Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt und wo Sie Unterstützung bekommen.
Inhalt dieser SeiteWas tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, sollte man möglichst wenig Zeit verstreichen lassen und schnell reagieren. Denn in nicht wenigen Fällen ist der fehlende Lohn bzw. das fehlende Gehalt kein Versehen. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht sollte allerdings immer erst der letzte von möglichen Schritten sein.
Wichtig
Lassen Sie sich stets von Ihrem Arbeitgeber ein Datum nennen, bis zu dem Ihr Gehalt auf dem Konto eingegangen sein sollte.
Das Gespräch suchen
Nicht immer fehlt das Gehalt auf dem Konto, weil der Arbeitgeber die Überweisung zurückgehalten hat. Auch wenn es dem einen oder anderen Arbeitnehmer unwahrscheinlich vorkommen mag: Ein Überweisungsfehler der Buchhaltung oder ein Problem auf Seiten der Bank sind durchaus möglich. Deswegen sollten Sie zunächst das persönliche Gespräch suchen.
Vor allem, wenn Sie bereits seit längerer Zeit vertrauensvoll zusammenarbeiten, sollten Sie erst einmal von einem Versehen ausgehen. Geduld und Verständnis sollten allerdings Grenzen haben, denn das Gehalt bzw. der Lohn gehört zu der Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers.
Bereiten Sie sich vor!
Vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber sollten Sie einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen. Denn viele Verträge beinhalten sogenannte Ausschlussfristen, in denen ausstehende Zahlungen eingefordert werden müssen. Diese betragen in den meisten Fällen drei oder sechs Monate. Lässt man diese Fristen verstreichen, kann es sein, dass der Anspruch auf das Geld erlischt. Auch können Sondervereinbarungen zur Zahlungsfrist des Lohns getroffen worden sein, die Sie aktuell einfach nicht mehr im Kopf haben.
Das nicht gezahlte Gehalt anmahnen
Wenn das Gespräch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat und der Arbeitgeber auch danach das Gehalt nicht gezahlt hat, sollten Sie das fehlende Gehalt anmahnen. Dazu verfassen Sie eine schriftliche Mahnung. Dies kann unter Umständen auch für das weitere Vorgehen wichtig sein.
Im Mahnschreiben sollte enthalten sein:
- das angemahnte monatliche Bruttogehalt (bzw. Bruttogehalt für den entsprechenden Zeitraum)
- Frist für den Zahlungseingang (allgemein hin 7 Tage)
Arbeit verweigern
Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht dazu, bei fehlender Gehaltszahlung die Arbeit zu verweigern. Dies basiert auf dem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB. Jedoch gelten dafür einige Voraussetzungen. Sie dürfen die Arbeit nur verweigern, wenn:
- mind. 2-3 komplette Monatsgehälter ausbleiben
- dem Unternehmen durch Ihre Arbeitsverweigerung kein unverhältnismäßig hoher wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird
- der Zahlungsverzug voraussichtlich nicht kurzfristig ist
- es sich nicht um Insolvenzforderungen handelt
Verweigern Sie zu Recht die Arbeit, kann Sie der Arbeitgeber dafür auch nicht belangen oder gar kündigen. Sie müssen Ihren Chef jedoch schriftlich informieren, wenn Sie tatsächlich der Arbeit fern bleiben
Zinsen und Schadensersatz verlangen
Zahlt der Arbeitgeber noch immer nicht, steht er im Zahlungsverzug – Sie als Arbeitnehmer sind daher berechtigt, Zinsen auf das ausstehende Gehalt zu verlangen, und zwar 5 Prozentpunkte über dem Basiszins pro Jahr. Hier können Sie beispielsweise die Verzugszinsen ausrechnen.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber in der Regel Schadensersatz für den Schaden leisten, den der Arbeitnehmer durch die fehlende Lohnzahlung erlitten hat, unter anderem Steuernachteile oder Überziehungszinsen auf dem Girokonto.
Klage einreichen
Eine Klage kann man beim Arbeitsgericht in der Rechtsantragsstelle einreichen. Dies ist mitunter sogar mündlich möglich: Der Sachbearbeiter nimmt die Klage schriftlich auf und lässt sich das Dokument anschließend vom Klagenden unterschreiben.
Wurde die Klage eingereicht, lässt das Gericht dem Arbeitgeber die Klageschrift zukommen. In der Klageschrift wird zugleich ein sogenannter Gütetermin festgelegt, an dem der Sachverhalt erörtert wird. An diesem Termin können sich beide Seiten bereits gütlich einigen. Das Verfahren ist dann beendet. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird ein weiterer Termin vor der Kammer festgelegt, bei dem Beweise gesichtet und ggf. Zeugen gehört werden. Auch bei diesem Termin ist eine gütliche Einigung möglich. Wenn diese auch bei diesem Termin nicht zustande kommt, fällt die Kammer ein Urteil.
Bürgergeld beantragen
Auch wenn Sie noch in Anstellung sind, können Sie Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) aufgrund der Gleichwohlgewährung beantragen, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie beschäftigungslos sind. Das sind Sie in diesem Falle nur, wenn Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht haben oder in Ihrem Unternehmen nicht mehr eingesetzt werden.
Insolvenzgeld beantragen
Zahlt der Arbeitgeber Ihnen das Gehalt nicht aus, weil er schlichtweg nicht in der Lage dazu ist, haben Sie Anspruch auf Insolvenzgeld. Diesen Anspruch stellen Sie bei der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass das Insolvenzverfahren über den Arbeitgeber eröffnet ist und der Betrieb komplett eingestellt wurde. Mehr dazu hier.
Fristlos kündigen
Grundsätzlich können Sie fristlos kündigen, wenn Gehaltszahlungen ausstehen. Dies ist jedoch nur gerechtfertigt, wenn:
- mind. 2 Monatsgehälter ausstehen
- Sie Ihren Arbeitgeber vorher zur Zahlung gemahnt haben
Ist dies erfüllt, können Sie die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages aussprechen – Ihr Arbeitgeber ist Ihnen jedoch immer noch zu Schadensersatz verpflichtet. Lassen Sie sich im besten Falle anwaltlich beraten.
Stundungen und Gehaltsverzicht nicht einfach akzeptieren
Als Arbeitsnehmer müssen Sie es nicht akzeptieren, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Ratenzahlung (Stundung) vorschlägt oder Sie bittet, auf einen Teil oder Ihr ganzes Gehalt zu verzichten. Nehmen Sie sich genug Zeit, um die sich daraus ergebenden Folgen zu überdenken und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
Arbeitsrechtsschutzversicherung bewahrt vor Anwalts- und Gerichtskosten
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für den Anwalt, die Gerichtskosten und die Gebühren der Gegenseite bei einem verlorenen Prozess. Ist bereits eine private Rechtsschutzversicherung vorhanden, kann diese um den Bereich Arbeitsrechtsschutz erweitert werden. Sprechen Sie bei Bedarf Ihren Berater von transparent-beraten.de direkt darauf an.
Wichtig: Die Arbeitsrechtsschutzversicherung muss jedoch rechtzeitig abgeschlossen werden, da die sog. Wartezeit gilt. Für den Bereich Arbeitsrecht beträgt diese 3 Monate. Erst Rechtsfälle nach dieser Wartezeit werden von der Versicherung übernommen.
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Wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt
Keine Verzugspauschale mehr für Arbeitnehmer
Bis 2018 hatte der Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung noch Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 Euro. Das Bundesarbeitsgericht hat hier jedoch zugunsten der Arbeitgeber entschieden: Die Verzugspauschale gibt es nicht mehr (Quelle).
Schriftlich zur Zahlung auffordern
Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch hier die Möglichkeit hat, schriftlich zur Zahlung des Gehalts aufzufordern. Setzen Sie dazu ein Schreiben auf, welches die geschuldete Gehaltssumme und eine Zahlungsfrist enthält. Geht der Arbeitgeber dem nicht nach, können Sie beim Arbeitsgericht Klage einreichen.
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Wenn ein Teil vom Gehalt nicht gezahlt wird
Die Zahlung des Lohn bzw. des Gehalts gehört zur so genannten Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Wenn ein Teil vom Gehalt fehlt, ist dies eine Pflichtverletzung, bei der der Arbeitnehmer genauso vorgehen kann wie bei der vollständigen Einstellung der Gehalts- bzw. Lohnzahlung. Beachten Sie dazu den entsprechenden oben stehenden Abschnitt.
Kann der Arbeitgeber das Gehalt kürzen, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt?
Wenn Arbeitnehmer unentschuldigt fehlen, hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, dies zu sanktionieren. Er kann eine Abmahnung aussprechen. Wenn der Betroffenen öfter unentschuldigt fehlt, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Davon abgesehen besteht auch die Möglichkeit, das Gehalt um die betroffene Fehlzeit zu kürzen.
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Was tun, wenn das Gehalt nach Kündigung fehlt?
Egal ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber kündigt, beide Parteien sind zur Erfüllung ihrer Leistungen verpflichtet. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht zahlen, wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer ausging. Arbeitnehmer haben in diesem Fall die gleichen Möglichkeiten, wie oben beschrieben. Allerdings muss hier nicht unbedingt das persönliche Gespräch gesucht werden.
Schriftliche Aufforderung verfassen
Betroffene Arbeitnehmer können den ehemaligen Arbeitgeber auch direkt schriftlich zur Zahlung des fehlenden Gehalts auffordern. In dem Schreiben sollte eine Frist gesetzt werden, innerhalb der das Gehalt auf dem Konto eingegangen sein soll. Je nachdem, wie das Verhältnis zum Arbeitgeber ist bzw. war, kann das Schreiben auch einen Hinweis auf die weiteren Schritte enthalten, die man in die Wege leitet, wenn das Gehalt nicht gezahlt wird.
Fazit
Nutzen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt – sei es in Teilen, unpünktlich oder gar nicht, können Arbeitnehmer dagegen vorgehen. Besteht das Arbeitsverhältnis noch, sollte erst einmal das Gespräch gesucht werden. Eventuell handelt es sich um einen Fehler seitens der Buchhaltung oder Bank. Andernfalls kann der Arbeitnehmer eine schriftliche Mahnung oder Aufforderung beim Chef einreichen. Liegt der Fehler tatsächlich beim Chef, dann können Sie ihn zur Zahlung anmahnen und sogar Zinsen und Schadensersatz fordern.
Letztes Mittel: Klage vor dem Arbeitsgericht
Hilft auch dies nicht und ist keine Einigung in Sicht, können Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht klagen. Fehlende Gehaltszahlungen gehören zu den häufigsten Problemen mit dem Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Wer rechtzeitig eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann hier mit anwaltlicher und finanzieller Unterstützung rechnen.
Die häufigsten Fragen zum Thema Arbeitgeber zahlt nicht
Wie lange darf ein Arbeitgeber keinen Lohn zahlen?
Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, das Gehalt zum Ende eines vorher festgelegten Zeitabschnittes zu zahlen. In der Regel sind dies Monate, der Arbeitgeber muss das Gehalt also zum Ende des Monats zahlen. Der Lohn ist damit bereits ab dem ersten Tag des folgenden Monats fällig, es sei denn, es ist etwas anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart worden. Nicht selten wird eine Frist bis zum 15. des Folgemonats vereinbart.
Was kann ich tun, wenn mein Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird?
Bis 2018 hatten Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Diese gilt jedoch nicht mehr. Betroffene Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern oder vor dem Arbeitsgericht klagen.
Kann ich die Arbeit verweigern wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Grundsätzlich können Sie das tatsächlich. Laut § 273 BGB haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht: Das heißt, wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, können Sie die Arbeit verweigern. Jedoch gilt dies erst, wenn mind. 2-3 Monatsgehälter ausbleiben und dem Unternehmen damit kein unverhältnismäßig hoher wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird. Bleiben Sie von der Arbeit fort, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber hinaus schriftlich darüber informieren.
Beachten Sie: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder sonstige Fachberatung. Sämtliche Angaben dieses Beitrags sind ohne Gewähr.
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