Ist die Hunde­haftpflicht­versicherung Pflicht?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ob die Hunde­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend abgeschlossen werden muss, entscheiden die Bundesländer selbst.
  • In 6 Bundesländern gilt die Versicherungspflicht für alle Hunde: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • In 9 Bundesländern muss die Hunde­haftpflicht für bestimmte Hunde abgeschlossen werden: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
  • Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland ohne jegliche Vorgaben zur Absicherung.

Das erwartet Sie hier

Wo und wann die Hunde­haftpflicht­versicherung Pflicht ist und was Sie in verschiedenen Bundesländern beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Wo ist die Hunde­­haftpflicht Pflicht?
  2. Vorgaben je nach Bundesland
  3. Weitere Regelungen für Hundehalter

Versicherungspflicht: Je nach Bundesland gelten andere Regeln

Icon Hund

Hunde­haftpflicht ist Pflicht in sechs Bundesländern

Die allgemeine Pflicht, eine Hunde­haftpflicht­versicherung abzuschließen, besteht in sechs Bundesländern. Allerdings stellt es nur Mecklenburg-Vorpommern den Hundebesitzern komplett frei, auf eine Versicherung zu verzichten. Die restlichen neun Bundesländer verlangen zumindest für bestimmte Hunde den Nachweis, dass eine entsprechende Hunde­haftpflicht­versicherung besteht. Dabei handelt es sich meist um als gefährlich eingestufte Hunderassen beziehungsweise sogenannte Listenhunde.


Überblick: Wo gibt es eine Pflicht zur Hunde­haftpflicht­versicherung?

Versicherungspflicht für alle HundehalterVersicherungspflicht für bestimmte Hundekeine Versicherungspflicht
BerlinBaden-WürttembergMecklenburg-Vorpommern
HamburgBayern
NiedersachsenBrandenburg
Sachsen-AnhaltBremen
Schleswig-HolsteinHessen
ThüringenNordrhein-Westfalen
Weitere RegelungenRheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Weitere Regelungen

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Vorgaben zur Hunde­haftpflicht­versicherung je nach Bundesland

Regelungen der Bundesländer mit Versicherungspflicht

Abgesehen von der Entscheidung, ob der Abschluss einer Hunde­haftpflicht­versicherung gesetzlich vorgeschrieben wird, regeln die Bundesländer auch, wie die Bedingungen der Hunde­haftpflicht aussehen müssen. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Höhe der Deckungssummen, auf die Selbst­beteiligung oder die Mit­versicherung von Welpen.

Die konkreten Regelungen im Detail finden sich auch in den jeweiligen Landesgesetzen beziehungsweise Verordnungen.

BundeslandVersicherungssummeSelbst­beteiligungMit­versicherung von Welpen
BerlinPersonen- und Sachschäden:
Mind. 1 Mio. €
Jährlich max. 500 €Keine Regelungen
HamburgPersonen-, Sach- und Vermögensschäden:
Mind. 1 Mio. €
Jährlich max. 500 €Keine Regelungen
NiedersachsenPersonenschäden: Mind. 500.000 €,
Sachschäden: Mind. 250.000 €
Keine RegelungenBis 6 Monate
Sachsen-AnhaltPersonen- und Sachschäden: 1 Mio. €,
Vermögensschäden: Mind. 50.000 €
Keine RegelungenBis 3 Monate
Schleswig-HolsteinPersonenschäden: Mind. 500.000 €,
Sachschäden: Mind. 250.000 €
Keine RegelungenBis 3 Monate
ThüringenPersonenschäden: Mind. 500.000 €,
Sach- und Vermögensschäden: Mind. 250.000 €
Keine RegelungenKeine Regelungen

Experten-Tipp:

„Die Hunde­haftpflicht­versicherung ist gemessen am Versicherungsschutz relativ günstig. Einen umfassenden Schutz erhält man bereits für weniger als 100 Euro im Jahr. Daher sollten Hundebesitzer unabhängig von der Versicherungspflicht eine Versicherung haben.“

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Berater
Icon Liste

Reglungen in den Bundesländern mit eingeschränkter Versicherungspflicht

Abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern haben alle Bundesländer mindestens eine eingeschränkte Versicherungspflicht für Hundehalter.

In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt eine allgemeine Versicherungspflicht. Alle anderen Bundesländer schreiben den Nachweis über das Bestehen einer Hunde­haftpflicht­versicherung nur für bestimmte Hunde – meist Listenhunde – vor. Welche das im einzelnen sind, unterscheidet sich je nach Bundesland.

BundeslandFür welche Hunde?Deckungssumme
Baden-WürttembergListenhundeKeine Regelung
BayernListenhundeKeine Regelung
BremenListenhunde,
alle als gefährlich eingestuften Hunde
Keine Regelung
BrandenburgAls gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder VerhaltenKeine Regelung
HessenAls gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder VerhaltenKeine Regelung
Nordrhein-WestfalenAls gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder Verhalten,
alle Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm,
alle Hunde, die mehr als 20 kg wiegen
Personenschäden: mind. 500.00 €
Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 €
Rheinland-PfalzAls gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder VerhaltenPersonenschäden: mind. 500.00 €
Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 €
SaarlandAls gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder VerhaltenPersonenschäden: mind. 1 Mio. €
Sachschäden: mind. 500.000 €
SachsenListenhunde,
alle als gefährlich eingestuften Hunde
Keine Regelung

Icon Info

Welche Hunde zählen zu Listenhunden?

Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden beziehungsweise zu den Listenhunden gehören, bestimmt jedes Bundesland selbst. Eine komplette Übersicht mit allen Rasselisten der Bundesländer finden Sie hier:

Rasselisten der Bundesländer: Welche Hunderasse gilt wo als Listenhund?

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Weitere Regelungen zur Haltung von Hunden

Abgesehen von der Pflicht, eine Hunde­haftpflicht­versicherung abzuschließen, können die Bundesländer weitere Vorgaben machen. Gerade Besitzer von gefährlichen Hunden müssen einiges beachten.

Icon Hundepfote Abdruck

Leinenzwang und Maulkorbpflicht

Gefährliche Hunde müssen in den meisten Bundesländern an der Leine geführt werden und zusätzlich einen Maulkorb tragen. Kommen Halter solcher Hunde diesen Verpflichtungen nicht nach, müssen sie unter Umständen mit Bußgeldern rechnen.


Auch für die Hunde­haftpflicht relevant

Wenn der Hund einen Schaden verursacht und dabei nicht angeleint war oder keinen Maulkorb getragen hat, obwohl dies vorgeschrieben ist, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Das heißt, die Versicherung kann die Kostenübernahme ablehnen – schließlich sind Sie Ihren Pflichten als Hundehalter nicht nachgekommen.

Es gibt jedoch immer mehr Versicherer, die in ihren Tarifen auch die Kostenübernahme von Schäden erlauben, die trotz Verstoß gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht passieren. Achten Sie auf diesen Leistungspunkt der Hunde­haftpflicht, wenn Ihnen dies wichtig ist.

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Die häufigsten Fragen zum Thema Hunde­haftpflicht­versicherung Pflicht

In welchen Bundesländern ist die Hunde­haftpflicht Pflicht?

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In den folgenden Bundesländern ist die Hunde­haftpflicht Pflicht:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In den anderen Bundesländern ist die Hunde­haftpflicht­versicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben.

Was passiert wenn man keine Hunde­haftpflicht hat?

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Wer keine Hunde­haftpflicht­versicherung hat, verstößt in manchen Bundesländern damit gegen gesetzliche Vorschriften. Davon abgesehen müssen Hundehalter die Kosten eines Schadens selbst bezahlen, wenn sie keine Hunde­haftpflicht­versicherung haben. Gerade Personenschäden können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.

Wer braucht eine Hunde­haftpflicht­versicherung?

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Im Grund braucht jeder, der einen Hund hat, eine Hunde­haftpflicht­versicherung. Auch abgesehen von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist eine Hunde­haftpflicht für jeden Hundebesitzer sinnvoll, damit teure Schäden nicht aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen.

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