Mobbing: Was können Betroffene tun?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Opfer von Mobbing wird, sollte sich an eine Vertrauensperson wenden und die Vorfälle ggf. dokumentieren.
  • Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann Beschwerde eingereicht oder vor dem Arbeitsgericht geklagt werden.
  • Eltern und Lehrer sollten aufmerksam bleiben, falls Kinder in der Schule gemobbt werden.
  • Gegen Mobbing kann rechtlich vorgegangen werden. Finanzielle Unterstützung bietet eine Rechtsschutz­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Wann fängt Mobbing an, wie erkenne ich diese Form von Gewalt und was kann ich als Betroffener oder Zeuge tun?

Inhalt dieser Seite
  1. Was tun bei Mobbing?
  2. Mobbing am Arbeitsplatz
  3. Mobbing in der Schule
  4. Wann beginnt Mobbing?
  5. Fazit

Was tun bei Mobbing?

  1. Wer Mobbingattacken gegenüber anderen sieht, sollte umgehend einschreiten und sich für das Opfer stark machen.
  2. Wer selbst gemobbt wird, sollte versuchen sich an eine Vertrauensperson zu wenden. Dies kann im Arbeitsumfeld der Betriebsrat oder bei Schülern der Schulpsychologe oder die Schulsozialarbeiterin sein. Aber auch Freunde können erste Ansprechpartner sein.
  3. Zudem ist es wichtig, sich Unterstützung am Mobbingort zu suchen. Leider ist dies nicht immer möglich.
  4. Für ein rechtliches Vorgehen gegen Mobbingattacken sollten die Vorfälle mit Datum und Ort im Detail dokumentiert werden. Dies kann schriftlich geschehen oder man filmt die Attacke mit Unterstützung einer vertrauten Person. Diese Maßnahmen dienen dazu, dass Mobbing zu beweisen und den Täter zur Verantwortung zu ziehen.
  5. Wer eine Privat­rechtsschutz­versicherung oder eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung (für Mobbing am Arbeitsplatz) hat, kann sich hier rechtliche und finanzielle Unterstützung holen.

Wie hilft eine Rechtsschutz­versicherung?

Wer Opfer von Mobbingattacken wird, kann unter Umständen rechtlich dagegen vorgehen und Schmerzensgeld fordern. Hier hilft eine Rechtsschutz­versicherung. Findet das Mobbing am Arbeitsplatz statt, braucht man eine Rechtsschutz­versicherung, die auch den Bereich Arbeits­rechtsschutz abdeckt. Bei Mobbing in der Schule oder im privaten Bereich reicht die Privat­rechtsschutz­versicherung in der Regel aus.

Wichtig: Die Rechtsschutz­versicherung hat eine Wartezeit von in der Regel 3 Monaten – schließen Sie sie also rechtzeitig ab! Bei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht müssen beide Parteien ihre Kosten selbst tragen, unabhängig davon, wer Recht bekommt. Bei Versicherten übernimmt dies die Rechtsschutz­versicherung.

Was Sie bei Mobbing am Arbeitsplatz tun können

Über 60 Prozent Arbeitnehmer gibt an, an seinem aktuellen Arbeitsplatz schon einmal gemobbt worden zu sein. Das geht aus einer Studie des Büroausstatters Viking aus dem Jahre 2019 hervor (Quelle).

Icon Person mit Laptop

Mobbing am Arbeitsplatz tritt sowohl zwischen Kollegen als auch zwischen Vorgesetzten und Untergebenen auf. Experten sprechen von Mobbing am Arbeitsplatz, wenn die betroffene Person mindestens einmal in der Woche über einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten kontinuierlich angegriffen wird, mit dem Ziel sie auszugrenzen oder gar die Kündigung herbeizuführen. Das Risiko, dass Mobbing am Arbeitsplatz auftritt, wächst mit der Un­zufriedenheit der Mitarbeiter.

Bossing: Mobbing durch Vorgesetzte

Bossing ist eine spezielle Form des Mobbings. Wesentlicher Unterschied zum Mobbing: Opfer und Täter stehen auf unterschiedlichen Hierarchieebenen im Unternehmen. Beim Bossing ist der Täter ein Vorgesetzter oder der Chef des Opfers. Das macht es für das Mobbingopfer umso schwerer, sich zur Wehr zu setzen.

Das Mobbing durch Vorgesetzte ist besonders perfide, denn der Arbeitnehmer befindet sich in einem Abhängigkeitsverhältnis. Seine wirtschaftliche Existenz hängt oft an der Erwerbstätigkeit. Typische Mobbingmethoden von Vorgesetzten sind:

  • die deutliche Bevorzugung anderer Mitarbeiter
  • abwertende Kommentare in Gegenwart von anderen
  • die Zuweisung sinnloser oder minderwertiger Tätigkeiten

Wo gibt es Hilfe für Arbeitnehmer?

Selbsthilfegruppen und Psychotherapeuten sind eine Möglichkeit mit der Situation besser zurechtzukommen. Wichtig ist jedoch auch der Weg an die „Öffentlichkeit“. Man sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder mit Kollegen suchen. Auch Mitarbeiter der Personalabteilung sind mögliche Ansprechpartner.

Betroffene können von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen und offiziell das beleidigende Verhalten anklagen. Nach Betriebsverfassungsgesetz § 85 besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Betriebsrat einzulegen. Helfen alle Maßnahmen gegen den Täter nicht, bleibt manchmal nur die Kündigung. Denn Mobbing im Job ist häufig schwer nachzuweisen, sodass Gerichtsverfahren nur selten zum Erfolg. Allerdings kann hier ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt hilfreich sein, um die Möglichkeiten abzuwägen. Die Kosten eines Rechtsstreits trägt die Arbeits­rechtsschutz­versicherung, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde. So sind Sie Ihrem Arbeitgeber zumindest finanziell ebenbürtig.

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Wie kann man gegen Mobbing in der Schule vorgehen?

Icon Bücherstapel

Nach einer Pisa-Studie werden in Deutschland 15,7 Prozent aller 15-Jährigen regelmäßig Opfer von Mobbingattacken an ihrer Schule. Oft sind sie so von Scham erfüllt, dass sie sich nicht an ihre Lehrer oder Eltern wenden. Sie isolieren sich zunehmend und entwickeln oft psychische Störungen. Da Kinder und Jugendliche nur selten von sich aus über das Mobbing in der Schule berichten, sollten Eltern und Lehrer auf erste mögliche Warnzeichen achten.

Mögliche Anzeichen, dass ein Kind betroffen ist

  • Das Kind möchte nicht mehr zur Schule.
  • Es möchte den Schulweg nicht alleine gehen.
  • Die Schulische Leistung lässt stark nach.
  • Das Kind gibt an, Geld zu verlieren. In Wirklichkeit wird es erpresst.
  • Das Kind beginnt zu stottern.
  • Es zieht sich immer mehr zurück.

Wo gibt es Hilfe für Schüler?

Schüler sollten sich zuerst an ihre Lehrer und an die Schulleitung wenden. Auch ein Gespräch mit den Eltern kann helfen. Eine Unterhaltung mit dem Täter selbst bringt nur in seltenen Fällen etwas. Haben die Mobbingattacken bereits einen seelischen Schaden verursacht, kann es ratsam sein, einen Therapeuten zu Rate zu ziehen. Darüber hinaus erweist es sich oft als hilfreich, sich als Opfer an Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und Foren zu wenden, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen.

Bei akuten Fällen können sich Kinder und Jugendlich die Nummer gegen Kummer wählen. Das Kinder- und Jugendtelefons ist Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr unter dieser Nummer erreichbar: 116111


Cybermobbing bzw. Internetmobbing: Die Gefahr der sozialen Netzwerke

Cybermobbing meint Mobbingattacken, die über das Internet erfolgen. In der Regel geschieht dies über soziale Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp. Der Täter agiert in der Regel anonym. Dies muss jedoch nicht bedeuten, dass sich Opfer und Täter nicht kennen. Nicht selten quält der Täter sein Opfer bereits in der Schule oder am Arbeitsplatz und setzt die Schikanen im Internet fort. Die Politik versucht durch gezielte Maßnahmen und Gesetzesentwürfe dem Cybermobbing bzw. Internetmobbing entgegenzuwirken. Doch Regulierungen der sozialen Netzwerke sind schwierig.

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Wann beginnt Mobbing?

Mobbing auf den ersten Blick zu erkennen, ist nicht immer ganz leicht. Selbst die Betroffenen selbst nehmen oft erst sehr spät war, dass sie ein Opfer von Mobbing sind. Mobbing beginnt häufig schleichend. Es fängt mit kleinen Sticheleien an, die als Lästereien und Witze abgetan werden. Doch der oder die Täter systematisch mit dem Ziel vorgehen, das Opfer zu quälen und seelisch zu verletzen, handelt es sich um Mobbing. Mobbing passiert überall – ob in der Schule, am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld, selbst aus Pflegeheimen sind Fälle bekannt.


Was ist Mobbing überhaupt genau?

Für Mobbing existiert keine einheitliche Definition, denn diese Art der Gewalt kann sich ganz unterschiedlich äußern. Grundsätzlich handelt es sich jedoch um wiederhole negative Handlungen über einen längeren Zeitraum (Quelle). Ziel der Täter ist die soziale Ausgrenzung oder Isolierung des Mobbingopfers. Die Angriffe erfolgen regelmäßig und über einen längeren Zeitraum.

Typische Methoden des Mobbings:

  • Verbreitung von Lügen
  • Beschimpfungen und Beleidigungen
  • Zuweisung sinnloser Aufgaben (siehe Mobbing am Arbeitsplatz)
  • Gewaltandrohung
  • körperliche Übergriffe

Ab wann ist Mobbing strafbar?

Mobbing an sich ist nicht strafbar. Doch häufig bedienen sich die Täter strafbarer Handlungen, für die sie durchaus zur Rechenschaft gezogen werden können.

Icon Richterhammer und Gesetz

Tatbestände, die zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen können:

  • üble Nachrede
  • Körper­verletzung
  • Verleumdung
  • Erpressung
  • Beleidigung
  • Nötigung
  • Sachbeschädigung
  • Diebstahl

Mobbing Opfer: Der Mythos vom klassischen Opfertyp

Die Annahme, Opfer von Mobbing-Attacken sind nur schüchterne, ängstliche und konfliktscheue Menschen, ist höchst umstritten. Entscheidender sind nach Ansicht vieler Wissenschaftler die sozialen Umstände. Ob ein Mobbingversuch gestartet wird, hängt demnach vor allem davon ab, in welcher Situation sich die Beteiligten befinden. Häufig werden „der Neue“, Außenseiter oder auch Frauen in klassischen Männerberufen Opfer von Mobbing.

Häufig suchen die Betroffenen die Schuld für die Angriffe bei sich selbst. Erst mit der Zeit bzw. mit Hilfe Außenstehender erkennen sie, dass nicht sie das Problem sind, sondern die mobbende Person. Neben Opfer und Täter spielen auch die Mitläufer eine wichtige Rolle. Denn durch ihr Tun oder Unterlassen bestärken sie den Täter in seinem Handeln.

Fazit

Wer Opfer von Mobbing wird, sollte sich an eine Vertrauensperson, einen Lehrer (in der Schule) oder den Betriebsrat (am Arbeitsplatz) wenden. Auch die Fälle zu dokumentieren hilft, wenn man dagegen vorgehen möchte und das Mobbing nachweisen muss. Bekommt man das Mobbing von anderen mit, sollte man umgehend einschreiten und das Opfer unterstützen.

Möchte man rechtlich dagegen vorgehen und die Täter für das Mobbing bzw. ihre Handlungen belangen, lohnt es sich, eine Rechtsschutz­versicherung zu haben. Diese unterstütz nicht nur mit einer anwaltlichen Beratung und Verteidigung, sondern übernimmt auch alle Kosten, die mit dem Rechtsstreit einhergehen.


Die häufigsten Fragen zum Thema Mobbing

Wie kann man sich gegen Mobbing wehren?

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Sich gegen Mobbing zu wehren, ist nicht einfach – gerade für Schüler. Diese sollten sich unbedingt an ihre Eltern, den Klassenlehrer oder an die Schulleitung wenden. Es sollte das Gespräch mit den Eltern des Täters gesucht werden.

Was sollte man bei Mobbing am Arbeitsplatz tun?

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Auch im Arbeitsleben sollte die Aussprache gesucht werden. Mit kleinen Sticheleien kann es beginnen – scheuen Sie sich nicht, die Angelegenheit offen anzusprechen. Arbeitnehmer können auch Beschwerde beim Betriebsrat einreichen. Hilft alles nichts, bleibt der Gang vor das Arbeitsgericht.

Wo bekommt man Hilfe bei Mobbing?

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Für Kinder und Jugendliche gibt es die „Nummer gegen Kummer“ unter 116111, ein kostenloses telefonisches Hilfsangebot. Erwachsenen im Arbeitsleben kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterhelfen.

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