Das erwartet Sie hier
Welche Vorteile und Nachteile die private Krankenversicherung hat und was die wichtigsten Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Vorteile und Nachteile der privaten Krankenversicherung auf einen Blick
Mitunter kann es schwierig werden, aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren – dies muss im Einzelfall geprüft werden. Der Wechsel in das neue Gesundheitssystem ist oftmals eine Entscheidung für das gesamte Leben. Daher sollten Sie gut abwägen, ob Sie in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten oder von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung wechseln.
Das ist neu in 2026
Neue Grenzwerte: Die Versicherungspflichtgrenze wurde auf 6.450 Euro monatlich und 77.400 Euro jährlich aktualisiert. Erst ab diesem Einkommen können sich Angestellte in der privaten Krankenversicherung absichern.
Aktuelle Zahlen zur Beitragsentwicklung: Die Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung steigen regelmäßig an. Lesen Sie mehr zu den durchschnittlichen Beitragssteigerungen.
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Vorteile der privaten Krankenversicherung
Nachteile der privaten Krankenversicherung
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Private und gesetzliche Krankenversicherung: Was sind die Unterschiede?
Aufnahme und Leistungen
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
|---|---|---|
| Wer ist versicherungsberechtigt? | Personen, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von monatlich 6.450 Euro oder jährlich 77.400 Euro (2026) liegt, müssen sich gesetzlich versichern. Besserverdienende können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten. | Arbeitnehmer mit einem Einkommen ab monatlich 6.450 Euro oder jährlich 77.400 Euro (2026) können in die private Krankenversicherung. Freiberufler, Beamte und Studenten können sich einkommensunabhängig privat versichern. |
| Aufnahme | Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen keinen Antragsteller ablehnen. Jeder wird also aufgenommen. | Die private Krankenversicherung hat ein Wahlrecht und kann Bewerber auch ablehnen. Für den Basistarif gilt dies allerdings nicht. |
| Leistung | Die Leistungen müssen nach § 12 SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten | Leistungen können individuell gewählt werden. Insgesamt gibt es einen größeren Leistungsumfang. |
Kosten und Finanzielles
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
|---|---|---|
| Kosten | Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist einkommensabhängig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag. Beamte und Freiberufler zahlen ihn komplett. Studenten und freiwillig Versicherte mit geringem Verdienst zahlen einen Mindestbeitrag. | Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist einkommensunabhängig und orientiert sich an Alter, Beruf und Gesundheitszustand. |
| Abrechnung | Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Leistungen direkt. Bei der Abrechnung muss der Versicherte also nicht in Vorkasse gehen. | Die Abrechnung übernimmt zunächst der Versicherte, falls der Versicherer die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleicht. Die Kosten werden später zurückerstattet. |
| Beitragsrückerstattung | Eine Beitragsrückerstattung ist nur möglich bei Abschluss eines Wahltarifs mit Beitragsrückerstattung. Maximal ein Monatsbeitrag pro Jahr mit gesetzlicher Obergrenze von 600 Euro kann erstattet werden. | In der Regel können zwei bis drei Monatsbeiträge pro Jahr bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen zurückerhalten werden. |
| Budgetierung | Leistungen der Ärzte werden vom Gesetzgeber budgetiert. Das kann zu einer langen Wartezeit auf gewisse Leistungen führen. | Es besteht keine Budgetierung und eine Leistungsgarantie für die Versicherten. „Leistungsgarantie“ bedeutet, dass sich die Leistungspflicht des Versicherers nach dem Tarif und den vertraglichen Bedingungen richtet. |
Wechsel und weitere Konditionen
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | |
|---|---|---|
| Familie | Ehepartner und Kinder bis 25 können in vielen Fällen kostenfrei mitversichert werden (Familienversicherung). | Ehepartner und Kinder müssen selbständig versichert werden. Angestellte können möglicherweise den Arbeitgeberzuschuss „weitergeben“, Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ehe- bzw. Lebenspartner und Familienangehörige Beihilfe erhalten. |
| Geltungsbereich | Die gesetzliche Krankenversicherung gilt bis zu sechs Monate in der EU und in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen. | Die private Krankenversicherung gilt in ganz Europa und mindestens einen Monat weltweit (private Krankenversicherung im Ausland). |
| Mit Blick aufs Alter | Seit 2006 sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen um durchschnittlich 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen. Die PKV-Beiträge erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 3,4 Prozent (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung). GKV-Leistungen sind nicht garantiert. | Die private Krankenversicherung hat stabile Beiträge, da sie einen Teil des monatlichen Beitrags zurücklegt, um höhere Krankheitskosten im Alter auszugleichen (Altersrückstellungen). Leistungskürzungen sind ausgeschlossen. |
| Wechsel und Kündigung | Um die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können, müssen Versicherte eine 18-monatige Versicherungszeit vorweisen können oder vom Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung Gebrauch machen. Ein Wechsel ist dann zum Ende des übernächsten Monats möglich. | Versicherte können bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. |
Für wen lohnt sich die PKV, für wen die GKV?
Angestellte
Entscheidend ist die Höhe des Einkommens:
Beamte
Entscheidend ist der Anspruch auf Beihilfe:
Selbständige
Selbständige haben freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Entscheidend ist auch hier die Höhe des Einkommens:
Studenten
Studenten haben zu Beginn des Studiums freie Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ob sich eher die gesetzliche oder die private Krankenversicherung lohnt, ist unter anderem von der Krankenversicherung der Eltern abhängig:
Ehepartner
Entscheidend ist die Krankenversicherung des Ehepartners:
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