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Brille kaputt – Wer zahlt?

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn die Brille kaputt geht, hängt es vor allem von den Umständen ab, welche Versicherung die Kosten trägt.
  • Hat ein Dritter Ihre Brille beschädigt, ist die Haft­pflicht­ver­sicherung des Dritten zuständig.
  • Geht die Brille in der Wohnung durch Sturm, Feuer o. ä. kaputt, ersetzt die Hausrat­versicherung die Kosten.
  • Ist die Brille durch einen Arbeits­unfall kaputt gegangen, tritt die Unfallkasse ein.
  • Umfassenden Schutz auch bei Verlust oder Diebstahl bietet eine extra Brillen­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Was Sie tun können, wenn Ihre Brille kaputt geht und welche Versicherung dafür zahlt. Verschiedene Szenarien im Überblick.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: Wann zahlt welche Versicherung?
  2. Wann zahlt die Haftpflicht?
  3. Wann zahlt die Hausrat­­versicherung?
  4. Brille durch Arbeitsunfall kaputt
  5. Lohnt sich eine Brillen­­versicherung?
  6. Fazit

Brille kaputt – zahlt die Versicherung?

Icon Brille

Auf diese 3 Umstände kommt es an

Geht eine Brille kaputt, hängt es vor allem von den Umständen ab, ob die Kosten von einer Versicherung übernommen werden. Je nachdem wie, wo und durch wen die Brille zu Bruch ging, ist die Haftpflicht­versicherung, die Haus­rat­­versicherung, die Unfallkasse oder die Brillen­versicherung zuständig.

Wann zahlt die Haftpflicht eine kaputte Brille?

In den meisten Fällen wird eine Brille durch eine dritte Person beschädigt. Ist dies der Fall, ist die Haftpflicht­versicherung der Person zuständig, die die Brille kaputt gemacht hat.

Denn: die private Haftpflicht kommt für Personen-, Vermögens- und Sachschäden (eine beschädigte Brille zählt als Sachschaden) auf, die der Versicherte (die Person, die Ihre Brille beschädigt hat) einer dritten Person (also Ihnen) zufügt.

Experten-Tipp:

„Wird Ihre Brille durch eine dritte Person beschädigt, ist die Haft­pflicht­ver­sicherung zuständig. Diese übernimmt allerdings in der Regel nur den Zeitwert, nicht den Neuwert! Dies bedeutet, dass Sie den Wert ersetzt bekommen, den Ihre Brille zum Zeitpunkt des Bruchs besaß und nicht den Wert, den Sie beim Neukauf gezahlt haben. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, zugleich eine eigene Brillen­versicherung abzuschließen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Zahlt meine Haftpflicht, wenn ich meine eigene Brille kaputt mache?

Wenn Sie Ihre eigene Brille beschädigt haben, zahlt Ihre Haftpflicht nicht. Denn: Die Haftpflicht­versicherung springt nur ein, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Für Schäden an den eigenen Sachen ist die Haftpflicht­versicherung nicht zuständig. Wenn Sie keine gesonderte Brillen­­versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für eine neue Brille selbst tragen.

Icon Kind

Eigenes Kind macht die Brille kaputt: Fall für die Versicherung?

Auch wenn das eigene Kind die Brille von Mutter oder Vater kaputt macht, ist dies nicht über die Haftpflicht­versicherung abgedeckt. Denn für Schäden, die sich die Familienmitglieder gegenseitig zufügen, gilt der Versicherungsschutz der Haftpflicht­versicherung nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind deliktfähig ist oder nicht.

Mögliche Ausnahme: Lebt das Kind nicht mehr im gleichen Haushalt und hat eine eigene Haftpflicht­versicherung, übernimmt diese den Schaden des betroffenen Elternteils.

Brille geht im Kindergarten kaputt

Geht im Kindergarten eine Brille kaputt, sind die Beteiligten in der Regel Kinder im Alter zwischen einem und sieben Jahren. Diese Kinder sind deliktunfähig und können aus diesem Grund nicht haftbar gemacht werden. Dementsprechend kommt auch die Haftpflicht­versicherung der Eltern nicht für den Schaden auf. Das gleiche gilt auch, wenn ein Baby eine Brille kaputt macht.

Manche Haftpflicht­versicherungen schließen inzwischen jedoch auf Wunsch auch deliktunfähige Kinder in den Versicherungsschutz mit ein. In einem solchen Fall übernimmt die Haftpflicht der Eltern den Schaden an der kaputten Brille des anderen Kindes beziehungsweise an der einer dritten Person.

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Wann zahlt die Haus­rat­­versicherung eine kaputte Brille?

Eine Hausrat­versicherung kommt für Schäden am Hausrat auf, die durch folgende Ereignisse entstanden sind:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Hagel
  • Sturm
  • Einbruchdiebstahl

Zum Hausrat gehören neben Möbeln auch sogenannte Ver- und Gebrauchsgegenstände, zu denen auch eine Brille zählt. Die Hausrat­versicherung übernimmt die Kosten einer kaputten Brille jedoch nur, wenn die Brille durch eine der oben genannten Schadensursachen beschädigt wird.


Icon Achtung

Wann die Hausrat­versicherung nicht für eine kaputte Brille zahlt

  • Wenn eine dritte Person beteiligt war
  • Wenn der Versicherte einen Unfall hatte
  • Wenn es zum Diebstahl der Brille außerhalb der Wohnung kam

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Brille durch Arbeitsunfall kaputt – wer zahlt?

Icon Bohrmaschine

Arbeitsunfälle aller Art fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung beziehungsweise der Unfallkasse. Egal, ob ein Versicherter an seiner Arbeitsstelle stürzt, sich verbrennt oder durch einen umfallenden Aktenschrank verletzt wird. Wenn klar ist, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist die Unfallkasse zuständig. Geht bei einem Sturz auf Arbeit die Brille kaputt, übernimmt die Unfallkasse auch die Kosten für die beschädigte Brille. Dies gilt auch für einen Unfall in der Kita oder der Schule.


Unfallkasse übernimmt Kosten der kaputten Brille

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen formuliert die Leistung bezüglich einer beschädigten Brille folgendermaßen (Quelle):

  • „Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Prothesen), die bei einem Arbeitsunfall beschädigt werden oder verloren gehen, sind wiederherzustellen beziehungsweise zu erneuern, wenn sie im Unfallzeitpunkt getragen worden sind.
  • Für Brillengläser werden die tatsächlichen Wiederherstellungskosten erstattet, sofern ein Nachweis darüber erbracht werden kann (Nennung des Optikers kann ausreichend sein).
  • Die Kosten für die Brillenfassung werden bei fehlendem Nachweis der Kosten der beschädigten oder verloren gegangenen Brille derzeit bis zur Höhe von 100 Euro erstattet; bei Nachweis bis 300 Euro.“

Voraussetzung: Brille während des Unfalls getragen

Die Person muss die Brille zum Zeitpunkt der Beschädigung getragen haben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Unfallkasse eine Brille erstattet, die durch einen Arbeitsunfall zu Bruch ging. Saß die Brille nicht auf der Nase des Geschädigten, besteht kein Versicherungsschutz. Kein Versicherungsschutz über die Unfallkasse besteht außerdem, wenn die Brille mutwillig vom Brillenträger beschädigt wurde oder wenn die Brille verloren geht.

Schadenbeispiele für eine kaputte Brille während der Arbeit

Arbeitskollege beschädigt Brille

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Wenn ein Arbeitskollege die Brille beschädigt, handelt es sich faktisch nicht um einen Arbeitsunfall. In einem solchen Fall ist die Haftpflicht­versicherung des Arbeitskollegen zuständig, da er als Versicherter einer dritten Person einen Schaden zugefügt hat. Lesen Sie dazu auch den Abschnitt „Wann zahlt die Haftpflicht„.

Brille auf dem Arbeitsweg beschädigt

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Kommt es zum Unfall, während sich der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit beziehungsweise auf dem Heimweg von der Arbeit befindet, ist er über die gesetzliche Unfall­versicherung abgesichert. Das gilt jedoch nur für den direkten Arbeits- beziehungsweise Heimweg. Dieses Szenario gilt in der Regel ebenfalls als Arbeitsunfall. Die Kosten der beschädigten Brille, die während des Unfalls zu Bruch ging, trägt dann die Unfallkasse.

Zur Erklärung: Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder bei Fahr­gemeinschaften (Quelle).

Arbeitsbrille beschädigt

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Handelt es sich bei der kaputten Brille um eine Arbeitsgerät, ist diese in der Regel über den Arbeitgeber versichert. Allerdings kann der Arbeitgeber davon abweichende Regelungen treffen. Wird die Arbeitsbrille mutwillig beschädigt, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der betreffende Mitarbeiter die Brille auf eigene Kosten ersetzt.

Lohnt sich eine Brillen­­versicherung für umfassenden Schutz?

Wer dauerhaft auf eine Sehhilfe angewiesen ist, weiß um den Wert einer Brille. Nicht nur die wiederkehrenden (teilweise hohen) Kosten für eine neue Brille bei Veränderung der Sehstärke sind ärgerlich. Auch wenn das Brillengestell beschädigt wird, die Brillengläser kaputt gehen oder die Brille verloren oder gestohlen wird, müssen Brillenträger die Kosten häufig selbst tragen. Dagegen kann man sich mit einer Brillenzusatz­versicherung schützen.

Zu den Leistungen der Brillenzusatz­versicherung gehören unter anderem:

  • Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen
  • Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt
  • Erstattung der Kosten für Reparaturen

Einige Brillen­versicherungen übernehmen auch die Kosten bei Diebstahl oder Verlust der Brille. Hier gilt es, genau in die Ver­siche­rungs­be­din­gungen zu schauen und zu prüfen, was genau versichert ist und was nicht.


Brillen­versicherung beim Versicherer oder beim Optiker?

Bei der Brillenzusatz­versicherung handelt es sich um eine private Krankenzusatz­versicherung, die man bei vielen großen Versicherern abschließen kann. Eine Brillen­versicherung lässt sich meist auch direkt beim Optiker abschließen, beispielsweise wenn Sie sich ohnehin eine neue Brille dort kaufen. Einige Optiker verfügen dabei über eigene Versicherungsprodukte, andere Optiker arbeiten mit großen Versicherern zusammen. Dabei gibt es wiederum auch Spezialkonzepte, die Optiker und Versicherer in Kooperation entwickelt haben. Lassen Sie sich am besten von einem Versicherungsberater oder von Ihrem Optiker beraten, ob sich eine Brillen­versicherung für Sie persönlich lohnt.

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Fazit

Wenn eine Brille kaputt geht, kommt es erst einmal darauf an, wer sie wie und wo kaputt gemacht hat. Hat jemand anderes Ihre Brille beschädigt, dann muss dieser sich an seine Haftpflicht­versicherung wenden. Ist Ihre Brille bei einem Brand, Leitungswasserschaden oder bei Sturm und Hagel zu Hause kaputt gegangen, dann hilft Ihre Hausrat­versicherung. Geht die Brille bei einem Arbeitsunfall zu Bruch, erstattet dies die Unfallkasse.

Wenn Sie jedoch Ihre Brille selbst beschädigen, sie gestohlen wird oder Sie sich für den Fall absichern möchten, dass Sie sie verlieren, dann hilft nur eine leistungsstarke Brillenzusatz­versicherung. Achten Sie hierbei besonders auf die versicherten Leistungen und die Kosten-Nutzen-Frage für Sie persönlich.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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