Neues Jahr – neue Gesetze: Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen 2016

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Neue Regelungen für das Jahr 2016

Im neuen Jahr treten in Deutschland einige neue Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft. Vor allem Eltern und Geringverdiener können sich freuen, für sie gibt es ab 2016 in vielen Bereichen mehr Geld. Doch auch auf anderen Gebieten wie beispielsweise Pflege und Gesundheit wird es 2016 zu einigen Veränderungen kommen.

Gesundheit und Pflege

Beitragserhöhung der Krankenkassen

Gesetzlich Krankenversicherte müssen 2016 mit einer Erhöhung ihres Krankenkassenbeitrages rechen. Rund drei Viertel der Kassen heben ihren Beitragssatz an, durchschnittlich steigt der Beitragssatz um 1,1 Prozent. Der Beitrag von gesetzlich Krankenversicherten liegt damit im Durchschnitt bei 15,7 Prozent. Der individuelle Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung muss der Arbeitnehmer allein tragen, er wird nicht mit dem Arbeitgeber geteilt.


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Verbesserung bei Facharzt-Terminen

Damit Patienten zukünftig nicht mehr so lange auf einen Termin beim Facharzt warten müssen, sollen zum 23. Januar 2016 Terminservicestellen öffnen, die gesetzlich Krankenversicherten innerhalb von einer Woche einen Termin bei einem Facharzt vorschlagen müssen. Eingerichtet wurden diese Stellen von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Wartezeit für einen Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Bagatell­erkrankungen, die sich innerhalb der vier Wochen nicht verschlimmern.


Neue Leitlinien: Erleichterter Wechsel innerhalb der PKV

Zum neuen Jahr werden in der privaten Kranken­versicherung neue Richtlinien umgesetzt, die es dem Kunden unter anderem erleichtern sollen, den Tarif innerhalb des Versicherungs­unternehmens zu wechseln. Der Vorsatz ist hierbei, dass der Versicherer auf die Wechselanfrage des Versicherten innerhalb von 15 Werktagen reagiert und ihm angemessene Tarife aufzeigt. Alle teilnehmenden Unternehmen ver­pflichten sich, dem Kunden auf transparente Weise mögliche Wechseloptionen aufzuzeigen. Fast alle privaten Kranken­versicherer sind mittlerweile diesen Leitlinien beigetreten.

 Video des PKV-Verbands zu den neuen Leitlinien

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Umsetzung des E-Health Gesetzes beginnt

Im Rahmen des E-Health Gesetzes beginnt ab diesem Jahr die Einführung der Telematik-Infrastruktur. Dabei geht es unter anderem um die Speicherung von Personendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, beziehungsweise um die Erstellung einer elektronischen Patientenakte. Dies ruft immer wieder Verbraucherschützer auf den Plan, die den fahrlässigen Umgang mit sensiblen Patientendaten kritisieren. Trotzdem sollen bis Mitte 2018 alle Arztpraxen und Krankenhäuser an diese Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden.

Bereits ab Oktober dieses Jahres hat der Patient einen Anspruch auf einen individuellen Medikationsplan, wenn er regelmäßig drei oder mehr Medikamente einnehmen muss. Ab 2018 soll dieser Plan dann auf der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sein. Bis Ende 2016 soll zudem überprüft werden, ob sich Smartphones als Kommunikationsgerät für den Bereich des Gesundheitswesens eignen.

Qualitätszuschläge für Krankenhäuser

Im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) werden Krankenhäuser, die mit besonders guten Leistungen auffallen, beispielsweise durch besonders gute Patientenbetreuung oder Operationen, ab diesem Jahr mit Zuschlägen belohnt. Gleichermaßen werden Krankenhäuser, die durch besonders schlechte Leistungen auffallen, mit Abschlägen versehen oder sogar geschlossen. Durch diese Regelung soll der Abbau von Überkapazitäten in deutschen Krankenhäusern vorangetrieben werden. Zu den weiteren Punkten des KHSG zählen unter anderem ein Pflegestellen- sowie Hygiene-Förderprogramm und der Ausbau der ambulanten Notfallversorgung.


Umsetzung der Pflegereform und Ausbau der Pflegeberatung

Zum neuen Jahr tritt das zweite Pflege­stärkungsgesetz in Kraft. Die vollständige Umstellung auf die neue Begutachtungssystematik und allen wesentlichen neuen Leistungen werden jedoch erst zum 1.1.2017 in Kraft treten. Seit diesem Jahr gibt es jedoch schon einige wichtige Neuregelungen bezüglich Kurzzeit- und Ersatzpflege. Wenn Angehörige Familienmitglieder pflegen und dabei ausfallen, wird für die Vertretung seit Januar 2016 das Pflegegeld zur Hälfte von den Pflegekassen weitergezahlt. Bei der Ersatzpflege wird seit diesem Jahr für einen Zeitraum von 42 Tagen, bei der Kurzzeitpflege 56 Tage statt bisher 28 Tage gezahlt. Außerdem darf die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von acht statt bisher vier Wochen bewilligt werden. Zudem haben seit diesem Jahr nicht nur mehr Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegeberatung, sondern auch pflegende Angehörige.

Neuerungen für Autofahrer

Icon Auto

Änderung beim Beitrag zur Kfz-Versicherung

Bei den Kfz-Versicherungen kommt es 2016 zu Änderungen bei den Typ- und Regionalklassen. Einige Autofahrer müssen mehr, andere weniger für ihre Kfz-Versicherung zahlen, je nachdem wo sie wohnen und bei welchem Anbieter sie versichert sind. Besonders die nördlichen Bundesländer können sich freuen: in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen müssen Autofahrer weniger für ihre Versicherung zahlen.


Elektroautos nur noch fünf Jahre steuerfrei

Besitzer von Elektroautos, die ab diesem Jahr zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Nach dieser Zeit müssen sie nur die Hälfte des regulären Satzes zahlen. Die Befreiung von der Kfz-Steuer wurde damit um fünf Jahre verkürzt, bis letztes Jahr galten noch zehn Jahre Steuerfreiheit.

Änderungen für Eltern

Icon Familie

Hier gibt es mehr Geld vom Staat

Eltern erhalten in diesem Jahr einen doppelten Vorteil: Zum einen steigt das Kindergeld um zwei Euro, zudem wird der Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 4.608 Euro pro Jahr (2304 Euro pro Elternteil) erhöht. Der Kinderzuschlag wird außerdem ab dem 1. Juli 2016 von 140 Euro auf 160 Euro erhöht. Anspruch auf diesen Zuschlag haben Eltern, die wenig verdienen, jedoch keinen Anspruch auf Leistungen aus Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben.

Sonstige Änderungen

Icon Hand mit Euromünze

Erhöhung von Wohngeld und Hartz IV

Geringverdiener werden auch beim Wohngeld mehr unterstützt. Ein Zweipersonen-Haushalt kann im Schnitt mit einer Wohngeld-Zahlung in Höhe von 186 Euro rechnen. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 erhielt ein Haushalt mit zwei Personen durchschnittlich 115 Euro Wohngeld. Die Erhöhung erfolgte aufgrund des steigenden Mietpreisspiegels in Deutschland. Auch der Hartz-IV-Satz wird erhöht: Alleinstehende haben ab dem 1. Januar 2016 Anspruch auf 404 Euro, das sind fünf Euro mehr als bisher. Ehe- und Lebenspartner erhalten ab diesem Jahr 364 Euro.


Rauchmelder-Pflicht wird erweitert

Zum neuen Jahr läuft in drei Bundesländern die Pflicht für die Installation von Rauchmeldern ab. Seit Januar dieses Jahres müssen in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in älteren Gebäuden Feuermelder installiert werden. Bei neuen Gebäuden gilt die Pflicht schon nahezu in allen Bundesländern. Einzig in Berlin und Brandenburg Installation von Feuermeldern noch nicht ver­pflichtend.

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