Der Unfallbericht: Auch für die Berufs­unfähigkeits­versicherung wichtig

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer durch einen Arbeitsunfall mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig wird, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse den Unfall melden.
  • Sind anhaltende Schäden die Folge, so dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist dies ein Fall für die Berufs­unfähigkeits­versicherung.
  • Der Unfall­bericht muss die wichtigsten Fakten enthalten, wie zum Beispiel die Namen und Kontaktdaten der Beteiligten, den Unfall­hergang und die Schäden.

Das erwartet Sie hier

Das muss im Unfall­bericht für den Berufs­unfähigkeits­versicherer stehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Unfall­bericht?
  2. Was gehört in den Unfallbericht?
  3. Verlangt der BU Versicherer einen Unfallbericht?

Was ist ein Unfall­bericht?

Ein Unfallbericht ist ein Schriftstück, das den Hergang eines Unfalls möglichst knapp und präzise beschreibt. Der Unfallhergang muss lückenlos nachvollziehbar und klar strukturiert sein. Die Beschreibung sollte möglichst sachlich sein, sodass alle wichtigen Fakten klar erkennbar sind. Insbesondere bei Autounfällen ist ein Unfallbericht wichtig, denn er dient als Beweismittel. Aber auch bei anderen Unfällen, sei es in der Freizeit, bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit, kann ein Unfallbericht notwendig werden.

Unfallbericht bei Arbeitsunfällen

Ein Arbeitsunfall muss zum Beispiel der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden, wenn die daraus folgende Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfall­versicherung, darunter die Finanzierung von Heil- und Rehabehandlungen oder Lohnersatzleistungen.

Was gehört in den Unfallbericht?

Um einen reibungslosen Ablauf im Schadensfall zu garantieren, sollten folgende Punkte in jedem Fall in einem Unfallbericht stehen:

  • Namen und Anschriften der am Unfall Beteiligten
  • Beschreibung des Unfallhergangs
  • Aufzählung der Schäden
  • Skizzen der Unfallstelle, wenn möglich
  • Versicherungsdaten der am Unfall Beteiligten
  • Namen und Anschriften von Zeugen, wenn vorhanden
  • Unterschriften der Unfallparteien
  • Fotos des Unfallorts, wenn vorhanden

Verlangt der Berufs­unfähigkeits­versicherer einen Unfall­bericht?

Unfälle sind eine mögliche Ursache von Berufs­unfähigkeit. Wenn Sie eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abgeschlossen haben, und diese nach einem Unfall Anspruch nehmen möchten, müssen Sie im Rahmen des Leistungsantrags meist auch einen Unfallbericht einreichen.

So wird der Leistungsantrag gestellt


Zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Unfällen?

Die Berufs­unfähig­keits­rente wird auch dann ausgezahlt, wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig geworden sind. Das schließt Freizeitunfälle ein. Entscheidend für die Auszahlung ist, dass Sie im Sinne der Berufs­unfähigkeits­versicherung berufsunfähig werden, also in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf erheblich eingeschränkt sind. Für die Prüfung des Leistungsanspruchs benötigt der Versicherer genaue Angaben zur Ursache und zum Beginn der Berufs­unfähigkeit sowie zur zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Wann ist man berufsunfähig?

Berufs­unfähigkeits­versicherung vs. Unfall­versicherung

Der Unterschied zwischen Berufs­unfähig­keits­versiche­rung und Unfall­versicherung ist, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung eine monatliche Rente auszahlt, wenn man durch den Unfall berufsunfähig geworden ist. Eine Unfall­versicherung zahlt nach dem Unfall einen einmaligen Betrag aus, der dazu dienen soll, direkt anfallende Kosten zu decken, wie zum Beispiel notwendige Umbauten am Haus oder der Wohnung. Manchmal kommt noch eine monatliche Rente hinzu. Auch bei der Unfall­versicherung kommt es darauf an, dass man dauerhafte Schäden davongetragen hat, es ist aber nicht relevant, inwiefern sich diese auf das Arbeitsleben auswirken.

Icon Info

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH