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Immobilien-Teilverkauf: Wer kommt als Käufer infrage?

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Üblicherweise werden Immobilienanteile an Unternehmen verkauft.
  • Das liegt daran, dass es vergleichsweise wenige private Interessenten gibt.
  • Der Verkauf an eine Privatperson – zum Beispiel ein Familienmitglied – ist jedoch prinzipiell möglich.

Das erwartet Sie hier

Wer beim Immobilien-Teilverkauf als Käufer infrage kommt und worauf Sie bei der Auswahl des Käufers achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Verkauf an Unternehmen
  2. Verkauf an Privatleute und Familie

Immobilien-Teilverkauf an Unternehmen

Die häufigste Variante

Das typische Szenario bei einem Immobilien-Teilverkauf ist der Verkauf an ein Unternehmen. Dieses agiert als ein Investor, der damit rechnet, durch die Kombination aus dem Nutzungsentgelt und dem Anteil aus dem Gesamtverkauf langfristig Gewinn zu machen. Wie genau das abläuft und welche Kosten für beide Seiten entstehen, können Sie hier nachlesen:

So funktioniert ein Immobilien-Teilverkauf


Icon Hochhaus

Welche Anbieter gibt es?

Es gibt mittlerweile viele verschiedene Anbieter für Immobilien-Teilverkauf. Sie unterscheiden sich unter anderem darin, welche Arten von Immobilien sie kaufen, wie das Nutzungsentgelt gestaltet ist und welche Gebühren sie an verschiedenen Punkten des Teil- und Gesamtverkaufs nehmen.

Wir haben für Sie eine Übersicht über mehrere Teilverkaufsbieter erstellt. Eine Auswertung von Bewertungen finden Sie hier:

Teilverkaufsanbieter im Test


Sollten Sie einen Teil Ihrer Immobilie an ein Unternehmen verkaufen?

Einer der wichtigen Gründe für den Immobilien-Teilverkauf an ein Unternehmen ist, dass es vergleichsweise wenige private Käufer gibt. Unter Umständen finden Sie also gar keinen anderen Abnehmer für einen Anteil Ihrer Immobilie. Unternehmen sind zudem oft finanzstärker als Privatpersonen.

Allerdings bestehen professionelle Teilverkaufsanbieter in der Regel auf Verträgen, welche den Käufer gegen Risiken absichern, während der Verkäufer mit vergleichsweise hohen potenziellen Kosten und Risiken konfrontiert ist. Mehr dazu können Sie hier nachlesen:

Teilverkauf: Kritik und Risiken

Immobilien-Teilverkauf an Privatpersonen und Familienmitglieder

Immobilien-Teilverkauf an Privatpersonen

Prinzipiell ist es auch möglich, einen Anteil an einer Immobilie an eine Privatperson zu verkaufen. Allerdings gibt es dafür nur wenige potenzielle Kunden. Denn wer einen Anteil an einer Immobilie kauft, muss damit rechnen, dass der Verkäufer sein Nießbrauchrecht in den nächsten Jahren oder sogar Jahrzehnten ausübt. Viele private Käufer wollen sich nicht darauf einlassen. Darum kommen private Käufer für Immobilienanteile in der Regel aus dem persönlichen Umfeld. Eventuell finden Sie Interessenten für einen Teilverkauf innerhalb Ihrer Familie. Bei einem privaten Kauf haben Sie unter Umständen den Vorteil, dass Sie eine gleichmäßigere Verteilung von Risiko und Kosten aushandeln können.


Andere Arten der Immobilienüberschreibung

Es gibt auch andere – und weitaus üblichere – Möglichkeiten, eine Immobilie einem Bekannten oder Familienmitglied zu überlassen und im Gegenzug mehr liquide Mittel zu erhalten. Zum Beispiel kommt unter Umständen auch ein Gesamtverkauf innerhalb der Familie infrage, bei dem sie sich ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht vorbehalten. Ein Immobilienverkauf von Eltern an ihre Kinder oder von einem Ehepartner an den anderen hat übrigens die Besonderheit, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt. Setzen Sie sich am besten mit allen Optionen auseinander, um die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

Großer Überblick: Immobilien überschreiben

Icon Person mit Liste

Icon Blatt mit Lupe

Darauf sollten Sie in jedem Fall achten

Halten Sie die Bedingungen des Teilverkaufs präzise fest und stellen Sie sicher, dass Sie den Vertrag wirklich verstehen. Lassen Sie sich am besten professionell beraten. Achten Sie insbesondere darauf, wie Ihre Ansprüche auf die Immobilie im Fall einer Insolvenz des Käufers mit anschließender Zwangsversteigerung der Immobilie abgesichert sind. Ihr Nießbrauchrecht sollte an erster Stelle im Grundbuch stehen.

Wohnrecht und Nießbrauch

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Katharina Burnus
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