Einbruchdiebstahl: Wie Sie richtig reagieren und welche Kosten die Hausrat­versicherung übernimmt

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommt es zu einem Einbruch, muss neben der Versicherung auch die Polizei verständigt werden.
  • Machen Sie am besten frühzeitig Bilder von Ihrer Wohnung, um damit die Angaben auf der Liste mit Ihrem gestohlenen Eigentum zu belegen.
  • Gegenstände, die bei einem Einbruchdiebstahl gestohlen oder zerstört wurden, werden von der Hausrat­versicherung ersetzt.
  • Beachten Sie jedoch, dass für Wertgegenstände Entschädigungsobergrenzen gelten.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Fenster und Türen immer geschlossen sind, wenn Sie das Haus verlassen. Das ist auch wichtig, damit die Versicherung im Fall eines Einbruchs zahlt.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie sich im Fall eines Einbruchdiebstahls verhalten sollten und mit welchen Kostenerstattungen durch Ihre Versicherungen Sie rechnen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Richtiges Verhalten nach Einbruch
  2. Was bezahlt die Hausrat­­versicherung?
  3. Wann gibt es kein Geld?
  4. Einbruch ins Auto: Was ist versichert?
  5. Wann zahlt die Gebäude­­versicherung?
  6. Einbruchschutz
  7. Fazit

Verhaltensweisen direkt nach dem Einbruch

Richtig reagieren

Nachdem man den ersten Schock überwunden hat, gibt es einige Dinge zu beachten, damit man keine Schwierigkeiten mit der Hausrat­versicherung bekommt und die Erstattung der Schäden aufs Spiel setzt. Folgende Punkte sind wichtig:


1. Polizei und Versicherung verständigen

Bevor etwas in der Wohnung berührt oder verändert wird, sollte zuerst die Polizei gerufen werden. Denn nur wenn der Schadensfall per Strafanzeige polizeilich aufgenommen wurde, übernimmt die Versicherung die Bearbeitung des Falls.

Icon Achtung

Achten Sie auf Ihre Sicherheit

Wenn Sie sich noch außerhalb der Wohnung befinden und sehen, dass sich Einbruchspuren an der Tür befinden, sollten Sie die Wohnung nicht betreten. Die Polizei sollte vor der Wohnung verständigt werden. Denn es kann sein, dass sich die Einbrecher noch in der Wohnung befinden. Achten Sie auch darauf, den Schaden zu begrenzen und lassen Sie beispielsweise gestohlene Kreditkarten sperren.

Die Versicherung schickt einen Gutachter

Wie die Polizei, so sollte auch die Versicherung möglichst schnell informiert werden. Diese schickt einen Schadensgutachter zum Ort des Geschehens. Dies muss nicht sofort sein, teilweise kann es auch bis zu zwei Wochen dauern, bis man Besuch vom Gutachter bekommt.

Mehr zu Schadensfällen in der Hausrat­versicherung


2. Stehlgutliste anfertigen

Direkt nach dem Einbruch sollten Sie eine Liste anfertigen, in der alle gestohlenen und beschädigten Gegenstände aufgelistet werden. Diese Liste muss der Polizei ausgehändigt und zusammen mit der Strafanzeige an die Hausrat­versicherung weitergeleitet werden. Eine Liste zum Ausfüllen können Sie auf der Seite der polizeilichen Kriminalprävention herunterladen.

Icon Liste

Achten Sie von Anfang an auf Vollständigkeit

Sie sollten sichergehen, dass auf der Liste alle gestohlenen Gegenstände verzeichnet sind, da das spätere Hinzufügen von Gegenständen oft von der Versicherung als unglaubwürdig eingestuft wird. Außerdem sollten Sie ein Foto von der verwüsteten Wohnung anfertigen und der Polizei beziehungsweise der Versicherung ausgehändigen.

Schäden richtig dokumentieren


Vorbereitung auf den Ernstfall

Am besten sollte man bereits im Vorhinein Fotos von der unversehrten Wohnung beziehungsweise von Wertgegenständen wie etwa teuren Uhren machen. Dadurch steigert man seine Glaubwürdigkeit gegenüber der Versicherung. Zudem sollten Sie die Kassenzettel von Wertgegenständen immer aufbewahren.

Icon Beleg

Was bezahlt die Hausrat­versicherung?

Diese Kosten trägt die Versicherung

  • Die Versicherung zahlt Ihnen den Wiederbeschaffungswert für die gestohlenen oder zerstörten Gegenstände und die Reparaturkosten für das beschädigte Eigentum.
  • Schäden an Türen und Fenstern, die durch gewaltsames Eindringen in die Wohnung verursacht wurden, werden von den meisten Hausrat­versicherungen ebenfalls bezahlt.
  • Falls die Wohnung zwischenzeitlich aufgrund von Instandsetzungsreparaturen nicht bewohnbar ist, zahlt die Versicherung die Übernachtungskosten im Hotel für eine bestimmten Zeitspanne.
  • Auch für Gegenstände, die durch Beschädigung in ihrem Wert gemindert wurden, jedoch noch voll funktionsfähig sind, erhält der Geschädigte eine Wertminderungs­zahlung.

Der Hausrat beinhaltet Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und ähnliches. Auch Gegenstände in der Garage oder im Keller sind versichert. Zusätzlich ist es möglich, auch Fahrräder gegen Diebstahl zu versichern. Dies ist jedoch meist mit einem Aufpreis verbunden.

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Zusätzliche Unterstützung

Wenn Sie zusätzlich zum Versicherungsschutz einen Schutzbrief abgeschlossen haben oder Ihr Tarif von vornherein entsprechende Leistungen beeinhaltet, unterstützt Sie Ihre Versicherung auch im Umgang mit dem Einbruch. Typische Leistungen sind zum Beispiel die Kostenübernahme für ein provisorisches Schloss oder psychologische Beratung nach einem Einbruch oder die Organisation eines Wachdienstes für die Wohnung.

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Ein Vergleich lohnt sich

Verschiedene Tarife der Hausrat­versicherung unterscheiden sich in ihren Preisen, aber auch in ihren Leistungen und den Bedingungen, unter denen sie leisten. Ein Vergleich der Versicherer ist in jedem Fall lohnenswert.

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Leistung auch beim Einbruch in Hotelzimmer

Die Hausrat­versicherung leistet nicht nur bei Einbrüchen in die Wohnung. Sie ersetzt auch Schäden, die entstehen, wenn in ein vom Versicherten gebuchtes Hotelzimmer eingebrochen wird. Das gilt auch bei Hotels im Ausland, allerdings mit einer Einschränkung: Die sogenannte Außen­versicherung greift nur bei Auslandsaufenthalten von maximal drei Monaten. Wer länger verreist, muss sich extra versichern. Außerdem gibt es auch hier Entschädigungsgrenzen.


Wie sind Wertsachen bei einem Einbruch versichert?

Die Absicherung von Wertsachen ist in der Hausrat­versicherung in der Regel nur begrenzt möglich. Gegen einen Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag kann die Versicherungssumme hier erhöht werden. Gerichtsurteile zeigen, dass Versicherte jedoch auch eine entsprechende Sicherung ihrer Wertsachen vornehmen müssen. Hat der Versicherungsnehmer Schmuck, Bargeld, Wertpapiere und Ähnliches von hohem Wert im Haus, muss es beispielsweise einen Tresor geben, in dem die Wertsachen verschlossen sind.

Engschädigungsobergrenze für Wertgegenstände

Bei den meisten Versicherungen besteht bei Wertgegenständen eine Entschädigungsobergrenze von 15 bis 25 Prozent der Versicherungssumme. Liegt die Versicherungssumme beispielsweise bei 100.000 Euro, so wird im Schadensfall ein Wert von maximal 25.000 Euro ersetzt.

Spezielle Obergrenzen für Schmuck und Bargeld

Wird bei einem Einbruchdiebstahl Schmuck entwendet, leisten Hausrat­­versicherungen meist nur bis zur Höhe einer vertraglich festgelegten Entschädigungssumme. Diese liegt in der Regel zwischen 10.000 Euro und 15.000 Euro. Bargeld wird von den Versicherungen ebenfalls nur teilweise erstattet. Die Entschädigungsgrenze liegt hier häufig bei rund 1.000 Euro. So sichert sich die Hausrat­­versicherung ab. Denn ob das Bargeld tatsächlich in der angegebenen Menge im Haushalt vorhanden war, ist nur schwer nachweisbar.

Icon Geldscheine
Icon Diamant

Wertgegenstände gezielt versichern

Haben Sie besonderen Bedarf für die Absicherung von Wertgegenständen, können sich spezielle Versicherungen – zum Beispiel eine Kunst­versicherung oder eine Uhren­versicherung – oder auf die Versicherung von Wertgegenständen ausgelegte Tarife der Hausrat­versicherung lohnen.

Wann gibt es kein Geld vom Versicherer?

Keine Leistung bei einfachem Diebstahl

Bei einfachem Diebstahl beziehungsweise bei Trickdiebstahl zahlt die Hausrat- oder Gebäude­versicherung in der Regel nicht. Trickdiebstahl beziehungsweise einfacher Diebstahl liegen vor, wenn keine Gewalt angewendet wurde, um an das Diebesgut zu gelangen. Auch fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, das den Einbruch ermöglicht hat, kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt.


Icon Glas Fenster

Einbruch bei gekipptem Fenster

Gekippte Fenster und Balkon- oder Terrassentüren sind eine „Einladung“ für Einbrecher. Stellt die Versicherung fest, dass ein Fenster gekippt war, als der Einbruch stattfand, kann dies dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt. Gelangt der Einbrecher durch Aufbrechen der Tür in die Wohnung, zahlt die Versicherung trotz gekippter Fenster beziehungsweise Balkontür.

Versicherer unterscheiden zwischen Einbruchdiebstahl und Einbruch

Um einen Einbruchdiebstahl handelt es sich nur, wenn die Räume gewaltsam geöffnet wurden. In diesem Fall zahlt die Versicherung. Wenn Sie ein elektronisches Schloss haben, finden Sie heraus, ob Ihr Versicherer eine widerrechtliche Manipulation des Schlosses als Einbruch bewertet, auch wenn es keine sichtbaren Spuren gibt.

Einbruch ins Auto – Was ist versichert?

Was erstattet die Kasko­versicherung?

Wird in ein Auto eingebrochen, zahlen Versicherer in der Regel nur für festinstalliertes Zubehör des Autos. Die Kfz-Versicherung mit Kasko­versicherung zahlt beispielsweise, wenn bei einem Einbruch ins Auto folgendes gestohlen wird:

  • Festinstalliertes Radio
  • Ein ab Werk integriertes Navigationsgerät
  • Fahrzeugspoiler
  • Das Lenkrad

Icon Geldbörse

Wie sind Wertgegenstände im Auto versichert?

Wertgegenstände, die gut sichtbar im Auto liegen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unter Umständen ersetzt eine Hausrat­versicherung solche Wertgegenstände, wenn sie im Kofferraum oder im Handschuhfach lagen (also von außen nicht sichtbar waren). Dafür muss in der Hausrat­versicherung jedoch eine sogenannte Außen­versicherung integriert sein.

Wann zahlt die Gebäude­versicherung?

Es kommt auf den Tarif an

Hausbesitzer sichern ihr Eigenheim mit einer Wohngebäude­versicherung vor allem gegen Schäden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser sowie Hagel und Sturm verursacht wurden. Schäden am Gebäude, die durch einen Einbruch entstehen, sind nicht immer gedeckt. Gerade bei Tarifen, die lediglich eine Basisabsicherung bieten, ist diese Leistung meist ausgeschlossen. Hausbesitzer, die Einbruchschäden am Haus über ihre Gebäude­versicherung abgedeckt wissen möchten, müssen meist einen kostenintensiveren Tarif wählen.

Experten-Tipp:

„Hausbesitzer sollten sowohl eine Gebäude­versicherung als auch eine Hausrat­versicherung abschließen. Da jedoch beide Versicherungen je nach Leistungsumfang für Schäden durch Einbruchsdiebstahl aufkommen, besteht dann eine Doppel­versicherung. Um Streitigkeiten zwischen den Versicherern wegen der Zuständigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich diese beiden Versicherungen bei nur einem Anbieter abzuschließen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Einbruchschutz: Wie Sie Einbrüchen in Ihre Wohnung vorbeugen

Informationen zum Einbruchschutz

Einbruchschutz umfasst verschiedene Maßnahmen. Die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln und Maßnahmen sind häufig auch eine Bedingung dafür, dass die Versicherer leisten. Verlassen die Bewohner ihre Wohnung oder ihr Haus, müssen zum Beispiel alle Fenster und Türen verschlossen sein.

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Recherchetipp

Das Netzwerk „Zuhause sicher“ informiert unter anderem zum Thema Einbruchschutz und im Zusammenhang damit über Sicherheitstechnik und richtiges Verhalten, damit es Einbrecher möglichst schwer haben. Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der auf Initiative von Polizeibehörden ins Leben gerufen wurde. Sein Ziel ist eine Stärkung der Kriminalprävention in der Bevölkerung.


Empfehlungen der Polizei zum Einbruchschutz

Egal, ob Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur für einen kurzen Spaziergang oder eine mehrwöchige Urlaubsreise verlassen – folgende Empfehlungen schützen Ihr Heim:

  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren verschließen
  • Haus- oder Wohnungstür zweifach abschließen
  • Keine Schlüssel stecken lassen
  • Schlüssel nicht draußen verstecken
  • Rollläden sollten tagsüber nicht heruntergelassen werden
  • Schuhe vor der Tür erwecken den Eindruck, dass jemand zu Hause ist

Empfehlungen speziell für Hausbesitzer

  • Leitern, Gartenwerkzeug und Mülltonnen nicht im Garten stehen lassen. Sie stellen Aufstiegshilfen für Einbrecher dar.
  • Sichern Sie Gartentore mit einem Kettenschloss.
  • Auto abschließen (auch wenn es in der Garage steht).

Diese Empfehlungen stellen nur eine Auswahl möglicher Vorsichts­maßnahmen dar. Gerade bei längerer Abwesenheit können SmartHome-Geräte den Schutz sinnvoll erweitern. Einige Anbieter von Hausrat­versicherungen fördern die Nutzung von SmartHome-Systemen durch Beitragsnachlässe.

Fenstersicherung und Alarmanlagen

Eine Maßnahme, um den Schutz zu erhöhen, stellt eine Fenstersicherung gegen Einbruch dar. Dafür gibt es mehrere Varianten:

  • Eine Option sind abschließbare Fenstergriffe. Versicherte, die solche Fenstergriffe haben, müssen diese jedoch konsequent benutzen, wenn sei das Haus verlassen. Die entsprechenden Schlüssel sollte man beiseite legen, sodass sie nicht gleich zu sehen sind.
  • Fenstergitter sind eine sehr sichere Variante, um sich vor Einbrechern zu schützen. Gerade leicht zugängliche Fenster im Erd- oder Untergeschoss sind ein häufig gewählter Einstiegsweg von Einbrechern.

Sie können auch über eine Alarmanlage nachdenken: Viele Versicherer belohnen den Einbau einer Alarmanlage mit einer Senkung der Beiträge.

Fazit

Wenn Sie von einem Einbruchdiebstahl betroffen sind, leistet die Hausrat­versicherung. Das gilt auch beispielsweise für Hotelzimmer. Die Voraussetzung dafür, dass die Versicherung auch wirklich zahlt, ist jedoch, dass Sie sich im Schadensfall korrekt verhalten und die Polizei und Versicherung schnell informieren. Außerdem ist es wichtig, dass Sie es Einbrechern nicht durch Unvorsichtigkeit leichter gemacht haben.


Die häufigsten Fragen zu Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl

Wie viel zahlt die Hausrat­versicherung bei Einbruch?

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Wenn Einbruchdiebstahl vorliegt, zahlt die Hausrat­versicherung die Kosten für die gestohlenen Gegenstände und Schäden, die der Einbruch zum Beispiel an Fenstern und Türen verursacht hat. Wurden Gegenstände beschädigt, ohne ihre Funktion zu verlieren, erhält der Versicherte eine Wertminderungs­zahlung. Beachten Sie: Für Wertsachen ist nur ein bestimmter Anteil an der Versicherungssumme vorgesehen, oft noch mit individuellen Obergrenzen für bestimmte Arten von Wertsachen wie beispielsweise Schmuck oder Bargeld.

Ist ein Einbruch versichert?

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Bei einem Einbruchdiebstahl ersetzt die Hausrat­versicherung gestohlene Gegenstände. Sie zahlt im Rahmen der Außen­versicherung auch, wenn Sie verreist sind und in Ihr Hotelzimmer eingebrochen wurde. In einigen Tarifen der Gebäude­versicherung kommt die Gebäude­versicherung für Einbruchsschäden am Gebäude auf, dies ist aber keiner der standardmäßig versicherten Schäden. Die Kasko­versicherung ist zuständig, wenn in Ihr Auto eingebrochen und fest mit dem Auto verbundene Gegenstände gestohlen werden.

In welchen Fällen zahlt die Hausrat­versicherung nicht?

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Es gibt mehrere Szenarien, in denen die Hausrat­versicherung bei einem Einbruch nicht zahlt. Dazu gehört zum Beispiel, wenn sich der Einbrecher nicht mit Gewalt Zutritt verschaffen musste, sondern zum Beispiel ein offenes Fenster nutzen konnte. Die Hausrat­versicherung zahlt auch nur dann, wenn Sie nachweisen, dass Sie eine Strafanzeige bei der Polizei gemacht haben. Beachten Sie auch, dass Sie Informations­pflichten gegenüber der Versicherung haben. So verlangen einige Hausrat­versicherer, dass sie über Baugerüste informiert werden, da diese den Zugang zu Wohnungen erleichtern.

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Katharina Burnus
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