Selbstauskunft beim HIS: So sehen Sie, was Versicherer über Sie gemeldet haben

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Das erwartet Sie hier

Wie Sie kostenlos erfahren, ob Versicherer Sie, Ihr Auto oder Ihr Haus im HIS gemeldet haben, wer die Auskunftei seit dem Ende der informa HIS betreibt und was ein Eintrag für Sie bedeutet.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Das HIS erklärt
  3. So beantragen Sie die Selbstauskunft
  4. Gründe für einen Eintrag
  5. Folgen eines Eintrags
  6. Falscher Eintrag
  7. Häufige Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Neuer Betreiber: Seit dem 1. Oktober 2025 führt die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden das HIS, nicht mehr die informa HIS.
  • Kostenlos: Die Selbstauskunft kostet nichts und geht online oder per Post, für Person, Fahrzeug und Immobilie getrennt.
  • Kein Ablehnungsgrund: Ein Eintrag allein führt weder zur Ablehnung eines Antrags noch eines Schadens, der Versicherer prüft nur genauer.
  • Befristet: Einträge werden in der Regel nach vier Kalenderjahren gelöscht, falsche Einträge müssen korrigiert werden.

Wie bekomme ich eine Selbstauskunft beim HIS?

Sie fordern die Selbstauskunft kostenlos bei der Besurance HIS GmbH an, online über ein Formular oder schriftlich per Post an Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden. Die Besurance betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) seit dem 1. Oktober 2025. Anträge an die informa HIS kommen nicht mehr an.

FrageAntwort
Wer gibt Auskunft?Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden, online unter besurance-his.de/selbstauskunft
Was kostet sie?Nichts, auch für Fahrzeug und Immobilie
Wie beantrage ich sie?Online-Formular oder Brief, je ein Antrag für Person, Fahrzeug und Immobilie, telefonisch gibt es keine Auskunft
Wie lange dauert es?Spätestens einen Monat nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO)
Was steht drin?Gespeicherte Daten, meldender Versicherer, Zeitpunkt und Grund der Meldung, Weitergaben der letzten 24 Monate

Was ist aus der informa HIS geworden?

Bis Ende September 2025 betrieb die informa HIS GmbH das HIS im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Sie hieß früher informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH und gehörte zur Arvato, also zum Bertelsmann-Konzern. Seit dem 1. Oktober 2025 ist allein die Besurance HIS GmbH zuständig, ihr einziger Geschäftszweck ist der Betrieb des HIS.

Die alte Adresse informa-his.de ist nicht mehr erreichbar. Haben Sie früher einen Brief von informa HIS bekommen, weil Ihr Versicherer Sie gemeldet hat, fragen Sie heute bei der Besurance nach, ob der Eintrag noch gespeichert ist. Einträge sind ohnehin befristet, die Fristen stehen weiter unten im Kapitel zu den Folgen.

Was ist das HIS der Versicherer?

Das HIS ist die gemeinsame Hinweisdatenbank der deutschen Versicherer. Sie melden dort auffällige Schäden, erhöhte Risiken und bestimmte Objekte, damit andere Versicherer bei einem Antrag oder Schaden genauer hinschauen können. Das HIS ist keine Schufa: Es gibt keinen Score und keine Aussage über Ihre Zahlungsfähigkeit.

Grund der Datensammlung

Das HIS soll Versicherungsbetrug erkennen und falsche Angaben in Anträgen aufdecken. Typisch ist derselbe Unfallschaden am Auto, der bei mehreren Kfz-Versicherungen eingereicht wird. Laut GDV entsteht den Versicherern jedes Jahr ein Schaden von rund sechs Milliarden Euro durch fehlerhafte, unvollständige oder betrügerische Angaben. Diese Kosten tragen am Ende alle Versicherten über höhere Beiträge.


Wer und was im HIS gespeichert wird

Gemeldet werden können Personen und Objekte. Personen sind Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Geschädigte und auch Zeugen. Objekte sind Fahrzeuge und Gebäude. Das HIS gilt für alle Sparten außer der privaten Kranken­versicherung. Es wird nach Sparten getrennt geführt, je Sparte mit einem Bereich für Anträge und einem für Leistungsfälle.

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift und frühere Anschriften
  • Fahrzeugdaten wie Fahrzeugidentifikationsnummer und Kennzeichen sowie Gebäudedaten
  • meldender Versicherer, Zeitpunkt und Grund der Meldung
  • Anfragen von Versicherern, die Ihre Daten im HIS abgerufen haben
  • keine Gesundheitsdaten, keine Diagnose und kein Beruf
  • kein Score und keine Daten zur Zahlungsfähigkeit
  • keine Daten aus der privaten Kranken­versicherung

Versicherungsbetrug: So wehren sich die Versicherer

Wie beantrage ich eine Selbstauskunft beim HIS?

Sie beantragen die Selbstauskunft für jede der drei Kategorien Person, Fahrzeug und Immobilie einzeln, weil das HIS sie getrennt führt. Online nutzen Sie das passende Formular der Besurance, per Post schreiben Sie formlos an die Besurance HIS GmbH. Die Auskunft ist kostenlos, telefonisch erteilt die Besurance aus Datenschutzgründen keine Auskunft.

1. Kategorie wählen

Person, Fahrzeug oder Immobilie. Wer ein Auto und ein Haus versichert hat, stellt drei Anträge.

2. Angaben machen

Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und möglichst die Voranschriften der letzten fünf Jahre.

3. Nachweis beilegen

Bei Fahrzeug und Immobilie belegen Sie, dass es Ihr Objekt ist. Eine Ausweiskopie ist freiwillig.

4. Antwort abwarten

Die Besurance muss innerhalb eines Monats antworten, in schwierigen Fällen mit Begründung später.


Angaben bei Selbstauskunft für Personen

Für die Auskunft zu Ihrer Person reichen die Daten, mit denen das HIS Sie eindeutig erkennt. Voranschriften sind freiwillig, machen die Auskunft aber vollständiger, weil ältere Meldungen oft unter einer früheren Anschrift gespeichert sind.

  • Nachname und, falls abweichend, Geburtsname
  • Vorname oder Vornamen
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Anschrift, kein Postfach
  • Voranschriften der letzten fünf Jahre

Angaben bei Selbstauskunft für Fahrzeuge

Für Ihr Auto geben Sie zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten die Fahrzeugdaten an und weisen nach, dass Sie Halter, Eigentümer oder Versicherungsnehmer sind. Auch die Selbstauskunft zum Fahrzeug ist kostenlos. Sie lohnt sich vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, weil Meldungen am Fahrzeug hängen und nicht am Vorbesitzer.

  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • amtliches Kennzeichen
  • Datum der Erstzulassung
  • Hersteller und Typ
  • Nachweis, zum Beispiel eine Kopie der Zulassungsbescheinigung

Angaben bei Selbstauskunft für Immobilien

Für ein Haus oder eine Wohnung geben Sie Ihre persönlichen Daten an und belegen Ihre Berechtigung. Dafür genügt ein Grundbuchauszug oder der Versicherungsschein Ihrer Wohngebäude­versicherung. Gespeichert werden bei Gebäuden vor allem die Zahl der geltend gemachten Gebäudeschäden und der Zeitraum, in dem sie gemeldet wurden.


Ausweiskopie keine Pflicht

Eine Kopie Ihres Ausweises ist freiwillig. Die Besurance empfiehlt sie, weil sie Rückfragen zu Ihrer Identität erspart. Schwärzen Sie alles, was für die Auskunft nicht nötig ist, vor allem die Ausweisnummer, die Zugangsnummer und das Foto. Name, Geburtsdatum und Anschrift müssen lesbar bleiben.


Das erfahren Sie mit einer HIS-Selbstauskunft

Die Auskunft zeigt, ob Daten zu Ihrer Person, Ihrem Fahrzeug oder Ihrer Immobilie gespeichert sind, welcher Versicherer Sie wann und aus welchem Grund gemeldet hat und an welche Versicherer der Eintrag in den letzten 24 Monaten weitergegeben wurde. Gleichen Sie diese Angaben mit Ihren Verträgen und Schäden ab.


Recht auf Selbstauskunft wahrnehmen

Fragen Sie auch ohne konkreten Verdacht nach, am besten einmal im Jahr und vor jedem wichtigen Antrag. Versicherer müssen Sie zwar informieren, wenn sie Sie melden, doch Briefe gehen verloren und Daten können falsch sein. Ein Fehler fällt sonst erst auf, wenn ein neuer Versicherer nachfragt oder einen Schaden genauer prüft.

Warum werde ich im HIS gemeldet?

Versicherer melden nach festen Kriterien, nicht nach Gefühl. Der Sachbearbeiter prüft anhand der Kriterien, ob ein Fall meldepflichtig ist, und dokumentiert die Entscheidung. Es gibt vier Gruppen: auffällig viele Schäden, besondere Schadenfolgen, Auffälligkeiten im Schadenfall und erhöhte Risiken bei Lebens- und Berufs­unfähigkeits­versicherungen.

MeldegrundBeispielSparte
Viele Schäden in kurzer ZeitDrei und mehr Versicherungsfälle innerhalb von 24 MonatenHaftpflicht, Gebäude
Besondere SchadenfolgenTotalschaden oder Abrechnung nach Gutachten ohne ReparaturKfz
Auffälligkeiten im SchadenfallHergang oder Schadenbild passen nicht zusammen, Verdacht auf gestellten UnfallKfz, Sach­versicherungen
Erhöhtes RisikoGefährlicher Beruf oder erhebliche Vorerkrankung beim AntragLeben, Berufs­unfähigkeit
Über­versicherungBeantragte Rente liegt deutlich über dem EinkommenBerufs­unfähigkeit, Leben

Was bei einem erhöhten Risiko gespeichert wird

Stellt ein Lebens- oder Berufs­unfähigkeits­versicherer beim Antrag ein deutlich erhöhtes Risiko fest, kann er Sie melden. Im HIS steht dann nur der Hinweis auf das Erschwernis, nicht die Krankheit und nicht der Beruf. Ein anderer Versicherer sieht bei seiner Anfrage also nur, dass er genauer prüfen sollte.


Wie Sie von einem Eintrag erfahren

Versicherer informieren schon beim Vertragsschluss über das HIS. Melden sie Sie, Ihr Fahrzeug oder Ihr Gebäude, schreiben sie Ihnen direkt. Eine Einwilligung brauchen sie dafür nicht, die Meldung stützt sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Den aktuellen Stand zeigt Ihnen nur die Selbstauskunft.


Machen Sie keine falschen Angaben

Beim Antrag müssen Sie alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, das verlangt die Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Wer eine Vorerkrankung oder einen Vorschaden verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz. Über das HIS fallen solche Lücken auf, weil ein früherer Versicherer den Vorschaden oder das Erschwernis gemeldet haben kann.

Welche Folgen hat ein HIS-Eintrag für mich?

Ein Eintrag allein ist kein Ablehnungsgrund. Er ist für den Versicherer ein Signal, Ihren Antrag oder Schaden genauer zu prüfen. Stimmen Ihre Angaben mit dem HIS überein, hat der Eintrag keine Folgen. Das HIS ist keine schwarze Liste, entscheiden muss immer der einzelne Versicherer.

Beim Antrag auf eine neue Versicherung

Findet ein Versicherer einen Eintrag, prüft er Ihren Antrag genauer und fragt bei Ihnen nach. Ergibt die Prüfung ein höheres Risiko, kann er den Beitrag neu berechnen oder im Einzelfall keinen Vertrag anbieten. Das folgt dann aus Ihrer Risikolage, nicht aus dem Eintrag selbst. Bei korrekten Angaben ändert der Eintrag nichts.


Im Schadenfall

Auch einen Schaden lehnt kein Versicherer allein wegen eines Eintrags ab. Er prüft den Fall gründlicher, holt Unterlagen ein und stellt Rückfragen. Zeigt sich, dass Vorschäden verschwiegen oder ein Schaden vorgetäuscht wurde, zahlt er nicht oder nur teilweise. Dann drohen auch strafrechtliche Folgen. Wenn Ihr Versicherer trotzdem ablehnt, hilft unser Ratgeber Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?


Wann HIS-Einträge gelöscht werden

Die Fristen sind fest geregelt. Eine Meldung bleibt höchstens bis zum Ende des vierten Kalenderjahres nach der ersten Speicherung, also bis zu vier Jahre und 364 Tage. Kommt vorher eine neue Meldung dazu, verlängert sich die Frist, höchstens auf zehn Jahre.

Was ist gespeichert?Wann wird es gelöscht?
Anfrage eines VersicherersTaggenau nach zwei Jahren
Meldung zu Person, Fahrzeug oder GebäudeAm Ende des vierten Kalenderjahres nach der ersten Speicherung
Erneute Meldung vor AblaufFrist verlängert sich um vier Jahre, höchstens zehn Jahre insgesamt
Lebens­versicherung, Vertrag kam nicht zustandeAm Ende des dritten Jahres nach der ersten Speicherung

Berufs­unfähigkeits­versicherung: Eintrag beim Antrag vermeiden

Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung entstehen Einträge oft schon beim Antrag, wenn eine Vorerkrankung oder ein riskanter Beruf zu einem Erschwernis führt. Das vermeiden Sie mit einer anonymen Risikovoranfrage: Die Versicherer prüfen Ihren Fall ohne Namen und Geburtsdatum, deshalb gibt es nichts, was sie melden könnten. Erst danach stellen Sie den Antrag beim passenden Versicherer.

Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne HIS-Eintrag beantragen

Wir fragen Ihren Fall anonym bei mehreren Versicherern an und stellen den Antrag erst dort, wo Sie zu guten Bedingungen angenommen werden.

  • Anonyme Risikovoranfrage ohne Namen und Geburtsdatum
  • Kostenfreie Beratung durch zertifizierte Experten
  • Begleitung bei Antrag und Gesundheitsfragen
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung
Foto von Patrick Knittel
Berater

Was tun bei einem falschen HIS-Eintrag?

Ist ein Eintrag falsch oder der Grund für die Meldung entfallen, haben Sie Anspruch auf Korrektur oder Löschung. Zuständig für die Änderung ist der Versicherer, der Sie gemeldet hat. War die Meldung dagegen berechtigt, können Sie die Löschung vor Ablauf der Frist nicht verlangen.

1. Auskunft prüfen

Gleichen Sie jeden Eintrag mit Ihren Verträgen und Schäden ab und notieren Sie, was nicht stimmt.

2. Versicherer anschreiben

Fordern Sie den meldenden Versicherer schriftlich zur Korrektur oder Löschung auf und legen Sie Belege bei.

3. Beschwerde einlegen

Reagiert der Versicherer nicht, beschweren Sie sich bei der Besurance HIS GmbH. Sie prüft den Fall mit dem Versicherer.

4. Aufsicht einschalten

Für die Besurance ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig, für die Meldung die Datenschutzaufsicht des Versicherers.


Ihre Rechte gegenüber der Besurance HIS

Gegenüber der Besurance haben Sie die Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 15 bis 18 DSGVO sowie Widerspruch nach Art. 21 DSGVO. Die Datenschutzabteilung erreichen Sie unter der Firmenanschrift in Wiesbaden oder per E‑Mail an datenschutz@besurance-his.de.

Die häufigsten Fragen zur HIS-Selbstauskunft

Ist die Selbstauskunft beim HIS kostenlos?

Ja. Die Besurance HIS GmbH erteilt die Selbstauskunft unentgeltlich, für Ihre Person ebenso wie für Ihr Fahrzeug und Ihre Immobilie. Sie stellen dafür je Kategorie einen eigenen Antrag.

Gibt es die informa HIS noch?

Nein, nicht als Betreiberin des HIS. Seit dem 1. Oktober 2025 betreibt die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden die Auskunftei. Selbstauskünfte und Beschwerden richten Sie nur noch dorthin, die Seite informa-his.de ist nicht mehr erreichbar.

Wie lautet die Adresse für die HIS-Selbstauskunft?

Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden. Online stellen Sie den Antrag unter besurance-his.de/selbstauskunft, mit je einem Formular für Person, Fahrzeug und Immobilie.

Kann ich die HIS-Auskunft telefonisch bekommen?

Nein. Aus Datenschutzgründen gibt die Besurance am Telefon keine Auskunft. Sie beantragen sie online oder per Post und erhalten die Antwort schriftlich.

Wie lange dauert die Selbstauskunft?

Die Besurance muss nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats. In komplizierten Fällen darf sie die Frist verlängern, muss Ihnen das aber innerhalb des ersten Monats mitteilen.

Werden Gesundheitsdaten im HIS gespeichert?

Nein. Auch bei einer Meldung wegen eines erhöhten Risikos in der Lebens- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung steht im HIS nur der Hinweis auf das Erschwernis, nicht die Krankheit und nicht der Beruf.

Ist das HIS eine schwarze Liste?

Nein. Ein Eintrag führt nicht automatisch zur Ablehnung eines Antrags oder Schadens. Er ist ein Hinweis an den Versicherer, genauer zu prüfen. Bestätigt die Prüfung Ihre Angaben, hat der Eintrag keine Folgen.

Wie lange bleibt ein Eintrag im HIS?

In der Regel bis zum Ende des vierten Kalenderjahres nach der ersten Speicherung. Eine erneute Meldung verlängert die Frist, insgesamt höchstens auf zehn Jahre. Anfragen von Versicherern werden nach zwei Jahren gelöscht.

Muss mich mein Versicherer über eine Meldung informieren?

Ja. Versicherer weisen beim Vertragsschluss auf das HIS hin und benachrichtigen Sie direkt, wenn sie Sie, Ihr Fahrzeug oder Ihr Gebäude melden. Eine Einwilligung ist für die Meldung nicht nötig.

Kann ich einen HIS-Eintrag löschen lassen?

Nur wenn er falsch ist oder der Meldegrund entfallen ist. Dann muss der meldende Versicherer ihn korrigieren oder löschen lassen. Eine berechtigte Meldung bleibt bis zum Ablauf der Frist gespeichert.

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