Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Alternativen es zur Sterbegeldversicherung gibt und was Sie bei jeder Option besonders beachten müssen.
Inhalt dieser SeiteVorsorgevertrag mit Bestatter schließen
Der große Vorteil einer Sterbegeldversicherung ist, dass das Kapital als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge gilt. Dies erzielen Sie aber auch mit einem Vorsorgevertrag, den Sie direkt mit einem Bestattungsunternehmen schließen. Auch hier gilt als Voraussetzung, dass das Geld der Bestattung dient und die Summe der Person angemessen ist.
Essenziell dabei ist, dass Sie das Geld nicht auf das Konto des Bestatters einzahlen, sondern auf ein Treuhandkonto. Ein solches bekommen Sie beispielsweise hier:
- Verband unabhängiger Bestatter (VuB)
- Bundesverband der Deutschen Bestatter (DBD)
- Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB)
- Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
- Ihre Bank, via Sparkonto mit Sperrvermerk
Umstände der Bestattung regeln
Durch einen solchen Bestattungsvorsorgevertrag können Sie auch gleich die Umstände Ihrer Bestattung regeln, wie etwa die Form der Bestattung und die Art des Sarges. Für diese Leistungen legt der Bestatter eine Summe fest. Diese zahlen Sie dann sofort in das Treuhandkonto ein, sofern Sie das Geld Verfügung haben.
Sparkonto mit Sperrvermerk
Sie können auch direkt bei Ihrer Bank ein Sparkonto anlegen und dort regelmäßig einzahlen. Damit das angesparte Geld dort auch nur für Ihre Bestattung genutzt wird, versehen Sie das Konto mit einem Sperrvermerk. So hat die begünstigte Person nur Zugriff auf das Geld, wenn entsprechende Belege des Bestatters vorgewiesen werden. Diese Alternative verhält sich also so wie der Vorsorgevertrag, nur ohne das Bestattungsunternehmen. Vergessen Sie nicht, schriftlich festzuhalten, dass das Geld auf diesem Konto für Ihre Bestattung vorgesehen ist.
Darauf sollten Sie achten
Trotz Sperrvermerk kann das Sozialamt auf die Summe zugreifen, sprechen Sie hier die Bank auf mögliche Optionen an. Diese Option hat außerdem den Nachteil, dass Sie versterben können, bevor eine ausreichende Summe für die Beerdigungskosten angespart wurde.
Geld anlegen und selbst sparen
Natürlich können Sie auch „einfach so“ Geld für Ihre Bestattung zur Seite legen. Dazu richten Sie sich ein entsprechendes Konto ein und zahlen darin monatlich Ihren gewünschten Betrag ein. Dafür bieten sich beispielsweise folgende Konten an:
- Tagesgeldkonto
- Festgeldkonto
- Depotkonto (zur Anlage am Kapitalmarkt)
- Sparbuch
Achten Sie auf das Zinsniveau
Beachten Sie bei Geldanlagen das aktuelle Zinsniveau: Während Niedrigzinsphasen sind auch Zinsen auf sicherheitsorientierte Sparprodukte meist zu niedrig, um die Inflation auszugleichen – dies gilt vor allem für Sparbücher und Tagesgelder. In Zeiten von höheren Zinsen können sich solche Sparformen jedoch wieder lohnen. Die meiste Rendite erzielen Sie noch mit der Anlage am Kapitalmarkt über beispielsweise ETFs. Das Risiko ist hier jedoch etwas höher.
Darauf sollten Sie besonders achten
Auch sollten Sie auf Möglichkeiten achten, wie Sie vorzeitig an das Geld herankommen, falls es doch einmal kurzfristig nötig wird. Dies erübrigt sich jedoch für Tagesgelder und Depotkonten, da hier das Geld täglich verfügbar ist. Sparbücher und Festgelder haben hingegen oft eine festgelegte Vertragslaufzeit. Auch hier sollten Sie den Zweck dieses Geldes schriftlich für Ihren Todesfall festhalten. Und auch hier sollten Sie beachten, dass Sie bei einem frühzeitigen Versterben möglicherweise nicht genug Kapital angespart haben, um die vollen Bestattungskosten zu decken.
Vorsorgeversicherung mit Hinterbliebenenschutz abschließen
Es gibt auch eine Reihe an Versicherungen, die eine Hinterbliebenenabsicherung beinhalten können. Dazu gehören etwa:
- Risikolebensversicherung (dient explizit diesem Zweck)
- Kapitallebensversicherung (wenn der Versicherungsnehmer das Ende des Vertrages nicht mehr erlebt)
- Private Rentenversicherungen
- Unfallversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
So funktionieren Vorsorgezusatzversicherungen
In diesen Verträgen kann eine bezugsberechtigte Person eingetragen werden, die im Todesfall der versicherten Person die Summe des Vertrages samt möglicher Überschüsse (oder eine vereinbarte Todesfallsumme) ausgezahlt bekommt, wenn Versicherungsschutz noch besteht. Beachten Sie, dass sich einige dieser Absicherung entweder nur für junge Kunden eignen oder die Laufzeit der Versicherungen lediglich bis zum Rentenalter vereinbart werden kann.
Sprechen Sie uns hierzu gern an – wir achten darauf, dass wir eine Versicherung mit der passenden Hinterbliebenenvorsorge für Sie finden.
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