Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können, wie Sie dabei vorgehen und was Sie beim Wechsel beachten müssen. Inklusive Musterschreiben für Ihre Kündigung.
Inhalt dieser SeiteKfz-Versicherung wechseln: So gehen Sie vor
In drei Schritten zur besseren Versicherung
Alljährlich wechseln zahlreiche Autofahrer ihre Kfz-Versicherung – der Großteil aus Kostengründen. Wenn Sie ebenfalls Kosten sparen oder umfangreicheren Schutz für Ihr Fahrzeug erwerben wollen, können auch Sie mit drei einfachen Schritten Ihre Versicherung wechseln:
- Vergleichen Sie verschiedene Angebote: Sind Sie nach wie vor zufrieden mit Ihrer aktuellen Versicherung oder gibt es bessere Angebote?
- Informieren Sie sich über die Kündigungsfrist Ihres Versicherers: Entweder können Sie fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres kündigen oder gegebenenfalls von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
- Schließen Sie eine neue Versicherung ab und kündigen Sie Ihre bisherige Versicherung, sobald Sie die Bestätigung über die neue Versicherung haben. Achten Sie darauf, dass die beiden Verträge lückenlos aneinander anschließen und schicken Sie die Kündigung am besten als Einschreiben. Manche Versicherer bieten auch einen Kündigungsservice für die Vorversicherung an.
Sie müssen der Zulassungsstelle nicht mitteilen, dass Sie Ihre Versicherung gewechselt haben, da die Versicherer dies für Sie übernehmen.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung findet regulär zum Ende der Vertragslaufzeit statt. Eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn man zu einem bestimmten Anlass kündigt, aus dem sich ein Sonderkündigungsrecht ergibt.
Diese Unterlagen und Angaben brauchen Sie
Für den Kfz-Wechsel müssen Sie beim neuen Versicherer einige Angaben machen. Dafür benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Ihren Führerschein
- Ihren Fahrzeugschein
- Ihre Bankverbindung
- die letzte Beitragsabrechnung und die Vertragsnummer der bisherigen Versicherung
- den aktuellen Kilometerstand Ihres Fahrzeugs
Die Informationen über das Fahrzeug fließen in die Beitragskalkulation ein. Sie nehmen Ihre Schadensfreiheitsklasse zum neuen Anbieter mit, die Schadensfreiheitsrabatte können jedoch von denen des vorherigen Versicherers abweichen.
Musterschreiben für Ihre Kündigung
Nutzen Sie zur Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung gern unser Musterschreiben!
Gründe für einen Versicherungswechsel
Wann kann man ordentlich kündigen?
30. November als Stichtag
Bei den meisten Autofahrern liegt das Ende des Versicherungsjahres auf dem 31. Dezember. Allerdings muss hier zusätzlich die Kündigungsfrist von einem Monat berücksichtigt werden. So kommt es, dass in den meisten Fällen der 30. November der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung beim Kfz-Versicherer eingegangen sein.
Kündigungsfrist unbedingt einhalten
Ist die Versicherung nicht zum 30. November gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Daher liegt das traditionelle Kündigungsdatum für Autofahrer im November. Mit Bezug auf die Zeit des jährlichen Wechsels sprechen Versicherungsexperten häufig von einem regelrechten Ansturm auf die Anbieter der Kfz-Versicherungen und auf die Maklerbüros.
Wann andere Kündigungsdaten gelten
Allerdings enden nicht alle Kfz-Versicherungen zum Ende des Jahres. Einige haben auch eine unterjährige Hauptfälligkeit, wodurch sich auch ein anderer Stichtag für die Kündigung ergibt. Endet das Versicherungsjahr beispielsweise am 31. Juni, dann muss die Kündigung bis zum 30. Mai beim Versicherer eingegangen sein. Eine weitere Ausnahme bilden Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Gilt hier als Hauptfälligkeit der jeweilige Saisonstart, muss die Versicherung ebenfalls fristgerecht einen Monat vorher gekündigt werden.
Auf lückenlose Absicherung achten
Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, muss der Wechsel des Versicherers immer nahtlos erfolgen. Wird die Kfz-Versicherung also zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt, muss der neue Vertrag immer am 01. Januar des Folgejahres beginnen.
Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung
In einigen Fällen können Sie auch ein Sonderkündigungsrecht nutzen, um Ihre Kfz-Versicherung bereits vor Ende des Versicherungsjahres zu wechseln. Was hier gilt und worauf Sie jeweils achten müssen, lesen Sie in den folgenden Kapiteln zu:
Experten-Tipp:
„Beim Vergleich von Kfz-Versicherungen kommt es oft auf die Details an. Mancher Versicherer bietet Mehrleistungen ohne großen Unterschied für den Jahresbeitrag. Mit zusätzlichen Leistungen werben die Anbieter um Neukunden.“
Wechsel der Kfz-Versicherung nach einer Beitragserhöhung
Kündigungsgrund Beitragserhöhung
Kündigt die Kfz-Versicherung eine Erhöhung der Beiträge an, ohne dass sich der Leistungsumfang ändert, besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses können Sie nutzen, um die Kfz-Versicherung auch zu einem anderen Zeitpunkt als dem Ende des Versicherungsjahres zu wechseln. Die Kündigung muss dabei innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Beitragserhöhung bei Ihrem Versicherer eingehen.
Dann gilt kein Sonderkündigungsrecht
Erhöhen sich die Beiträge zur Kfz-Versicherung beispielsweise nach einem Umzug in eine andere Regionalklasse oder weil nach einem Schadensfall eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt, gilt kein Sonderkündigungsrecht. Dies liegt daran, dass der Grund für die Beitragserhöhung von Ihnen selbst ausgelöst wurde.
Änderung der Beiträge und Konditionen zum Jahreswechsel
In den meisten Fällen passen die Kfz-Versicherer ihre Beiträge und Konditionen zur jährlichen Wechselwelle an. So haben Sie jedes Jahr die Chance, von niedrigeren Beiträgen oder besseren Leistungen der Kfz-Versicherung zu profitieren. Die Wechselsaison ist daher immer auch eine gute Gelegenheit für einen Vergleich: Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung noch oder gibt es bessere Angebote? Es kann sich auch lohnen, eventuelle Vorteile durch einen Tarifwechsel zu prüfen, wenn sich künftig mehr oder weniger Personen das Auto nutzen wollen oder Sie jemanden mit weniger Fahrpraxis in den Vertrag aufnehmen möchten.
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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:
Wechsel der Kfz-Versicherung nach einem Schadenfall
Kündigungsgrund Schadensfall
Jeder Schadensfall, welchen Sie der Kfz-Versicherung melden, kann ein Anlass für eine außerordentliche Kündigung sein. Die Kündigung muss dann, nachdem der Schadensfall abschließend bearbeitet wurde, innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Kfz-Versicherung eingehen. Dieses Recht steht jedoch nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Versicherer zu (§ 92 VVG). Gute Versicherer teilen Ihnen nach einem Versicherungsfall mit, dass sie bei einem weiteren Schaden zwar die Kosten erstatten, Ihnen danach jedoch kündigen werden. Sie sollten in einem solchen Fall besser rechtzeitig selbst kündigen, da sich eine Kündigung durch den Versicherer bei der Suche nach einem neuen Anbieter immer negativ auswirkt.
Vorsicht bei Altverträgen
Für langjährige Kunden kann ein Schadensfall unter Umständen auch ein direkter Auslöser für eine Kündigung sein. Sogenannte Altverträge sind für Versicherer oft ein kritischer Punkt, weshalb einige Anbieter hier weniger kulant sind und direkt eine Kündigung aussprechen.
Wechsel der Kfz-Versicherung bei Fahrzeugwechsel
Kündigungsgrund Fahrzeugwechsel
Verkaufen Sie Ihr altes Auto und schaffen sich ein Neues an, bietet sich diese Gelegenheit ebenfalls für einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung an. Bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet dessen Kfz-Versicherung und für das neue Auto müssen Sie sowieso eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Hier lohnt es sich, bereits bei der Wahl des zukünftigen Fahrzeugs parallel auch Anbieter der Kfz-Versicherung zu vergleichen.
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Hinweise zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Die richtige neue Versicherung finden
Bei der Suche nach einem passenden Angebot können Sie sich an den Testsiegern orientieren – auf unserer Seite zum Thema finden Sie eine Auswertung aktueller unabhängiger Testergebnisse. Oder nutzen Sie unseren unkomplizierten Online-Tarifvergleich.
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Fazit
Ein Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung kann Ihnen helfen, die Kosten IIhrer Versicherung zu reduzieren oder den Leistungsumfang verbessern. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie prüfen, welche Kündigungsfristen für Sie gelten. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt meist einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Für eine außerordentliche Kündigung haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit, nachdem der Anlass für das Sonderkündigungsrecht eingetreten ist. Nehmen Sie sich vorher die Zeit, Angebote zu vergleichen. Auch können Sie mitunter durch präzise Angaben beim neuen Versicherer Kosten sparen.
Die häufigsten Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Kann ich jederzeit die Kfz-Versicherung wechseln?
Sie müssen beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung die Kündigungsfristen beachten. Regulär können Sie zum Ende eines Versicherungsjahres wechseln. In der Regel gilt hier eine Kündigungsfrist von einem Monat. Da sich das Versicherungsjahr oft mit dem Kalenderjahr deckt, ist für viele Versicherte der 30. November Stichtag, aber das ist nicht immer der Fall. Es gibt auch Gelegenheiten, bei denen Sie ein Sonderkündigungsrecht erhalten, zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung.
Wie läuft ein Kfz-Versicherungswechsel ab?
Sie können unter der Beachtung der Kündigungsfristen zum Ende eines Versicherungsjahres oder außerordentlich kündigen, falls Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht zum Beispiel durch einen Schadensfall oder eine Preiserhöhung. Bevor Sie kündigen, wählen Sie eine neue Versicherung und schließen Sie einen Vertrag mit dieser ab, damit die beiden Versicherungen lückenlos aneinander anschließen können.
Was ist bei einem Kfz-Versicherungswechsel zu beachten?
Achten Sie darauf, dass die beiden Versicherungen direkt aneinander anschließen: Schließen Sie also erst den neuen Vertrag ab, bevor Sie den alten fristgerecht kündigen. Nehmen Sie sich die Zeit für einen Versicherungsvergleich und machen Sie beim neuen Versicherer genaue Angaben zu Ihrem Fahrzeug.
Kann ich die Kfz-Versicherung meines Leasingwagens wechseln?
Das kommt auf Ihren Vertrag an. Wenn Sie lediglich einen Leasingvertrag haben, können Sie die Versicherung wechseln. Handelt es sich aber um ein Angebot, bei dem die Versicherung im Leasingvertrag inklusive ist, können Sie nicht innerhalb der Leasinglaufzeit die Versicherung wechseln.
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