Für wen ist eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll?
Wer selbständig ist, eine Firma betreibt oder sich freiberuflich betätigt, steht tagtäglich im Kontakt mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern oder Behörden. Ein Rechtsverstoß kann dabei schnell vorkommen – auch ohne Vorsatz. In solchen Fällen ist eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll.Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?
Eine Firmenrechtsschutzversicherung – oft auch Gewerberechtsschutz- oder Betriebsrechtsschutzversicherung genannt – ist das gewerbliche Pendant zur privaten Rechtsschutzversicherung. Der Grundgedanke ist einfach und bei beiden Versicherungsarten gleich: Wenn der Versicherungsnehmer in einen Rechtsstreit verwickelt wird oder selbst sein Recht durchsetzen will, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren. Neben den reinen Verfahrenskosten werden auch Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gutachten getragen.
Die Rechtsschutzversicherung kommt natürlich nicht für die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits auf, also zum Beispiel für Strafen, Bußgelder oder Schadensersatzleistungen.
Warum ist eine Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll?
Die Kosten eines Rechtsstreits stellen für Selbständige oder Unternehmer unter Umständen eine ernste wirtschaftliche Belastung dar. Je nach Streitwert, Dauer des Verfahrens, Zahl der Verfahrensbeteiligten und der bemühten Instanzen können sich die Kosten in einer Bandbreite von wenigen tausend oder zehntausend Euro bis zu mehreren Millionen Euro bewegen. Im Extremfall ist eine rechtliche Auseinandersetzung sogar existenzgefährdend. Die fast immer überschaubaren Beiträge für einen Firmenrechtsschutz bieten da eine hohe finanzielle Sicherheit zu niedrigen Kosten. Von daher ist eine entsprechende Police fast immer sinnvoll.
»Im Falle eines Vorsatzes ist eine Übernahme der Kosten durch die Firmenrechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Fall von Betrug und Diebstahl. Die Kosten bei Vorsatz trägt die Firmenrechtsschutzversicherung zwar bis zum Urteil, allerdings müssen die Kosten bei einer Verurteilung wegen Vorsatz zurückgezahlt werden.«
Fallbeispiele
Beispiele für mögliche Rechtsstreitigkeiten, in denen der Firmenrechtsschutz hilft, gibt es viele:
- Das Finanzamt erkennt Ansätze in der Steuerbilanz nicht an. Dadurch kommt es zu einer hohen Steuer-Nachforderung, gegen die vor dem Finanzgericht geklagt wird.
- Ein ehemaliger Mitarbeiter, dem gekündigt wurde, ist mit seiner Abfindung nicht zufrieden und streitet vor dem Arbeitsgericht für einen höheren Betrag.
- Ein Kunde verweigert die Zahlung einer Rechnung, obwohl eine ordnungsgemäße Belieferung erfolgt ist. Die Forderung muss vor Gericht eingeklagt werden.
- Eine Firmenfahrzeug ist in einen Unfall verwickelt, bei dem die Schuldfrage strittig ist und vor Gericht geklärt werden muss.
Wer ist in der Firmenrechtsschutzversicherung versichert?
Üblicherweise sind bei der Firmenrechtsschutzversicherung nicht nur Firmeninhaber versichert, sondern auch Mitarbeiter, sofern Rechtsstreitigkeiten sich auf deren Tätigkeit für die Firma beziehen. Wird der Firmenrechtsschutz mit einer privaten Rechtsschutzversicherung verbunden, können auch Familienangehörige mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein.
Die Firmenrechtsschutzversicherung ist grundsätzlich für alle Personen gedacht, die selbständig tätig sind. Neben Gewerbetreibenden richtet sich die Versicherung an Handwerker, Landwirte oder Freiberufler. Zum Teil werden für bestimmte Berufsgruppen spezielle Versicherungspakete angeboten, die deren typische Rechtsrisiken abdecken, zum Beispiel für Heilberufe, Architekten und Ingenieure usw.
Was sind die Inhalte des Firmenrechtsschutzes?
Firmenrechtsschutzversicherungen sind in der Regel nach dem „Baukastenprinzip“ aufgebaut. Der Versicherungsschutz besteht also aus mehreren Bausteinen, die sich der Versicherungsnehmer seinen Bedürfnissen entsprechend selbst zusammenstellen kann.
Ein Basis-Baustein ist dabei der allgemeine Firmenrechtsschutz, den jede Versicherung enthält. Er bietet Rechtsschutz bei Steuer- und Sozialversicherungs-Angelegenheiten sowie bei Rechtsstreitigkeiten mit Behörden. Auch ein begrenzter Strafrechtsschutz ist meist enthalten. Beim Vertragsrechtsschutz hilft der allgemeinen Firmenrechtsschutz üblicherweise nur bei sogenannten Nebengeschäften, nicht dagegen bei Hauptgeschäften.
Darüber sind oft folgende weitere Bausteine möglich:
- Arbeitsrechtsschutz: Dieser Baustein bietet Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Mitarbeitern.
- Der gewerbliche Immobilien-Rechtsschutz schützt gewerbliche Mieter oder Vermieter von Immobilien bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen oder ihrer Stellung als Eigentümer von Gewerbeimmobilien.
- Der gewerbliche Verkehrsrechtsschutz hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen bei Unfällen und im Kontext mit verkehrsbedingten Bußgeld- und Strafverfahren. Dieser Baustein der Firmenrechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn Firmenfahrzeuge oder ganze firmeneigene Flotten unterhalten werden. Der gewerbliche Verkehrsrechtsschutz ist auch als eigenständige Versicherung möglich.
- Der Firmenvertragsrechtsschutz bietet vertraglichen Rechtsschutz über den allgemeinen Firmenrechtsschutz hinaus bei Vertragsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern. Der Firmenvertragsrechtsschutz wird zum Teil als Baustein einer Firmenrechtsschutzversicherung angeboten, zum Teil als eigenständige Versicherung.
- Der erweiterte Strafrechtsschutz greift bei Strafverfahren, die im allgemeinen Firmenrechtsschutz nicht abgedeckt sind, insbesondere bei Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können wie Betrug oder Beleidigung.
Neben diesen wichtigsten Bausteinen werden – je nach Versicherer – viele weitere Tarif-Elemente angeboten, zum Beispiel Internet-Rechtsschutz (s. a. DSGVO-Versicherung und Cyberversicherung), Daten-Rechtsschutz, Antidiskriminierungs-Rechtsschutz und etliche andere.
Viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten als Zusatzleistung auch Forderungsmanagement. Die Versicherung kümmert sich dann auch um die Eintreibung rückständiger Forderungen (Inkasso) und die Bonitätsbeurteilung von Kunden.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Die Beiträge zur Firmenrechtsschutzversicherung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst:
- Der Deckungssumme: Je höher die Deckungssumme, umso höher der Beitrag. 500.000 Euro sollten als Minimum vereinbart sein, eine Million Euro ist Standard. Viele Versicherungen verzichten inzwischen ganz auf die Deckungsbegrenzung.
- Dem Versicherungsumfang: Je mehr Bausteine in die Versicherung eingeschlossen werden, umso mehr kostet sie – das ist nachvollziehbar. Daher sollte immer geprüft werden, welche Module tatsächlich benötigt werden.
- Dem Selbstbehalt: Selbstbeteiligungen sind bei Firmenrechtsschutzversicherungen üblich. Mit einer höheren Selbstbeteiligung sinken die Beiträge, allerdings sind dann im Versicherungsfall auch mehr Kosten selbst zu tragen.
- Art und Umfang der Selbständigkeit: Bei der Kalkulation der Beiträge wird unter anderem berücksichtigt, welche Art von Selbständigkeit ausgeübt wird, in welcher Branche sich der Selbständige bewegt und wie groß die Firma (zum Beispiel gemessen an Umsatz oder Mitarbeitern) ist.
Beachten Sie auch den Beitrag zu den Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung.
So finden Sie den richtigen Firmenrechtsschutz
Welcher Versicherungsumfang bei der Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll ist, lässt sich am besten auf der Basis einer Risikoanalyse feststellen. Grundsätzlich sollte immer nur Versicherungsschutz für rechtliche Risiken vereinbart werden, die auch tatsächlich bestehen. Wer keine Angestellten beschäftigt, benötigt keinen Arbeitsrechtsschutz. Eine Firma ohne eigene Fahrzeuge braucht keinen Verkehrsrechtsschutz.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, die Konditionen zu vergleichen. Denn angesichts der unterschiedlichen Kalkulationen der Anbieter bestehen auch bei gleichartigen Leistungen erhebliche Unterschiede bei den Beiträgen.
Wenn Sie bei der Suche nach der richtigen Firmenrechtsschutzversicherung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung – kostenlos und unverbindlich. Aktuelle Tarife aus 2021 für Sie persönlich angepasst und optimiert.Kostenfreier Tarif-Vergleich zur Firmenrechtsschutzversicherung
Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!