Wie Sie mit einer vermögensverwaltenden GmbH beim Vermögensaufbau profitieren

Fachlich geprüft durch Sascha Riemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die vermögensverwaltende GmbH ist ein komplexes Thema. Eine Gründung sollte am besten von einem Steuerexperten begleitet werden.
  • Mit einer vermögensverwaltenden GmbH können Sie von Steuervorteilen beim Vermögensaufbau profitieren.
  • Für diese Steuervorteile müssen jedoch bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
  • Eine Holding kann eine Sonderform der vermögensverwaltenden GmbH sein.
  • Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH lohnt sich ab einem Vermögen von 100.000 Euro oder wenn Sie im Besitz von Unternehmensbeteiligungen sind.

Das erwartet Sie hier

Was eine vermögensverwaltende GmbH genau ist, wie sie aufgebaut ist und ab wann sie sich für Sie wirklich lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
  2. Ab wann lohnt sich eine GmbH?
  3. Diese Formen gibt es
  4. Sonderform: Holding
  5. Mögliche Steuerersparnisse
  6. Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH
  7. Kosten einer vermögensverwaltenden GmbH
  8. Vor und Nachteile
  9. Fazit
Fachlich geprüft durch Sascha Riemann
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Sonderform der Vermögens­verwaltung. Als solche wird eine Gesellschaft bezeichnet, in die private Vermögenswerte oder direkte Beteiligungen der Gesellschafter eingebracht und zusammengeführt werden.

Icon Euroscheine und Münzen

Dabei ist sie nicht als klassisches Unternehmen operativ tätig, sondern ist nur für die Verwaltung zuständig. Statt dem operativen Geschäft steht also das Erzielen von Gewinn aus Kapitalvermögen im Vordergrund – egal ob als Muttergesellschaft einer Holding oder nur durch das Einbringen erworbener privater Vermögen.

Dieser Punkt ist besonders wichtig, da sonst nicht von den Steuererleichterungen der vermögensverwaltenden GmbH profitiert werden kann. Das heißt, sobald die vermögensverwaltende GmbH normalen Geschäften nachgeht, gehen ihre Steuerprivilegien verloren.

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH kann sich ab einem Vermögen von 100.000 Euro lohnen oder wenn sich Unternehmensbeteiligungen in Ihrem Besitz befinden. Dabei sollten Sie allerdings immer auf Ihren persönlichen Einkommensteuersatz achten. Die Kosten für die vermögensverwaltende GmbH sollten die erzielten Steuervorteile nicht übersteigen. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent oder der sogenannten Reichensteuer von 45 Prozent können Sie jedoch in den meisten Fällen von einer vermögensverwaltenden GmbH profitieren. Außerdem profitieren Sie besonders, wenn die Gewinne nicht ausgezahlt, sondern einbehalten und reinvestiert werden.

Icon Graph

Gründen Sie zu Beginn Ihres Vermögensaufbaus

Die Gründung einer vermögensverwaltende GmbH lohnt sich vor allem auch zu Beginn eines langfristigen Vermögensaufbaus. Ein späteres Einbinden von Privatvermögen kann problematisch sein, da es mit einem sehr hohen Gesamtsteuersatz versteuert wird.

Diese Formen der vermögensverwaltenden GmbH gibt es

Generell gibt es zwei unterschiedliche Formen einer vermögensverwaltenden GmbH:

  • Das Einbringen von privatem Vermögen in die Gesellschaft (meist in Form von Aktien, ETFs, Anleihen oder Immobilien)
  • Die direkte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (KG), GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder anderen Gesellschaftsformen in einer Muttergesellschaft (Holding)

Bei einer immobilienverwaltenden Gmbh ist das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft auf die Vermietung und Verpachtung von Immobilien beschränkt. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Hauptseite Immobilien und Vermögens­verwaltung.

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Die vermögensverwaltende GmbH als Holding

Eine Holding ist eine Organisationsform, mit deren Hilfe mehrere Unternehmen hierarchisch gegliedert werden. Benötigt wird dazu eine Muttergesellschaft und mindestens eine Tochtergesellschaft. Rechtlich sind die Unternehmen dabei unabhängig voneinander.

Im Rahmen der Vermögens­verwaltung bietet sich vor allem die Finanzholding an. Beispielsweise, wenn Sie an mehreren Gesellschaften mit mindestens 10% am Stammkapital beteiligt sind. So sind Ihre Beteiligungen an den Gesellschaften gebündelt. Außerdem profitieren Sie davon, dass bei einer Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft keine Kapitalertragssteuer fällig wird.


Diese Formen einer Holding gibt es

Finanzholding/Vermögensholding

Bei einer Finanzholding hält die Muttergesellschaft Beteiligungen an den untergeordneten Tochtergesellschaften. Dabei nimmt sie jedoch nur wenig Einfluss auf diese. Wenn die Muttergesellschaft hauptsächlich das Vermögen der Gesamtgruppe verwaltet, dann tritt sie nur als Vermögens­verwaltungsgesellschaft auf. Sie weist dann keine weiteren Konzerneigenschaften auf.

Operative Holding

Die operative Holding ist die gängigste Form einer Holding. Hierbei ist die Muttergesellschaft selbst aktiv am Markt tätig. Die Tochtergesellschaften hängen sowohl strukturell, strategisch als auch personell von ihr ab.

Organisatorische Holding

Diese Form der Holding wird innerhalb eines Unternehmens eingesetzt. Dies soll dazu dienen, die interne Struktur und die Organisation von einzelnen Bereichen zu verwalten.

Management Holding

Bei einer Management Holding ist die Muttergesellschaft nicht selbst am Markt tätig. Sie ist vielmehr für die strategische Planung und Steuerung der Tochtergesellschaften verantwortlich.

Mögliche Steuerersparnisse durch die vermögensverwaltende GmbH

Eine vermögensverwaltende GmbH ist vor allem mit Blick auf mögliche Steuerersparnisse lohnenswert. Dabei sollten Sie jedoch besonders auf die Tätigkeit der vermögensverwaltenden GmbH achten. Betreibt diese auch normale Geschäfte, muss auch Gewerbesteuer gezahlt werden. Zudem muss alles, was aus der vermögensverwaltenden GmbH in das Privatvermögen der Gesellschafter überführt wird, ebenfalls rechtmäßig versteuert werden.

Lassen Sie sich zu den möglichen Steuerersparnissen durch eine vermögensverwaltende GmbH im Vorfeld auf jeden Fall von einem Steuer-Experten beraten.


Steuerersparnisse durch Immobilien

Durch das Einbringen von Immobilien in die vermögensverwaltende GmbH lassen sich besonders hohe Steuerersparnisse erzielen. Mieteinnahmen unterliegen im Normalfall dem persönlichen Einkommensteuersatz. Befinden sich die Immobilien jedoch in einer vermögensverwaltenden GmbH, dann unterliegen die Einnahmen der Körperschaftsteuer von 15 Prozent plus einem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Insgesamt also rund 15,8 Prozent.

Achten Sie jedoch darauf, dass bei der Übertragung von Immobilien in die vermögensverwaltende GmbH Grunderwerbsteuer und weitere Notarkosten anfallen. Außerdem gilt die Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Immobilien nicht für Unternehmen. Der Verkauf einer Immobilie wird in diesem Fall also immer besteuert.

Wenn Sie sich für Immobilien beim Vermögensaufbau interessieren, dann lesen Sie gerne auch unsere Hauptseiten zum Thema Immobilien und Vermögens­verwaltung oder Immobilien als Kapitalanlage.


Steuerersparnisse durch Wertpapiere

Wertpapiere unterliegen der Abgeltungssteuer, die eine Höhe von 26,4 bis 28,6 Prozent betragen kann. Durch den Sparerpauschbetrag ist es für Privatpersonen nicht mehr möglich, in diesem Zusammenhang Werbungskosten in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. In einer vermögensverwaltenden GmbH ist die Geltendmachung von Werbungskosten jedoch in der Regel einfacher.

Kursgewinne durch Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere sind steuerfrei. Erst die Ausschüttung an die Gesellschafter unterliegt der Besteuerung. Erzielt die vermögensverwaltende GmbH allerdings einen Gewinn aufgrund der Ausschüttung einer Dividende, ist dies in jedem Fall steuerpflichtig.


Steuerersparnisse durch Beteiligungen

Halten Sie eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent an einer anderen Gesellschaft, dann sind die Gewinne aus dieser Beteiligung von der Körperschaftssteuer befreit. Es fällt außerdem keine Gewerbesteuer auf Gewinne aus einer Beteiligung an, wenn Sie mindestens 15 Prozent an der ausschüttenden Gesellschaft halten.

Verbleiben die Gewinne in der vermögensverwaltenden GmbH und werden reinvestiert, dann werden diese gar nicht besteuert. Bei einer Auszahlung der Gewinne wird die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent fällig.

Firmenwagen in der vermögensverwaltenden GmbH

Wenn für Sie als Geschäftsführer ein Firmenwagen sinnvoll ist, dann können Sie diesen unter Umständen vom Gewinn Ihrer vermögensverwaltenden GmbH zahlen lassen. Achten Sie dabei jedoch besonders auf steuerliche Vorgaben. Über die vermögensverwaltende GmbH abrechnen lassen sich in der Regel Kosten für:

  • Anschaffung
  • Wartung
  • Reinigung
  • Benzin
  • Versicherung
Icon Auto

So wird eine vermögensverwaltende GmbH gegründet

Bevor Sie eine vermögensverwaltende GmbH gründen, sollte Sie sich mit den folgenden Faktoren auseinandersetzen. Diese können Ihnen schon einmal eine erste Orientierung geben, welche Form der vermögensverwaltenden GmbH für Sie zu empfehlen oder ob eine Gründung für Sie überhaupt sinnvoll ist.

  • Zusammensetzung Ihres Vermögens
  • Persönlicher Einkommensteuersatz (aktuell und zukünftig)
  • Höhe der Steuerbelastung bei Einbringung in die vermögensverwaltende GmbH
  • Schichten Sie Ihr Vermögen häufig um?
  • Sollen Immobilien im Familienbesitz bleiben oder veräußert werden?
  • Können Erträge dauerhaft thesauriert werden?
  • Sind Sie auf hohe Gewinnausschüttungen angewiesen?

So müssen Sie bei der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH vorgehen

Haben Sie sich für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH entschieden, dann müssen Sie unter anderem die folgenden Schritte durchlaufen:

Erstellung eines Gesellschaftsvertrags

Für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH müssen Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen. Dieser kann von einem Notar auf seine Richtigkeit geprüft werden. Der Gesellschaftsvertrag muss unter anderem enthalten:

  • Angaben zum Unternehmen
  • Angaben zu den Gesellschaftern
  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Höhe des Stammkapitals
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsbeträge der Gesellschafter

Eröffnung eines Geschäftskontos

Um ein Geschäftskonto eröffnen zu können, wird meist ein Gesellschaftsvertrag verlangt. Zudem muss sich der geschäftsführende Gesellschafter ausweisen können.

Notar

Ein Notar muss den von den Gesellschaftern unterschriebenen Gesellschaftsvertrag beurkunden. Außerdem wird von ihm eine Gesellschafterliste erstellt.

Einzahlung der Stammeinlage

Wichtig ist die Einzahlung der Stammeinlage. Denn ein Eintrag ins Handelsregister durch einen Notar erfolgt erst, wenn die Einzahlung auf das Geschäftskonto nachgewiesen wurde.

Eintragung ins Handelsregister

Abschließend kommt es zur Eintragung ins Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts. Darauf folgt die Bekanntmachung der GmbH. Die GmbH darf erst tätig werden, wenn dies geschehen ist, wenn eine Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht beantragt und genehmigt werden soll.

Icon Unterricht

Wer kann Geschäftsführer einer vermögensverwaltenden GmbH werden?

Eine vermögensverwaltende GmbH kann generell jeder gründen. Es kann jedoch nicht jeder Geschäftsführer werden. Wer beispielsweise in den vergangenen Jahren wegen einer Straftat bezüglich des Insolvenzrechts verurteilt wurde, sollte sich im Vorfeld informieren, ob er überhaupt Geschäftsführer einer GmbH werden kann.

Was Sie zusätzlich bei der Gründung beachten sollten

Stammkapital und Anteile

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Die Höhe des Stammkapitals beträgt immer 25.000 Euro und wird von allen Gesellschaftern gemeinsam eingebracht. Die Höhe des eingebrachten Kapitals sagt jedoch nichts darüber aus, wie groß die Anteile der einzelnen Gesellschafter sind.

Listung im Bundesanzeiger

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Jede GmbH wird im Bundesanzeiger gelistet. Dort kann von jedem eingesehen werden, wie hoch das Gesellschaftsvermögen ist.

Betriebsvermögen

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Jede Gesellschaft benötigt ein Vermögen. Bei einer vermögensverwaltenden GmbH geht das Privatvermögen des Gründers ganz oder teilweise in das Vermögen der GmbH über.

Gewerbesteuer

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Die Befreiung der vermögensverwaltenden GmbH von der Gewerbesteuer liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamtes.

Name

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Bezüglich des Namens einer vermögensverwaltenden GmbH kann es zu einer Besonderheit kommen. Teilweise ist es Bedingung bei der Eintragung ins Handelsregister, dass der Zweck “Vermögens­verwaltung” Teil des Namens der GmbH ist. Dies kann unter Umständen auch ein wichtiger Aspekt bei der Frage nach der Befreiung von der Gewerbesteuer sein. Es empfiehlt sich daher, sich vorab zu informieren und den Zusatz entsprechend in den Namen mit aufzunehmen.

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Kosten einer vermögensverwaltenden GmbH

Die Kosten für eine vermögensverwaltende GmbH setzen sich zusammen aus den Gründungskosten und den laufenden Verwaltungskosten.

Icon Beleg

Unter die Gründungskosten fallen unter anderem:

  • Notarkosten
  • Kosten für die Satzung
  • Kosten für den Gründungsvertrag
  • Stammeinlage mit Mindesthöhe von 25.000 Euro
  • Bei Übertragung von Immobilien: Grunderwerbsteuer und weitere Notarkosten

Die laufenden Verwaltungskosten setzen sich unter anderem zusammen aus:

  • Kosten für jährliche Bilanzierung
  • Kosten für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung zum Jahresabschluss
  • Steuerberaterkosten
  • Depotkosten

Vermögensverwaltende UG ist nicht zu empfehlen

Es ist nicht zu empfehlen, aufgrund fehlender finanzieller Mittel eine vermögensverwaltende UG zu gründen. Eine spätere Umwandlung der UG in eine GmbH kostet dann noch mehr Geld. Die laufenden Kosten sind zudem bei beiden Gesellschaftsformen ungefähr identisch.

Vor- und Nachteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Vorteile

Durch die dauerhafte Thesaurierung der Kapitalerträge können Sie bei einer vermögensverwaltenden GmbH von diversen Steuervorteilen profitieren. Auch kann das Einbringen von Privatvermögen bei der Planung einer langfristigen Vermögensübertragung sinnvoll sein. Beispielsweise werden vermögensverwaltende GmbHs von Familien genutzt, die ihr Vermögen langfristig an ihre Kinder oder Enkel weitergeben wollen. Und sollten Sie einmal privat in finanzielle Schwierigkeiten kommen, ist Ihr Vermögen durch die GmbH geschützt.

Verfügt die vermögensverwaltende GmbH über das entsprechende Kapital, dann kann Ihnen diese ein Darlehen gewähren. Die Konditionen für dieses Darlehen müssen jedoch einem Fremdvergleich standhalten, damit kein Verdacht auf eine verdeckte Gewinnausschüttung aufkommt. Benötigen Sie das Darlehen für eine größere Anschaffung, landen die Zinsen so nicht bei einer Bank, sondern in Ihrer vermögensverwaltenden GmbH.

Thesaurierung von Kapitalerträgen

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Eine Thesaurierung von Kapitalerträgen bedeutet, dass die erwirtschafteten Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern als Gewinnrücklage vom Unternehmen einbehalten werden. Sie werden also zur weiteren Finanzierung des Unternehmens verwendet.

Nachteile

Eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich jedoch in der Regel erst ab einem sechsstelligen Betrag. Vor allem auch mit Blick auf die Gründungskosten. Außerdem wird Ihr Kapital zum Betriebsvermögen. Das heißt, dass Sie sich der GmbH gegenüber wie eine unbeteiligte Person verhalten müssen. Ansonsten kann der Verdacht von verdeckten Gewinnausschüttungen oder Einlagen aufkommen.

Des Weiteren gelten Sie nach der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH nicht mehr als Privatperson. Sie müssen sich dementsprechend an bestimmte unternehmerische Bedingungen halten. Außerdem müssen Sie entsprechende Beiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK) abführen. Und auch Angebote wie beispielsweise von kostenlosen Depotkonten können von Unternehmen nicht angenommen werden.

Fazit

Eine vermögensverwaltende GmbH und deren Gründung ist ein komplexes Thema. Daher lässt sich auch immer nur von Fall zu Fall sagen, ob eine vermögensverwaltende GmbH sinnvoll ist oder nicht. Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt und sich ebenso an alle Vorgaben hält, kann man jedoch durchaus von diversen Steuerersparnissen profitieren. Lassen Sie sich zum Thema vermögensverwaltende GmbH jedoch auf jeden Fall im Vorfeld von einem Steuerexperten beraten.

Die vermögensverwaltende GmbH ist allerdings nicht die einzige Rechtsform, in der Privatvermögen eingebracht und verwaltet werden kann. Im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Erhalt des Familienvermögens bieten sich auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) und eine GmbH & Co. KG an.

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