Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht Ein sinnvoller Zusatzbaustein (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Vertrags­rechtsschutz ist ein möglicher Zusatzbaustein der Firmen­rechtsschutz­versicherung.
  • Kommt es zum Rechtsstreit im Bereich des Vertragsrechts, trägt die Versicherung den Großteil der Kosten.
  • Oft greifen bei diesem Baustein jedoch Einschränkungen bzw. können Unternehmen einiger Branchen ihn nicht dazuwählen.

Das erwartet Sie hier

Wieso Vertrags­rechtsschutz für zahlreiche Unternehmen und Selbstständige relevant ist und mit welchen Schwierigkeiten und Einschränkungen Sie bei dieser Versicherung rechnen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist Vertrags­­rechtsschutz?
  2. Diese Optionen haben Sie
  3. Basisleistungen des Firmen­­rechtsschutz
  4. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Worum geht es beim Vertrags­rechtsschutz?

Verträge im Geschäftsalltag

Jedes Unternehmen, das Leistungen erbringt oder Produkte verkauft, geht automatisch Verträge ein. Dabei handelt es sich meist um Kaufverträge, oft auch um Lieferverträge oder Werkverträge. Vertragspartner sind hier z.B.:

  • Kunden
  • Lieferanten
  • Dienstleister
  • Versorger
  • Absatzmittler
  • Banken
  • Versicherungen

Schon aus dieser – keineswegs vollständigen – Auflistung wird deutlich, dass ein Unternehmen über vielfältige Vertragsbeziehungen verfügt.

Aus diesen Verträgen können sich diverse Streitigkeiten wegen Nicht- oder Schlecht-Erfüllung, Verletzung von vertraglichen Bestimmungen oder wegen unterschiedlicher Auffassungen über getroffene Vereinbarungen ergeben. Ein entsprechender Vertrags­rechtsschutz ist daher sinnvoll.

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Das Vertragsrecht ist dem weiten Feld des Privatrechts zuzuordnen. Es ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Daneben können weitere rechtliche Regelungswerke maßgebend sein. Vertrags­rechtsschutz – sofern er angeboten wird – bezieht sich auf rechtliche Auseinandersetzungen über solche privatrechtlichen Verträge, soweit keine speziellen Rechtsgebiete (Arbeitsrecht bei Arbeitsverträgen) betroffen sind.

Vertrags­rechtsschutz über die Firmen­rechtsschutz­versicherung

Ähnlich wie in der privaten Rechtsschutz­versicherung ist die Firmen­rechtsschutz­versicherung oft modular aufgebaut. Das heißt, der Rechtsschutz deckt einzelne Rechtsbereiche ab, die das Unternehmen je nach Bedarf selbst zusammenstellen kann. Ein Vertrags­rechtsschutz gehört allerdings in vielen Fällen nicht dazu oder ist zumindest im Basisschutz nicht vorgesehen.

Experten-Tipp

„In älteren Rechtsschutz-Versicherungsverträgen ist manchmal noch ein Vertrags­rechtsschutz eingeschlossen. Wenn ein Firmen­rechtsschutz schon länger besteht, sollte geprüft werden, was die Versicherung tatsächlich abdeckt. Unter Umständen erübrigt sich dann der Abschluss eines Vertrags­rechtsschutzes.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Beispiel für Firmen-Vertrags­rechtsschutz

Ein Heizungsinstallateur baut in einem Haus eine neue Heizung ein. Trotz einwandfreier Leistung verweigert der Eigentümer einen Teil der Zahlung wegen eines vermeintlichen Mangels. Der Installateur macht seine Forderung vor Gericht geltend. Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens, für den Anwalt, Sachverständigen-Gutachten, Mahnbescheide, Gebühren usw.

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Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht: Diese Möglichkeiten haben Sie

Warum ist eine Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht schwierig?

Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Leistungserstellung und Leistungsbeziehungen kommen im Wirtschaftsleben häufig vor. Aus Sicht einer Versicherung besteht daher ein großes Risiko, bei einem angebotenen Vertrags­rechtsschutz auch in Anspruch genommen zu werden. Da es bei Unternehmen oft um hohe Summen und langwierige Auseinandersetzungen geht, sind die Kosten eines Rechtsstreits überdurchschnittlich hoch.

Das ­versicherungstechnische Risiko lässt sich überdies gerade im gewerblichen Bereich nur schwer einschätzen und kalkulieren. Das erklärt, warum Versicherungen beim Angebot einer Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht zurückhaltend sind. Wenn ein solcher Versicherungsschutz ermöglicht wird, ist er oft mit Einschränkungen verbunden.


Den richtigen Versicherer finden

Nicht alle Versicherer bieten die Möglichkeit an, einen entsprechenden Versicherungsschutz zu vereinbaren. Dabei handelt es sich üblicherweise um einen Zusatzschutz, der ergänzend zur Firmen­rechtsschutz­versicherung abgeschlossen werden kann. Als eigenständige Versicherung wird der Vertrags­rechtsschutz nicht angeboten – es handelt sich also immer um eine normale Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht als Zusatz-Bestandteil.

In der Regel ist der Vertrags­rechtsschutz aber nicht für alle Branchen und Betriebsarten zugänglich. Nur bestimmte Unternehmen und Selbständige können eine Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht vereinbaren. Meist betrifft das Handwerksbetriebe – insbesondere aus dem Bauhandwerk, einige Hersteller-Branchen, ferner Dienstleister und Freiberufler, z.B. Anbieter von Finanzdienstleistungen. Jeder Versicherer definiert dabei den möglichen Nutzerkreis selbst. Auch Größenbeschränkungen bei den Unternehmen sind üblich. Nur Firmen bis zur festgelegten Umsatzgröße können den Versicherungsschutz nutzen.

Versicherungsschutz für kleine und mittlere Unternehmen

Grundsätzlich gilt: Vertrags­rechtsschutz ist ein Angebot, das sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Größere Unternehmen haben über eigene Rechtsabteilungen oder Anwälte die Möglichkeit, ihre Interessen selbst zu vertreten.

Das leistet eine Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertrags­rechtsschutz

Kommt es zu einem Rechtsstreit über Vertragsrecht, übernimmt die Versicherung folgende Kosten:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Mediation

Diese Einschränkungen sind möglich

Auch in anderer Hinsicht kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Begrenzung auf eine bestimmte Versicherungssumme – Es werden Kosten eines Rechtsstreits nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Häufig ist eine Deckungssumme von 100.000 Euro vorgesehen.
  • Es werden nur Streitfälle bis zu einer gewissen Größenordnung übernommen – Bei manchem Angebot dürfen die in einem Rechtsstreit geltend gemachten Ansprüche 500.000 Euro nicht überschreiten.
  • Der Anwendungsbereich des Vertrags­rechtsschutzes wird begrenzt – Zum Teil wird der Vertrags­rechtsschutz nur für bestimmte Bereiche angeboten, zum Beispiel Rechtsschutz bei Streit wegen Versicherungsverträgen oder Verträgen im Zusammenhang mit der Betriebseinrichtung.
  • Der Vertrags­rechtsschutz gilt nur für Nebengeschäfte

Was kostet Vertrags­rechtsschutz?

Die Vereinbarung einer Selbst­beteiligung ist bei der Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht gängige Praxis. Der Selbstbehalt beträgt aber nur wenige hundert Euro und soll vor allem verhindern, dass der Rechtsschutz schon bei Bagatell-Streitfällen genutzt wird. Die meisten Selbst­beteiligungen bewegen sich einer Bandbreite von 500 bis 1000 Euro.

Die Prämien für den Vertrags­rechtsschutz hängen von der Umsatzgröße des Unternehmens und der Tätigkeit (Branche) ab. Für den Zusatzbaustein wird – je nach Anbieter und Umfang des Versicherungsschutzes – ein Zuschlag von etwa ein bis fünf Promille des Jahresumsatzes fällig.


Worauf sollten Sie bei Ihrer Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht achten?

Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung mit Vertragsrecht ist kein billiger Versicherungsschutz. Dem hohen ­versicherungstechnischen Risiko entsprechend fallen hier höhere Prämien an. Dem sind die Kosten gegenüberzustellen, die ohne Vertrags­rechtsschutz entstehen würden. In vielen Fällen spricht dann das Ergebnis doch für eine solche Zusatz­versicherung.

Das Gesamtpaket ist entscheidend

Bei der Auswahl des Vertrags­rechtsschutzes ist neben dem Prämien-Vergleich darauf zu achten, dass die Leistungen der Versicherung nicht zu sehr eingeschränkt werden. Da eine Vereinbarung immer nur als Zusatzbaustein möglich ist, muss auch das Angebot für den Firmen­rechtsschutz insgesamt in die Bewertung einbezogen werden.

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Das leistet eine „normale“ Firmen­rechtsschutz­versicherung

Typische Leistungen

Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung (auch Gewerbe­rechtsschutz, Unternehmens­rechtsschutz oder Betriebs­rechtsschutz genannt) ist das gewerbliche Pendant zur privaten Rechtsschutz­versicherung. Sie übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten die Kosten für Gerichtsverfahren, anwaltliche Vertretung, ggf. auch Verfahrensnebenkosten und zu tragende Kosten der Gegenseite.

Der Basis-Firmen­rechtsschutz deckt üblicherweise Rechtsstreitigkeiten mit Behörden, der Finanz­verwaltung, Sozial­versicherungen und anderen öffentlichen Einrichtungen ab. Er greift dann zum Beispiel bei steuerlichen Auseinandersetzungen oder im Zusammenhang mit strittigen Genehmigungen und Auflagen. Auch wenn es um Bußgelder oder Strafverfahren geht, leistet der Firmen­rechtsschutz in der Grundgestaltung. Darüber hinaus können in der Regel weitere Bausteine zugebucht werden oder sind bereits im Basis-Firmen­rechtsschutz enthalten.


Zusätzliche Leistungen und versicherbare Bereiche

  • Arbeits­rechtsschutz
  • Gewerblicher Verkehrs­rechtsschutz
  • Gewerblicher Immobilien­rechtsschutz
  • Erweiterter Straf­rechtsschutz
  • Weitere Leistungen, z.B. Forderungs­management

Bei Rechtsstreitigkeiten zu Verträgen, die nicht in einen der zuvor genannten Bereiche fallen, tritt der Firmen­rechtsschutz nicht ein. Mehr zum Firmen­rechtsschutz erfahren Sie auf unserer Hauptseite zum Thema:

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Fazit

Während andere Bausteine der Firmen­rechtsschutz­versicherung in den meisten Verträgen von vornherein enthalten sind oder problemlos ergänzt werden können, kann sich das beim Vertrags­rechtsschutz schwieriger gestalten – Unternehmen einiger Branchen können sich gar nicht gegen dieses Risiko versichern und oft greifen Einschränkungen. Dennoch lohnt es sich angesichts der potenziell sehr hohen Kosten eines Rechtsstreits, diesen Baustein nach Möglichkeit hinzuzufügen.

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Katharina Burnus
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