Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallbericht
- In einem Unfallbericht wird der Hergang eines Unfalls knapp und präzise beschrieben, sodass er im Nachhinein nachvollzogen werden kann.
- Ein Unfallbericht ist insbesondere bei KFZ-Unfällen wichtig, da er als Beweismittel dient, kann aber auch in anderen Kontexten notwendig werden.
- Für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein Unfallbericht dann relevant, wenn dritte Personen zum Unfallhergang beigetragen haben, da der Versicherer gegenüber diesen evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
- Der Unfallbericht muss die wichtigsten Fakten enthalten, wie z.B. die Namen und Kontaktdaten der Beteiligten, den Unfallhergang und die Schäden.
Was ist ein Unfallbericht?
Ein Unfallbericht ist ein Schriftstück, das den Hergang eines Unfalls möglichst knapp und präzise beschreibt. Insbesondere bei Autounfällen ist ein Unfallbericht wichtig, denn er dient als Beweismittel. Aber auch bei anderen Unfällen, sei es in der Freizeit, bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit, kann ein Unfallbericht notwendig werden. Ein Arbeitsunfall muss z.B. der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden, wenn die daraus folgende Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert. Dies liegt in der Pflicht des Arbeitgebers.
Verlangt der BU-Versicherer einen Unfallbericht?
Wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, und diese in Anspruch nehmen möchten, weil Sie aufgrund eines Unfalls berufsunfähig geworden sind, dann müssen Sie meist auch einen Unfallbericht einreichen. Dieser ist für das Unternehmen relevant, da es so ggf. den Unfallverursacher in Regress nehmen kann.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird auch dann ausgezahlt, wenn Sie durch einen Freizeitunfall berufsunfähig geworden sind. Die Berufsunfähigkeit muss dann dem Versicherer im Leistungsantrag nachgewiesen werden. Hier benötigt der Versicherer genaue Angaben zur Ursache und zum Beginn der Berufsunfähigkeit.
… mehr zum Leistungsantrag zur BUBerufsunfähigkeitsversicherung vs. Unfallversicherung
Was gehört in den Unfallbericht?
Ein Unfallbericht sollte die folgenden Punkte beinhalten:
- Namen und Anschriften der am Unfall Beteiligten
- Beschreibung des Unfallhergangs
- Aufzählung der Schäden
- Skizzen der Unfallstelle, wenn möglich
- Versicherungsdaten der am Unfall Beteiligten
- Namen und Anschriften von Zeugen, wenn vorhanden
- Unterschriften der Unfallparteien
- Fotos des Unfallorts, wenn vorhanden