Fahrrad geklaut: Welche Versicherung zahlt?

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Das erwartet Sie hier

Wie Sie vorgehen, wenn Ihr Fahrrad geklaut wurde, welche Versicherung Sie dabei unterstützt und ob Sie eine Chance haben, Ihr Fahrrad zurückzuerhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Versicherung zahlt?
  2. Fahrrad geklaut: Was tun?
  3. Fahrrad zurückbekommen?
  4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Wurde Ihr Fahrrad geklaut, sollten Sie dies unbedingt der Polizei melden. Ohne eine polizeiliche Anzeige übernehmen Versicherer die Kosten nicht.
  • Bei Fahrraddiebstahl leistet eine Fahrrad- oder Hausrat­versicherung. Informieren Sie Ihre Versicherungen zeitnah über den Diebstahl.
  • Die Versicherung übernimmt den Schaden nur, wenn vor dem Diebstahl bestimmte Bedingungen erfüllt wurden. Zum Beispiel muss das Fahrrad angeschlossen gewesen sein.
  • Auf bestimmten Online-Plattformen können Sie Ihr Fahrrad registrieren und ggf. als gestohlen melden. Das erhöht die Chance, es zurückzuerhalten.

Fahrrad geklaut: Welche Versicherung hilft?

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Schadensbeispiele: Welche Versicherung für welchen Fall?

Hausrat­versicherung (mit Erweiterung)Fahrrad­versicherungBegründung
Fahrrad am Bahnhof geklautIcon Kreuz rotIcon Check Haken grünEine Hausrat­versicherung zahlt nur, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder den Kellerräumen gestohlen worden ist.
Fahrrad aus Fahrradkeller geklautIcon Check Haken grünIcon Check Haken grünHandelt es sich bei dem Fahrradkeller um einen abgeschlossenen Raum, ist der Diebstahl von Fahrrädern in der Hausrat­versicherung mit abgesichert. Allerdings muss das Fahrrad, wenn der Keller von mehreren Personen genutzt wird, auch im Fahrradkeller fest an etwas angeschlossen werden.
Fahrrad eines Freundes geklaut(Icon Check Haken grün)(Icon Check Haken grün)Viele Versicherungen übernehmen die Haftung auch, wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, während Sie es verliehen haben. Achten Sie in den Versicherungs­bedingungen auf das Kleingedruckte zum Thema „Leistungsausschlüsse“.
Altes/gebrauchtes Fahrrad wurde geklautIcon Check Haken grünIcon Check Haken grünDie Versicherungen ersetzt den Schaden zum Neuwert – egal, ob es sich um ein altes oder gebrauchtes Fahrrad handelt. Allerdings ist es hilfreich, eine Rechnung zu haben oder zumindest ein Foto und Angaben zum Fabrikat machen zu können.

Hausrat­versicherung

Fahrräder können im Basisschutz der Hausrat­versicherung bereits mit abgesichert sein. In manchen Fällen benötigen Sie jedoch eine Erweiterung der Hausrat­versicherung bei Fahrraddiebstahl. In der Regel sind sowohl Fahrräder, abhängig vom Versicherer aber auch Pedelecs, E-Bikes oder Elektrofahrräder versichert. Einige Versicherer leisten auch, wenn der Fahrradanhänger gestohlen wurde. Wichtig: Eine Hausrat­versicherung bietet nur Fahrrädern Versicherungsschutz, die sich innerhalb des Versicherungsortes befinden. In der Regel ist hiermit die Wohnung des Versicherungsnehmers gemeint, aber auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück oder Garagen gehören in der Regel dazu.

Icon Haus mit Schutzschild

Ist Ihr Fahrrad nicht durch Ihre Hausrat­versicherung geschützt, können Sie in der Regel diesen Versicherungsschutz nachträglich noch ergänzen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Versicherer.

Das leistet die Hausrat­versicherung

Fahrrad­versicherung oder E-Bike-Versicherung

Mit einer Fahrrad­versicherung oder E-Bike-Versicherung ist das im Versicherungsschein dokumentierte Fahrrad, Pedelec oder E-Bike versichert. Versichert sind in der Regel auch alle mit dem Fahrrad fest verbundenen Teile, wie Sattel, Lampen oder Akkus. Aber auch lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör wie Anhänger, Fahrradtaschen oder Kilometerzähler können über eine Fahrrad­versicherung abgesichert sein.

Das leistet eine Fahrrad­versicherung

Icon Fahrrad

Was muss erfüllt sein, damit die Versicherung zahlt?

  • Es muss ein versicherter Diebstahl vorliegen
    Die Versicherung zahlt nur, wenn es sich um einen nachweisbaren Diebstahl handelt – dazu zählen auch Einbruchdiebstahl, Teildiebstahl (zum Beispiel nur das Vorderrad) oder Raub. In allen Fällen muss das Fahrrad gesichert gewesen sein.
  • Das Fahrrad muss korrekt gesichert sein
    Das Fahrrad muss mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen gewesen sein. Bei ­gemeinschaftlich genutzten Räumen ist ein zusätzliches Abschließen Pflicht, selbst bei Einbruch.
  • Die vertraglichen Pflichten müssen erfüllt sein
    Versicherer verlangen, dass bestimmte sogenannte Obliegenheiten eingehalten werden. Werden diese grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
  • Vorgaben zur Sicherung und Lagerung müssen eingehalten werden
    In vielen Fällen muss das Fahrrad immer abgeschlossen sein, vor allem in Räumen, die von beispielsweise der gesamten Haus­gemeinschaft genutzt werden. Steht Ihr Fahrrad in einem verschlossenen Gebäude, Raum oder Schuppen, den nur Sie nutzen, müssen Sie das Fahrrad in der Regel nicht abschließen. Manche Versicherer schließen außerdem einfache Rahmenschlösser aus.
  • Eine Registrierung kann vorgeschrieben sein
    Hat das versicherte Fahrrad keine Rahmennummer, müssen Sie es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADAC) codieren lassen.
  • GPS-Tracker müssen aktiv und funktionstüchtig sein
    Verfügt Ihr versichertes Fahrrad über einen fest verbauten GPS-Tracker im Rahmen, Lenker, Antriebssystem oder in der Software, müssen Sie diese jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand sowie den Ortungsdienst betriebsbereit halten.

Haben Sie Pflichten nicht erfüllt, bevor Ihr Fahrrad gestohlen wurde, dann sollten Sie, falls möglich, dem Versicherer nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben. Dann kann der Versicherer Ihnen nicht kündigen.


Warum sich eine separate Fahrrad­versicherung lohnt

  • Umfassender Versicherungsschutz
    Eine Fahrrad­versicherung deckt in der Regel nicht nur Diebstahl ab. Je nach Tarif können auch Verschleißschäden, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden oder die Elektronik versichert sein. Demgegenüber deckt die erweiterte Hausrat­versicherung bei Fahrrädern nur Diebstahl ab.
  • Weltweit und rund um die Uhr
    Fahrrad­versicherungen bieten rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad. Erweiterte Hausrat­versicherungen leisten hingegen in der Regel nur, wenn das Fahrrad vom vertraglich festgelegten Versicherungsort gestohlen wurde.
  • Höhere Entschädigung
    Bei Fahrrad­versicherungen haben Sie hingegen die Möglichkeit, dass der Versicherer nach einem Diebstahl den Neuwert des Fahrrads erstattet. Sie erhalten dann den Betrag, den man für ein gleichwertiges neues Fahrrad benötigen würde.

Wann ist eine Fahrrad­versicherung sinnvoll?

  • Wenn Sie ein teures Fahrrad haben
    Hochwertige Fahrräder sind ein häufiges Ziel von Dieben. Gleichzeitig sind Reparaturen und Ersatzteile teurer.
  • Wenn Sie das Fahrrad täglich nutzen
    Häufiges Abstellen an öffentlichen Orten (Bahnhof, Arbeitsplatz etc.) erhöht das Diebstahlrisiko. Bei täglichem Gebrauch ist zudem die Wahrscheinlichkeit für Sturz- oder Unfallschäden höher.
  • Wenn Sie viel mit dem Fahrrad verreisen
    Nur mit einer Fahrrad­versicherung ist Ihr Fahrrad weltweit geschützt. Einige Versicherer bieten auch weltweite, schnelle Hilfe im Notfall an, zum Beispiel durch eine 24-Stunden-Hotline.

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Was tun, wenn das Fahrrad geklaut wurde?

1. Diebstahl der Polizei melden

Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sollten Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei melden. In einigen Gemeinden geht dies mittlerweile über ein Online-Formular im Internet. Die Meldung sollte binnen 48 Stunden erfolgen. Auch wenn die Chancen auf Wiederbeschaffung des Fahrrads nicht gerade groß sind, ist die polizeiliche Meldung wichtig, unter anderem für die Versicherung.


2. Die Versicherung über den Diebstahl informieren

Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, die bei Fahrraddiebstahl leistet, müssen Sie diese in einem zweiten Schritt unverzüglich informieren. Welche Unterlagen und welche Angaben der Versicherer bei einem Schadensfall verlangt, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen. In der Regel müssen Sie Folgendes einreichen:

Unterlagen

  • Kaufbeleg des Fahrrads, idealerweise mit Nennung der Serien- beziehungsweise der Rahmennummer
  • Polizeiliches Aktenzeichen beziehungsweise polizeiliche Anzeigenmeldung
  • Bescheinigung des örtlichen Fundbüros, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben worden ist

Angaben

Folgende Angaben müssen bei der Meldung des Versicherungsschadens zusätzlich gemacht werden:

  • Wo wurde das Fahrrad gestohlen?
  • Wann wurde das Fahrrad gestohlen?
  • Wie war das Fahrrad angeschlossen?
  • Konnten bei der Entwendung aus einem geschlossenen Raum Einbruchspuren sichergestellt werden?

Falls es Zweifel an der Eigentümerschaft geben sollte, hilft es mitunter, wenn Sie Fotos vom Fahrrad einreichen.

Wie Sie Versicherungsschäden richtig melden, erfahren Sie auch auf unserer separaten Seite:

So werden Versicherungsschäden richtig gemeldet

Experten-Tipp:

„Versicherer sind bei Fahrraddiebstählen mitunter skeptisch, gerade im Hinblick auf die korrekte Absicherung des abgestellten Fahrrads durch den Besitzer. Nicht selten vermuten Versicherer grobe Fahrlässigkeit. Wenn das geknackte Fahrradschloss nicht ebenfalls entwendet wurde, bieten Sie der Versicherung an, das Schloss einzureichen. Dies verleiht Ihrem Anspruch auf Schadensregulierung mehr Nachdruck.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

3. Beim örtlichen Fundbüro nachfragen

Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sollten Sie auch prüfen, ob es in einem Fundbüro abgegeben wurde. Einige Versicherer fordern sogar eine Bescheinigung eines Fundbüros, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben wurde. Nur dann regulieren sie den Schaden. Wenden Sie sich am besten an ein Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt. Mittlerweile gibt es auch Netzwerke von Fundbüros im Internet; in deren Datenbanken können Sie online nach Ihrem Fahrrad suchen:

Fundbüro Deutschland

Fahrrad geklaut: Wie bekomme ich es zurück?

2024 wurden 135.000 versicherte Räder gestohlen. Die Zahl der angezeigten Diebstähle von unversicherten Rädern liegt deutlich höher bei 245.900 (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik; statista). Die Dunkelziffer dürfte deutlich darüber liegen. Durchschnittlich zahlten Versicherer 2024 1.190 Euro an Versicherte aus, deren Fahrrad gestohlen wurde (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Die Aufklärungsquote liegt aktuell allerdings nur bei zehn Prozent.

Wiederbeschaffung über das Internet

Im Internet gibt es eine Reihe von Seiten, auf denen Fahrradbesitzer ihre Räder registrieren oder auch Datenbanken nach der Rahmennummer ihres Fahrrads durchsuchen können, zum Beispiel radklau.org oder bikefinder.de. Außerdem gibt es auf diesen Seiten die Möglichkeit, ein Fahrrad als gestohlen zu melden. Dazu können Rahmennummer, Fotos, Ausstattungsdetails und besondere Merkmale angegeben werden. Erkennt jemand das gestohlen gemeldete Fahrrad wieder, kann er den Besitzer kontaktieren. So gibt es wenigstens eine kleine Chance auf Wiederbeschaffung – wenn auch nur, wenn das Fahrrad vorher registriert wurde.


Geklaute Fahrräder im Internet

Besonders beim Fahrradkauf von Privatanbietern im Internet müssen Sie aufpassen: Immer wieder werden auf Ebay-Kleinanzeigen Räder zum Kauf angeboten, bei denen sich später herausstellt, dass sie ursprünglich gestohlen wurden. Wer ein gebrauchtes Fahrrad kauft und nicht überprüft hat, ob das Fahrrad geklaut wurde, kann unter Umständen der Hehlerei bezichtigt werden (Quelle: Strafgesetzbuch § 259). Meist gehen Richter jedoch von Gutgläubigkeit aus. Doch auch dann hat der Käufer den Schaden, da er das Fahrrad an den ursprünglichen Besitzer zurückgeben muss und den Kaufpreis nicht erstattet bekommt.

Icon Dieb Einbrecher

Wie kann ich überprüfen, ob ein Fahrrad geklaut ist?

Je mehr der folgenden Warnhinweise zutreffen, desto wahrscheinlicher ist es, dass es sich bei dem Fahrrad um Diebesgut handeln könnte:

  • Die Rahmennummer fehlt oder wurde manipuliert
  • Es gibt keine Rechnung oder keinen Kaufvertrag für das Fahrrad
  • Der Preis ist sehr niedrig und dem Fahrrad eigentlich nicht angemessen
  • Der Verkäufer gibt für das Treffen keine genaue Adresse an oder zum Beispiel eine Garage oder der Verkauf soll an einem öffentlichen Ort stattfinden.
  • Das Benutzerkonto zum Beispiel bei Ebay-Kleinanzeigen ist neu angelegt.

Die häufigsten Fragen zum Thema Fahrrad geklaut

Wann zahlt die Versicherung bei Fahrraddiebstahl?

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Dies kommt erst einmal auf die Versicherung an: Die Hausrat­versicherung zahlt nur, wenn das Fahrrad aus der Wohnung, aus dem verschlossenen Keller oder der verschlossenen Garage gestohlen wird. Eine Fahrrad­versicherung zahlt auch im öffentlichen Raum, allerdings kann es hier weitere Bedingungen geben, wie dass das Fahrrad per Fahrradschloss angeschlossen gewesen sein muss.

Ist mein Fahrrad bei Diebstahl versichert?

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Haben Sie eine Hausrat­versicherung, dann überprüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, ob Fahrräder mitversichert sind. Haben Sie eine separate Fahrrad­versicherung abgeschlossen, dann prüfen Sie, ob „Diebstahl“ mitversichert ist – dies ist jedoch in der Regel der Fall.

Wie sinnvoll ist eine Fahrrad­versicherung?

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Eine Fahrrad­versicherung ist besonders bei teuren Fahrrädern sinnvoll. Denn eine solche Fahrrad­versicherung übernimmt die Kosten nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Reparaturen. Solche Reparaturen können bei wertvollen Fahrrädern schnell teuer werden.

Was muss ich tun wenn mein Fahrrad geklaut wurde?

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Wenn das Fahrrad geklaut wird, dann sollten Sie umgehend bei der Polizei gehen und Anzeige erstatten. Im nächsten Schritt kontaktiert man seine Versicherung und meldet den Schaden. Auch bei örtlichen Fundbüros sollte man regelmäßig vorbeischauen.

Was passiert, wenn ich mein Fahrrad nicht abgeschlossen habe?

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In vielen Fällen verweigert die Versicherung dann die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit. Es kommt auf die genauen Vertragsbedingungen an.

Wird mein Fahrrad auch ersetzt, wenn es alt oder gebraucht war?

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Ja, sofern es versichert war. Die Hausrat­versicherung leistet meist zum Neuwert – wichtig ist, dass Sie Eigentum nachweisen können (zum Beispiel durch Quittung oder Fotos).

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Lena Mierbach
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