Ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?
- 9 Bundesländer schreiben den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung mindestens für bestimmte Hunde vor – mehr dazu weiter unten im Text
- In 6 Bundesländern gilt die Versicherungspflicht für alle Hunde: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
- Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland ohne jegliche Vorgaben zur Absicherung.
- Wichtig: Die Hundehaftpflichtversicherung ist sinnvoll und günstig!
Versicherungspflicht: Je nach Bundesland gelten andere Regeln
Die allgemeine Pflicht eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, besteht nur in sechs Bundesländer. Allerdings stellt es nur Mecklenburg-Vorpommern den Hundebesitzern komplett frei, auf eine Versicherung zu verzichten. Die restlichen neun Bundesländer verlangen, zumindest für bestimmte Hunde, den Nachweis, dass eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung besteht.
Versicherungspflicht für alle Hundehalter | Versicherungspflicht für bestimmte Hunde | keine Versicherungspflicht |
Berlin | Baden-Württemberg | Mecklenburg-Vorpommern |
Hamburg | Bayern | |
Niedersachsen | Brandenburg | |
Sachsen-Anhalt | Bremen | |
Schleswig-Holstein | Hessen | |
Thüringen | Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | ||
Saarland | ||
Sachsen |
Vorgaben zur Hundehaftpflichtversicherung
In sechs Bundesländern müssen alle Hundebesitzer unabhängig von der Rasse oder Größe ihres Hundes eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Lesen Sie hier die Reglungen im Kurz-Überblick (Stand: 2021)
Bundesland | Versicherungssumme | sonstige Regeln |
Berlin | Personen- und Sachschäden: 1 Million Euro |
Selbstbeteiligung jährlich max. 500 Euro |
Hamburg | Personen- und Sachschäden: 1 Million Euro |
Selbstbeteiligung max. 500 Euro |
Niedersachsen | Personenschäden: 500.000 Euro
Sachschäden: 250.000 Euro |
Versicherungspflicht ab einem Alter von 6 Monaten |
Sachsen-Anhalt | Personen- und Sachschäden: 1 Million Euro Vermögensschäden: 50.000 Euro |
Versicherungspflicht ab einem Alter von 3 Monaten |
Schleswig-Holstein | Personenschäden: 500.000 Euro
Sachschäden: 250.000 Euro |
Versicherungspflicht ab einem Alter von 6 Monaten |
Thüringen | Personen- und Sachschäden: 500.000 Euro
sonstige Schäden: 250.000 Euro |
Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur Hundehaftpflicht?
Die Entscheidung, ob der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben wird, fällt auf Länderebene. Dementsprechend finden sich die Regelungen und Vorgaben der einzelnen Bundesländer in den jeweiligen Landesgesetzen bzw. Verordnungen.
»Die Hundehaftpflichtversicherung ist gemessen am Versicherungsschutz relativ günstig. Einen umfassenden Schutz erhält man bereits für weniger als 100 Euro im Jahr. Daher sollten Hundebesitzer unabhängig von der Versicherungspflicht eine Versicherung haben.« Vergleichen Sie kostenfrei aktuelle Tarife aus 2021 (in Kooperation mit Comfortplan) Abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern haben alle Bundesländer mindestens eine eingeschränkte Versicherungspflicht für Hundehalter. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt eine allgemeine Versicherungspflicht. Alle anderen Bundesländer schreiben den Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vor. Welche das im einzelnen sind, unterscheidet sich je nach Bundesland. Versicherungspflicht gilt nur für Kampfhunde. Drei Rassen gelten in jedem Fall als Kampfhund (Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier). Halter dieser Hunde können jedoch durch einen Wesenstest zeigen, dass ihre Hunde nicht gefährlich sind. Andere Hunderassen können versicherungspflichtig werden, wenn eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit festgestellt wird. Versicherungspflicht gilt für Kampfhunde. Dabei wird in Bayern unterschieden in Hunde,: Versicherungspflicht gilt für Hunde, folgender Rassen (inkl. Kreuzungen): Versicherungspflicht gilt für gefährliche Hunde. Die Gefährlichkeit kann sich durch Rasse oder Verhalten des Hundes begründen. Einige Hunderassen gelten immer als gefährlich (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu). Bei anderen Rassen können sich die Hundebesitzer durch Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes von der Versicherungspflicht befreien lassen. Versicherungspflicht gilt für Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Die Deckungssumme der Hundehaftpflicht muss bei mindestens 500.000 Euro liegen. Hundehalter, deren Hunde aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden, unterliegen der Hundehaftpflichtversicherungs-Pflicht. Diese gilt auch für Hunde, deren Widerristhöhe bei mindestens 40 cm liegt und/oder Hunde, die 20 kg oder mehr wiegen. Versicherungspflichtig sind Halter von Hunden, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Die Hundehaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Versicherungssummen bieten: Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden, benötigen eine Hundehaftpflichtversicherung. Diese muss jährlich nachgewiesen werden und mindestens folgende Deckungssummen bieten: Versicherungspflicht gilt für Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Abgesehen von der Pflicht eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, können die Bundesländer weitere Vorgaben machen. Gerade Besitzer von gefährlichen Hunden müssen einiges zu beachten. Gefährliche Hunde müssen in den meisten Bundesländern an der Leine geführt werden und zusätzlich einen Maulkorb tragen. Kommen Halter solcher Hunde diesen Verpflichtungen nicht nach, müssen sie unter Umständen mit Bußgeldern rechnen. Außerdem kann im Schadensfall der Versicherungsschutz erlöschen. Einige Versicherungsunternehmen verzichten allerdings auch bei gefährlichen Hunden auf den Leinen- und Maulkorbzwang. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Versicherungsberater, wenn sie eine Hundehaftpflichtversicherung für einen sogenannten gefährlichen Hund abschließen möchten. Im Gespräch mit einem Fachmann findet sich für jeden Hund die passende Versicherung Unsere Versicherungsmakler beraten Sie gern, per Telefon unter 030-120 82 82 8 oder per E-Mail: kontakt@transparent-beraten.de.
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