Private Kranken­versicherung für Referendare

Wie Referendare mit Beihilfe und dem passenden Anwärtertarif bei der PKV sparen – inklusive aktuellem Testvergleich 2026.

Das erwartet Sie hier

Was Referendare über die private Kranken­versicherung (PKV) wissen sollten, wie sie von der staatlichen Beihilfe profitieren und was eine PKV für Beamtenanwärter kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Referendare über die PKV wissen?
  2. Warum brauchen gerade Referendare eine gute PKV?
  3. Was kostet die PKV im Referendariat?
  4. Was leistet eine gute PKV für Referendare?
  5. Private Kranken­­versicherung für Referendare im Test
  6. So wählen Sie als Referendar die richtige PKV aus
  7. Wie nach dem Referendariat versichern?
  8. Die häufigsten Fragen zur PKV für Referendare
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung im Referendariat lohnt sich besonders für Referendare, die von ihrem Dienstherrn Beihilfe erhalten – sie ist oft deutlich günstiger als die gesetzliche Kranken­versicherung.
  • Die private Kranken­versicherung sollte die restlichen Kosten übernehmen, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind.
  • Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Referendare an. Diese sind bereits ab 60 € im Monat erhältlich. Das ist in der Regel deutlich günstiger als eine Absicherung in der GKV.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von uns zur passenden privaten Kranken­versicherung beraten – unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

Als Referendar stehen Sie früh vor einer Entscheidung fürs Leben

Mit dem Start ins Referendariat werden Sie in den meisten Bundesländern Beamter auf Widerruf und damit beihilfeberechtigt. Ihr Dienstherr übernimmt dann in der Regel 50 Prozent Ihrer Krankheits­kosten, den Rest sichern Sie über eine private Kranken­versicherung ab. Für viele Referendare ist genau das die günstigere Wahl, oft schon ab rund 60 Euro im Monat statt des vollen gesetzlichen Beitrags. Gleichzeitig ist die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung eine der ersten großen Weichenstellungen Ihrer Laufbahn und nur schwer wieder rückgängig zu machen. Damit Sie Beihilfe, Anwärtertarif und die Zeit nach dem Referendariat von Anfang an richtig zusammendenken, finden Sie hier alles Wichtige im Überblick.

Was sollten Referendare über die PKV wissen?

Neu in 2026

Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse 2026: Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung liegt 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat – für freiwillig versicherte Referendare der entscheidende Vergleichswert. → Mehr dazu im Abschnitt „Was kostet die private Kranken­versicherung im Referendariat?“

Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2026 auf 77.400 Euro und entscheidet, ob Sie sich nach dem Referendariat als Angestellter privat versichern dürfen. → Mehr dazu im Abschnitt „Wie nach dem Referendariat versichern?“

Die private Kranken­versicherung im Referendariat ist für die meisten Referendare die günstigere Wahl. Als Lehramtsanwärter oder Rechtsreferendar sind Sie in der Regel Beamter auf Widerruf, erhalten Beihilfe und können frei zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung wählen. Welche Variante besser zu Ihnen passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie beihilfeberechtigt sind.


Gilt das für Sie? Ihr Status im Überblick

Für fast alle Referendare gilt: Sie sind Beamter auf Widerruf und damit beihilfeberechtigt. Das trifft auf Lehramtsanwärter in allen Bundesländern zu und auf Rechtsreferendare in den meisten Bundesländern. Nur wer angestellt ist, bleibt in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Rechtsreferendar und Volljurist

Als Rechtsreferendar sind Sie im juristischen Vorbereitungsdienst und in den meisten Bundesländern Beamter auf Widerruf. Erst als angestellter Volljurist nach dem zweiten Staatsexamen ändert sich Ihr Status. Einzelne Länder stellen Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus ein – prüfen Sie im Zweifel Ihren Einstellungsbescheid.

Icon Richterhammer

Experten-Tipp:
Wer als beihilfeberechtigter Referendar in der GKV bleibt, verschenkt oft Geld

„Viele bleiben aus Vorsicht in der gesetzlichen Kasse und zahlen den vollen freiwilligen Beitrag allein, ohne Arbeitgeberzuschuss. Mit Beihilfe sichert ein Anwärtertarif dieselben Leistungen für einen Bruchteil ab. Prüfen Sie zuerst Ihren Beihilfeanspruch im Einstellungsbescheid, bevor Sie aus Gewohnheit gesetzlich bleiben.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Kranken­versicherung im Referendariat für Lehramtsanwärter

Für Lehramtsanwärter lohnt sich die private Kranken­versicherung im Referendariat besonders häufig. Sie sind in allen Bundesländern Beamter auf Widerruf und erhalten mindestens 50 Prozent Beihilfe vom Dienstherrn. Die private Kranken­versicherung muss dann nur die restlichen Krankheits­kosten absichern.

Der Unterschied zu Rechtsreferendaren liegt vor allem im Status

Während Lehramtsanwärter praktisch immer verbeamtet werden, ist die Beamtenstellung bei Rechtsreferendaren bundeslandabhängig. Als Lehramtsanwärter können Sie sich deshalb fast überall auf Beihilfe und einen günstigen Anwärtertarif verlassen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Familie: Lehramtsanwärter mit Kindern profitieren von erhöhten Beihilfesätzen für Ehepartner und Kinder. Wie sich das auf die Kosten auswirkt, rechnen wir für eine Beamtenfamilie konkret durch.


PKV? Bei Beihilfe sinnvoll!

Ob eine private Kranken­versicherung für Sie die bessere Wahl ist, hängt davon ab, ob Sie „Beihilfe“ erhalten. Dann übernimmt der Dienstherr in der Regel 50 Prozent Ihrer Arztrechnungen. PKV-Tarife übernehmen die verbleibenden 50 Prozent. So tragen Sie die restlichen Krankheits­kosten nicht selbst.

Die monatlichen Beiträge zu solch einer sogenannten Restkosten­versicherung können für Referendare deutlich günstiger sein als die zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Wie groß dieser Unterschied konkret ausfällt, zeigt unsere Beispielrechnung im Kapitel „Was kostet die private Kranken­versicherung im Referendariat?“.


Wann Sie Beihilfe erhalten

Beamter auf Widerruf oder Angestellter?

Ob Sie beihilfeberechtigt sind, hängt davon ab, welchen Status Sie haben. Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten: Beamter auf Widerruf oder Angestellter. Beamte auf Widerruf erhalten in der Regel Beihilfe. Sind Sie angestellt, müssen Sie in aller Regel auf Beihilfe verzichten. Der Status entscheidet auch darüber, ob Sie sich in einer privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung absichern können:

Private Kranken­versicherungGesetzliche Kranken­versicherung
Beamter auf Widerruf Ja Ja (Freiwillige Versicherung)
Angestellter Nein* Ja
*Grundsätzlich können sich auch Angestellte privat versichern. Allerdings müssten sie hierfür die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Dies ist bei dem für Referendare üblichen Einkommen allerdings unwahrscheinlich.
  • Beamte auf Widerruf: Sind Referendare Beamte auf Widerruf, dann sind sie „­versicherungsfrei“. Das bedeutet nicht, dass sie sich nicht krankenversichern müssen. Vielmehr können sie sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Waren Referendare während des Studiums privat versichert, müssen sie als Beamte auf Widerruf in der privaten Kranken­versicherung bleiben.
  • Angestellte: Sind Referendare angestellt, dann besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

In der Regel sind alle Referendare in allen Bundesländern Beamte auf Widerruf. Veterinäre im Staatsdienst oder Volljuristen sind hingegen meist Angestellte im öffentlichen Dienst.

Keine Beihilfe oder (pauschale) Beihilfe?

Früher schlossen sich Beihilfe und eine Absicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung aus. Beamte auf Widerruf erhielten also in der Regel nur dann Beihilfe, wenn sie Mitglied der privaten Kranken­versicherung waren. Mittlerweile gibt es allerdings einige Bundesländer, die eine Kombination von Beihilfe mit einer gesetzlichen Kranken­versicherung erlauben. Dann erhalten Referendare eine sogenannte „pauschale Beihilfe“.

Was ist pauschale Beihilfe?

Pauschale Beihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Dienstherrn zu den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Diesen erhalten privat und gesetzlich versicherte Beamte zu ihren Krankenkassenbeiträgen. In der Regel bezuschusst der Dienstherr 50 Prozent des Beitrags. Maximal erhalten Beamte die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Kranken­versicherung, der 2026 bei rund 1.017 Euro im Monat liegt (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie als Referendar beihilfeberechtigt sind:

Status und Kranken­versicherungBeihilfe
Beamter auf Widerruf mit PKV Ja
Beamter auf Widerruf mit GKV Ja (Nur in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe)
Angestellter mit GKV Nein
In welchem Bundesland gibt es pauschale Beihilfe?
BundeslandPauschale Beihilfe oder ähnliche Zuschüsse?
Baden-Württemberg Ja
Bayern Nein
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Nein
Mecklenburg-Vorpommern Nein
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Nein
Rheinland-Pfalz Nein
Saarland Nein
Sachsen Ja
Sachsen-AnhaltNein
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben die Einführung bislang nur im Koalitionsvertrag vereinbart.

Haben Sie sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, dann ist dies unwiderruflich. Sie verzichten dann auf die normale Beihilfe.


PKV-Mitgliedschaft? Für Beamte auf Widerruf garantiert

Möchten Sie sich als Referendar erstmalig in einer privaten Kranken­versicherung absichern, ist Ihnen bei einigen Versicherern die Aufnahme garantiert. Denn viele private Kranken­versicherer haben sich freiwillig zur sogenannten „Beamtenöffnungsaktion“ der privaten Kranken­versicherer verpflichtet. Sie nehmen dann auch Beamte auf Widerruf auf, wenn diese keinen regulären PKV-Tarif abschließen könnten, zum Beispiel wegen Vor­erkrankungen. Die Öffnungsaktion sieht Folgendes vor:

  • Kein Antragsteller wird aufgrund eines zu hohen Risikos abgelehnt.
  • Es werden keine Leistungen ausgeschlossen.
  • Werden höhere Beiträge aufgrund erhöhter gesundheitlicher Risiken verlangt, sind die Zuschläge auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.

Betroffene Referendare können sich dann in einem beihilfefähigen Basistarif versichern. Möchten Sie im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden, müssen Sie eine Frist einhalten: Sie müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung stellen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung).

Warum brauchen gerade Referendare eine gute PKV?

Vorteile und Nachteile der PKV für Referendare

Vorteile

  • Die private Kranken­versicherung ist für Referendare in der Regel günstiger als die gesetzliche Kranken­versicherung. In der Regel gilt: Je früher Sie eine private Kranken­versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge.
  • Es gibt günstige spezielle Beamtenanwärtertarife.
  • Sie können mehr Leistungen als in der gesetzlichen Kranken­versicherung erhalten.
  • Sie können viele Leistungen individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
  • Sie erhalten in der Regel schneller Arzttermine.
  • Sie können mitunter auch für nicht berufstätige Familienmitglieder Beihilfe erhalten. So ist eine kostengünstige Absicherung von Familienmitgliedern möglich.
  • In der privaten Kranken­versicherung gibt es Sparmöglichkeiten wie Beitragsrückerstattungen und Gesundheitsboni. Dies ist allerdings abhängig vom jeweiligen Tarif.

Nachteile

  • Sie können in der privaten Kranken­versicherung Familienangehörige nicht kostenfrei mitversichern. Es gibt keine Familien­versicherung wie in der gesetzlichen Kranken­versicherung.
  • Sie müssen sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Je nachdem, wie hoch Ihre gesundheitlichen Risiken sind, kann eine Ablehnung Ihres Antrags, oder können vertragliche Ausschlüsse (Leistungsausschlüsse) oder höhere Beiträge (Risikozuschlag) die Folge sein.
  • Zwar werden in der privaten Kranken­versicherung mit sogenannten Altersrückstellungen die Beitragserhöhungen im Alter abgemildert. Die Beiträge der privaten Kranken­versicherung steigen dennoch regelmäßig an. So sind hohe Kosten im Alter möglich.
  • Als Privatpatient müssen Sie für Arztbesuche oder auch Medikamente die Rechnung zunächst selbst zahlen. Damit Ihnen der Versicherer das Geld erstattet, müssen Sie die Rechnung bei ihm einreichen (Kostenerstattungsprinzip).

Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung

Was kostet die private Kranken­versicherung im Referendariat?

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.

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Beitrags- und Krankheits­kosten mit Beihilfe und ohne

Die Beihilfeberechtigung und das Kranken­versicherungssystem beeinflussen die Beitragshöhe und die Kosten im Krankheits­fall:

Status und Kranken­versicherungBeihilfeanspruchIhr Anteil am BeitragKosten im Krankheits­fall
Beamter auf Widerruf mit PKV JaGesamter BeitragIn der Regel keine Kosten*
Beamter auf Widerruf mit GKV JaGesamter Beitrag; außer es wird pauschale Beihilfe gezahlt, dann Hälfte des BeitragsKeine Kosten, außer Zuzahlungen und Ähnlichem
Angestellter mit GKV NeinHälfte des BeitragsKeine Kosten, außer Zuzahlungen und Ähnlichem
*Beachten Sie, dass in der privaten Kranken­versicherung das Kostenerstattungsprinzip gilt: In der Regel müssen Sie also in Vorleistung gehen und können das Geld von der Kranken­versicherung zurückerstatten.
  • Beamter auf Widerruf mit PKV: Haben Sie als Referendar Anspruch auf Beihilfe und versichern Sie sich in einer privaten Kranken­versicherung, dann zahlen Sie monatlich den gesamten Beitrag selbst. Im Krankheits­fall sind die Kosten in der Regel durch Beihilfe und die private Kranken­versicherung abgedeckt.
  • Beamter auf Widerruf mit GKV: Entscheiden Sie sich als Beamter auf Widerruf für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung, dann müssen Sie für den kompletten Beitrag alleine aufkommen, außer Sie erhalten pauschale Beihilfe. Dann übernimmt Ihr Dienstherr die Hälfte. Im Krankheits­fall entstehen Ihnen keine Kosten, ausgenommen Zuzahlungen und Ähnliches.
  • Angestellter mit GKV: Sind Sie angestellt, zahlen Sie von Ihren Beiträgen zur Krankenkasse die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber. Im Krankheits­fall haben Sie keine Kosten, abgesehen von Zuzahlungen oder Ähnlichem.

PKV und GKV: Davon hängt die Höhe der Beiträge ab

In der privaten Kranken­versicherung ist die Höhe der Beiträge grundsätzlich von diesen Faktoren abhängig:

  • Vom Alter
  • Vom Gesundheitszustand
  • Von den gewünschten Leistungen und gegebenenfalls Zusatzbausteinen
  • Von der Höhe der Beihilfe
Icon Person mit Pfeilen

Zum Vergleich: In der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die monatlichen Beiträge nach der Höhe des Einkommens. 2026 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent; zusammen mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich ein Höchstbeitrag von rund 1.017 Euro im Monat (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).


Beispielrechnung: PKV und GKV für Referendare im Vergleich

In unserem Beispiel verdient eine Referendarin 1.724 Euro* brutto. Die Referendarin ist 26 Jahre alt und kinderlos. Sie hat auch keine Vor­erkrankungen. Sie ist beihilfeberechtigt (50 Prozent).

*Die Vergütung im Referendariat ist Ländersache und unterscheidet sich deutlich je nach Bundesland. Für Rechtsreferendare liegt der monatliche Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe 2026 etwa zwischen 1.431 Euro (Saarland) und 1.860 Euro (Hessen) brutto. Der hier verwendete Beispielwert von 1.724 Euro dient nur der Veranschaulichung der Rechnung. Maßgeblich sind die Regelungen der Länder – etwa die Unterhaltsbeihilfe der Justiz Nordrhein-Westfalen; einen laufend aktualisierten Ländervergleich veröffentlicht LTO.

PKVGKV
Beteiligung des Arbeitgebers am monatlichen BeitragNeinNein. Als Beamtin auf Widerruf tragen Sie den freiwilligen GKV-Beitrag allein.
BeitragshöheAbhängig zum Beispiel von Tarif, Alter und Gesundheitszustand14,6 % + 2,9 % des Bruttogehalts, allein zu tragen
Monatlicher BeitragAb rund 60 €301,70 €
Krankheits­kostenMit PKV: In der Regel keine Kosten; Ohne PKV: Bis zu 50 Prozent der KostenKeine Kosten, außer Zuzahlungen und Ähnlichem
*Der GKV-Beitrag von 301,70 Euro ergibt sich aus 1.724 Euro brutto × 17,5 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag). Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte auf Widerruf erhalten keinen Arbeitgeberanteil und tragen diesen Beitrag allein, zuzüglich Pflege­versicherung (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).

Unser Rechenbeispiel zeigt: Die Referendarin würde mit einer privaten Kranken­versicherung im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung deutlich mehr als die Hälfte an Beiträgen sparen. Zusätzlich hätte sie in der privaten Kranken­versicherung die Möglichkeit, durch Beitragsrückerstattungen, Gesundheitsboni und Steuervorauszahlungen Beitragskosten zu sparen – dies ist allerdings abhängig vom Tarif. Gleichzeitig profitiert sie von mehr Leistungen und schnelleren Arztterminen.


Was kostet ein Anwärtertarif konkret? Preisspannen zur Orientierung

Anwärtertarife für Referendare beginnen je nach Leistungsniveau bei rund 60 Euro und reichen etwa bis 160 Euro im Monat. Grob lassen sich drei Preisstufen unterscheiden. Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt von Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen ab.

PreisstufeMonatlicher Beitrag*Typisches Leistungsniveau
Einstiegrund 60–95 €Solide Grundabsicherung, Zweibettzimmer, Basis-Zahnleistungen
Mittelklasserund 96–115 €Erweiterte Zahn- und Heilmittelleistungen, mehr Wahlfreiheit
Komfortrund 116–160 €Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, hohe Zahn- und Auslandsleistungen
*Marktübliche Orientierungswerte für junge, gesunde Beamtenanwärter mit 50 Prozent Beihilfe. Die konkreten Beiträge unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.

Bis zu welchem Alter gibt es Anwärtertarife?

Vergünstigte Anwärtertarife gibt es meist nur bis zu einem Höchstaufnahmealter. Üblich sind rund 34 Jahre; viele Versicherer nehmen Anwärter aber bis 39 Jahre auf, einzelne bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Maßgeblich ist immer der jeweilige Tarif. Wer älter ist, zahlt in der Regel den regulären Beihilfetarif ohne Anwärter-Rabatt. Für Spätstarter im Referendariat lohnt sich deshalb ein besonders früher Vergleich (die konkrete Grenze steht in den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers).


Vorsicht vor Lockvogeltarifen

Ein besonders niedriger Einstiegsbeitrag ist nicht automatisch ein gutes Angebot. Manche Anbieter locken mit Lockvogeltarifen, die im Referendariat billig sind, bei der Verbeamtung auf Probe aber stark ansteigen oder wichtige Leistungen ausschließen. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auf die Leistungen und auf die Beitragsentwicklung nach dem Referendariat.

Experten-Tipp:
Der günstigste Anwärterbeitrag ist oft der teuerste Tarif

„Ein Einstiegsbeitrag von 60 Euro sagt nichts über die Zeit nach dem Referendariat. Manche Tarife klettern bei der Verbeamtung sprunghaft oder kürzen Leistungen. Achten Sie nicht auf den Startpreis, sondern lassen Sie sich die Beitragsentwicklung im Beamtentarif zeigen. Ein seriöser Anbieter rechnet Ihnen das offen vor.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Beispielrechnung: PKV für eine Referendarin mit Familie

Auch nicht berufstätige Ehepartner und Kinder lassen sich absichern – und zwar zu erhöhten Beihilfesätzen. Ein nicht berufstätiger Ehepartner erhält 70 Prozent Beihilfe, jedes Kind 80 Prozent. Die private Kranken­versicherung muss dann nur die verbleibenden 30 beziehungsweise 20 Prozent absichern.

FamilienmitgliedBeihilfesatzPKV-RestanteilMonatlicher PKV-Beitrag*
Referendarin (Beamtin auf Widerruf)50 %50 %rund 70 €
Nicht berufstätiger Ehepartner70 %30 %rund 60 €
Kind80 %20 %rund 20 €
*Orientierungswerte für gesunde Versicherte; die tatsächlichen Beiträge hängen von Alter, Tarif und Anbieter ab.

Voraussetzung ist, dass die Familienmitglieder selbst privat versichert sind und kein eigenes Einkommen über der Grenze erzielen. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es keine kostenfreie Familien­versicherung – dank der erhöhten Beihilfesätze bleibt die Absicherung für Beamtenfamilien aber oft trotzdem günstig.

Ihren Beitrag als Referendar prüfen lassen

Sie haben gesehen: Ihr Beitrag hängt von Tarif, Beihilfesatz und Ihrer Familiensituation ab – nicht von einer Pauschale. Wir prüfen für Sie, welcher Anwärtertarif zu Ihrer Beihilfe und Ihrem Budget passt. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

  • Beihilfesatz für Sie und Ihre Familie richtig ausschöpfen
  • Bezahlbarer Anwärtertarif statt vollem GKV-Beitrag
  • Beitrag für Ihre persönliche Situation, keine Pauschalempfehlung
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Was leistet eine gute private Kranken­versicherung für Referendare?

Eine gute private Kranken­versicherung ergänzt die Beihilfe passgenau. Um zu verstehen, was sie leisten sollte, klären wir zuerst, welche Kosten der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe grundsätzlich übernimmt.

Beihilfe und PKV: Auf die richtige Kombination kommt es an

Was übernimmt der Dienstherr?

Wie viel der Dienstherr als Beihilfe von den Krankheits­kosten übernimmt, ist durch den sogenannten Beihilfebemessungssatz vorgegeben. In der Regel gelten folgende Sätze:

PersonengruppeBeihilfebemessungssatz
Referendare (kinderlos oder mit einem Kind)50 Prozent
Referendare (mehr als ein Kind)*70 Prozent
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Referendars*70 Prozent
Kinder des Referendars*80 Prozent
*Voraussetzung ist, dass die Familienmitglieder privat krankenversichert sind. Quelle: Bundes­verwaltungsamt Dienstleistungszentrum

Auch wenn Ihr Beihilfesatz bei 50 Prozent liegt, bedeutet das nicht, dass alle Leistungen übernommen werden. Grundsätzlich können im Rahmen der Beihilfe anfallende Kosten für stationäre und ambulante Behandlung und Hilfsmittel übernommen werden. Welche konkreten Leistungen durch die Beihilfe abgedeckt sind, ist gesetzlich geregelt. In der folgenden Tabelle finden Sie die jeweiligen Gesetzesstellen für die wichtigen Beihilfethemen „Arzneimittel“, „Hilfsmittel“ und „Zahnbehandlung/Zahnersatz“:

ThemaGesetzesstelle
ArzneimittelBundesbeihilfeverordnung § 22
Hilfsmittel*Bundesbeihilfeverordnung § 25
Zahnbehandlung/ZahnersatzBundesbeihilfeverordnung § 14, 15 und 17
KrankenhausBundesbeihilfeverordnung § 26
*Zu den Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Rollstühle oder Insulinpumpen. Mehr Informationen zu Hilfsmitteln erhalten Sie auf unserer separaten Seite „Hilfsmittel in der privaten Kranken­versicherung“.

Was sollte die PKV für Referendare übernehmen?

Die private Kranken­versicherung sollte den Beihilfebemessungssatz so ergänzen, dass Referendare 100 Prozent versichert sind. Liegt der Beihilfebemessungssatz beispielsweise bei 50 Prozent, dann sollte die private Kranken­versicherung die andere Hälfte absichern.

Icon Lupe mit Prozent

Welche Kosten sollte eine gute PKV für Referendare übernehmen?

  • Ambulante Behandlungskosten
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Sehhilfen
  • Bei stationärer Behandlung: Unterbringung im Zweibettzimmer, Chefarzt-Behandlung
  • Versicherungsschutz im Ausland
  • Psychotherapie
Icon Schutzschild mit grünem Haken

Krankentagegeld und GOÄ/GOZ-Höchstsatz nicht übersehen

Zwei Punkte werden beim Tarifvergleich oft übersehen: das Krankentagegeld und der erstattungsfähige Höchstsatz der Gebührenordnung. Beide entscheiden mit darüber, ob Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind.

Ein Krankentagegeld ersetzt Einkommen, wenn Sie länger krank sind und keine Bezüge mehr erhalten. Für Referendare mit fester Besoldung ist es zu Beginn oft verzichtbar, spätestens nach dem Referendariat aber wichtig.

Icon Kissen

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Tarif Arztrechnungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung erstattet (GOÄ für Ärzte, GOZ für Zahnärzte). Gute Tarife übernehmen mindestens den 3,5-fachen Satz. Erstattet der Tarif nur niedrigere Sätze, bleiben Sie bei aufwendigen Behandlungen auf einem Teil der Kosten sitzen.

Experten-Tipp:
Beim Anwärtertarif zählt der Erstattungssatz mehr als das Einbettzimmer

„Viele vergleichen nur Chefarzt und Einbettzimmer. Entscheidend ist aber, bis zu welchem Höchstsatz der Gebührenordnung Ihr Tarif erstattet. Zahlt er nur den 2,3-fachen statt den 3,5-fachen Satz, bleiben Sie bei aufwendigen Behandlungen auf Kosten sitzen. Prüfen Sie diesen Satz zuerst, er entscheidet im Ernstfall über echtes Geld.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Wann leistet eine PKV nicht?

  • Bei Leistungsausschlüssen: Wurden bei Vertragsabschluss Leistungsausschlüsse vereinbart, zahlt die private Kranken­versicherung nicht, wenn diese definierten Fälle eintreten.
  • Bei falschen Gesundheitsangaben: Wenn Sie falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht haben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
  • Innerhalb der Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Für Psychotherapie, Zahnbehandlungen oder Entbindungen gilt eine Wartezeit von acht Monaten.

Quelle: Musterbedingungen für die Krankheits­kosten- und Krankenhaustagegeld­versicherung (MB/KK 2009); gesetzliche Grundlage: § 197 Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG)

Private Kranken­versicherung für Referendare im Test

PKV für Beamtenanwärter (2026)

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt Angebote von 20 privaten Kranken­versicherungen für Beamtenanwärter getestet. Untersucht wurde das Preis-Leistungs-Verhältnis. Als Musterfall wurde dem Test ein 30-jähriger Beamtenanwärter zugrunde gelegt, der Beihilfe vom Bund erhält. Er zahlt Beiträge einschließlich gesetzlichem Zuschlag und sucht einen Tarif mit stationärer Versorgung im Einbettzimmer und ohne Selbstbehalt. Von den 20 privaten Kranken­versicherungen wurden neun mit „sehr gut“ bewertet, sechs erhielten die Gesamtnote „gut“ und fünf „befriedigend“ (Quelle: Handelsblatt). Der folgenden Tabelle können Sie die Anbieter entnehmen, die als „sehr gut“ eingestuft wurden.

AnbieterTarifPunkteGesamtnote
Logo Deutscher Ring KrankenversicherungDeutscher Ring Kranken­versicherungBK, BKX 20, PIT, BS, BSX 20, BE, BE+, PVB96Sehr gut
Logo Barmenia Versicherungen a.G.Barmenia Kranken­versicherung AGGenau-Für-Sie Kranken­versicherung, GK20P, GEP, G2B, G1B, G2B20P, PVB91Sehr gut
Logo ARAGARAG Kranken­versicherungs-AGBeihilfeBest, BHK, BHB20T, PVB, BHK20T, BH1, BHEB88Sehr gut
Logo DBV Deutsche BeamtenversicherungDBV Deutsche Beamten­versicherung Kranken­versicherungBS 50T-U, B3 50T-U, BZ 15-70-U, BN B-U, BW2 50T-U, BWE-U, PVB86Sehr gut
Logo-Hallesche-altHallesche Kranken­versicherung auf Gegenseitigkeit a.G.CAZ, URZ, CAZ.120, Beb, CSR, CG 250bis215, CSR.120, CG 320, CSD, PVB85Sehr gut
Logo uniVersauniVersa Kranken­versicherung a.G.uni-A, uni-A 20R, uni-ST 1, uni-ZA, uni-ST 1/20R, uni-BZ plus, PVB85Sehr gut
Logo Versicherungskammer BayernBayerische Beamtenkrankenkasse AGBeihilfeCOMFORT, BeihilfeCOMFORT 20k, BeihilfeKlinikPlus, BeihilfeKlinikPlus 20k, BErgänzungPlus, PVB83Sehr gut
Logo Union KrankenversicherungUKV – Union Kranken­versicherung AGBeihilfeCOMFORT, BeihilfeCOMFORT 20k, BeihilfeKlinikPlus, BeihilfeKlinikPlus 20k, BErgänzungPlus, PVB 83Sehr gut
Logo Debeka-GruppeDebeka Kranken­versicherungsverein a.G.B, B20K, WL, WL20K, BC, PVB81Sehr gut

Ausschnitt der aktuellen Testsieger für private Kranken­versicherungen allgemein (2026)

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
IVFP
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellentExzellentSehr gut96
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VSehr gutExzellentSehr gut96
Logo LVM VersicherungLVMGutExzellentSehr gut92

Alle privaten Kranken­versicherungen im Test (2026)

So wählen Sie als Referendar die richtige PKV aus

Unterschiedliche Tarife: Wann brauchen Sie was?

  • Anwärtertarif: Anwärtertarife sind spezielle günstige PKV-Tarife für Beamtenanwärter. Dieser Tarif schließt die Lücke, die durch die Beihilfe bei den Krankheits­kosten entsteht. Verwechseln Sie Anwärtertarife nicht mit einer sogenannten Anwartschafts­versicherung.
  • Anwartschafts­versicherung: Mit einer Anwartschafts­versicherung gelten die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel beim Wechsel in den Beamtentarif. Mögliche zwischenzeitliche Verschlechterungen der Gesundheit werden also nicht berücksichtigt. Die Anwartschafts­versicherung bietet jedoch keinen aktiven Versicherungsschutz.
  • Restkostentarif: Der Restkostentarif übernimmt die Krankheits­kosten von Beamten, die nicht von der staatlichen Beihilfe übernommen werden.
  • Beihilfe­ergänzungs­tarif: Je nach Beihilfeverordnung sind bestimmte Leistungen nicht beihilfefähig oder werden gekürzt, zum Beispiel Physiotherapie, Hörgeräte oder Material für Zahnersatz. Der Beihilfe­ergänzungs­tarif übernimmt die Kosten, die selbst die Restkosten­versicherung bei Beamten nicht abdeckt. Dieser Tarif sorgt also dafür, dass Beamte wirklich 100 Prozent der Krankheits­kosten erstattet bekommen.

Experten-Tipp:
Der Anwärtertarif allein schließt nicht jede Lücke

„Viele buchen nur den Anwärtertarif und glauben, damit sei alles abgedeckt. Doch die Beihilfe kürzt Leistungen wie Zahnersatz oder Hörgeräte. Ein Beihilfe­ergänzungs­tarif füllt genau diese Lücken. Wer früh eine Anwartschaft im Studium sichert, friert zudem seinen Gesundheitszustand ein. So bleibt der Wechsel in den Beamtentarif später bezahlbar.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

  • Entwicklung der Beiträge: PKV-Tarife für Referendare sind häufig verhältnismäßig günstig. Bei einer Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat steigen einige jedoch stark an. Achten Sie also darauf, wie sich die Beiträge bei einem Tarifwechsel und darüber hinaus entwickeln.
  • Langfristige Planung: Die Entscheidung für eine Versicherung in der privaten Kranken­versicherung ist in der Regel nicht so leicht wieder rückgängig zu machen. Überlegen Sie daher, welche zukünftigen privaten oder beruflichen Entwicklungen möglich sind und wie diese Ihre private Kranken­versicherung beeinflussen könnten. Ist zum Beispiel Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen? Oder planen Sie (weitere) Kinder zu bekommen? Wissen Sie bereits jetzt, dass Sie nach dem Referendariat nicht verbeamtet werden (möchten)? Wie Sie sich nach dem Referendariat krankenversichern können, erfahren Sie im Kapitel „Wie nach dem Referendariat versichern?“.
  • Beitragsrückerstattung: Bei einigen Tarifen der privaten Kranken­versicherung können Sie sich einen Teil der Beiträge zurückerstatten lassen, wenn Sie ein Jahr lang keinerlei Leistungen beansprucht haben. So haben Sie später die Möglichkeit, Beitragskosten einzusparen. Achten Sie jedoch nicht auf den Preis, sondern darauf, dass der Tarif alle für Sie wichtigen Leistungen enthält.

Drei Gründe, warum Sie eine PKV nicht vorschnell abschließen sollten

Schließen Sie eine private Kranken­versicherung nicht vorschnell ab. Wenn Sie Pech haben, wählen Sie eine private Kranken­versicherung, die nicht wirklich zu Ihren Bedürfnissen passt oder deren Preis-Leistungs-Verhältnis nicht optimal ist. Das kann weitreichende Folgen haben. Denn eine private Kranken­versicherung ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Ein späterer Wechsel zwischen Versicherungen und Tarifen kann schwierig sein. Gleichzeitig gilt es beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung, vieles zu berücksichtigen:

  • Welche Leistungen sind durch die Beihilfe in Ihrem Bundesland wirklich abgedeckt? Für jedes Bundesland gibt es eine eigene Beihilfeverordnung.
  • Die Versicherungs­bedingungen der jeweiligen privaten Kranken­versicherung. Auf dem deutschen Markt gibt es über 40 Anbieter.

Lassen Sie sich besser vorher kostenfrei und unverbindlich durch unsere Experten beraten – Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur privaten Kranken­versicherung. Unsere Experten haben einen Überblick über Anbieter einer privaten Kranken­versicherung und kennen sich mit den Regelungen zur Beihilfe aus.

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Gleichzeitig können nur sie eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage für Sie stellen, die Sie vor dem Risiko einer offiziellen Ablehnung durch einen Versicherer schützt. Ein abgelehnter Antrag kann die Aufnahme bei einem anderen Anbieter erschweren.

Außerdem unterstützen unsere Berater Sie gerne bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Diese korrekt auszufüllen ist eine gesetzliche Pflicht (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz, § 19). Machen Sie hier vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer PKV begehen sollten:

  • Zukünftigen Bedarf unterschätzen: Nach dem Referendariat kann sich Ihr Status ändern. Wählen Sie daher einen Tarif, der flexible Tarifanpassungen ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt.
  • Gesundheitsfragen ungenau beantworten: Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Prüfen Sie daher Ihre Angaben sorgfältig. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie auch gerne bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen.
  • Keine Beratung nutzen: Das Beihilfesystem in Deutschland ist komplex. Gleichzeitig gibt es viele Anbieter privater Kranken­versicherungen mit unterschiedlichen Tarifsystemen. Hier als Laie den Überblick zu behalten, kann schwierig sein. Nutzen Sie daher am besten eine Beratung durch unsere erfahrenen PKV-Experten.

Weitere Berufsgruppen der privaten Kranken­versicherung

Tarife für Ihr Referendariat persönlich vergleichen

Sie kennen jetzt die Tariffallen und die Leistungen, auf die es ankommt. Welcher Tarif diese wirklich bietet, zeigt erst ein Vergleich für Ihre persönliche Situation – über 40 Anbieter lassen sich sonst kaum überblicken. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

  • Anonyme Risikovoranfrage vor der Gesundheitsprüfung
  • Leistungsstarke Anwärtertarife statt Lockvogelangeboten
  • Ein fester Ansprechpartner für Ihre Fragen
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Wie nach dem Referendariat versichern?

Ob Sie sich für die Zeit des Referendariats für eine private oder gesetzliche Kranken­versicherung entscheiden, kann mitunter Auswirkungen auf die Absicherung im Anschluss haben. Behalten Sie dies im Blick, wenn Sie sich für eine Art der Kranken­versicherung entscheiden. In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, wie sich ein beruflicher Statuswechsel auf die Kranken­versicherung auswirken kann:

  • Beamter auf Probe: Werden Sie nach dem Referendariat auf Probe verbeamtet, dann behalten Sie in der Regel die Versicherung aus dem Referendariat. Wer als Referendar gesetzlich versichert war, kann nun wählen: private Kranken­versicherung oder freiwillige gesetzliche Versicherung.
  • Verbeamtet: Waren Sie während des Referendariats privat versichert und werden Sie im Anschluss verbeamtet, dann wechseln Sie gewöhnlich in einen Beamtentarif der privaten Kranken­versicherung. Waren Sie hingegen zuvor gesetzlich krankenversichert, können Sie dort weiter freiwillig versichert bleiben oder in die private Kranken­versicherung wechseln.
  • Angestellt (unter 77.400 Euro in 2026): Werden Sie nach dem Referendariat angestellt, müssen Sie sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichern, wenn Ihr Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 Euro in 2026) liegt. Waren Sie während des Referendariats privat krankenversichert, können Sie diese private Versicherung durch eine Anwartschaft pausieren und später reaktivieren.
  • Angestellt (über 77.400 Euro in 2026): Liegt Ihr Gehalt als Angestellter über 77.400 Euro in 2026, dann dürfen Sie sich privat krankenversichern. Sie können sich aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse absichern.
  • Arbeitslosengeld I: Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, sind grundsätzlich ­versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Privatversicherte können sich allerdings von dieser Pflicht befreien lassen, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor ihrer Erwerbslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert waren.
  • Grundsicherungsgeld*: Wer nach dem Referendariat Grundsicherungsgeld bezieht, bleibt im jeweiligen Kranken­versicherungssystem. Wer gesetzlich versichert war, ist weiterhin gesetzlich krankenversichert. Wer privat versichert war, führt diese weiter. Er kann aber finanzielle Unterstützung beantragen.

*Vormals „Bürgergeld“ und „Arbeitslosengeld II“

Quelle: Bundesregierung (Sozial­versicherungsrechengrößen-Verordnung 2026); die allgemeine Versicherungspflicht­grenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt 2026 auf 77.400 Euro.

Private Kranken­versicherungGesetzliche Kranken­versicherung
Als Beamter auf Probe Ja Ja (Freiwillige Versicherung)
Als Angestellter über der JAEG Ja Ja (Freiwillige Versicherung)
Als Angestellter unter der JAEGNein Ja
Bei Arbeitslosengeld I Nein Ja
Bei Grundsicherungsgeld Ja (Abhängig von der vorherigen Absicherung) Ja (Abhängig von der vorherigen Absicherung)

Ihre Absicherung nach dem Referendariat klären

Ob Verbeamtung, Anstellung oder Wechsel: Ihr Status nach dem Referendariat entscheidet mit über Ihre Kranken­versicherung. Wir klären mit Ihnen, welcher Tarif zu Ihrer weiteren Laufbahn passt, damit die Wahl heute Sie später nicht einschränkt. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

  • Tarif mit flexibler Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Anwartschaft prüfen, falls Sie vorübergehend zurück in die GKV müssen
  • Absicherung, die auch als Beamter auf Probe oder Angestellter trägt
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung für Referendare

Welche Kranken­versicherung ist im Referendariat besser – gesetzlich oder privat?

Für beihilfeberechtigte Referendare ist die private Kranken­versicherung meist die günstigere Wahl. Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der Krankheits­kosten. Ein Anwärtertarif muss dann nur die restlichen 50 Prozent absichern – oft ab rund 60 Euro im Monat. Wer keine Beihilfe erhält, ist mit der gesetzlichen Kranken­versicherung in der Regel besser aufgehoben.

Wie bin ich zwischen Studium und Referendariat krankenversichert?

In der Übergangszeit zwischen Studienende und Referendariatsbeginn besteht keine automatische Absicherung. Waren Sie gesetzlich versichert, können Sie sich freiwillig gesetzlich weiterversichern. Privatversicherte führen ihren Vertrag fort. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig kümmern, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Mit Beginn des Referendariats wählen Sie dann Ihren endgültigen Status.

Bis wann muss ich als Referendar die private Kranken­versicherung abschließen?

Wer die Beamtenöffnungsaktion nutzen möchte, muss den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung stellen. Innerhalb dieser Frist ist die Aufnahme garantiert, auch bei Vor­erkrankungen, laut Verband der Privaten Kranken­versicherung. Grundsätzlich lohnt sich ein früher Abschluss: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger der Beitrag.

Wie läuft die Gesundheitsprüfung für Referendare ab?

Vor dem Abschluss eines regulären Anwärtertarifs prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand anhand von Gesundheitsfragen. Bei Vor­erkrankungen sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung möglich. Über die Beamtenöffnungsaktion sind Sie jedoch abgesichert: Dort ist die Aufnahme garantiert und der Zuschlag auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.

Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung im Referendariat?

Viele private Kranken­versicherer zahlen einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie ein Kalenderjahr lang keine Rechnungen einreichen. Bei Anbietern wie der DBV oder der Debeka gilt das auch im Anwärtertarif. Kleine Beträge sollten Sie deshalb nicht einreichen, wenn die Beitragsrückerstattung höher ausfällt. Ob und wie viel erstattet wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Wie kann ich meine private Kranken­versicherung im Referendariat wieder kündigen?

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung ist während des Referendariats nur schwer möglich. Als Beamter auf Widerruf sind Sie ­versicherungsfrei und bleiben in dem einmal gewählten System. Ein Anbieterwechsel innerhalb der privaten Kranken­versicherung ist zwar möglich, kostet aber oft Altersrückstellungen. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss genau, welcher Tarif zu Ihnen passt.

Was ist der Unterschied zwischen Anwärtertarif und Anwartschafts­versicherung?

Ein Anwärtertarif ist ein vergünstigter privater Kranken­versicherungsschutz für Beamtenanwärter, der aktiv Leistungen erbringt. Eine Anwartschafts­versicherung bietet dagegen keinen aktiven Schutz. Sie friert nur Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter ein, damit Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Tarif wechseln können.

Welche private Kranken­versicherung ist die beste für Referendare?

Die beste private Kranken­versicherung gibt es nicht pauschal – entscheidend ist Ihre persönliche Situation. Im Test der Ratingagentur Franke und Bornberg für das Handelsblatt schnitten neun von 20 Anbietern für Beamtenanwärter mit „sehr gut“ ab, darunter Deutscher Ring, Barmenia und ARAG. Achten Sie neben dem Beitrag vor allem auf den erstattungsfähigen Höchstsatz der Gebührenordnung.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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