Ist die betriebliche Altersvorsorge Pflicht für Arbeitgeber?

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber haben keine Pflicht, von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten oder auf die Möglichkeit hinzuweisen.
  • Verlangt ein Arbeitnehmer jedoch eine betriebliche Altersvorsorge, müssen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung anbieten.
  • Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten.
  • Für alle Mitarbeiter müssen die gleichen Konditionen angeboten werden. Es können aber objektiv abgrenzbare Gruppen gebildet werden.

Das erwartet Sie hier

Welche Pflichten Arbeitgeber bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge haben und worauf sie zusätzlich besonders achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. bAV als Pflicht?
  2. Arbeitgeberzuschuss
  3. Weitere Pflichten für Arbeitgeber

Ist eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber Pflicht?

Icon Angestellte

Keine generelle Hinweispflicht

Es besteht keine Pflicht für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge von sich aus anzubieten oder Arbeitnehmer auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist eine generelle Hinweispflicht seitens des Arbeitgebers auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nicht verankert. Das heißt, der Mitarbeiter muss sich um die betriebliche Altersvorsorge selbst bemühen. Eine Ausnahme kann allerdings möglich sein, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung andere Regelungen enthält.

Auf Verlangen der Mitarbeiter

Äußert ein Mitarbeiter jedoch den Wunsch, mit einer betrieblichen Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung fürs Alter zu sparen, dann muss der Arbeitgeber diesem Wunsch nachgehen und mindestens eine Direkt­versicherung anbieten.

Icon Glühbirne

Muss der Arbeitgeber auch Geringverdienern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?

Ja, auch Minijobber und Geringverdiener haben das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sie danach verlangen. Seit der Einführung des Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BSRG) im Jahr 2018 wird der Arbeitgeber sogar noch vom Staat in Form von Steuerentlastungen unterstützt, wenn eine Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge von Angestellten leistet, die weniger als 2.575 Euro brutto verdienen.

Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

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Einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:

  • Angestellte mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Teilzeitkräfte
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Auszubildende
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Darf der Arbeitnehmer eine bAV-Lösung aussuchen?

Der Arbeitnehmer hat zwar ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge, der Arbeitgeber bestimmt jedoch, über welchen Durchführungsweg und welche Versicherungsgesellschaft er die betriebliche Altersvorsorge gestaltet. Ebenso legt er die Vertragskonditionen und Zusatzleistungen fest. Nur wenn ein Unternehmen kein Konzept zur betrieblichen Altersvorsorge hat, kann der Arbeitnehmer ihm einen Vorschlag für eine Direkt­versicherung unterbreiten. Diesen muss der Arbeitgeber in der Regel auch akzeptieren.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen


Müssen Arbeitgeber die bAV-Verträge neuer Mitarbeiter übernehmen?

Nein, das müssen sie nicht. Ein Arbeitnehmer hat zwar beim Jobwechsel unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sein angespartes Kapital mitzunehmen, wenn er das Unternehmen verlässt. Der neue Chef muss die alte betriebliche Altersvorsorge aber nicht weiterführen und schon gar nicht zu den gleichen Konditionen. Der Mitarbeiter hat auch die Möglichkeit, das mitgebrachte Kapital in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers beziehungsweise in einen neuen Vertrag zu übertragen.

Icon rotes X

Verträge vor der Übernahme überprüfen

Aus Arbeitgebersicht empfiehlt es sich, vor der Übernahme von Verträgen eine Überprüfung vorzunehmen, ob die Übernahme für das eigene Versorgungs- und Organisationssystem machbar ist. Zudem sollte der Arbeitgeber professionell sicherstellen lassen, dass zum Beispiel eine gesetzlich vorgesehene Portabilität nicht dazu führt, dass der Arbeitnehmer Gelder aus dem eigenen Vertrag mit sehr hohen Garantiezinsen in einen Vertrag mit nur geringen Garantien überträgt, ohne darüber informiert zu sein und den Umzug bestätigt zu haben. Hier kollidiert das versuchte Wohlwollen des Gesetzgebers mit den ebenfalls durch den Gesetzgeber geschaffenen Spielregeln für die betriebliche Altersvorsorge. Wie Sie am besten mit mehreren Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen umgehen, erfahren Sie hier:

Wie Sie mehrere bAV-Verträge in Ihrer Firma handhaben

Dann müssen Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zahlen

Icon Sparschwein

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Arbeitgeber sind seit dem 01. Januar 2022 verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zu ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen, wenn diese durch eine Entgeltumwandlung erfolgt. Dies ist bei der Direkt­versicherung, der Pensionskasse oder einem Pensionsfonds der Fall. Der Arbeitgeberzuschuss muss dabei mindestens 15 Prozent von dem betragen, was der Arbeitnehmer selbst durch die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Arbeitgeber können allerdings auch einen höheren Zuschuss wählen. Wie hoch der Zuschuss genau ausfällt, richtet sich also nach der Höhe des Arbeitnehmerbeitrags. Alles was für Sie beim Arbeitgeberzuschuss noch wichtig ist, lesen Sie hier:

Das muss beim Arbeitgeberzuschuss beachtet werden


Wann muss kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden?

Arbeitgeber müssen aber nur dann einen Arbeitgeberzuschuss zahlen, wenn sie selbst durch die betriebliche Altersvorsorge ihres Mitarbeiters Sozialabgaben sparen. Außerdem muss der Arbeitgeberzuschuss nicht gezahlt werden, wenn ein Tarifvertrag gilt, der eine abweichende Regelung zum Arbeitgeberzuschuss enthält.

Aktuelle Regelungen zur bAV 2024

Weitere Pflichten von Arbeitgebern bei der betrieblichen Altersvorsorge

Icon Achtung

Haften Arbeitgeber für die Rentenleistungen?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter später eine vertraglich festgelegte Betriebsrente erhalten. Zumindest ist das bei fast allen Durchführungswegen der Fall, nicht aber beim Sozialpartnermodell. Hier wurde die reine Beitragszusage eingeführt. Damit verpflichtet sich der Arbeitgeber nur, für seine Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarten Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Er haftet aber nicht dafür, dass die Leistung später auch erfüllt wird.

Gleiche Konditionen für alle Mitarbeiter

In der betrieblichen Altersvorsorge gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Es müssen also prinzipiell gleiche Konditionen für alle Mitarbeiter angeboten werden. Allerdings kann ein Arbeitgeber aus nachvollziehbaren Gründen objektiv abgrenzbare Gruppen bilden und zum Beispiel Führungskräften einen höheren Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen als Nicht-Führungskräften. Nicht möglich sind hingegen unterschiedliche Konditionen in der betrieblichen Altersvorsorge für männliche und weibliche Mitarbeiter. Stellt ein Mitarbeiter solche Ungleichbehandlungen fest, kann er gegen sein Unternehmen klagen.

Icon Netzwerk

Grenzen der objektivierten Gruppen

Die individuelle Förderung von objektivierten Gruppen findet ihre Grenzen potentiell in den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates. Existiert ein Betriebsrat im Unternehmen, ist dieser in vielen Fällen berechtigt, die Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer mitzugestalten.

Icon Schriftrolle

Die Informationspflicht des Arbeitgebers

Wenn ein Arbeitnehmer etwas über seine betriebliche Altersvorsorge wissen will, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diesen umfassend und wahrheitsgetreu zu informieren. Dies gilt sowohl beim Vertragsabschluss als auch während der Laufzeit. „Grundsätzlich sollte ein Unternehmen zur Beratung und Information der Mitarbeiter unabhängige, externe Berater hinzuziehen“, sagt unser Vorsorgeexperte Frank Heide. Auskunft erteilen muss ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter unter anderem über die Höhe und Weiterentwicklung seiner Anwartschaft. Gegebenenfalls ist der Arbeitgeber sogar schadenersatzpflichtig, wenn er seine Informationspflicht versäumt und für den Arbeitnehmer finanzielle Nachteile entstehen.

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