Media-Haftpflichtversicherung – Typische Schadensfälle
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Weil es nur wenige Anbieter für diese Versicherungslösung gibt, werden Sie wahrscheinlich einen Makler mit der Suche eines passenden Angebots beauftragt haben. Dorthin sollten Sie sich zuerst wenden.
Das gilt bereits für Schadensfälle, bei denen Sie den Verdacht haben, dass es für die Media-Haftpflichtversicherung relevant sein könnte. Das deutlichste Zeichen ist der Vorwurf, Sie hätten mit Ihrem Unternehmen Persönlichkeits- und/oder Urheberrechte verletzt. Grundsätzlich gilt: Melden Sie jeden Vorfall ihrem persönlichen Berater, bei dem ein Schaden auf Aktivitäten Ihrer Firma zurückgeht.
Gerade weil in der digitalen Medienarbeit die Dinge schnell editiert werden können, ist der Nachweis des tatsächlichen Fallgeschehens wichtig. Schließlich wollen Sie gegenüber dem Versicherer nachweisen können, dass Ihr Unternehmen nicht mit Vorsatz einen Schaden verursacht hat.
Sven ist Blogger und hat in seinem letzten Eintrag ein Bild aus einem Sozialen Netzwerk verwendet. Nun meldet sich der Urheber des Bildes per Anwaltsschreiben und verlangt von Sven, dass er das Bild von seiner Seite nimmt und eine Summe von 1.500 Euro als Entschädigung zahlt.
Urheberrechtsverletzung ohne Media-Haftpflichtversicherung
Wenn Sven keine Media-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss er die Kosten für das verwendete Bild selbst übernehmen.
Urheberrechtsverletzung mit Media-Haftpflichtversicherung
Hat Sven eine Media-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten für das verwendete Bild. Die meisten Versicherungen übernehmen die Zahlung selbst, wenn die Urheberrechtsverletzung aufgrund von leichter oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurde. Bei exali, einem der führenden Vertreter in diesem Bereich, würde Sven 527,17 € pro Jahr für diese Versicherung zahlen.
„Vorsätzliche Schäden sind nicht durch die Media-Haftpflichtversicherung versichert. Stellt also der Versicherer fest, dass man bewusst gegen das Urhebergesetz verstoßen hat, so ist dieser von der Leistung befreit.“
Sven hat von einem Unternehmen den Auftrag bekommen, eine Website zu erstellen. Der Kunde überlegt es sich nach einer Weile aber anders und tritt von dem Auftrag zurück. Sven hat jedoch schon Arbeitszeit investiert und somit einen finanziellen Verlust von rund 500 Euro gemacht.
Rücktritt vom Vertrag ohne Media-Haftpflichtversicherung
Hat Sven in diesem Fall keine Media-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, ist die auf den Auftrag verwendete Arbeitszeit verloren.
Rücktritt vom Vertrag mit Media-Haftpflichtversicherung
Damit Sven nicht auf der durch den entgangenen Auftrag verschwendeten Arbeitszeit sitzenbleibt, ersetzt ihm die Versicherung die Kosten für die vergeblichen Aufwendungen in Höhe von 500 Euro.
Sven hat für ein Unternehmen eine Social-Media-Kampagne geleitet, die schiefgeht und in einen Shitstorm mündet, durch den für das Unternehmen erhebliche Reputationsschäden entstehen. Das Unternehmen verlangt von Sven Schadenersatzzahlungen in Höhe von 10.000 Euro.
Social-Media-Kampagnen Fail ohne Media-Haftpflichtversicherung
Wenn Sven in diesem Fall keine Media-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, wird ihn diese Aktion in den finanziellen Ruin treiben.
Social-Media-Kampagnen Fail mit Media-Haftpflichtversicherung
Hat Sven eine Media-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kommt diese für die Schadenersatzforderungen des Auftraggebers auf.