Private Kranken­versicherung für Referendare

Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Was Referendare über die private Kranken­versicherung (PKV) wissen sollten, wie sie von der staatlichen Beihilfe profitieren und was eine PKV für Beamtenanwärter kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Referendare über die PKV wissen?
  2. Warum ist sie für Referendare sinnvoll?
  3. Kosten (mit Beispiel)
  4. Was leistet sie?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Versicherung finden
  7. Wie nach dem Referendariat versichern?
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung (PKV) lohnt sich besonders für Referendare, die von ihrem Dienstherrn Beihilfe erhalten.
  • Die private Kranken­versicherung sollte die restlichen Kosten übernehmen, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt sind.
  • Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Referendare an. Diese sind bereits ab 60 Euro im Monat erhältlich. Das ist in der Regel deutlich günstiger als eine Absicherung in der GKV.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden privaten Kranken­­versicherung beraten – empfohlen von Finanztip.

Was sollten Referendare über die PKV wissen?

Sind Sie Referendar, also zum Beispiel Lehramtsanwärter oder juristischer Referendar? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen zwischen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung wählen. Ob eine private oder gesetzliche Kranken­versicherung die bessere Wahl für Sie ist, ist von mehreren Faktoren abhängig, zum Beispiel davon, ob Sie beihilfeberechtigt sind.

PKV? Bei Beihilfe sinnvoll!

Ob eine private Kranken­versicherung für Sie die bessere Wahl ist, hängt davon ab, ob Sie „Beihilfe“ erhalten. Dann übernimmt der Dienstherr in der Regel 50 Prozent Ihrer Arztrechnungen. PKV-Tarife übernehmen die verbleibenden 50 Prozent. So tragen Sie die restlichen Krankheits­kosten nicht selbst.

Icon Halbkreis mit Pfeil

Die monatlichen Beiträge zu solch einer sogenannten Restkosten­versicherung können für Referendare deutlich günstiger sein als die zur gesetzlichen Kranken­versicherung.

Beispielrechnung: Private Kranken­versicherung für Referendare


Wann Sie Beihilfe erhalten

Beamter auf Widerruf oder Angestellter?

Ob Sie beihilfeberechtigt sind, hängt davon ab, welchen Status Sie haben. Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten: Beamter auf Widerruf oder Angestellter. Beamte auf Widerruf erhalten in der Regel Beihilfe. Sind Sie angestellt, müssen Sie in aller Regel auf Beihilfe verzichten. Der Status entscheidet auch darüber, ob Sie sich in einer privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung absichern können:

Private Kranken­versicherungGesetzliche Kranken­versicherung
Beamter auf WiderrufIcon Check Haken grünIcon Check Haken grün
(Freiwillige Versicherung)
AngestellterIcon Kreuz rot*Icon Check Haken grün
*Grundsätzlich können sich auch Angestellte privat versichern. Allerdings müssten sie hierfür die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Dies ist bei dem für Referendare üblichen Einkommen allerdings unwahrscheinlich.
  • Beamte auf Widerruf
    Sind Referendare Beamte auf Widerruf, dann sind sie „­versicherungsfrei“. Das bedeutet nicht, dass sie sich nicht krankenversichern müssen. Vielmehr können sie sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Waren Referendare während des Studiums privat versichert, müssen sie als Beamte auf Widerruf in der privaten Kranken­versicherung bleiben.
  • Angestellte
    Sind Referendare angestellt, dann besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

In der Regel sind alle Referendare in allen Bundesländern Beamte auf Widerruf. Veterinäre im Staatsdienst oder Volljuristen sind hingegen meist Angestellte im öffentlichen Dienst.

Keine Beihilfe oder (pauschale) Beihilfe?

Früher schlossen sich Beihilfe und eine Absicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung aus. Beamte auf Widerruf erhielten also in der Regel nur dann Beihilfe, wenn sie Mitglied der privaten Kranken­versicherung waren. Mittlerweile gibt es allerdings einige Bundesländer, die eine Kombination von Beihilfe mit einer gesetzlichen Kranken­versicherung erlauben. Dann erhalten Referendare eine sogenannte „pauschale Beihilfe“.

Icon Liste
Was ist pauschale Beihilfe?

Pauschale Beihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Dienstherrn zu den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Diesen erhalten privat und gesetzlich versicherte Beamte zu ihren Krankenkassenbeiträgen. In der Regel bezuschusst der Dienstherr 50 Prozent des Beitrags. Maximal erhalten Beamte die Hälfte des Höchstbeitrags der Krankenkassen, der 2026 bei 848,63 Euro liegt (Quelle: Deutscher Bundestag, S. 5).

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie als Referendar beihilfeberechtigt sind:

Status und Kranken­versicherungBeihilfe
Beamter auf Widerruf mit PKVIcon Check Haken grün
Beamter auf Widerruf mit GKVIcon Check Haken grün
(Nur in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe)
Angestellter mit GKVIcon Kreuz rot
In welchem Bundesland gibt es pauschale Beihilfe?
BundeslandPauschale Beihilfe oder ähnliche Zuschüsse?
Baden-WürttembergIcon Check Haken grün
BayernIcon Kreuz rot
BerlinIcon Check Haken grün
BrandenburgIcon Check Haken grün
BremenIcon Check Haken grün
HamburgIcon Check Haken grün
HessenIcon Kreuz rot
Mecklenburg-VorpommernIcon Kreuz rot
NiedersachsenIcon Check Haken grün
Nordrhein-WestfalenIcon Kreuz rot
Rheinland-PfalzIcon Kreuz rot
SaarlandIcon Kreuz rot
SachsenIcon Check Haken grün
Sachsen-AnhaltIcon Kreuz rot
Schleswig-HolsteinIcon Check Haken grün
ThüringenIcon Check Haken grün

Haben Sie sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, dann ist dies unwiderruflich. Sie verzichten dann auf die normale Beihilfe.


PKV-Mitgliedschaft? Für Beamte auf Widerruf garantiert

Möchten Sie sich als Referendar erstmalig in einer privaten Kranken­versicherung absichern, ist Ihnen bei einigen Versicherern die Aufnahme garantiert. Denn viele private Kranken­versicherer haben sich freiwillig zur sogenannten „Beamtenöffnungsaktion“ der privaten Kranken­versicherer verpflichtet. Sie nehmen dann auch Beamte auf Widerruf auf, wenn diese keinen regulären PKV-Tarif abschließen könnten, zum Beispiel wegen Vor­erkrankungen. Die Öffnungsaktion sieht Folgendes vor:

  • Kein Antragsteller wird aufgrund eines zu hohen Risikos abgelehnt.
  • Es werden keine Leistungen ausgeschlossen.
  • Werden höhere Beiträge aufgrund erhöhter gesundheitlicher Risiken verlangt, sind die Zuschläge auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
Icon Person mit Pfeilen

Betroffene Referendare können sich dann in einem beihilfefähigen Basistarif versichern. Möchten Sie im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden, müssen Sie eine Frist einhalten: Sie müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung stellen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung).

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Warum brauchen gerade Referendare eine gute PKV?

Vorteile und Nachteile der PKV für Referendare

Vorteile

  • Die private Kranken­versicherung ist für Referendare in der Regel günstiger als die gesetzliche Kranken­versicherung. In der Regel gilt: Je früher Sie eine private Kranken­versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge.
  • Es gibt günstige spezielle Beamtenanwärtertarife.
  • Sie können mehr Leistungen als in der gesetzlichen Kranken­versicherung erhalten.
  • Sie können viele Leistungen individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
  • Sie erhalten in der Regel schneller Arzttermine.
  • Sie können mitunter auch für nicht berufstätige Familienmitglieder Beihilfe erhalten. So ist eine kostengünstige Absicherung von Familienmitgliedern möglich.
  • In der privaten Kranken­versicherung gibt es Sparmöglichkeiten wie Beitragsrückerstattungen und Gesundheitsboni. Dies ist allerdings abhängig vom jeweiligen Tarif.

Nachteile

  • Sie können in der privaten Kranken­versicherung Familienangehörige nicht kostenfrei mitversichern. Es gibt keine Familien­versicherung wie in der gesetzlichen Kranken­versicherung.
  • Sie müssen sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Je nachdem, wie hoch Ihre gesundheitlichen Risiken sind, kann eine Ablehnung Ihres Antrags, oder können vertragliche Ausschlüsse (Leistungsausschlüsse) oder höhere Beiträge (Risikozuschlag) die Folge sein.
  • Zwar werden in der privaten Kranken­versicherung mit sogenannten Altersrückstellungen die Beitragserhöhungen im Alter abgemildert. Die Beiträge der privaten Kranken­versicherung steigen dennoch regelmäßig an. So sind hohe Kosten im Alter möglich.
  • Als Privatpatient müssen Sie für Arztbesuche oder auch Medikamente die Rechnung zunächst selbst zahlen. Damit Ihnen der Versicherer das Geld erstattet, müssen Sie die Rechnung bei ihm einreichen (Kostenerstattungsprinzip).

Weitere Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung können Sie auf unserer extra Seite zu diesem Thema nachlesen:

Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung

Was kostet sie?

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Beitrags- und Krankheits­kosten mit Beihilfe und ohne

Die Beihilfeberechtigung und das Kranken­versicherungssystem beeinflussen die Beitragshöhe und die Kosten im Krankheits­fall:

Status und Kranken­versicherungBeihilfeanspruchIhr Anteil am BeitragKosten im Krankheits­fall
Beamter auf Widerruf mit PKVIcon Check Haken grünGesamter BeitragIn der Regel keine Kosten*
Beamter auf Widerruf mit GKVIcon Check Haken grünGesamter Beitrag; außer es wird pauschale Beihilfe gezahlt, dann Hälfte des BeitragsKeine Kosten, außer Zuzahlungen etc.
Angestellter mit GKVIcon Kreuz rotHälfte des BeitragsKeine Kosten, außer Zuzahlungen etc.
* Beachten Sie, dass in der privaten Kranken­versicherung das Kostenerstattungsprinzip gilt: In der Regel müssen Sie also in Vorleistung gehen und können das Geld von der Kranken­versicherung zurückerstatten.
  • Beamter auf Widerruf mit PKV
    Haben Sie als Referendar Anspruch auf Beihilfe und versichern Sie sich in einer privaten Kranken­versicherung, dann zahlen Sie monatlich den gesamten Beitrag selbst. Im Krankheits­fall sind die Kosten in der Regel durch Beihilfe und die private Kranken­versicherung abgedeckt.
  • Beamter auf Widerruf mit GKV
    Entscheiden Sie sich als Beamter auf Widerruf für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung, dann müssen Sie für den kompletten Beitrag alleine aufkommen, außer Sie erhalten pauschale Beihilfe. Dann übernimmt Ihr Dienstherr die Hälfte. Im Krankheits­fall entstehen Ihnen keine Kosten, ausgenommen Zuzahlungen etc.
  • Angestellter mit GKV
    Sind Sie angestellt, zahlen Sie von Ihren Beiträgen zur Krankenkasse die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber. Im Krankheits­fall haben Sie keine Kosten, abgesehen von Zuzahlungen oder Ähnlichem.

PKV und GKV: Davon hängt die Höhe der Beiträge ab

In der privaten Kranken­versicherung ist die Höhe der Beiträge grundsätzlich von diesen Faktoren abhängig:

  • Vom Alter
  • Vom Gesundheitszustand
  • Von den gewünschten Leistungen und ggf. Zusatzbausteinen
  • Von der Höhe der Beihilfe
Icon Beleg

Zum Vergleich: In der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die monatlichen Beiträge nach der Höhe des Einkommens. 2026 liegt der allgemeine Beitragssatz beispielsweise bei 14,6 Prozent und der Höchstbeitrag bei 848,63 Euro.


Beispielrechnung: PKV und GKV für Referendare im Vergleich

In unserem Beispiel verdient eine Referendarin 1.724 Euro* brutto. Die Referendarin ist 26 Jahre alt und kinderlos. Sie hat auch keine Vor­erkrankungen. Sie ist beihilfeberechtigt (50 Prozent).

*Die Besoldung während eines Referendariats liegt deutschlandweit zwischen 1.652,28 Euro und 1.795,10 Euro brutto im Monat (Stand: Mai 2025). Durchschnittlich erhalten Referendare also 1.723,69 Euro (Quelle: Fit4Ref).

Icon dunkelhaarige Frau
PKVGKV
Beteiligung des Arbeitgebers am monatlichen BeitragNeinJa. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags zur GKV.
BeitragshöheAbhängig von z. B. Tarif, Alter und Gesundheitszustand14,6 % + 2,9 % des Bruttogehalts
Monatlicher BeitragAb 60 Euro150,85 Euro
Krankheits­kostenMit PKV: In der Regel keine Kosten
Ohne PKV: Bis zu 50 Prozent der Kosten
Keine Kosten, außer Zuzahlungen etc.

Unser Rechenbeispiel zeigt: Die Referendarin würde mit einer privaten Kranken­versicherung im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung mehr als die Hälfte an Beiträgen sparen. Zusätzlich hätte sie in der privaten Kranken­versicherung die Möglichkeit, durch Beitragsrückerstattungen, Gesundheitsboni und Steuervorauszahlungen Beitragskosten zu sparen – dies ist allerdings abhängig vom Tarif. Gleichzeitig profitiert sie von mehr Leistungen und schnelleren Arztterminen.

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Was leistet eine gute private Kranken­versicherung für Referendare?

Um zu verstehen, was eine gute private Kranken­versicherung für Referendare leisten sollte, ist es wichtig, zunächst zu klären, was der Dienstherr grundsätzlich im Rahmen der Beihilfe an Kosten übernehmen würde.

Beihilfe und PKV: Auf die richtige Kombination kommt es an

Was übernimmt der Dienstherr?

Wieviel der Dienstherr als Beihilfe von den Krankheits­kosten übernimmt, ist durch den sogenannten Beihilfebemessungssatz vorgegeben. In der Regel gelten folgende Sätze:

Referendare (kinderlos oder mit einem Kind)50 Prozent
Referendare (mehr als ein Kind)*70 Prozent.
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner des Referendars*70 Prozent
Kinder des Referendars*80 Prozent
* Voraussetzung ist, dass die Familienmitglieder privat krankenversichert sind.
Quelle: Bundes­verwaltungsamt Dienstleistungszentrum

Auch wenn Ihr Beihilfesatz bei 50 Prozent liegt, bedeutet das nicht, dass alle Leistungen übernommen werden. Grundsätzlich können im Rahmen der Beihilfe anfallende Kosten für stationäre und ambulante Behandlung und Hilfsmittel übernommen werden. Welche konkreten Leistungen durch die Beihilfe abgedeckt sind, ist gesetzlich geregelt. In der folgenden Tabelle finden Sie die jeweiligen Gesetzesstellen für die wichtigen Beihilfethemen „Arzneimittel“, „Hilfsmittel“ und „Zahnbehandlung/Zahnersatz“:

ArzneimittelBundesbeihilfe­verordnung § 22
Hilfsmittel*Bundesbeihilfe­verordnung § 25
Zahnbehandlung/­ZahnersatzBundesbeihilfe­verordnung § 14,15 und 17
KrankenhausBundesbeihilfe­verordnung § 26
* Zu den Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Rollstühle oder Insulinpumpen. Mehr Informationen zu Hilfsmitteln erhalten Sie auf unserer separaten Seite „Hilfsmittel in der privaten Kranken­versicherung“.

Was sollte die PKV für Referendare übernehmen?

Icon Pfeil Reduktion

Die private Kranken­versicherung sollte den Beihilfemessungssatz so ergänzen, dass Referendare 100 Prozent versichert sind. Liegt der Beihilfebemessungssatz beispielsweise bei 50 Prozent, dann sollte die private Kranken­versicherung die andere Hälfte absichern.


Welche Kosten sollte eine gute PKV für Referendare übernehmen?

  • Ambulante Behandlungskosten
  • Zahn­behandlungen und Zahnersatz
  • Sehhilfen
  • Bei stationärer Behandlung: Unterbringung im Zweibett­zimmer, Chefarzt-Behandlung
  • Versicherungsschutz im Ausland
  • Psychotherapie
Icon Schutzschild

Wann leistet eine PKV nicht?

  • Bei Leistungsausschlüssen
    Wurden bei Vertragsabschluss Leistungsausschlüsse vereinbart, zahlt die private Kranken­versicherung nicht, wenn diese definierten Fälle eintreten.
  • Bei falschen Gesundheitsangaben
    Wenn Sie falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht haben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
  • Innerhalb der Wartezeit
    Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Für Psychotherapie, Zahnbehandlungen oder Entbindungen gilt eine Wartezeit von acht Monaten.

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Private Kranken­versicherung für Referendare im Test

PKV für Beamtenanwärter (2025)

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt Angebote von 20 privaten Kranken­versicherungen für Beamtenanwärter getestet. Untersucht wurde das Preis-Leistungs-Verhältnis. Als Musterfall wurde dem Test ein 30-jähriger Beamtenanwärter zugrunde gelegt, der Beihilfe vom Bund erhält. Er zahlt Beiträge inklusive gesetzlichem Zuschlag und sucht einen Tarif mit stationärer Versorgung im Einbettzimmer und ohne Selbstbehalt. Von den 20 privaten Kranken­versicherungen wurden neun mit „sehr gut“ bewertet, sechs erhielten die Gesamtnote „gut“ und fünf „befriedigend“ (Quelle: Handelsblatt). Der folgenden Tabelle können Sie die Anbieter entnehmen, die als „sehr gut“ eingestuft wurden.

AnbieterTarifPunkteGesamtnote
Logo Deutscher Ring KrankenversicherungDeutscher Ring Kranken­versicherungBK, BKX 20, PIT, BS, BSX 20, BE, BE+, PVB96Sehr gut
Logo Barmenia Versicherungen a.G.Barmenia Kranken­versicherung AGGenau-Für-Sie Kranken­versicherung, GK20P, GEP, G2B, G1B, G2B20P, PVB91Sehr gut
Logo ARAGARAG Kranken­versicherungs-AGBeihilfeBest, BHK, BHB20T, PVB, BHK20T, BH1, BHEB88Sehr gut
Logo DBV Deutsche BeamtenversicherungDBV Deutsche Beamten­versicherung Kranken­versicherungBS 50T-U, B3 50T-U, BZ 15-70-U, BN B-U, BW2 50T-U, BWE-U, PVB86Sehr gut
Logo-Hallesche-altHallesche Kranken­versicherung auf Gegenseitigkeit a.G.CAZ, URZ, CAZ.120, Beb, CSR, CG 250bis215, CSR.120, CG 320, CSD, PVB85Sehr gut
Logo uniVersauniVersa Kranken­versicherung a.G.uni-A, uni-A 20R, uni-ST 1, uni-ZA, uni-ST 1/20R, uni-BZ plus, PVB85Sehr gut
Logo Versicherungskammer BayernBayerische Beamtenkrankenkasse AGBeihilfeCOMFORT, BeihilfeCOMFORT 20k, BeihilfeKlinikPlus, BeihilfeKlinikPlus 20k, BErgänzungPlus, PVB83Sehr gut
Logo Union KrankenversicherungUKV – Union Kranken­versicherung AGBeihilfeCOMFORT, BeihilfeCOMFORT 20k, BeihilfeKlinikPlus, BeihilfeKlinikPlus 20k, BErgänzungPlus, PVB 83Sehr gut
Logo Debeka-GruppeDebeka Kranken­versicherungsverein a.G.B, B20K, WL, WL20K, BC, PVB81Sehr gut

Ausschnitt der aktuellen Testsieger für private Kranken­versicherungen allgemein (2026)

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
IVFP
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellentExzellentSehr gut96
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VSehr gutExzellentSehr gut96
Logo LVM VersicherungLVMGutExzellentSehr gut92

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Kranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle privaten Kranken­versicherungen im Test (2026)

So wählen Sie als Referendar die richtige PKV aus

Unterschiedliche Tarife: Wann brauchen Sie was?

  • Anwärtertarif
    Anwärtertarife sind spezielle günstige PKV-Tarife für Beamtenanwärter. Dieser Tarif schließt die Lücke, die durch die Beihilfe bei den Krankheits­kosten entstehen. Verwechseln Sie Anwärtertarife nicht mit einer sogenannten Anwartschafts­versicherung.
  • Anwartschafts­versicherung
    Mit einer Anwartschafts­versicherung gelten die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel beim Wechsel in den Beamtentarif. Mögliche zwischenzeitliche Verschlechterungen der Gesundheit werden also nicht berücksichtigt. Die Anwartschafts­versicherung bietet jedoch keinen aktiven Versicherungsschutz.
  • Restkostentarif
    Der Restkostentarif übernimmt die Krankheits­kosten von Beamten, die nicht von der staatlichen Beihilfe übernommen werden.
  • Beihilfe­ergänzungs­tarif
    Je nach Beihilfeverordnung sind bestimmte Leistungen nicht beihilfefähig oder werden gekürzt, zum Beispiel Physiotherapie, Hörgeräte oder Material für Zahnersatz. Der Beihilfe­ergänzungs­tarif übernimmt die Kosten, die selbst die Restkosten­versicherung bei Beamten nicht abdeckt. Dieser Tarif sorgt also dafür, dass Beamte wirklich 100 Prozent der Krankheits­kosten erstattet bekommen.

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

  • Entwicklung der Beiträge
    PKV-Tarife für Referendare sind häufig verhältnismäßig günstig. Bei einer Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat steigen einige jedoch stark an. Achten Sie also darauf, wie sich die Beiträge bei einem Tarifwechsel und darüber hinaus entwickeln.
  • Langfristige Planung
    Die Entscheidung für eine Versicherung in der privaten Kranken­versicherung ist in der Regel nicht so leicht wieder rückgängig zu machen. Überlegen Sie daher, welche zukünftigen privaten oder beruflichen Entwicklungen möglich sind und wie diese Ihre private Kranken­versicherung beeinflussen könnten. Ist zum Beispiel Ihre Familienplanung bereits abgeschlossen? Oder planen Sie (weitere) Kinder zu bekommen? Wissen Sie bereits jetzt, dass Sie nach dem Referendariat nicht verbeamtet werden (möchten)? Wie Sie sich nach dem Referendariat krankenversichern können, erfahren Sie im Kapitel „Wie nach dem Referendariat versichern?“.
  • Beitrags­rück­erstattung
    Bei einigen Tarifen der privaten Kranken­versicherung können Sie sich einen Teil der Beiträge zurückerstatten lassen, wenn Sie ein Jahr lang keinerlei Leistungen beansprucht haben. So haben Sie später die Möglichkeit, Beitragskosten einzusparen. Achten Sie jedoch nicht auf den Preis, sondern darauf, dass der Tarif alle für Sie wichtigen Leistungen enthält.

Drei Gründe, warum Sie eine PKV nicht vorschnell abschließen sollten

Schließen Sie eine private Kranken­versicherung nicht vorschnell ab. Wenn Sie Pech haben, wählen Sie eine private Kranken­versicherung, die nicht wirklich zu Ihren Bedürfnissen passt oder deren Preis-Leistungs-Verhältnis nicht optimal ist. Das kann weitreichende Folgen haben. Denn eine private Kranken­versicherung ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Ein späterer Wechsel zwischen Versicherungen und Tarifen kann schwierig sein. Gleichzeitig gilt es beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung, vieles zu berücksichtigen:

  • Welche Leistungen sind durch die Beihilfe in ihrem Bundesland wirklich abgedeckt? Für jedes Bundesland gibt es eine eigene Beihilfeverordnung.
  • Die Versicherungs­bedingungen der jeweiligen privaten Kranken­versicherung. Auf dem deutschen Markt gibt es über 40 Anbieter.

Lassen Sie sich besser vorher kostenfrei und unverbindlich durch unsere Experten beraten. Diese haben einen Überblick über Anbieter einer privaten Kranken­versicherung und kennen sich mit den Regelungen zur Beihilfe aus.

Icon Fragezeichen

Gleichzeitig können nur sie eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage für Sie stellen, die Sie vor dem Risiko einer offiziellen Ablehnung durch einen Versicherer schützt. Ein abgelehnter Antrag kann die Aufnahme bei einem anderen Anbieter erschweren.

Icon Person mit Liste

Außerdem unterstützen unsere Berater Sie gerne bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Diese korrekt auszufüllen ist eine gesetzliche Pflicht (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz, § 19). Machen Sie hier vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer PKV begehen sollten

lesen
  • Zukünftigen Bedarf unterschätzen
    Nach dem Referendariat kann sich Ihr Status ändern. Wählen Sie daher einen Tarif, der flexible Tarifanpassungen ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt.
  • Gesundheitsfragen ungenau beantworten
    Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Prüfen Sie daher Ihre Angaben sorgfältig. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie auch gerne bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen.
  • Keine Beratung nutzen
    Das Beihilfesystem in Deutschland ist komplex. Gleichzeitig gibt es viele Anbieter privater Kranken­versicherungen mit unterschiedlichen Tarifsystemen. Hier als Laie den Überblick zu behalten, kann schwierig sein. Nutzen Sie daher am besten eine Beratung durch unsere erfahrenen PKV-Experten.

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Wie nach dem Referendariat versichern?

Ob Sie sich für die Zeit des Referendariats für eine private oder gesetzliche Kranken­versicherung entscheiden, kann mitunter Auswirkungen auf die Absicherung im Anschluss haben. Behalten Sie dies im Blick, wenn Sie sich für eine Art der Kranken­versicherung entscheiden. In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, wie sich ein beruflicher Statuswechsel auf die Kranken­versicherung auswirken kann:

  • Beamter auf Probe
    Werden Sie nach dem Referendariat auf Probe verbeamtet, dann behalten Sie in der Regel die Versicherung aus dem Referendariat. Wer als Referendar gesetzlich versichert war, kann nun wählen: private Kranken­versicherung oder freiwillige gesetzliche Versicherung.
  • Verbeamtet
    Waren Sie während des Referendariats privat versichert und werden Sie im Anschluss verbeamtet, dann wechseln Sie gewöhnlich in einen Beamtentarif der privaten Kranken­versicherung. Waren Sie hingegen zuvor gesetzlich krankenversichert, können Sie dort weiter freiwillig versichert bleiben oder in die private Kranken­versicherung wechseln.
  • Angestellt (unter 77.400 Euro in 2026)
    Werden Sie nach dem Referendariat angestellt, müssen Sie sich in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichern, wenn Ihr Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 Euro in 2026) liegt. Waren Sie während des Referendariats privat krankenversichert, können Sie diese private Versicherung durch eine Anwartschaft pausieren und später reaktivieren. 
  • Angestellt (über 77.400 Euro in 2026)
    Liegt Ihr Gehalt als Angestellter über 77.400 Euro in 2026, dann dürfen Sie sich privat krankenversichern. Sie können sich aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse absichern. 
  • Arbeitslosengeld I
    Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, sind grundsätzlich ­versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Privatversicherte können sich allerdings von dieser Pflicht befreien lassen, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor ihrer Erwerbslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert waren.
  • Grundsicherungsgeld*
    Wer nach dem Referendariat Grundsicherungsgeld bezieht, bleibt im jeweiligen Kranken­versicherungssystem. Wer gesetzlich versichert war, ist weiterhin gesetzlich krankenversichert. Wer privat versichert war, führt diese weiter. Er kann aber finanzielle Unterstützung beantragen.

* Vormals „Bürgergeld“ und „Arbeitslosengeld II“.

Private Kranken­versicherungGesetzliche Kranken­versicherung
Als Beamter auf ProbeIcon Check Haken grünIcon Check Haken grün
(Freiwillige Versicherung)
Als Angestellter über der JAEGIcon Check Haken grünIcon Check Haken grün
(Freiwillige Versicherung)
Als Angestellter unter der JAEGIcon Kreuz rotIcon Check Haken grün
Bei Arbeitslosengeld I Icon Kreuz rotIcon Check Haken grün
Bei GrundsicherungsgeldIcon Check Haken grün
(Abhängig von der vorherigen Absicherung)
Icon Check Haken grün
(Abhängig von der vorherigen Absicherung)

Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung für Referendare

Was ist das Besondere an der privaten Kranken­versicherung für Referendare?

Referendare können – je nach Status – zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung wählen und profitieren häufig von Beihilfe des Dienstherrn, die einen Großteil der Krankheits­kosten übernimmt. Die PKV schließt diese Lücke mit speziellen, meist vergünstigten Anwärter- bzw. Restkostentarifen und kann dadurch oft deutlich günstiger sein als die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Wann lohnt sich für Referendare der Wechsel in die private Kranken­versicherung?

Ein Wechsel in die private Kranken­versicherung lohnt sich vor allem für beihilfeberechtigte Referendare (meist Beamte auf Widerruf), weil der Dienstherr in der Regel 50 Prozent der Krankheits­kosten übernimmt und die private Kranken­versicherung nur den verbleibenden Anteil absichern muss.

Sind Referendare automatisch beihilfeberechtigt und wie hoch ist die Beihilfe?

In der Regel sind Referendare in allen Bundesländern Beamte auf Widerruf und damit beihilfeberechtigt, während etwa viele Veterinäre im Staatsdienst oder Volljuristen häufig als Angestellte ohne Beihilfe arbeiten. Der Beihilfebemessungssatz beträgt meist 50 Prozent für kinderlose Referendare bzw. Referendare mit einem Kind, steigt bei mehr Kindern und für berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder auf 70 bis 80 Prozent, wenn diese privat krankenversichert sind.

Können Referendare auch gesetzlich krankenversichert bleiben und trotzdem Beihilfe erhalten?

Grundsätzlich schloss das klassische Beihilfesystem lange Zeit die Kombination mit der gesetzlichen Kranken­versicherung aus, inzwischen erlauben mehrere Bundesländer eine sogenannte pauschale Beihilfe auch bei gesetzlich Versicherten. In diesen Ländern übernimmt der Dienstherr einen prozentualen Zuschuss zu den GKV-Beiträgen (typisch rund 50 Prozent bis maximal zum halben Höchstbeitrag), wobei die Entscheidung für diese pauschale Beihilfe in der Regel unwiderruflich ist.

Wie unterscheiden sich Beiträge und Kosten im Krankheits­fall in PKV und GKV für Referendare?

In der privaten Kranken­versicherung hängen die Beiträge vor allem von Alter, Gesundheitszustand, gewählten Leistungen und Höhe der Beihilfe ab, während in der GKV das Einkommen maßgeblich ist und ein einheitlicher Beitragssatz plus Zusatzbeitrag gilt. Für beihilfeberechtigte Referendare kann eine Restkosten-PKV deutlich günstiger sein als die gesetzliche Kranken­versicherung. Im Krankheits­fall fallen mit privater Kranken­versicherung und Beihilfe meist keine Eigenkosten an, während in der gesetzlichen Kranken­versicherung nur gesetzliche Zuzahlungen zu leisten sind.

Welche typischen Leistungen sollte eine gute PKV für Referendare abdecken?

Eine leistungsstarke private Kranken­versicherung für Referendare sollte die Beihilfe so ergänzen, dass insgesamt 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten versichert sind. Dazu gehören in der Regel ambulante Behandlungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Sehhilfen, stationäre Leistungen (zum Beispiel Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung), Auslands­schutz sowie Psychotherapie, je nach individuellem Bedarf.

Welche Vor- und Nachteile hat die private Kranken­versicherung für Referendare gegenüber der gesetzlichen?

Zu den Vorteilen zählen meist niedrigere Beiträge im Referendariat, individuell wählbare Leistungsumfänge, schnellere Arzttermine und die Möglichkeit, Familienangehörige über Beihilfe vergleichsweise kostengünstig abzusichern. Nachteile sind unter anderem das Fehlen einer kostenlosen Familien­versicherung, die Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikozuschlägen, regelmäßige Beitragssteigerungen – insbesondere im Alter – sowie das Kostenerstattungsprinzip, bei dem Rechnungen zunächst selbst bezahlt und dann eingereicht werden müssen.

Was ist die Beamtenöffnungsaktion und welche Bedeutung hat sie für Referendare?

Die Beamtenöffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler PKV-Unternehmen, Beamte auf Widerruf unabhängig von Vor­erkrankungen aufzunehmen und dabei Leistungsausschlüsse zu vermeiden. Zwar können Risikozuschläge verlangt werden, diese sind jedoch in der Regel auf maximal 30 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung gestellt wird.

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Lena Mierbach
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