
Was ist der Unterschied zwischen Anwärtertarif und Anwartschaftsversicherung?
Ein Anwärtertarif ist ein vergünstigter privater Krankenversicherungsschutz für Beamtenanwärter, der aktiv Leistungen erbringt. Eine Anwartschaftsversicherung bietet dagegen keinen aktiven Schutz. Sie friert nur Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter ein, damit Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Tarif wechseln können.
Welche private Krankenversicherung ist die beste für Referendare?
Die beste private Krankenversicherung gibt es nicht pauschal – entscheidend ist Ihre persönliche Situation. Im Test der Ratingagentur Franke und Bornberg für das Handelsblatt schnitten neun von 20 Anbietern für Beamtenanwärter mit „sehr gut“ ab, darunter Deutscher Ring, Barmenia und ARAG. Achten Sie neben dem Beitrag vor allem auf den erstattungsfähigen Höchstsatz der Gebührenordnung.
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