Brille kaputt – Wer zahlt?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn die Brille kaputt geht, hängt es vor allem von den Umständen ab, welche Versicherung die Kosten trägt.
  • Hat ein Dritter Ihre Brille beschädigt, ist dessen Haft­pflicht­ver­sicherung zuständig.
  • Geht die Brille in der Wohnung durch Sturm, Feuer o. ä. kaputt, ersetzt die Hausrat­versicherung die Kosten.
  • Ist die Brille durch einen Arbeits­unfall kaputt gegangen, tritt die Unfallkasse ein.
  • Umfassenden Schutz auch bei Verlust oder Diebstahl bietet eine extra Brillen­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Was Sie tun können, wenn Ihre Brille kaputt geht, welche Versicherung wann verantwortlich ist und wann Sie die Kosten selbst tragen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick
  2. Szenario 1: Schaden durch andere Person
  3. Szenario 2: Schaden durch Sie selbst
  4. Szenario 3: Schaden durch Arbeitsunfall
  5. Szenario 4: Schaden durch äußere Einflüsse
  6. Lohnt sich eine Brillen­­versicherung?

Brille kaputt – zahlt die Versicherung?

Icon Brille

Geht eine Brille kaputt, hängt es vor allem von den Umständen ab, ob die Kosten von einer Versicherung übernommen werden. Je nachdem wie, wo und durch wen die Brille zu Bruch ging, ist die Haftpflicht­versicherung, die Haus­rat­­versicherung, die Unfallkasse oder die Brillen­versicherung zuständig. In vielen Fällen jedoch müssen Sie die Kosten selbst tragen


Brille kaputt: Das ist jetzt zu tun

Damit eine Versicherung leistet, müssen Sie den Schaden dokumentieren und zeitnah melden. Machen Sie Fotos von der zerstörten oder beschädigten Brille und suchen Sie die Rechnung heraus, um ihren ursprünglichen Wert zu belegen. Sollten Sie diese nicht mehr haben, können Sie bei Ihrem Optiker nachfragen.

Versicherungsschäden richtig melden

Szenario 1: Andere Person macht die Brille kaputt

Haftpflicht­versicherung zahlt für versehentlich zerstörte Brille

In den meisten Fällen wird eine Brille durch eine dritte Person beschädigt. Ist dies der Fall, ist die Haftpflicht­versicherung der Person zuständig, die die Brille kaputt gemacht hat. Denn die private Haftpflicht kommt für Personen-, Vermögens- und Sachschäden auf, die der Versicherte einer dritten Person (in diesem Fall also Ihnen) zufügt. Die Zerstörung oder Beschädigung einer Brille stellt einen Sachschaden dar.


Übersicht: Wann zahlt die Haftpflicht?

  • Eine dritte Person beschädigt unabsichtlich Ihre Brille
  • Sie machen Ihre Brille selbst kaputt
  • Die Person, die die Brille kaputt gemacht hat, lebt in Ihrem Haushalt (zum Beispiel Ihr Kind)
  • Die Person, die Ihre Brille kaputt gemacht hat, ist deliktunfähig (zum Beispiel ein Kleinkind) und der Versicherer sieht dafür keine Leistung vor

Experten-Tipp:
So viel zahlt die Versicherung

„Wird Ihre Brille durch eine dritte Person beschädigt, ist die Haft­pflicht­ver­sicherung zuständig. Diese übernimmt allerdings in der Regel nur den Zeitwert, nicht den Neuwert! Dies bedeutet, dass Sie den Wert ersetzt bekommen, den Ihre Brille zum Zeitpunkt des Bruchs besaß und nicht den Wert, den Sie beim Neukauf gezahlt haben. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, zugleich eine eigene Brillen­versicherung abzuschließen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Kinder machen Brille kaputt: Zahlt die Versicherung?

Wenn Ihr Kind Ihre Brille oder die eines Geschwisterkinds beschädigt, müssen Sie diese in der Regel aus eigenen Mitteln ersetzen. Denn für Schäden, die sich die Familienmitglieder gegenseitig zufügen, gilt der Versicherungsschutz der Haftpflicht­versicherung nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind deliktfähig ist oder nicht. Eine mögliche Ausnahme: Das verantwortliche Kind lebt nicht mehr im gleichen Haushalt und hat eine eigene Versicherung – in diesem Fall zahlt diese.

Wie sieht es aus, wenn eine Brille durch ein anderes Kind beschädigt wird, zum Beispiel, wenn Kinder im Kindergarten miteinander spielen? Auch in diesem Fall können Sie nicht auf Schadenersatz von einer Versicherung zählen. Kinder bis zum Alter von sieben sind deliktunfähig und können aus diesem Grund nicht haftbar gemacht werden. Dementsprechend kommt auch die Haftpflicht­versicherung der Eltern nicht für den Schaden auf.

Manche Haftpflicht­versicherungen schließen inzwischen jedoch auf Wunsch auch deliktunfähige Kinder in den Versicherungsschutz mit ein. In einem solchen Fall übernimmt die Haftpflicht der Eltern den Schaden an der kaputten Brille des anderen Kindes beziehungsweise an der einer dritten Person.


Raub oder Diebstahl der Brille

Handelt es sich nicht um einen versehentlichen Schaden, sondern verlieren Sie die Brille durch Raub oder Einbruchdiebstahl, ist das ein Fall für Ihre Hausrat­versicherung. Allerdings zahlt die Hausrat­versicherung in der Regel nicht bei einfachem Diebstahl, also wenn die Brille außerhalb Ihres Zuhauses oder eines anderen geschlossenen Raumes entwendet wurde.

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Szenario 2: Sie selbst haben die Brille beschädigt

Haftpflicht zahlt nicht

Wenn Sie Ihre eigene Brille beschädigt haben, zahlt Ihre Haftpflicht­versicherung nicht. Denn: Die Haftpflicht­versicherung springt nur ein, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Für Schäden an den eigenen Sachen ist die Haftpflicht­versicherung nicht zuständig.

Auch die Hausrat­versicherung leistet in diesem Fall nicht. Wenn Sie keine gesonderte Brillen­­versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für eine neue Brille also selbst tragen.

Icon rotes X

Szenario 3: Brille wird bei Arbeitsunfall zerstört oder beschädigt

Arbeitsunfall: Gesetzliche Unfall­versicherung zahlt

Arbeitsunfälle aller Art fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung beziehungsweise der Unfallkasse. Egal, ob ein Versicherter an seiner Arbeitsstelle stürzt, sich verbrennt oder durch einen umfallenden Aktenschrank verletzt wird. Wenn klar ist, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist die Unfallkasse zuständig.

Icon Bohrmaschine

Geht bei einem Sturz auf Arbeit die Brille kaputt, übernimmt die Unfallkasse auch die Kosten für die beschädigte Brille. Dies gilt auch für einen Unfall in der Kita oder der Schule. Auch Unfälle auf direktem Weg von und zur Arbeit werden wie Arbeitsunfälle behandelt.


Unfallkasse übernimmt Kosten der kaputten Brille

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen formuliert die Leistung bezüglich einer beschädigten Brille folgendermaßen (Quelle):

  • „Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Prothesen), die bei einem Arbeitsunfall beschädigt werden oder verloren gehen, sind wiederherzustellen beziehungsweise zu erneuern, wenn sie im Unfallzeitpunkt getragen worden sind.
  • Für Brillengläser werden die tatsächlichen Wiederherstellungskosten erstattet, sofern ein Nachweis darüber erbracht werden kann (Nennung des Optikers kann ausreichend sein).
  • Die Kosten für die Brillenfassung werden bei fehlendem Nachweis der Kosten der beschädigten oder verloren gegangenen Brille derzeit bis zur Höhe von 100 Euro erstattet; bei Nachweis bis 300 Euro.“

Die Voraussetzung dafür, dass die Unfallkasse die Brille erstattet, ist, dass die geschädigte Person sie zum Unfallzeitpunkt getragen hat. Saß sie beim Unfall hingegen nicht auf der Nase, ist das kein Fall für die Unfallkasse. Sie

Wenn ein Kollege die Brille beschädigt, ist das ebenfalls kein Fall für die Unfallkasse, sondern für die Haftpflicht­versicherung des Verursachers.

Szenario 4: Schäden durch Feuer, Sturm und ähnliches

Wann zahlt die Hausrat­versicherung?

Nicht immer ist ein Unfall oder eine andere Person direkt für die Zerstörung der Brille verantwortlich – es ist auch beispielsweise möglich, dass Sie Ihre Brille durch einen Hausbrand verlieren. Eine Hausrat­versicherung kommt für Schäden am Hausrat auf, zu dem auch Brillen gehören. Versicherte Schadenursachen sind:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Hagel
  • Sturm
  • Einbruchdiebstahl

Icon Achtung

Wann die Hausrat­versicherung nicht für eine kaputte Brille zahlt

  • Wenn eine dritte Person beteiligt war
  • Wenn der Versicherte einen Unfall hatte
  • Wenn es zum Diebstahl der Brille außerhalb der Wohnung kam

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Lohnt sich eine Brillen­­versicherung für umfassenden Schutz?

Was bringt eine Brillenzusatz­versicherung?

Wer dauerhaft auf eine Sehhilfe angewiesen ist, weiß um den Wert einer Brille. Nicht nur die wiederkehrenden (teilweise hohen) Kosten für eine neue Brille bei Veränderung der Sehstärke sind ärgerlich. Auch wenn das Brillengestell beschädigt wird, die Brillengläser kaputt gehen oder die Brille verloren oder gestohlen wird, müssen Brillenträger die Kosten häufig selbst tragen. Dagegen kann man sich mit einer Brillenzusatz­versicherung schützen.

Zu den Leistungen der Brillenzusatz­versicherung gehören unter anderem:

  • Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen
  • Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt
  • Erstattung der Kosten für Reparaturen

Einige Brillen­versicherungen übernehmen auch die Kosten bei Diebstahl oder Verlust der Brille. Hier gilt es, genau in die Ver­siche­rungs­be­din­gungen zu schauen und zu prüfen, was genau versichert ist und was nicht.

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In Kooperation mit Waizmann

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