Ist kostenloses Streamen illegal?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2017 macht klar: Illegales Streamen ist für Anbieter und Nutzer strafbar.
  • Davor war das kostenlose Streamen von aktuellen Serien und Kinofilmen im Internet lange Zeit eine Grauzone.
  • Erhalten Sie eine Abmahnung von einem Anwalt, sollten Sie diese genau prüfen und sich Hilfe durch einen Fachanwalt besorgen.
  • Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich an legale Streaming-Portale wie Netflix oder Amazon Prime halten.

Das erwartet Sie hier

Wann kostenloses Streamen illegal ist, wie Sie illegale Streaming-Anbieter erkennen und was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Streamen: illegal oder nicht?
  2. Diese Strafen drohen
  3. Post vom Anwalt: was tun?
  4. Illegale Anbieter erkennen
  5. Wo legal streamen?
  6. Gerichtsurteil zu Filmspeler

Kostenloses Streamen: illegal, oder nicht?

Icon TV Fernseher Stream

Lange Zeit befanden sich Film- und Serienjunkies in einer Grauzone, wenn sie ihre Lieblingsserien und -filme kostenlos über Streaming-Plattformen wie kinox.to oder movie4k.to konsumierten. Dort sind brandaktuelle Filme und Serien bereits kurz nach dem (Kino-)Start zu finden und können kostenlos angeschaut werden. Doch im April 2017 brachte der Europäische Gerichtshof (EuGH) endlich Klarheit bezüglich Streaming anhand eines konkreten Falls. Die Antwort auf die Frage, ob Streamen illegal ist, kann seitdem ganz klar mit „Ja“ beantwortet werden.

Was ist Streaming?

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Beim Streamen wird, anders als beim Download, nicht der gesamte Film oder die komplette Serie dauerhaft auf dem Computer gespeichert. Die Dateien werden nur stückchenweise und temporär im Cache zwischengespeichert und direkt verarbeitet. Wird der Mediaplayer geschlossen, werden auch die Daten wieder gelöscht.

Das droht Ihnen, wenn Sie illegal streamen

Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatten die Nutzer illegaler Streaming-Plattformen wenig Grund zur Sorge. Nur die Anbieter solcher Plattformen mussten mit harten Konsequenzen wie Geld- und Gefängnisstrafen rechnen. Denn allein die illegale Verbreitung von multimedialen Inhalten galt als Urheberrechts­verletzung. Dies hat sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes jedoch geändert.


Icon Personalbeschaffung

Ermittlung über IP-Adresse

Bis jetzt gab es aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes noch keine Abmahnwelle für die Nutzer illegaler Streaming-Portale. Das liegt laut Christian Solmecke, einem auf Internet- und Medienrecht spezialisiertem Rechtsanwalt, daran, dass die Nutzer ausschließlich über ihre IP-Adresse ermittelt und zurückverfolgt werden können (Quelle). Diese wird jedoch in der Regel nur ein paar Tage lang von Streaming-Anbietern gespeichert, wenn überhaupt. Eine viel zu kurze Zeit für etwaige Nachforschungen seitens der Polizei oder eines Anwaltes. Anders sehe es bei Premiumnutzern aus, denn deren IP-Adressen werden für längere Zeit gespeichert. Außerdem agieren die Anbieter der illegalen Plattformen anonym aus dem Ausland, was es den Ermittelnden noch schwerer macht, der Sache nachzugehen.

Was sind Premiumnutzer?

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Premiumnutzer haben sich auf illegalen Streaming-Plattformen registriert und bezahlen Geld, um weniger Werbung angezeigt zu bekommen und Streams in einer besseren Qualität sehen zu können. Dazu wird ein Account angelegt, auf dem unter Umständen sogar persönliche Daten hinterlegt werden.

Abmahnungen und Kosten

Solmecke erklärt weiter: „Die Abmahnkosten sind seit einiger Zeit auf circa 150 Euro im Privatbereich gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumierten Film dürfte bei etwa fünf bis zehn Euro liegen.“ Das könnte in erster Linie für Premiumnutzer rückwirkend ziemlich teuer werden, denn deren IP-Adressen werden für längere Zeit gespeichert und Schadensersatzansprüche verjähren erst nach zehn Jahren. Um die IP-Adressen zu bekommen, müssten allerdings erst die Server der illegalen Plattformen von der Polizei beschlagnahmt werden. Dass dies tatsächlich passieren kann, hat die Razzia bei kino.to, dem Vorgänger von kinox.to, im Jahr 2011 bewiesen. So ist es trotz der schwierigen Umstände der Rückverfolgung immer möglich, dass Nutzern Post von einem Anwalt aufgrund von Urheberrechts­verletzungen ins Haus flattert. Jedes Mal, wenn ein Film oder eine Serie illegal gestreamt wird, besteht ein Restrisiko.

Icon Schriftrolle

Post vom Anwalt: Das können Sie tun

Icon Briefumschlag

Sollten Sie wirklich Post mit einer Abmahnung vom Anwalt erhalten, bleiben Ihnen nicht viele Möglichkeiten, um den Schaden abzuwenden. Sie können entweder ganz einfach die geforderte Strafe zahlen und in Zukunft nur noch auf legale Streaming-Seiten zurückgreifen, oder sich auf § 53 des Urheberrechtsgesetzes beziehen. In Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes erklärt Solmecke: „Geschützt werden sie [Anmerkung: die Nutzer] nur noch von § 53 des Urheberrechtsgesetzes. Dieser erlaubt Vervielfältigung zum Zweck einer Privatkopie. Dies allerdings nur, wenn es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt.“ Da es sich bei aktuellen Serien und Kinofilmen in der Regel immer um rechtswidrige Vorlagen handelt, kann jedoch auch dieser Paragraph seine Gewichtung verlieren.


Rechtsschutz­versicherung schützt vor Kosten

Wir empfehlen im Falle einer Schadensersatzforderung einen Anwalt hinzuzuziehen, der auf Internetrecht spezialisiert ist. Nur mit dessen Erfahrung und fachkundiger Beratung können Sie sicher sein, die bestmöglichen rechtlichen Schritte zu gehen. Außerdem bieten einige Rechtsschutz­versicherungen einen Zusatzbaustein an, der in Fällen von Urheberrechts­verletzungen schützt. Zu den Leistungen dieses Bausteins zählt unter anderem ein Beratungs­rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen und ein Straf­rechtsschutz zur Verteidigung bei Urheberrechts­verletzungen.

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So erkennen Sie illegale Anbieter

Icon Hacking

Illegale Streaming-Anbieter gibt es im Internet wie Sand am Meer. Manchmal erkennt man sie auf den ersten Blick. Jedoch nicht immer. Besonders schwierig ist es, wenn man sich ansonsten wenig im Internet bewegt.

Merkmale illegaler Streaming-Anbieter

  • Aktuelle Serien und Kinofilme werden angeboten
  • Aktuelle Filme und Serien sind vollkommen kostenlos
  • Schlechte Filmqualität, oft direkt im Kino mitgefilmt
  • Ein Impressum fehlt
  • Kontaktmöglichkeiten fehlen
  • Keine Streaming-App im App-Store
Icon YouTube-Video

Die Masse an Anbietern legaler Streaming-Portale ist mittlerweile breit gefächert. Die Angebote beginnen bei 4,99 Euro und die Abonnements können monatlich gekündigt werden. Oft gibt es sogar einen oder mehrere kostenlose Probemonate. Die Qualität der angebotenen Filme und Serien ist zudem weitaus besser als bei illegalen Streaming-Plattformen. Filme, die aktuell noch im Kino laufen, können in der Regel jedoch auch nur dort legal geschaut werden.


Seriöse und bekannte Streaming-Anbieter

Icon Filmrolle
Filme und Serien
  • Netflix
  • Amazon Prime
  • Freevee
  • Disney+
  • Apple TV+
  • Joyn
  • WOW
  • Paramount+
  • RTL+
  • Maxdome
  • Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender
Icon Kopfhörer
Musik
  • Spotify
  • Apple Music
  • Deezer
  • Amazon Music Unlimited
  • YouTube Music
  • Tidal
  • Audible
Icon Fußball
Sport
  • DAZN
  • WOW
  • Eurosport
  • F1 TV
  • Sportdigital

Der Fall „Filmspeler“ vor Gericht

Im April 2017 musste sich der niederländische Anbieter „Filmspeler“ aufgrund seiner angebotenen, gleichnamigen Multimediabox vor Gericht verantworten. Mit dieser Box war es Nutzern möglich, Inhalte aus dem Internet direkt auf dem Fernseher abzuspielen, genauer gesagt zu streamen. Der Filmspeler verfügte über vorprogrammierte Programme, mit denen nicht nur Filme und Serien von seriösen und kostenpflichtigen Seiten auf den Fernseher übertragen werden konnten. Auch das Streamen von kostenpflichtigen Sportübertragungen, Filmen und Serien war durch diese Programme vollkommen kostenlos möglich. Und damit warb der Anbieter auch massiv im Internet.

Icon Waage
Icon Richterhammer und Gesetz

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass allein schon der Vertrieb der Multimediabox illegal ist. Die Funktionen des Filmspeler ermöglichen dem Europäischen Gerichtshof zufolge eine „öffentliche Wiedergabe“ multimedialer Inhalte. Diese steht jedoch nur dem Rechteinhaber zu. Zudem wurde verlautet, dass auch die Nutzer der Multimediabox keinen Schutz zu erwarten haben, da sich diese wissentlich und freiwillig einen illegalen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken verschafften. Das Urteil gilt allgemein als rechtsweisend – sowohl für Streaming-Anbieter als auch für Nutzer der illegalen Dienste.

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