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Das muss im Unfallbericht für den Berufsunfähigkeitsversicherer stehen.
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Was ist ein Unfallbericht?
Ein Unfallbericht ist ein Schriftstück, das den Hergang eines Unfalls möglichst knapp und präzise beschreibt. Der Unfallhergang muss lückenlos nachvollziehbar und klar strukturiert sein. Die Beschreibung sollte möglichst sachlich sein, so dass alle wichtigen Fakten klar erkennbar sind.
Insbesondere bei Autounfällen ist ein Unfallbericht wichtig, denn er dient als Beweismittel. Aber auch bei anderen Unfällen, sei es in der Freizeit, bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit, kann ein Unfallbericht notwendig werden. Ein Arbeitsunfall muss z.B. der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden, wenn die daraus folgende Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert. Dies liegt in der Pflicht des Arbeitgebers.
Verlangt der Berufsunfähigkeitsversicherer einen Unfallbericht?
Wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, und diese in Anspruch nehmen möchten, weil Sie aufgrund eines Unfalls berufsunfähig geworden sind, dann müssen Sie meist auch einen Unfallbericht einreichen. Dieser ist für das Unternehmen relevant, da es so ggf. den Unfallverursacher in Regress nehmen kann.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird auch dann ausgezahlt, wenn Sie durch einen Freizeitunfall berufsunfähig geworden sind. Die Berufsunfähigkeit muss dann dem Versicherer im Leistungsantrag nachgewiesen werden. Hier benötigt der Versicherer genaue Angaben zur Ursache und zum Beginn der Berufsunfähigkeit.
So wird der Leistungsantrag gestellt
Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Unfallversicherung
Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente auszahlt – bis zum vereinbarten Endalter, oder so lange, wie die Berufsunfähigkeit besteht. Eine Unfallversicherung zahlt nach dem Unfall einen einmaligen Betrag aus, der dazu dienen soll, direkt anfallende Kosten zu decken, wie z.B. notwendige Umbauten am Haus oder der Wohnung. Auch die Unfallversicherung leistet jedoch, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, nur dann, wenn dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben.
Was gehört in den Unfallbericht?
Um einen reibungslosen Ablauf im Schadensfall zu garantieren, sollten folgende Punkte in jedem Fall in einem Unfallbericht stehen:
- Namen und Anschriften der am Unfall Beteiligten
- Beschreibung des Unfallhergangs
- Aufzählung der Schäden
- Skizzen der Unfallstelle, wenn möglich
- Versicherungsdaten der am Unfall Beteiligten
- Namen und Anschriften von Zeugen, wenn vorhanden
- Unterschriften der Unfallparteien
- Fotos des Unfallorts, wenn vorhanden
Kurioses zum Unfallbericht
Ungewöhnlicher Unfallbericht
Bei dem Schweizer Versicherungsunternehmens SUVA sorgte der Unfallbericht eines Dachdeckers für einige Aufmerksamkeit. Der Verunfallte hatte in seinem vorherigen Bericht als Auslöser für seine verschiedensten Verletzungen „ungeplantes Handeln“ angegeben. Die Versicherungsgesellschaft bat ihn, dies näher zu erläutern. Die Angestellten der Versicherungsfirma staunten nicht schlecht, als sie den detaillierten Bericht des Dachdeckers lasen.
Der Dachdecker mit dem Flaschenzug
Der wollte nämlich kurz vor Feierabend die eigentlich langwierige Prozedur des Dachziegel-schleppens abkürzen, indem er sich einen Flaschenzug baute. Die Ziegel kamen zwar letztendlich am Boden an. Da der Dachdecker dabei jedoch die physikalischen Grundgesetze nicht beachtete, fand er sich anschließend mit schweren Knochenbrüchen im Krankenhaus wieder.
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