Eigenbedarfskündigung: Welche Versicherung hilft?

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Das erwartet Sie hier

Wann Ihnen Ihr Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen darf, was Sie nach einer Kündigung tun sollten und welche Versicherung Sie vor den Rechtskosten schützt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann darf Ihr Vermieter Ihnen kündigen?
  2. So gehen Sie bei einer Kündigung vor
  3. Welche Versicherung hilft?
  4. Relevante Gerichtsurteile
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermieter dürfen nur wegen Eigenbedarf kündigen, wenn sie selbst, Familien- oder Haushaltsangehörige ein berechtigtes Interesse an dem Wohnraum haben.
  • Wurde Ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt, ist es am wichtigsten, Ruhe zu bewahren, die Kündigung gut zu prüfen und sich von einem Experten für Mietrecht beraten zu lassen.
  • Zwei Versicherungen können Mieter vor den mitunter hohen Rechtskosten schützen: eine private Rechtsschutz­versicherung mit Baustein „Mietrecht“ oder ein Sofort-Rechtsschutz.
  • Lassen Sie sich von unserem Experten zur Miet­rechtsschutz-Sofort kostenfrei beraten.

Wann darf ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Das steht im Gesetz

Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis nicht einfach so kündigen. Dies ist nur unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen möglich. So ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur rechtens, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat, die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts zu nutzen. Gemeinhin werden zu der Gruppe der „Familienangehörigen“ gezählt:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Kinder
  • Enkel
  • Geschwister
  • Neffen und Nichten
  • Eltern
  • Großeltern
  • SchwiegerelternSchwiegereltern

Ist der Eigenbedarf des Vermieters nur vorgetäuscht, kann der Mieter Schadenersatz verlangen.

Was steht genau im Gesetz?

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„(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn […] 2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt […].

(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

(Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 573)

Weitere Regelungen

Darüber hinaus gelten weitere Regeln, wann eine Kündigung wegen Eigenbedarf vom Vermieter ausgesprochen werden darf:

  • Unbefristete Verträge
    Eine Eigenbedarfskündigung ist nur bei unbefristeten Mietverträgen möglich.
  • Nach Kündigungssperrfrist
    Wird eine Wohnung gekauft, um sie zu vermieten, muss der Eigentümer eine sogenannte „Kündigungssperrfrist“ einhalten, bevor er dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen darf. Diese Sperrfrist dauert gemeinhin drei Jahre. Diese Frist kann bis zu zehn Jahre betragen, wenn Wohnungsnot herrscht (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 577a). Für welche Gebiete diese Fristverlängerung gilt und welche Fristen dann vom Vermieter eingehalten werden müssen, darüber entscheiden die jeweiligen Landesregierungen. Für ganz Berlin gilt zum Beispiel eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren (Quelle: Land Berlin).

Das muss im Kündigungsschreiben stehen

Der Vermieter muss seine Gründe für die Eigenbedarfskündigung Ihnen als Mieter in einem Kündigungsschreiben darstellen, das eigenhändig unterschrieben ist. Er muss benennen:

  • Wer in die Wohnung einziehen möchte
  • In welcher Verwandtschaftsbeziehung er zu dieser Person steht
  • Welche wichtigen Gründe es für diesen Einzug gibt
  • Wann die Person einziehen möchte. Ein unbestimmtes Interesse an einer möglichen späteren Nutzung reicht nicht aus.
Icon Vertrag mit Unterschrift

Kündigung wegen Eigenbedarf: So gehen Sie vor

Icon Blatt mit Lupe

Prüfen Sie die Kündigung sorgfältig

Prüfen Sie zunächst das Kündigungsschreiben genau. Ist das Schreiben formal korrekt? Sind die Gründe für die Eigenbedarfskündigung wirklich stichhaltig? Was ein Kündigungsschreiben beinhalten muss, erfahren Sie im Abschnitt „Das muss im Kündigungsschreiben stehen“ weiter oben.

Prüfen Sie zudem die im Schreiben enthaltenen Fristen: Ist die genannte Kündigungsfrist richtig? Sie beträgt mindestens drei Monate, kann jedoch, je nach Mietdauer, auch sechs oder neun Monate betragen (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 573c (1)). Wird die Kündigungssperrfrist eingehalten?


Icon Rollstuhl

Loten Sie die Härtefallregelung aus

In bestimmten Situationen ist eine Räumung der Wohnung dem Mieter nicht zumutbar. Liegt beim Mieter ein sogenannter „Härtefall“ vor, kann er der Kündigung des Vermieters widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird. Ein Härtefall liegt vor, „wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist“ (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 574). Härtegründe, die eine Räumung unzumutbar machen können, sind zum Beispiel:

  • Schwangerschaft
  • Schwere Krankheit
  • Kein alternativer Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen verfügbar

Welche persönlichen Umstände tatsächlich rechtlich als Härtefälle gewertet werden, lässt sich nicht allgemein beantworten und muss in der Regel individuell von einem Gericht entschieden werden. Gegebenenfalls erklärt dann das Gericht die Kündigung für unzulässig oder verlängert die Auszugsfrist.

Liegen dem Vermieter jedoch Gründe vor, die ihn zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigen, werden Härtefälle nicht berücksichtigt.


Icon Sprechblasen

Nutzen Sie eine Fachberatung zur Rechtslage

Nachdem Sie das Kündigungsschreiben auf Ungereimtheiten und Fehler geprüft und überlegt haben, ob bei Ihnen die Härtefallregelung greifen würde, gehen Sie mit Ihrer Einschätzung am besten zu einer fachlichen Beratung. Das kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht sein, ein Mieterverein oder auch Online-Plattformen für Rechtsservices im Mietrecht*. Auch eine Rechtsschutz­versicherung kann die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernehmen und einen Anwalt stellen. Klären Sie mit dem Experten in der Beratung diese wichtigen Fragen:

  • Ist der Eigenbedarf rechtlich zulässig?
  • Gibt es Formfehler in der Kündigung?
  • Besteht Härtefallschutz?

Auch wenn Sie denken, dass die Eigenbedarfskündigung rechtens ist und Ihre Chancen auf Verbleib in der Wohnung gering sind, empfehlen Mietervereine, sich dennoch beraten zu lassen. Experten für Mietrecht schätzen die Situation mitunter anders ein, zudem gibt es zumindest in Berlin eine sehr hohe Zahl an vorgetäuschtem Eigenbedarf (Quelle: rbb24).

*Diese Plattformen bieten eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls und leiten auf Wunsch juristische Schritte ein. Im Erfolgsfall wird dann eine Provision fällig.


Icon Vertrag kündigen

Legen Sie Widerspruch gegen die Kündigung ein

Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung ein. Bei der genauen Formulierung lassen Sie sich am besten von Profis beraten, also einem Anwalt oder dem Mieterverein. Halten Sie dabei unbedingt die Frist ein: Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 574b). Da die Kündigungsfrist von der Mietdauer abhängig ist, lässt sich über die Länge der Widerspruchsfrist keine pauschale Aussage treffen. Um Zeit zu gewinnen, sollte ein Widerspruch erst kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgen.


Icon Richterhammer und Gesetz

Warten Sie die Entscheidung des Vermieters ab

Der Vermieter hat mehrere Möglichkeiten, auf Ihren Widerspruch zu reagieren:

  • Der Vermieter zieht die Eigenbedarfskündigung zurück – Sie können weiter wohnen bleiben.
  • Der Vermieter versucht, mit Ihnen eine freiwillige Vereinbarung zu treffen. Im Rahmen solch eines Auflösungsvertrags kann zum Beispiel eine Zuzahlung zu Umzugskosten vereinbart werden oder auch eine Abfindung.
  • Der Vermieter leitet ein gerichtliches Verfahren ein.

Kommt es zu einem Gerichtsprozess, wird geprüft, ob der vom Vermieter angemeldete Eigenbedarf tatsächlich besteht und ob Ihr Widerspruch wirklich berechtigt ist. Entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, dürfen Sie weiter wohnen bleiben. Gewinnt der Vermieter den Prozess, müssen Sie ausziehen. Sollten Sie sich weiterhin weigern, die Wohnung fristgerecht zu räumen, kann der Vermieter mit einer Räumungsklage Ihren Auszug erzwingen.

Welche Versicherung unterstützt mich bei einer Eigenbedarfs­kündigung?

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Rückwirkender Sofort-Miet­rechtsschutz

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann hohe Kosten durch die Beratung bei einem Anwalt oder gar einen Gerichtsprozess nach sich ziehen. Ein Miet­rechtsschutz kann Sie hier schützen. Normalerweise gilt eine Wartezeit, in der Regel von drei Monaten. Das bedeutet: Die Eigenbedarfs­kündigung, also den Anlass für den Rechtsstreit, dürften Sie erst nach dieser Wartezeit erhalten, damit die Versicherung greift.

Gemeinsam mit unserem Partner können wir Ihnen aber eine besondere Miet­rechtsschutz­versicherung anbieten: Diese Versicherung gilt sofort ab Vertragsabschluss und leistet sogar rückwirkend – auch, wenn Sie gerade die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf von Ihrem Vermieter erhalten haben.

Wichtige Leistungen des Sofort-Miet­rechtsschutzes

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Keine Wartezeit

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Bis zu 12 Monate rückwirkend

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Absicherung über drei Jahre

Direkte Hilfe mit unserem Sofort-Miet­rechtsschutz

Mit unserem langjährigen Partner und Rechtsschutzexperten Cihan Deniz versichern wir Sie auch bei bestehenden Konflikten unter anderem wegen Lärmbelästigung, Mieterhöhung oder falscher Nebenkostenabrechnung:

  • Sofortiger Rechtsschutz ohne Wartezeit
  • Übernahme von Kosten auch bei außergerichtlicher Mediation
  • Bis zu 12 Monate rückwirkend

Vorhandene Rechtsschutz­versicherung mit Miet­rechtsschutz

Miet­rechtsschutz ist oft auch als Baustein in einer privaten Rechtsschutz­versicherung enthalten. Wurde Ihnen also wegen Eigenbedarf gekündigt und besitzen Sie bereits diese Versicherung, dann schauen Sie in Ihren Versicherungs­bedingungen nach, ob sie Miet­rechtsschutz abdeckt. Welche Leistungen genau versichert sind, hängt wiederum vom Tarif ab.

Icon Blatt mit Lupe

Haben Sie die Wartezeit Ihrer privaten Rechtsschutz­versicherung bereits erfüllt, dann können Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen im vollen Umfang erhalten, zum Beispiel eine Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung. Befinden Sie sich noch in der Wartezeit, bieten viele Versicherer dennoch bereits bestimmte Leistungen an, zum Beispiel eine Mediation.

Mehr Infos zum Miet­rechtsschutz

Eigenbedarfskündigung: Urteile

Es gibt bereits eine Vielzahl von Urteilen zu Eigenbedarfskündigungen. Zentrale Streitpunkte sind, wann eine Person zur Familie gehört, aber vor allem, ob das Interesse des Vermieters wirklich berechtigt ist.

Hier hat der Mieter Recht bekommen

  • Eigenbedarfskündigung für Cousinen und Cousins nicht möglich
    Als „Familienangehörige“ gelten nur Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zusteht. Ein Vermieter kann daher das Mietverhältnis nicht mit der Begründung kündigen, dass ein entfernter Verwandter, zum Beispiel ein Cousin, die Wohnung benötigt – auch wenn er eine enge familiäre Verbindung zu diesem hat (Quelle: Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 276/23).
  • Rechtsfähige Gesellschaft darf keinen Eigenbedarf anmelden
    Eine GbR hatte Mietern wegen Eigenbedarf gekündigt, um die Wohnung für die Tochter einer Gesellschafterin zu nutzen. Das Gericht entschied, dass dies nicht zulässig ist (Quelle: Bundesgerichtshof, § VIII ZR 232/15).

Hier hat der Vermieter Recht bekommen

  • Tätigkeit im Home-Office berechtigt zur Kündigung wegen Eigenbedarf
    Der Bundesgerichtshof entschied, dass es ein berechtigtes Interesse ist, wenn der Sohn des Vermieters wegen seiner beruflichen Tätigkeit im Home-Office einen größeren Raumbedarf hat (Quelle: Bundesgerichtshof, VIII ZR 346/19).
  • Eigenbedarfskündigung für Nichten und Neffen möglich
    Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters gelten aufgrund ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses zum Vermieter als Familienangehörige. Der Vermieter darf also eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn seine Nichten oder Neffen ein berechtigtes Interesse an dem Wohnraum haben (Quelle: Bundesgerichtshof, VIII ZR 159/09).

Eigenbedarfskündigung: So viel kostet ein Prozess

Verliert ein Mieter den Rechtsstreit gegen seinen Vermieter, dann muss er nicht nur die Kosten des eigenen, sondern auch die des gegnerischen Anwalts und des Gerichtsverfahrens tragen. Wie hoch diese Kosten sind, lässt sich nicht allgemein beantworten, da als Grundlage für die Berechnung jeweils der Streitwert dient. Der Streitwert ist im Fall eines Rechtsstreits wegen einer Eigenbedarfskündigung die Miete.

Icon Bezahlen Geldschein

Nehmen wir an, die monatliche Warmmiete liegt bei 650 Euro. Die Jahresmiete beträgt entsprechend 7.800 Euro. Somit entspricht der Streitwert 7.800 Euro. Bei einem Streitwert in dieser Höhe können die Kosten für die unterlegene Seite wie folgt aussehen:

Kosten
Außergerichtliche Vertretung848,35 Euro
Gerichtliche Vertretung
1. Instanz3.932,96 Euro
2. Instanz8.484,48 Euro

*Berechnet mit dem Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (Quelle: DAV).

Mehrere Tausend Euro für Anwalts- und Gerichtskosten sind für viele Menschen viel Geld. Eine private Rechtsschutz­versicherung mit Baustein Mietrecht oder ein Sofort-Rechtsschutz schützen vor diesen hohen Kosten.

Direkte Hilfe mit unserem Sofort-Miet­rechtsschutz

Mit unserem langjährigen Partner und Rechtsschutzexperten Cihan Deniz versichern wir Sie auch bei bestehenden Konflikten unter anderem wegen Lärmbelästigung, Mieterhöhung oder falscher Nebenkostenabrechnung:

  • Sofortiger Rechtsschutz ohne Wartezeit
  • Übernahme von Kosten auch bei außergerichtlicher Mediation
  • Bis zu 12 Monate rückwirkend

Die häufigsten Fragen zur Absicherung bei Eigenbedarfskündigung

Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

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Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung durch den Vermieter, wenn er die vermietete Wohnung für sich selbst, enge Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Diese Form der Kündigung muss gut begründet und formell korrekt sein.

Welche Versicherung hilft bei Eigenbedarfskündigungen?

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Besonders zwei Versicherungen können Sie vor den mitunter hohen Kosten durch anwaltliche Beratung oder Rechtsstreits infolge einer Eigenbedarfskündigung schützen: Eine private Rechtsschutz­versicherung mit Baustein Mietrecht kann in diesem Fall leisten, genauso wie ein Sofort-Rechtsschutz. Der Unterschied zwischen beiden Versicherungen ist, dass der Sofort-Rechtsschutz direkt ab Vertragsabschluss und sogar rückwirkend schützt. Eine Wartezeit wie im privaten Rechtsschutz gibt es nicht. Allerdings sind die Beiträge zum Sofort-Rechtsschutz teurer und es gilt eine Mindestvertragslaufzeit.

Wann sollte ich eine Rechtsschutz­versicherung abschließen?

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Haben Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten, ergibt es wenig Sinn, eine private Rechtsschutz­versicherung mit Baustein „Mietrecht“ neu abzuschließen, da in der Regel eine dreimonatige Wartezeit gilt. Diese Versicherung muss also vorsorglich abgeschlossen werden. Einige wenige Versicherer bieten jedoch einen Sofort-Rechtsschutz an, der ab Vertragsabschluss und sogar rückwirkend leistet.

Was übernimmt eine Rechtsschutz­versicherung konkret?

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Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt im Fall einer Eigenbedarfskündigung die Kosten für die juristische Beratung, für anwaltliche Schreiben an den Vermieter und – wenn nötig – auch für ein Gerichtsverfahren. Auch die Gerichtskosten und eventuelle Sachverständigenhonorare werden in der Regel gedeckt. Wichtig ist jedoch, dass der Versicherungsschutz den Bereich „Wohnungs- und Grundstücksrecht“ umfasst – nur dann greift die Versicherung im Mietrecht.

Was ist nicht über eine Versicherung abgesichert?

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Umzugskosten, Mietausfälle oder die Suche nach einer neuen Wohnung sind nicht durch den Rechtsschutz abgedeckt. Diese Punkte müssen durch andere Mittel oder aus eigenen Mitteln bewältigt werden. Ebenso greift der Schutz nicht, wenn die Kündigung rechtlich unangreifbar und formal korrekt ist – in diesem Fall nützt auch eine Klage nichts.

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