Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Das muss im Unfallbericht für den Berufsunfähigkeitsversicherer stehen.
Inhalt dieser SeiteWas ist ein Unfallbericht?
Ein Unfallbericht ist ein Schriftstück, das den Hergang eines Unfalls möglichst knapp und präzise beschreibt. Der Unfallhergang muss lückenlos nachvollziehbar und klar strukturiert sein. Die Beschreibung sollte möglichst sachlich sein, sodass alle wichtigen Fakten klar erkennbar sind. Insbesondere bei Autounfällen ist ein Unfallbericht wichtig, denn er dient als Beweismittel. Aber auch bei anderen Unfällen, sei es in der Freizeit, bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit, kann ein Unfallbericht notwendig werden.
Unfallbericht bei Arbeitsunfällen
Ein Arbeitsunfall muss zum Beispiel der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden, wenn die daraus folgende Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, darunter die Finanzierung von Heil- und Rehabehandlungen oder Lohnersatzleistungen.
Was gehört in den Unfallbericht?
Um einen reibungslosen Ablauf im Schadensfall zu garantieren, sollten folgende Punkte in jedem Fall in einem Unfallbericht stehen:
- Namen und Anschriften der am Unfall Beteiligten
- Beschreibung des Unfallhergangs
- Aufzählung der Schäden
- Skizzen der Unfallstelle, wenn möglich
- Versicherungsdaten der am Unfall Beteiligten
- Namen und Anschriften von Zeugen, wenn vorhanden
- Unterschriften der Unfallparteien
- Fotos des Unfallorts, wenn vorhanden
Verlangt der Berufsunfähigkeitsversicherer einen Unfallbericht?
Unfälle sind eine mögliche Ursache von Berufsunfähigkeit. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, und diese nach einem Unfall Anspruch nehmen möchten, müssen Sie im Rahmen des Leistungsantrags meist auch einen Unfallbericht einreichen.
So wird der Leistungsantrag gestellt
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Unfällen?
Die Berufsunfähigkeitsrente wird auch dann ausgezahlt, wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig geworden sind. Das schließt Freizeitunfälle ein. Entscheidend für die Auszahlung ist, dass Sie im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig werden, also in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf erheblich eingeschränkt sind. Für die Prüfung des Leistungsanspruchs benötigt der Versicherer genaue Angaben zur Ursache und zum Beginn der Berufsunfähigkeit sowie zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Berufsunfähigkeitsversicherung vs. Unfallversicherung
Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente auszahlt, wenn man durch den Unfall berufsunfähig geworden ist. Eine Unfallversicherung zahlt nach dem Unfall einen einmaligen Betrag aus, der dazu dienen soll, direkt anfallende Kosten zu decken, wie zum Beispiel notwendige Umbauten am Haus oder der Wohnung. Manchmal kommt noch eine monatliche Rente hinzu. Auch bei der Unfallversicherung kommt es darauf an, dass man dauerhafte Schäden davongetragen hat, es ist aber nicht relevant, inwiefern sich diese auf das Arbeitsleben auswirken.
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