- Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Bauunternehmer nutzen jedoch häufig noch veraltete Bauverträge.
- Bauherren können ihren Bauvertrag bei diversen Verbraucherzentralen oder beim TÜV prüfen lassen.
- Wir haben Bauherren eine komplette Liste aller Bundesländer zusammengestellt, bei deren Verbraucherzentralen sie ihren Bauvertrag prüfen lassen können.
- Mit einer Bauherrenrechtsschutzversicherung sichern sich Bauherren ab, wenn es dennoch zu Streitigkeiten kommt.
Besonderer Versicherungsbedarf für Bauherren
Generell gibt es zwei wichtige Schritte zu einer idealen Absicherung:
- Rechtsschutzversicherung für Bauherren
- Bauvertrag prüfen lassen
Ein Bauherrenrechtsschutzversicherung wird nur von wenigen Versicherern angeboten und bringt, bis auf einen Anbieter, eine Wartezeit von sechs Monaten mit sich. Wer den Bau eines Eigenheims plant, sollte sich daher rechtzeitig Gedanken um eine ausreichende Absicherung machen. Denn verzögert sich die Fertigstellung um einen längeren Zeitraum, ergeben sich ungeplant hohe Zusatzkosten oder geht der beauftragte Bauunternehmer sogar insolvent, kann das Bauvorhaben schnell existenzbedrohend werden. Um in einem solchen Fall auf der sicheren Seite zu sein und die im Bauvertrag festgehaltenen Leistungen vor Gericht durchsetzen zu können, empfiehlt sich unter anderem der Abschluss einer Bauherrenrechtsschutzversicherung. Diese übernimmt bei Streitigkeiten unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten.
Mehr Informationen zum Rechtsschutz für BauherrenBauvertrag prüfen lassen!
Ein weiterer wichtiger Punkt für private Bauherren ist, den Bauvertrag prüfen zu lassen, um z.B. im Fall von Baupfusch eine rechtliche Handhabe zu haben. Und dies, bevor sie ihre Unterschrift unter diesen setzen. Denn im Bauvertrag, der mit dem Bauunternehmer geschlossen wird, sollten die wichtigsten Leistungen und Pflichten detailliert vereinbart sein. Seit 2018 soll ein neues Bauvertragsrecht die Lage für private Bauherren verbessern. Trotzdem werden in vielen Fällen weiterhin alte und nicht den Anforderungen entsprechende Bauverträge genutzt. Die folgenden Punkte sollten dabei unter anderem mindestens in einem Bauvertrag enthalten sein:
- Gebäudedaten und Pläne (z.B. Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Leistungsumfang
- Arbeiten am Grundstück
- Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard
- Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen und Ausstattungen im Bereich Sanitär-, Elektroinstallation und Außenanlagen
- Verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt
- Besondere Qualitätsmerkmale
- Preissicherheiten
Fallstricke und Vertragslücken
Doch auch wenn die vorgenannten Angaben im Bauvertrag enthalten sind, kann dieser noch immer Fallstricke und Vertragslücken enthalten. Diese können dem Bauherren vor, während und sogar noch nach der Bauphase große Probleme bereiten. Daher sollten sie ihren Bauvertrag, bevor sie ihn unterschreiben, von einem Experten, wie zum Beispiel einem Bausachverständigen prüfen lassen.
Laien ist es in der Regel nicht möglich, Bauverträge vollumfänglich zu prüfen. Denn schon scheinbar harmlose Formulierungen wie “oder ähnlich” oder “technische Änderungen” können dafür sorgen, dass Baumaterialien nicht die gewünschte Qualität aufweisen. Oder im Leistungsverzeichnis fehlt beispielsweise der Anschluss des Hauses ans Versorgungsnetz. Der Aufwand und die Kosten für eine Prüfung des Bauvertrages ist im Vergleich zu den Folgen einer Nichtprüfung daher eine wichtige Investition.
Die Prüfung eines Bauvertrages muss nicht zwingend von einem Notar durchgeführt werden. Bauherren sollten sich aber auf jeden Fall an einen Experten wenden, der Erfahrung mit der Thematik hat. Solche Experten finden sich unter anderem in den Verbraucherzentralen und beim TÜV. Dort können Bauherren ihren Bauvertrag von Architekten, Ingenieuren und spezialisierten Anwälten prüfen lassen.
Übersicht über die Prüfstellen aller Bundesländer
In der folgenden Tabelle finden Bauherren alle Anlaufstellen der Verbraucherzentralen und des TÜV, bei denen sie ihren Bauvertrag prüfen lassen können.
Verbraucherzentrale | Für welche Region zuständig? | Kosten |
VZ Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | 360,67 Euro (je Beratung) |
VZ Berlin | Berlin | 194,96 Euro (je 90 Minuten) |
VZ Bremen | Bremen | 341,10 Euro (pro Vertrag) |
VZ Hamburg | Hamburg | 160 Euro (pro Vertrag) |
VZ Mecklenburg-Vorpommern | Mecklenburg-Vorpommern | 68 Euro |
VZ Niedersachsen | Niedersachsen | 90 Euro (bis zu 60 Minuten) |
VZ Nordrhein-Westfalen | Nordrhein-Westfalen | 341,18 Euro (je Beratung) |
VZ Rheinland-Pfalz | Rheinland-Pfalz | 141,35 Euro |
VZ Sachsen | Sachsen | 38,99 Euro (je 30 Minuten) |
VZ Thüringen | Thüringen | 87 Euro (je 45 Minuten) |
TÜV | Für welche Region zuständig? | Kosten |
TÜV Nord | bundesweit | individuell |
TÜV Süd | bundesweit | individuell |
Bauherrenrechtsschutz
Kommt es dennoch im Verlauf des Bauvorhabens zu Streitigkeiten, kann eine Rechtsschutzversicherung für Bauherren helfen. In der Regel wird diese mit einer Wartezeit von 6 Monaten angeboten. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig um einen Bauherrenrechtsschutz zu kümmern.
Bei uns können Sie von einer Rechtsschutzversicherung für Bauherren mit besonderen Konditionen und ohne Wartezeit profitieren. Kontaktieren Sie uns gerne unkompliziert unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.