Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung

Fachlich geprüft durch Sebastian Tölle
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Welche Vorteile und Nachteile die private Kranken­versicherung hat und was die wichtigsten Unterschiede zur gesetzlichen Kranken­versicherung sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Vorteile und Nachteile auf einem Blick
  2. PKV und GKV im Vergleich
  3. Für wen lohnt sich PKV und für wen GKV?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung (PKV) hat zahlreiche Vorteile wie planbare und bessere Leistungen und verkürzte Wartezeiten bei Spezialisten.
  • Nachteilig können bestimmte Vor­erkrankungen sein, die in der PKV von Leistungen ausgeschlossen oder nur mit Risikozuschlägen versichert werden können.
  • Die Entscheidung für eine Versicherung in der PKV sollte mit Bedacht getroffen werden, da diese in der Regel für ein ganzes Leben getroffen wird.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden privaten Kranken­­versicherung beraten – empfohlen von Finanztip.

Vorteile und Nachteile der privaten Kranken­versicherung auf einen Blick

Mitunter kann es schwierig werden, aus der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückzukehren – dies muss im Einzelfall geprüft werden. Der Wechsel in das neue Gesundheitssystem ist oftmals eine Entscheidung für das gesamte Leben. Daher sollten Sie gut abwägen, ob Sie in die private Kranken­versicherung (PKV) eintreten oder von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) in die private Kranken­versicherung wechseln.

Das ist neu in 2026

Neue Grenzwerte: Die Versicherungspflicht­grenze wurde auf 6.450 Euro monatlich und 77.400 Euro jährlich aktualisiert. Erst ab diesem Einkommen können sich Angestellte in der privaten Kranken­versicherung absichern.

Aktuelle Zahlen zur Beitragsentwicklung: Die Beiträge der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung steigen regelmäßig an. Lesen Sie mehr zu den durchschnittlichen Beitragssteigerungen.

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Vorteile der privaten Kranken­versicherung

  • Sie können die Leistungen der privaten Kranken­versicherung stets anpassen, um etwa Beitragserhöhungen finanziell abzufedern.
  • Finanzielle Beteiligung an erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers (Überschussbeteiligung)
  • Rückerstattung von Beiträgen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden
  • Tarife teilweise günstiger als in der gesetzlichen Kranken­versicherung (vor allem Einsteigertarife)
  • Sie können in jungen Jahren etwas mehr zahlen, um hohe Beiträge im Alter abzufedern. Diese sogenannten Altersrückstellungen können Sie teilweise individuell festlegen.
  • Beitragshöhe kann gesenkt werden, indem ein Teil der Rechnungen selbst getragen wird (Selbstbehalt)
  • Höhe des Einkommens ist für Beitragssätze unerheblich
  • Spezielle, extra abgestimmte Tarife für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Beamte, Ärzte, Studenten)
  • Individuell frei wählbare Leistungen wie freie Arztwahl, Zahnbehandlungen oder Krankentagegeld
  • Weltweiter Versicherungsschutz zubuchbar
  • Vertraglich zugesicherte Leistungen bleiben erhalten (planbare Leistungen), unabhängig von gesetzlichen Reformen
  • Bevorzugte Behandlung gegenüber gesetzlich Versicherten, zum Beispiel kürzere Wartezeiten
  • Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten auch für die Kinder und Familienmitglieder

Nachteile der privaten Kranken­versicherung

  • Jedes Familienmitglied muss einen eigenen Beitrag zahlen (private Kranken­versicherung für Familien) – in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind Kinder kostenlos familienversichert.
  • Höhere Beiträge im Fall einer Vorerkrankung
  • Rechnungen müssen zunächst selbst übernommen werden (falls die Rechnungen innerhalb der Zahlungsfrist nicht vom Versicherer erstattet wurden)
  • Keine Beitragsfreiheit bei Krankheiten über sechs Wochen
  • Bei einem Anbieter-Wechsel können Altersrückstellungen in der Regel nicht in voller Höhe mitgenommen werden. Eine dann fällige, erneute Gesundheitsprüfung kann zu Risikozuschlägen führen, falls der Gesundheitsstatus sich verschlechtert hat.
  • Gesundheitsprüfung vor Aufnahme in die private Kranken­versicherung
  • Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

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Foto von Robert Böhrk
Berater

Private und gesetzliche Kranken­versicherung: Was sind die Unterschiede?

Aufnahme und Leistungen

Gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
Wer ist ­versicherungsberechtigt?Personen, deren Einkommen unter der
Versicherungspflicht­grenze von monatlich 6.450 Euro oder jährlich 77.400 Euro (2026) liegt, müssen sich gesetzlich versichern. Besserverdienende können der gesetzlichen Kranken­versicherung freiwillig beitreten.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen ab monatlich 6.450 Euro oder jährlich 77.400 Euro (2026) können in die private Kranken­versicherung. Freiberufler, Beamte und Studenten können sich einkommensunabhängig privat versichern.
AufnahmeGesetzliche Kranken­versicherungen dürfen keinen Antragsteller ablehnen. Jeder wird also aufgenommen.Die private Kranken­versicherung hat ein Wahlrecht und kann Bewerber auch ablehnen. Für den Basistarif gilt dies allerdings nicht.
LeistungDie Leistungen müssen nach § 12 SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreitenLeistungen können individuell gewählt werden. Insgesamt gibt es einen größeren Leistungsumfang.

Kosten und Finanzielles

Gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
KostenDer Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung ist einkommensabhängig.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag. Beamte und Freiberufler zahlen ihn komplett. Studenten und freiwillig Versicherte mit geringem Verdienst zahlen einen Mindestbeitrag.
Der Beitrag zur privaten Kranken­versicherung ist einkommensunabhängig und orientiert sich an Alter, Beruf und Gesundheitszustand.
AbrechnungDie gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt die Kosten der Leistungen direkt. Bei der Abrechnung muss der Versicherte also nicht in Vorkasse gehen.Die Abrechnung übernimmt zunächst der Versicherte, falls der Versicherer die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleicht. Die Kosten werden später zurückerstattet.
BeitragsrückerstattungEine Beitragsrückerstattung ist nur möglich bei Abschluss eines Wahltarifs mit Beitragsrückerstattung. Maximal ein Monatsbeitrag pro Jahr mit gesetzlicher Obergrenze von 600 Euro kann erstattet werden.In der Regel können zwei bis drei Monatsbeiträge pro Jahr bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen zurückerhalten werden.
BudgetierungLeistungen der Ärzte werden vom Gesetzgeber budgetiert. Das kann zu einer langen Wartezeit auf gewisse Leistungen führen.Es besteht keine Budgetierung und eine Leistungsgarantie für die Versicherten. „Leistungsgarantie“ bedeutet, dass sich die Leistungspflicht des Versicherers nach dem Tarif und den vertraglichen Bedingungen richtet.

Wechsel und weitere Konditionen

Gesetzliche Kranken­versicherungPrivate Kranken­versicherung
FamilieEhepartner und Kinder bis 25 können in vielen Fällen kostenfrei mitversichert werden (Familien­versicherung).Ehepartner und Kinder müssen selbständig versichert werden. Angestellte können möglicherweise den Arbeitgeberzuschuss „weitergeben“,
Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ehe- bzw. Lebenspartner und Familienangehörige Beihilfe erhalten.
GeltungsbereichDie gesetzliche Kranken­versicherung gilt bis zu sechs Monate in der EU und in Ländern mit einem Sozial­versicherungsabkommen.Die private Kranken­versicherung gilt in ganz Europa und mindestens einen Monat weltweit (private Kranken­versicherung im Ausland).
Mit Blick aufs AlterSeit 2006 sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen um durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen. Die PKV-Beiträge erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 3,4 Prozent (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung). GKV-Leistungen sind nicht garantiert.Die private Kranken­versicherung hat stabile Beiträge, da sie einen Teil des monatlichen Beitrags zurücklegt, um höhere Krankheits­kosten im Alter auszugleichen (Altersrückstellungen). Leistungskürzungen sind ausgeschlossen.
Wechsel und KündigungUm die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln zu können, müssen Versicherte eine 18-monatige Versicherungszeit vorweisen können oder vom Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung Gebrauch machen. Ein Wechsel ist dann zum Ende des übernächsten Monats möglich.Versicherte können bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Für wen lohnt sich die PKV, für wen die GKV?

Icon Person am Schreibtisch

Angestellte

Entscheidend ist die Höhe des Einkommens:

  • PKV
    Ist das monatliche Einkommen dauerhaft über 6.450 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026), empfiehlt sich die private Kranken­versicherung.
  • GKV
    Ist das monatliche Einkommen unter 6.450 Euro, ist eine Versicherung in der privaten Kranken­versicherung nicht möglich und es erfolgt eine Versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Mehr Infos: private Kranken­versicherung für Angestellte


Icon Angestellte Mann und Frau

Beamte

Entscheidend ist der Anspruch auf Beihilfe:

  • PKV
    Nur in der privaten Kranken­versicherung profitieren Beamte von günstigen Beihilfe­ergänzungs­tarifen, unabhängig vom Bundesland.
  • GKV
    Beihilfeberechtigte Personen, die in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert sind, werden vorrangig auf die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung verwiesen. Beihilfen werden nur in bestimmten Ausnahmefällen gewährt (Quelle: Bundes­verwaltungsamt).

Mehr Infos: private Kranken­versicherung für Beamte


Icon Person mit Laptop

Selbständige

Selbständige haben freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung. Entscheidend ist auch hier die Höhe des Einkommens:

  • PKV
    Bei einem hohen Einkommen ist die private Kranken­versicherung meist günstiger.
  • GKV
    Bei einem niedrigen Einkommen ist die freiwillige gesetzliche Versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung meist günstiger. Alternativ kann eine Anwartschafts­versicherung in der privaten Kranken­versicherung abgeschlossen werden (ab zehn Euro monatlich), für den Fall, dass das Einkommen steigt und eine freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung teurer wäre.

Mehr Infos: private Kranken­versicherung für Selbständige


Icon Student

Studenten

Studenten haben zu Beginn des Studiums freie Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Kranken­versicherung. Ob sich eher die gesetzliche oder die private Kranken­versicherung lohnt, ist unter anderem von der Kranken­versicherung der Eltern abhängig:

  • PKV
    Sind die Eltern in der privaten Kranken­versicherung, verbeamtet oder ist der Student über 25 Jahre alt, ist die private Kranken­versicherung meist günstiger. Es gibt jedoch Ausnahmen – also hier am besten genau nachrechnen.
  • GKV
    Sind beide Eltern in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert und ist der Student jünger als 25 Jahre, lohnt sich die gesetzliche Kranken­versicherung viel mehr, da dort eine beitragsfreie Familien­versicherung möglich ist.

Mehr Infos: private Kranken­versicherung für Studenten


Icon Partner Paar

Ehepartner

Entscheidend ist die Kranken­versicherung des Ehepartners:

  • PKV
    Ist der Ehepartner privat versichert und Sie selbst haben ein geringes oder kein Einkommen, ist die private Kranken­versicherung meist günstiger. Rechnen Sie in diesem Fall aber genau nach – es kann hier Ausnahmen geben.
  • GKV
    Ist der Ehepartner gesetzlich versichert und Sie selbst haben ein geringes oder kein Einkommen, lohnt sich die gesetzliche Kranken­versicherung eher, da dort eine beitragsfreie Familien­versicherung möglich ist.

Mehr Infos: private Kranken­versicherung für Ehepartner

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