Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie tun können, wenn Ihre Brille kaputt geht, welche Versicherung wann verantwortlich ist und wann Sie die Kosten selbst tragen müssen.
Inhalt dieser SeiteBrille kaputt – zahlt die Versicherung?
Geht eine Brille kaputt, hängt es vor allem von den Umständen ab, ob die Kosten von einer Versicherung übernommen werden. Je nachdem wie, wo und durch wen die Brille zu Bruch ging, ist die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die Unfallkasse oder die Brillenversicherung zuständig. In vielen Fällen jedoch müssen Sie die Kosten selbst tragen
Brille kaputt: Das ist jetzt zu tun
Damit eine Versicherung leistet, müssen Sie den Schaden dokumentieren und zeitnah melden. Machen Sie Fotos von der zerstörten oder beschädigten Brille und suchen Sie die Rechnung heraus, um ihren ursprünglichen Wert zu belegen. Sollten Sie diese nicht mehr haben, können Sie bei Ihrem Optiker nachfragen.
Versicherungsschäden richtig melden
Szenario 1: Andere Person macht die Brille kaputt
Haftpflichtversicherung zahlt für versehentlich zerstörte Brille
In den meisten Fällen wird eine Brille durch eine dritte Person beschädigt. Ist dies der Fall, ist die Haftpflichtversicherung der Person zuständig, die die Brille kaputt gemacht hat. Denn die private Haftpflicht kommt für Personen-, Vermögens- und Sachschäden auf, die der Versicherte einer dritten Person (in diesem Fall also Ihnen) zufügt. Die Zerstörung oder Beschädigung einer Brille stellt einen Sachschaden dar.
Übersicht: Wann zahlt die Haftpflicht?
Experten-Tipp:
So viel zahlt die Versicherung
„Wird Ihre Brille durch eine dritte Person beschädigt, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Diese übernimmt allerdings in der Regel nur den Zeitwert, nicht den Neuwert! Dies bedeutet, dass Sie den Wert ersetzt bekommen, den Ihre Brille zum Zeitpunkt des Bruchs besaß und nicht den Wert, den Sie beim Neukauf gezahlt haben. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, zugleich eine eigene Brillenversicherung abzuschließen.“
Kinder machen Brille kaputt: Zahlt die Versicherung?
Wenn Ihr Kind Ihre Brille oder die eines Geschwisterkinds beschädigt, müssen Sie diese in der Regel aus eigenen Mitteln ersetzen. Denn für Schäden, die sich die Familienmitglieder gegenseitig zufügen, gilt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind deliktfähig ist oder nicht. Eine mögliche Ausnahme: Das verantwortliche Kind lebt nicht mehr im gleichen Haushalt und hat eine eigene Versicherung – in diesem Fall zahlt diese.
Wie sieht es aus, wenn eine Brille durch ein anderes Kind beschädigt wird, zum Beispiel, wenn Kinder im Kindergarten miteinander spielen? Auch in diesem Fall können Sie nicht auf Schadenersatz von einer Versicherung zählen. Kinder bis zum Alter von sieben sind deliktunfähig und können aus diesem Grund nicht haftbar gemacht werden. Dementsprechend kommt auch die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht für den Schaden auf.
Manche Haftpflichtversicherungen schließen inzwischen jedoch auf Wunsch auch deliktunfähige Kinder in den Versicherungsschutz mit ein. In einem solchen Fall übernimmt die Haftpflicht der Eltern den Schaden an der kaputten Brille des anderen Kindes beziehungsweise an der einer dritten Person.
Raub oder Diebstahl der Brille
Handelt es sich nicht um einen versehentlichen Schaden, sondern verlieren Sie die Brille durch Raub oder Einbruchdiebstahl, ist das ein Fall für Ihre Hausratversicherung. Allerdings zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht bei einfachem Diebstahl, also wenn die Brille außerhalb Ihres Zuhauses oder eines anderen geschlossenen Raumes entwendet wurde.
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Szenario 2: Sie selbst haben die Brille beschädigt
Haftpflicht zahlt nicht
Wenn Sie Ihre eigene Brille beschädigt haben, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung nicht. Denn: Die Haftpflichtversicherung springt nur ein, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Für Schäden an den eigenen Sachen ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig.
Auch die Hausratversicherung leistet in diesem Fall nicht. Wenn Sie keine gesonderte Brillenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für eine neue Brille also selbst tragen.
Szenario 3: Brille wird bei Arbeitsunfall zerstört oder beschädigt
Arbeitsunfall: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt
Arbeitsunfälle aller Art fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der Unfallkasse. Egal, ob ein Versicherter an seiner Arbeitsstelle stürzt, sich verbrennt oder durch einen umfallenden Aktenschrank verletzt wird. Wenn klar ist, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist die Unfallkasse zuständig.
Geht bei einem Sturz auf Arbeit die Brille kaputt, übernimmt die Unfallkasse auch die Kosten für die beschädigte Brille. Dies gilt auch für einen Unfall in der Kita oder der Schule. Auch Unfälle auf direktem Weg von und zur Arbeit werden wie Arbeitsunfälle behandelt.
Unfallkasse übernimmt Kosten der kaputten Brille
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen formuliert die Leistung bezüglich einer beschädigten Brille folgendermaßen (Quelle):
Die Voraussetzung dafür, dass die Unfallkasse die Brille erstattet, ist, dass die geschädigte Person sie zum Unfallzeitpunkt getragen hat. Saß sie beim Unfall hingegen nicht auf der Nase, ist das kein Fall für die Unfallkasse. Sie
Wenn ein Kollege die Brille beschädigt, ist das ebenfalls kein Fall für die Unfallkasse, sondern für die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Szenario 4: Schäden durch Feuer, Sturm und ähnliches
Wann zahlt die Hausratversicherung?
Nicht immer ist ein Unfall oder eine andere Person direkt für die Zerstörung der Brille verantwortlich – es ist auch beispielsweise möglich, dass Sie Ihre Brille durch einen Hausbrand verlieren. Eine Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat auf, zu dem auch Brillen gehören. Versicherte Schadenursachen sind:
Wann die Hausratversicherung nicht für eine kaputte Brille zahlt
- Wenn eine dritte Person beteiligt war
- Wenn der Versicherte einen Unfall hatte
- Wenn es zum Diebstahl der Brille außerhalb der Wohnung kam
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Lohnt sich eine Brillenversicherung für umfassenden Schutz?
Was bringt eine Brillenzusatzversicherung?
Wer dauerhaft auf eine Sehhilfe angewiesen ist, weiß um den Wert einer Brille. Nicht nur die wiederkehrenden (teilweise hohen) Kosten für eine neue Brille bei Veränderung der Sehstärke sind ärgerlich. Auch wenn das Brillengestell beschädigt wird, die Brillengläser kaputt gehen oder die Brille verloren oder gestohlen wird, müssen Brillenträger die Kosten häufig selbst tragen. Dagegen kann man sich mit einer Brillenzusatzversicherung schützen.
Zu den Leistungen der Brillenzusatzversicherung gehören unter anderem:
Einige Brillenversicherungen übernehmen auch die Kosten bei Diebstahl oder Verlust der Brille. Hier gilt es, genau in die Versicherungsbedingungen zu schauen und zu prüfen, was genau versichert ist und was nicht.
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