Vermögens­verwaltung für Kinder: Wer verwaltet das Geld des Kindes?

Die idealen Lösungen (2026)

Das erwartet Sie hier

Wer das Vermögen eines Kindes verwaltet, was bei Erbe und Schenkung gilt und wie Sie das Geld auf den Namen des Kindes steuerfrei anlegen.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Erbe und Schenkung
  3. Richtig anlegen
  4. Depot und Steuern
  5. Fehler vermeiden
  6. Häufige Fragen (FAQ)
Fachlich geprüft durch Sascha Riemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern verwalten das Vermögen ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag. Sie müssen es wirtschaftlich anlegen und dürfen es nicht für eigene Zwecke ausgeben.
  • Erblasser und Schenker können die Eltern von der Verwaltung ausschließen und einen Pfleger benennen, Erblasser auch einen Testamentsvollstrecker. Die Aufsicht hat das Familiengericht.
  • 13.384 € Kapitalerträge bleiben 2026 für ein Kind ohne andere Einkünfte steuerfrei, mit NV-Bescheinigung schon beim Steuerabzug.
  • Kleine Sparraten legen Sie am günstigsten per ETF-Sparplan oder Robo-Advisor an, größere Kindesvermögen aus Erbe oder Schenkung in einer Vermögens­verwaltung.
Sascha Riemann

Was auf einem Depot auf den Namen Ihres Kindes liegt, dürfen Sie nicht für sich verwenden…

… auch wenn Sie es später selbst brauchen, denn es ist Vermögen Ihres Kindes. Mit dem 18. Geburtstag verfügt Ihr Kind dann allein über das Geld. Dafür spart das Kinderdepot Steuern: 2026 bleiben für ein Kind ohne andere Einkünfte bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge steuerfrei. Bis zur Volljährigkeit verwalten in der Regel Sie als Eltern das Vermögen, wirtschaftlich und nie für eigene Zwecke, und ist es gefährdet, greift das Familiengericht ein. Wir zeigen, was bei Erbe und Schenkung gilt, wann Eltern von der Verwaltung ausgeschlossen sind, wie Sie das Geld richtig anlegen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Wer verwaltet das Vermögen eines Kindes?

Bis zum 18. Geburtstag verwalten in der Regel die Eltern das Vermögen ihres Kindes. Das gehört zur elterlichen Sorge, genauer zur Vermögenssorge. Die Eltern müssen das Geld wirtschaftlich anlegen und dürfen es nicht für sich verwenden. Bei Erbschaften und Schenkungen kann der Erblasser oder Schenker andere Regeln vorgeben, die Aufsicht führt das Familiengericht.

So funktioniert die Vermögens­verwaltung für Kinder

SituationWer verwaltetWas gilt
Sparplan, Geldgeschenke der FamilieDie Eltern gemeinsamWirtschaftlich anlegen, nicht für eigene Zwecke
Erbe oder Schenkung über 15.000 €Die ElternVermögensverzeichnis an das Familiengericht
Erblasser schließt die Eltern ausPfleger oder TestamentsvollstreckerAnordnungen aus Testament oder Schenkung
Vermögen des Kindes ist gefährdetDas Familiengericht greift einRechnungslegung, Sperre, Entzug der Verwaltung
Kind wird 18Das Kind selbstEltern geben das Vermögen heraus

Dürfen Eltern über das Kindesvermögen verfügen?

Eltern vertreten ihr Kind und verwalten sein Vermögen, für eigene Zwecke ausgeben dürfen sie es aber nicht. Das Sparkonto des Sohnes auf den eigenen Namen umzuschreiben, ist genauso tabu, wie das Erbe der Tochter in den eigenen Hausbau zu stecken. Geld, das nicht für laufende Ausgaben gebraucht wird, müssen Eltern nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögens­verwaltung anlegen (Quelle: § 1642 BGB).

Eine Ausnahme gilt für die Erträge aus dem Vermögen, also Zinsen, Dividenden oder Mieten. Sie dienen zuerst der Verwaltung und dem Unterhalt des Kindes. Was danach übrig bleibt, dürfen Eltern für ihren eigenen Unterhalt und den Unterhalt minderjähriger Geschwister verwenden, aber nur in engen Grenzen, soweit es der Billigkeit entspricht (Quelle: § 1649 BGB).


Wie wird das Vermögen des Kindes gesichert?

Für bestimmte Geschäfte brauchen Eltern die Genehmigung des Familiengerichts, etwa wenn sie eine Immobilie des Kindes verkaufen wollen (Quelle: § 1643 BGB). Erbt das Kind oder bekommt es etwas geschenkt, müssen die Eltern ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einreichen, sobald der Wert 15.000 Euro übersteigt. Damit kann das volljährige Kind später nachvollziehen, was es geerbt hat.

Erfährt das Familiengericht, dass das Vermögen gefährdet ist, greift es ein (Quelle: § 1666 BGB). Es kann verlangen, dass die Eltern über die Verwaltung Rechnung legen oder Geld nur mit seiner Genehmigung abgehoben wird (Quelle: § 1667 BGB), und ihnen die Verwaltung im äußersten Fall ganz entziehen. Dann kümmert sich ein Ergänzungspfleger um die Finanzen des Kindes. Früher war dafür das Vormundschaftsgericht zuständig, das es heute nicht mehr gibt.

Für Schäden am Vermögen ihres Kindes haften die Eltern, allerdings nur für die Sorgfalt, die sie auch in eigenen Angelegenheiten anwenden (Quelle: § 1664 BGB). Wer das Geld des Kindes bewusst für sich nutzt, muss es ersetzen. Wird das Kind volljährig, kann es von den Eltern Rechenschaft über die Verwaltung verlangen.

Was passiert, wenn Kinder erben oder etwas geschenkt bekommen?

Erbt ein Kind oder bekommt es Geld geschenkt, verwalten es grundsätzlich die Eltern. Sie müssen sich aber nach den Anordnungen richten, die der Erblasser im Testament oder der Schenker bei der Schenkung getroffen hat. Der Erblasser kann die Eltern oder einen Elternteil sogar ganz von der Verwaltung ausschließen.

Wann die Eltern von der Vermögens­verwaltung ausgeschlossen werden

Großeltern, Verwandte oder ein Elternteil können im Testament oder bei der Schenkung bestimmen, dass die Eltern das Vermögen nicht verwalten sollen (Quelle: § 1638 BGB). Das kommt etwa vor, wenn ein Elternteil stirbt und der überlebende oder geschiedene Elternteil das Erbe nicht verwalten soll. Ist nur ein Elternteil ausgeschlossen, verwaltet der andere das Vermögen allein.

Sind beide Eltern ausgeschlossen, bekommt das Kind einen Zuwendungspfleger, eine besondere Form des Ergänzungspflegers. Der Erblasser kann im Testament bestimmen, wer das sein soll (Quelle: § 1811 BGB). Benennt er niemanden, wählt das Familiengericht den Pfleger aus, das kann auch eine fremde Person sein. Das Familiengericht kontrolliert den Pfleger.


Gibt es einen Treuhandfonds für Kinder?

Einen Treuhandfonds nach angelsächsischem Vorbild, den sogenannten Trust, sieht das deutsche Erbrecht nicht vor. Wer Vermögen für ein Kind über Jahre zweckgebunden verwalten lassen will, nutzt die Testamentsvollstreckung oder den Zuwendungspfleger. Ein Testamentsvollstrecker kann ein Erbe dauerhaft verwalten, grundsätzlich bis zu 30 Jahre nach dem Erbfall (Quelle: § 2210 BGB).

Zu Lebzeiten können Eltern, Großeltern oder Paten bei einer Schenkung Anordnungen treffen, wie das Geld verwaltet wird, zum Beispiel nur für die Ausbildung. Daran sind die Eltern gebunden (Quelle: § 1639 BGB). Eine Vermögens­verwaltung kann dann die Anlage übernehmen. Wer rechtlich verwaltet, bleiben die Eltern, der Pfleger oder der Testamentsvollstrecker.


Was muss sonst noch im Testament stehen?

Wer einen Testamentsvollstrecker für das Vermögen des Kindes bestimmt, sollte im Testament auch die Dauer festlegen, mindestens für die gesamte Minderjährigkeit. Ebenso gehört hinein, wie er handeln soll, zum Beispiel dass das Geld nur in die Ausbildung des Kindes fließt. Für den Fall, dass er das Amt nicht ausüben kann oder will, lässt sich ein Ersatz bestimmen (Quelle: § 2197 BGB).

Setzt der Erblasser einen Zuwendungspfleger ein, kann er ihn von Anlagebeschränkungen befreien. Ohne Befreiung soll der Pfleger Geld grundsätzlich auf einem Anlagekonto bei einer Bank anlegen. Für andere Anlagen wie Fonds braucht er die Genehmigung des Familiengerichts (Quelle: § 1841 und § 1848 BGB). Die alte Pflicht zur „mündelsicheren“ Anlage gibt es seit der Reform 2023 in dieser Form nicht mehr.


Auch Eltern sollten ein Testament machen

Ein Beispiel: Die Mutter stirbt ohne Testament, Vater und Kind erben gemeinsam. Weil der Vater bei der Aufteilung des Erbes nicht zugleich für sich und für das Kind handeln darf, kann ein Ergänzungspfleger nötig werden (Quelle: § 1629 BGB). Mit einem Testament, das den Erbgang klar regelt, lässt sich das oft vermeiden. Wie Sie es gestalten, klären Sie mit einem Notar oder Anwalt für Erbrecht.


Was geschieht bei Scheidungen oder wenn beide Elternteile sterben?

Sterben beide Eltern, bestellt das Familiengericht einen Vormund, der Erziehung und Vermögenssorge bis zur Volljährigkeit übernimmt. Eltern können im Testament eine Vertrauensperson als Vormund benennen oder bestimmte Personen ausschließen (Quelle: § 1782 BGB). Ohne Benennung entscheidet das Gericht allein, wer das Amt übernimmt.

Geschiedene Eltern, die vermeiden wollen, dass der frühere Partner nach ihrem Tod das Erbe des Kindes verwaltet, sollten das im Testament regeln. Möglich ist das mit einem Testamentsvollstrecker oder indem sie den anderen Elternteil von der Verwaltung ausschließen. Wie Sie das wirksam formulieren, klären Sie am besten mit einem Notar oder Anwalt für Erbrecht.


Was passiert nach dem 18. Geburtstag des Kindes?

Mit dem 18. Geburtstag verfügt das Kind selbst über sein Vermögen. Die Eltern müssen es herausgeben und auf Verlangen Rechenschaft über die Verwaltung ablegen (Quelle: § 1698 BGB). Auch eine Pflegschaft endet mit der Volljährigkeit. Eine Testamentsvollstreckung kann der Erblasser dagegen länger laufen lassen, zum Beispiel bis zum 25. Geburtstag des Kindes.


Welche Freibeträge gelten bei Schenkung und Erbe?

Schenkungen und Erbschaften an Kinder sind bis zu einem Freibetrag steuerfrei. Er gilt je Schenker und lebt alle zehn Jahre neu auf, Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (Quelle: § 14 und § 16 Erbschaftsteuergesetz). Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit Freibeträge und Steuersätze, eine Entscheidung steht aus (Stand 13.10.2026).

Wer schenkt oder vererbt?Freibetrag für das Kind alle zehn Jahre
Mutter oder Vater400.000 € je Elternteil
Großeltern200.000 € je Großelternteil, 400.000 € bei Erbschaft, wenn der Elternteil des Kindes gestorben ist
Urgroßeltern100.000 €
Onkel oder Tante20.000 €
Paten und andere Personen20.000 €

Eltern können ihrem Kind damit zusammen 800.000 Euro in zehn Jahren steuerfrei schenken. Was darüber hinaus gilt und wie Sie ein Erbe steuerlich planen, erklärt unsere Seite zur Erbschaftssteuer. Für die Gestaltung im Einzelfall bleiben Steuerberater und Notar die richtigen Ansprechpartner.

Das Erbe Ihres Kindes sinnvoll anlegen

Hat Ihr Kind ein größeres Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen, besprechen wir mit Ihnen, wie Sie es über viele Jahre breit gestreut anlegen. Testament und Pflegschaft klären Sie mit Notar oder Anwalt.

  • Persönliches Gespräch mit dem Portfolio­management
  • Anlagestrategie nach Anlagehorizont und Risiko
  • Digital ab 10.000 Euro oder individuell ab 100.000 Euro
Foto von Sascha Riemann
Berater

Wie legen Eltern das Vermögen ihres Kindes richtig an?

Eltern müssen das Geld ihres Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögens­verwaltung anlegen. Ein bestimmtes Produkt schreibt das Gesetz nicht vor. Sicherheit zählt, aber auch Rendite und Verfügbarkeit. Weil Kinder einen langen Anlagehorizont haben, sind breit gestreute Fonds und ETFs ausdrücklich möglich.

Was dürfen und müssen Eltern weiterhin?

Anders als ein Pfleger oder Vormund müssen Eltern kein Anlagekonto wählen. Sie dürfen das Geld in Fonds, ETFs oder Aktien anlegen, solange das einer wirtschaftlichen Vermögens­verwaltung entspricht. Hochriskante Einzelwetten gehören nicht dazu. Geld, das dem Kind gehört, legen Eltern auf den Namen des Kindes an und nicht auf ihren eigenen.


Welcher Elternteil verwaltet das Vermögen?

Nach außen vertreten Eltern ihr Kind ­gemeinschaftlich, auch bei Geldgeschäften. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, handelt er allein. In der Praxis trifft oft der Elternteil mit mehr Erfahrung in Geldfragen die Entscheidungen. Das können Eltern untereinander absprechen, ein Elternteil kann den anderen auch bevollmächtigen. Nach außen bleibt es bei der gemeinsamen Vertretung.


Anlagemöglichkeiten bei Vermögen von Kindern

Für den Vermögensaufbau über viele Jahre eignet sich eine breite Streuung, etwa über Aktien-ETFs oder Mischfonds, ergänzt um Anleihen und je nach Summe um Immobilienfonds oder Edelmetalle. Sparkonto, Tagesgeld und Bausparvertrag sind sicher, bringen aber je nach Zinsphase nach Abzug der Inflation kaum Ertrag. Geld, das bald gebraucht wird, etwa für den Führerschein, gehört trotzdem aufs Tagesgeldkonto.

Wie viel Aufwand Sie selbst übernehmen, hängt von der Summe ab. Kleine Sparraten verwalten viele Eltern problemlos selbst mit einem ETF-Sparplan, wie unser Ratgeber zum Vermögen selbst verwalten zeigt. Bei einem größeren Erbe lohnt sich professionelle Hilfe eher, ebenso eine Begleitung durch Steuerberater oder Anwalt bei Erbschaft und Schenkung.

Experten-Tipp:
Leiter Vermögens­verwaltung bei von Buddenbrock

„Grundsätzlich werden Vermögen von Kindern genau gleich angelegt wie jene von Erwachsenen. Von Vorteil ist dabei, dass ein langer Anlagehorizont vorgesehen ist. Wenn Sie gleich nach der Geburt anfangen, sind es mindestens 18 Jahre. Gerade bei Erbschaften oder Schenkungen lohnt es sich, das Ganze von einem Anwalt oder Steuerberater begleiten zu lassen.“

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Berater

Größere Vermögen in der Familie gut anlegen

Ob Erbe, Schenkung oder Ihr eigenes Vermögen: Unser Portfolio­management bespricht mit Ihnen, wie Sie größere Summen passend zum Anlagehorizont anlegen und was für das Vermögen Ihres Kindes gilt.

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Berater

Depot auf den Namen des Kindes oder der Eltern: Was ist besser?

Ein Depot auf den Namen des Kindes spart Steuern, weil das Kind eigene Freibeträge hat. Dafür gehört das Geld endgültig dem Kind, und mit 18 entscheidet es allein darüber. Ein Depot auf den Namen der Eltern lässt Ihnen die Kontrolle, die Erträge versteuern dann aber Sie.

Kinderdepot und Elterndepot im Vergleich

FrageDepot auf den Namen des KindesDepot auf den Namen der Eltern
Wem gehört das Geld?Dem Kind, eine Schenkung ist endgültigDen Eltern
SteuernFreibeträge des Kindes, 2026 bis 13.384 € Erträge steuerfreiSparer-Pauschbetrag der Eltern, 1.000 € je Person
Ab dem 18. GeburtstagDas Kind verfügt alleinDie Eltern entscheiden, wann sie übertragen
Familien­versicherungHohe Erträge können sie beendenKein Einfluss
BAföGVermögen des Kindes wird angerechnetKein Vermögen des Kindes

Steuern sparen bei Geldanlagen für Kinder

Kinder haben eigene Freibeträge, wenn die Anlage auf ihren Namen läuft. 2026 sind das der Grundfreibetrag von 12.348 Euro, der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Ohne andere Einkünfte bleiben damit bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei (Quelle: § 32a EStG).

Damit die Bank gar keine Steuer einbehält, beantragen Sie beim Wohnsitzfinanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Sie gilt höchstens drei Jahre (Quelle: § 44a EStG). Ohne sie wirkt nur ein Freistellungsauftrag bis 1.000 Euro, zu viel gezahlte Steuer holen Sie über die Steuererklärung zurück. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kapitalertragsteuer.


Familien­versicherung, Kindergeld und BAföG

In der gesetzlichen Kranken­versicherung bleibt ein Kind nur beitragsfrei familienversichert, solange sein Gesamteinkommen 2026 nicht über 565 Euro im Monat liegt, also 6.780 Euro im Jahr (Quelle: § 10 SGB V). Kapitalerträge zählen erst nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags. Bei reinen Kapitalerträgen liegt die Grenze damit grob bei 7.780 Euro im Jahr.

Das Kindergeld hängt seit 2012 nicht mehr vom eigenen Einkommen des Kindes ab. Beim BAföG zählt dagegen das Vermögen des Kindes und kann die Förderung mindern oder ausschließen. Wer für ein Kind größere Summen auf dessen Namen anspart, sollte das vor Ausbildung oder Studium mitdenken.


Wie baue ich ein Vermögen für mein Kind auf?

Längst nicht jedes Kind erbt. Eltern, Großeltern oder Paten können aber mit einer monatlichen Sparrate über viele Jahre ein Startkapital aufbauen. Für kleine Beträge eignet sich ein ETF-Sparplan in Eigenregie. Bei manchen Direktbanken, zum Beispiel der ING, kostet die Ausführung nichts und Sparraten sind ab einem Euro möglich. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber zum ETF-Sparplan.

Wer die Auswahl abgeben will, findet bei Robo-Advisorn Kinderdepots auf den Namen des Kindes, zum Beispiel bei VisualVest ab 25 Euro, bei Scalable Capital ab 20 Euro, bei Ginmon ohne Mindestanlage oder bei easyfolio. Dafür fällt eine jährliche Gebühr an, bei Ginmon Junior 0,75 Prozent, zuzüglich Fondskosten. Einen Überblick gibt unser Ratgeber zur Vermögens­verwaltung per App.

Eine klassische Vermögens­verwaltung lohnt sich für kleine Sparraten meist nicht, weil die Gebühren den Ertrag zu stark schmälern. Unser eigenes Angebot beginnt deshalb erst bei 10.000 Euro. Hat Ihr Kind ein größeres Erbe oder eine Schenkung bekommen, besprechen wir mit Ihnen, wie sich das Geld anlegen lässt, und auf Wunsch auch die Anlage Ihres eigenen Vermögens. Wie die Anbieter in Tests abschneiden, zeigt unsere Seite Vermögens­verwaltung im Test.


Rechenbeispiel: So entwickelt sich die Anlage nach 18 Jahren

Legen Sie ab der Geburt jeden Monat 100 Euro an, zahlen Sie bis zum 18. Geburtstag 21.600 Euro ein. Wie viel daraus wird, hängt von Rendite und Kosten ab. Die Beispielrechnung unserer Redaktion zeigt, dass schon kleine Kostenunterschiede über 18 Jahre mehr als 2.000 Euro ausmachen.

AnlagewegKosten im JahrEndwert nach 18 Jahren
ETF-Sparplan in Eigenregie0,2 %34.351 €
Robo-Advisor einschließlich Fondskosten0,9 %31.986 €

Beispielrechnung unserer Redaktion mit diesen Annahmen: 100 Euro zu Beginn jedes Monats, fünf Prozent Rendite im Jahr vor Kosten, monatliche Verzinsung, keine Steuern. Die fünf Prozent sind eine Annahme, keine Prognose. Eine Aktienanlage kann über 18 Jahre deutlich weniger, aber auch mehr bringen.


Frühstart-Rente ab 2027 (geplant)

Die Bundesregierung plant ab dem 01.01.2027 die Frühstart-Rente. Der Staat soll für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot zahlen. Ausgezahlt wird das Geld nach dem Entwurf grundsätzlich erst ab dem 65. Geburtstag. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand 13.10.2026), Details auf unserer Seite zur Frühstart-Rente.

Welche Fehler sollten Eltern beim Vermögen ihres Kindes vermeiden?

Die meisten Fehler entstehen nicht bei der Wahl der Anlage, sondern bei Formalien und beim Zugriff auf das Geld. Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie ein Depot eröffnen, ein Erbe für Ihr Kind annehmen oder größere Summen auf seinen Namen verschenken.

  • Geld des Kindes für eigene Zwecke ausgeben oder auf das eigene Konto umbuchen
  • Ein Erbe oder eine Schenkung über 15.000 Euro nicht beim Familiengericht verzeichnen
  • Das ganze Vermögen auf dem Sparkonto lassen, obwohl es erst in vielen Jahren gebraucht wird
  • Hohe Erträge ansammeln, ohne die Grenze der Familien­versicherung im Blick zu behalten
  • Kein Testament machen, obwohl ein Elternteil das Erbe des Kindes nicht verwalten soll

Schenkung an das Kind ist endgültig

Geld, das Sie auf ein Depot auf den Namen Ihres Kindes einzahlen, ist eine Schenkung. Zurückholen dürfen Sie es nicht, auch wenn Sie es später selbst brauchen. Wollen Sie flexibel bleiben, sparen Sie auf Ihren eigenen Namen und schenken das Geld erst später. Was im Todesfall mit einem verwalteten Depot geschieht, lesen Sie auf unserer Seite Vermögens­verwaltung nach dem Tod.

Die häufigsten Fragen zur Vermögens­verwaltung für Kinder

Wer verwaltet Erbe von Kindern?

Bis das Kind volljährig ist, verwalten die sorgeberechtigten Eltern das Erbe. Hat der Erblasser die Eltern im Testament von der Verwaltung ausgeschlossen, übernimmt ein Zuwendungspfleger oder ein Testamentsvollstrecker diese Aufgabe. Die Aufsicht führt das Familiengericht.

Können minderjährige Kinder erben?

Ja. Minderjährige Kinder können Geld, Immobilien oder andere Vermögenswerte erben, das Erbe gehört dann dem Kind. Bis zum 18. Geburtstag verwalten es die Eltern oder die Person, die der Erblasser dafür bestimmt hat.

Können Eltern über das Vermögen der Kinder verfügen?

Eltern verwalten das Vermögen ihres Kindes und schließen für das Kind Geschäfte ab, für eigene Zwecke ausgeben dürfen sie es aber nicht. Sie müssen es erhalten und wirtschaftlich anlegen, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Für bestimmte Geschäfte, etwa den Verkauf einer Immobilie, brauchen sie die Genehmigung des Familiengerichts.

Gibt es einen Treuhandfonds für Kinder?

Einen Trust nach angelsächsischem Vorbild sieht das deutsche Erbrecht nicht vor. Eine ähnliche Wirkung haben eine Testamentsvollstreckung, die laut § 2210 BGB grundsätzlich bis zu 30 Jahre dauern kann, und ein Zuwendungspfleger. Bei Schenkungen zu Lebzeiten können Sie Anordnungen treffen, wie das Geld zu verwalten ist.

Wie viel Kapitalertrag darf ein Kind steuerfrei haben?

Hat ein Kind keine anderen Einkünfte, bleiben 2026 bis zu 13.384 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei. Das ist die Summe aus Grundfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Mit einer NV-Bescheinigung behält die Bank gar keine Steuer ein.

Ab wann endet die Familien­versicherung wegen Kapitalerträgen?

Die beitragsfreie Familien­versicherung endet, wenn das Gesamteinkommen des Kindes 2026 regelmäßig über 565 Euro im Monat liegt, also über 6.780 Euro im Jahr. Kapitalerträge zählen erst nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro.

Wie viel dürfen Eltern ihrem Kind steuerfrei schenken?

Jeder Elternteil darf seinem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken, beide zusammen also 800.000 Euro. Großeltern haben gegenüber Enkeln einen Freibetrag von 200.000 Euro, bei einer Erbschaft nach dem Tod des Elternteils 400.000 Euro. Mehr dazu auf unserer Seite zur Erbschaftssteuer.

Ab welchem Betrag müssen Eltern ein Vermögensverzeichnis einreichen?

Erbt ein Kind oder bekommt es etwas geschenkt, müssen die Eltern ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einreichen, wenn der Wert 15.000 Euro übersteigt. Das regelt § 1640 BGB. Der Erblasser oder Schenker kann die Eltern davon befreien.

Sollte ich ein Depot auf den Namen meines Kindes eröffnen?

Ein Depot auf den Namen des Kindes lohnt sich steuerlich, weil das Kind eigene Freibeträge hat. Bedenken Sie aber, dass das Geld dann endgültig dem Kind gehört und es mit 18 allein darüber entscheidet. Bei größeren Summen kann es außerdem die Familien­versicherung und das BAföG beeinflussen.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein geplantes Förderprogramm: Ab 2027 soll der Staat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand 13.10.2026). Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite zur Frühstart-Rente.

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Lena Mierbach
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