Unfallbericht und Berufs­unfähigkeits­versicherung: Was nach einem Unfall zählt

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Wer den Unfallbericht schreibt, was Sie selbst festhalten sollten und welche Rolle er im Leistungsantrag Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung spielt.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Selbst festhalten
  3. Rolle im Leistungsantrag
  4. Unfall als Ursache
  5. BU oder Unfall­­versicherung
  6. Fehler vermeiden
  7. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unfallanzeige schreibt Ihr Arbeitgeber: Führt ein Arbeits- oder Wegeunfall zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, muss er ihn binnen drei Tagen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden, grundsätzlich elektronisch.
  • Ihre eigenen Belege zählen genauso: Gedächtnisprotokoll, Zeugen, Fotos und der Bericht des Durchgangsarztes zeigen später, wann und wie Ihre Einschränkung begann.
  • Einen Unfallbericht verlangt die BU nicht als Pflichtunterlage, kann ihn aber nachfordern. Im Leistungsantrag entscheiden Arztberichte und Ihre Tätigkeitsbeschreibung, die Unfallanzeige ist ein nützlicher Beleg.
  • Unfälle verursachen nur 6 bis 8 % der Berufs­unfähigkeiten. Die BU zahlt unabhängig von der Ursache, also auch nach einem Unfall in der Freizeit.
  • Drei Versicherungen, drei Maßstäbe: Die BU fragt nach Ihrem Beruf, die gesetzliche Unfall­versicherung nach Ihrer Erwerbsfähigkeit insgesamt, die private Unfall­versicherung nach dauerhafter Invalidität mit Fristen von 15 Monaten.
Patrick Knittel

Nach einem Unfall schreiben viele einen Bericht, nur selten der Verletzte selbst …

Nach einem Arbeitsunfall meldet Ihr Arbeitgeber den Unfall der Berufsgenossenschaft, der Durchgangsarzt schickt seinen Befund hinterher, nach einem Verkehrsunfall nimmt oft die Polizei den Unfall auf. Ihre eigene Sicht steht in keinem dieser Papiere. Das wird wichtig, wenn aus dem Unfall Jahre später eine Berufs­unfähigkeit wird und Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BU, in Anspruch nehmen. Dann zählt, was belegt ist: wann die Beschwerden begannen und was Sie in Ihrem Beruf nicht mehr können. Hier lesen Sie, wer welchen Bericht schreibt, was Sie selbst festhalten und was Ihr BU-Versicherer wirklich braucht.

Was ist ein Unfallbericht und wer muss ihn schreiben?

Ein Unfallbericht hält fest, wann, wo und wie ein Unfall passiert ist und wer dabei verletzt wurde. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall heißt er Unfallanzeige und ist Pflicht des Arbeitgebers, sobald Sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Bei einem Unfall in der Freizeit schreibt niemand für Sie einen Bericht.

Die Regeln der Unfallanzeige auf einen Blick

Die Pflicht trifft Ihren Arbeitgeber, nicht Sie als Verletzten, und sie gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit (Quelle: SGB VII § 193).

FrageRegelRechtsgrundlage
Wer meldet?Der Arbeitgeber, nicht die verletzte Person§ 193 Absatz 1 SGB VII
Wann ist die Anzeige Pflicht?Bei Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit§ 193 Absatz 1 SGB VII
Bis wann?Binnen drei Tagen, nachdem der Arbeitgeber vom Unfall erfahren hat§ 193 Absatz 4 SGB VII
An wen?Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse§ 193 Absatz 1 SGB VII
In welcher Form?Grundsätzlich elektronisch, Papiervordrucke noch bis 31.12.2027UVAV §§ 2 und 7

Was gehört in den Unfallbericht?

Was in der Unfallanzeige stehen muss, legt § 4 der Unfall­versicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) fest. Die Liste unterscheidet sich deutlich von einem Unfallbericht nach einem Autounfall: Es geht um den Hergang und die Verletzung, nicht um Schäden und Versicherungsdaten anderer Beteiligter (Quelle: UVAV § 4).

  • Unfallzeitpunkt, Unfallort mit Postleitzahl und eine ausführliche Schilderung des Hergangs
  • Art der Verletzung und die verletzten Körperteile
  • Zeugen des Unfalls sowie Name und Anschrift des erstbehandelnden Arztes oder Krankenhauses
  • Ihre Tätigkeit, seit wann Sie sie ausüben und Ihre Arbeitszeit am Unfalltag
  • Ob Sie im Homeoffice waren, ob Entgeltfortzahlung besteht und wann Sie die Arbeit beendet und wieder aufgenommen haben

Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat, muss er die Anzeige mitunterzeichnen. Wird sie elektronisch erstattet, nimmt ein Mitglied sie vor dem Absenden zur Kenntnis. Sie selbst haben das Recht, die Inhalte der Anzeige von Ihrem Arbeitgeber zu bekommen. Machen Sie davon Gebrauch.


Und der Bericht nach einem Verkehrsunfall?

Der Unfallbericht für die Kfz-Versicherung hält den Sachschaden zwischen den Fahrern fest. Für Ihre BU ist er nur ein Beleg für Datum und Hergang. Passiert der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, ist er zugleich ein Wegeunfall (Quelle: SGB VII § 8). Sind Sie danach mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss Ihr Arbeitgeber ihn anzeigen.

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Was sollten Sie nach einem Unfall selbst festhalten?

Halten Sie noch am Unfalltag fest, was passiert ist, wer es gesehen hat und welche Beschwerden Sie haben. Die Unfallanzeige schreibt Ihr Arbeitgeber für die Berufsgenossenschaft, Ihre eigenen Notizen und Arztberichte sind Ihre Belege für einen späteren BU-Leistungsfall.

1. Gedächtnisprotokoll

Schreiben Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang und Ihre ersten Beschwerden auf, solange die Erinnerung frisch ist. Unterschreiben und datieren Sie die Notiz.

2. Zeugen

Notieren Sie Namen und Erreichbarkeit aller, die den Unfall gesehen haben. Nach Monaten sind Kollegen oft nicht mehr im Betrieb.

3. Fotos

Fotografieren Sie Unfallstelle, Gerät oder Fahrzeug und sichtbare Verletzungen. Das Smartphone speichert Datum und Uhrzeit gleich mit.

4. Durchgangsarzt

Nach einem Arbeitsunfall mit Arbeitsunfähigkeit gehen Sie zum Durchgangsarzt. Sein Bericht ist der erste ärztliche Beleg zum Unfall.


Wann Sie nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt müssen

Durchgangsärzte, kurz D-Ärzte, sind von den Unfall­versicherungsträgern für Arbeitsunfälle zugelassen. Vorstellen müssen Sie sich, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus zu Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert. Das gilt auch, wenn Heil- oder Hilfsmittel nötig werden. Unter den D-Ärzten dürfen Sie frei wählen (Quelle: DGUV, Vertrag Ärzte und Unfall­versicherungsträger, § 26).

Der D-Arzt schickt seinen Durchgangsarztbericht unverzüglich an den Unfall­versicherungsträger. So liegt neben der Anzeige Ihres Arbeitgebers ein ärztlicher Befund aus den ersten Tagen vor. Bitten Sie um eine Kopie für Ihre Unterlagen.


Unfall in der Freizeit: Niemand meldet für Sie

Stürzen Sie beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub, gibt es keine Unfallanzeige und keinen Durchgangsarzt. Dann dokumentieren nur Ihre Notizen, Fotos und Arztberichte den Unfall. Sagen Sie Ihrem Arzt ausdrücklich, dass die Beschwerden von einem Unfall stammen, damit es in der Akte steht.

Experten-Tipp:
Die Unfallanzeige ist der Bericht Ihres Arbeitgebers, nicht Ihrer

„Viele verlassen sich darauf, dass der Arbeitgeber den Unfall schon richtig meldet. Nur schreibt er die Anzeige für die Berufsgenossenschaft und aus seiner Sicht, oft ohne Sie zu fragen. Mein Rat: Schreiben Sie noch am Unfalltag selbst auf, was passiert ist, wer dabei war und was wehtat. Lassen Sie sich die Inhalte der Anzeige geben und gleichen Sie sie mit Ihren Notizen ab. Ein falsches Datum ist heute eine Kleinigkeit, im Leistungsfall Jahre später nicht mehr.“

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Welche Rolle spielt der Unfallbericht im Leistungsantrag der BU?

Eine Pflichtunterlage ist der Unfallbericht im BU-Leistungsantrag nicht. Der Versicherer verlangt nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Darstellung der Ursache, Arztberichte zu Beginn, Verlauf, Dauer und Grad der Einschränkung, eine Beschreibung Ihres Berufs und Angaben zum Einkommen (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU, § 7). Weitere notwendige Nachweise darf er nachfordern, nach einem Unfall etwa die Unfallanzeige oder einen Polizeibericht. Unfallanzeige und Durchgangsarztbericht belegen dabei, wann und wie Ihre Einschränkung begonnen hat.

Welche Unterlage was belegt

UnterlageWer sie erstelltWas sie im BU-Antrag zeigt
UnfallanzeigeIhr ArbeitgeberDatum, Ort und Hergang des Unfalls, Tätigkeit am Unfalltag
DurchgangsarztberichtDer DurchgangsarztErster ärztlicher Befund direkt nach dem Unfall
Arzt- und Reha-BerichteIhre behandelnden Ärzte und KlinikenGrad und voraussichtliche Dauer der Einschränkung, entscheidend für die Rente
TätigkeitsbeschreibungSie selbstWas Ihr Beruf verlangt und was davon nicht mehr geht
Gedächtnisprotokoll und FotosSie selbstErgänzt die Anzeige, wo sie lückenhaft ist

Der Versicherer prüft Ihren Beruf, nicht den Unfall

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körper­verletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann (Quelle: VVG § 172). Ein Unfall erklärt die Ursache. Ob Sie die Schwelle erreichen, meist 50 Prozent, zeigt er nicht. Was der BU-Grad bedeutet, lesen Sie im Ratgeber dazu, wann Sie als berufsunfähig gelten.

Genau daran hängen die meisten Ablehnungen. Laut der BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg wurden 2024 fast 60 Prozent der Ablehnungen damit begründet, dass der BU-Grad nicht erreicht war. Bei Verletzungen und Unfällen dauerte die Prüfung bis zur Anerkennung im Schnitt 216 Tage, bis zur Ablehnung 237 Tage (Quelle: Franke und Bornberg).


Angaben müssen zusammenpassen

Der Versicherer legt Ihre Angaben neben Unfallanzeige und Arztberichte. Weichen Datum, Hergang oder Tätigkeit ab, fragt er nach, und die Prüfung zieht sich. Klären Sie Fehler in der Unfallanzeige deshalb früh mit Ihrem Arbeitgeber. Wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen, steht in unserem Ratgeber zum Leistungsantrag.

Experten-Tipp:
Ein eindeutiger Unfall macht den BU-Antrag nicht zum Selbstläufer

„Nach einem Unfall höre ich oft: Die Ursache ist doch klar, das geht schnell. Nur fragt der Versicherer kaum nach der Ursache, sondern danach, was Sie in Ihrem Beruf nicht mehr können und wie lange. Daran scheitern die meisten Ablehnungen. Beschreiben Sie Ihren Arbeitstag deshalb mit Zeitanteilen und bitten Sie Ihre Ärzte, die Einschränkung genau für diese Tätigkeiten festzuhalten. Die Unfallanzeige belegt nur den Anfang.“

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Wie oft führt ein Unfall zur Berufs­unfähigkeit?

Seltener, als viele denken: Unfälle verursachen je nach Erhebung nur 6 bis 8 Prozent der Berufs­unfähigkeiten. Weit häufiger sind psychische Erkrankungen, Krebs und Leiden des Bewegungsapparats. Die BU zahlt in allen diesen Fällen, egal ob die Ursache ein Unfall oder eine Krankheit ist.

ErhebungAnteil der UnfälleWas auffällt
GDV, Leistungsfälle 20248 %Psyche und Nerven 38 %, Krebs 19 %, Bewegungsapparat 16 %
Morgen und Morgen, Marktblick 2026Rund 6 %Psychische Erkrankungen 32,34 % als häufigste Ursache
Franke und Bornberg, Daten 2023Etwa jede 13. Berufs­unfähigkeitUnfälle und Psyche führen schon in jungen Jahren zur BU

Die Werte weichen ab, weil jede Erhebung andere Versicherer und Jahrgänge auswertet. Laut GDV gingen 2024 acht Prozent der BU-Fälle auf Unfälle zurück (Quelle: GDV).

Für Morgen und Morgen sind es rund sechs Prozent (Quelle: Morgen und Morgen). Franke und Bornberg zählt etwa jede 13. Berufs­unfähigkeit (Quelle: Franke und Bornberg).


Arbeitsunfälle in Zahlen

Die Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung (DGUV) zählte 2025 bei Beschäftigten und Unternehmern 689.922 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 170.306 Wegeunfälle. Das Risiko sinkt seit Jahren: Auf 1.000 Vollzeitstellen kamen 19,94 Arbeitsunfälle, 2005 waren es noch 27,34 (Quelle: DGUV).


Die BU zahlt auch nach einem Unfall in der Freizeit

Die BU leistet unabhängig von der Ursache, also auch nach einem Sturz beim Sport oder einem Unfall im Urlaub. Ausgeschlossen sind nach den GDV-Musterbedingungen nur einzelne Ursachen, etwa eine vorsätzliche Straftat. Was das für Unfälle im Straßenverkehr bedeutet, lesen Sie im Ratgeber Berufs­unfähigkeit nach Verkehrsdelikt. Einen Überblick über alle Auslöser finden Sie bei den Ursachen der Berufs­unfähigkeit.

Was zahlen BU, gesetzliche und private Unfall­versicherung nach einem Unfall?

Nach einem Unfall können drei Versicherungen zuständig sein, und jede misst anders. Die BU fragt, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Die gesetzliche Unfall­versicherung bewertet Ihre Erwerbsfähigkeit insgesamt, die private Unfall­versicherung die dauerhafte Invalidität. Eine Leistung schließt die andere nicht aus.

PunktBerufs­unfähigkeits­versicherungGesetzliche Unfall­versicherungPrivate Unfall­versicherung
Gilt fürJede Ursache, rund um die UhrArbeits- und Wegeunfälle, anerkannte BerufskrankheitenUnfälle, auch in der Freizeit
MaßstabIhr zuletzt ausgeübter BerufErwerbsfähigkeit auf dem gesamten ArbeitsmarktDauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung
SchwelleMeist 50 % BU-GradMindestens 20 % Minderung über die 26. Woche hinausVoraussichtlich länger als drei Jahre
LeistungMonatliche RenteVerletztenrenteMeist Einmalzahlung
Wichtige FristFrüh melden, sobald die Prognose stehtArbeitgeber meldet binnen drei TagenInvalidität binnen 15 Monaten feststellen und geltend machen

Die gesetzliche Verletztenrente zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Bemessen wird sie am gesamten Erwerbsleben, nicht an Ihrem Beruf (Quelle: SGB VII § 56). Wer nach einem Unfall nicht mehr auf dem Gerüst arbeiten kann, im Büro aber schon, erreicht diese Schwelle deshalb womöglich nicht.


Die Frist der privaten Unfall­versicherung

In der privaten Unfall­versicherung muss die Invalidität nach den Musterbedingungen des GDV innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich schriftlich festgestellt und bei Ihrem Versicherer geltend gemacht sein (Quelle: GDV, AUB 2020). Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch oft, auch wenn der Schaden eindeutig ist.

Welche der beiden privaten Versicherungen wichtiger ist, vergleichen wir im Ratgeber Unfall­versicherung oder Berufs­unfähigkeits­versicherung? Fest steht: Keine gesetzliche Leistung ersetzt die BU, denn auch die Erwerbsminderungs­rente fragt nur, ob Sie überhaupt noch arbeiten können.

Experten-Tipp:
Nach einem Unfall laufen drei Uhren gleichzeitig

„Nach einem schweren Unfall kümmern sich die meisten zuerst um die Unfall­versicherung, weil dort eine feste Summe winkt. Ich sehe es umgekehrt: Prüfen Sie früh, ob Ihre BU betroffen ist, und melden Sie den Fall, sobald absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf länger nicht ausüben können. Für die private Unfall­versicherung tragen Sie sich die 15 Monate in den Kalender ein. Und lesen Sie Ihre BU-Bedingungen auf eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, sie kann schon während einer langen Krankschreibung zahlen.“

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Erst die Berufs­unfähigkeits­versicherung, dann die Unfall­versicherung

Unfälle sind nur einer von vielen Gründen, den Beruf aufgeben zu müssen. Wir klären mit Ihnen, welche BU Sie heute bekommen und ob eine Unfall­versicherung sie sinnvoll ergänzt, kostenfrei und unverbindlich.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei vielen Versicherern
  • Tarife mit Arbeitsunfähigkeitsklausel im Blick
  • Klare Reihenfolge: BU zuerst, Unfall­versicherung als Ergänzung
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Welche Fehler kosten Sie nach einem Unfall Geld?

Die teuersten Fehler passieren in den ersten Tagen und Wochen nach dem Unfall: fehlende Belege, eine falsche Unfallanzeige und verpasste Fristen.

  • Sich allein auf die Unfallanzeige des Arbeitgebers verlassen und keine eigenen Notizen machen
  • Nach einem Arbeitsunfall nicht zum Durchgangsarzt gehen, obwohl die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus dauert
  • Fehler in der Unfallanzeige, etwa beim Datum oder Hergang, nicht sofort korrigieren lassen
  • Dem Arzt nicht sagen, dass die Beschwerden von einem Unfall stammen
  • Die 15-Monats-Frist der privaten Unfall­versicherung verstreichen lassen
  • Mit dem BU-Leistungsantrag warten, bis alle anderen Verfahren abgeschlossen sind

Noch ohne BU? Unfallfolgen im Antrag

Haben Sie noch keine BU, fragt jeder Versicherer im Antrag nach Unfallfolgen und Behandlungen der vergangenen Jahre. Eine ausgeheilte Verletzung führt nicht automatisch zur Ablehnung, möglich ist auch ein Ausschluss, der sich teils später überprüfen lässt. Klären Sie Ihre Chancen über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie einen Antrag stellen. Wie Versicherer mit Vor­erkrankungen umgehen, erklärt unser Ratgeber BU trotz Vorerkrankung.

Häufige Fragen zum Unfallbericht in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wer schreibt den Unfallbericht bei einem Arbeitsunfall?

Ihr Arbeitgeber. Er muss den Unfall laut § 193 SGB VII der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzeigen, wenn Sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, und zwar binnen drei Tagen, nachdem er davon erfahren hat. Sie selbst müssen keine Anzeige schreiben, haben aber das Recht, ihre Inhalte zu bekommen.

Muss ich bei meiner Berufs­unfähigkeits­versicherung einen Unfallbericht einreichen?

Nein, als Pflichtunterlage nicht. Die Musterbedingungen des GDV verlangen eine Darstellung der Ursache, ausführliche Arztberichte, eine Beschreibung Ihres Berufs und Angaben zum Einkommen. Weitere notwendige Nachweise darf der Versicherer aber nachfordern, nach einem Unfall etwa die Unfallanzeige. Liegt eine Unfallanzeige oder ein Durchgangsarztbericht vor, ist er ein nützlicher Beleg für Beginn und Hergang. Welche Unterlagen Sie brauchen, steht in unserem Ratgeber zum Leistungsantrag.

Was tun, wenn mein Arbeitgeber den Unfall nicht meldet?

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber zuerst direkt an und erinnern Sie ihn an seine Pflicht zur Unfallanzeige. Gehen Sie nach einem Arbeitsunfall mit Arbeitsunfähigkeit zum Durchgangsarzt, denn sein Bericht geht ohnehin an den Unfall­versicherungsträger. Sie können sich außerdem selbst an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden und den Unfall dort schildern.

Zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung auch nach einem Unfall in der Freizeit?

Ja. Die BU zahlt unabhängig davon, ob Sie durch eine Krankheit, einen Arbeitsunfall oder einen Unfall in der Freizeit berufsunfähig werden. Entscheidend ist allein, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer zu dem im Vertrag vereinbarten Grad, meist 50 Prozent, nicht mehr ausüben können. Ausgeschlossen sind nur einzelne Ursachen wie eine vorsätzliche Straftat.

Wann muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt?

Wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus zu Arbeitsunfähigkeit führt, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder Heil- und Hilfsmittel nötig sind. So regelt es der Vertrag zwischen Ärzten und Unfall­versicherungsträgern. Unter den Durchgangsärzten dürfen Sie frei wählen, er schickt seinen Bericht direkt an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Ersetzt die gesetzliche Unfall­versicherung eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Nein. Sie gilt nur für Arbeits- und Wegeunfälle und anerkannte Berufskrankheiten und zahlt eine Verletztenrente erst, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Maßstab ist dabei der gesamte Arbeitsmarkt, nicht Ihr Beruf. Die meisten Ursachen einer Berufs­unfähigkeit, etwa psychische Erkrankungen, deckt sie nicht ab. Mehr dazu im Ratgeber zur Erwerbsminderungs­rente.

Wie lange habe ich nach einem Unfall Zeit, meine BU zu informieren?

Eine feste Frist in Tagen gibt es nicht, melden Sie den Fall aber, sobald absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf länger nicht ausüben können. Je später Sie melden, desto schwerer lassen sich Beginn und Verlauf belegen, und manche Bedingungen zahlen bei verschuldet später Meldung erst ab dem Monat der Meldung. Bewahren Sie Unfallanzeige und Arztberichte deshalb von Anfang an auf.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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