Vermögens­verwaltung für Kinder Die idealen Lösungen (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Anlage von Vermögen von Kindern empfiehlt sich ein Mix aus Investmentfonds, Aktien und Rohstoffen.
  • Eltern sollten dagegen hochriskante Investitionen oder schwach verzinste Sparbücher meiden.
  • Eltern dürfen Gelder auf den Namen ihrer Kinder grundsätzlich nicht für ihre eigenen Zwecke verwenden.
  • Erbt ein Kind, müssen sich die Eltern nach den Vorgaben des Erblassers richten. Dieser kann sie auch aus der Vermögens­verwaltung ausschließen.

So funktioniert die Vermögens­verwaltung für Kinder

In der Regel haben Eltern das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder. Dazu gehört nicht nur die Pflicht, für das persönliche Wohl des Nachwuchses zu sorgen, sondern auch für die Verwaltung seines Vermögens. Eltern haben die Vermögenssorge z. B. für Erbschaften oder Schenkungen. Sie sind also dafür verantwortlich, dass das Geld ihrer Kinder erhalten und vermehrt wird. Dazu müssen sie es anlegen und dürfen es nicht selbst aufbewahren.

Dürfen Eltern über das Kindesvermögen verfügen?

Eltern dürfen das Kindesvermögen grundsätzlich nicht für ihre eigenen Zwecke ausgeben oder verschenken. Ein Sparbuch des Sohnes auf den eigenen Namen umzuschreiben, ist genau so tabu, wie eine Erbschaft der Tochter in den Hausbau zu investieren. Ausnahme: Bei Einkünften aus dem Vermögen haben Eltern aber die Möglichkeit, diese für ihren eigenen Unterhalt oder für den Unterhalt von minderjährigen unverheirateten Geschwister des Kindes zu gebrauchen. Allerdings nur im sehr engen Rahmen.

Wie wird das Vermögen des Kindes gesichert?

Das Gesetz sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, um das Vermögen der Kinder zu sichern:

  • Für bestimmte Rechtsgeschäfte braucht es die Zustimmung des Familiengerichts. Dazu gehört etwa die Veräußerung einer Immobilie, die das Kind besitzt.
  • Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens kann das Familiengericht auch treffen, wenn es erfährt, dass das Kindesvermögen gefährdet ist.
  • Es kann beispielsweise allzu ausgabefreudige Eltern beaufsichtigen lassen oder ihnen gar die Vermögens­verwaltung entziehen. Ein Ergänzungspfleger sorgt sich dann um die Finanzen des Kindes.
  • Ebenfalls müssen Eltern bei größeren Vermögen grundsätzlich ein Bestandesverzeichnis erstellen und dieses dem Familiengericht vorlegen. Damit kann das Kind, wenn es volljährig wird, von seinen Eltern Rechenschaft verlangen.
  • Für Schäden am verwaltenden Vermögen haften die Eltern. Zum Beispiel, wenn sie sich aktiv bereichern wollen.

Was passiert bei Erbschaften und Schenkungen?

Die Vermögenssorge kommt vor allem zum Tragen, wenn der Nachwuchs durch Erbschaften, Schenkungen oder anderen Vorgängen zu Geld kommt. Denn das Kind darf nicht nach Belieben darüber verfügen bis zum 18. Geburtstag. Dabei müssen sich Eltern grundsätzlich nach den Anweisungen des Schenkers oder Erblassers richten. So können etwa Großeltern oder Verwandte die Eltern oder einen Elternteil auch von der Vermögens­verwaltung ausschließen.


Wann die Eltern von der Vermögens­verwaltung ausgeschlossen werden

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Elternteil verstirbt und der Erblasser oder Schenker nicht möchte, dass das überlebende Elternteil die Verwaltung des Kindesvermögens übernimmt. Dies und die Wahl eines Testamentsvollstreckers kann im Testament festgehalten werden. Möglich ist auch, nur einen Elternteil als Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des Erbes auszuwählen oder einen „Ersatztestamentsvollstrecker“ zu bestimmen, falls der Testamentsvollstrecker das Amt nicht ausführen kann oder will.

Möglich ist es auch, dass der Erblasser den Eltern das Vermögenssorgerecht bezüglich des Erbteils entzieht und für die Verwaltung einen Pfleger bestimmt. Wenn nicht angegeben wird, wen er als Pfleger einsetzt, übernimmt dieses Amt eine fremde Person. Das Vormundschaftsgericht kontrolliert den Pfleger. Dieser darf grundsätzlich finanzielle Entscheidungen nur mit dessen Einwilligung treffen.

Was muss sonst noch im Testament stehen?

Wird ein Testamentsvollstrecker für die Vermögens­verwaltung des Kindes bestimmt, muss im Testament auch die Dauer festgelegt werden – möglichst für die gesamte Minderjährigkeit des Kindes. Ebenfalls sollte bestimmt werden, wie der Testamentsvollstrecker handeln muss. So kann das Geld etwa ausschließlich in die Ausbildung des Kindes investiert werden.

Was passiert nach dem 18. Geburtstag des Kindes?

Sobald ein Kind volljährig wird, kann es über sein eigenes Vermögen selber verfügen. Bei Schulden ist jedoch seine Haftung beschränkt. Der Erblasser kann bestimmen, dass die Testamentsvollstreckung über die erreichte Volljährigkeit hinausgeht. Häufig wird dabei der 25. Geburtstag des Kindes gewählt. Möglich ist dabei auch, dass die Testamentsvollstreckung schon vor diesem Datum endet, wenn der Testamentsvollstrecker überzeugt ist, dass der Erbe reif genug ist, um sein Vermögen selbst zu verwalten.

Auch Eltern sollten Testamente abschließen

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In unserem Beispiel erben ein Vater und sein Kind viel Geld von der verstorbenen Mutter. Obwohl der Mann das Sorgerecht hat, kann das Familiengericht bei großen Erbschaften einen Ergänzungspfleger ernennen. Weil dieser sich ebenfalls um das Vermögen des Kindes kümmert, darf der Mann nicht mehr frei darüber verfügen.

Um dies zu vermeiden, sollten also Eltern den Erbgang im Testament genau regeln. Oft ist es auch sinnvoll, den überlebenden Ehegatten als Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Möglich ist es auch, einen Ergänzungspfleger festzulegen, der die Erbschaft des Nachwuchses verwaltet. Wichtig ist, dass er von der Verpflichtung zur mündelsicheren Geldanlage entbunden wird. Sonst kann er das Geld kaum gewinnbringend anlegen. Im Gegensatz zur Testamentsvollstreckung endet die Verwaltung des Ergänzungspflegers allerdings zwingend mit der Volljährigkeit des Kindes.

Was geschieht bei Scheidungen oder wenn beide Elternteile sterben?

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Für den Fall, dass beide Elternteile sterben, kann im Testament ein Obsorgeberechtigter aufgeführt werden. Diese Vertrauensperson übernimmt die Erziehung und Vermögens­verwaltung der Kinder bis zur Volljährigkeit.

Auch wenn ein geschiedener Elternteil vermeiden will, dass der andere Elternteil im Falle seines Todes das Erbe des Kindes verwaltet, sollte er dies im Testament festhalten. Möglich ist dies, indem er einen Testamentsvollstrecker bestimmt oder um die Verwaltung durch einen Pfleger bittet.

Wie müssen Vermögen von Kindern angelegt werden?

Eltern oder Sorgeberechtigte müssen das Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögens­verwaltung anlegen. Sie muss in der Regel bei Erbschaften oder Schenkungen im Namen des Kindes erfolgen. Sicherheit ist wichtig, doch auch Rendite und Liquidität sind Anlageziele. Hochriskante Anlagen sollten vermieden werden, aber Investitionen in renditestarke Geldanlagen wie Fonds sind durchaus möglich. Dabei lohnt es sich oft, Hilfe bei einem seriösen Vermögensverwalter zu holen.


Was dürfen und müssen Eltern weiterhin?

Mündelsicher anlegen müssen Eltern das Geld nicht. Ergänzungspfleger werden hingegen dazu verpflichtet, in sichere Geldanlagen wie Bundesanleihen, Pfandbriefe oder Festgeldkonten mit Einlegeschutz zu investieren. Weiter dürfen Eltern Kindesvermögen nicht in ihrem eigenen Namen anlegen.

Welcher Elternteil verwaltet das Vermögen?

Nach außen verwalten Eltern das Vermögen der Kinder gemeinsam. In der Praxis trifft aber oft der wirtschaftlich Erfahrene die Entscheidungen. Solche Vereinbarungen können Eltern mündlich oder im Rahmen eines Ehevertrages regeln.

Anlagemöglichkeiten bei Vermögen von Kindern

Das sagt unser Experte

„Grundsätzlich werden Vermögen von Kindern genau gleich angelegt wie jene von Erwachsenen“, so unser Experte für Vermögensfragen Sascha Riemann. „Von Vorteil ist dabei, dass ein langer Anlagehorizont vorgesehen ist. Wenn man gleich nach der Geburt anfängt, sind es mindestens 18 Jahre.“ Wertschwankungen werden so ausgeglichen. Von den sogenannten sicheren Geldanlagen wie Sparkonten, Tagesgelder oder Bausparplänen, rät Riemann ab. „Auch wenn diese teilweise mit höheren Zinsen bei Konten von Kindern locken, macht man damit je nach Zinsphase kaum Gewinn.“

Was macht besonders Sinn?

Sinnvoller sei ein Mix aus Investmentfonds, Aktien, Rohstoffen, Immobilienfonds oder Edelmetalle – eine breite Streuung reduziert dabei das Risiko. „Bei großen Vermögen sollte man unbedingt einen Vermögensverwalter beiziehen“, so Riemann. Gerade bei Erbschaften oder Schenkungen lohne es sich auch, das Ganze von einem Anwalt oder Steuerberater begleiten zu lassen. Riemann: „So können auch Verschuldungen vermieden werden. Denn bei Kindesvermögen sind diese besonders problematisch.“


Unser Service für Sie

Sie möchten das Geld Ihrer Kinder gewinnbringend anlegen, um ihnen als junge Erwachsene einen guten Start ins Leben zu ermöglichen? Lassen Sie sich dabei von unseren Experten für die Vermögens­verwaltung unterstützen. Unser Partner, die von Buddenbrock Unternehmensgruppe, bringt langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Vermögens­verwaltung mit. So können Sie sicher sein, dass das Vermögen Ihrer Kinder kompetent, erfahren und seriös angelegt wird. Nutzen Sie gern unser kostenfreies und unverbindliches Angebotsformular.

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Steuern sparen bei Geldanlagen für Kinder

Auch Minderjährige haben das Recht auf Steuerfreibeträge, sofern die Geldanlage auf ihren Namen läuft. Einkünfte sind bis zu 11.604 Euro (2024) pro Jahr steuerfrei. Weiter haben Kinder 2024 das Recht auf einen Sparerpausch­betrag von 1.000 Euro sowie auf einen Sonder­ausgaben-Pausch­betrag von 36 Euro.

Ebenfalls sind Überschüsse aus Vermietungstätigkeit bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei, sofern das Kind Immobilienbesitzer ist. Alle 10 Jahre dürfen zudem Eltern ihren Kindern bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Die Grenze liegt bei Großeltern bei 200.000 und bei sonstigen Verwandten bei 20.000 Euro in diesem Zeitraum.

Alle Details zur Vermögens­verwaltung in der Steuer

Es drohen auch Nachteile

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Allerdings drohen auch Nachteile, wenn auf den Namen des Kindes gespart wird. So kann sich der Anspruch auf Ausbildungsförderungen wie Bafög reduzieren oder wegfallen. Bei allzu hohen Einkünften aus Anlagen ab 5.100 Euro pro Jahr darf das Kind nicht mehr kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden.

Wie baue ich ein Vermögen für mein Kind auf?

Längst nicht alle Kinder kommen in den Genuss von einer hohen Erbschaft oder Schenkung. Trotzdem können Eltern oder Verwandte für das Kind ein Vermögen aufbauen, das ihm den Start ins Erwachsenenleben erleichtert. Laut unserem Vermögensexperten Sascha Riemann ist das bei der digitalen Vermögens­verwaltung vB-Invest schon ab 50 Euro pro Monat möglich. Allerdings kann das Depot nicht auf den Namen des Kindes angelegt werden. Eltern können also nur von ihren eigenen Steuerfreibeträgen profitieren. Diese Regelung gilt übrigens laut Riemann bei den meisten digitalen Vermögens­verwaltungen mit Robo Advisors: „Es ist schlicht zu aufwändig, solche Depots für Kinder zu eröffnen.“

Rechenbeispiel: So entwickelt sich die Anlage nach 18 Jahren

Viele Eltern oder Angehörige fangen direkt mit der Geburt an, für das Kind zu sparen. Legt man beispielsweise bis zu seiner Volljährigkeit monatlich 100 Euro bei vB-Invest an, so hat man bis zum 18. Geburtstag 21.600 Euro eingezahlt:

  • Bei einem moderaten Anlagerisiko ist ein durchschnittlicher Endwert von 24.713 Euro zu erwarten.
  • Läuft es gut, sind es durchschnittlich 37.447 Euro.

Weitere Rechenbeispiele mit kleinem Vermögen

Fazit

Gerade wenn Kinder über ein hohes Vermögen verfügen, gestaltet sich die Vermögens­verwaltung für Kinder kompliziert. Fragen zum Thema Steuern- und Erbrecht spielen dabei eine entscheidende Rolle, es lohnt sich also, einen Anwalt und Steuerberater hinzuzuziehen.

Gerade bei großen Vermögen ist es auch ratsam, sich von einem unserer Vermögensverwalter helfen zu lassen. Denn bei Kindesvermögens gilt es, beim Geld anlegen allzu hohe Risiken und damit die Gefahr einer Verschuldung zu vermeiden. Gleichzeitig ist es aber falsch, das Geld einfach auf dem Sparkonto zu lassen. Dort verliert es langfristig an Wert. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Angebotsformular. Wir unterstützen Sie.


Die häufigsten Fragen zum Thema Vermögens­verwaltung für Kinder

Wer verwaltet Erbe von Kindern?

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Bis das Kind volljährig ist, wird das Erbe von den sorgeberechtigten Eltern verwaltet.

Können minderjährige Kinder erben?

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Minderjährige Kinder können auch erben. Egal ob Geld, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte: Wenn der Erblasser dies so in seinem Testament festgehalten hat, gehört das Erbe dem Kind.

Können Eltern über das Vermögen der Kinder verfügen?

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Eltern dürfen über das Vermögen der Kinder nicht verfügen. Sie müssen es erhalten und vermehren, solange, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Dann kann es selbst über sein Geld verfügen.

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Katharina Burnus
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