Versicherungsschutz im Praktikum – Was Praktikanten beachten sollten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Praktikanten benötigen eine Kranken-, Haftpflicht- und idealerweise noch eine Unfall­versicherung. Weitere Versicherungen können je nach Situation empfehlenswert sein.
  • Welche Versicherungen nötig sind und inwiefern sie bereits durch Familien­versicherungen abgedeckt sind, hängt von der Situation des Praktikanten und der Art des Praktikums ab.
  • In der Regel sind Praktikanten unter 25 Jahre noch über die Eltern krankenversichert.
  • Studenten, die ein Auslandspraktikum machen, sollten über eine Auslandskranken­versicherung nachdenken.
  • Beiträge zur Renten­versicherung muss man nur zahlen, wenn man mehr als 538 Euro verdient.

Das erwartet Sie hier

Welchen Versicherungsschutz Schüler, Studenten und Absolventen während ihrer Praktika brauchen und wann keine neuen Versicherungen nötig sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Versicherungen sind nötig?
  2. Tabelle: Wer braucht welche Versicherung?
  3. Infos zu Studentenpraktika
  4. Alle Infos zu Schülerpraktika
  5. Versicherung über die Eltern
  6. Weitere Versicherungen
  7. Beispielfall: Interview mit Praktikantin

Welche Versicherungen braucht man während eines Praktikums?

Icon Person mit Liste

Wichtige Versicherungen für Praktikanten

  • Kranken­versicherung
  • Haftpflicht­versicherung
  • Unfall­versicherung
  • Rechtsschutz­versicherung je nach Bedarf

Dauert das Praktikum lange genug oder wird ausreichend bezahlt, kann es auch zu einer Versicherungspflicht in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung führen. Um diese Versicherungen müssen sich die Praktikanten jedoch nicht selbst kümmern.

Überblick: Welche Versicherung für welchen Praktikumstyp?

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Absicherungen man benötigt, je nachdem, welche Art von Praktikum man absolvieren will. Die einzelnen Besonderheiten erläutern wir in den folgenden Kapiteln.

ArtKranken­versicherungUnfall­versicherungHaftpflicht­versicherung
ZwischenpraktikumBis 25 Jahre über die Familien­versicherung oder studentischen Kranken­versicherung (GKV), alternativ über die private Kranken­versicherung. Private Unfall­versicherung/ gesetzliche Unfall­versicherung bei PflichtpraktikumÜber die elterliche oder eigene Haftpflicht­versicherung/Haftpflicht des Betriebs bei Pflichtpraktikum
Vor- oder Nachpraktikum mit EntgeltBis 25 Jahre über die Familien­versicherung (GKV) oder über die private Kranken­versicherung. Ab dem 25. Lebensjahr muss der Praktikant sich selbst über eine gesetzliche Krankenkasse versichern, der Pflichtbeitrag wird je nachdem, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt und wie hoch das Entgelt ist, anteilig oder vollständig vom Arbeitgeber übernommen.Private Unfall­versicherungÜber die elterliche oder eigene Haftpflicht­versicherung
Vor- oder Nachpraktikum ohne EntgeltBis 25 Jahre über die Familien­versicherung (GKV) oder über die private Kranken­versicherung. Ab dem 25. Lebensjahr muss der Praktikant sich selbst über eine gesetzliche Krankenkasse versichern. Der Arbeitgeber bezahlt unter Umständen einen Pauschalbeitrag.Private Unfall­versicherungÜber die elterliche oder eigene Haftpflicht­versicherung
Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss ohne EntgeltÜber eine gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber bezahlt unter Umständen einen Pauschalbeitrag.Private Unfall­versicherung/ gesetzliche Unfall­versicherungÜber die elterliche oder eigene Haftpflicht­versicherung
Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss mit EntgeltÜber eine gesetzliche Krankenkasse. Bis 538 Euro zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag, bei einem Verdienst darüber wird der Pflichtbeitrag jeweils anteilig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen.Private Unfall­versicherungÜber die elterliche oder eigene Haftpflicht­versicherung
SchülerpraktikumÜber die Familien­versicherung (GKV) der Eltern oder über die private Kranken­versicherung.Private Unfall­versicherung/ gesetzliche Unfall­versicherungÜber die elterliche Haftpflicht­versicherung
Praktikum nach SchulabschlussÜber die Familien­versicherung beziehungsweise private Kranken­versicherung (Ausnahme: längerfristige Beschäftigung mit Entgelt über 538 Euro im Monat).Private Unfall­versicherungÜber die elterliche Haftpflicht­versicherung (bei geringfügigem/keinem Entgelt) oder eigene Haftpflicht­versicherung
AuslandspraktikumÜber die GKV oder PKV, gegebenenfalls über eine zusätzliche Auslandskranken­­versicherung.Private Unfall­versicherungÜber die elterliche oder eigene Haftpflicht­versicherung

Was müssen Studenten wissen, die ein Praktikum machen?

Das Zwischenpraktikum: Keine Änderung für Versicherungen

Die häufigste Form der vorgeschriebenen Praktika für Studenten ist das sogenannte Zwischenpraktikum, das von der Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehen wird und innerhalb der Semester stattfindet. Weitere Infos erhalten Sie bei der DAK. Der Student ist demnach während der Absolvierung des Praktikums an der entsprechenden Bildungseinrichtung immatrikuliert.

Für diese Form des Praktikums besteht zunächst einmal keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten und Unfall­versicherung. Weder die Dauer des Studentenpraktikums, noch die Höhe des Entgelts spielen diesbezüglich eine Rolle.

Icon Hand mit Euromünze

Ausnahme: Gehalt über 538 Euro

In der Renten­versicherung besteht Versicherungspflicht für freiwillige Zwischenpraktika, wenn das Entgelt 538 Euro monatlich und die Dauer des Praktikums die einer kurzfristigen Beschäftigung überschreiten.

Wie sieht es mit der Kranken­versicherung aus?

Der Student ist über die bestehende Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung weiterhin kranken- und pflegeversichert, soweit er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es sei denn, er hat sich für eine private Kranken­versicherung entschieden.


Vor- oder Nachpraktikum gegen Entgelt

Bei einem Vor- oder Nachpraktikum ist der Student nicht an der Hochschule oder Universität immatrikuliert und hat das Studium noch nicht begonnen oder bereits abgeschlossen. Mehr Informationen finden Sie auf der TK-Website. Für die ­versicherungsrechtliche Beurteilung ist es entscheidend, ob der Praktikant eine Vergütung erhält oder nicht.

Icon Auge

Bekommt man Geld, muss man sich versichern

Erfolgt das Praktikum gegen Entgelt, so besteht die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflege­versicherung sowie in der Renten- und Arbeitslosen­versicherung. Eventuell greift hier jedoch noch die Familien­versicherung der Krankenkasse, wenn man unter 25 Jahre alt ist.

Sondervorschrift für unentgeltliche Vor- und Nachpraktika

Erfolgt das entsprechende Praktikum jedoch unentgeltlich, so ist der Praktikant kein kranken- und pflege­versicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Aufgrund einer Sondervorschrift besteht jedoch eine Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, soweit kein Versicherungsschutz durch eine bestehende Familien­versicherung gewährleistet ist.


Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss

Viele Absolventen entscheiden sich nach dem Ende ihres Studiums für ein Praktikum, entweder zur Orientierung oder auch als Einstieg in ein Unternehmen. Mit der Exmatrikulation endet die Versicherungspflicht als Studierender, soweit keine private Kranken­versicherung bestanden hat. Um auch weiterhin krankenversichert zu sein, kann der ehemalige Student sich zunächst freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Icon Partner Paar

Wann ist man noch familienversichert?

Die Familien­versicherung bis zum 25. Lebensjahr besteht nur dann weiter, wenn der Versicherte nach Studienabschluss jünger als 23 Jahre ist und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Absolviert ein freiwilliger Praktikant sein Praktikum ohne Entgelt oder ist er geringfügig beschäftigt, so ist er als Arbeitnehmer ­versicherungsfrei und es ändert sich hinsichtlich der ­versicherungrechtlichen Beurteilung nichts.

Bei Gehalt über 538 Euro gilt Versicherungspflicht

Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, einen Pauschalbeitrag in die Krankenkasse einzuzahlen. Überschreitet die Vergütung 538 Euro, so ist der Praktikant als Arbeitnehmer ­versicherungspflichtig. Die Pflichtbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem freiwilligen Praktikanten bezahlt.

Grundsätzliche Versicherungspflicht in der Arbeitslosen- und Renten­versicherung

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In der Arbeitslosen- und Renten­versicherung besteht die Versicherungspflicht unabhängig von der Zahlung eines Entgelts. Der Praktikant hat den Status eines Berufsauszubildenden, wobei die Beiträge allein vom Arbeitgeber zu zahlen sind.

Was müssen Schülerpraktikanten wissen?

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Schülerpraktikum grundsätzlich ­versicherungsfrei

Ein Schülerpraktikum ohne Entgelt ist grundsätzlich ­versicherungsfrei, auch dann, wenn vom Arbeitgeber ein Taschengeld als Anerkennung gezahlt wird. Die Schüler sind über die Familien­versicherung der Eltern gesetzlich krankenversichert beziehungsweise über einen eigenen Vertrag privat versichert, soweit die Eltern über eine private Kranken­versicherung abgesichert sind.


Gesetzlich unfallversichert während des Praktikums

Schüler sind zudem gesetzlich unfallversichert. Die Unfall­versicherung gilt jedoch nur für Unfälle während des Praktikums sowie Wegeunfälle. Haben die Eltern ihr Kind zusätzlich über eine private Unfall­versicherung versichert, so umfasst der Versicherungsschutz sowohl das Berufs- als auch das Privatleben. Handelt es sich um ein Schulpraktikum, sind die Schüler weiterhin über die Schule gesetzlich unfallversichert. Bei einem freiwilligen Praktikum in den Ferien läuft die Versicherung über den Unfall­versicherungsträgers des Betriebs, bei dem das Praktikum stattfindet.

Arbeitslosen- und Renten­versicherung

Für die Arbeitslosen­versicherung gilt ebenso wie für die Renten­versicherung die 538-Euro-Grenze. Dementsprechend ist ein freiwilliger Praktikant ­versicherungsfrei, soweit es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder ein unbezahltes Praktikum handelt. Bei einem Verdienst über der Grenze gilt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer und die Beträge werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Wann reicht die Versicherung der Eltern oder die gesetzliche Versicherung?

Gerade jüngere Praktikanten, die noch bei ihren Eltern wohnen, können sich in vielen Fällen zurücklehnen, da der Versicherungsschutz ihrer Familie sich auch auf sie erstreckt.

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Familien­versicherung der Kranken­versicherung

Über ihre Eltern in der gesetzlichen Kranken­versicherung familienversichert sind Praktikanten, die:

  • Unter 25 sind
  • Ihr erstes Studium (Bachelor, oder Bachelor und unmittelbar daran anschließender Master) noch nicht abgeschlossen haben
  • Noch kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben

Wann junge Leute noch familienversichert sind

Praktikanten mit privater Kranken­versicherung

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Privatversicherte haben von Anfang an eigene Policen beziehungsweise bis zu einem bestimmten Alter eine Versicherung, die an die ihrer Eltern angeschlossen ist.

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Unfall­versicherung der Eltern nur bis 18

Der Versicherungsschutz durch eine Familienunfall­versicherung umfasst in der Regel nur Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Studenten brauchen daher eine eigene Unfall­versicherung. Die gesetzliche Unfall­versicherung sichert Praktikanten einen gewissen Versicherungsschutz zu, aber nur in engen Grenzen: Es muss sich um ein unbezahltes Praktikum oder ein Pflichtpraktikum der Schule oder Universität handeln. Nicht versichert sind freiwillige Auslandspraktika, auch wenn sie bei deutschen Firmen absolviert werden. Der Schutz gilt nur am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin.

Um Versicherungslücken zu schließen, empfiehlt sich eine zusätzliche private Unfall­versicherung.


Icon Info

Haftpflicht­versicherung über die Eltern

Über ihre Eltern ­haftpflichtversichert sind Praktikanten, die:

  • Nicht verheiratet sind
  • Ihren Hauptwohnsitz noch bei den Eltern haben
  • Im ersten Studium oder der ersten Ausbildung oder einem freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahr sind

Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, da die Bedingungen hier von Versicherer zu Versicherer variieren. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

Wann sind Kinder und Studenten mitversichert?


Icon Richterhammer und Gesetz

Rechtsschutz­versicherung im Familientarif

Studenten und Auszubildende können über die Rechtsschutz­versicherung im Familientarif beitragsfrei mitversichert sein, wenn sie:

  • unter 15 Jahre alt sind,
  • keine eigenen Einkünfte haben,
  • bei den Eltern gemeldet sind
  • unverheiratet sind.

Die Rechtsschutz­versicherung ist während des Praktikums weitaus weniger wichtig als die Kranken- oder Haftpflicht­versicherung, aber falls es zum Streit mit dem Praktikumsgeber kommt, kann sie hilfreich sein.

Was bringt Rechtsschutz für Studenten?

Weitere wichtige Versicherungen für Praktikanten

Icon Weltkugel mit Flugzeug

Zusätzliche Absicherung beim Auslandspraktikum

Diejenigen, die ihr Praktikum im Ausland absolvieren möchten, können eine zusätzliche private Auslandskranken­versicherung abschließen. Prinzipiell sind die Praktikanten auch im Ausland über die gesetzliche oder private Kranken­versicherung weiterhin versichert. Jedoch übernimmt gerade die gesetzliche Krankenkasse nicht jede Behandlung und auch nicht in jedem Land. Damit man im Krankheits­fall ausreichend geschützt ist und immense Kosten vermeidet – auch wenn die gesetzliche Krankenkasse im Ausland die Kostenübernahme ablehnt – lohnt sich eine separate Auslandskranken­versicherung.

Welche Versicherungen sind im Ausland noch wichtig?

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Ebenso empfiehlt sich auch eine private Unfall­versicherung, da der Versicherungsschutz hier weltweit greift. Wer sich als Praktikant im Ausland rundum absichern möchte, hat die Möglichkeit, eine komplette Auslandszeit-Versicherung abzuschließen, die für den Auslandsaufenthalt sowohl die Reise- und Unfall­versicherung als auch die Haftpflicht­versicherung umfasst.

Wer als Student eine Haftpflicht­versicherung abschließt, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt. Insbesondere dann, wenn ein Auslandspraktikum oder -semester geplant ist.

Was Studenten im Ausland wissen müssen

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Haftpflicht­versicherung: ein Muss für Studenten

Grundsätzlich sollte jeder Student eine private Haftpflicht­versicherung abschließen, soweit dieser nicht mehr durch die elterliche Versicherung geschützt ist. Viele Haftpflicht­versicherungen für Studenten enthalten einen Schutz, der die Zeit des Praktikums umfasst. Dabei sollten Sie auf eventuelle Sonderregelungen achten, wie etwa Einschränkungen, zum Beispiel in Bezug auf die Praktikumsdauer und den Ort, an dem der Schaden entstanden ist.

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Beispielfall der Praktikantin Jessica Lutschak aus Berlin

Stell dich doch erst einmal kurz vor: Wie heißt du, wie alt bist du und woher kommst du?

Jessica Lutschak: Ich heiße Jessica Lutschak und bin 24 Jahre alt. Seit Kurzem wohne ich in Berlin, ursprünglich komme ich aus Rostock.

Seit wann arbeitest du bei Urlaubsheld und in welcher Position?

Jessica: Ich arbeite seit Oktober 2015 als freiwillige Praktikantin bei Urlaubsheld. Davor war ich Studentin und habe meinen Master in Germanistik gemacht.

Handelt es sich dabei um ein bezahltes oder ein unentgeltliches Praktikum?

Jessica: Das Praktikum wird vergütet.

Hast du dir vor dem Praktikum schonmal Gedanken über deinen Versicherungsschutz gemacht?

Jessica: Mit dem Thema Kranken­versicherung habe ich mich, mehr oder weniger zwangsläufig, auch schon vor meinem Praktikum beschäftigt. Schon während meines Studiums habe ich immer wieder Post von meiner Kranken­versicherung bekommen, die von mir wissen wollte, was ich nach meinem Studium machen werde. Als ich dann wusste, dass ich ein Praktikum machen werde, war es für mich schwierig, die nötigen Informationen zu finden. Ich wusste nur, dass ich nach meinem Abschluss nicht mehr über die Familien­versicherung abgesichert bin, aber nicht wie viel ich zahlen muss. Natürlich habe ich mir auch Gedanken darüber gemacht, den Anbieter zu wechseln, mich am Ende dann aber doch dagegen entschieden.

Denkst du, dass du ausreichend versichert bist? Welche Versicherungen hast du oder von welchen weißt du?

Jessica: Grundsätzlich denke ich schon, dass ich ausreichend versichert bin. Um eine Hausrat­versicherung habe ich mich bisher ehrlich gesagt noch nicht gekümmert, weil ich in einer WG zur Untermiete wohne und gar nicht so recht weiß, wie es in dem Fall mit meinem Versicherungsschutz aussieht. Ich weiß auch, dass es außerdem noch eine KFZ-Versicherung und eine Zahnzusatz­versicherung gibt. Ich habe aber kein Auto und auch eine Zahn­versicherung halte ich nicht für nötig.

Versicherungs­makler Alexander Vorgerd von transparent-beraten.de

Da Jessica in einer WG wohnt, empfehle ich ihr, eine Hausrats­versicherung für alle WG-Mitglieder abzuschließen, da eine einzelne “Zimmer­versicherung” nur für das entsprechende Zimmer gilt und nicht für die ganze Wohnung. Außerdem sollte sie auf jeden Fall eine Haftpflicht­versicherung und eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, da beide zu den elementaren Versicherungen gehören, die ein junger Mensch haben sollte. Eher ist hierbei noch auf die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu verzichten, aber eine Haftpflicht­versicherung sollte prinzipiell jeder haben. Diese kostet in der Regel auch nicht mehr als 30 Euro im Jahr.

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Katharina Burnus
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