Mehr Selbstbestimmung im Alter durch die Flexi-Rente?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 2017 eingeführte Flexi-Rente soll einen flexiblen Übergang vom Arbeitsleben in die Rente ermöglichen.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine vorgezogene Altersrente mit den entsprechenden Abschlägen mit einem Hinzuverdienst zu kombinieren.
  • 2023 wurde die Zuverdienstgrenze bei einer vorzeitigen Altersrente abgeschafft.
  • Es gibt auch finanzielle Anreize, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten.

Das erwartet Sie hier

Was sich durch die Einführung der Flexi-Rente verändert und wie sich das auf Menschen auswirkt, die früher in Rente gehen oder nach Rentenbeginn noch arbeiten.

Inhalt dieser Seite
  1. Flexi Rente: Was ist das?
  2. So funktioniert das Rentenmodell
  3. Fazit

Was bedeutet der Begriff Flexi-Rente?

Reform der gesetzlichen Rente

Die Flexi-Rente existiert dank einer Reform von 2017. Dieser Begriff beschreibt mehrere Modelle, die für einen flexiblen Übergang in die Rente sorgen. Die Flexi-Rente vereinfacht unter anderem die Regeln zur Anrechnung von Arbeitseinkommen, das man parallel zum Bezug einer vorgezogenen Rente erhält. Arbeitnehmer, die 35 Jahre lang in die Renten­versicherung eingezahlt haben, können die Flexi-Rente nutzen.

Früher in Rente: Diese Optionen gibt es


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Das soll die Flexi-Rente bewirken

„Jeder sollte selbst bestim­men kön­nen, wann er in Rente geht“, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles. Im Ide­al­fall geschehe der Aus­stieg aus dem Arbeits­le­ben „schlei­chend und nicht plötz­lich von hun­dert auf null Pro­zent“. Zwei wichtige Elemente der Flexi-Rente sind die Teilrente mit 63 und eine erhöhte Attraktivität des Arbeitens über die Regelaltersgrenze hinaus.


Warum arbeiten Rentner?

Nach wie vor kann man nur abschlagsfrei in Rente gehen, wenn eine bestimmte Altersgrenze erreicht ist. Diese Altersgrenze steigt stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Ein früherer Renteneintritt ist möglich, geht jedoch mit einer dauerhaft reduzierten Rente einher. Für jeden Monat, den man vor dem 67. Lebensjahr in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, insgesamt sind das maximal 14,4 Prozent.

Ein Nebenjob im Alter kann helfen, diese Abzüge auszugleichen. Auch für Erwerbsminderungsrentner ist es mitunter eine Option, um ihr Einkommen zu verbessern. Hier sind jedoch Zuverdienstgrenzen und eine maximale Anzahl von Arbeitsstunden zu beachten. Eine weitere Möglichkeit, Abschläge auszugleichen, sind Sonderzahlungen.

Rente erhöhen durch private Altersvorsorge

So funktioniert das neue Rentenmodell

Das ändert die Flexi-Rente

  • Arbeitende Rentner können ihre Altersbezüge erhöhen, wenn der Arbeitgeberanteil zur Renten­versicherung dabei freiwillig aufgestockt wird. Damit wird die bisherige Regelung abgeschafft, die vorsieht, dass die Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen, ohne dass diese Zahlung den Rentnern zugutekommt.
  • Wenn eine Zwangsverrentung dazu führen würde, dass die Menschen im Alter auf Dauer auf Hartz IV angewiesen wären, soll diese nicht durchgeführt werden.
  • Man kann bereits ab einem Alter von 50 Jahren Sonderzahlungen für den Ausgleich von Abschlägen leisten. Bisher ging dies erst ab 55 Jahren.
  • Die Anrechnung von Zuverdiensten auf die Rente wird vereinfacht.

Arbeiten trotz erreichter Regelaltersgrenze

Wer die Altersrente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nimmt, erhält pro zusätzlichem Arbeitsmonat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Man muss auch nicht mehr in die Arbeitslosen­versicherung einzahlen, wenn man über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet.

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Arbeit parallel zur Altersrente

Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze ist jeder Zuverdienst prinzipiell anrechnungsfrei und es besteht keine Versicherungspflicht in der Renten­versicherung mehr. Arbeitende Rentner über der Regelaltersgrenze können sich jedoch seit 2017 dafür entscheiden, weiterhin in die Renten­versicherung einzuzahlen. Dann wird ihre Rente einmal im Jahr erhöht.


Neue Zuverdienstgrenze

Die Regelung von 2017 brachte auch eine neue Zuverdienstgrenze: Zuvor betrug der Freibetrag für den Hinzuverdienst bei einer vorgezogenen Altersrente 450 Euro pro Monat plus weitere 450 Euro zweimal im Jahr. 2017 wurde dies durch eine jährliche Grenze von 6.300 ersetzt, was mehr Flexibilität schuf. Die Zuverdienstgrenze wurde später stark erhöht und betrug 2022 schließlich 46.060 Euro, bevor die Zuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten schließlich 2023 aufgehoben wurde.


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Anrechnung des Zusatzverdienstes auf die Rente

Vor der Abschaffung der Zuverdienstgrenze galt: Alles, was sich über der Zuverdienstgrenze der vorgezogenen Altersrente bewegt, wird zu 40 Prozent angerechnet, bis zu einer Obergrenze in Höhe des höchsten Einkommens der letzten 15 Jahre. Einnahmen, die dieses überschreiten, werden zu 100 Prozent angerechnet.

Zuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungssrente

Beachten Sie, dass bei der Erwerbsminderungs­rente weiterhin Zuverdienstgrenzen gelten. Allerdings wurden auch diese deutlich erhöht. Ab 2023 gilt beispielsweise bei voller Erwerbsunfähigkeit eine Zuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies entspricht aktuell (2024) 18.558,75 Euro.

Mehr zur Erwerbsminderungs­rente

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So funktioniert die Teilrente

Neben der Inanspruchnahme einer vollen Rente mit Abschlägen ist auch eine Teilrente möglich. Man kann eine Teilrente von mindestens zehn Prozent der Altersrente beantragen und erhält diese, während man noch arbeitet und auch weiterhin in die Renten­versicherung einzahlt. Die Besonderheit der Teilrente: Abschläge fallen nur auf den Anteil der Rente an, den man frühzeitig erhalten hat.

Fazit

Die Idee hinter der Flexi-Rente: Es soll für Rentner einfacher werden, etwas hinzuzuverdienen. Zuvor lag die Hinzuverdienstgrenze bei 450 Euro im Monat. Alles, was darüber hinaus verdient wurde, wirkte sich negativ auf die Rentenzahlung aus. Die Einführung der Flexi-Rente soll bewirken, dass Zuverdienst und Altersrente flexibel kombiniert werden können, ohne dass Rentner große Abstriche machen müssen. Das ist besonders interessant für alle, die schon mit 63 in Rente gehen möchten. Seit den Reformen von 2017 gab es weitere wichtige Änderungen: Nun können beispielsweise Frührentner unbegrenzt anrechnungsfrei verdienen, auch wenn bei der Erwerbsminderungs­rente weiterhin Zuverdienstgrenzen gelten.


Die häufigsten Fragen zur Flexi-Rente

Wann lohnt sich die Flexi-Rente?

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Das kommt auf Ihre individuelle Situation und das Modell der Flexi-Rente an. Prinzipiell ist die Flexi-Rente immer dann interessant, wenn man früher in Rente gehen, aber die damit verbundenen Abschläge ausgleichen möchte, oder aber über den Renteneintritt hinaus arbeiten will.

Wie funktioniert das mit der Flexi-Rente?

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Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Übergang vom Arbeitsleben zur Rente fließend zu gestalten oder Abzüge auszugleichen. Möglichkeiten sind beispielsweise:

  • Die Altersrente später in Anspruch nehmen und dafür eine höhere Rente erhalten.
  • Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze parallel zum Erhalt einer Rente arbeiten und entscheiden, ob man freiwillig weiterhin rentenversichert sein möchte.
  • Eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen und parallel zum Beispiel in einem Nebenjob arbeiten, um Abzüge auszugleichen.
  • Während man noch arbeitet, eine Teilrente erhalten, also einen Teil der Altersrente als vorgezogene Altersrente erhalten. Abschläge fallen nur auf diesen Anteil an.
  • Eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen und Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen.

Wer kann die Flexi-Rente beantragen?

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Um eine vorgezogene Altersrente zu erhalten, müssen Sie die entsprechende Altersgrenze für Ihren Jahrgang erreicht haben und mindestens 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre in der Renten­versicherung vorweisen können.

Ist die Flexi-Rente eine Vollrente?

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Sie können sich entscheiden, ob Sie eine vorgezogene Altersrente als Vollrente oder als Teilrente erhalten möchten. Bei der Vollrente gelten die üblichen Abschläge für den vorzeitigen Renteneintritt. Bei der Teilrente auch, allerdings betreffen sie dann nur den Anteil, der vorzeitig ausgezahlt wurde.

Kann der Betrieb die Flexi-Rente ablehnen?

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Wenn Sie parallel zu Ihrer Arbeit eine vorgezogene Altersrente beziehen möchten, brauchen Sie dafür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Er kann deswegen auch nicht kündigen. Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen, laut denen das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet, sind jedoch legitim. Mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie aber auch ein späteres Ende vereinbaren.

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